Italien

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Praktische Informationen Mit einer Fläche von rund 301'336 km2 ist Italien etwa 7­mal so gross wie die Schweiz. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 58.6 Mio. Feiertage 1., 6. Januar, Ostern, 25 April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8., 25., 26. Dezember Lokale religiöse Feiertage: 25. April (Venedig), 24. Juni (Florenz, Turin), 29. Juni (Rom), 11. – 15. Juni (Palermo), 19. September (Neapel), 7. Dezember (Mailand) Währung Devisenbestimmung Lokale Währung Ausländische Währung Vorwahl für die Schweiz von der Schweiz Grüne Karte EURO (EUR €) zu 100 cent Einfuhr Ausfuhr Unbeschränkt; Deklaration Unbeschränkt; Deklaration obligatorisch für Beträge obligatorisch für Beträge von von mehr als EUR 12’500.– mehr als EUR 12’500.– Unbeschränkt; Deklaration Unbeschränkt; Deklaration obligatorisch für Gegenwerte obligatorisch für Gegenwerte von mehr als EUR 12'500.– von mehr als EUR 12'500.– 00 41 00 39 0 Die Ortsvorwahl ist fester Bestandteil der Telefonnummer (die 0 der Ortsvorwahl muss immer mitgewählt werden) Nicht erforderlich; Mitnahme dringend empfohlen Einreise CH­Bürger Pass: Visum: ID: Führerausweis: Zolldokumente für Autos/Caravans: Gültiger Pass! (Darf nicht länger als fünf Jahre abgelaufen sein) Nicht erforderlich Gültige ID CH­Führerausweis anerkannt Keine Zolldokumente erforderlich Persönliches Verhalten Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars und Restaurants. Busse von EUR 27.50 bis EUR 275, bei Übertretung. Allgemeine Verkehrsbedingungen Rechtsverkehr Auf den Autobahnen und Hauptstrassen ist das Abblendlicht für alle Motorfahrzeuge auch am Tage vorgeschrieben.
Wenn nichts anderes signalisiert ist, haben die sich im Kreisel befindenden Fahrzeuge keine Vorfahrt und es gilt Rechtsvortritt. Um die Luftverschmutzung zu reduzieren, werden in den historischen Zentren mancher grossen Städte zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr, Fahrverbote oder Einschränkungen in Kraft gesetzt. Diese Einschränkungen werden durch die Gemeinden bestimmt. Gebührenfreie Parkplätze werden durch weisse Linien, gebührenpflichtige Parkplätze durch blaue Linien und reservierte Parkplätze durch gelbe Linien gekennzeichnet. Parkscheiben sind im Automaten oder in Tabakläden und Zeitungskioske erhältlich. Fahrverbote für Lastwagen ­ Sonntags von Oktober bis Mai von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr; von Mai bis September von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr; ­ sowie an folgenden Tagen : 6. Januar von 8 bis 22 Uhr; 14.; 15.; 17.; 25. April von 8 bis 22 Uhr; 29. April von 16 bis 22 Uhr; 1. Mai von 8 bis 22 Uhr; 2. Juni von 7 bis 24 Uhr; 24. Juni von 16 bis 24 Uhr; 1.; 8.; 15. und 22. Juli von 7 bis 24 Uhr; 29. Juli von 7 bis 24 Uhr; 5.; 12.; 16.; 19.; 26. August und 2. September von 7 bis 24 Uhr; 28. Oktober von 16 bis 22 Uhr; 1. November von 8 bis 22 Uhr; 7 Dezember von 16 bis 22 Uhr; 8.; 23.; 25.; 26. Dezember von 8 bis 22 Uhr; 30. Dezember von 16 bis 22 Uhr. Mitzuführen Autoapotheke Pannendreieck Warnweste Ersatzbirnen nicht obligatorisch obligatorisch im Pannenfall obligatorisch nicht obligatorisch (aber empfohlen) Seit dem 1. April 2004 sind, die Autofahrer in Italien verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und ausserorts eine leuchtende Warnweste (EN 471/95 Code CE Uni) zu tragen. Die Warnweste kann bei der ACS­Geschäftsstelle Basel zu CHF 12.– bezogen werden. Bei Velotransport hinten am Fahrzeug, Katzenauge anbringen. Sicherheitsgurte Auf allen Sitzen obligatorisch! Kinder unter 12 Jahren, die kleiner sind als 1,50 m, müssen in einer Rückhaltevorrichtung reisen, die ihrer Grösse und ihrem Gewicht entspricht; Kinder unter 3 Jahren können in Begleitung einer Person mit Mindestalter 16 Jahre ohne Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz mitfahren. Wir empfehlen jedoch aus Sicherheitsgründen, Kleinkinder nur in entsprechenden Kindersitzen mitzuführen. Achtung: Niemals ein Kind vorne in einen Kindersitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung setzen, wenn das Fahrzeug mit einem Beifahrer­Airbag ausgerüstet ist. Signalisation ­ Haupt­ und Nebenstrassen blaue Tafeln mit weisser Schrift. ­ Autobahnen, Autostrassen grüne Tafeln mit weisser Schrift. Geschwindigkeiten PKW PKW mit Anhänger Motorrad Wohnmobil >3.5t Blutalkoholgrenze 0.5 Promille
