Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Beleuchtung von Arbeitsstätten
1219_Lfas_Beleucht_Titel
28.08.2003
15:05 Uhr
Bayerisches Landesamt für
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und
Sicherheitstechnik
Beleuchtung von
Arbeitsstätten
Diese Broschüre beruht auf der
alten
Arbeitsstättenverordnung
und gibt folglich nicht mehr den
gültigen Rechtsstand wieder. Seit
Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung am 25.08.2004
sind die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien längstens bis zum
25.08.2010 gültig, sofern sie nicht
vorzeitig überarbeitet und bekannt gegeben werden.
Bis zur Überarbeitung der Broschüre dient ihr jetziger Inhalt
rein als Anhaltspunkt.
ein Wegweiser für Arbeitgeber
und Beschäftigte
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Grundlagen
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet in § 3
Abs. 1 den Unternehmer, die erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei
der Arbeit zu gewährleisten.
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - wird dieses
Gebot präzisiert und durch die Angabe von Anforderungen
in den Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung - ASR konkretisiert.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach
den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln zu betreiben
(§ 3 Abs. 1 ArbStättV). Hierzu gehören insbesondere die
Normen für Innenraumbeleuchtung - DIN der Reihen 5034
und 5035. Ferner sind die Bauordnungen der Länder zu
beachten.
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung,
Arbeitsstättenrichtlinien, Stand der Technik,
DIN der Reihen 5034 und 5035
Etwa 80 % der Gesamteindrücke, die der Mensch aus der
Umwelt mit seinen Sinnesorganen aufnimmt, sind optischer
Natur. Der Informationsgehalt, der zur Weiterverarbeitung
bereitsteht, steckt in der örtlichen und zeitlichen Helligkeitsverteilung des Netzhautbildes. Dieses Netzhautbild entsteht,
ähnlich wie bei der Fotokamera, durch Brechung der Lichtstrahlen an Hornhaut und Augenlinse. Die Scharfeinstellung
des Bildes wird durch Krümmungsänderungen der Augenlinse durchgeführt. Dieser Vorgang heißt Akkomodation. Die
Empfangsorgane der Netzhaut, die sogenannten Fotorezeptoren, wandeln das auftreffende Licht über chemische
Reaktionen in elektrische Impulse um, die im „Sehzentrum“,
einem Teil des Gehirns im Bereich des Hinterhauptes, zu
optischen Sinneseindrücken umgewandelt werden.
Um die Möglichkeiten des menschlichen Auges optimal zu
nutzen, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig.
Innenräume mit Tageslicht
Aus ergonomischen Gründen wird in der Arbeitsstättenverordnung (§ 7 Abs. 1) gefordert, dass Arbeits-, Pausen-,
Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume eine Sichtverbindung nach außen in Klarglas haben müssen.
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Das Unbehaglichkeitsgefühl, welches durch fehlenden
Blickkontakt ins Freie beim Aufenthalt in fensterlosen Räumen auftritt, wird dadurch vermieden. Gleichzeitig nutzt man
die kostenlose Möglichkeit der Beleuchtung durch Tageslicht, die aus der Sicht der Beleuchtungstechnik große Vorteile mit sich bringt.
Die Bemessung der Fensterflächen hat so zu erfolgen, dass
die Anforderungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien erfüllt
sind. Die Fensterfläche eines Raumes, die als Sichtverbindung vorgesehen ist, soll ein Zehntel der Grundfläche des
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Raumes betragen. Bei mehr als 600 m Grundfläche reduziert sich die geforderte Fensterfläche auf ein Hundertstel
der Grundfläche. Die Fensterhöhe darf 1,25 m, die Fensterbreite 1 m nicht unterschreiten. Bei Fensterbändern ist eine
Höhe von 0,75 m noch zulässig. Einzelfenster müssen eine
2
Mindestfläche von 1,25 m besitzen. Dieser Wert erhöht sich
2
auf 1,50 m bei Raumtiefen von mehr als 5 m.
Unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen im Freien
machen allerdings zusätzliche künstliche Beleuchtung
notwendig, um konstante Sehbedingungen am Arbeitsplatz
zu erzielen. Dabei muss sich die Beleuchtung nach der
Art der Sehaufgabe richten (§ 7 Abs. 3 ArbStättV). Diese
Forderung dient sowohl dem vorbeugenden Unfallschutz
durch rechtzeitiges Erkennen von Gefahren als auch gesicherten ergonomischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Beleuchtung und Leistungsfähigkeit (vergleiche Abb. 1).
