Rechtsformen von Unternehmensberatungen
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Rechtsformen von Unternehmensberatungen
Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik Arbeitspapier / Abteilung Wirtschaft Günter Buchholz (Hrsg.) Birte Schirmer Consulting I: Rechtsformen von Unternehmensberatungen – unter besonderer Berücksichtigung der Partnergesellschaft Arbeitspapier 194/2008 ISSN Nr. 1436-1035 (print) ISSN Nr. 1436-1507 (Internet) www.fh-hannover.de/f4 Günter Buchholz / Birte Schirmer Consulting I: Rechtsformen von Unternehmensberatungen – unter besonderer Berücksichtigung der Partnergesellschaft Vorwort Dieser redaktionell geringfügig bearbeitete Text ist im Jahre 2004 als Hausarbeit im Schwerpunktfach Consulting als Teil des Hauptstudiums Betriebswirtschaft an der FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen (heute HAWK Hildesheim) entstanden. Die Fakultät wurde im Jahre 2003 durch Beschluss des Präsidiums geschlossen und bis 2008 abgewickelt; eine umfangreiche Dokumentation hierzu ist nach Anmeldung zugänglich unter: www.wiwi-online.de/Hochschulpolitik Der hier vorliegende Text ist erstens geeignet für Leser, die eine kurze Basisinformation zum Thema Unternehmensberatung suchen Zweitens bietet er in Ergänzung der Darstellungen zum Gesellschaftsrecht eine Einführung in die junge Rechtsform „Partnergesellschaft“. Sie ist wenig bekannt, weil sie erst seit 1995 für freie Berufe - und damit auch für Unternehmens-berater - eine zusätzliche Option der Rechtsformwahl darstellt. Der Text des Partnerschafts-gesellschaftsgesetzes kann im Anhang nachgelesen werden. Unternehmensberatungen sind Dienstleistungsunternehmen mit Firmenkunden (so genanntes B2B-Geschäft). Unternehmensberatungen gibt es zwar seit etwas über 100 Jahren, aber zu einer bedeutsamen Branche im Sektor der so genannten „unternehmensbezogenen Dienstleistungen“ ist sie erst in der jüngsten Vergangenheit - etwa ab 1990 - herangewachsen. Im Hinblick auf Arbeitsweise und Rechtsform unterscheiden sich Unternehmensberatungen signifikant von anderen Unternehmen. Der Grund hierfür liegt in der herausragenden Bedeutung der Berater selbst. Das Anlagevermögen oder das fixierte Kapital haben dagegen eine vergleichsweise sehr geringe Bedeutung; ganz im Gegensatz etwa zur Industrie. Diese Besonderheit der Unternehmensberatung schlägt sich auch in der Wahl der Rechtsform nieder. Es geht hier nicht um die Mobilisierung großer anonymer Geldkapitalien, für die die Börse bereitsteht, sondern um eine Rechtsform, die der Art und Weise des Consulting - Geschäftsbetriebs angemessen ist und die das Beraterpersonal in Zufriedenheit bindet. Die Art der Tätigkeit und ihre Besonderheiten, die Relevanz des Wissens, des Knowhow, der Erfahrung und des Könnens stehen im Mittelpunkt der typischerweise I interaktiven beraterischen Arbeit, die zugleich ein Geschäft ist. Das Spannungsverhältnis, oder sogar die Widersprüchlichkeit zwischen diesen beiden Polen - der beraterischen Arbeit einerseits und der geschäftlichen Managementtätigkeit andererseits - bestimmen die realen Strategien und Verhaltensweisen von Unternehmensberatungen, die zunehmend Kritik auslösen. Dabei spielt der Umstand, dass die Bedeutung der Unternehmensberatung in der jüngsten Vergangenheit eine neue Qualität gewonnen hat, sicherlich eine wichtige Rolle. Diese Kritik bleibt aber häufig oberflächlich und moralisierend, während sich die Erscheinungen, die Gegenstand der Kritik werden, weitgehend durch die genannte Widersprüchlichkeit erklären und als normales Moment von Geschäftsprozessen deuten lassen. Das ändert nichts daran, dass eine Kritik der Unternehmensberatung legitim und notwendig ist, aber sie ist eben nicht mehr und nicht weniger legitim als die Kritik anderer Wirtschaftsbranchen auch. II Inhaltsverzeichnis Seite Abbildungsverzeichnis 3 Abkürzungsverzeichnis 4 1. Einleitung und Aufbau der Arbeit 5 2. 2.1 2.2 Die Unternehmensberatung Definition Differenzierungen 6 6 7 3. Kurzdarstellung über die Entwicklung der Unternehmensberatungen 10 4. Die aktuelle Situation auf dem Markt der Unternehmensberatungen 12 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Geeignete Rechtsformen für Unternehmensberatungen Definition Rechtsform Definition Freie Berufe Einzelunternehmung Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Gesellschaft mit beschränkter Haftung Partnerschaftsgesellschaft Vergleich der Partnerschaftsgesellschaft mit den anderen Rechtsformen 14 14 15 15 16 18 19 6. 6.1 6.2 7. Erkennbare Trends für die Rechtsformwahl bei Unternehmensberatungen Befragung der Lünendonk GmbH, Bad Wörishofen Partnerschaftsumfrage des BDU 20 22 22 24 25 7.1 7.2 Praktisches Beispiel einer Unternehmensberatung als Partnerschaftsgesellschaft Vorstellung Gründe für die Rechtsformwahl 8. Ausblick und Schlussbetrachtung 29 26 27 Literaturverzeichnis 32 Anhang 35 Erklärung zur Hausarbeit gemäß $26 Abs. 6 DiplPrüfO 38 2 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Marktanteile nach der Unternehmensgröße Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de 8 Abbildung 2: Kennzahlen zu den einzelnen Größensegmenten im Überblick Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de 8 Abbildung 3: Untersegmentierung in den Beratungsfeldern Quelle: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de 9 Abbildung 4: Beratungsfelder in Europa in % Quelle: facts&figures 2003, S.16, in: http://www.bdu.de 13 3 Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BGB Bürgerliches Gesetzbuch bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt etc. et cetera e.V. eingetragener Verein GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hrsg. Herausgeber IT Informationstechnik KG Kommanditgesellschaft KMU Klein- und Mittelständische Unternehmen Mio. Million Mrd. Milliarde PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz u.a. unter anderem vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel 4 1. Einleitung und Aufbau der Arbeit In Deutschland waren im Jahr 2003 rund 14200 Unternehmensberatungen mit insgesamt ca. 66800 Beratern in verschiedenen Beratungsfeldern tätig. 1 Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Wahl der Rechtsform für Unternehmensberatungen“ und es wird dabei genauer auf die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft eingegangen. Die Untersuchungen dieser Arbeit stützen sich einerseits auf themenbezogene Fachliteratur und Recherchen im Internet und andererseits auf persönliche Gespräche mit Unternehmensberatern sowie mit Mitarbeitern der Lünendonk GmbH, Bad Wörishofen. Im zweiten Kapitel der Hausarbeit wird der Begriff Unternehmensberatung definiert. Darauf folgt eine Differenzierung der einzelnen Geschäftsfelder dieser Branche. Das dritte Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die zeitliche Entwicklung der Unternehmensberatungen weltweit. Das vierte Kapitel stellt die aktuelle Situation auf dem Markt der Unternehmensberatungen dar. Im fünften Kapitel werden geeignete Rechtsformen für Unternehmensberatungen gegenübergestellt und mit der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft verglichen. Dabei werden Vor- und Nachteile aufgezeigt. Das Kapitel endet mit einer Untersuchung darüber, welche erkennbaren Trends es bei der Entscheidung für die Rechtsformwahl von Unternehmensberatungen gibt und welche Gründe dafür ausschlaggebend sind. Im sechsten Kapitel wird eine Unternehmensberatung vorgestellt, die als Partnerschaftsgesellschaft auf diesem Markt agiert. Es wird zudem erläutert, warum die Gründer dieser Gesellschaft sich für die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft entschieden haben. Das siebte und letzte Kapitel gibt eine Schlussbetrachtung über den Markt der Unternehmensberater. Es endet mit der Aufzählung einiger Regeln an die sich 1 Vgl. o.V.: Der Markt der Unternehmensberater in Deutschland, in: http://www.bdu.de/, Zugriff: 20.09.2004. 