20150419 Ausschreibung Fjord Fohlenschau 2015

Transcription

20150419 Ausschreibung Fjord Fohlenschau 2015
AUSSCHREIBUNG
zur bundesweit offenen
33. Fjordfohlenschau am 30. August 2015
in Dreieich-Offenthal " Reitplatz an der Schanze "
Veranstalter:
INTERESSENGEMEINSCHAFT FJORDPFERD (IGF) e. V.
Teichweg 6, 31619 Binnen
Ausrichter:
IGF Regionalgruppe Hessen
Vorsitzender: Jochen Nösinger, Rodensteiner Straße 54a,
64407 Fränkisch-Crumbach,
Tel. : 0 61 64 / 10 85, Fax: 0 61 64 / 51 67 59
und
Verband der Pony- u. Pferdezüchter Hessen e.V.
Pfützenstraße 67
64374 Griesheim
Tel. : 0 61 55 / 8 25 69 34, Fax: 0 61 55 / 8 25 69 35
organisatorische
Leitung:
Ilse und Jochen Nösinger,
Rodensteiner Straße 54a, 64407 Fränkisch-Crumbach
Tel.: 0 61 64 / 10 85, Fax: 0 61 64 / 51 67 59
Mobil: 0171 / 644 25 45 oder 0172 / 370 09 05
Termin:
Sonntag, 30. August 2015
Nennungen an:
VPPH - Geschäftsstelle s. o.
Nennschluss:
Montag, 18. August 2015
Nenngeld:
€ 10, -- pro Fohlen für IGF-Mitglieder
€ 15, -- pro Fohlen für Nichtmitglieder
Das Nenngeld ist im Voraus an IGF zu zahlen
a) durch Übersendung eines Verrechnungsschecks an IGF
b) durch Überweisung auf IGF Konto
Kontoinhaber :
IGF, RG-Hessen, Kennwort: " Fohlenschau 2015 "
bei der Bensberger Bank e.G.
IBAN: DE04370621240111603065; BIC: GENODED1BGL
Beginn:
1030 Uhr
!
Stutfohlen
Hengstfohlen
ab 1030 Uhr
ca. ab 1300 Uhr
Der genaue Zeitplan wird nach Abschluss der Meldungen
festgelegt!
Zugelassene Fohlen: Fjordfohlen des Jahrgangs 2015, die eine Zuchtbescheinigung eines
Deutschen Zuchtverbandes bekommen (bzw. die Bedingungen
dafür erfüllen).
Klasseneinteilung:
Nach Geschlecht und Alter
Richtverfahren:
Die Fohlen sind mit der Mutter vorzustellen.
Beurteilung der Fohlen
a) im Stand (an der Hand) und
b) in der Bewegung (freilaufend).
Hinweis:
In der Veranstaltung ist eine Verbands-Prämienfohlenschau des
Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e. V.
sowie ein Brenntermin integriert.
Auf Wunsch können verkäufliche Fohlen im Katalog
gekennzeichnet werden.
Besondere
Bestimmungen:
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist
während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Es besteht
zwischen dem Veranstalter und dem Ausrichter einerseits und den
Teilnehmern, Besucher, Pferdebesitzer und Reitern/Fahrern
andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für
Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden oder
Beschädigungen von Sachen ausgeschlossen. Insbesondere sind
die Teilnehmer nicht " Gehilfen " im Sinne der § 278 und 831 BGB.
Für jedes teilnehmende Pferd muss eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen sein.
Mit Abgabe der schriftlichen Nennung bzw. bei zugelassener
Nachmeldung mit Eintreffen auf dem Veranstaltungsplatz erkennt der
Teilnehmer die Bestimmungen der Ausschreibung verbindlich an.