Verfahrensverzeichnis für jedermann (§ 4g Abs. 2 BDSG)pdf

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Verfahrensverzeichnis für jedermann (§ 4g Abs. 2 BDSG)pdf
Verfahrensverzeichnis für jedermann (§ 4g Abs. 2 BDSG)
I. Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle: WALTER KNOLL AG & Co. KG
2.1 Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer:
Vorstand:
Markus Benz, Klaus Rentschler
2.2 Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Markus Henzler
2.3 Datenschutzbeauftragter:
Tamo Stöver
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Bahnhofstrasse 25
71083 Herrenberg, Deutschland
4. Stand des Verfahrensverzeichnisses:
08.11.2013
II. Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb
von Wohn- und Büromöbeln (einschließlich Multimedia-Produkten)
sowie von Einrichtungsgegen-ständen aller Art.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die diesem
Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf auch Zweigniederlassungen
im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmen erwerben
oder sich an solchen beteiligen.
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6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen
Daten- oder Datenkategorien:
Es werden grundsätzlich nur die zur Erfüllung des Unternehmenszweckes
und der vertraglichen Vereinbarungen notwendigen Daten erhoben. Im
Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene
Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
-
Kundendaten (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Daten zu InternetDienstleistungen),
Interessentendaten (bes. Produktinteresse, Adressdaten),
Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Vermittler-/Makler-/Agenturdaten
(bes. Personaldaten zur Personalverwaltung und -steuerung),
Daten zu Geschäftspartnern, Vermittlern und Maklern
(bes. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten),
Daten zu Lieferanten (bes. Adress- und Funktionsdaten)
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt
werden können:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften
erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger),interne Mitarbeiter,
die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Informationsprozesse beteiligt sind, externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG, weitere externe Stellen wie
z.B. Partner im Rahmen der vom Kunden erteilten Auftragstätigkeit.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und
–fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die
entsprechenden Daten und Datensätze routinemäßig gelöscht,
wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen
der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer
im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Im Übrigen erfolgt
keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant.
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