5 Unternehmensberatungen halten sollten, um als Unternehmung auf diesem Markt erfolgreich zu bestehen. 2. Die Unternehmensberatung 2.1 Definition Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei Unternehmensberatungen um eine höherwertige, persönliche Dienstleistung, die durch eine oder mehrere unabhängige und qualifizierte Person(en) erbracht wird. Sie hat zum Inhalt Probleme, die die Kultur, Strategien, Organisationen, Prozesse, Verfahren und Methoden des Auftraggeberunternehmens betreffen, zu identifizieren, zu definieren und zu analysieren.2 Dabei sucht der Klient als Empfänger Unterstützung bei einem betriebswirtschaftlichen Problem. Die Beratungsleistung wird dabei von einem Unternehmensberater entgeltlich, eigenverantwortlich und auftragsindividuell erbracht und kann neben der reinen Problemlösung auch Handlungsempfehlungen eine umfassen. Umsetzung der Dabei der bringt entwickelten Berater seine branchenübergreifende Erfahrung und sein Expertenwissen ein. Der Berater handelt dabei unabhängig und hilft professionell und mit ganzheitlicher Problemsicht das Erfolgspotential des Klientensystems zu optimieren.3 Unternehmensberatungen sind somit wichtige Träger bei der Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen sowie bei der internationalen Streuung von Managementideen und „Moden“. 4 Ihre Arbeit hilft weltweit Unternehmen wettbewerbsfähig zu bleiben, am Weltmarkt bestehen zu 2 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.12. 3 Vgl. Fink, Dietmar und Knoblach, Bianka: Die großen Management Consultants, Ihre Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003, S.6. 4 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.13. 6 können oder Behörden trotz steigender Anforderungen und knapper Budgets funktionsfähig zu erhalten.5 Da es sich bei dem Wort Unternehmensberatung nicht um eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung handelt, gibt es keine institutionalisierten Qualifikationsvoraussetzungen oder Zulassungsregeln für dieses Tätigkeitsfeld und auch ethische Standards der Berufsausübung sind nicht kodifiziert. Die Unternehmensberaterinnen und –berater verfügen somit weder über eine gemeinsame Ausbildung, noch existiert ein beratungsspezifisches Fachwissen. Als Ausbildungsbasis dienen verschiedene Disziplinen, insbesondere die Wirtschaftswissenschaften und die Organisationssoziologie. Diese Fachdisziplinen haben dann je nach Beratungsschwerpunkt unterschiedliches Gewicht.6 2.2 Differenzierungen Der Markt der Unternehmensberatungen wird in die drei Größensegmente kleine Unternehmensberatungen mit einem Jahresumsatz bis zu 0,5 Mio. Euro, mittelgroße Beratungsunternehmen, deren Umsatz zwischen 0,5 Mio. Euro und etwa 20 Mio. Euro liegt sowie die TOP 40 der Branche eingeteilt. Dabei hatten die Top 40 im Jahr 2003 einen Marktanteil von 49,7 % des Gesamtumsatzes,7 siehe dazu Abbildung 1 und 2. 5 Vgl. o.V.: Wider eine pauschale Beraterschelte: Lünendonk GmbH nimmt Stellung zur Situation des Beratermarktes Deutschland in: http://www.luenendonk.de/presse_detail.php?ID=57&SFILTER=, Zugriff am 26.09.2004. 6 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.31f. 7 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.8 in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. 7 Abb. 1: Marktanteile nach der Unternehmensgröße Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de Abb. 2: Kennzahlen zu den einzelnen Größensegmenten im Überblick Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de Die Dienstleistung Unternehmensberatung lässt sich in die drei Teildisziplinen Managementberatung, Informationstechnikberatung (IT–Beratung) und Human Resource Beratung einteilen. In der Managementberatung werden die klassischen Strategie- und Prozessberatungsthemen zusammengefasst.8 Dabei wird der Kunde im Bereich der Planung, Organisation und Führung auf den obersten Leitungsebenen unterstützt.9 8 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. Vgl. Fink, Dietmar und Knoblach, Bianka: Die großen Management Consultants, Ihre Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003, S.7. 9 8 Es lässt sich für diesen Bereich in den letzten Jahren eine Verschiebung von Organisationsberatungsprojekten hin zu Projekten mit strategischen Inhalten erkennen. Aber auch für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass die Organisationsberatung das größere Teilfeld bleibt.10 Bei der Human Resource Beratung stehen die Unterstützung bei der Personalakquisition, der Personalentwicklung, des Outplacements (Vorgang der Entlassung, insbesondere bei Führungskräften) sowie der Gehalts- und Vertragsgestaltung im Mittelpunkt. Das Kerngeschäft ist dabei die Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften.11 In der IT -Beratung wird die Problemlösung auf die Planung, Entwicklung, Implementierung sowie der im Betrieb genutzten informationstechnischen Systeme fokussiert.12 Die umsatzstärksten Beratungsfelder auf dem deutschen Markt sind die Organisationsberatung, die IT-Beratung, die Strategieberatung, die Personalberatung, und die Human- Resource Beratung,13 siehe dazu Abbildung 3. Abb. 3: Untersegmentierung in den Beratungsfeldern Quelle: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de 10 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. Vgl. o.V.: BDU-Studie: “Personalberatung in Deutschland 2003“, Personalberater verspüren weiter Gegenwind, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. 12 Vgl. Fink, Dietmar und Knoblach, Bianka: Die großen Management Consultants, Ihre Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003, S.7. 13 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.42. 11 9 Hierbei ist zu erwähnen, dass sich bei der Personalberatung konjunkturelle Schwankungen stärker und früher bemerkbar machen, als in den anderen Beratungsfeldern.14 Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalberatung gehören die Suche nach Mitarbeiterinnen Direktansprache oder Anzeigenschaltung. 15 und Mitarbeitern durch Der Personalbedarf und damit auch der Beratungsbedarf hinsichtlich Suche und Auswahl nach geeignetem Personal sinkt in wirtschaftlich schwachen Zeiten schnell. Allerdings steigt er auch wieder besonders rasch, sobald eine konjunkturelle Aufwärtsbewegung absehbar ist. Die Entwicklung der Personalberatungen lässt sich somit auch als Frühwarnsystem zur Erkennung konjunktureller Trends deuten.16 In 2003 betrug der Gesamtumsatz der Personalberaterbranche ca. 760 Mio. Euro. Im Vergleich dazu lag er im Jahr 2002 bei 840 Mio. Euro. Die Unternehmen halten sich mit Neueinstellungen und damit auch mit Suchaufträgen weiter zurück. Trotzdem ist die Zahl der Marktteilnehmer dieser Branche konstant geblieben. In 2003 boten rund 1840 Personalberatungsunternehmen mit etwa 5000 Beratern ihre Dienstleistungen an, was nur einen leichten Rückgang zum Jahr 2002 bedeutet, in dem es 1800 Personalberatungen mit etwa 5060 Beratern gab.17 3. Kurzdarstellung über die Entwicklung von Unternehmensberatungen Die USA gelten als das Ursprungsland der Unternehmensberatung. Bereits 1886 gründete Arthur D. Little dort die erste Managementberatung gefolgt von Booz Allen Hamilton 1914, McKinsey und A. T. Kearney 1926, der Boston Consulting Group 1963 und Bain & Company 1973, um einige der Großen zu nennen. 14 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.43. 15 Vgl. ebenda, S.42 16 Vgl. ebenda, S. 43. 