Rechtsformen von Unternehmensberatungen

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Rechtsformen von Unternehmensberatungen
Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik
Arbeitspapier / Abteilung Wirtschaft
Günter Buchholz (Hrsg.)
Birte Schirmer
Consulting I:
Rechtsformen von Unternehmensberatungen –
unter besonderer Berücksichtigung der Partnergesellschaft
Arbeitspapier 194/2008
ISSN Nr. 1436-1035 (print) ISSN Nr. 1436-1507 (Internet)
www.fh-hannover.de/f4
Günter Buchholz / Birte Schirmer
Consulting I:
Rechtsformen von Unternehmensberatungen –
unter besonderer Berücksichtigung der Partnergesellschaft
Vorwort
Dieser redaktionell geringfügig bearbeitete Text ist im Jahre 2004 als Hausarbeit im
Schwerpunktfach Consulting als Teil des Hauptstudiums Betriebswirtschaft an der
FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen (heute HAWK Hildesheim) entstanden. Die
Fakultät wurde im Jahre 2003 durch Beschluss des Präsidiums geschlossen und bis
2008 abgewickelt; eine umfangreiche Dokumentation hierzu ist nach Anmeldung
zugänglich unter:
www.wiwi-online.de/Hochschulpolitik
Der hier vorliegende Text ist erstens geeignet für Leser, die eine kurze
Basisinformation zum Thema Unternehmensberatung suchen Zweitens bietet er in
Ergänzung der Darstellungen zum Gesellschaftsrecht eine Einführung in die junge
Rechtsform „Partnergesellschaft“. Sie ist wenig bekannt, weil sie erst seit 1995 für
freie Berufe - und damit auch für Unternehmens-berater - eine zusätzliche Option der
Rechtsformwahl darstellt. Der Text des Partnerschafts-gesellschaftsgesetzes kann
im Anhang nachgelesen werden.
Unternehmensberatungen sind Dienstleistungsunternehmen mit Firmenkunden (so
genanntes B2B-Geschäft). Unternehmensberatungen gibt es zwar seit etwas über
100 Jahren, aber zu einer bedeutsamen Branche im Sektor der so genannten
„unternehmensbezogenen Dienstleistungen“ ist sie erst in der jüngsten
Vergangenheit - etwa ab 1990 - herangewachsen.
Im Hinblick auf Arbeitsweise und Rechtsform unterscheiden sich
Unternehmensberatungen signifikant von anderen Unternehmen. Der Grund hierfür
liegt in der herausragenden Bedeutung der Berater selbst. Das Anlagevermögen
oder das fixierte Kapital haben dagegen eine vergleichsweise sehr geringe
Bedeutung; ganz im Gegensatz etwa zur Industrie.
Diese Besonderheit der Unternehmensberatung schlägt sich auch in der Wahl der
Rechtsform nieder. Es geht hier nicht um die Mobilisierung großer anonymer
Geldkapitalien, für die die Börse bereitsteht, sondern um eine Rechtsform, die der Art
und Weise des Consulting - Geschäftsbetriebs angemessen ist und die das
Beraterpersonal in Zufriedenheit bindet.
Die Art der Tätigkeit und ihre Besonderheiten, die Relevanz des Wissens, des Knowhow, der Erfahrung und des Könnens stehen im Mittelpunkt der typischerweise
I
interaktiven beraterischen Arbeit, die zugleich ein Geschäft ist. Das
Spannungsverhältnis, oder sogar die Widersprüchlichkeit zwischen diesen beiden
Polen - der beraterischen Arbeit einerseits und der geschäftlichen
Managementtätigkeit andererseits - bestimmen die realen Strategien und
Verhaltensweisen von Unternehmensberatungen, die zunehmend Kritik auslösen.
Dabei spielt der Umstand, dass die Bedeutung der Unternehmensberatung in der
jüngsten Vergangenheit eine neue Qualität gewonnen hat, sicherlich eine wichtige
Rolle.
Diese Kritik bleibt aber häufig oberflächlich und moralisierend, während sich die
Erscheinungen, die Gegenstand der Kritik werden, weitgehend durch die genannte
Widersprüchlichkeit erklären und als normales Moment von Geschäftsprozessen
deuten lassen. Das ändert nichts daran, dass eine Kritik der Unternehmensberatung
legitim und notwendig ist, aber sie ist eben nicht mehr und nicht weniger legitim als
die Kritik anderer Wirtschaftsbranchen auch.
II
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis
3
Abkürzungsverzeichnis
4
1.
Einleitung und Aufbau der Arbeit
5
2.
2.1
2.2
Die Unternehmensberatung
Definition
Differenzierungen
6
6
7
3.
Kurzdarstellung über die Entwicklung der
Unternehmensberatungen
10
4.
Die aktuelle Situation auf dem Markt der
Unternehmensberatungen
12
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Geeignete Rechtsformen für Unternehmensberatungen
Definition Rechtsform
Definition Freie Berufe
Einzelunternehmung
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Partnerschaftsgesellschaft
Vergleich der Partnerschaftsgesellschaft mit den
anderen Rechtsformen
14
14
15
15
16
18
19
6.
6.1
6.2
7.
