Das Referendariat in NRW I. Ausbildungsvorschriften
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Das Referendariat in NRW I. Ausbildungsvorschriften
NRW Das Referendariat in NRW I. Ausbildungsvorschriften - Juristenausbildungsgesetz - Juristenausbildungsordnung II. Einstellungs- und Ausbildungsgerichte An die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Cecilienallee 3 40474 Düsseldorf http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/index.php Mit den Ausbildungs - Landgerichten: Düsseldorf Duisburg Kleve Krefeld Gladbach Wuppertal An den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm Heßlerstraße 53 59065 Hamm http://www.olg-hamm.nrw.de Mit den Ausbildungs - Landgerichten: Arnsberg Bielefeld Bochum Detmold Dortmund Essen Hagen Münster Paderborn Siegen An den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln Reichenspergerplatz 1 50670 Köln 1/5 NRW http://www.olg-koeln.nrw.de Mit den Ausbildungs - Landgerichten: Aachen Bonn Köln III. Von der Bewerbung bis zur Einstellung Einstellungskriterien Voraussetzung ist ein bestandenes 1. Staatsexamen. Eine feste Grenze gibt es nicht, aber wenn das Examen schon zu lange zurückliegen sollte, muss der Bewerber ggf. nachweisen, dass noch ausreichende juristische Kenntnisse vorhanden sind. Ansonsten gilt das Windhundprinzip: Es zählt ausschließlich das Datum der Anmeldung Bewerbungsunterlagen Die OLGe stellen auf ihren Internetseiten Vordrucke zur Verfügung http://www.olg koeln.nrw.de die auszufüllen sind. Als Bewerbungsunterlagen sind bei dem Gericht, bei dem man sich bewerben möchte, einzureichen: · eine öffentlich beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung · einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf · eine beglaubigte Ablichtung des Personalausweises sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden · vier Lichtbilder · jeweils eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit, zu Schulden sowie zu anderen Gesuchen um Aufnahme in den Referendardienst · eine Erklärung zu Vorstrafen · eine Erklärung zum Gesundheitszustand · ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung · schließlich ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Führungszeugnis (Belegart „O“) nachzureiche n Zusätzlich kann der Bewerber Termin- und Ortswünsche angeben, die allerdings nicht unbedingt berücksichtigt werden. Das Verfahren nach der Bewerbung Eingangsbestätigung mit unverbindlicher Mitteilung darüber, wann man voraussichtlich in den Referendardienst eingestellt wird. Die angegebene Wartezeit kann sich jedoch maßgeblich verkürzen, wenn andere Bewerber einen ihnen angebotenen Referendarplatz ablehnen oder ihre Bewerbung komplett zurückziehen. Gehen nach der eigenen Bewerbung weitere Bewerbungen ein, die aufgrund eines Härtefalls vorrangig berücksichtigt werden, so kann sich die Wartezeit u. U. auch nochmals verlängern. 2/5 NRW Ein konkretes Angebot auf einen Referendarplatz an einem Landgericht erhält man erst ca. 8 10 Wochen vor dem für den Bewerber vorgesehenen Einstellungstermin. Verbunden ist das Angebot mit einer Fristsetzung, bis wann man sich für oder gegen diesen Referendarplatz entschieden haben muss. Bei Annahme: Nimmt man dieses Angebot an, so tritt man zu dem genannten Zeitpunkt in den Referendardienst ein. Bei Ablehnung: Bei den OLG Düsseldorf und Köln führt die Ablehnung zu einer Rückstufung in der Warteliste zurück auf das Datum der Ablehnung Das OLG Hamm ver langt eine Neubewerbung mit allen Unterlagen, wobei eine Bewerbung erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten möglich ist. Anstellung und Vergütung Statuts „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Grundvergütung 971,18 € Weihnachts- und Urlaubsgeld Vermögenswirksame Leistungen Familienzuschlag 111,60 € IV. Ablauf (vom ersten Tag bis zum Examen) Der erste Tag / Dresscode Vorbemerkung: Euer „Lieblings-“Ansprechpartner“ im gesamten Referendariat wird die Referendarabteilung der Stammdienststelle sein. Von dieser erhaltet Ihr vor Beginn des Referendariats eine Nachricht, in der mitgeteilt wird, wann und wo Ihr Euch einzufinden