17 Vgl. o.V.: BDU-Studie: “Personalberatung in Deutschland 2003“, Personalberater verspüren weiter Gegenwind, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. 10 In Deutschland gab es seit den 20er Jahren Beratungsgesellschaften, deren Bedeutung jedoch wesentlich geringer war als in den USA.18 Erst nach dem zweiten Weltkrieg lässt sich für Europa und Deutschland eine schwunghafte Entwicklung verzeichnen, u.a. Unternehmensberatung Kienbaum im Jahr 1945. mit der Gründung der 19 Der Diplom-Ingenieur Gerhard Kienbaum erkannte die Notwendigkeit den kriegsgeschädigten Unternehmen beim Wiederaufbau zu helfen und bot ihnen technische und kaufmännische Beratung an. Per Fahrrad besuchte er Unternehmen der Region und beriet sie in allen Fragen der Struktur- und Prozessoptimierung.20 Die Entwicklung wurde vorangetrieben durch die Expansion der amerikanischen Unternehmensberatungen nach Europa. Sie sind ihren Kunden gefolgt, als diese als multinationale Konzerne auch Werke in Europa gründeten. So konnten diese vor Ort besser betreut werden. Im Zuge der Entwicklung entstanden so die ersten großen europäischen Unternehmensberatungen als Spinn Offs (Ausgründungen) von großen amerikanischen Unternehmensberatungen. Ein Beispiel dafür ist Roland Berger. Er gründete 1967 in München die heute größte Managementberatung deutschen Ursprungs, nachdem er vier Jahre für die Boston Consulting Group gearbeitet hatte.21 In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde 1954 auch der Bund Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) gegründet. Er ist heute der führende deutsche Wirtschafts- und Branchenverband der Management- und Personalberatung. Die Mitgliedschaft mit Ihren Aufnahmekriterien bzgl. Qualifikation und Berufserfahrung dient in der Beraterbranche als Gütesiegel.22 18 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.34f. 19 Vgl. o.V.: Geschichte und Markt, in: http://www.consultingInsider.com/unternhemen_branche/geschichte.php, Zugriff: 22.09.2004. 20 Vgl. o.V.: Geschichte – Der Blick zurück, in: http://www.kienbaum.de/cms/de/unternehmen/geschichte.cfm, Zugriff: 19.10.2004. 21 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S. 34ff. 22 Vgl. ebenda, S. 44f. 11 Der Aufschwung der Unternehmensberatungen in Deutschland reichte bis in den Anfang der 80er Jahre hinein. Dann geriet man in eine Rezessionsphase, die bis Mitte der 80er Jahre andauerte. In den 90er Jahren gab es einen Boom in der deutschen Beraterbranche, hervorgerufen durch das Jahr 2000 Problem, der Euro-Einführung, dem Internet-Boom und der Globalisierung. Erst ab 2002 gab es erstmals wieder kein Wachstum in der Branche.23 4. Die Aktuelle Situation auf dem Markt der Unternehmensberatungen Der Branchenumsatz der Unternehmensberatungen in Deutschland lag im Jahr 2003 bei 12,23 Mrd. Euro und war im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,5 % gesunken, wo er bei 12,29 Mrd. Euro lag. So konnte der Marktrückgang von 2001 nach 2002 von 4,5 % gebremst und in 2003 auf diesem Niveau stabilisiert werden. Das lag vor allem am Ergebnis des 4. Quartals 2003, das durch mehr Auftragseingänge hervorgerufen wurde und die Ergebnisse des gesamten Geschäftsjahres deutlich positiv beeinflusste und wesentlich zur Stabilisierung beitrug.24 Somit führte die in 2003 fortdauernde Konjunkturflaute am deutschen Markt für Unternehmensberatung zu einer Stagnation. Die knappen Kundenbudgets für externe Beratung verhinderten eine Belebung der Nachfrage.25 Die klassische Management- und Unternehmensberatung mit den Themen Strategie, Organisation, Führung, Betriebswirtschaft, Logistik oder Marketing lag in 2003 in Deutschland bei einem Umsatz von 7,25 Mrd. € und war damit gleich hoch wie im Jahr zuvor. Um diesen Markt bewarben sich laut BDU über 14000 Unternehmen. Die IT- Beratungsunternehmen erwirtschafteten in 2003 einen Umsatz von 3,57 Mrd. Euro und lagen damit um 1,1 % unter der Marke von 2002 mit 3,61 Mrd. 23 Vgl. o.V.: Geschichte und Markt, in: http://www.consultingInsider.com/unternhemen_branche/geschichte.php, Zugriff: 22.09.2004. 24 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.4, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. 25 Vgl. o.V.: Die Top 25 Managementberatungs-Unternehmen in Deutschland in http:// www.luenendonk.de/management_beratung.php, S.2, Zugriff: 26.09.2004. 12 Euro. Zu diesem Beratungsfeld gehört die Konzeption und Realisierung von Informations- und Kommunikationstechnik-Systemen. Im Beratungsfeld Human-Resource hat die Personalberatung den Umsatzrückgang begrenzen können und man verzeichnete in 2003 mit 860 Mio. Euro Umsatz nur einen Rückgang von 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Personalentwicklung war in 2003 etwas rückläufig und lag mit 550 Mio. Euro um 1,8 % unter der Marke von 2002.26 Die Unternehmen litten unter einer Investitionsunsicherheit, so dass sie die Auftragsvergaben weiterhin aufschoben.27 In Europa ist seit dem Jahr 2000 wie auf dem deutschen Beratungsmarkt zu beobachten, dass das Beratungsfeld IT-Beratung an Bedeutung verliert, während der Bereich Organisationsberatung erheblich zulegt. Europaweit bleibt die IT-Beratung bis 2002 aber trotzdem noch das umsatzstärkste Beratungsfeld, was in nebenstehender Abbildung 4 verdeutlicht ist. Abb. 4: Beratungsfelder in Europa in % Quelle: facts&figures 2003, S.16, in: http://www.bdu.de 26 27 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. Vgl. ebenda, S.6. 13 In Deutschland wurde bereits im Jahr 2002 die Organisationsberatung zum größten Beratungsthemen28, siehe dazu Abb.3 auf Seite 9 dieser Hausarbeit. Letztendlich war (Zusammenfassung). Gelegenheit dazu das Jahr Viele ihre 2003 geprägt von Unternehmensberatungen internen Strukturen nach Konsolidierung nutzten den diese geänderten Wettbewerbsbedingungen auszurichten. Die Wachstumsorientierung in den Beratungshäusern ist einer Ergebnisorientierung gewichen. Wegen der Investitionszurückhaltung der Kunden lautete die Devise nur Kostenreduktion und Straffung der eigenen Prozesse, d.h. Nachholung des eigenen Selbstmanagements. Zusätzlich haben die Beratungsunternehmen in 2003 ihre Akquisitionstätigkeiten hinsichtlich der Bindung schon bestehender Kunden und über den Aufbau neuer Kundenkontakte verstärkt, denn nur wenige haben ein so starkes Image, dass allein auf dessen Basis eine Entscheidung über die Auftragsvergabe getroffen wird.29 5. Geeignete Rechtsformen für Unternehmensberatungen 5.1 Definition Rechtsform Als Rechtsform wird die rechtliche Organisation eines Unternehmens bezeichnet. Ihrer Wahl kommt für den Zusammenschluss von Personen zwecks gemeinsamer Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu, weil sowohl Beziehungen im Innen- als auch im Außenverhältnis für den Zeitraum der Existenz der Gesellschaft betroffen sind.30 Die Entscheidung dafür, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein gilt, dass es die optimale Rechtsform für ein Unternehmen nicht gibt. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile.31 28 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.17, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004. Vgl. ebenda, S.6f. 30 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.173. 31 Vgl. o.V.: Ein festes Fundament! Thema: „Rechtsformen“, S.1, in: http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/gz33.pdf, Zugriff: 24.09.2004. 