Erkennbare Trends für die Rechtsformwahl bei
Unternehmensberatungen
Befragung der Lünendonk GmbH, Bad Wörishofen
Partnerschaftsumfrage des BDU
20
22
22
24
25
7.1
7.2
Praktisches Beispiel einer Unternehmensberatung
als Partnerschaftsgesellschaft
Vorstellung
Gründe für die Rechtsformwahl
8.
Ausblick und Schlussbetrachtung
29
26
27
Literaturverzeichnis
32
Anhang
35
Erklärung zur Hausarbeit gemäß $26 Abs. 6 DiplPrüfO
38
2
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1:
Marktanteile nach der Unternehmensgröße
Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de
8
Abbildung 2:
Kennzahlen zu den einzelnen Größensegmenten im Überblick
Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de
8
Abbildung 3:
Untersegmentierung in den Beratungsfeldern
Quelle: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de
9
Abbildung 4:
Beratungsfelder in Europa in %
Quelle: facts&figures 2003, S.16, in: http://www.bdu.de
13
3
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BDU
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
d.h.
das heißt
etc.
et cetera
e.V.
eingetragener Verein
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hrsg.
Herausgeber
IT
Informationstechnik
KG
Kommanditgesellschaft
KMU
Klein- und Mittelständische Unternehmen
Mio.
Million
Mrd.
Milliarde
PartGG
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
u.a.
unter anderem
vgl.
vergleiche
z.B.
zum Beispiel
4
1.
Einleitung und Aufbau der Arbeit
In Deutschland waren im Jahr 2003 rund 14200 Unternehmensberatungen mit
insgesamt ca. 66800 Beratern in verschiedenen Beratungsfeldern tätig. 1
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Wahl der
Rechtsform für Unternehmensberatungen“ und es wird dabei genauer auf die
Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft eingegangen.
Die Untersuchungen dieser Arbeit stützen sich einerseits auf themenbezogene
Fachliteratur und Recherchen im Internet und andererseits auf persönliche
Gespräche mit Unternehmensberatern sowie mit Mitarbeitern der Lünendonk
GmbH, Bad Wörishofen.
Im zweiten Kapitel der Hausarbeit wird der Begriff Unternehmensberatung
definiert. Darauf folgt eine Differenzierung der einzelnen Geschäftsfelder dieser
Branche.
Das dritte Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die zeitliche Entwicklung der
Unternehmensberatungen weltweit.
Das
vierte
Kapitel stellt
die
aktuelle
Situation
auf
dem
Markt
der
Unternehmensberatungen dar.
Im
fünften
Kapitel
werden
geeignete
Rechtsformen
für
Unternehmensberatungen gegenübergestellt und mit der Rechtsform der
Partnerschaftsgesellschaft verglichen. Dabei werden Vor- und Nachteile
aufgezeigt. Das Kapitel endet mit einer Untersuchung darüber, welche
erkennbaren Trends es bei der Entscheidung für die Rechtsformwahl von
Unternehmensberatungen gibt und welche Gründe dafür ausschlaggebend
sind.
Im sechsten Kapitel wird eine Unternehmensberatung vorgestellt, die als
Partnerschaftsgesellschaft auf diesem Markt agiert. Es wird zudem erläutert,
warum die Gründer dieser Gesellschaft sich für die Rechtsform der
Partnerschaftsgesellschaft entschieden haben.
Das siebte und letzte Kapitel gibt eine Schlussbetrachtung über den Markt der
Unternehmensberater. Es endet mit der Aufzählung einiger Regeln an die sich
1
Vgl. o.V.: Der Markt der Unternehmensberater in Deutschland, in: http://www.bdu.de/, Zugriff:
20.09.2004.
5
Unternehmensberatungen halten sollten, um als Unternehmung auf diesem
Markt erfolgreich zu bestehen.
2.
Die Unternehmensberatung
2.1
Definition
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei Unternehmensberatungen
um eine höherwertige, persönliche Dienstleistung, die durch eine oder mehrere
unabhängige und qualifizierte Person(en) erbracht wird. Sie hat zum Inhalt
Probleme, die die Kultur, Strategien, Organisationen, Prozesse, Verfahren und
Methoden des Auftraggeberunternehmens betreffen, zu identifizieren, zu
definieren und zu analysieren.2 Dabei sucht der Klient als Empfänger
Unterstützung
bei
einem
betriebswirtschaftlichen
Problem.
Die
Beratungsleistung wird dabei von einem Unternehmensberater entgeltlich,
eigenverantwortlich und auftragsindividuell erbracht und kann neben der reinen
Problemlösung
auch
Handlungsempfehlungen
eine
umfassen.
Umsetzung
der
Dabei
der
bringt
entwickelten
Berater
seine
branchenübergreifende Erfahrung und sein Expertenwissen ein. Der Berater
handelt dabei unabhängig und hilft professionell und mit ganzheitlicher
Problemsicht das Erfolgspotential des Klientensystems zu optimieren.3
Unternehmensberatungen sind somit wichtige Träger bei der Verbreitung von
wissenschaftlichen
Erkenntnissen
und
Innovationen
sowie
bei
der
internationalen Streuung von Managementideen und „Moden“. 4 Ihre Arbeit hilft
weltweit Unternehmen wettbewerbsfähig zu bleiben, am Weltmarkt bestehen zu
2
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.12.
3
Vgl. Fink, Dietmar und Knoblach, Bianka: Die großen Management Consultants, Ihre
Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003, S.6.