Abb. 1: Relative Sehleistung in Abhängigkeit von der Beleuchtungsstärke
Außer der optischen Reizempfindung beeinflusst
Licht auch das vegetative Nervensystem. Das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen
am Arbeitsplatz hängt von der richtigen Auswahl und
Bemessung der Beleuchtung ab.
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Begriffsbestimmungen und Einheiten
Lichtstrom F, Einheit: Lumen (Im)
Der Lichtstrom F stellt die gesamte von einer Lichtquelle
abgegebene und vom Auge bewertete Strahlungsleistung
dar.
Man drückt die sichtbare Strahlungsleistung einer Lichtquelle nicht in Watt aus, sondern gibt ihr die Einheit Lumen,
weil das Auge für die verschiedenen Spektralfarben unterschiedlich empfindlich ist. Für grün (555 nm) ist das Auge
am empfindlichsten. Strahlung unterhalb 380 nm (Ultraviolett - UV) und oberhalb 780 nm (Infrarot - IR) ist nicht sichtbar und leistet daher keinen Beitrag zum Lichtstrom.
Beispiel: 100 W Glühlampe:
40 W Leuchtstofflampe:
(3-Bandenleuchte)
20 W Energiesparlampe:
1.000 lm
3.500 lm
1.200 lm
Lichtstärke I, Einheit: Candela (cd)
Die Lichtstärke I entspricht dem in eine bestimmte Richtung
und in einem bestimmten Raumwinkel abgestrahlten Lichtstrom.
Die Lichtstärke ist die Basisgröße der Lichttechnik.
Die Lichtstärke einer Glühlampe ist annähernd in jeder
Richtung gleich, bei einer Leuchtstoffröhre ist sie dagegen
in Längsrichtung wesentlich geringer als senkrecht dazu.
Beispiel: 100 W Glühlampe:
40 W Leuchtstofflampe:
110 cd
250 cd
Beleuchtungsstärke E, Einheit: Lux (Ix)
Die Beleuchtungsstärke ist das Verhältnis des auf eine
Fläche auffallenden Lichtstroms zu der Größe dieser Fläche
(Abb. 2).
Ein Lichtstrom von 1 Lumen erzeugt auf einer Fläche
von 1 m² eine Beleuchtungsstärke von 1 Lux.
Die Beleuchtungsstärke wird bei der Allgemeinbeleuchtung
in der waagerechten Ebene gemessen.
Zwischen der Lichtstärke I und der Beleuchtungsstärke
E besteht ein einfacher Zusammenhang:
2
E = I / r , wobei r den Abstand zur Lichtquelle in Metern
darstellt.
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Beispiel: Sonniger Tag im Freien: 100.000 Lux
Gute Arbeitsplatzbeleuchtung: 1.000 Lux
Abb. 2: Definition der Beleuchtungsstärke
Leuchtdichte L, Einheit: Candela pro m2
(cd/m2)
Die Leuchtdichte ist das Verhältnis aus der Lichtstärke einer
Lichtquelle zur scheinbaren Oberfläche des Strahlers.
Es ist dabei gleichgültig, ob die Fläche selbst strahlt oder
Licht reflektiert.
Sie ist das Maß für den Helligkeitseindruck, den das
Auge von einer Fläche hat.
Für eine genaue Beurteilung der Sehbedingungen ist es
wichtig, die Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld zu kennen. Bei gleicher Beleuchtungsstärke ist die Leuchtdichte
einer Fläche um so größer je höher der Reflexionsgrad ist.
Beispiel: Glühlampe
Leuchtstofflampe
2
4
2
(1 cd/cm = 10 cd/m )
ca. 200 cd/cm
2
ca. 1 cd/cm
2
Beleuchtung von Arbeitsräumen und -plätzen
Beispiele für künstliche Lichtquellen
ASR 7/3 - DIN der Reihe 5035
Glühlampen
Lichtaussendung durch Erhitzung einer Glühwendel beim
Stromdurchgang.
