Beleuchtung von Arbeitsstätten
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Beleuchtung von Arbeitsstätten
1219_Lfas_Beleucht_Titel 28.08.2003 15:05 Uhr Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Beleuchtung von Arbeitsstätten Diese Broschüre beruht auf der alten Arbeitsstättenverordnung und gibt folglich nicht mehr den gültigen Rechtsstand wieder. Seit Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung am 25.08.2004 sind die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien längstens bis zum 25.08.2010 gültig, sofern sie nicht vorzeitig überarbeitet und bekannt gegeben werden. Bis zur Überarbeitung der Broschüre dient ihr jetziger Inhalt rein als Anhaltspunkt. ein Wegweiser für Arbeitgeber und Beschäftigte Seite 3 Grundlagen Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet in § 3 Abs. 1 den Unternehmer, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - wird dieses Gebot präzisiert und durch die Angabe von Anforderungen in den Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung - ASR konkretisiert. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln zu betreiben (§ 3 Abs. 1 ArbStättV). Hierzu gehören insbesondere die Normen für Innenraumbeleuchtung - DIN der Reihen 5034 und 5035. Ferner sind die Bauordnungen der Länder zu beachten. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Stand der Technik, DIN der Reihen 5034 und 5035 Etwa 80 % der Gesamteindrücke, die der Mensch aus der Umwelt mit seinen Sinnesorganen aufnimmt, sind optischer Natur. Der Informationsgehalt, der zur Weiterverarbeitung bereitsteht, steckt in der örtlichen und zeitlichen Helligkeitsverteilung des Netzhautbildes. Dieses Netzhautbild entsteht, ähnlich wie bei der Fotokamera, durch Brechung der Lichtstrahlen an Hornhaut und Augenlinse. Die Scharfeinstellung des Bildes wird durch Krümmungsänderungen der Augenlinse durchgeführt. Dieser Vorgang heißt Akkomodation. Die Empfangsorgane der Netzhaut, die sogenannten Fotorezeptoren, wandeln das auftreffende Licht über chemische Reaktionen in elektrische Impulse um, die im „Sehzentrum“, einem Teil des Gehirns im Bereich des Hinterhauptes, zu optischen Sinneseindrücken umgewandelt werden. Um die Möglichkeiten des menschlichen Auges optimal zu nutzen, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Innenräume mit Tageslicht Aus ergonomischen Gründen wird in der Arbeitsstättenverordnung (§ 7 Abs. 1) gefordert, dass Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume eine Sichtverbindung nach außen in Klarglas haben müssen. 2 Das Unbehaglichkeitsgefühl, welches durch fehlenden Blickkontakt ins Freie beim Aufenthalt in fensterlosen Räumen auftritt, wird dadurch vermieden. Gleichzeitig nutzt man die kostenlose Möglichkeit der Beleuchtung durch Tageslicht, die aus der Sicht der Beleuchtungstechnik große Vorteile mit sich bringt. Die Bemessung der Fensterflächen hat so zu erfolgen, dass die Anforderungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien erfüllt sind. Die Fensterfläche eines Raumes, die als Sichtverbindung vorgesehen ist, soll ein Zehntel der Grundfläche des 2 Raumes betragen. Bei mehr als 600 m Grundfläche reduziert sich die geforderte Fensterfläche auf ein Hundertstel der Grundfläche. Die Fensterhöhe darf 1,25 m, die Fensterbreite 1 m nicht unterschreiten. Bei Fensterbändern ist eine Höhe von 0,75 m noch zulässig. Einzelfenster müssen eine 2 Mindestfläche von 1,25 m besitzen. Dieser Wert erhöht sich 2 auf 1,50 m bei Raumtiefen von mehr als 5 m. Unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen im Freien machen allerdings zusätzliche künstliche Beleuchtung notwendig, um konstante Sehbedingungen am Arbeitsplatz zu erzielen. Dabei muss sich die Beleuchtung nach der Art der Sehaufgabe richten (§ 7 Abs. 3 ArbStättV). Diese Forderung dient sowohl dem vorbeugenden Unfallschutz durch rechtzeitiges Erkennen von Gefahren als auch gesicherten ergonomischen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Beleuchtung und Leistungsfähigkeit (vergleiche Abb. 1). Abb. 1: Relative Sehleistung in Abhängigkeit von der Beleuchtungsstärke Außer der optischen Reizempfindung beeinflusst Licht auch das vegetative Nervensystem. Das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen am Arbeitsplatz hängt von der richtigen Auswahl und Bemessung der Beleuchtung ab. 3 Begriffsbestimmungen und Einheiten Lichtstrom F, Einheit: Lumen (Im) Der Lichtstrom F stellt die gesamte von einer Lichtquelle abgegebene und vom Auge bewertete Strahlungsleistung dar. Man drückt die sichtbare Strahlungsleistung einer Lichtquelle nicht in Watt aus, sondern gibt ihr die Einheit Lumen, weil das Auge für die verschiedenen Spektralfarben unterschiedlich empfindlich ist. Für grün (555 nm) ist das Auge am empfindlichsten. Strahlung unterhalb 380 nm (Ultraviolett - UV) und oberhalb 780 nm (Infrarot - IR) ist nicht sichtbar und leistet daher keinen Beitrag zum Lichtstrom. Beispiel: 100 W Glühlampe: 40 W Leuchtstofflampe: (3-Bandenleuchte) 20 W Energiesparlampe: 1.000 lm 3.500 lm 1.200 lm Lichtstärke I, Einheit: Candela (cd) Die Lichtstärke I entspricht dem in eine bestimmte Richtung und in einem bestimmten Raumwinkel abgestrahlten Lichtstrom. Die Lichtstärke ist die Basisgröße der Lichttechnik. Die Lichtstärke einer Glühlampe ist annähernd in jeder Richtung gleich, bei einer Leuchtstoffröhre ist sie dagegen in Längsrichtung wesentlich geringer als senkrecht dazu. Beispiel: 100 W Glühlampe: 40 W Leuchtstofflampe: 110 cd 250 cd Beleuchtungsstärke E, Einheit: Lux (Ix) Die Beleuchtungsstärke ist das Verhältnis des auf eine Fläche auffallenden Lichtstroms zu der Größe dieser Fläche (Abb. 2). Ein Lichtstrom von 1 Lumen erzeugt auf einer Fläche von 1 m² eine Beleuchtungsstärke von 1 Lux. Die Beleuchtungsstärke wird bei der Allgemeinbeleuchtung in der waagerechten Ebene gemessen. Zwischen der Lichtstärke I und der Beleuchtungsstärke E besteht ein einfacher Zusammenhang: 2 E = I / r , wobei r den Abstand zur Lichtquelle in Metern darstellt. 4 Beispiel: Sonniger Tag im Freien: 100.000 Lux Gute Arbeitsplatzbeleuchtung: 1.000 Lux Abb. 2: Definition der Beleuchtungsstärke Leuchtdichte L, Einheit: Candela pro m2 (cd/m2) Die Leuchtdichte ist das Verhältnis aus der Lichtstärke einer Lichtquelle zur scheinbaren Oberfläche des Strahlers. Es ist dabei gleichgültig, ob die Fläche selbst strahlt oder Licht reflektiert. Sie ist das Maß für den Helligkeitseindruck, den das Auge von einer Fläche hat. Für eine genaue Beurteilung der Sehbedingungen ist es wichtig, die Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld zu kennen. Bei gleicher Beleuchtungsstärke ist die Leuchtdichte einer Fläche um so größer je höher der Reflexionsgrad ist. Beispiel: Glühlampe Leuchtstofflampe 2 4 2 (1 cd/cm = 10 cd/m ) ca. 200 cd/cm 2 ca. 1 cd/cm 2 Beleuchtung von Arbeitsräumen und -plätzen Beispiele für künstliche Lichtquellen ASR 7/3 - DIN der Reihe 5035 Glühlampen Lichtaussendung durch Erhitzung einer Glühwendel beim Stromdurchgang. Merkmale: Wärmebelastung des Raumes, geringer Wirkungsgrad (Lichtausbeute), kontinuierliches Spektrum mit starken Rotanteilen. 