Nettolohnberechnung Grenzgänger für: Thomas Mustermann

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Nettolohnberechnung Grenzgänger für: Thomas Mustermann
Nettolohnberechnung Grenzgänger für: Thomas Mustermann
geboren am:
Berechnungsgrundlage:
01.01.1980
Grenzgänger
Familienstand:
ledig
[email protected]
www.lohnabzuege.de
Monatslohn
4850,00 CHF
Zahl der Gehälter
12
Zusatzprämie
0,00 CHF
Jahresbruttogehalt in der Schweiz ohne Kinderzulage oder Familienzulage
58200,00 CHF
Abzüge in der Schweiz
AHV/IV (Alters- & Hinterlassenen- / Invalidenversicherung)
2997,00 CHF
ALV (Arbeitslosenversicherung)
640,00 CHF
KTG (Krankentagegeldversicherung)
291,00 CHF
NBU (Nichtbetriebsunfallversicherung SUVA)
873,00 CHF
BVG Personalfürsorge (aus koordiniertem Lohn, gesetzliches
Minimum, Arbeitgeber kann wesentlich höhere Werte haben)
1884,00 CHF
Quellensteuer, wird bei der Einkommenssteuer angerechnet
2619,00 CHF
Nettolohn in der Schweiz
48895,50 CHF
Umrechnungskurs lt. Finanzamt, der Durchschnittskurs wird im
Februar jeden Jahres vom Finanzamt neu festgelegt
./.
1,2122
Abzüge in Deutschland
Gesetzliche Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung
8080,00 Euro
Private Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung
3041,00 Euro
D-CH-Krankenversicherungsmodell
4009,00 Euro
Krankenpflichtversicherung Schweiz nach KVG
3465,00 Euro
Günstigstes Krankenversicherungsmodell lt. o.g. Vergleich
3041,00 Euro
Zu versteuerndes Einkommen ggf. beider Ehegatte (nicht brutto)
43795,00 Euro
Einkommensteuer inklusive Quellensteuer
10299,00 Euro
Einkommensteuer unter Abzug der Quellensteuer
8138,00 Euro
Kirchensteuer 8% aus der Einkommensteuer
824,00 Euro
Solidaritätszuschlag 5,5% aus der Einkommensteuer
Berufsunfähigkeitsversicherung
566,00 Euro
600,00 Euro
Nettolohn in Deutschland jährlich
ACHTUNG: Kursschwankungen beachten
Nettolohn in Deutschland monatlich mal Gehälter 12
Die oben bereits abgezogene Steuer ist zu den 4 Terminen
10.03 ; 10.06 ; 10.09 ; 10.12. zu entrichten. Der Betrag ist jeweils
27700,00 Euro
2310,00 Euro
2380,00 Euro
Einfacher Weg zur Arbeit
30 km
Der Grenzgänger I•N•F•O e. V. übernimmt für die Berechnung keine Gewähr, die Werte sind stark gerundet,
insbesodere bei den Sonderausgaben. Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht
steuerberatend tätig. Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder
andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.
Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach folgenden Werten, da diese nur geschätzt bzw. das Minimum sind:
Krankentagegeldversicherung, Nichtbetriebsunfallversicherung, BVG (Pensionskasse), Familienzulage.
© Grenzgänger I•N•F•O e. V.
Lörracher Strasse 50 c
79541 Lörrach - Brombach
Telefon 07621 5083
Telefax 07621 5085
Romanshorner Strasse 70
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Telefon 07531 697855
aus der Schweiz 071 / 6887802
Steiermärker Str. 3-5
70469 Stuttgart
Telefon 0711 12162286