29 14 Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird. Sie wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Rechtsform legt u.a. die Haftbarkeit der Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung fest. Zudem bestimmt die Rechtsform, ob die Gesellschaft als juristische Person (z.B. Körperschaft) auftreten kann oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.32 5.2 Definition Freie Berufe Angehörige Freier Berufe, zu denen auch die Unternehmensberater zählen, erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikationen, persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig, geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, das die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.33 5.3 Einzelunternehmung Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist für den Einstieg in die Selbständigkeit gut geeignet. Sie erfordert wenig Formalitäten und Kosten bei der Gründung. Das Unternehmen existiert bereits in dem Moment, in dem es die Geschäfte aufnimmt und es erfordert keine Eintragung in das Handelsregister. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Es existiert nur ein Betriebsinhaber. So werden Konflikte mit Partnern wegen allgemeiner Abstimmung, verschiedener Vermögensmassen unternehmerischer Abhängigkeit ausgeschlossen.34 32 Vgl. o.V.: Rechtsform Definition, Bedeutung, Erklärung im Lexikon, in: http://www.lexikondefinition.de/Rechtsform.html, Zugriff:01.10.2004. 33 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.27. 34 Vgl. o.V.: Rechtsformen: Die wichtigsten Auswahlkriterien, S.1, in: http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/gz45.pdf, Zugriff: 24.09.2004. 15 und Um eine Einzelunternehmung gründen zu können muss man sich als Eigentümer die verlangten Qualifikationen mit einem Meistertitel aneignen. Der Inhaber haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen für sämtliche Schulden des Unternehmens. Das führt zu einer hohen Kreditwürdigkeit. 35 Das Risiko kann nur durch Vertragsklauseln beschränkt werden.36 Ein Image gibt diese Rechtsform selbst nicht her. Das muss über die Selbstdarstellung, Leistung und zum Teil über das Berufsimage erfolgen.37 5.4 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Die traditionelle Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine vertragliche Verbindung von mindestens zwei Personen in der Form einer Personengesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Es ist dafür kein Mindestkapital vorgeschrieben.38 Auch die Gründung ist nicht rechtlich erforderlich aber ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ist praktisch unverzichtbar.39 Die Regeln setzt dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Da es aber sehr schwerfällig und unbrauchbar ist lässt das Gesetz weitgehende Änderungen bzgl. Haftung, Vertretung etc. für den Gesellschaftsvertrag zu. Die GbR steht grundsätzlich allen Freiberuflern offen. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Das bedeutet, sie hat keine eigene Firma unter der sie selbst klagen bzw. verklagt werden kann. Sie wird kein Eigentümer von Grundstücken, beweglichen Sachen, Rechten und Pflichten. Zudem ist sie nicht delikt- und konkursfähig. Das Vermögen gehört den Gesellschaftern nur gemeinsam und sie haften alle persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten, so dass die GbR kreditwürdig ist. Die Geschäfte führen alle Gesellschafter zusammen. Auch auf das Vermögen können die Gesellschafter nur gemeinschaftlich zurückgreifen. 35 Vgl. o.V.: Rechtsformern im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004. 36 Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie; Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.39. 37 Vgl. ebenda, S.50. 38 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.178. 39 Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie; Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.73. 16 Im Zuge der Rechtsfortbildung und Schaffung von neuen gesetzlichen Bedingungen ist diese traditionelle Rechtsauffassung aber weitgehend einer geänderten Ansicht über die Rechtsnatur der GbR gewichen.40 Bei der daraus entstandenen mitunternehmerischen GbR, die bislang die übliche Rechtsform für den Zusammenschluss von Freiberuflern ist, geht das BGB zwar auch von der gemeinschaftlichen Geschäftsführung aller Gesellschafter aus, in Zusammenschlüssen in der der Praxis hat sich aber bei Rechtsform der GbR das freiberuflichen Prinzip der Einzelgeschäftsführung eingebürgert. Zu den weiteren Merkmalen dieser seit Januar 2001 erneuerten Rechtsform gehören, dass nur die Gesellschafter auch Geschäftsführer der Gesellschaft werden können und sie zudem über die notwendigen Qualifikationen verfügen müssen.41 Es haftet primär das Gesellschaftsvermögen und erst in zweiter Linie die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Doch bei der unternehmerischen GbR kann die Haftung durch Individualvereinbarungen begrenzt werden. Das muss aber durch Hinweise auf dem Briefkopf und im Namen erkennbar sein. Die Gesellschaft wird zudem als Rechtssubjekt anerkannt. Das heißt sie ist rechtsfähig und damit auch grundbuchfähig und kann Grundvermögen erwerben. Sie kann auch als Prozesspartei auftreten, kann unter ihrem Namen Rechte und Pflichten erwerben und sie ist konkursfähig. Trotzdem ist sie nicht registerpflichtig, so das dafür keine finanziellen und zeitlichen Aufwendungen entstehen.42 40 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.178f. 41 Vgl. ebenda, S.187. 42 Vgl. ebenda, S.179ff. 17 5.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft steht den Unternehmensberatern berufsrechtlich schon lange zur Verfügung, ohne das gesellschaftliche Regelungen dem entgegen stehen. Die GmbH ist rechtsfähig und besitzt eine eigene Firma. Rechtsgrundlage ist das GmbH Gesetz.43 Für die GmbH ist laut Gesetz ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben, von dem mindestens 50 % als Bar- oder Sacheinlage von allen Gesellschaftern zusammen bei der Gründung erbracht sein müssen, um die Eintragung in das Handelsregister zu erlangen. Diese Eintragung ist gebührenpflichtig. Weitere Gründungskosten fallen an für die Ausarbeitung und der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.44 Die Leitung liegt beim Geschäftsführer.45 Geschäftsführer der Gesellschaft müssen nicht Gesellschafter sein aber bei einer Freiberufler GmbH müssen sie in jedem Fall Berufsangehörige sein. Es besteht die unabhängige, eigenverantwortliche und freie Berufsausübung die bei der Ein-Personen-GmbH auch einzeln sein kann. Für die Verbindlichkeiten ist die Haftung der Gesellschaft auf das Stammkapital beschränkt. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Das begrenzt die Kreditwürdigkeit.46 Somit ist diese Gesellschaft nicht für alle akzeptabel, weil das persönliche Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber nicht im Einklang mit der Ausübung des Berufes in einer juristischen Person steht und der eigenverantwortliche und weisungsfreie Charakter der freien Berufsausübung mit der juristischen Person nicht vereinbar ist. Die Freiberufler GmbH ist in den Bereichen, in denen das Berufsrecht eine Haftpflichtversicherung vorschreibt, verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 47 43 Vgl. Castan, Dr. Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.181. 44 Vgl. o.V.: Ein festes Fundament! Thema: „Rechtsformen“ S.3, in: http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/gz33.pdf, Zugriff: 24.09.2004. 45 Vgl. o.V.: Rechtsformern im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004. 46 Vgl. ebenda. 47 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.181. 