Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen
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Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen
Fachinfoblatt: Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen 1/4 Fachinfoblatt Fachinfoblatt Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen nach: ASR A3.4 "Beleuchtung" – April 2011 DIN EN 12464 "Beleuchtung von Arbeitsstätten" – März 2003 Bei der Planung muss bezüglich der unter aufgelisteten Werte ein Planungsfaktor von 1,5 (bei sauberer Raumatmosphäre) beziehungsweise 2,0 (bei starker Verschmutzung zum Beispiel durch Fett in Küchen) nach DIN EN 12464 berücksichtigt werden. Durch die Planungsfaktoren wird die zurückgehende Beleuchtungsstärke einer Anlage aufgrund der Alterung beziehungsweise Verschmutzung von Lampen, Leuchten und des Raumes berücksichtigt und ausgeglichen. Art des Innenraumes beziehungsweise der Tätigkeit Ēm **) Bemerkungen 50 1. Beleuchtungsstärke auf dem Boden. 2. Ra und UGR ähnlich den angrenzenden Bereichen. 3. 150 lx, wenn auch Fahrzeuge die Verkehrsfläche benutzen. 4. Die Beleuchtung der Aus- und Eingänge soll eine Übergangszone schaffen, um einen plötzlichen Wechsel der Beleuchtungsstärke zwischen Innen und Außen während des Tages oder der Nacht zu vermeiden. 5. Es sollte dafür Sorge getragen werden, Blendung von Fahrern und Fußgängern zu vermeiden. Verkehrszonen Verkehrsflächen und Flure Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Fluren 100 Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Aufzüge 100 Laderampen, Ladebereiche 150 Büros Ablegen, Kopieren 300 Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung 500 Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750 Fachinfoblatt: Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen 2/4 CAD-Arbeitsplätze* 500 Konferenz- und Besprechungsräume* 500 Empfangstheke, Schalter, Portiertheke 300 Archive 200 Beleuchtung sollte regelbar sein. Pausen-, Sanitär- und Erste-Hilfe-Räume Kantinen, Teeküchen, SB-Restaurants 200 Pausenräume, Warteräume, Aufenthaltsräume 200 Räume für körperliche Ausgleichsübungen 300 Umkleideräume, Waschräume, Bäder, Toiletten 200 Erste-Hilfe-Räume 500 Räume für medizinische Betreuung* 500 Öffentliche Bereiche allgemein Eingangshallen 200 Garderoben* 200 Warteräume 200 Kassen/Schalter* 300 Theater, Konzerthallen, Kinos Übungsräume* 300 Messen und Ausstellungshallen Allgemeinbeleuchtung 300 Parkgaragen Ein- und Ausfahrtwege (während des Tages)* 300 Ein- und Ausfahrtwege (während der Nacht)* 75 Fahrwege* 75 1. Beleuchtungsstärke am Boden. 2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. 1. Beleuchtungsstärke am Boden. 2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. 1. Beleuchtungsstärke am Boden. 2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. Park-/Abstellflächen* Schalter* 75 75 1. Beleuchtungsstärke am Boden. 2. Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. 3. Eine hohe vertikale Beleuchtungsstärke erhöht die Erkennbarkeit menschlicher Gesichter und damit das Gefühl der Sicherheit. 1. Reflexe an den Fenstern sind zu vermeiden. 2. Blendung von außen ist zu vermeiden. Fachinfoblatt: Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen 3/4 Lagerräume Vorrats- und Lagerräume* 100 Versand- und Verpackungsbereiche 300 (Hoch-)Regallager - Fahrwege ohne Personenverkehr* 20 (Hoch-)Regallager - Fahrwege mit Personenverkehr* 150 (Hoch-)Regallager - Leitstand* 150 200 lx, wenn dauernd besetzt. Ausbildungsstätten Unterrichtsräume in Grund- und weiterführenden Schulen 300 Beleuchtung sollte steuerbar sein. Unterrichtsräume für Abendklassen und Erwachsenbildung* 500 Beleuchtung sollte steuerbar sein. Hörsäle 500 Beleuchtung sollte steuerbar sein. Wandtafel, Demonstrationstisch 500 Reflexblendung vermeiden. Vertikale Beleuchtungsstärke Räume für technisches Zeichnen* 750 Übungsräume und Laboratorien* 500 Lehrwerkstätten 500 Musikübungsräume 300 Computerübungsräume 300 Sprachlaboratorien 300 Vorbereitungsräume und Werkstätten* 500 Eingangshallen 200 Verkehrsflächen, Flure* 100 Treppen* 150 Gemeinschaftsräume für Auszubildende und Versammlungsräume 200 Zimmer für Lehrkräfte* 300 Bibliotheken: Bücherregale* 200 Bibliotheken: Lesebereiche* 500 Sporthallen, Gymnastikräume, Schwimmbäder (allgemeine Nutzung)* 300 Glas- und Keramik-Industrie Trocknen 50 Materialaufbereitung, allgemeine Maschinenarbeiten 300 Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. Fachinfoblatt: Empfehlungen für Beleuchtungsstärken in Innenräumen 4/4 Emaillieren, Walzen, Pressen, Formen einfacher Teile, Glasieren, Glasblasen 300 Schleifen, Gravieren, Polieren von Glas, Formen kleiner Teile, Herstellung von Glasinstrumenten 750 Schleifen optischer Gläser, Kristallglas, Handschleifen und Gravieren, Arbeiten an mittelgroßen Teilen* 750 Feine Arbeiten - zum Beispiel Schleifen von Verzierungen (Dekorationsschleifen), Handmalerei* 1000 Herstellung/Bearbeitung synthetischer Edelsteine* 1500 Bahnanlagen Bahnsteige und Personenunterführungen* 50 Schalter und Bahnhofshallen* 200 Schalter- und Büros für Fahrkarten und Gepäck* 300 Warteräume* 200 Gleisanlagen und Bahnbereiche Tätigkeiten im Gleisbereich, Rangieren, Verkehrswege in Bahnanlagen bei Eisenbahnen 10 Gleisbauarbeiten 50 Bahnüberwege 20 Laderampen 150 Umschlagbereiche 30 * Aus der DIN EN 12464 entnommene Beleuchtungsstärken sind mit einem * gekennzeichnet. ** Der Mindestwert der Beleuchtungsstärke Ēm ist der Wert, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke auf einer bestimmten Fläche nicht sinken darf. © 2013 VBG - Hamburg; Stand: Juni 2013 In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.