Merkmale: Wärmebelastung des Raumes, geringer Wirkungsgrad (Lichtausbeute), kontinuierliches Spektrum mit
starken Rotanteilen.
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Entladungslampen ohne Leuchtstoffbelag
z. B. Leuchtröhren, Natrium- oder QuecksilberdampfHochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen, Mischlichtlampen.
Merkmale: Vorwiegend Linienspektrum, hohe Lichtausbeute.
Entladungslampen mit Leuchtstoffbelag
primäre Strahlung (UV) wird im Leuchtstoffbelag in sichtbares Licht umgewandelt. Beispiel: Leuchtstofflampen.
Merkmale: Vorwiegend kontinuierliches Spektrum, Leuchtstoff bestimmt Lichtfarbe.
Auswahl des Beleuchtungssystems
Man unterscheidet drei Beleuchtungssysteme:
Allgemeinbeleuchtung wird angewendet, wenn ein
Raum in seiner ganzen Ausdehnung unter Beachtung
der Gütegesichtspunkte gleichmäßig auszuleuchten ist
(Normfall).
Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung dient
zur allgemeinen Raumbeleuchtung mit Bevorzugung verschiedener Arbeitsplätze (bei erhöhtem Lichtbedarf).
Einzelplatzbeleuchtung ist bei sehr hohen Anforderungen an die Beleuchtungsstärke angebracht. Sie darf nur
mit zusätzlicher Allgemeinbeleuchtung ausgeführt werden, da zu hohe Beleuchtungsunterschiede zwischen
Arbeitsplatz und Umfeld Sehfehler verursachen können.
Zweckmäßig konstruierte Leuchten lenken und formen den
Lichtstrom so, dass die gewünschten Gütegesichtspunkte
erzielt werden. Nach ihrer Lichtstromverteilung werden die
Leuchten in fünf Gruppen eingeteilt - vergleiche DIN der
Reihe 5040:
direkt - vorwiegend direkt - gleichförmig - vorwiegend
indirekt - indirekt.
Aus der Lichtstärkeverteilung von Lampen lassen sich
bereits im Planungsstadium die Beleuchtungsstärken und
damit die Helligkeiten am Arbeitsplatz ermitteln.
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Günstigste Beleuchtung
Es sind folgende Forderungen an die Beleuchtungsanlage
zu stellen:
·
Ausreichende Beleuchtungsstärke
·
Genügende Gleichmäßigkeit
·
Günstige Schattenwirkung
·
Vermeidung von Blendung
·
Passende Lichtfarbe und Farbwiedergabe.
Beleuchtungsstärke
Die erforderliche Beleuchtungsstärke richtet sich nach der
Art der Sehaufgabe. Feinere Arbeit erfordert höhere Beleuchtungsstärken als grobe Arbeit, dunkle Gegenstände
eine höhere als helle. Ältere Personen brauchen für die
gleiche Sehleistung mehr Licht als jüngere (Abb. 3). Leistung und Arbeitsfreude nehmen mit steigender Beleuchtungsstärke zu, während Unfälle, Fehler und Ausschuss abnehmen; die Ermüdung wird geringer.
Kontrastempfindlichkeit, Sehschärfe sowie die Wahrnehmungsgeschwindigkeit des Auges nehmen ebenfalls mit
wachsender Beleuchtungsstärke zu (siehe Abb. 4).
In der Arbeitsstätten-Richtlinie „Künstliche Beleuchtung“
(ASR 7/3) werden Mindestwerte für die Nennbeleuchtungsstärke nach Art des Raumes bzw. der Tätigkeit angegeben (siehe nachstehende Tabelle). Dies gilt auch für eine
Sicherheitsbeleuchtung (ASR 7/4).
Die Nennbeleuchtungsstärke En ist die mittlere Beleuchtungsstärke der Arbeitsstätte oder der einer bestimmten
Tätigkeit dienenden Raumzone einer Arbeitsstätte, für die
die Beleuchtungseinrichtung ausgelegt ist. Sie bezieht sich
auf den mittleren Alterungszustand der Beleuchtungseinrichtung und berücksichtigt dadurch den Leistungsverlust
der Lampen durch Alterung.