18 Die Vorteile dieser Gesellschaft liegen in der Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen, in der begrenzten Haftung für die Gesellschafter und darin, dass der Geschäftsführer nicht der Gründer sein muss. Nachteile dieser Gesellschaft liegen in dem hohen Gründungsaufwand, dem geforderten Stammkapital, der begrenzten Kreditwürdigkeit durch die Haftungsbeschränkung und den gesetzlichen Pflichten zur Rechnungslegung und Publizität.48 5.6 Partnerschaftsgesellschaft Seit dem 01. Juli 1995 existiert die rechtsfähige Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie steht ausschließlich den in § 1 Abs. 2 PartGG aufgezählten Freien Berufen offen. Zur Gründung bedarf es mindestens zwei Partner. Sie erfolgt durch schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Gesellschafter können nur Freiberufler und nur natürliche Personen werden. So ist der Zusammenschluss eines strategischen Unternehmensberaters mit Personalberatern oder Datenverarbeitungsspezialisten zu einer Partnerschaft möglich.49 Die Gesellschaft wird wirksam mit der Eintragung in das neu geschaffene Partnerschaftsregister. Die Eintragung dafür ist gebührenpflichtig. Ein Mindestkapital ist für die Gründung nicht vorgeschrieben.50 Der Name der Partnerschaft muss mindestens den Nachnamen eines Partners, den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie alle in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten.51 Geschäftsführer können nur Gesellschafter werden. Die Mitglieder sind in der gesetzlichen Regel alleinvertretungsberechtigt, so dass die Eigenverantwortlichkeit trotz Partner vorhanden ist (vgl. §6 Abs. 2, §7 Abs. 3 PartGG). 48 Vgl. o.V.: Rechtsformern im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004. 49 Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie; Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.98ff. 50 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.234. 51 Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie; Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.98ff. 19 Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine rechtsfähige Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen persönlich und gesamtschuldnerisch gegenüber dem Klientel haften. Der Kunde weiß also, mit wem er es zu tun hat. Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist nicht möglich. Die persönliche Dienstleistung des Partners steht im Vordergrund und seine Verantwortung ist nicht beschränkt. Diese Regelung entspricht den Kundenerwartungen besser. Lediglich die persönliche Haftung für ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines anderen Gesellschafters ist mittels AGB ausschließbar. Die Haftung kann dann auf den Partner beschränkt werden der den Fehler bei der Berufsausübung begangen hat. Das erleichtert die Bildung von größeren Einheiten in denen verschiedene Fachgebiete spezialisiert sind oder bei denen der Sitz der Gesellschaft an verschiedenen Orten ist. Die Kenntnisse und Fertigkeiten der einzelnen Gesellschafter ergänzen sich so und größere Investitionen belasten nicht mehr nur einzelne. Durch die Rechtsfähigkeit kann die Partnerschaft unter ihrem Namen Vermögen erwerben, sie ist grundbuchfähig, deliktfähig und konkursfähig. Gläubiger können in ihr Vermögen vollstrecken.52 5.7 Vergleich der Partnerschaftsgesellschaft mit den anderen Rechtsformen Für die Angehörigen der Freien Berufe soll mit der Partnerschaft eine Zusammenschlussmöglichkeit eröffnet werden, die einerseits dem hergebrachten Berufsbild des Freien Berufs entspricht und andererseits eine moderne und flexible Organisationsform bietet. Sie soll die Lücke zwischen der GbR und den Kapitalgesellschaften schließen durch die Schaffung einer nur den Angehörigen der Freien Berufe zugänglichen rechtsfähigen Personengesellschaft.53 Es ist sicherlich noch zu früh, um endgültig über die Akzeptanz dieser noch relativ neuen Gesellschaftsform bei den Angehörigen der Freien Berufe zu 52 Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie; Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.98ff. 53 Vgl. Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, München, Verlag C.H. Beck, 1997, S.10f. 20 entscheiden. Unverkennbar ist aber, dass die Resonanz bis zum heutigen Zeitpunkt eher zurückhaltend ist.54 Für den Vergleich mit der Partnerschaft weist die Einzelunternehmung einige Vorteile auf, vor allem für den Einstieg in die Selbständigkeit. Da sie aber nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann wird sie in den Vergleich mit der Partnerschaft, bei der mindestens zwei Partner vorhanden sein müssen, nicht mit einbezogen. Die Akzeptanz der Partnerschaft in der freiberuflichen Praxis wird somit von ihren Vorzügen gegenüber der GbR und der GmbH abhängen. Da auch der mitunternehmerischen GbR nach neuer Ansicht eine weitgehende Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, kann ihr nicht mehr entgegengehalten werden, dass Sie eine zu wenig verfestigte Innenstruktur bietet. Da der Theorienstreit über die Rechtsnatur der GbR aber noch nicht beendet ist, kommt der Partnerschaft daher noch der Vorteil der größeren Rechtssicherheit zu. Zudem ist es bei der Partnerschaft möglich, die persönliche Haftung der Gesellschafter für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten eines anderen Gesellschafters auszuschließen, was ein weiterer Vorteil gegenüber der GbR ohne Haftungsbeschränkung ist.55 Die gesetzliche Regelung durch das PartGG erleichtert geschäftlich sachgerechte Gestaltung unerfahrenen des Angehörigen Gesellschaftsvertrages Transaktionskosten bei dessen Abfassung. Freier und Berufe spart die damit 56 Vorteile der GmbH gegenüber der Partnerschaft und der GbR sind die gesellschaftliche Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.57 Weiterhin muss der Geschäftsführer nicht der Gründer sein und für die Gründung sind neben Bar- auch Sacheinlagen möglich. Wobei das geforderte Stammkapital eher einen Nachteil gegenüber der Partnerschaft darstellt.58 54 Vgl. Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, München, Verlag C.H. Beck, 1997, S.6. 55 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.134ff. 56 Vgl. Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, München, Verlag C.H. Beck, 1997, S.11. 57 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.234ff. 58 Vgl. o.V.: Rechtsformen im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004. 21 Außerdem ist die GmbH mit höheren rechtsformspezifischen Aufwendungen bei Gründung und Rechnungslegung verbunden als die Partnerschaft und die GbR, was einen Nachteil darstellt.59 Ein Nachteil der Partnerschaft gegenüber der GmbH und der GbR besteht hinsichtlich der Flexibilität der Gesellschaften in Bezug auf die Beteiligungsfähigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme neuer Gesellschafter, denn hier besteht bei der Partnerschaftsgesellschaft eine gesetzliche Zugangsbeschränkung. Auch wenn die GmbH einige Vorteile gegenüber den anderen Gesellschaften aufweist, ist in einigen Bereichen der Freien Berufe, wie auch bei den Unternehmensberatern, die Akzeptanz der Kunden gegenüber den Berufsausübenden im Rahmen einer GmbH eher gering. Das liegt darin begründet, dass die persönliche Haftung und damit auch die Kreditwürdigkeit oftmals noch als grundlegender Bestandteil der Freien Berufe angesehen wird. Daher erweisen sich hier die GbR und die Partnerschaft als stärker. Nur in Bereichen in denen die Haftungsbeschränkung durchsetzbar ist, dürfte dagegen die GmbH die geeignete Gesellschaftsform für Freiberufler sein. Dem Gesetzgeber ist es mit der Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft somit nicht gelungen, eine Gesellschaftsform zu schaffen, die gegenüber der GbR und der GmbH wesentliche Vorteile aufweist.60 6. Erkennbare Trends für die Rechtsformwahl bei Unternehmensberatungen 6.1 Befragung der Lünendonk GmbH, Bad Wörishofen Die Lünendonk GmbH, eine Gesellschaft für Information und Kommunikation mit Sitz in Bad Wörishofen, ist spezialisiert auf systematische Markt- und Unternehmensanalysen sowie Beratung und Coaching Informationstechnik-, Dienstleistungs- und Beratungs-Unternehmen. 