5 Entladungslampen ohne Leuchtstoffbelag z. B. Leuchtröhren, Natrium- oder QuecksilberdampfHochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen, Mischlichtlampen. Merkmale: Vorwiegend Linienspektrum, hohe Lichtausbeute. Entladungslampen mit Leuchtstoffbelag primäre Strahlung (UV) wird im Leuchtstoffbelag in sichtbares Licht umgewandelt. Beispiel: Leuchtstofflampen. Merkmale: Vorwiegend kontinuierliches Spektrum, Leuchtstoff bestimmt Lichtfarbe. Auswahl des Beleuchtungssystems Man unterscheidet drei Beleuchtungssysteme: Allgemeinbeleuchtung wird angewendet, wenn ein Raum in seiner ganzen Ausdehnung unter Beachtung der Gütegesichtspunkte gleichmäßig auszuleuchten ist (Normfall). Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung dient zur allgemeinen Raumbeleuchtung mit Bevorzugung verschiedener Arbeitsplätze (bei erhöhtem Lichtbedarf). Einzelplatzbeleuchtung ist bei sehr hohen Anforderungen an die Beleuchtungsstärke angebracht. Sie darf nur mit zusätzlicher Allgemeinbeleuchtung ausgeführt werden, da zu hohe Beleuchtungsunterschiede zwischen Arbeitsplatz und Umfeld Sehfehler verursachen können. Zweckmäßig konstruierte Leuchten lenken und formen den Lichtstrom so, dass die gewünschten Gütegesichtspunkte erzielt werden. Nach ihrer Lichtstromverteilung werden die Leuchten in fünf Gruppen eingeteilt - vergleiche DIN der Reihe 5040: direkt - vorwiegend direkt - gleichförmig - vorwiegend indirekt - indirekt. Aus der Lichtstärkeverteilung von Lampen lassen sich bereits im Planungsstadium die Beleuchtungsstärken und damit die Helligkeiten am Arbeitsplatz ermitteln. 6 Günstigste Beleuchtung Es sind folgende Forderungen an die Beleuchtungsanlage zu stellen: · Ausreichende Beleuchtungsstärke · Genügende Gleichmäßigkeit · Günstige Schattenwirkung · Vermeidung von Blendung · Passende Lichtfarbe und Farbwiedergabe. Beleuchtungsstärke Die erforderliche Beleuchtungsstärke richtet sich nach der Art der Sehaufgabe. Feinere Arbeit erfordert höhere Beleuchtungsstärken als grobe Arbeit, dunkle Gegenstände eine höhere als helle. Ältere Personen brauchen für die gleiche Sehleistung mehr Licht als jüngere (Abb. 3). Leistung und Arbeitsfreude nehmen mit steigender Beleuchtungsstärke zu, während Unfälle, Fehler und Ausschuss abnehmen; die Ermüdung wird geringer. Kontrastempfindlichkeit, Sehschärfe sowie die Wahrnehmungsgeschwindigkeit des Auges nehmen ebenfalls mit wachsender Beleuchtungsstärke zu (siehe Abb. 4). In der Arbeitsstätten-Richtlinie „Künstliche Beleuchtung“ (ASR 7/3) werden Mindestwerte für die Nennbeleuchtungsstärke nach Art des Raumes bzw. der Tätigkeit angegeben (siehe nachstehende Tabelle). Dies gilt auch für eine Sicherheitsbeleuchtung (ASR 7/4). Die Nennbeleuchtungsstärke En ist die mittlere Beleuchtungsstärke der Arbeitsstätte oder der einer bestimmten Tätigkeit dienenden Raumzone einer Arbeitsstätte, für die die Beleuchtungseinrichtung ausgelegt ist. Sie bezieht sich auf den mittleren Alterungszustand der Beleuchtungseinrichtung und berücksichtigt dadurch den Leistungsverlust der Lampen durch Alterung. 