4
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.13.
6
können oder Behörden trotz steigender Anforderungen und knapper Budgets
funktionsfähig zu erhalten.5
Da es sich bei dem Wort Unternehmensberatung nicht um eine gesetzlich
geschützte Berufsbezeichnung handelt, gibt es keine institutionalisierten
Qualifikationsvoraussetzungen oder Zulassungsregeln für dieses Tätigkeitsfeld
und auch ethische Standards der Berufsausübung sind nicht kodifiziert.
Die Unternehmensberaterinnen und –berater verfügen somit weder über eine
gemeinsame Ausbildung, noch existiert ein beratungsspezifisches Fachwissen.
Als Ausbildungsbasis dienen verschiedene Disziplinen, insbesondere die
Wirtschaftswissenschaften
und
die
Organisationssoziologie.
Diese
Fachdisziplinen haben dann je nach Beratungsschwerpunkt unterschiedliches
Gewicht.6
2.2
Differenzierungen
Der Markt der Unternehmensberatungen wird in die drei Größensegmente
kleine Unternehmensberatungen mit einem Jahresumsatz bis zu 0,5 Mio. Euro,
mittelgroße Beratungsunternehmen, deren Umsatz zwischen 0,5 Mio. Euro und
etwa 20 Mio. Euro liegt sowie die TOP 40 der Branche eingeteilt.
Dabei hatten die Top 40 im Jahr 2003 einen Marktanteil von 49,7 % des
Gesamtumsatzes,7 siehe dazu Abbildung 1 und 2.
5
Vgl. o.V.: Wider eine pauschale Beraterschelte: Lünendonk GmbH nimmt Stellung zur
Situation des Beratermarktes Deutschland in:
http://www.luenendonk.de/presse_detail.php?ID=57&SFILTER=, Zugriff am 26.09.2004.
6
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.31f.
7
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.8 in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
7
Abb. 1: Marktanteile nach der Unternehmensgröße
Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de
Abb. 2: Kennzahlen zu den einzelnen Größensegmenten im Überblick
Quelle: facts&figures 2003, S.8, in: http://www.bdu.de
Die Dienstleistung Unternehmensberatung lässt sich in die drei Teildisziplinen
Managementberatung, Informationstechnikberatung (IT–Beratung) und Human
Resource Beratung einteilen.
In
der
Managementberatung
werden
die
klassischen
Strategie-
und
Prozessberatungsthemen zusammengefasst.8 Dabei wird der Kunde im Bereich
der Planung, Organisation und Führung auf den obersten Leitungsebenen
unterstützt.9
8
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
Vgl. Fink, Dietmar und Knoblach, Bianka: Die großen Management Consultants, Ihre
Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003, S.7.
9
8
Es lässt sich für diesen Bereich in den letzten Jahren eine Verschiebung von
Organisationsberatungsprojekten hin zu Projekten mit strategischen Inhalten
erkennen. Aber auch für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass die
Organisationsberatung das größere Teilfeld bleibt.10
Bei der Human Resource Beratung stehen die Unterstützung bei der
Personalakquisition, der Personalentwicklung, des Outplacements (Vorgang der
Entlassung, insbesondere bei Führungskräften) sowie der Gehalts- und
Vertragsgestaltung im Mittelpunkt. Das Kerngeschäft ist dabei die Suche und
Auswahl von Fach- und Führungskräften.11
In der IT -Beratung wird die Problemlösung auf die Planung, Entwicklung,
Implementierung sowie der im Betrieb genutzten informationstechnischen
Systeme fokussiert.12
Die umsatzstärksten Beratungsfelder auf dem deutschen Markt sind die
Organisationsberatung,
die
IT-Beratung,
die
Strategieberatung,
die
Personalberatung, und die Human- Resource Beratung,13 siehe dazu Abbildung
3.
Abb. 3: Untersegmentierung in den Beratungsfeldern
Quelle: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de
10
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
Vgl. o.V.: BDU-Studie: “Personalberatung in Deutschland 2003“, Personalberater verspüren
weiter Gegenwind, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
12
Vgl. Fink, Dietmar und Knoblach, Bianka: Die großen Management Consultants, Ihre
Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003, S.7.
13
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.42.
11
9
Hierbei ist zu erwähnen, dass sich bei der Personalberatung konjunkturelle
Schwankungen stärker und früher bemerkbar machen, als in den anderen
Beratungsfeldern.14 Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalberatung
gehören
die
Suche
nach
Mitarbeiterinnen
Direktansprache oder Anzeigenschaltung.
15
und
Mitarbeitern
durch
Der Personalbedarf und damit auch
der Beratungsbedarf hinsichtlich Suche und Auswahl nach geeignetem
Personal sinkt in wirtschaftlich schwachen Zeiten schnell. Allerdings steigt er
auch wieder besonders rasch, sobald eine konjunkturelle Aufwärtsbewegung
absehbar ist. Die Entwicklung der Personalberatungen lässt sich somit auch als
Frühwarnsystem zur Erkennung konjunktureller Trends deuten.16
In 2003 betrug der Gesamtumsatz der Personalberaterbranche ca. 760 Mio.
Euro. Im Vergleich dazu lag er im Jahr 2002 bei 840 Mio. Euro. Die
Unternehmen
halten
sich
mit
Neueinstellungen
und
damit
auch
mit
Suchaufträgen weiter zurück.
