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Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Amtliche Bekanntmachung
gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bekanntmachung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des
Landes Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest vom
16.03.2015 - Az.: G10/2014/083; G10/2014/084; G10 2014/085
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz, hat der Bürgerwindpark Stelle-Wittenwurth GmbH & Co. KG, Bundesstr. 5, Nr. 2,
25795 Stelle-Wittenwurth gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am
20.11.2014 (BGBl I. S. 1740) i. V. m. Nummer 1.6.1 G des Anhanges 1 der Verordnung
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb
von drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Stelle-Wittenwurth erteilt.
Die Aktenzeichen und die Standorte der einzelnen WKA lauten wie folgt:
Genehmigungsbescheid vom 16.02.2015 für WKA 1 zu G10/2014/083 - Gemarkung
Wittenwurth, Flur 5, Flurstück 242/4;
Genehmigungsbescheid vom 26.02.2015 für WKA 3 zu G10/2014/084 - Gemarkung
Wittenwurth, Flur 5, Flurstück 216/1;
Genehmigungsbescheid vom 26.02.2015 für WKA 5 zu G10/2014/085 -
Gemarkung
Wittenwurth, Flur 5, Flurstück 123/9.
Es handelt sich dabei um Anlagen vom Typ Vestas V112-3.3MW mit einer Nennleistung
von 3,3 MW, mit einer Nabenhöhe von 119 m, einer Gesamthöhe von 175 m und einem
Rotordurchmesser von 112 m.
Die Genehmigungen umfassen im Wesentlichen jeweils die Errichtung mit Fundament,
die Einrichtung der Kranstellfläche und die Zuwegung sowie den Betrieb der Windkraftanlage.
-2Die Genehmigungsbescheide beinhalten u. a. Bedingungen und Auflagen sowie folgende
Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe,
einzulegen.“
Je eine Ausfertigung der Bescheide liegt vom Tage nach dieser Bekanntmachung an für
zwei Wochen vom 17.03.2015 bis zum 30.03.2015 bei folgenden Behörden zur Einsichtnahme aus:
•
beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein,
Regionaldezernat
Südwest,
Breitenburger
Straße
25,
25524 Itzehoe, montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags
von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr.: 04821/
66 2810);
•
beim Amt KLG Heider Umland, Kirchspielsweg 6, 25746 Heide, Zimmer O 22,
montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 13:00 bis 16:30 Uhr sowie ggf. nach telefonischer Vereinbarung
(Tel.-Nr. 0481 605 63);
•
beim Amt KLG Eider, Außenstelle Lunden, Nordbahnhofstr. 7, 25774 Lunden,
Zimmer 14, montags, dienstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr,
sowie ggf. nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 04836 990-45).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine
Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.