Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf
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Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf
Jobcenter Bocholt Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene Referentin: Monika Tenbrock Optionskommune Kreis Borken Jobcenter Bocholt Organisatorische Zuordnung: Stadt Bocholt, Fachbereich Soziales Adresse: Berliner Platz 2, 46395 Bocholt (Arkaden) Mitarbeiter: ca. 50 Betreute Bedarfgemeinschaften: Personen: davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb): 2.100 4.200 2.900 Organisationsstruktur Jobcenter Bocholt Leitung Jobcenter Arbeitsvermittlung Fachdienst 2 Eingliederung in Arbeit Fachdienst 1 Leistungsgewährung Fallmanagement Fallmanagement U 25 Ziele 1. Leistungsbezug vermeiden durch: • Beratung und strategische Zugangssteuerung 2. Verweildauer im SGB II so kurz wie möglich halten durch: • Hohe Kontaktdichte und individuelle Betreuung • Konsequente Nutzung aller Arbeitsmarktinstrumente • Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung 3. Nachhaltigkeit bei der Integration 1. Zugangssteuerung Erstkontakt Sofortangebot / Eingliederungsberatung Sonstige Alternativen Arbeitsangebot Weiterleitung an Fallmanagement Bearbeitung Leistungsantrag Maßnahme Weiterbearbeitung FM / AV 2. Verkürzung der Verweildauer Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II ⇒ SGB III • Allgemeine Beratung • Arbeitsvermittlung • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §§ 44, 45 SGB III) • Förderung beruflicher Weiterbildung • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse (§§ 88 – 92 SGB III) Förderhöhe und Förderdauer nach Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Anforderungen des jeweiligen Arbeitplatzes Förderumfang: Bis zu 50 % des Arbeitsentgeltes bis zu max. 12 Monaten Berechnungsgrundlage: Arbeitsentgelt (max. tariflich bzw. ortsüblich) + Pauschalanteil des AG am Sozialversicherungsbeitrag, keine Einmalzahlungen Eingliederungszuschüsse für behinderte Menschen Behinderte und ihnen Gleichgestellte nach § 2 Abs. 3 SGB IX: Bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes bis zu 24 Monate Nach 12 Monaten Minderung um 10 % Untergrenze 30 % In besonderen Fällen von Schwerbehinderung: Bis zu 70 % des Arbeitsentgeltes bis zu 60 Monate Ü 55: Bis zu 96 Monate Minderung um jährlich 10 % erst ab dem 3. Jahr Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II • Leistungen zur Kinderbetreuung oder zur häuslichen Pflege • Schuldner- und Insolvenzberatung • Psychosoziale Betreuung • Suchtberatung Leistungen nach § 16 b bis § 16 e SGB II • Einstiegsgeld • Investitionsdarlehen und -zuschüsse für Selbständige • Arbeitsgelegenheiten • Förderung von Arbeitsverhältnissen für Langzeitarbeitslose mit mindestens zwei weiteren schweren Vermittlungshemmnissen Aktuelle Maßnahmeangebote in der Region • • • • • • • • • • • • • • Bewerbungstraining / Bewerbungscoaching Coaching für Frauen Vermittlungsaktivierung FbW (Betreuungsassistenz, Altenpflegehelfer/in, kaufmännische Quali) IdA – Integration durch Austausch Bürgerarbeit Aufbruch II (§ 16 a SGB II) Fähre – Arbeitstraining f. psychisch Kranke (§ 16 a SGB II) Aktivierungshilfen U 25 Projekt Kolpinghaus Arbeitsgelegenheiten Individuelle Förderung aus dem lokalen Budget NRW-Modellprojekt „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ Team U 25 / abH Pilotprojekt Bocholt „Wege aus dem SGB II – Langzeitbezug beenden“ Start: 01.09.12 Hintergrund • 68 % Langzeitleistungsbezieher • 76 % der Langzeitbezieher über 4 Jahre im Hilfebezug • Ca.1/3 davon erwerbstätig, 68 % davon in gfB • Eklatante Zunahme der gfB • Enge Verbindung zwischen Langzeitleistungsbezug und gfB Ziel Beendigung Langzeitleistungsbezug unter systematischer Berücksichtigung geringfügiger Beschäftigung durch • Stärkere Sensibilisierung, Einbeziehung und Beratung der Arbeitgeberseite • Standardisierte Vorgehensweise bei der Heranführung der Kunden an die Arbeitgeber • Arbeitgebersprechstunden und Beratung vor Ort in Firmen • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen) 3.1 Arbeit mit den Kunden • • • • Einzelgespräche Erstellung anonymisierter Steckbriefe Klärung von Mobilitätsproblemen und Grundsatzfragen Bei gfB: Prüfung des Arbeitsvertrages bzw. der Niederschrift nach § 2 Nachweisgesetz / der Arbeitszeiten per Stundenzettel Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen) 3.2 Arbeitgeberkontakte 3.2.1. Bei bestehender gfB: • Vorgeschaltet grundsätzlich Kontaktaufnahme zum derzeitigen Arbeitgeber • Beratungsangebot über Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit + Fördermöglichkeiten 3.2.2. Ohne bestehende gfB: • Mit Steckbriefen Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern • Gezielte Ansprache der passenden Branchen Phase 3 - Projektumsetzung (ca. 40 Wochen) 3.3 Zusammenführung Arbeitgeber und Arbeitnehmer • Enge Begleitung im Bewerbungsverfahren, ggf. auch persönliche Begleitung zu den Vorstellungsgesprächen • Einzelfallberatung zu Fördermöglichkeiten, insbesondere zu - betrieblicher Eignungsfeststellung - Eingliederungszuschüssen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Fragen?