Trotzdem ist die Zahl der Marktteilnehmer dieser Branche konstant geblieben.
In 2003 boten rund 1840 Personalberatungsunternehmen mit etwa 5000
Beratern ihre Dienstleistungen an, was nur einen leichten Rückgang zum Jahr
2002 bedeutet, in dem es 1800 Personalberatungen mit etwa 5060 Beratern
gab.17
3.
Kurzdarstellung
über
die
Entwicklung
von
Unternehmensberatungen
Die USA gelten als das Ursprungsland der Unternehmensberatung. Bereits
1886 gründete Arthur D. Little dort die erste Managementberatung gefolgt von
Booz Allen Hamilton 1914, McKinsey und A. T. Kearney 1926, der Boston
Consulting Group 1963 und Bain & Company 1973, um einige der Großen zu
nennen.
14
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.43.
15
Vgl. ebenda, S.42
16
Vgl. ebenda, S. 43.
17
Vgl. o.V.: BDU-Studie: “Personalberatung in Deutschland 2003“, Personalberater verspüren
weiter Gegenwind, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
10
In Deutschland gab es seit den 20er Jahren Beratungsgesellschaften, deren
Bedeutung jedoch wesentlich geringer war als in den USA.18
Erst nach dem zweiten Weltkrieg lässt sich für Europa und Deutschland eine
schwunghafte
Entwicklung
verzeichnen,
u.a.
Unternehmensberatung Kienbaum im Jahr 1945.
mit
der
Gründung
der
19
Der Diplom-Ingenieur Gerhard Kienbaum erkannte die Notwendigkeit den
kriegsgeschädigten Unternehmen beim Wiederaufbau zu helfen und bot ihnen
technische und kaufmännische Beratung an. Per Fahrrad besuchte er
Unternehmen der Region und beriet sie in allen Fragen der Struktur- und
Prozessoptimierung.20
Die Entwicklung wurde vorangetrieben durch die Expansion der amerikanischen
Unternehmensberatungen nach Europa. Sie sind ihren Kunden gefolgt, als
diese als multinationale Konzerne auch Werke in Europa gründeten. So
konnten diese vor Ort besser betreut werden. Im Zuge der Entwicklung
entstanden so die ersten großen europäischen Unternehmensberatungen als
Spinn
Offs
(Ausgründungen)
von
großen
amerikanischen
Unternehmensberatungen. Ein Beispiel dafür ist Roland Berger. Er gründete
1967 in München die heute größte Managementberatung deutschen Ursprungs,
nachdem er vier Jahre für die Boston Consulting Group gearbeitet hatte.21
In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde 1954 auch der Bund Deutscher
Unternehmensberater e.V. (BDU) gegründet. Er ist heute der führende
deutsche
Wirtschafts-
und
Branchenverband
der
Management-
und
Personalberatung. Die Mitgliedschaft mit Ihren Aufnahmekriterien bzgl.
Qualifikation und Berufserfahrung dient in der Beraterbranche als Gütesiegel.22
18
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.34f.
19
Vgl. o.V.: Geschichte und Markt, in: http://www.consultingInsider.com/unternhemen_branche/geschichte.php, Zugriff: 22.09.2004.
20
Vgl. o.V.: Geschichte – Der Blick zurück, in:
http://www.kienbaum.de/cms/de/unternehmen/geschichte.cfm, Zugriff: 19.10.2004.
21
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S. 34ff.
22
Vgl. ebenda, S. 44f.
11
Der Aufschwung der Unternehmensberatungen in Deutschland reichte bis in
den Anfang der 80er Jahre hinein. Dann geriet man in eine Rezessionsphase,
die bis Mitte der 80er Jahre andauerte.
In den 90er Jahren gab es einen Boom in der deutschen Beraterbranche,
hervorgerufen durch das Jahr 2000 Problem, der Euro-Einführung, dem
Internet-Boom und der Globalisierung. Erst ab 2002 gab es erstmals wieder
kein Wachstum in der Branche.23
4.
Die Aktuelle Situation auf dem Markt der Unternehmensberatungen
Der Branchenumsatz der Unternehmensberatungen in Deutschland lag im Jahr
2003 bei 12,23 Mrd. Euro und war im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,5 %
gesunken, wo er bei 12,29 Mrd. Euro lag.
So konnte der Marktrückgang von 2001 nach 2002 von 4,5 % gebremst und in
2003 auf diesem Niveau stabilisiert werden. Das lag vor allem am Ergebnis des
4. Quartals 2003, das durch mehr Auftragseingänge hervorgerufen wurde und
die Ergebnisse des gesamten Geschäftsjahres deutlich positiv beeinflusste und
wesentlich zur Stabilisierung beitrug.24
Somit führte die in 2003 fortdauernde Konjunkturflaute am deutschen Markt für
Unternehmensberatung zu einer Stagnation. Die knappen Kundenbudgets für
externe Beratung verhinderten eine Belebung der Nachfrage.25
Die klassische Management- und Unternehmensberatung mit den Themen
Strategie, Organisation, Führung, Betriebswirtschaft, Logistik oder Marketing
lag in 2003 in Deutschland bei einem Umsatz von 7,25 Mrd. € und war damit
gleich hoch wie im Jahr zuvor. Um diesen Markt bewarben sich laut BDU über
14000 Unternehmen.
Die IT- Beratungsunternehmen erwirtschafteten in 2003 einen Umsatz von 3,57
Mrd. Euro und lagen damit um 1,1 % unter der Marke von 2002 mit 3,61 Mrd.