59 Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft, Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.134ff. 60 Vgl. ebenda, S.234ff. 22 ()für Der Geschäftsbereich Marktanalysen führt jedes Jahr eine Befragung bei führenden deutschen Managementberatungsgesellschaften durch und erfasst dabei auch deren Rechtsform. Bei der Befragung in 2003 von ca. 40 Beratungsunternehmen entstand folgendes Ergebnis: GmbH 76 % AG 12 % Incorporated (Körperschaft) 7% GmbH und Co. KG 5% Quelle: EMail von Herrn Dr. Heinz Streicher, Lünendonk GmbH An dieser Struktur hat sich im Laufe der letzten Jahre kaum etwas geändert. Der Anteil der AGs hat tendenziell zu Lasten der GmbHs zugenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lünendonk GmbH gezielt die großen Beratungsunternehmen befragt, um dadurch die Liste der Top 25 Managementberatungs-Unternehmen, d.h. der umsatzstärksten in Deutschland, zu erstellen.61 Um in diese Liste aufgenommen zu werden müssen mindestens 60 Prozent des Umsatzes mit klassischer Unternehmensberatung wie Strategie, Organisation, Führung oder Marketing erzielt werden. Die Spitzengruppe dieser Liste bilden seit Jahren die Tochtergesellschaften der weltweit operierenden Managementberatungskonzerne und einige Gesellschaften mit Hauptsitz in Deutschland, die auch international aktiv sind. Zu nennen sind hierbei die Unternehmen Mc Kinsey & Company Inc. Deutschland, Düsseldorf; Roland Berger Strategy Consultants, München; The Boston Consulting Group GmbH, München; Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf. Sie führen die Liste nach Umsatz und Mitarbeiterzahl in Deutschland und weltweit an. Bei Unternehmen dieser Größenordnung, mit einem Umsatz von mehr als 18 Mio. Euro und einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 100, ist die 61 Mündliche Mitteilung von Herrn Dr. Streicher, Mitarbeiter der Lünendonk GmbH mit Sitz in Bad Wörishofen, am 27.09.2004. 23 Form der Partnerschaftsgesellschaft nicht üblich. Das ist der Grund dafür, dass diese Rechtsform bei der Befragung nicht vorkommt.62 In der Regel sind die Partner der großen Gesellschaften als Gesellschafter an einer GmbH oder als Aktionäre an einer AG beteiligt. Gelegentlich wird auch die Form der GmbH & Co. KG gewählt, bei der die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter und die Partner die GmbH Gesellschafter und Kommanditisten sind. Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft nach dem Gesetz vom 01.07.1995 findet sich eher bei kleineren Unternehmensberatungen wieder, mit einem Umsatz unter 500 Mio. Euro und einer relativ kleinen Mitarbeiteranzahl.63 6.2 Auch Partnerschaftsumfrage des BDU der BDU hat im Jahr 2004 eine Umfrage bei ca. 220 Unternehmensberatern, die theoretisch als beratende Betriebs- oder Volkswirte bzw. als Ingenieure eine Partnerschaft eingehen können, zum Thema Partnerschaftsgesellschaft durchgeführt. Dabei ergab sich, dass die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft, 10 Jahre nachdem sie für Angehörige der Freien Berufe geschaffen wurde, bis heute für diese nur wenig attraktiv ist. Mit der Umfrage wollte der BDU erfahren, in welcher Rechtsform die Unternehmensberatungen auftreten und ob sie schon einmal Überlegungen angestellt haben die Rechtsform der Partnerschaft zu wählen bzw. warum sie von dieser Rechtsform eher Abstand genommen haben. Dabei sind Mehrfachnennungen möglich gewesen. Bei der Umfrage wurde deutlich, dass die GmbH mit 41 % und die selbständigen Freiberufler mit 37 % die mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform für Unternehmensberatungen sind. Nur 8 % der befragten Unternehmensberatungen haben sich bis heute für die Rechtsform der Partnerschaft entschieden, gefolgt von der GbR mit 5 %, den Sonstigen mit 4 % und der AG mit 3 %. Es wurden allerdings schon von ca. einem Drittel der befragten Unternehmen Überlegungen angestellt die Rechtsform der Partnerschaft zu wählen. 62 Vgl. o.V.: Die Top 25 Managementberatungs-Unternehmen in Deutschland in http:// www.luenendonk.de/management_beratung.php, Zugriff am 26.09.2004. 63 Mündliche Mitteilung von Herrn Dr. Streicher, Mitarbeiter der Lünendonk GmbH mit Sitz in Bad Wörishofen, am 27.09.2004. 24 Das es bis heute noch nicht umgesetzt wurde hat unter anderem damit zu tun, dass es die Partnerschaft erst seit dem 01.07.1995 gibt und diese Rechtsform somit noch relativ unbekannt ist. Das hat 25 % der befragten Unternehmen davon abgehalten. Weiterhin ist die persönliche Haftung der Gesellschafter für 24 % und die schwierige Einigung bei mehreren Gesellschaftern für 23 % als Hinderungsgrund genannt worden. Ein weiterer Grund ist bei 17 % zudem die erforderliche aktive Berufsausübung der Gesellschafter. Weitere Gründe, wie z.B. das Verbot der Bildung von Pensionsrückstellungen oder die Notar- und Gerichtskosten für die Registereintragung, sind genannt wurden, waren bei der Entscheidung, von der Rechtsform Abstand zu nehmen, aber weniger relevant. So scheint es wichtig Wirtschaftsverbände, zu sein, Behörden dass und gerade Kammern die die verantwortlichen Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft, wie etwa die Gewerbesteuerfreiheit betonen oder die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung Berufshaftpflichtversicherung aufzeigen. 7. durch eine 64 Praktisches Beispiel einer Unternehmensberatung als Partnerschaftsgesellschaft Wie schon in Kapitel 4.5 dieser Hausarbeit erwähnt, findet sich die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft eher bei kleineren Beratungsgesellschaften wieder. Um das Thema der Hausarbeit an einem praktischen Beispiel aufzuzeigen wurde dafür die Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger & Partner ausgewählt. 64 Vgl. o.V.: BDU-Umfrage: Partnerschaftsgesellschaften sind für Unternehmensberater bislang nur wenig attraktiv, in: http://www.bdu.de/scripts/fusebox/index.cfm?fa=presse.fShowDetails&id=228, Zugriff am 20.08.2004. 25 7.1 Vorstellung Das Unternehmen ist am 01. Oktober 2003 durch den Zusammenschluss der Unternehmensberatungen Thomas Brandenburger und Central Consult entstanden. Beides waren vorher Einzelunternehmungen. Ausschlaggebend für diesen Zusammenschluss war, dass man den Kunden als Team einen höheren Nutzen bieten kann als im Alleingang65. Die Gründungspartner sind Diplom-Kaufmann Hans Joachim Theiß und Diplom Ingenieur Thomas Brandenburger. Beide haben vorher schon einige Jahre praktische Berufserfahrung Beratungsgesellschaften als gesammelt, die Unternehmensberater jeweils auf in mittelständische Unternehmen spezialisiert waren.66 In der Unternehmung sind noch drei Festangestellte und zwei freie Mitarbeiter beschäftigt.67 Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter achten die Gründer sehr auf nachgewiesene Praxiserfahrung in Beratungsgesellschaften sowie auf betriebswirtschaftliches als auch technisches und naturwissenschaftliches Know-how.68 Theiß, Brandenburger & Partner ist eine unabhängige Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft mit speziellen Kompetenzen zu den Themen „Nachhaltige Renditesteigerung“ und „Externes Controlling“.69 Der Hauptsitz ist in Gießen. Zwei weitere Büros befinden sich in Friedberg und Dillenburg. Des weiteren gehört die Unternehmensberatung einem bundesweiten und auch weltweiten Kooperationsnetzwerk an, um jederzeit notwendige Spezialisten einbeziehen zu können.70 65 Vgl. o.V.: Über uns, in: http://www.tb-p.de/ueberuns/index.html, Zugriff: 22.09.2004. Vgl. o.V.: Gründungspartner, in: http://www.tb-p.de/ueberuns/gruendungspartner/index.html, Zugriff: 22.09.2004. 