Stadt Braunschweig Mitteilung Schuldnerberatung in Verbindung

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Stadt Braunschweig Mitteilung Schuldnerberatung in Verbindung
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Stadt Braunschweig
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
50.1-2 10
Drucksache
Datum
7319/05
21. Jan. 05
Beteiligte FB /Referate /Abteilungen
Mitteilung
Beratungsfolge
Sozialausschuß
Sitzung
Tag
Ö
3. Febr. 05
X
Überschrift, Sachverhalt
Schuldnerberatung in Verbindung mit der ARGE
In der Sitzung des Sozialausschusses am 2. Dezember 2004 brachte die SPD-Fraktion eine
Anfrage zur Schuldnerberatung ein. Ratsfrau Hübner bat, ergänzend zur mündlichen Erörterung
der drei gestellten Fragen, um deren schriftliche Beantwortung. Dazu führe ich folgendes aus:
Frage 1
„Trifft es zu, daß das Budget für Schuldnerberatung nach § 17 BSHG ab 1. Januar 2005 – hier
der Anteil der DRK-Schuldnerberatung 123.000 - zu 100% an die Agentur für Arbeit übergeht?
Wenn ja, warum? Wer legt fest, wieviel Geld für die Schuldnerberatung in die ARGE fließt?“
Antwort:
Es trifft zu, daß die bislang für die Schuldnerberatung nach § 17 BSHG aufgewandten Mittel
künftig der ARGE zur Verfügung gestellt werden sollen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen
sollen diese Mittel als Eingliederungsmaßnahme nach § 16 Abs. 2, Satz 1 Nr. 2 für ALG IIBezieher genutzt werden. Es erhalten nur noch zur Integration in den Arbeitsmarkt geeignete
Leistungsempfänger (= SGB II) Schuldnerberatung.
Die Mittel wurden in der vorhandenen Höhe bereitgestellt, da zum einen eine Aufstockung nicht
zu erreichen war und zum anderen davon ausgegangen wurde, daß die Anzahl der potentiellen
Klientinnen und Klienten nicht geringer sein wird als die im Bereich § 17 BSHG beratenen
Personen.
…
N
2
Frage 2
„Ist geplant, daß die beiden DRK-Beratungskräfte somit der Arbeitsagentur zur Verfügung
stehen werden, um ausschließlich ALG II-Empfänger zu beraten?“
Antwort:
Ja, die Schuldnerberatungskräfte, die bis zum Jahresende 2004 die Beratung nach § 17 BSHG
durchgeführt haben, sollen künftig für ALG II-Empfänger zuständig sein. Der Zugang zur
Schuldnerberatung soll dann im Wege einer Zuweisung durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager der ARGE erfolgen.
Frage 3
„Alle Personen, die keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen haben, sollen künftig die offene
Schuldnerberatung aufsuchen. Nach Schätzungen handelt es sich hierbei um ca. 50% der z. Z.
in Beratung befindlichen Klienten (z. B. Arbeitnehmer, die keinen ergänzenden Anspruch auf
ALG II haben, (Um-) Schüler, Studenten etc.). Diese Personen haben alle einen rechtsgültigen,
vom Fachbereich Soziales und Gesundheit ausgestellten Bescheid über die Berechtigung der
Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung. Die Beratungen können nicht bis Jahresende
abgeschlossen sein. In der offenen Schuldnerberatung gibt es augenblicklich schon eine
Wartezeit von sechs Monaten. Ist an eine Übergangsregelung gedacht, um die laufenden
Beratungen zum Abschluß zu bringen? Wie stellt sich die Verwaltung den Abschluß dieser
Beratungen vor?“
Antwort:
Die Verwaltung wird eine Übergangsregelung zur Abarbeitung der bereits in Beratung befindlichen Fälle mit dem DRK anstreben. Dazu wurde das DRK um Zahlenmaterial zur voraussichtlichen Restdauer der anhängigen Beratungen gebeten. Dieses Material liegt der
Verwaltung mittlerweile vor. Der Umfang der noch benötigten Beratung wird vom DRK wie folgt
veranschlagt:
134 KlientInnen kurzfristig (3 Beratungsgespräche à 2 Std.),
50 KlientInnen mittelfristig (6 Beratungsgespräche à 2 Std.) und
21 KlientInnen langfristig (mehr als 6 Beratungsgespräche).
Aus der Aufstellung ist ersichtlich, daß die überwiegende Anzahl der Klientinnen und Klienten
nur noch kurzfristig in Beratung sein wird. Daher besteht nach Auffassung der Verwaltung
bereits jetzt die Möglichkeit der Zuweisung durch die ARGE. Zugangsvoraussetzungen zur
Schuldnerberatung sind mit der ARGE noch abzustimmen.
Die Verwaltung geht davon aus, daß die laufenden Beratungen zum Abschluß gebracht werden
können. Weitere Abstimmungsgespräche werden mit dem DRK geführt, um abzuklären welche
Beratungen sukzessive durch die offene Schuldnerberatung zu Ende geführt werden können.
Weiterhin wird eine Abstimmung mit der ARGE zum weiteren Vorgehen erfolgen.
Aufgrund der Gesetzesänderungen müssen nunmehr erste Erfahrungen gesammelt werden
und es bleibt zunächst abzuwarten, in welchem Umfang die ARGE Zuweisungen zur
Schuldnerberatung vornehmen wird. Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung
berichten.
I. V.
gez.
Dr. Gröttrup

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