ForstBW INFO - die Broschüre

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ForstBW INFO - die Broschüre
Forstbetriebsgemeinschaften
Forstliche Förderung
Welche Fördermaßnahmen
kommen für Sie in Frage?
Gemeinsam können Sie mehr bewegen!
Forstbetriebsgemeinschaften (FBG ) sind
Zusammenschlüsse von
Waldbesitzern und sollen
Strukturmängel des Kleinprivatwaldes beheben.
Förderung der Erstaufforstung
Aufforstung bisher landwirt-
schaftlich genutzter und
sonstiger Flächen
Förderung einer naturnahen
Waldwirtschaft
Wiederaufforstung z.B. nach
Sturmwurf, Vor-/Unterbau
Naturverjüngung, Jung bestandspflege und Bodenschutzkalkung
Erstellung periodischer Betriebspläne, -gutachten und
Betriebsinventur
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Erstinvestition von Maschinen und Geräten
Holzmobilisierungsprämie
Geschäftsführungskosten
Ihre Vorteile durch eine FBG-Mitgliedschaft – Beispiele:
Erfolgreiche Vermarktung von Kleinmengen durch
Bündelung auf Sammelplätzen
Ständige Information zum Holzmarkt
Einkaufsrabatt bei Pflanzenbestellungen
Mitnutzung FBG-eigener Geräte und Maschinen
Geschäftsführer/innen und örtliche Vertrauensleute als
ständige Ansprechpartner für Ihre Fragen
Keine Mindestbeträge für die kostenpflichtige Betreuung
durch die untere Forstbehörde
Kostenlose Teilnahme an Waldtagen und forstlichen
Fortbildungen
Bagatellgrenzen für die forstliche Förderung werden in
der Gemeinschaft leichter überschritten
Erleichterung bei Auslandsverkäufen
Interessenvertretung des Kleinprivatwaldes
Förderung der forstlichen Infrastruktur
Neubau forstwirtschaftlicher PKW- und LKW-befahrbarer
Wege (Keine Förderung von Rückegassen und
Maschinenwegen)
Förderung sonstiger ökologischer Maßnahmen und
Soforthilfen
Landschafts-, Biotop- und Habitatpflege
Nasslagerung nach Sturmereignissen
Förderanträge und weitergehende Informationen erhalten
Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Forstbehörde oder über
das Internet unter www.forstbw.de
Voraussetzungen
für eine Förderung
Der Mindestbetrag für eine Zuwendung im Kleinprivatwald
bis 200 ha liegt bei 250 Euro.
Impressum
Die Mindestfläche bei Pflanzungen beträgt 0,1 ha.
Ordnungsgemäße Ausführung und Pflege: Die Maßnahmen
müssen nach anerkannten forstlichen Grundsätzen ausgeführt werden. Der Zuwendungsempfänger muss eine ordnungsgemäße Pflege und Bewirtschaftung der geförderten
Kulturen gewährleisten.
Herausgeber:
Landesbetrieb ForstBW
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart
Grafikdesign:
agentur krauss GmbH
Herrenberg
Mischungsverhältnis bei Pflanzungen:
Mischkulturen: Laubbaumanteil mindestens 40 % der Fläche.
Laubbaumkulturen: Laubbaumanteil mindestens 80 % der
Fläche.
Die Beimischung der Mischbaumarten muss gruppenbis horstweise erfolgen, damit die Mischung dauerhaft
gesichert ist.
Druck:
Druckerei Schürrle
Stuttgart
Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier aus nachhaltiger
Waldwirtschaft
Saat- und Pflanzgut:
Es muss herkunftsgesichertes und für den Standort
geeignetes Saat- und Pflanzgut verwendet werden.
Bildnachweis:
Untere Forstbehörde Alb-Donau-Kreis
Benjamin Fischer, Untere Forstbehörde Esslingen
Wichtig: Setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit Ihrem Revierleiter oder der Unteren Forstbehörde in Verbindung! Sie werden gerne hinsichtlich der
Förderfähigkeit sowie der praktischen Ausführung beraten
und erhalten Hilfe bei der Antragstellung.
Die Antragsunterlagen sollten bis spätestens 31. Januar
beziehungsweise 31. Juli eines Jahres eingereicht werden.
