Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen

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Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen
Fachinfoblatt: Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen 1/4
Fachinfoblatt
Fachinfoblatt
Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in
Innenräumen
Empfehlungen für Beleuchtungsstärken
in Innenräumen
nach:
ASR A3.4 "Beleuchtung" – April 2011
DIN EN 12464 "Beleuchtung von Arbeitsstätten" – März 2003
Bei der Planung muss bezüglich der unter aufgelisteten Werte ein Planungsfaktor von 1,5 (bei sauberer
Raumatmosphäre) beziehungsweise 2,0 (bei starker Verschmutzung zum Beispiel durch Fett in Küchen)
nach DIN EN 12464 berücksichtigt werden. Durch die Planungsfaktoren wird die zurückgehende
Beleuchtungsstärke einer Anlage aufgrund der Alterung beziehungsweise Verschmutzung von Lampen,
Leuchten und des Raumes berücksichtigt und ausgeglichen.
Art des Innenraumes
beziehungsweise der Tätigkeit
Ēm
**)
Bemerkungen
50
1.
Beleuchtungsstärke auf dem Boden.
2.
Ra und UGR ähnlich den angrenzenden
Bereichen.
3.
150 lx, wenn auch Fahrzeuge die
Verkehrsfläche benutzen.
4.
Die Beleuchtung der Aus- und Eingänge
soll eine Übergangszone schaffen, um
einen plötzlichen Wechsel der
Beleuchtungsstärke zwischen Innen und
Außen während des Tages oder der Nacht
zu vermeiden.
5.
Es sollte dafür Sorge getragen werden,
Blendung von Fahrern und Fußgängern zu
vermeiden.
Verkehrszonen
Verkehrsflächen und Flure
Verkehrsflächen und Flure im Bereich
von Absätzen und Fluren
100
Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige,
Aufzüge
100
Laderampen, Ladebereiche
150
Büros
Ablegen, Kopieren
300
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung
500
Technisches Zeichnen (Handzeichnen)
750
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CAD-Arbeitsplätze*
500
Konferenz- und Besprechungsräume*
500
Empfangstheke, Schalter, Portiertheke
300
Archive
200
Beleuchtung sollte regelbar sein.
Pausen-, Sanitär- und Erste-Hilfe-Räume
Kantinen, Teeküchen, SB-Restaurants
200
Pausenräume, Warteräume,
Aufenthaltsräume
200
Räume für körperliche
Ausgleichsübungen
300
Umkleideräume, Waschräume, Bäder,
Toiletten
200
Erste-Hilfe-Räume
500
Räume für medizinische Betreuung*
500
Öffentliche Bereiche allgemein
Eingangshallen
200
Garderoben*
200
Warteräume
200
Kassen/Schalter*
300
Theater, Konzerthallen, Kinos Übungsräume*
300
Messen und Ausstellungshallen Allgemeinbeleuchtung
300
Parkgaragen
Ein- und Ausfahrtwege (während des
Tages)*
300
Ein- und Ausfahrtwege (während der
Nacht)*
75
Fahrwege*
75
1. Beleuchtungsstärke am Boden.
2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein.
1. Beleuchtungsstärke am Boden.
2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein.
1. Beleuchtungsstärke am Boden.
2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein.
Park-/Abstellflächen*
Schalter*
75
75
1.
Beleuchtungsstärke am Boden.
2.
Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein.
3.
Eine hohe vertikale Beleuchtungsstärke
erhöht die Erkennbarkeit menschlicher
Gesichter und damit das Gefühl der
Sicherheit.
1.
Reflexe an den Fenstern sind zu
vermeiden.
2.
Blendung von außen ist zu vermeiden.
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Lagerräume
Vorrats- und Lagerräume*
100
Versand- und Verpackungsbereiche
300
(Hoch-)Regallager - Fahrwege ohne
Personenverkehr*
20
(Hoch-)Regallager - Fahrwege mit
Personenverkehr*
150
(Hoch-)Regallager - Leitstand*
150
200 lx, wenn dauernd besetzt.
Ausbildungsstätten
Unterrichtsräume in Grund- und
weiterführenden Schulen
300
Beleuchtung sollte steuerbar sein.
Unterrichtsräume für Abendklassen und
Erwachsenbildung*
500
Beleuchtung sollte steuerbar sein.
Hörsäle
500
Beleuchtung sollte steuerbar sein.
Wandtafel, Demonstrationstisch
500
Reflexblendung vermeiden. Vertikale
Beleuchtungsstärke
Räume für technisches Zeichnen*
750
Übungsräume und Laboratorien*
500
Lehrwerkstätten
500
Musikübungsräume
300
Computerübungsräume
300
Sprachlaboratorien
300
Vorbereitungsräume und Werkstätten*
500
Eingangshallen
200
Verkehrsflächen, Flure*
100
Treppen*
150
Gemeinschaftsräume für
Auszubildende und
Versammlungsräume
200
Zimmer für Lehrkräfte*
300
Bibliotheken: Bücherregale*
200
Bibliotheken: Lesebereiche*
500
Sporthallen, Gymnastikräume,
Schwimmbäder (allgemeine Nutzung)*
300
Glas- und Keramik-Industrie
Trocknen
50
Materialaufbereitung, allgemeine
Maschinenarbeiten
300
Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein.
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Emaillieren, Walzen, Pressen, Formen
einfacher Teile, Glasieren, Glasblasen
300
Schleifen, Gravieren, Polieren von
Glas, Formen kleiner Teile, Herstellung
von Glasinstrumenten
750
Schleifen optischer Gläser, Kristallglas,
Handschleifen und Gravieren, Arbeiten
an mittelgroßen Teilen*
750
Feine Arbeiten - zum Beispiel Schleifen
von Verzierungen
(Dekorationsschleifen), Handmalerei*
1000
Herstellung/Bearbeitung synthetischer
Edelsteine*
1500
Bahnanlagen
Bahnsteige und
Personenunterführungen*
50
Schalter und Bahnhofshallen*
200
Schalter- und Büros für Fahrkarten und
Gepäck*
300
Warteräume*
200
Gleisanlagen und Bahnbereiche
Tätigkeiten im Gleisbereich, Rangieren,
Verkehrswege in Bahnanlagen bei
Eisenbahnen
10
Gleisbauarbeiten
50
Bahnüberwege
20
Laderampen
150
Umschlagbereiche
30
* Aus der DIN EN 12464 entnommene Beleuchtungsstärken sind mit einem * gekennzeichnet.
** Der Mindestwert der Beleuchtungsstärke Ēm ist der Wert, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke auf einer bestimmten
Fläche nicht sinken darf.
© 2013 VBG - Hamburg; Stand: Juni 2013
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