Verfahrensverzeichnis für jedermann (§ 4g Abs. 2 BDSG)pdf
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Verfahrensverzeichnis für jedermann (§ 4g Abs. 2 BDSG) I. Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG) 1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle: WALTER KNOLL AG & Co. KG 2.1 Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer: Vorstand: Markus Benz, Klaus Rentschler 2.2 Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Markus Henzler 2.3 Datenschutzbeauftragter: Tamo Stöver 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Bahnhofstrasse 25 71083 Herrenberg, Deutschland 4. Stand des Verfahrensverzeichnisses: 08.11.2013 II. Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG) 5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Wohn- und Büromöbeln (einschließlich Multimedia-Produkten) sowie von Einrichtungsgegen-ständen aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Seite 1 von 2 6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten- oder Datenkategorien: Es werden grundsätzlich nur die zur Erfüllung des Unternehmenszweckes und der vertraglichen Vereinbarungen notwendigen Daten erhoben. Im Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: - Kundendaten (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Daten zu InternetDienstleistungen), Interessentendaten (bes. Produktinteresse, Adressdaten), Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Vermittler-/Makler-/Agenturdaten (bes. Personaldaten zur Personalverwaltung und -steuerung), Daten zu Geschäftspartnern, Vermittlern und Maklern (bes. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten), Daten zu Lieferanten (bes. Adress- und Funktionsdaten) 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger),interne Mitarbeiter, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Informationsprozesse beteiligt sind, externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG, weitere externe Stellen wie z.B. Partner im Rahmen der vom Kunden erteilten Auftragstätigkeit. 8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten und Datensätze routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. 9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten: Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant. Seite 2 von 2