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Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für verschiedene
Sehaufgaben nach ASR7/3
Ansprüche
an die Sehaufgabe
sehr gering
Nennbeleuchtungsstärke
Beispiel
En in Lux
50
Verkehrszonen in Abstellräumen,
Lagerräume
gering
100
Pausenräume
mäßig
200
300
Arbeiten an der Hobelbank
Werkzeugmaschinen
mittel
500
Büro
hoch
750
1.000
Techn. Zeichnen
Feinmechanik
sehr hoch
1.500
Uhrmacherwerkstatt
außergewöhnlich
2.000
Gravieren, Kunststopfen
Abb. 3: Für gleiche Sehleistung brauchen ältere Menschen höhere
Beleuchtungsstärken als jüngere
Die Beleuchtungseinrichtung in einem Arbeitsraum ist spätestens dann in Stand zu setzen, wenn der Mittelwert der
gemessenen Beleuchtungsstärke im Raum kleiner ist als
0,8 En oder wenn an einer Stelle des Arbeitsraumes die
lokale Beleuchtungsstärke den Wert 0,6 En unterschreitet.
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Neue Lampen müssen am Arbeitsplatz ein mittleres Beleuchtungsniveau von 1,25 En erzeugen, was besonders bei
der Planung von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen
ist.
Die ausreichende Bestückung mit Leuchtstofflampen kann
je nach geforderter Nennbeleuchtungsstärke ermittelt werden (siehe Tabelle).
Bei Verwendung von Glühlampen sind diese Werte wegen
der geringeren Lichtausbeute mit dem Faktor 4 zu multiplizieren.
Abb. 4: Leistungssteigerung bei Erhöhung der Beleuchtungsstärke
von 90 auf 500 Lux
Zu installierende Leistung für Leuchten in
Arbeitsräumen
Nennbeleuchtungsstärke
in Lux
Installationsleistung in Watt/m² Grundfläche des Raumes
Höhe über der zu beleuchtenden Fläche
ca. 2 m
ca. 3 m
ca. 4 m
1.000
50
60
64
750
38
45
48
500
25
30
32
300
15
17
19
200
10
11
13
100
5
6
6
50
3
3
4
Gleichmäßigkeit
Gleichmäßige Beleuchtung - örtlich und zeitlich - ist zu
fordern. Zu guter Arbeitsplatzbeleuchtung gehört ausreichende, gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung.
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Günstige Sehbedingungen sind gegeben, wenn die Umgebung des Arbeitsplatzes eine etwas geringere Helligkeit
aufweist wie der Arbeitsplatz selbst. Nach DIN der Reihe
5035 sollen die Helligkeitsunterschiede im näheren Bereich
des Sehobjektes nicht größer als 1:3 sein.
Örtliche Gleichmäßigkeit wird durch eine genügende
Zahl von Leuchten in nicht zu großer gegenseitiger Entfernung und in möglichst großer Höhe erreicht. Auch heller
Wand- und Deckenanstrich trägt dazu bei. Gut geeignet
sind Leuchtstofflampen, als Lichtbänder angeordnet. Diese
sollen in Blickrichtung montiert werden. Durch ausreichende
gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung ist die zusätzliche
Arbeitsplatzbeleuchtung oft entbehrlich.
Wenn jede Stelle des Raumes als Arbeitsplatz zur Verfügung stehen soll, ist eine hohe Gleichmäßigkeit über den
gesamten Raum anzustreben. An keinem Arbeitsplatz soll
dabei die Beleuchtungsstärke weniger als 60 % des Nennwertes betragen. Helligkeitsunterschiede durch verschiedene Reflexionsgrade im Arbeitsbereich sind bei gleichmäßiger Beleuchtungsstärke durchaus erwünscht, sie sind informationswichtig.
Eine Raumausstattung, besonders bei Großräumen, die
gleichmäßig hell ist (ähnliche Reflexionsgrade), ist zu vermeiden, Sehbeschwerden durch zu schwache Akkomodationsreize können entstehen.
Bei der Verwendung von Wechselspannung tritt der sogenannte Stroboskop-Effekt auf. Er kann bewirken, dass
schnellrotierende Maschinenteile u. U. als stillstehend oder
rückwärtslaufend erscheinen - mögliche Unfallgefahr! Gasentladungslampen zeigen diesen Effekt stärker als Glühlampen.
Flimmern an den Röhrenenden – Kathodenflimmern – kann
nach längerer Betriebszeit bei Entladungslampen auftreten.