Bildnachweise
Untere Forstbehörde AlbDonau-Kreis
Benjamin Fischer, Untere
Forstbehörde Esslingen
shutterstock.de
Untere Forstbehörde
Dienstleistungsangebot für
Privatwaldbesitzer
Unsere Leistungen
für Waldbesitzer
Wichtige Hinweise für
die Holzvermarktung
Beachten Sie bei Ihrer Holzeinschlagsplanung die in den
Mitteilungsblättern veröffentlichten Hinweise zu örtlichen
Einschlagsschwerpunkten
Wir bieten folgende Beratungsleistungen:
Information über forstliche Fragestellungen
Waldbauliche und arbeitstechnische Beratung
Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten
Hilfe bei der gemeinsamen Pflanzenbeschaffung
Wir bieten auch ständige vertragliche Betreuung an:
Waldinspektionsverträge für Betriebe bis 30 Hektar
Betriebsleitung für Betriebe über 30 bis 200 Hektar
Darüber hinaus können von der unteren Forstbehörde auf
Antrag einzelne Arbeiten für den Waldbesitzer gegen Berechnung eines Kostenbeitrages übernommen werden. Man
spricht von der fallweisen Betreuung.
Beratung und
Betreuung
Knapp 37 % der Waldflächen in Baden-Württemberg befinden sich in privater Hand. Besonders stark vertreten ist
dabei der Anteil der Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer.
Um eventuelle Nachteile bei der Bewirtschaftung kleinerer
Waldflächen zu mildern unterstützt ForstBW die Waldbesitzer
mit einem breiten Dienstleistungsangebot.
Die unteren Forstbehörden bewirtschaften und pflegen die
ihnen anvertrauten Wälder nachhaltig, naturnah und sachkundig. Das Angebot umfasst die Beratung und Betreuung
sowie die technische Hilfe. Ähnlich einem Baukastensystem
können sich die Waldbesitzer den Umfang der Dienstleistungen aus den einzelnen Bausteinen zusammenstellen.
Die Beratungsleistungen sind vor allem als „Hilfe zur
Selbsthilfe“ zu verstehen und umfassen neben Beratung
und direkter „logistischer“ Unterstützung auch fachliche
Aus- und Fortbildungen für die Waldbesitzer. Ziel ist dabei,
eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung auch im Privatwald zu gewährleisten. Da die Leistungen des Privatwaldes
auch dem Allgemeinwohl zugute kommen, ist die Beratung
kostenlos.
Demgegenüber ist die Betreuung des Privatwaldes durch
ForstBW kostenpflichtig, weil sie Maßnahmen umfasst, die
im betrieblichen Interesse der Waldbesitzer liegen. Beispielweise die forsttechnische Betriebsleitung, Revierdienst oder
Holzverkauf.
Über die Beratungs- und Betreuungsleistungen hinaus
stehen Möglichkeiten der forstlichen Förderung offen. Die
örtliche Untere Forstbehörde berät Sie gerne!
Die landesweit einheitlichen Kostensätze richten sich
nach der Verwaltungsvorschrift zur Privatwaldverordnung
(PWaldVO). Die Abrechnung erfolgt bei Holzverkäufen pro
Festmeter. Genaue Kostensätze können bei der Unteren
Forstbehörde angefragt werden.
Dazu gehört:
Holzauszeichnen auf Teilflächen oder im kompletten
Bestand
Organisation der Holzernte
Holzaufnahme und Holzlistendruck
Holzverkauf und Rechnungsstellung
Abwicklung Gemeinschaftsverkäufe
Wertholzsortierung
Erfassung der vom Waldbesitzer gefertigten Holzlisten
Beratung bei der Bildung von forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüssen
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Die Holzkäufer lehnen den Kauf von zerstreut liegenden
Kleinstmengen oft ab. Erfragen Sie deshalb die Mindestmengen je LKW-Ladeort.
Sicherheit im Wald ist wichtig!
Die Aufarbeitung von Holz mit der Motorsäge ist mit
besonderen Gefahren verbunden. Die persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe
und Handschuhe) muss getragen werden. Ein Motorsägenlehrgang ist empfohlen und wird durch die Untere Forstbehörde angeboten. Bei der Aufarbeitung von stehendem Holz
und Flächenlosen ist die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang Pflicht.
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ZUSAMM
Melden Sie Ihr Holz beim zuständigen Revierleiter oder
der Forstbetriebsgemeinschaft zur Vermarktung an,
bevor Sie mit dem Einschlag beginnen
Beachten Sie beim Holzeinschlag die Vorgaben zur
Holzvermessung
Informieren Sie sich über die vorgesehene Kenn zeichnung Ihres Holzes
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Viele weitere Leistungen wie beispielsweise die Vermittlung
von Forstunternehmen, die Wildlings- und Saatgutgewinnung oder die Jungbestandspflege gehören ebenso zum
Dienstleistungsangebot. Darüber hinaus unterstützen wir
bei der Bekämpfung von Forstschädlingen wie dem Borkenkäfer und beraten bei der Wahl von geeigneten Baumarten
im Hinblick auf das sich ändernde Klima.
Weitere Angebote für
Privatwaldbesitzer finden
Sie unter „Produkte &
Dienstleistungen“ auf
www.forstbw.de.