Steuer bei Waldbesitzern ohne Landwirtschaft, Informationen hier
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Steuer bei Waldbesitzern ohne Landwirtschaft, Informationen hier
Ein Unternehmen der BBV-Steuergruppe Steuer bei Waldbesitzern ohne Landwirtschaft Steuer sollte niemand vom Holzeinschlag abhalten In Bayerns Wäldern stehen nach wie vor große Mengen an hiebsreifen Holzbeständen. Vor allem die großen und alten Bäume fielen in den letzten Jahren in großem Umfang Kalamitäten wie Borkenkäfer und Stürmen (Kyrill, Emma) zum Opfer. Beim Verkauf von Kalamitätsholz müssen regelmäßig deutliche Preisabschläge in Kauf genommen werden. Auch aus diesem Grund ist es besser, die reifen Bestände planmäßig Schritt für Schritt zu ernten, als auf das nächste Schadereignis zu warten. Ein großes Hindernis ist oft die Angst vor dem Finanzamt. Dabei ist es steuerlich günstiger regelmäßig kleinere Mengen Holz einzuschlagen. Betriebsausgaben als Pauschale Der steuerpflichtige Gewinn wird regelmäßig aus den Einahmen abzüglich der Ausgaben berechnet. Für Waldbesitzer ohne Buchführung (i.d.R. kleinere Waldflächen) bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, für die Ausgaben eine Pauschale anzusetzen (55 %, wenn der Waldbesitzer das Holz selbst einschlägt, 20 % beim Holzverkauf auf dem Stock). Mit dieser Betriebsausgabenpauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, nicht die Wiederaufforstungskosten (Diese können zusätzlich geltend gemacht werden). Sind die Ausgaben (Einschlag, Rücken) höher, so können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Freibeträge für Land- und Forstwirtschaft nutzen Für Normalverdiener (30.700 € bzw. 61.400 € Summe der Einkünfte) gibt es außerdem einen Freibetrag für Landwirtschaft von 670 € bzw. 1.340 € der vom landwirtschaftlichen Gewinn abgezogen wird. Beispiel 1: Waldbesitzer Josef und Josefa Huber verkaufen 80 fm Holz, die sie selbst einschlagen und erzielen einen Preis von 70 € /fm. Die Familie hat Einkünfte von 45.000 € jährlich. Einnahmen: 80 fm x 70 € 5.600 € abzgl. Betriebsausgabenpauschale 55% - 3.080 € Zwischensumme 2.520 € abzgl. Wiederaufforstung -250 € abzgl. Freibetrag -1.340 € steuerpflichtiger Gewinn 930 € Einkommensteuer (bei Steuersatz z.B. 20 %) 186 € Beispiel 2: Waldbesitzer Johann und Johanna Müller verkaufen 80 fm Holz ab Stock und erzielen einen Preis von 50 €/fm. Die Familie hat Einkünfte von 45.000 € jährlich. Einnahmen: 80 fm x 50 € 4.000 € abzgl. Betriebsausgabenpauschale 20 % - 800 € Zwischensumme 3.200 € abzgl. Wiederaufforstung 200 € abzgl. Freibetrag -1.340 € steuerpflichtiger Gewinn 1.660 € Einkommensteuer (bei Steuersatz z.B. 20%) 332 € Der Steuerprogression ausweichen Bei großen Einschlägen und die höheren Holzerlöse steigt der Grenzsteuersatz an. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, regelmäßig kleinere Mengen Holz zu schlagen und zu vermarkten. Kalamitäten Bei Schadereignissen (Borkenkäfer, Sturm usw.) gibt es steuerliche Vergünstigungen für große Holzeinschläge. Damit diese gewährt werden, müssen Sie vor Beginn der Aufarbeitung eine Meldung an das Landesamt für Steuern machen. Die Waldbesitzervereinigungen haben dafür die entsprechenden Formulare. Besonderheiten bei Rentnern und Austragslandwirten Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung (Deutschen Rentenversicherung, Landwirtschaftlichen Alterskasse), sind nur zu einem Bruchteil steuerpflichtig. Deshalb dürfen Rentner und Austragslandwirte neben ihrer Altersrente durchaus noch den einen oder anderen Euro dazuverdienen. Sie bleiben dann meistens dennoch unter den Grenzen, ab denen Einkommensteuer zu bezahlen ist. Beispiel Austragslandwirte Maria und Hans haben sich für den Wald das Nutzungsrecht zurückbehalten. Einnahmen: Rente 7.860 € jährlich, davon steuerpflichtig 1/2, also 3.930 €. Austragleistungen vom Sohn Max 6.014 €. Hans und Maria verkaufen im Wirtschaftsjahr 2011/2012 für 15.000 € Holz auf dem Stock. Abzüglich der Betriebsausgabenpauschale von 20 % ergibt sich ein bei der Steuer anzusetzender Gewinn von 12.000 €. Von dem Gewinn aus dem Holzverkauf wird die eine Hälfte der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2011 zugerechnet, die andere Hälfte dem Kalenderjahr 2012. Die Einkommensteuerberechnung schaut in den Jahren 2011 und 2012 jeweils wie folgt aus: Steuerpflichtiger Gewinn aus Holzverkauf Steuerpflichtiger Teil der Rente: Austragsleistungen abzgl. Beiträge zur Kranken-/ Pflegeversicherung: zu versteuerndes Einkommen: abzgl. Grundfreibeträge (7.664 € ledig, 15.328 € verheiratet) Einkommensteuer 6.000 € 3.930 € 6.014 € - 629 € 15.315 € - 16.008 € 0€ Weitere Informationen: Die Außenstellen der Treukontax Steuerberatungs GmbH helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Forst und Steuern. Herausgeber: Hans Dintenfelder, Treukontax GmbH, Weinberger Straße 18 92318 Neumarkt Tel. 09181/266830 Stand: April 2012