7 Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für verschiedene Sehaufgaben nach ASR7/3 Ansprüche an die Sehaufgabe sehr gering Nennbeleuchtungsstärke Beispiel En in Lux 50 Verkehrszonen in Abstellräumen, Lagerräume gering 100 Pausenräume mäßig 200 300 Arbeiten an der Hobelbank Werkzeugmaschinen mittel 500 Büro hoch 750 1.000 Techn. Zeichnen Feinmechanik sehr hoch 1.500 Uhrmacherwerkstatt außergewöhnlich 2.000 Gravieren, Kunststopfen Abb. 3: Für gleiche Sehleistung brauchen ältere Menschen höhere Beleuchtungsstärken als jüngere Die Beleuchtungseinrichtung in einem Arbeitsraum ist spätestens dann in Stand zu setzen, wenn der Mittelwert der gemessenen Beleuchtungsstärke im Raum kleiner ist als 0,8 En oder wenn an einer Stelle des Arbeitsraumes die lokale Beleuchtungsstärke den Wert 0,6 En unterschreitet. 8 Neue Lampen müssen am Arbeitsplatz ein mittleres Beleuchtungsniveau von 1,25 En erzeugen, was besonders bei der Planung von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen ist. Die ausreichende Bestückung mit Leuchtstofflampen kann je nach geforderter Nennbeleuchtungsstärke ermittelt werden (siehe Tabelle). Bei Verwendung von Glühlampen sind diese Werte wegen der geringeren Lichtausbeute mit dem Faktor 4 zu multiplizieren. Abb. 4: Leistungssteigerung bei Erhöhung der Beleuchtungsstärke von 90 auf 500 Lux Zu installierende Leistung für Leuchten in Arbeitsräumen Nennbeleuchtungsstärke in Lux Installationsleistung in Watt/m² Grundfläche des Raumes Höhe über der zu beleuchtenden Fläche ca. 2 m ca. 3 m ca. 4 m 1.000 50 60 64 750 38 45 48 500 25 30 32 300 15 17 19 200 10 11 13 100 5 6 6 50 3 3 4 Gleichmäßigkeit Gleichmäßige Beleuchtung - örtlich und zeitlich - ist zu fordern. Zu guter Arbeitsplatzbeleuchtung gehört ausreichende, gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung. 9 Günstige Sehbedingungen sind gegeben, wenn die Umgebung des Arbeitsplatzes eine etwas geringere Helligkeit aufweist wie der Arbeitsplatz selbst. Nach DIN der Reihe 5035 sollen die Helligkeitsunterschiede im näheren Bereich des Sehobjektes nicht größer als 1:3 sein. Örtliche Gleichmäßigkeit wird durch eine genügende Zahl von Leuchten in nicht zu großer gegenseitiger Entfernung und in möglichst großer Höhe erreicht. Auch heller Wand- und Deckenanstrich trägt dazu bei. Gut geeignet sind Leuchtstofflampen, als Lichtbänder angeordnet. Diese sollen in Blickrichtung montiert werden. Durch ausreichende gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung ist die zusätzliche Arbeitsplatzbeleuchtung oft entbehrlich. Wenn jede Stelle des Raumes als Arbeitsplatz zur Verfügung stehen soll, ist eine hohe Gleichmäßigkeit über den gesamten Raum anzustreben. An keinem Arbeitsplatz soll dabei die Beleuchtungsstärke weniger als 60 % des Nennwertes betragen. Helligkeitsunterschiede durch verschiedene Reflexionsgrade im Arbeitsbereich sind bei gleichmäßiger Beleuchtungsstärke durchaus erwünscht, sie sind informationswichtig. Eine Raumausstattung, besonders bei Großräumen, die gleichmäßig hell ist (ähnliche Reflexionsgrade), ist zu vermeiden, Sehbeschwerden durch zu schwache Akkomodationsreize können entstehen. Bei der Verwendung von Wechselspannung tritt der sogenannte Stroboskop-Effekt auf. Er kann bewirken, dass schnellrotierende Maschinenteile u. U. als stillstehend oder rückwärtslaufend erscheinen - mögliche Unfallgefahr! Gasentladungslampen zeigen diesen Effekt stärker als Glühlampen. Flimmern an den Röhrenenden – Kathodenflimmern – kann nach längerer Betriebszeit bei Entladungslampen auftreten. Abhilfe: Auswechseln. Schattenwirkung Schattenwirkung unterstützt das Erkennen eines Gegenstandes und seiner Oberflächenstruktur. Deshalb soll die Beleuchtung nicht zu schattenarm, die Schattentiefe Schattigkeit - jedoch gering sein. Schattenränder sollen weich