67 Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 01.10.2004. 68 Vgl. o.V.: Team, in: http://www.tb-p.de/ueberuns/team/index.html, Zugriff: 22.09.2004. 69 Vgl. o.V.: Zum Einstieg, in: http://www.tb-p.de/zumeinstieg/index.html, Zugriff: 22.09.2004. 70 Vgl. o.V.: Netzwerk, in: http://www.tb-p.de/allgemeines/netzwerk/index.html, Zugriff: 22.09.2004. 66 26 Das Geschäftsfeld der Unternehmensberatung ist die klassische Managementberatung mit den Themen Strategie, Führung, Markt/Wettbewerb, Marketing/Vertrieb, Absatz, Controlling, Finanzen.71 Die Kunden sind Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMUs) aus unterschiedlichsten Branchen und unterschiedlichster Größe von 20 bis über 1000 Mitarbeitern. Bei Bedarf werden mittels des Kooperationsnetzwerkes Branchen- bzw. Länderexperten herangezogen, um eine individuelle Beratung in allen Phasen der Unternehmensentwicklung anbieten zu können.72 7.2 Gründe für die Rechtsformwahl Bei der Gründung der Unternehmung wurde sich für die Rechtsform der Partnerschaft entschieden, weil die Gründung zur Partnerschaftsgesellschaft sehr einfach ist und relativ schnell geht. Außerdem zeigen die Gesellschafter mit dieser Rechtsform ein persönliches Commitment (Engagement) gegenüber ihrem Klientel. Das führt zu einer subjektiven Sicherheit für den Kunden und das ist in der Branche, in der stark auf gegenseitigem Vertrauen gearbeitet wird, sehr wichtig. Der Registereintrag in das Partnerschaftsregister zeigt zusätzlich die offizielle Sichtbarkeit der Unternehmung. Die einzige Alternative für die Gründer war nur die GbR oder die GmbH. Anfangs hatten sie dabei auch gar nicht an die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft gedacht, weil diese Rechtsform auch für sie noch zu unbekannt war. Erst durch einen externen Impuls des Steuerberaters wurden sie darauf aufmerksam. Bei genauerer Überlegung ergaben sich einige Nachteile für die GmbH, wie die höheren Gründungsaufwendungen, das geringere Commitment der Gesellschafter als Signalwirkung nach außen und die zusätzlich anfallende Gewerbesteuer. Die Nachteile wogen so schwer, dass sich die Gründer gegen die GmbH entschieden. Auch die GbR wurde vernachlässigt. Ein Hauptgrund dafür war, dass sie nicht in ein Register 71 Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 01.10.2004. 72 Vgl. o.V.: Märkte und Kunden, in: http://www.tb-p.de/maerkteundkunden/index.html, Zugriff: 22.09.2004. 27 eingetragen wird und somit nicht die Qualität, die subjektive Offenheit und das Potential der Gesellschaft für die Klienten deutlich ist.73 „Der gute Name von Unternehmensberatungen wird gehütet wie ein rohes Ei.“74 Fehlt der Bekanntheitsgrad, wie das bei kleineren Unternehmensberatungen oft der Fall ist, dann liegt man schnell weit hinter den Marktführern.75 Daher ist für die kleinen Beratungsunternehmen, wozu auch Theiß, Brandenburger &Partner zählen, die exzellente Leistung ausschlaggebend für den Erfolg. Das Erfolgskonzept sollte lauten: „Keine großen Sprüche, sondern konkrete Lösungen.“ Sie müssen immer einen Schlag mehr machen und engagierter und schneller sein als die Konkurrenz.76 Einen Schritt in diese Richtung haben Theiß, Brandenburger & Partner mit ihrer Mitgliedschaft im BDU gemacht. Dort sind sie seit dem 08.06.2004 in der Mitgliederliste registriert und gehören dort zu der Gruppe der kleinen Beratungsunternehmen mit einem Umsatz unter 0,5 Mio. Euro.77 Die Mitgliedschaft stellt eine Quasi-Zertifizierung dar und soll als Gütesiegel dienen. Das ist gerade dann sehr wichtig, wenn es darum geht Kunden für die Arbeit und das Projekt zu überzeugen.78 Denn der Beruf der Unternehmensberater ist nicht geschützt und die Mitgliedschaft stellt eine Qualität nach außen dar, was die Arbeit mit Kunden erleichtert. Nach Aussage der Gründer kann man über die Gesellschaft der GmbH nachdenken, wenn in Zukunft mehr Mitarbeiter in das Unternehmen einsteigen und die Komplexität zunimmt. Aber vorerst wird weiter in der Rechtsform der Partnerschaft gearbeitet womit man bisher nur gute Erfahrungen machen konnte.79 73 Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 13.10.2004. 74 o.V.: Bestenlisten in http://www.consulting-insider.com/unternehmen_branche/top-listen/, Zugriff am 22.09.2004. 75 Vgl. o.V.: Wie gut sind McKinsey und Roland Berger wirklich, S.1, in http://www.consultinginsider.com/unternehmen_branche/top-listen/capital_liste.php, Zugriff am 22.09.2004. 76 Vgl. ebenda, S.2. 77 Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 13.10.2004. 78 Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation; 2004, S.45. 79 Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 13.10.2004. 28 8. Ausblick und Schlussbetrachtung Es wird damit gerechnet, dass ab 2004 der weltweite Branchenumsatz wieder im einstelligen Wachstumsbereich liegen wird. Auch in Europa erwartet man für 2004 wieder erste Wachstumsimpulse, wobei mit einem Wachstum des Gesamtmarktes erst für 2005 gerechnet wird. 80 Die Stimmung der deutschen Wirtschaft hellte sich im letzten Quartal 2003 merklich auf. Die Investitionszurückhaltung der Industrie nahm langsam ab und die Unternehmen bereiteten sich nun auf den erwarteten konjunkturellen Aufschwung vor. Davon werden gerade auch die IT- Berater im laufenden Jahr 2004 weiter profitieren und erste Wachstumsimpulse sind wieder zu erwarten. 81 Somit erwartet der BDU für 2004 ein leicht zunehmendes Geschäft für die Berater mit einem Umsatzwachstum im unteren einstelligen Bereich,82 infolge der verstärkten Anstrengungen der Klienten nun wachstumsorientierte Projekte aufzulegen, ein höheres Maß an Sicherheit ihrer IT- Systeme zu gewährleisten und IT- getriebene Vertriebs- und Lieferkettenstrukturen einzuführen. Auch die in Aussicht stehenden und geplanten Fusionen im Bankensektor und der Pharmaindustrie, zusammen mit zunehmenden Börsengängen sollten dem Geschäft der Beratungsunternehmen weiteren Schwung verleihen. Themen wie Risikomanagement und Sicherheit in den Unternehmen sowie Customer Relationship (Kundenzufriedenheit) Management und Supply Chain (Wertschöpfungskette) Management werden von großer Bedeutung sein. Die Nachfrage nach Beratungen zur Kosteneinsparung und Projekten mit wachstumsrelevanten Themen wird somit im Vordergrund stehen. Es wird mit einem Abbau des Investitionsstaus gerechnet, so dass die Inanspruchnahme von externer Beratung wieder erforderlich sein wird. Dies zeigt für die Ausrichtung in der Zukunft, dass eine Spezialisierung insbesondere für kleine und mittelgroße 80 Beratungsunternehmen Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.16f., in: http://www.bdu.de, Zugriff: 30.09.2004. Vgl. ebenda, S.10f. 82 Vgl. ebenda, S.14. 