Innerorts 50 km/h 50 km/h 50 km/h 50 km/h Ausserorts 90­110 km/h 70 km/h 90­110 km/h 80 km/h Autobahnen 130 km/h 80 km/h 130 km/h (min. 150 ccm) 100 km/h Winterausrüstung Spikesreifen sind vom 15.11. bis zum 15.3. erlaubt. Vom 15.10. bis zum 15.4. ist eine Winterausrüstung (Winterpneus oder Mitführen von Schneeketten) für das Fahren im Aostatal obligatorisch Bussen Sie müssen auf der Stelle beglichen werden; wenn der Fahrer die Bezahlung verweigert, wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Immer eine Quittung ("ricevuta") verlangen. Wichtigste Bussen ­ Parkieren verboten: 35 € bis 286 € ­ Nichtbeachten eines Lichtsignals: 143 € bis 573 € ­ Alkohol am Steuer: ab 258 € ­1032 € und Haft bis zu einem Monat ­ Nichttragen der Sicherheitsgurte: 71 € bis 286 € ­ Nichtragen der Warnweste im Pannenfall ab 33.60­137.55 € ­ Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt: 71 € bis 286 € Unfälle Es wird empfohlen, bei Unfall jeder Art die Polizei zu benachrichtigen; bei Verletzten muss die Polizei alarmiert werden Notfälle und Pannen ­ Polizei ­ Feuerwehr ("vigili del fuoco") ­ Ambulanz ("emergenza sanitaria") ­ Seenotrettungsdienst ("Numero blu") ­ ACS­Pannendienst Tel. 112 ("carabinieri"), 113 ("polizia di stato"), Tel. 117 ("guardia di finanza") Tel. 115 Tel. 118 Tel. 15 30 Tel. 00 41 44 628 88 99 Damit Pannenhilfe­Deckung gewährleistet werden kann, ist unbedingt der ACS Pannendienst zu informieren. Strassengebühren Autobahnnetz gebührenpflichtig; Gebühren abrufbar unter www.autostrade.it Zahlungsmöglichkeiten auf den italienischen Autobahnen; ­ Bargeld, Kreditkarten und Viacard. Die Zufahrten, mit „Telepass“ signalisiert, sind den entsprechenden Abonnenten vorbehalten (Einheimische und teilweise ausländische LKW’s und Busunternehmen, mehr Infos unter www.telepass.it) Treibstoff Bleifrei 95, (98 und 99 nicht überall erhältlich), Diesel Die Tankstellen an Autobahnen und Grenzübergängen sind rund um die Uhr geöffnet; Anderswo täglich (ausser Sonntag) von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 15.30 Uhr bis 19/19.30 Uhr. Die gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Einfuhr von 60 l Treibstoff in Kanistern ist erlaubt. Preise Bleifrei 95 EUR 1.13 je Liter Super Pus 98 EUR 1.04 je Liter Diesel EUR 0.86 je Liter
Autovermietung Schweizerischer Führerausweis anerkannt, wenn er mindestens ein Jahr zuvor erworben wurde. (je nach Autovermieter und Fahrzeugtyp) Mindestalter: 21 bis 25 Jahre; (je nach Autovermieter und Fahrzeugtyp) Eine Kreditkarte ist nötig. Anhänger und Wohnmobile Höchstmasse ­ Breite: 2,55 m ­ Länge (inkl. Deichsel): 12 m ­ Gesamtlänge (Wagen + Wohnwagen oder Anhänger): 18 m Ein Aufkleber " 80 km/h" ist obligatorisch Dachlasten, die über das Fahrzeug hinausragen oder die am Heck befestigt sind, müssen mit einer vorschriftsmässigen Warntafel (50 x 50 cm, rotweiss diagonal gestreift), das nachts reflektieren muss, versehen werden. (Busse bei Fehlen: von 68 bis 275 EUR) Einfuhr von Tieren Hunde und Katzen Kennzeichnung das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung versehen sein. (ab 2011 werden nur noch Mikrochips akzeptiert) Tollwutimpfung Minimum 20 Tage (Zeugnis in italienischer Sprache) Tollwutimpfung Maximum Hunde: 11 Monate; Katzen: 6 Monate (Zeugnis in italienischer Sprache) Gesundheitszeugnis Minimum Erfordelich Gesundheitszeugnis Maximum 30 Tage (Zeugnis in italienischer Sprache) Besondere Regeln Leine und Maulkorb für Hunde müssen mitgeführt werden (auch für kleine Hunde) Diplomatische Vertretung des Landes in der Schweiz Botschaft von Italien, Elfenstrasse 14, Postfach, 3006 Bern Tel. 0041 31 350 07 77 FAX 004131 350 07 11 Diplomatische Vertretung der Schweiz im Land Ambassade svizzera, Via Bernaba Oriani 61, I­00197 Roma Tel. 0039 06 809 571 Fax 0039 06 808 85 10 Korrespondenz­Club Automobile Club d’Italia (ACI) Via Marsala 8 I­00185 Roma Tel. 0039 06 49 17 16 Fax 0039 06 499 824 69 www.aci.it Hauptstadt und grosse Städte Roma (Rom, 2,7 Mio. Einwohner) Milano (Mailand), Napoli (Neapel), Torino (Turin), Palermo, Genova (Genua), Bologna, Firenze (Florenz), Venezia (Venedig)