auslaufen. Schlagschatten, das sind Stellen am Arbeitsplatz, die überhaupt kein direktes Licht erhalten, sind grundsätzlich zu vermeiden. Die Unterschiede der Helligkeiten im Schattenbereich und in der angrenzenden, direkt vom Licht bestrahlten Fläche, sind meistens so groß, dass eine deutliche 10 Reduzierung der Sehleistung im Bereich des Schattens auftritt. Verwendung von Leuchten großer Leuchtfläche, unterstützt durch die Reflexion des Lichtes an hellen Decken und Wänden, erfüllt diese Forderung. Harte Schlagschatten können irritierend wirken - erhöhte Unfallgefahr z. B. an Treppen! Der Mensch ist an das Sonnenlicht mit hohen Beleuchtungsstärken bis zu 100.000 Lux und weißer Lichtfarbe gewöhnt. Dabei ist die Beleuchtung entweder direkt - bei klarem Himmel - oder weitgehend indirekt - bei bedecktem Himmel. Wir kennen also vom Tageslicht her den kräftigen Schatten und die vollkommen schattenfreie Beleuchtung. Künstliche Beleuchtung in Innenräumen ergibt meist Schattenformen, Mehrfachschatten usw., die uns ungewohnt sind. Dadurch kann die Erkennbarkeit räumlicher Gegenstände beeinträchtigt werden. Vollkommen diffuse Beleuchtung ist daher als Arbeitsplatzbeleuchtung abzulehnen, da sie keinerlei Schattigkeit ergibt und dadurch die Erkennbarkeit von Oberflächenstrukturen erschwert. Der hauptsächliche Lichtanteil am Arbeitsplatz soll seitlich von oben einfallen, um störenden Körperschatten Kopf- und Handschatten - zu vermeiden (Abb. 5). Bei vorwiegend tageslichtorientierten Arbeitsplätzen sind Lichteinfallsrichtung und Lichtverteilung der künstlichen Beleuchtung möglichst der Tagesbeleuchtung entsprechend zu gestalten z. B. gleiche Einfallsrichtung von Tages- und Kunstlicht. Bei einigen wenigen Anwendungsbereichen müssen die Nachteile einer schattenlosen Beleuchtung in Kauf genommen werden, um einen Arbeitserfolg nicht zu gefährden, wie z. B. bei der Kontrolle auf Farbunterschiede im graphischen Gewerbe. Gerichtete Beleuchtung kann hier zu Glanzerscheinungen führen und damit die Kontrolle erschweren. Abb. 5: Richtige Falsche Anordnung der Leuchten zum Arbeitsplatz 11 Blendung Zu hohe Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld erzeugen Blendung. Man unterscheidet physiologische und psychologische Blendung. Physiologische Blendung liegt vor, wenn eine messbare Verschlechterung einer Sehfunktion des Auges, z. B. der Sehschärfe, bei Anwesenheit einer Blendquelle auftritt. Das Licht der Blendquelle erzeugt durch Streuung in den Augenmedien einen Lichtschleier, der sich auf das Netzhautbild legt. Dieser Lichtschleier ist um so stärker, je größer die Beleuchtungsstärke am Auge ist, die von der Blendquelle hervorgerufen wird und je näher die Blendquelle bei der Sehrichtung liegt. Psychologische Blendung liegt vor, wenn eine Beobachtergruppe eine Beleuchtungsanlage im Mittel als gerade unangenehm klassifiziert. Eine messbare Verschlechterung einer Sehfunktion muss hierbei noch nicht auftreten. Psychologische Blendung führt bei längerem Aufenthalt im Raum jedoch zu vorzeitiger Ermüdung und zur Herabsetzung von Leistung, Aktivierung und Wohlbefinden. Bei einer Leuchtstofflampe (Röhrenform) geht der Lichtstrom gleichmäßig von einer großen Oberfläche aus - geringe Leuchtdichte, geringe Blendwirkung. Trotzdem sollten ungeschützte Leuchtstofflampen nicht als Arbeitsplatzbeleuchtung eingesetzt werden. Glühlampen haben relativ hohe Leuchtdichte und Blendwirkung. Blendung kann vermieden oder herabgesetzt werden durch: · Anordnung der Lichtquelle möglichst