Abhilfe: Auswechseln.
Schattenwirkung
Schattenwirkung unterstützt das Erkennen eines Gegenstandes und seiner Oberflächenstruktur. Deshalb soll die
Beleuchtung nicht zu schattenarm, die Schattentiefe Schattigkeit - jedoch gering sein. Schattenränder sollen
weich auslaufen.
Schlagschatten, das sind Stellen am Arbeitsplatz, die überhaupt kein direktes Licht erhalten, sind grundsätzlich zu
vermeiden. Die Unterschiede der Helligkeiten im Schattenbereich und in der angrenzenden, direkt vom Licht bestrahlten Fläche, sind meistens so groß, dass eine deutliche
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Reduzierung der Sehleistung im Bereich des Schattens
auftritt.
Verwendung von Leuchten großer Leuchtfläche, unterstützt
durch die Reflexion des Lichtes an hellen Decken und Wänden, erfüllt diese Forderung. Harte Schlagschatten können
irritierend wirken - erhöhte Unfallgefahr z. B. an Treppen!
Der Mensch ist an das Sonnenlicht mit hohen Beleuchtungsstärken bis zu 100.000 Lux und weißer Lichtfarbe
gewöhnt. Dabei ist die Beleuchtung entweder direkt - bei
klarem Himmel - oder weitgehend indirekt - bei bedecktem
Himmel. Wir kennen also vom Tageslicht her den kräftigen
Schatten und die vollkommen schattenfreie Beleuchtung.
Künstliche Beleuchtung in Innenräumen ergibt meist
Schattenformen, Mehrfachschatten usw., die uns ungewohnt sind. Dadurch kann die Erkennbarkeit räumlicher
Gegenstände beeinträchtigt werden.
Vollkommen diffuse Beleuchtung ist daher als Arbeitsplatzbeleuchtung abzulehnen, da sie keinerlei
Schattigkeit ergibt und dadurch die Erkennbarkeit
von Oberflächenstrukturen erschwert.
Der hauptsächliche Lichtanteil am Arbeitsplatz soll seitlich von oben einfallen, um störenden Körperschatten Kopf- und Handschatten - zu vermeiden (Abb. 5). Bei vorwiegend tageslichtorientierten Arbeitsplätzen sind Lichteinfallsrichtung und Lichtverteilung der künstlichen Beleuchtung möglichst der Tagesbeleuchtung entsprechend zu
gestalten z. B. gleiche Einfallsrichtung von Tages- und
Kunstlicht.
Bei einigen wenigen Anwendungsbereichen müssen die
Nachteile einer schattenlosen Beleuchtung in Kauf genommen werden, um einen Arbeitserfolg nicht zu gefährden, wie
z. B. bei der Kontrolle auf Farbunterschiede im graphischen
Gewerbe. Gerichtete Beleuchtung kann hier zu Glanzerscheinungen führen und damit die Kontrolle erschweren.
Abb. 5:
Richtige
Falsche
Anordnung der Leuchten zum Arbeitsplatz
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Blendung
Zu hohe Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld erzeugen Blendung. Man unterscheidet physiologische und psychologische Blendung.
Physiologische Blendung liegt vor, wenn eine messbare
Verschlechterung einer Sehfunktion des Auges, z. B. der
Sehschärfe, bei Anwesenheit einer Blendquelle auftritt. Das
Licht der Blendquelle erzeugt durch Streuung in den Augenmedien einen Lichtschleier, der sich auf das Netzhautbild legt. Dieser Lichtschleier ist um so stärker, je größer die
Beleuchtungsstärke am Auge ist, die von der Blendquelle
hervorgerufen wird und je näher die Blendquelle bei der
Sehrichtung liegt.
Psychologische Blendung liegt vor, wenn eine Beobachtergruppe eine Beleuchtungsanlage im Mittel als gerade
unangenehm klassifiziert. Eine messbare Verschlechterung
einer Sehfunktion muss hierbei noch nicht auftreten. Psychologische Blendung führt bei längerem Aufenthalt im
Raum jedoch zu vorzeitiger Ermüdung und zur Herabsetzung von Leistung, Aktivierung und Wohlbefinden.