81 29 erfolgsversprechend bleibt, denn ein Beratungsunternehmen, dass innerhalb seiner Spezialisierung bleibt, kann eine dauerhaft hochwertige Leistung ohne Qualitätsschwankungen anbieten, was vor allem Klienten nach wie vor hoch honorieren.83 So planen auch die meisten Beratungsunternehmen für 2004 wieder mit einer Aufstockung des Personals, weil sie mit einem positiven Geschäftsverlauf rechnen und somit mit dem Eingang von mehr Aufträgen und neuen Anforderungen, auf die sie sich vorbereiten müssen und für die sie neue Mitarbeiter brauchen.84 Das Jahr 2004 steht zudem durch die Ende 2003 beschlossenen Reformen im Zeichen von Veränderungen. Das bedeutet gute Zeiten für Unternehmensberatungen. Ab 2004 müssen sich die Unternehmen in Deutschland wieder vermehrt ihrem Wachstum zuwenden, was mit Beratungsleistungen zur strategischen Ausrichtung und zur Orientierung in den Märkten einhergeht. Die Beratung wird sich auch auf die Erschließung internationaler Märkte und Prozessverlagerungen ins Ausland beziehen. Das Anforderungen Personal in den vorbereitet werden Unternehmen muss auf und die die neuen Datenverarbeitung vielfach aktualisiert werden, wovon wiederum die Personal- und IT- Berater profitieren.85 Um sich auch langfristig auf dem Markt der Unternehmensberatung behaupten zu können sollten sich die Berater auch an bestimmte ethische Regeln halten, denn letztlich werden die Klienten unseriöses Geschäftsgebaren bestrafen. Zu diesen Regeln zählen u.a., dass - sie ihre Dienste nur anbieten, wenn sie erwarten, dass sie auch Vorteile für den Klienten bringen und sie in der Lage sind, den Auftrag auch in guter Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszuführen, - sie eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind, - sie eine objektive Beratung durchführen und auch Unangenehmes offen aussprechen, 83 Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.9, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 30.09.2004. Vgl. ebenda, S.15. 85 Vgl. ebenda, S.14. 84 30 - sie keine Gefälligkeitsgutachten erstellen, - sie Honorare berechnen, die im richtigen Verhältnis zur Art und Umfang der ausgeführten Arbeit stehen und die vorher mit dem Klienten abgestimmt worden sind.86 86 Vgl. o.V.: Berufsbild des Unternehmensberaters, in: http://www.bdu.de/scripts/fusebox/index.cfm?fa=page.content&s_kurzname=sn_ein_mar_bild, Zugriff: 20.09.2004. 31 Literaturverzeichnis 1. 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Sonstiges Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner, mit Hauptsitz in Gießen, am 22.09.2004 und am 13.10.2004 Mündliche Mitteilung von Herrn Streicher, Mitarbeiter der Lünendonk GmbH mit Sitz in Bad Wörishofen, am 27.09.2004 34 Anhang Partnerschaftsgesellschaftsgesetz § 1 Voraussetzungen der Partnerschaft (1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. (2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, DiplomPsychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher. (3) Die Berufsausübung in der Partnerschaft kann in Vorschriften über einzelne Berufe ausgeschlossen oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. (4) Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft Anwendung. § 2 Name der Partnerschaft (1) Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Die Beifügung von Vornamen ist nicht erforderlich. Die Namen anderer Personen als der Partner dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden. (2)§ 18 Abs.2, §§21, 22 Abs. 1, §§ 23, 24, 30, 31 Abs.2, §§ 32 und 37 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden; § 24 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs gilt auch bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft. § 3 Partnerschaftsvertrag (1) Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform. (2) Der Partnerschaftsvertrag muss enthalten 1. den Namen und den Sitz der Partnerschaft; 2. den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners; 3. den Gegenstand der Partnerschaft. 35 § 4 Anmeldung der Partnerschaft (1) Auf die Anmeldung der Partnerschaft in das Partnerschaftsregister sind § 106 Abs. I und § 108 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Die Anmeldung hat die in § 3 Abs. 2 vorgeschriebenen Angaben zu entfalten. Änderungen dieser Angaben sind gleichfalls zur Eintragung in das Partnerschaftsregister anzumelden. (2) In der Anmeldung ist die Zugehörigkeit jedes Partners zu dem Freien Beruf, den er in der Partnerschaft ausübt, anzugeben. Das Registergericht legt bei der Eintragung die Angaben der Partner zugrunde, es sei denn, ihm ist deren Unrichtigkeit bekannt. § 5 Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften (1) Die Eintragung hat die in § 3 Abs. 2 genannten Angaben zu entfalten. (2) Auf das Partnerschaftsregister und die registerrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen sind die §§ 8 bis 12, 13, 13c, 13d, 14 bis 16 des Handelsgesetzbuchs über das Handelsregister entsprechend anzuwenden. § 6 Rechtsverhältnis der Partner untereinander (1) Die Partner erbringen ihre beruflichen Leistungen unter Beachtung des für sie geltenden Berufsrechts. (2) Einzelne Partner können im Partnerschaftsvertrag nur von der Führung der sonstigen Geschäfte ausgeschlossen werden. (3) Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Partnerschaftsvertrag. Soweit der Partnerschaftsvertrag keine Bestimmungen enthält, sind die §§ 110 bis 116 Abs. 2, §§ 117 bis 119 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. § 7 Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten; rechtliche Selbständigkeit; Vertretung (1) Die Partnerschaft wird im Verhältnis zu Dritten mit ihrer Eintragung in das Partnerschaftsregister wirksam. (2) § 124 des Handelsgesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. (3) Auf die Vertretung der Partnerschaft sind die Vorschriften des § 125 Abs. 1, 2 und 4 sowie der §§ 126 und 127 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (4) Für die Angaben auf Geschäftsbriefen der Partnerschaft ist §125a Abs. I Satz 1, Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. § 8 Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft (1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haben den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 129 und 130 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. (2) Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gemäß Absatz I für berufliche Fehler neben der Partnerschaft; ausgenommen sind Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung. 36 (3) Durch Gesetz kann für einzelne Berufe eine Beschränkung der Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf einen bestimmten Höchstbetrag zugelassen werden, wenn zugleich eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begründet wird. § 9 Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft (1) Auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, die §§ 131 bis 144 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (2) (aufgehoben) (3) Verliert ein Partner eine erforderliche Zulassung zu dem Freien Beruf, den er in der Partnerschaft ausübt, so scheidet er mit deren Verlust aus der Partnerschaft aus. (4) Die Beteiligung an einer Partnerschaft ist nicht vererblich. Der Partnerschaftsvertrag kann jedoch bestimmen, dass sie an Dritte vererblich ist, die Partner im Sinne des § I Abs. I und 2 sein können. § 139 des Handelsgesetzbuchs ist nur insoweit anzuwenden, als der Erbe der Beteiligung befugt ist, seinen Austritt aus der Partnerschaft zu erklären. § 10 Liquidation der Partnerschaft; Nachhaftung (1) Für die Liquidation der Partnerschaft sind die Vorschriften über die Liquidation der offenen Handelsgesellschaft entsprechend anwendbar. (2) Nach der Auflösung der Partnerschaft oder nach dem Ausscheiden des Partners bestimmt sich die Haftung der Partner aus Verbindlichkeiten der Partnerschaft nach den §§ 159, 160 des Handelsgesetzbuchs. § 11 Übergangsvorschrift Den Zusatz "Partnerschaft" oder "und Partner" dürfen nur Partnerschaften nach diesem Gesetz führen. Gesellschaftern, die eine solche Bezeichnung bei InKraft-Treten dieses Gesetzes in ihrem Namen führen, ohne Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes zu sein, dürfen diese Bezeichnung noch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes weiterverwenden. " Nach Ablauf dieser Frist dürfen sie eine solche Bezeichnung nur noch weiterführen, wenn sie in ihrem Namen der Bezeichnung "Partnerschaft" oder "und Partner" einen Hinweis auf die andere Rechtsform hinzufügen. 37