Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf

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Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf
Jobcenter Bocholt
Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene
Referentin: Monika Tenbrock
Optionskommune Kreis Borken
Jobcenter Bocholt
Organisatorische Zuordnung:
Stadt Bocholt, Fachbereich Soziales
Adresse: Berliner Platz 2, 46395 Bocholt (Arkaden)
Mitarbeiter: ca. 50
Betreute Bedarfgemeinschaften:
Personen:
davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb):
2.100
4.200
2.900
Organisationsstruktur Jobcenter Bocholt
Leitung Jobcenter
Arbeitsvermittlung
Fachdienst 2
Eingliederung in Arbeit
Fachdienst 1
Leistungsgewährung
Fallmanagement
Fallmanagement U 25
Ziele
1. Leistungsbezug vermeiden durch:
• Beratung und strategische Zugangssteuerung
2. Verweildauer im SGB II so kurz wie möglich halten durch:
• Hohe Kontaktdichte und individuelle Betreuung
• Konsequente Nutzung aller Arbeitsmarktinstrumente
• Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung
3. Nachhaltigkeit bei der Integration
1. Zugangssteuerung
Erstkontakt
Sofortangebot /
Eingliederungsberatung
Sonstige
Alternativen
Arbeitsangebot
Weiterleitung an
Fallmanagement
Bearbeitung
Leistungsantrag
Maßnahme
Weiterbearbeitung
FM / AV
2. Verkürzung der Verweildauer
Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II ⇒ SGB III
• Allgemeine Beratung
• Arbeitsvermittlung
• Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
nach §§ 44, 45 SGB III)
• Förderung beruflicher Weiterbildung
• Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
Eingliederungszuschüsse (§§ 88 – 92 SGB III)
Förderhöhe und Förderdauer
 nach Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers
 nach Anforderungen des jeweiligen Arbeitplatzes
Förderumfang:
Bis zu 50 % des Arbeitsentgeltes bis zu max. 12 Monaten
Berechnungsgrundlage: Arbeitsentgelt (max. tariflich bzw.
ortsüblich) + Pauschalanteil des AG am
Sozialversicherungsbeitrag, keine Einmalzahlungen
Eingliederungszuschüsse für behinderte Menschen
Behinderte und ihnen Gleichgestellte nach § 2 Abs. 3 SGB IX:
 Bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes bis zu 24 Monate
 Nach 12 Monaten Minderung um 10 %
 Untergrenze 30 %
In besonderen Fällen von Schwerbehinderung:
 Bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes bis zu 60 Monate
 Ü 55: Bis zu 96 Monate
 Minderung um jährlich 10 % erst ab dem 3. Jahr
Kommunale Eingliederungsleistungen
nach § 16 a SGB II
• Leistungen zur Kinderbetreuung oder zur häuslichen Pflege
• Schuldner- und Insolvenzberatung
• Psychosoziale Betreuung
• Suchtberatung
Leistungen nach § 16 b bis § 16 e SGB II
• Einstiegsgeld
• Investitionsdarlehen und -zuschüsse für Selbständige
• Arbeitsgelegenheiten
• Förderung von Arbeitsverhältnissen für Langzeitarbeitslose mit
mindestens zwei weiteren schweren Vermittlungshemmnissen
Aktuelle Maßnahmeangebote in der Region
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Bewerbungstraining / Bewerbungscoaching
Coaching für Frauen
Vermittlungsaktivierung
FbW (Betreuungsassistenz, Altenpflegehelfer/in, kaufmännische Quali)
IdA – Integration durch Austausch
Bürgerarbeit
Aufbruch II (§ 16 a SGB II)
Fähre – Arbeitstraining f. psychisch Kranke (§ 16 a SGB II)
Aktivierungshilfen U 25
Projekt Kolpinghaus
Arbeitsgelegenheiten
Individuelle Förderung aus dem lokalen Budget
NRW-Modellprojekt „Öffentlich geförderte Beschäftigung“
Team U 25 / abH
Pilotprojekt Bocholt
„Wege aus dem SGB II – Langzeitbezug beenden“
Start: 01.09.12
Hintergrund
• 68 % Langzeitleistungsbezieher
• 76 % der Langzeitbezieher über 4 Jahre im Hilfebezug
• Ca.1/3 davon erwerbstätig, 68 % davon in gfB
• Eklatante Zunahme der gfB
• Enge Verbindung zwischen Langzeitleistungsbezug und gfB
Ziel
Beendigung Langzeitleistungsbezug unter systematischer
Berücksichtigung geringfügiger Beschäftigung durch
• Stärkere Sensibilisierung, Einbeziehung und Beratung der
Arbeitgeberseite
• Standardisierte Vorgehensweise bei der Heranführung der
Kunden an die Arbeitgeber
• Arbeitgebersprechstunden und Beratung vor Ort in Firmen
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen)
3.1 Arbeit mit den Kunden
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Einzelgespräche
Erstellung anonymisierter Steckbriefe
Klärung von Mobilitätsproblemen und Grundsatzfragen
Bei gfB: Prüfung des Arbeitsvertrages bzw. der Niederschrift
nach § 2 Nachweisgesetz / der Arbeitszeiten per Stundenzettel
Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen)
3.2 Arbeitgeberkontakte
3.2.1. Bei bestehender gfB:
• Vorgeschaltet grundsätzlich Kontaktaufnahme zum derzeitigen
Arbeitgeber
• Beratungsangebot über Umwandlung in
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit + Fördermöglichkeiten
3.2.2. Ohne bestehende gfB:
• Mit Steckbriefen Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern
• Gezielte Ansprache der passenden Branchen
Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen)
3.3 Zusammenführung Arbeitgeber und Arbeitnehmer
• Enge Begleitung im Bewerbungsverfahren, ggf. auch
persönliche Begleitung zu den Vorstellungsgesprächen
• Einzelfallberatung zu Fördermöglichkeiten, insbesondere zu
- betrieblicher Eignungsfeststellung
- Eingliederungszuschüssen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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