23
Vgl. o.V.: Geschichte und Markt, in: http://www.consultingInsider.com/unternhemen_branche/geschichte.php, Zugriff: 22.09.2004.
24
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.4, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
25
Vgl. o.V.: Die Top 25 Managementberatungs-Unternehmen in Deutschland in http://
www.luenendonk.de/management_beratung.php, S.2, Zugriff: 26.09.2004.
12
Euro. Zu diesem Beratungsfeld gehört die Konzeption und Realisierung von
Informations- und Kommunikationstechnik-Systemen.
Im
Beratungsfeld
Human-Resource
hat
die
Personalberatung
den
Umsatzrückgang begrenzen können und man verzeichnete in 2003 mit 860
Mio. Euro Umsatz nur einen Rückgang von 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr.
Auch die Personalentwicklung war in 2003 etwas rückläufig und lag mit 550
Mio. Euro um 1,8 % unter der Marke von 2002.26
Die Unternehmen litten unter einer Investitionsunsicherheit, so dass sie die
Auftragsvergaben weiterhin aufschoben.27
In Europa ist seit dem Jahr 2000 wie auf dem deutschen Beratungsmarkt zu
beobachten, dass das Beratungsfeld IT-Beratung an Bedeutung verliert,
während der Bereich Organisationsberatung erheblich zulegt.
Europaweit bleibt die IT-Beratung bis 2002 aber trotzdem noch das
umsatzstärkste Beratungsfeld, was in nebenstehender Abbildung 4 verdeutlicht
ist.
Abb. 4: Beratungsfelder in Europa in %
Quelle: facts&figures 2003, S.16, in: http://www.bdu.de
26
27
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.10, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
Vgl. ebenda, S.6.
13
In Deutschland wurde bereits im Jahr 2002 die Organisationsberatung zum
größten Beratungsthemen28, siehe dazu Abb.3 auf Seite 9 dieser Hausarbeit.
Letztendlich
war
(Zusammenfassung).
Gelegenheit
dazu
das
Jahr
Viele
ihre
2003
geprägt
von
Unternehmensberatungen
internen
Strukturen
nach
Konsolidierung
nutzten
den
diese
geänderten
Wettbewerbsbedingungen auszurichten. Die Wachstumsorientierung in den
Beratungshäusern ist einer Ergebnisorientierung gewichen. Wegen der
Investitionszurückhaltung der Kunden lautete die Devise nur Kostenreduktion
und
Straffung
der eigenen
Prozesse,
d.h.
Nachholung
des
eigenen
Selbstmanagements. Zusätzlich haben die Beratungsunternehmen in 2003 ihre
Akquisitionstätigkeiten hinsichtlich der Bindung schon bestehender Kunden und
über den Aufbau neuer Kundenkontakte verstärkt, denn nur wenige haben ein
so starkes Image, dass allein auf dessen Basis eine Entscheidung über die
Auftragsvergabe getroffen wird.29
5.
Geeignete Rechtsformen für Unternehmensberatungen
5.1
Definition Rechtsform
Als Rechtsform wird die rechtliche Organisation eines Unternehmens
bezeichnet. Ihrer Wahl kommt für den Zusammenschluss von Personen zwecks
gemeinsamer Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu, weil sowohl
Beziehungen im Innen- als auch im Außenverhältnis für den Zeitraum der
Existenz der Gesellschaft betroffen sind.30 Die Entscheidung dafür, in welcher
Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll hat persönliche, finanzielle,
steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein gilt, dass es die optimale
Rechtsform für ein Unternehmen nicht gibt. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und
Nachteile.31
28
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.17, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 20.09.2004.
Vgl. ebenda, S.6f.
30
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.173.
31
Vgl. o.V.: Ein festes Fundament! Thema: „Rechtsformen“, S.1, in:
http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/gz33.pdf, Zugriff: 24.09.2004.
29
14
Die
Rechtsform
definiert
die
gesetzlichen
Rahmenbedingungen
einer
Gesellschaft, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird. Sie wird im
Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Rechtsform legt u.a. die Haftbarkeit der
Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung fest. Zudem bestimmt die
Rechtsform, ob die Gesellschaft als juristische Person (z.B. Körperschaft)
auftreten kann oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.32
5.2
Definition Freie Berufe
Angehörige Freier Berufe, zu denen auch die Unternehmensberater zählen,
erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikationen, persönlich,
eigenverantwortlich und fachlich unabhängig, geistig-ideelle Leistungen im
Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung
unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach
Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen
Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, das die Professionalität, Qualität
und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und
fortentwickelt.33
5.3
Einzelunternehmung
Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist für den Einstieg in die
Selbständigkeit gut geeignet. Sie erfordert wenig Formalitäten und Kosten bei
der Gründung. Das Unternehmen existiert bereits in dem Moment, in dem es
die
Geschäfte
aufnimmt
und
es
erfordert
keine
Eintragung
in
das
Handelsregister. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Es existiert nur ein Betriebsinhaber. So werden Konflikte mit Partnern wegen
allgemeiner
Abstimmung,
verschiedener
Vermögensmassen
unternehmerischer Abhängigkeit ausgeschlossen.34
32
Vgl. o.V.: Rechtsform Definition, Bedeutung, Erklärung im Lexikon, in: http://www.lexikondefinition.de/Rechtsform.html, Zugriff:01.10.2004.
