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Wichtige Länderinformationen
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Frankreich
Betreuung:
Betreuung über die TUI Wolters-Tochterfirma LOC‘VACANCES. Ganzjährig telefonisch erreichbar;
außerhalb der Bürozeiten und der Servicezeiten an den Sommerwochenenden sprechen Sie Ihr Anliegen bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen. Ansprechpartner (deutschsprachig): Telefon innerhalb Frankreichs 02 99 77 45 87, aus Deutschland (0033)
299774587. An den Sommerwochenenden vom 15./16. Juni bis 14./15. September ist das Telefon
samstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonntagen zwischen
10:00 Uhr und 12:30 Uhr besetzt. Für die Region SAT = Südlicher Atlantik erfolgt die Betreuung vor
Ort durch Frau Sarah Steinbauer, Telefon innerhalb Frankreichs 6 33359710, aus Deutschland 0049
176 24017378. Für einige Regionen gibt es weitere Ansprechpartner, Hinweise hierzu erhalten Sie
mit Ihren Reiseunterlagen.
Einreisebestimmungen:
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger:
Für eine Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der gültige oder seit max. einem Jahr abgelaufene Reisepass oder der gültige Personalausweis.
Kinder unter 16 Jahren müssen einen gültigen Kinderausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis
mit sich führen. Seit Juli 2005 hat Frankreich bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den
Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.
Haustiere:
Im vorgeschriebenen EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip
und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen
sein.
Die Einfuhr von Tieren im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf fünf Tiere.
Die Mitnahme von Kampfhunden der Rassen Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier
(sog. Pitbulls), Mastiff (sog. Boerbulls) und Hunde der Tosa-Rasse ist verboten, sofern sie nicht in
einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Hunde dieser Rassen, sowie Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler, müssen in der Öffentlichkeit
einen Maulkorb tragen und von einem Volljährigen an der Leine geführt werden.
Konsulate und Tourismusamt:
Französisches Fremdenverkehrsamt, www.franceguide.com.
Deutsche Botschaft, 13/15 Avenue Franklin D. Roosevelt, 75008 Paris, Tel.: (0033) 153834500.
Notruf:
Europa-Notruf (Fest- und Mobilnetz): 112
Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die Notrufsäulen angefordert werden, auf allen anderen Straßen über die ADAC-Notrufstation Lyon unter (08) 25 80 08 22 rund um die Uhr.
Strom:
220 Volt Wechselstrom. Für Geräte mit Schukostecker (Rundstecker mit zwei runden Kontakten und
zwei seitlichen Kontaktblechen) kann ein Zwischenstecker erforderlich sein.
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Frankreich - Fortsetzung
Telefonieren:
Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Telefonzonenvorwahl* + achtstellige Teilnehmernummer,
*für Paris: 1, sonst je nach Region 2, 3, 4 oder 5.
Beim Telefonieren aus öffentlichen Telefonzellen sind Telefonkarten (erhältlich u.a. bei der Post und
in Tabakläden) erforderlich. In vielen Telefonzellen können Sie sich auch zurückrufen lassen, die
Telefonnummer steht vorne auf dem Apparat.
Verkehrsbestimmungen:
- Autobahngebühren: Denken Sie bitte daran, dass auf französischen Autobahnen Gebühren zu entrichten sind. Es wird empfohlen, möglichst Kleingeld bereitzuhalten. Zahlung mit Kreditkarten, z.B.
Eurocard oder Visa, ist jedoch auch möglich.
- Helmpflicht: Motorradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen und auch am Tag mit Abblendlicht
fahren.
- Höchstgeschwindigkeit: innerhalb von Ortschaften 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 90 km/h,
auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 80 bzw. 100 km/h bzw. 110
km/h und für Fahrer, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen).
- Licht: Abblendlicht ist den ganzen Tag über gestattet und Vorschrift bei Regen und Schneefall.
- Parken: In so genannten Parkzonen gibt es Parkuhren oder Parkautomaten. Bei gelben Streifen am
Straßenrand ist das Parken verboten.
- Promillegrenze: 0,5 Promille
- Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, genauso wie
der Kreisverkehr (falls nicht anders ausgeschildert).
- Automatische Radarfallen werden durch Hinweisschilder angekündigt. Schon geringe Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit werden festgehalten.
- Reflektierende Warnwesten müssen mitgeführt werden und im Fall
einer Panne oder eines Unfalls vor dem Verlassen des Fahrzeuges angelegt werden.
Währung:
Währungseinheit ist der Euro.
Schwimmbäder:
In allen Pools öffentlicher Schwimmbäder und Ferienanlagen ist das Tragen von Badeshorts verboten, es sind nur Badehosen erlaubt.
Wintersport:
Für mehr Sicherheit auf der Piste empfehlen die Skiverbände das Tragen eines Helmes. Kollisionsunfälle können für den Kopfbereich besonders gefährlich sein und oft schwerwiegende Folgen haben.
Schützen Sie daher vor allem auch Kinder und Jugendliche.
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