Die Raucher/Nichtraucher-Segmentierung in der Lebensversicherung
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Die Raucher/Nichtraucher-Segmentierung in der Lebensversicherung
18 Die Raucher/Nichtraucher-Segmentierung in der Lebensversicherung Karl Groner Zurich Schweiz Pour la santé, la fumée est le plus grand risque évitable au monde. Selon l'OMS, 4,9 millions de personnes sont mortes dans le monde entier en 2000 par suite des conséquences de la fumée. Si la tendance se maintient, ce chiffre passera à 9 millions en 20201. Les assureurs vie tiennent compte des effets nocifs de la consommation de nicotine en appliquant des taux de prime différents pour les fumeurs et les non-fumeurs. L'article décrit l'evolution de la différentiation des prix dans l'assurance vie. En particulier, il décrit les effets statistiques du comportement en matière de fumée sur la mortalité. Rauchen ist das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko weltweit. Gemäss WHO starben im Jahr 2000 weltweit 4,9 Millionen Menschen an den Folgen des Rauchens. Wenn der Trend anhält, wird die Zahl 2020 auf 9 Millionen ansteigen1. Die Lebensversicherer berücksichtigen die schädlichen Auswirkungen des Nikotinkonsums, indem für Raucher und Nichtraucher unterschiedliche Prämiensätze zur Anwendung kommen. ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten Im Artikel wird die Entwicklung der Preisdifferenzierung in der Lebensversicherung aufgezeigt. Im Besonderen werden die statistischen Auswirkungen des Rauchverhaltens auf die Sterblichkeit beschrieben. Entwicklung der Preisdifferenzierung Die Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Die versicherten Personen schliessen sich in einer Gefahrengemeinschaft zusammen, welche Einzelnen, die von einem Schicksalsschlag getroffen werden, finanzielle Hilfe bietet. Damit dieses Prinzip funktioniert und grosse Schwankungen möglichst ausbleiben, muss die Zahl der Mitglieder gross genug sein. Ausserdem muss die Gruppe ein einigermassen einheitliches Risikoprofil aufweisen. Bei freiwilligen Versicherungen besteht die Gefahr, dass sich vor allem schlechte Risiken versichern lassen, also Personen, die bei sich selbst die Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Invalidität oder eines frühen Todes als erhöht einstufen (Antiselektion). Keine Antiselektion muss bei obligatorischen Versicherungen befürchtet werden. Da keine Wahlmöglichkeit besteht, sind 19 gute und schlechte Risiken in einem natürlichen Verhältnis Bestandteil der Gemeinschaft. Bei freiwilligen Versicherungen entscheidet der Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung, ob aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes des Antragstellers, seiner Anamnese und möglicher Risikofaktoren eine Normalannahme möglich ist, oder ob das erhöhte Risiko durch eine Zuschlagsprämie ausgeglichen oder gar von der Deckung ausgeschlossen werden muss. In der Schweiz werden rund 90% aller Lebensversicherungsanträge normal angenommen. Etwa 8% werden mit Zuschlagsprämien oder Deckungseinschränkungen versichert und ca. 1-2% abgelehnt oder zurückgestellt. Neben der individuellen Risikoprüfung besteht die Möglichkeit, die Prämie aufgrund eindeutiger Differenzierungskriterien in unterschiedlicher Höhe festzulegen. Dies bedeutet, dass die Gefahrengemeinschaft in Untergruppen mit jeweils definierten Risikoeigenschaften aufgeteilt wird. Als naheliegendstes Kriterium für eine Preisdifferenzierung drängte sich das Rauchverhalten auf. Rauchen ist bekanntermassen das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko weltweit. Es erhöht dosisabhängig sowohl das Mortalitäts- als auch das Morbititätsrisiko markant. In Nordamerika boten bereits in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts die ersten Versicherer unterschiedliche Tarife für Raucher und Nichtraucher an. In Europa waren noch während Jahrzenten Einheitstarife die Regel. Lediglich bei starken Rauchern (Zigarettenkonsum von über 30 Stück) wurden im Rahmen der individuellen Risikoprüfung Zuschläge erhoben. In der Schweiz wurde die erste Lebensver sicherung mit differenzierter Raucher-/ Nichtraucher-Prämie ab ca. 1990 von einer kleineren Gesellschaft angeboten. Eher zögerlich folgten weitere Versicherungsgesellschaften, und auch heute bieten noch nicht alle Lebensversicherer differenzierte Tarife an. Die Prämiendifferenzierung wurde gegen Ende der 80er Jahre auch von anderen Kriterien abhängig gemacht und