20150419 Ausschreibung Fjord Fohlenschau 2015
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20150419 Ausschreibung Fjord Fohlenschau 2015
AUSSCHREIBUNG zur bundesweit offenen 33. Fjordfohlenschau am 30. August 2015 in Dreieich-Offenthal " Reitplatz an der Schanze " Veranstalter: INTERESSENGEMEINSCHAFT FJORDPFERD (IGF) e. V. Teichweg 6, 31619 Binnen Ausrichter: IGF Regionalgruppe Hessen Vorsitzender: Jochen Nösinger, Rodensteiner Straße 54a, 64407 Fränkisch-Crumbach, Tel. : 0 61 64 / 10 85, Fax: 0 61 64 / 51 67 59 und Verband der Pony- u. Pferdezüchter Hessen e.V. Pfützenstraße 67 64374 Griesheim Tel. : 0 61 55 / 8 25 69 34, Fax: 0 61 55 / 8 25 69 35 organisatorische Leitung: Ilse und Jochen Nösinger, Rodensteiner Straße 54a, 64407 Fränkisch-Crumbach Tel.: 0 61 64 / 10 85, Fax: 0 61 64 / 51 67 59 Mobil: 0171 / 644 25 45 oder 0172 / 370 09 05 Termin: Sonntag, 30. August 2015 Nennungen an: VPPH - Geschäftsstelle s. o. Nennschluss: Montag, 18. August 2015 Nenngeld: € 10, -- pro Fohlen für IGF-Mitglieder € 15, -- pro Fohlen für Nichtmitglieder Das Nenngeld ist im Voraus an IGF zu zahlen a) durch Übersendung eines Verrechnungsschecks an IGF b) durch Überweisung auf IGF Konto Kontoinhaber : IGF, RG-Hessen, Kennwort: " Fohlenschau 2015 " bei der Bensberger Bank e.G. IBAN: DE04370621240111603065; BIC: GENODED1BGL Beginn: 1030 Uhr ! Stutfohlen Hengstfohlen ab 1030 Uhr ca. ab 1300 Uhr Der genaue Zeitplan wird nach Abschluss der Meldungen festgelegt! Zugelassene Fohlen: Fjordfohlen des Jahrgangs 2015, die eine Zuchtbescheinigung eines Deutschen Zuchtverbandes bekommen (bzw. die Bedingungen dafür erfüllen). Klasseneinteilung: Nach Geschlecht und Alter Richtverfahren: Die Fohlen sind mit der Mutter vorzustellen. Beurteilung der Fohlen a) im Stand (an der Hand) und b) in der Bewegung (freilaufend). Hinweis: In der Veranstaltung ist eine Verbands-Prämienfohlenschau des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e. V. sowie ein Brenntermin integriert. Auf Wunsch können verkäufliche Fohlen im Katalog gekennzeichnet werden. Besondere Bestimmungen: Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter und dem Ausrichter einerseits und den Teilnehmern, Besucher, Pferdebesitzer und Reitern/Fahrern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden oder Beschädigungen von Sachen ausgeschlossen. Insbesondere sind die Teilnehmer nicht " Gehilfen " im Sinne der § 278 und 831 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Mit Abgabe der schriftlichen Nennung bzw. bei zugelassener Nachmeldung mit Eintreffen auf dem Veranstaltungsplatz erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen der Ausschreibung verbindlich an.