Nettolohnberechnung Grenzgänger für: Thomas Mustermann
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Nettolohnberechnung Grenzgänger für: Thomas Mustermann
Nettolohnberechnung Grenzgänger für: Thomas Mustermann geboren am: Berechnungsgrundlage: 01.01.1980 Grenzgänger Familienstand: ledig [email protected] www.lohnabzuege.de Monatslohn 4850,00 CHF Zahl der Gehälter 12 Zusatzprämie 0,00 CHF Jahresbruttogehalt in der Schweiz ohne Kinderzulage oder Familienzulage 58200,00 CHF Abzüge in der Schweiz AHV/IV (Alters- & Hinterlassenen- / Invalidenversicherung) 2997,00 CHF ALV (Arbeitslosenversicherung) 640,00 CHF KTG (Krankentagegeldversicherung) 291,00 CHF NBU (Nichtbetriebsunfallversicherung SUVA) 873,00 CHF BVG Personalfürsorge (aus koordiniertem Lohn, gesetzliches Minimum, Arbeitgeber kann wesentlich höhere Werte haben) 1884,00 CHF Quellensteuer, wird bei der Einkommenssteuer angerechnet 2619,00 CHF Nettolohn in der Schweiz 48895,50 CHF Umrechnungskurs lt. Finanzamt, der Durchschnittskurs wird im Februar jeden Jahres vom Finanzamt neu festgelegt ./. 1,2122 Abzüge in Deutschland Gesetzliche Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung 8080,00 Euro Private Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung 3041,00 Euro D-CH-Krankenversicherungsmodell 4009,00 Euro Krankenpflichtversicherung Schweiz nach KVG 3465,00 Euro Günstigstes Krankenversicherungsmodell lt. o.g. Vergleich 3041,00 Euro Zu versteuerndes Einkommen ggf. beider Ehegatte (nicht brutto) 43795,00 Euro Einkommensteuer inklusive Quellensteuer 10299,00 Euro Einkommensteuer unter Abzug der Quellensteuer 8138,00 Euro Kirchensteuer 8% aus der Einkommensteuer 824,00 Euro Solidaritätszuschlag 5,5% aus der Einkommensteuer Berufsunfähigkeitsversicherung 566,00 Euro 600,00 Euro Nettolohn in Deutschland jährlich ACHTUNG: Kursschwankungen beachten Nettolohn in Deutschland monatlich mal Gehälter 12 Die oben bereits abgezogene Steuer ist zu den 4 Terminen 10.03 ; 10.06 ; 10.09 ; 10.12. zu entrichten. Der Betrag ist jeweils 27700,00 Euro 2310,00 Euro 2380,00 Euro Einfacher Weg zur Arbeit 30 km Der Grenzgänger I•N•F•O e. V. übernimmt für die Berechnung keine Gewähr, die Werte sind stark gerundet, insbesodere bei den Sonderausgaben. Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach folgenden Werten, da diese nur geschätzt bzw. das Minimum sind: Krankentagegeldversicherung, Nichtbetriebsunfallversicherung, BVG (Pensionskasse), Familienzulage. © Grenzgänger I•N•F•O e. V. Lörracher Strasse 50 c 79541 Lörrach - Brombach Telefon 07621 5083 Telefax 07621 5085 Romanshorner Strasse 70 CH 8280 Kreuzlingen Telefon 07531 697855 aus der Schweiz 071 / 6887802 Steiermärker Str. 3-5 70469 Stuttgart Telefon 0711 12162286