führte vor allem in den USA fast zu Exzessen. Dabei wurde die Kundschaft z.B. nach Body Mass Index, Laborwerten, Blutdruck, Heredität, Beruf, Freizeitverhalten und natürlich Nikotinkon- ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten 20 sum in bis zu 6 verschiedene Klassen eingeteilt (z.B. standard, standard plus, preferred, super-preferred, tobacco standard, tobacco preferred). Inzwischen wurde der Trend nach immer mehr Klassen eher gebremst. Ausserhalb der USA ist die Preisdifferenzierung weniger ausgeprägt und weniger verbreitet. In der Schweiz werden seit 3 Jahren von wenigen Versicherern Todesfalltarife angeboten, deren Preis nicht nur vom Rauchverhalten, sondern auch vom BMI abhängig ist. Sterblichkeit von Rauchern und Nichtrauchern Die signifikanten Sterblichkeitsunterschiede zwischen Rauchern und Nichtrauchern wurden weltweit in einer Viel- ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten zahl von Studien nachgewiesen. Die Schweizer Versicherer verwenden für Ihre Tarifberechnungen statistische Grundlagen aus ihrem eigenen Versichertenbestand oder aus Gemeinschaftstatistiken des Schweizerischen Versicherungsverbandes. Als Beispiel sind in Abbildung 1 die Sterblichkeitskurven für Raucher und Nichtraucher in den für Versicherungsabschlüsse relevanten Altersgruppen einer grossen Schweizer Versicherungsgesellschaft abgebildet. Auch bei oberflächlicher Betrachtung lässt sich unschwer feststellen, dass die Sterblichkeit der Raucher in fast allen Altersgruppen mindestens 50% höher ist. Die resultierenden Prämienunterschiede sind somit substanziell. 21 Abbildung 1 ( die vertikale Achse zeigt die Sterblichkeit, wobei z.B. 0.010 zehn Todesfällen pro 1000 Personen entspricht) Sterblichkeiten Männer 0.018 0.016 0.014 0.012 0.010 Raucher Nichtraucher 0.008 0.006 0.004 0.002 Alter 0.000 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 Sterblichkeiten Frauen 0.010 0.008 0.006 Raucher Nichtraucher 0.004 0.002 Alter 0.000 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten 22 Ursachen der Sterblichkeits unterschiede Rauchen ist für die Entstehung einer Vielzahl von Krankheiten mitverantwortlich. Hervorzuheben sind die koronare Herzkrankheit, Krankheiten der Atemwege und diverse Krebserkrankungen. Aber nicht nur das medizinische Risiko ist bei Rauchern erhöht: Immer wieder werden Statistiken zitiert, die für Raucher ein erhöhtes Suizid-, Mord- und Unfallrisiko belegen. Da Personen aus unteren sozialen Schichten häufiger rauchen drängt sich die Frage auf, welcher Anteil der erhöhten Sterblichkeit dem Rauchen direkt und welcher dem Sozialstatus zuzuschreiben ist. Aus diversen Studien lassen sich u.a. die folgenden ursachenabhängigen relativen Sterblichkeiten von aktiven Rauchern gegenüber Nichtrauchern ablesen: Nichtraucher Raucher Raucher Männer Frauen Lungen-Ca. 1.0 KHK 1.0 22.4 2.0 11.9 2.0 Schlaganfall 1.0 COPD 1.0 1.4 9.7 1.7 10.5 Das Erkrankungsrisiko ist bekanntlich stark von der Anzahl gerauchter Einheiten, der Expositionsdauer (pack-years) und von der Art des Nikotinkonsums abhängig. Diese Abhängigkeiten können bei der Definition des Nichtrauchers nur teilweise berücksichtigt werden. Aus Praktikabilitätsgründen ist eine feine Abstufung nach Anzahl Einheiten und Expositionsdauer nicht möglich. In der Regel gilt als Nichtrau- ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten American Cancer Society 1998 Manson et al. 1992, Burns 2003, Conroy et al. 2003, Keil et al. 2005 Shinton & Beevers 1989 Wald & Hackshaw 1996 cher, wer in einem definierten Zeitraum keine Zigaretten geraucht hat. Andere Tabakprodukte (Zigarre, Pfeife) werden von einzelnen Gesellschaften in kleinen Mengen zugelassen. Als Beispiel sei die nachfolgende Definition des Nichtrauchers der Zürich LebensversicherungsGesellschaft zitiert: «Als Nichtraucher gilt eine Person dann, wenn sie in den jeweils vergangenen 12 23 Monaten keine Zigaretten geraucht hat und wenn sie höchstens zwei Zigarren, Pfeifen oder sonstige Raucherwaren (ausgenommen Zigaretten) pro Woche konsumiert.» Diese Definition berücksichtigt die geringere Gesundheitsschädlichkeit von Zigarren und Pfeifen, trägt aber der Tatsache nicht Rechnung, dass ein tiefer Zigarettenkonsum weniger schädlich ist als ein hoher. Die Begründung der Versicherer liegt darin, dass ein nur gelegentlicher Konsum bei Zigarren- und Pfeifenrauchern üblich und damit glaubhaft ist (Genussraucher), bei Zigarettenrauchern aber eher die Ausnahme