habt. Meist ist dies das Landgericht. Einen festgelegten Ablauf gibt es nicht, allerdings Erfahrungswerte: Nach einer offiziellen Begrüßung werden meist die Formalia abgehandelt, das heißt, man wird förmlich in das „öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis“ aufgenommen und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Danach wird der AG-Leiter für die Zivilrechtsstation vorgestellt. Die AG beginnt i. d. R. mit dem Kennenlernen der Referendarskollegen durch eine Vorstellungsrunde. Ob danach schon sofort der erste Unterricht erfolgt, ist von Landgericht zu Landgericht (und von AG-Leiter zu AG-Leiter) sehr unterschiedlich. Um nicht dumm aufzufallen, empfiehlt es sich schon, rein Vorsorge halber mit Schreibutensilien und Schönfelder bewaffnet zu sein. Schließlich noch ein Wort zum Dresscode: Heute reicht es vollkommen, „normal“ gekleidet zu erscheinen, also mit Hemd / Bluse und einer ordentlichen Jeans. Dennoch: nach einem abgeschlossenen Studium kann – je nach innerer Einstellung – der Beginn des Referendariats schon etwas Besonderes bedeuten. Das darf sich dann für einen selbst auch in der Kleidung widerspiegeln, muss aber nicht… 3/5 NRW Die einzelnen Stationen / Dresscode Vorbemerkung: Euer „Lieblings“Ansprechpartner“ im gesamten Referendariat, die Referendarabteilung der Stammdienststelle, lenkt und leitet Euch mittels „Zuteilungen“ durch die Ausbildung. Vor Beginn der jeweiligen Stage erhaltet Ihr eine Mitteilung über den nächsten Ausbildungsabschnitt, wer der Ausbilder ist und wann und wo man sich bei diesem einzufinden hat. Nochmals Dresscode: Natürlich ist jeder selbst für sich verantwortlich und wird in ordentlicher Kleidung (Hemd, Bluse, normale Jeans) keinen Schiffbruch erleiden. Gleichwohl wird an Sitzungstagen schon erwartet, dass „Mann“ Anzug und die Dame Vergleichbares trägt. Schließlich sitzt man neben einem „Spruchkörper“ 1. - 5. Monat: Zivilrechtsstation - Die ersten 4 Wochen ein Einführungslehrgang (4 Tage die Woche, je nach Landgericht) - danach 1 x wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen 6. - 8. Monat: Strafrechtsstation - Die ersten 2 Wochen Einführungslehrgang - danach 1 x wöchentlich AG und i. d. R. Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, evtl. aber auch bei einem Strafrichter 9. - 11. Monat: Verwaltungsstation - 1 x wöchentlich AG bei der Bezirksregierung; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis, Bezirksregierung); - Alternativ: Auslandsaufenthalt bei einer Botschaft, die Ausbildung bei einer Handels- oder Handwerkskammer, Studium in Speyer etc. 12. – 20. Monat: Anwaltsstation - Eine Woche Einführungslehrgang durch die örtlich zuständige RA-Kammer - Danach: 1 x wöchentlich Fortgeschrittenen-AG (alle drei Rechtsgebiete) und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht - Alternativ: eine Station bis zu 3 Monate in der Rechtsabteilung eines Unternehmens im 21. Monat: schriftliches Examen 22. - 24. Monat: Wahlstation Freie Ausbildung - Hauptsache ist, dass die Ausbildung annähernd etwas mit Juristischem zu tun hat. Die Ausbildungsstelle muss man sich selbst suchen. In dieser Station sind vor allem Auslandsaufenthalte möglich und beliebt. ca. im 5. Monat nach den Klausuren die mündliche Prüfung beim LJPA in Düsseldorf V. Das schriftliche Examen 4/5 NRW Allgemeines Umfang: Dauer: Inhalt: Hilfsmittel: 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-RechtsKlau Innerhalb von 2 Wochen am Anfang des 21. Ausbildungsmonats. In der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen, häufig aber a Zugelassen sind 7 Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, kein F VI. Die mündliche Prüfung Im Anschluss an die Klausuren folgt im 5. Monat danach dann die abschließende mündliche Prüfung . Die Prüfung findet immer beim Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf statt. Inhalt: Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet sowie ein fächerübergreifendes Prüfungsgespräch. Dies ist ein selbst aufbauendes Verzeichnis. Bitte meldet uns, wenn sich etwas verändert hat. Abweichungen oder Änderungen bitte melden 5/5