weit außerhalb der Blickrichtung, Leuchten mit streuender Verkleidung, z. B. Rasterflächen, Mattgläser, Lichtwannen · Anordnung der Leuchtstofflampen - Lichtbänder parallel zur Blickrichtung, Wahl von Lampen geringer Leuchtdichte, z. B. Leuchtstofflampen statt Glühlampen, Verwendung matter Oberflächen - Vermeidung von Reflexionsblendung. Lichtfarbe - Farbwiedergabe Unsere Augen sind hinsichtlich der Farbbewertung dem natürlichen Sonnenlicht angepasst. Aus diesem Grund muss es Ziel der Beleuchtungstechnik sein, die spektrale Zusammensetzung des Tageslichtes durch künstliche Beleuchtung nachzuahmen. 12 Ein beleuchteter Gegenstand kann nur in seiner natürlichen Farbe erscheinen, wenn die entsprechenden Farbkomponenten im auftreffenden Licht enthalten sind. Die Behaglichkeit hängt von der Lichtfarbe ab. Weißes Licht erzeugt die aktivere „Tagesstimmung“. Licht von Glühlampen mit stärkerem Rotanteil die passivere „Abendstimmung“. Die Lichtfarbe wirkt entscheidend physiologisch und psychologisch auf den Menschen. Bestimmend für die Lichtfarbe ist die sogenannte Farbtemperatur, gemessen in K (Kelvin): Farbtemperaturen für Licht verschiedener Quellen Lichtquelle Farbtemperatur Glühlampe 2.800 K Leuchtstofflampe „Warmton“ 2.900 K Leuchtstofflampe „Weiß“ 4.000 K Leuchtstofflampe „Tageslicht“ 6.500 K Je höher die Farbtemperatur, desto größer wird der Blauanteil des Lichtes. Glühlampen erscheinen deshalb gelblich bis rötlich gegenüber Tageslicht. Bei Leuchtstofflampen ist die Lichtfarbe durch die Art des Leuchtstoffes bedingt. In Arbeitsräumen wird eine neutral weiße Lichtfarbe bevorzugt. Unterstützend für einen guten Farbeindruck des Raumes wirken helle, warmgetönte Wände. Bei sehr niedriger Beleuchtungsstärke ist eine warme Lichtfarbe angemessener als eine kalte. Um eine tageslichtähnliche Wiedergabe zu erhalten, ist die Farbe „tageslichtweiß“ in Verbindung mit Beleuchtungsstärken von über 1.000 Lux notwendig. Verschiedene Lichtfarben in gleichen oder benachbarten Räumen sind zu vermeiden. Lichtfarben für Leuchtstofflampen nach DIN der Reihe 5035 ww - warmweiß hoher Rotanteil, ähnlich Glühlampe nw - neutralweiß für Arbeits-, Büro-, Verkaufsräume geeignet tw - tageslichtweiß bei hohen Beleuchtungsstärken anzuwenden 13 Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung ist eine Notbeleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung aus Sicherheitsgründen notwendig ist, um die Rettungswege, Räume und Arbeitsplätze während der betrieblich erforderlichen Zeiten zu beleuchten. Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Sie ist einzurichten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist. Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung darf 20 cm über dem Fußboden 1 Lux nicht unterschreiten. Die Nutzungsdauer beträgt mindestens 1 Stunde. Die Einschaltverzögerung darf maximal 15 Sekunden betragen. Eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege kann z. B. in Frage kommen: · in Arbeits- und Lagerräumen mit einer Grundfläche von 2 mehr als 2.000 m · in Arbeits- und Pausenräumen, wenn deren Fußboden mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt (Hochhaus) · in Arbeitsräumen ohne Fenster oder Oberlichter sowie in betriebstechnisch dunkel zu haltenden Räumen mit 2 mehr als 100 m Raumgrundfläche (z. B. bei der Filmentwicklung) · in explosions- oder giftstoffgefährdeten Arbeitsräumen 2 und in Arbeitsräumen mit mehr als 100 m Grundfläche beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen · in Laboratorien mit erhöhter Gefährdung der Arbeitneh2 mer (z. B. chemische Laboratorien mit mehr als 600 m Raumgrundfläche) Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Sie ist notwendig, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine unmittelbare Unfallgefahr besteht bzw. besondere Gefahren für andere Arbeitnehmer hervorgerufen werden können. Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung muss ein Zehntel der Nennbeleuchtungsstärke, mindestens aber 15 Lux betragen. Die Beleuchtungsstärke muss über die Dau14 er der bestehenden Gefährdung, mindestens aber eine Minute wirksam sein. Die Einschaltverzögerung darf maximal 0,25 Sekunden betragen. Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist dort einzurichten, wo bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung 1. eine unmittelbare Unfallgefahr besteht, das können sein: · Bereiche, in denen sich nicht ausreichend gesicherte heiße Bäder, Schmelzen, Tauchbecken, Gruben oder dergleichen befinden · Bereiche, in denen heiße Massen mit unbeleuchteten Hebezeugen oder unbeleuchteten Flurförderzeugen transportiert werden · Arbeitsplätze, an denen mit explosionsgefährlichen, sehr giftigen, stark ätzenden, stark reizenden Stoffen oder offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird · Arbeitsplätze an schnell laufenden Maschinen mit ungeschützten bewegten Massen, 2. besondere Gefahren für andere Arbeitnehmer ausgehen können, das können sein: · Schaltwarten oder Leitstände für Hochöfen, Siemens-Martin- und Elektroschmelzöfen · Bedienungsplätze an Aggregaten mit sicherheitstechnischer Bedeutsamkeit (z. B. Bedienungsplätze in elektrischen Betriebsräumen) · Arbeitsplätze an Absperr- und Regeleinrichtungen, die betriebsmäßig oder bei Betriebsstörungen zur Vermeidung von Gefahren bedient werden müssen, um Produktionsprozesse gefahrlos zu unterbrechen bzw. zu beenden. 15 1219_Lfas_Beleucht_Titel 28.08.2003 15:05 Uhr Seite 2 Auskunft über alle Fragen, die die Beleuchtung von Arbeitsstätten betreffen, erteilen in Bayern die örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsämter: GAA Augsburg, Morellstraße 30d, 86159 Augsburg, Tel. 08 21/ 57 09 - 02, Fax 08 21/ 57 09 - 5 01 Internet-Kontakt: www.gaa-a.bayern.de GAA Coburg, Oberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg, Tel. 0 95 61/ 74 19 - 0, Fax 0 95 61/ 74 19 -100 Internet-Kontakt: www.gaa-co.bayern.de GAA Landshut, Neustadt 480, 84028 Landshut, Tel. 08 71/ 8 04 -0, Fax 08 71/ 8 04 -2 19 Internet-Kontakt: www.gaa - la.bayern.de GAA München-Stadt, Lotte-Branz-Straße 2, 80939 München, Tel. 0 89 / 3 18 12 - 300, Fax 0 89 / 3 18 12 -100 Internet-Kontakt: www.gaa-m- s.bayern.de GAA München-Land, Heßstraße 130, 80797 München, Tel. 0 89 / 6 99 38 - 0, Fax 0 89 / 6 99 38 -100 Internet-Kontakt: www.gaa - m- l.bayern.de GAA Nürnberg, Roonstraße 20, 90429 Nürnberg, Tel. 09 11/ 9 28 - 0, Fax 09 11/ 9 28 - 29 99 Internet-Kontakt: www.gaa-n.bayern.de GAA Regensburg, Bertoldstraße 2, 93047 Regensburg, Tel. 09 41/ 50 25 - 0, Fax 09 41/ 50 25 - 114 Internet-Kontakt: www.gaa- r.bayern.de GAA Würzburg, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg, Tel. 09 31/ 41 07 - 02, Fax 09 31/ 41 07 - 503 Internet-Kontakt: www.gaa- wue.bayern.de Druck: Gerber & Ulleweit GmbH, Kirchheim Stand: Juli 2003 LfAS 112 - 07/ 03/ Ne und das Bayerische Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, Pfarrstraße 3, 80538 München, Tel. 0 89 / 21 84-0, Fax 0 89 / 21 84 -297 Internet-Kontakt: www.lfas.bayern.de