33
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.27.
34
Vgl. o.V.: Rechtsformen: Die wichtigsten Auswahlkriterien, S.1, in:
http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/gz45.pdf, Zugriff: 24.09.2004.
15
und
Um eine Einzelunternehmung gründen zu können muss man sich als
Eigentümer die verlangten Qualifikationen mit einem Meistertitel aneignen. Der
Inhaber haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen für sämtliche
Schulden des Unternehmens. Das führt zu einer hohen Kreditwürdigkeit. 35
Das Risiko kann nur durch Vertragsklauseln beschränkt werden.36
Ein Image gibt diese Rechtsform selbst nicht her. Das muss über die
Selbstdarstellung, Leistung und zum Teil über das Berufsimage erfolgen.37
5.4
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Die traditionelle Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine
vertragliche Verbindung von mindestens zwei Personen in der Form einer
Personengesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Es ist dafür
kein Mindestkapital vorgeschrieben.38 Auch die Gründung ist nicht rechtlich
erforderlich aber ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ist praktisch
unverzichtbar.39 Die Regeln setzt dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Da
es aber sehr schwerfällig und unbrauchbar ist lässt das Gesetz weitgehende
Änderungen bzgl. Haftung, Vertretung etc. für den Gesellschaftsvertrag zu.
Die GbR steht grundsätzlich allen Freiberuflern offen. Sie besitzt keine eigene
Rechtspersönlichkeit und wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Das
bedeutet, sie hat keine eigene Firma unter der sie selbst klagen bzw. verklagt
werden kann. Sie wird kein Eigentümer von Grundstücken, beweglichen
Sachen, Rechten und Pflichten. Zudem ist sie nicht delikt- und konkursfähig.
Das Vermögen gehört den Gesellschaftern nur gemeinsam und sie haften alle
persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten, so dass die GbR
kreditwürdig ist. Die Geschäfte führen alle Gesellschafter zusammen. Auch auf
das Vermögen können die Gesellschafter nur gemeinschaftlich zurückgreifen.
35
Vgl. o.V.: Rechtsformern im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004.
36
Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und
Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie;
Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.39.
37
Vgl. ebenda, S.50.
38
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.178.
39
Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und
Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie;
Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.73.
16
Im Zuge der Rechtsfortbildung und Schaffung von neuen gesetzlichen
Bedingungen ist diese traditionelle Rechtsauffassung aber weitgehend einer
geänderten Ansicht über die Rechtsnatur der GbR gewichen.40
Bei der daraus entstandenen mitunternehmerischen GbR, die bislang die
übliche Rechtsform für den Zusammenschluss von Freiberuflern ist, geht das
BGB zwar auch von der gemeinschaftlichen Geschäftsführung aller
Gesellschafter
aus,
in
Zusammenschlüssen
in
der
der
Praxis
hat
sich
aber
bei
Rechtsform
der
GbR
das
freiberuflichen
Prinzip
der
Einzelgeschäftsführung eingebürgert.
Zu den weiteren Merkmalen dieser seit Januar 2001 erneuerten Rechtsform
gehören, dass nur die Gesellschafter auch Geschäftsführer der Gesellschaft
werden können und sie zudem über die notwendigen Qualifikationen verfügen
müssen.41
Es haftet primär das Gesellschaftsvermögen und erst in zweiter Linie die
Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Doch bei der unternehmerischen
GbR kann die Haftung durch Individualvereinbarungen begrenzt werden. Das
muss aber durch Hinweise auf dem Briefkopf und im Namen erkennbar sein.
Die Gesellschaft wird zudem als Rechtssubjekt anerkannt. Das heißt sie ist
rechtsfähig und damit auch grundbuchfähig und kann Grundvermögen
erwerben. Sie kann auch als Prozesspartei auftreten, kann unter ihrem Namen
Rechte und Pflichten erwerben und sie ist konkursfähig. Trotzdem ist sie nicht
registerpflichtig, so das dafür keine finanziellen und zeitlichen Aufwendungen
entstehen.42
40
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.178f.
41
Vgl. ebenda, S.187.
42
Vgl. ebenda, S.179ff.
17
5.5
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft steht
den Unternehmensberatern berufsrechtlich schon lange zur Verfügung, ohne
das gesellschaftliche Regelungen dem entgegen stehen.
Die GmbH ist rechtsfähig und besitzt eine eigene Firma. Rechtsgrundlage ist
das GmbH Gesetz.43
Für die GmbH ist laut Gesetz ein Mindestkapital von 25.000 Euro
vorgeschrieben, von dem mindestens 50 % als Bar- oder Sacheinlage von allen
Gesellschaftern zusammen bei der Gründung erbracht sein müssen, um die
Eintragung in das Handelsregister zu erlangen. Diese Eintragung ist
gebührenpflichtig.
Weitere Gründungskosten fallen an für die Ausarbeitung und der notariellen
Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.44
Die Leitung liegt beim Geschäftsführer.45 Geschäftsführer der Gesellschaft
müssen nicht Gesellschafter sein aber bei einer Freiberufler GmbH müssen sie
in
jedem
Fall
Berufsangehörige
sein.