Bei einer Leuchtstofflampe (Röhrenform) geht der Lichtstrom gleichmäßig von einer großen Oberfläche aus - geringe Leuchtdichte, geringe Blendwirkung. Trotzdem sollten
ungeschützte Leuchtstofflampen nicht als Arbeitsplatzbeleuchtung eingesetzt werden.
Glühlampen haben relativ hohe Leuchtdichte und Blendwirkung.
Blendung kann vermieden oder herabgesetzt werden
durch:
·
Anordnung der Lichtquelle möglichst weit außerhalb
der Blickrichtung, Leuchten mit streuender Verkleidung, z. B. Rasterflächen, Mattgläser, Lichtwannen
·
Anordnung der Leuchtstofflampen - Lichtbänder parallel zur Blickrichtung, Wahl von Lampen geringer
Leuchtdichte, z. B. Leuchtstofflampen statt Glühlampen, Verwendung matter Oberflächen - Vermeidung
von Reflexionsblendung.
Lichtfarbe - Farbwiedergabe
Unsere Augen sind hinsichtlich der Farbbewertung dem
natürlichen Sonnenlicht angepasst. Aus diesem Grund
muss es Ziel der Beleuchtungstechnik sein, die spektrale
Zusammensetzung des Tageslichtes durch künstliche Beleuchtung nachzuahmen.
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Ein beleuchteter Gegenstand kann nur in seiner natürlichen Farbe erscheinen, wenn die entsprechenden Farbkomponenten im auftreffenden Licht enthalten sind.
Die Behaglichkeit hängt von der Lichtfarbe ab. Weißes Licht
erzeugt die aktivere „Tagesstimmung“. Licht von Glühlampen mit stärkerem Rotanteil die passivere „Abendstimmung“.
Die Lichtfarbe wirkt entscheidend physiologisch und psychologisch auf den Menschen. Bestimmend für die Lichtfarbe ist die sogenannte Farbtemperatur, gemessen in
K (Kelvin):
Farbtemperaturen für Licht verschiedener Quellen
Lichtquelle
Farbtemperatur
Glühlampe
2.800 K
Leuchtstofflampe „Warmton“
2.900 K
Leuchtstofflampe „Weiß“
4.000 K
Leuchtstofflampe „Tageslicht“
6.500 K
Je höher die Farbtemperatur, desto größer wird der Blauanteil des Lichtes. Glühlampen erscheinen deshalb gelblich
bis rötlich gegenüber Tageslicht.
Bei Leuchtstofflampen ist die Lichtfarbe durch die Art des
Leuchtstoffes bedingt.
In Arbeitsräumen wird eine neutral weiße Lichtfarbe bevorzugt. Unterstützend für einen guten Farbeindruck des Raumes wirken helle, warmgetönte Wände. Bei sehr niedriger
Beleuchtungsstärke ist eine warme Lichtfarbe angemessener als eine kalte.
Um eine tageslichtähnliche Wiedergabe zu erhalten, ist
die Farbe „tageslichtweiß“ in Verbindung mit Beleuchtungsstärken von über 1.000 Lux notwendig. Verschiedene Lichtfarben in gleichen oder benachbarten Räumen
sind zu vermeiden.
Lichtfarben für Leuchtstofflampen nach DIN der
Reihe 5035
ww - warmweiß
hoher Rotanteil, ähnlich Glühlampe
nw - neutralweiß
für Arbeits-, Büro-, Verkaufsräume geeignet
tw - tageslichtweiß bei hohen Beleuchtungsstärken
anzuwenden
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Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung ist eine Notbeleuchtung, die bei
Störung der Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung aus Sicherheitsgründen notwendig ist, um die Rettungswege, Räume und Arbeitsplätze während der betrieblich erforderlichen Zeiten zu beleuchten.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Sie ist einzurichten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die
Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist. Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung darf 20 cm über dem Fußboden 1 Lux nicht unterschreiten.
Die Nutzungsdauer beträgt mindestens 1 Stunde. Die Einschaltverzögerung darf maximal 15 Sekunden betragen.
Eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege kann z. B. in
Frage kommen:
·
in Arbeits- und Lagerräumen mit einer Grundfläche von
2
mehr als 2.000 m
·
in Arbeits- und Pausenräumen, wenn deren Fußboden
mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche
liegt (Hochhaus)
·
in Arbeitsräumen ohne Fenster oder Oberlichter sowie in
betriebstechnisch dunkel zu haltenden Räumen mit
2
mehr als 100 m Raumgrundfläche (z. B. bei der Filmentwicklung)
·
in explosions- oder giftstoffgefährdeten Arbeitsräumen
2
und in Arbeitsräumen mit mehr als 100 m Grundfläche
beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
·
in Laboratorien mit erhöhter Gefährdung der Arbeitneh2
mer (z. B. chemische Laboratorien mit mehr als 600 m
Raumgrundfläche)
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit
besonderer Gefährdung
Sie ist notwendig, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine unmittelbare Unfallgefahr besteht bzw. besondere
Gefahren für andere Arbeitnehmer hervorgerufen werden
können. Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung muss ein
Zehntel der Nennbeleuchtungsstärke, mindestens aber 15
Lux betragen. Die Beleuchtungsstärke muss über die Dau14
er der bestehenden Gefährdung, mindestens aber eine
Minute wirksam sein. Die Einschaltverzögerung darf maximal 0,25 Sekunden betragen.
Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer
Gefährdung ist dort einzurichten, wo bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung
1.
eine unmittelbare Unfallgefahr besteht, das können
sein:
·
Bereiche, in denen sich nicht ausreichend gesicherte heiße Bäder, Schmelzen, Tauchbecken,
Gruben oder dergleichen befinden
·
Bereiche, in denen heiße Massen mit unbeleuchteten Hebezeugen oder unbeleuchteten Flurförderzeugen transportiert werden
·
Arbeitsplätze, an denen mit explosionsgefährlichen,
sehr giftigen, stark ätzenden, stark reizenden Stoffen oder offenen radioaktiven Stoffen umgegangen
wird
·
Arbeitsplätze an schnell laufenden Maschinen mit
ungeschützten bewegten Massen,
2. besondere Gefahren für andere Arbeitnehmer ausgehen
können, das können sein:
·
Schaltwarten oder Leitstände für Hochöfen,
Siemens-Martin- und Elektroschmelzöfen
·
Bedienungsplätze an Aggregaten mit sicherheitstechnischer Bedeutsamkeit (z. B. Bedienungsplätze
in elektrischen Betriebsräumen)
·
Arbeitsplätze an Absperr- und Regeleinrichtungen,
die betriebsmäßig oder bei Betriebsstörungen zur
Vermeidung von Gefahren bedient werden müssen,
um Produktionsprozesse gefahrlos zu unterbrechen
bzw. zu beenden.
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1219_Lfas_Beleucht_Titel
28.08.2003
15:05 Uhr
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Auskunft über alle Fragen, die die Beleuchtung
von Arbeitsstätten betreffen, erteilen in Bayern die
örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsämter:
GAA Augsburg, Morellstraße 30d, 86159 Augsburg,
Tel. 08 21/ 57 09 - 02, Fax 08 21/ 57 09 - 5 01
Internet-Kontakt: www.gaa-a.bayern.de
GAA Coburg, Oberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg,
Tel. 0 95 61/ 74 19 - 0, Fax 0 95 61/ 74 19 -100
Internet-Kontakt: www.gaa-co.bayern.de
GAA Landshut, Neustadt 480, 84028 Landshut,
Tel. 08 71/ 8 04 -0, Fax 08 71/ 8 04 -2 19
Internet-Kontakt: www.gaa - la.bayern.de
GAA München-Stadt, Lotte-Branz-Straße 2, 80939 München,
Tel. 0 89 / 3 18 12 - 300, Fax 0 89 / 3 18 12 -100
Internet-Kontakt: www.gaa-m- s.bayern.de
GAA München-Land, Heßstraße 130, 80797 München,
Tel. 0 89 / 6 99 38 - 0, Fax 0 89 / 6 99 38 -100
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GAA Nürnberg, Roonstraße 20, 90429 Nürnberg,
Tel. 09 11/ 9 28 - 0, Fax 09 11/ 9 28 - 29 99
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Internet-Kontakt: www.gaa- wue.bayern.de
Druck: Gerber & Ulleweit GmbH, Kirchheim
Stand: Juli 2003
LfAS 112 - 07/ 03/ Ne
und das
Bayerische Landesamt für Arbeitsschutz,
Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik,
Pfarrstraße 3, 80538 München,
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