3-Mann-Vertrag

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3-Mann-Vertrag
Vertretung durch: ZOTTBACH-DUO GbR,
- Tanja & Christian Völkl, Friedrich-Ebert-Str. 14 b, 92637 Weiden
Handy 0177 - 6 32 67 05 (Tanja)
Email: [email protected] oder [email protected]
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3-Mann-Vertrag
Veranstalter :__________________
Kontaktperson Name:______________
Tel:_________________________
PLZ:_____________________
Ort:_________________________
Straße:_______________________
Wann:
Für die Veranstaltung am:_______________________________
Wo:
Straße:__________________
PLZ:_____________________
Uhrzeit:
Beginn:_____________ Uhr -
Ende:_____________ Uhr
Art:
Zelt ( )
Saal ( )
Ort:_________________________
Freiluft ( )
Anzahl der Sitzplätze/Besucher ca. :__________
Optional Emailadresse: _____________________________________________
Oben genannter Veranstalter ist autorisierter Vertragspartner (Vorstand, Beauftragter, Besitzer, Pächter). Er ist der gesetzliche
Vertreter bei Streitfällen. Die Gruppe OP wird vertreten durch Tanja & Christian Völkl, 92637 Weiden & Martin Kindl,
Georgenberg
Vertragstext:
 1.0.
 Die Musikgruppe OP verpflichtet sich die Vertragsabmachung nach bestem Wissen und Möglichkeiten einzuhalten.
 Sie verpflichtet sich die oben genannte Veranstaltung mit allen zur Verfügung stehenden Mittel (Musik etc.) zu
Unterstützen, zu Gestalten und zum Gelingen und Erfolg beizutragen.
 2.0.
 Der Veranstalter verpflichtet sich hierfür:
 Eine Bühne oder ähnliches zu stellen, Mind. Tiefe 4m x Breite 5m x Höhe 0,7m
 Beachte hierbei: 4.0. Freiluftkonzerte / Veranstaltungen
 Einen separaten Stromkreis in Bühnennähe (<3m) zur Verfügung zu stellen:
 Schukosteckdose Normalstrom (min. 16 Amp.) kein Drehstromanschluß, kein CEE-Stecker
 Kein Bimetallschalter in der Zuleitung (bspw. roter Knopf in Kabeltrommel)
 Für geeignete An- und Abfahrwege zu sorgen
 Be-, Entlade- und Parkmöglichkeit in Bühnennähe
2.1. Haftung:
Der Veranstalter haftet für alle Schäden die durch fahrlässige und mangelhafte Installationen, Aufbauten, etc. bei
Oberpfalz-Power entstehen (bspw. betrunkene Personen fallen auf Bühne und beschädigen Equipment).
 3.0. Gage / Spesen / Sonderzahlungen:
 Die Gage für o.g. Termin beträgt 680,00 €. (incl Anfahrtskosten bis 130 km, Aufbau, 4 Std. Spielzeit)
 Jede weitere Std. beträgt 150 Euro/Std.
 Gratis Speisen und Getränke (Mineralwasser ohne Kohlensäure, leichtes oder alkoholfreies Weizen stehen zur Verfügung)

3.1. Individuelle Regelungen:

Es ist eine Übernachtung incl. Frühstück zu organisieren, Abweichungen hierbei sind vorher individuell abzuklären

ab 500 Besuchern bei Freiluftkonzert oder ab 700 Besuchern im geschlossenen Raum werden zusätzlich 300 € Gebühr
fällig für eine Leihanlage. (reicht dann bis zu 2000 Leute.)
 Die Gage wird fällig nach Ende o.g. Termins
 4.0. Freiluftkonzerte / Veranstaltungen
Da diese Veranstaltungen besonderen Risiken ausgesetzt sind, wäre es angebracht hier besondere Abmachungen zu treffen.
 Der Veranstalter sorgt für eine Bühne, die auch bei einem Wettereinbruch vor Nässe geschützt ist (bspw.
wasserdichte Überdachung, Bühne geschützt vor seitlichem Regen, etc)
 Muss der Termin wegen schlechten Wetters entfallen, wird folgende Regelung vereinbart:
 Absage des Termins am Veranstaltungstag:
- 50% der vereinbarten Gage.
 Anreise und Aufbau ist getätigt
- 70% der vereinbarten Gage.
 5.0. Sonderfälle:
 Bei Ausfall des Termins, der OP anzulasten ist, sorgen wir soweit wie möglich, für gleichwertigen Ersatz
 Dies gilt bei Erkrankungen, die schon länger bekannt sind.
 Ausgenommen davon sind:
o plötzliches Erkranken
o Unfall oder ähnliches.
 Fällt ein Termin aus, dessen Gründe und Ursachen beim Veranstalter liegen, ist dieser verpflichtet uns unverzüglich zu
unterrichten. Musste die Zottbach-Duo GbR einen weiteren anderen Veranstalter, zwecks dieser Terminbuchung
absagen, so ist der Verlust mit 500 € auszugleichen.
 6.0. Gerichtstand
 92637 Weiden
Wir freuen uns auf Euren Termin und verbleiben
mit freundlichen Grüßen......
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Weiden, den
(OP)
Ort, den
(Unterschrift Veranstalter)

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