Es
besteht
die
unabhängige,
eigenverantwortliche und freie Berufsausübung die bei der Ein-Personen-GmbH
auch einzeln sein kann.
Für die Verbindlichkeiten ist die Haftung der Gesellschaft auf das Stammkapital
beschränkt. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Das begrenzt
die Kreditwürdigkeit.46 Somit ist diese Gesellschaft nicht für alle akzeptabel, weil
das persönliche Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber nicht im Einklang mit
der Ausübung des Berufes in einer juristischen Person steht und der
eigenverantwortliche und weisungsfreie Charakter der freien Berufsausübung
mit der juristischen Person nicht vereinbar ist. Die Freiberufler GmbH ist in den
Bereichen, in denen das Berufsrecht eine Haftpflichtversicherung vorschreibt,
verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 47
43
Vgl. Castan, Dr. Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.181.
44
Vgl. o.V.: Ein festes Fundament! Thema: „Rechtsformen“ S.3, in:
http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/gz33.pdf, Zugriff: 24.09.2004.
45
Vgl. o.V.: Rechtsformern im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004.
46
Vgl. ebenda.
47
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.181.
18
Die Vorteile dieser Gesellschaft liegen in der Trennung von Privat- und
Gesellschaftsvermögen, in der begrenzten Haftung für die Gesellschafter und
darin, dass der Geschäftsführer nicht der Gründer sein muss.
Nachteile dieser Gesellschaft liegen in dem hohen Gründungsaufwand, dem
geforderten
Stammkapital,
der
begrenzten
Kreditwürdigkeit
durch
die
Haftungsbeschränkung und den gesetzlichen Pflichten zur Rechnungslegung
und Publizität.48
5.6
Partnerschaftsgesellschaft
Seit dem 01. Juli 1995 existiert die rechtsfähige Gesellschaftsform der
Partnerschaftsgesellschaft. Sie steht ausschließlich den in § 1 Abs. 2 PartGG
aufgezählten Freien Berufen offen. Zur Gründung bedarf es mindestens zwei
Partner. Sie erfolgt durch schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Gesellschafter
können nur Freiberufler und nur natürliche Personen werden. So ist der
Zusammenschluss
eines
strategischen
Unternehmensberaters
mit
Personalberatern oder Datenverarbeitungsspezialisten zu einer Partnerschaft
möglich.49 Die Gesellschaft wird wirksam mit der Eintragung in das neu
geschaffene Partnerschaftsregister. Die Eintragung dafür ist gebührenpflichtig.
Ein Mindestkapital ist für die Gründung nicht vorgeschrieben.50 Der Name der
Partnerschaft muss mindestens den Nachnamen eines Partners, den Zusatz
„und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie alle in der Partnerschaft vertretenen
Berufe enthalten.51
Geschäftsführer können nur Gesellschafter werden. Die Mitglieder sind in der
gesetzlichen
Regel
alleinvertretungsberechtigt,
so
dass
die
Eigenverantwortlichkeit trotz Partner vorhanden ist (vgl. §6 Abs. 2, §7 Abs. 3
PartGG).
48
Vgl. o.V.: Rechtsformern im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004.
49
Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und
Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie;
Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.98ff.
50
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.234.
51
Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und
Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie;
Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.98ff.
19
Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine rechtsfähige
Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
persönlich und gesamtschuldnerisch gegenüber dem Klientel haften. Der Kunde
weiß also, mit wem er es zu tun hat. Eine Beschränkung der Haftung auf das
Gesellschaftsvermögen ist nicht möglich. Die persönliche Dienstleistung des
Partners steht im Vordergrund und seine Verantwortung ist nicht beschränkt.
Diese Regelung entspricht den Kundenerwartungen besser. Lediglich die
persönliche Haftung für ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines
anderen Gesellschafters ist mittels AGB ausschließbar.
Die Haftung kann dann auf den Partner beschränkt werden der den Fehler bei
der Berufsausübung begangen hat. Das erleichtert die Bildung von größeren
Einheiten in denen verschiedene Fachgebiete spezialisiert sind oder bei denen
der Sitz der Gesellschaft an verschiedenen Orten ist. Die Kenntnisse und
Fertigkeiten der einzelnen Gesellschafter ergänzen sich so und größere
Investitionen belasten nicht mehr nur einzelne.
Durch die Rechtsfähigkeit kann die Partnerschaft unter ihrem Namen Vermögen
erwerben, sie ist grundbuchfähig, deliktfähig und konkursfähig. Gläubiger
können in ihr Vermögen vollstrecken.52
5.7
Vergleich der Partnerschaftsgesellschaft mit den anderen
Rechtsformen
Für die Angehörigen der Freien Berufe soll mit der Partnerschaft eine
Zusammenschlussmöglichkeit
eröffnet
werden,
die
einerseits
dem
hergebrachten Berufsbild des Freien Berufs entspricht und andererseits eine
moderne und flexible Organisationsform bietet. Sie soll die Lücke zwischen der
GbR und den Kapitalgesellschaften schließen durch die Schaffung einer nur
den
Angehörigen
der
Freien
Berufe
zugänglichen
rechtsfähigen
Personengesellschaft.53
Es ist sicherlich noch zu früh, um endgültig über die Akzeptanz dieser noch
relativ neuen Gesellschaftsform bei den Angehörigen der Freien Berufe zu
52
Vgl. Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und
Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste Entscheidungsstrategie;
Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern, Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996, S.98ff.