ist und mit Untertreibungen gerechnet werden müsste. Der folgende Auszug aus dem Monograph no. 9 Cigars, Health Effects and Trends des National Cancer Institute2 zeigt deutlich die unterschiedlichen relativen Sterblichkeiten von Rauchern gegenüber Nichtrauchern in Abhängigkeit von Art und Menge des Nikotinkonsums, insbesondere bei Lungenkrebs und den obstruktiven Lungenkrankheiten. Unbestritten ist auch Passivrauchen gesundheitsschädigend. Dies wird versicherungstechnisch nicht berücksichtigt Relative Sterblichkeit von Männern gegenüber Nichtrauchern für ausgewählte Todesursachen, abhängig von Art und Menge des Nikotinkonsums (Cancer prevention study I, 12 year follow up) Alle Ursachen Ca Mundhöhle & Pharynx Ca Larynx Ca Oesophagus Ca Lunge Ca Pankreas COPD KHK Anzahl gerauchter Einheiten Zigarren pro Tag Zigaretten pro Tag Nichtraucher 1–2 3–4 >5 <20 20 >20 1.0 1.02 1.08 1.17 1.46 1.69 1.88 1.0 2.12 8.51 15.94 5.93 6.85 12.04 1.0 6.46 – 26.03 8.70 25.69 23.59 1.0 2.28 3.93 5.19 2.41 4.30 5.60 1.0 0.99 2.36 2.40 6.75 12.86 20.23 1.0 1.18 1.51 2.21 1.69 2.17 2.41 1.0 1.39 1.78 1.03 8.86 12.51 15.04 1.0 0.98 1.06 1.14 1.40 1.58 1.65 ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten 24 und ist glücklicherweise durch die fortschreitende Verbannung des Rauchens aus öffentlichen Räumen von abnehmender Bedeutung. Die Aussagen zum Sterblichkeitsrisiko gelten sinngemäss auch für das Invaliditäts- und Morbiditätsrisiko. Diverse Versicherer berücksichtigen dies auch in den entsprechenden Produkten. Risikoprüfung Die Einteilung des Antragstellers in die Gruppe der Raucher oder Nichtraucher erfolgt aufgrund der Deklaration des Antragstellers. Eine Kontrolle mittels Cotinintest (Abbauprodukt von Nikotin im Urin, Blut oder Speichel) findet nur bei höheren Versicherungssummen statt. Im Normalfall muss sich der Versicherer auf die wahrheitsgetreue Auskunft des Antragstellers verlassen. Das Risiko von Falschdeklarationen ist allerdings beschränkt: Einerseits erlaubt Artikel 6 des Versicherungsvertragsgesetzes die Vertragskündigung ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten im Falle einer Falschdeklaration. Anderseits sehen die Vertragsbedingungen der Versicherer eine Meldepflicht vor, wenn ein Nichtraucher zu rauchen beginnt. Im Unterlassungsfall drohen Leistungskürzungen. Exraucher werden aus Praktikabilitätsgründen wie Nichtraucher beurteilt, sobald sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen, also seit mindestens 12 Monaten nicht mehr geraucht haben. Selbstverständlich weisen langjährige Raucher nach 1 Jahr Rauchstopp noch immer ein deutlich höheres Sterblichkeitsrisiko auf als Nichtraucher. Dies würde dafür sprechen, z.B. erst nach 3 Jahren Abstinenz Nichtraucherbedingungen zu offerieren. Gemäss einer britischen Studie 3 kann selbst bei Aufgabe des Rauchens im mittleren Alter der grösste Teil des Risikos für Lungen-Ca vermieden werden. Der Stopp in jüngeren Jahren kann sogar zu einer Risikoreduktion von bis zu 90% führen. Ähnliche Effekte sind auch für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bekannt. 25 Auswirkungen des Rauchstopps in verschiedenen Altern auf das kumulative Risiko (%) von Lungen-Ca bis Alter 75. Cumulative risk (%) 16 Continuing cigarette smokers Stopped age 60 Stopped age 50 stopped age 40 stopped age 30 Lifelong non-smokers 14 12 10 8 6 4 2 Age 0 45 50 55 60 65 70 75 ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten 26 Schadenregulierung Im Leistungsfall bestehen verschiedene Möglichkeiten, einen vorhergehenden Nikotinkonsum nachzuweisen, beispielsweise im Todesfall durch eine Haaranalyse oder im Falle der Erwerbsunfähigkeit durch den Nachweis von Cotinin im Urin, Blut oder Speichel. Im Normalfall wird der Versicherer nicht von einer Falschdeklaration ausgehen. Die erwähnten Untersuchungen werden in der Regel nur veranlasst, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Allerdings kann der Versicherer auch auf andere Weise vom Rauchverhalten des Versicherten Kenntnis erhalten, z.B. aus einem Spitalbericht oder dem Zeugnis des behandelnden Arztes. ASA | SVV Medinfo 2009/1 Lungenkrankheiten Literatur 1Tobacco control country profiles, WHO, 2003 2NIH Publication No. 98-4302 February 1998 3R. Peto, S. Darby, H. Deo, P. Silcocks, E. Whitley and R. Doll: Smoking, smoking cessation and lung cancer in the UK since 1950: combination of national statistics with two case-control studies, BMJ 2000;321;323 – 329