Öffnungszeiten ­ Banken Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr und von 15.00 bis 16.00 Uhr. ­ Post Montag bis Freitag von 8.30 bis 14.00 Uhr (Hauptpostämter bis 19.00 Uhr) am Samstag bis 12.00 Uhr ­ Geschäfte im Allgemeinen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.30 bis 19.30 Uhr; Sonntag geschlossen ­ Museen im Allgemeinen Dienstag bis Sonntag von 9.00 Uhr bis 14/17.00 Uhr. Änderungen ausdrücklich vorbehalten! Informationsstand: Februar 2006 Italien VI AC AR D VIACARD ist eine magnetische Karte für die Entrichtung der Autobahngebühren. Es gibt Karten zu Euro 25.00 und 50.00. Die VIACARD ist erhältlich bei den ACS Sektionen. In Italien können Sie die VIACARD bei den "Punto blu"­Stellen, den Stationen der "Autostrade" Autobahngesellschaft, den Autogrill­Raststätten, den Büros des Aut omobile Club d'Italia und bei viel en sonnigen Verkaufsstellen erwerben. VI AC AR D, ein W in k gen ügt . Mit VIACARD können Sie die "reservi erten Ausfahrten" benutzen, an denen die Zahlung durch Selbstbedienung erfolgt: Sie führen zuerst das Autobahnticket (muss bei der Autobahneinfahrt bezogen werden) und dann die VIACARD in das Ablesegerät ein. Es erscheint der Betrag, der vom Kartenguthaben abgezogen wird. Sie nehmen die VIACARD aus dem Gerät und fahren rasch weiter. Um eine Quittung zu erhalten, genügt es, auf den entsprechenden Knopf zu drücken. Die VIACARD kann auch an den mit Personal besetzten Schaltern verwendet werden: Sie geben das vorab gezogene Aut obahnticket zusammen mit der VIACARD ab, der Betrag wird maschinell abgezogen. Nach diesem Vorgang erhalten Sie die VIACARD (falls erwünscht, zusammen mit einer Quittung) zurück, und dann schnell weg. Falls das Guthaben auf der VIACARD nicht ausreicht, so können Sie die Differenz entweder in bar oder durch eine zweite VIACARD entrichten. Bei den beiden obengenannten Zahlungsmöglichkeiten können nicht mehr als zwei VIACARD's für eine Zahlung eingesetzt werden. Bea ch t en Sie b it t e! Wenn Sie eine "reservierte VIACARD­Ausfahrt" benutzen, sollten Sie sich zuerst davon überzeugen, dass ein ausreichendes Guthaben auf der VIACARD vorhanden ist, um die Autobahngebühren bezaheln zu können: andernfalls sollten Sie im Besitz einer weiteren VIACARD sein. An diesen Ausfahrten besteht nämlich keine Möglichkeit, eine ergänzende Zahlung in bar zu leisten. Falls Probleme auftauchen, drücken Sie auf den entsprechenden Knopf, um das Dienstpersonal zu rufen. VIACARD ist mit Bargeld vergleichbar: Im Falle eines Verlustes oder eines Diebstahls erfolgt keine Rückerstattung.
· Les cartes de crédit sont acceptées sur un grand nombre d'autoroutes (utiliser la sortie marquée "Viacard"). Bien choisir sa file en fonction du moyen de paiement, surtout pour les barrières de péage situées directement sur l'autoroute. Attention: Certaines voies sont réservées aux abonnés "Telepass". Les cartes prépayées (Viacard) de 25 EUR et 50 EUR, valables sur tout le réseau (sauf en Sicile), sont en vente dans les agences du ACS.
· Auf vielen Autobahnen werden Kreditkarten akzeptiert (Ausfahrt "Viacard" zu benützen). Wählen Sie die dem Zahlungsmittel entsprechende Durchfahrt, vor allem bei Gebührenpflicht direkt auf der Autobahn. Achtung: Gewisse Zufahrten sind den "Telepass"­ Abonnenten vorbehalten. Die vorbezahlten Karten (Viacard) für 25 EUR und 50 EUR, die auf dem gesamten Autobahnnetz gültig sind (ausser auf Sizilien), können bei der ACS­Geschäftsstelle Basel gekauft werden.
· Le carte di credito sono accettate sulla maggior parte delle autostrade (utilizzare le uscite "Viacard"). Scegliere la fila in funzione del mezzo di pagamento, soprattutto per le barriere a pedaggio situate direttamente sull'autostrada. Attenzione: alcune uscite sono riservate unicamente agli abbonati "Telepass". Le carte prepagate (Viacard) da 25 EUR e 50 EUR, valevoli su tutta la rete stradale (tranne la Sicilia) sono in vendita in tutte le agenzie ACS.