53
Vgl. Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, München, Verlag C.H. Beck, 1997,
S.10f.
20
entscheiden. Unverkennbar ist aber, dass die Resonanz bis zum heutigen
Zeitpunkt eher zurückhaltend ist.54
Für den Vergleich mit der Partnerschaft weist die Einzelunternehmung einige
Vorteile auf, vor allem für den Einstieg in die Selbständigkeit. Da sie aber nur
von einer einzelnen Person gegründet werden kann wird sie in den Vergleich
mit der Partnerschaft, bei der mindestens zwei Partner vorhanden sein müssen,
nicht mit einbezogen.
Die Akzeptanz der Partnerschaft in der freiberuflichen Praxis wird somit von
ihren Vorzügen gegenüber der GbR und der GmbH abhängen.
Da auch der mitunternehmerischen GbR nach neuer Ansicht eine weitgehende
Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, kann ihr nicht mehr entgegengehalten werden,
dass Sie eine zu wenig verfestigte Innenstruktur bietet. Da der Theorienstreit
über die Rechtsnatur der GbR aber noch nicht beendet ist, kommt der
Partnerschaft daher noch der Vorteil der größeren Rechtssicherheit zu. Zudem
ist es bei der Partnerschaft möglich, die persönliche Haftung der Gesellschafter
für grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten
eines anderen
Gesellschafters auszuschließen, was ein weiterer Vorteil gegenüber der GbR
ohne Haftungsbeschränkung ist.55 Die gesetzliche Regelung durch das PartGG
erleichtert
geschäftlich
sachgerechte
Gestaltung
unerfahrenen
des
Angehörigen
Gesellschaftsvertrages
Transaktionskosten bei dessen Abfassung.
Freier
und
Berufe
spart
die
damit
56
Vorteile der GmbH gegenüber der Partnerschaft und der GbR sind die
gesellschaftliche Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.57
Weiterhin muss der Geschäftsführer nicht der Gründer sein und für die
Gründung sind neben Bar- auch Sacheinlagen möglich. Wobei das geforderte
Stammkapital eher einen Nachteil gegenüber der Partnerschaft darstellt.58
54
Vgl. Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, München, Verlag C.H. Beck, 1997,
S.6.
55
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.134ff.
56
Vgl. Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, München, Verlag C.H. Beck, 1997,
S.11.
57
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.234ff.
58
Vgl. o.V.: Rechtsformen im Vergleich, in: http://www.go-todo.com/content_de/gruendung/rechtsformen/vergleich.html, Zugriff: 01.10.2004.
21
Außerdem ist die GmbH mit höheren rechtsformspezifischen Aufwendungen bei
Gründung und Rechnungslegung verbunden als die Partnerschaft und die GbR,
was einen Nachteil darstellt.59
Ein Nachteil der Partnerschaft gegenüber der GmbH und der GbR besteht
hinsichtlich
der
Flexibilität
der
Gesellschaften
in
Bezug
auf
die
Beteiligungsfähigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme neuer Gesellschafter,
denn hier besteht bei der Partnerschaftsgesellschaft eine gesetzliche
Zugangsbeschränkung.
Auch wenn die GmbH einige Vorteile gegenüber den anderen Gesellschaften
aufweist, ist in einigen Bereichen der Freien Berufe, wie auch bei den
Unternehmensberatern,
die
Akzeptanz
der
Kunden
gegenüber
den
Berufsausübenden im Rahmen einer GmbH eher gering. Das liegt darin
begründet, dass die persönliche Haftung und damit auch die Kreditwürdigkeit
oftmals noch als grundlegender Bestandteil der Freien Berufe angesehen wird.
Daher erweisen sich hier die GbR und die Partnerschaft als stärker. Nur in
Bereichen in denen die Haftungsbeschränkung durchsetzbar ist, dürfte dagegen
die GmbH die geeignete Gesellschaftsform für Freiberufler sein.
Dem Gesetzgeber ist es mit der Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft somit
nicht gelungen, eine Gesellschaftsform zu schaffen, die gegenüber der GbR
und der GmbH wesentliche Vorteile aufweist.60
6.
Erkennbare
Trends
für
die
Rechtsformwahl
bei
Unternehmensberatungen
6.1
Befragung der Lünendonk GmbH, Bad Wörishofen
Die Lünendonk GmbH, eine Gesellschaft für Information und Kommunikation
mit Sitz in Bad Wörishofen, ist spezialisiert auf systematische Markt- und
Unternehmensanalysen
sowie
Beratung
und
Coaching
Informationstechnik-, Dienstleistungs- und Beratungs-Unternehmen.
59
Vgl. Castan, Björn: Die Partnerschaftsgesellschaft: Recht, Steuer, Betriebswirtschaft,
Bielefeld, Erich Schmidt Verlag, 1997, S.134ff.
60
Vgl. ebenda, S.234ff.
22
()für
Der Geschäftsbereich Marktanalysen führt jedes Jahr eine Befragung bei
führenden deutschen Managementberatungsgesellschaften durch und erfasst
dabei auch deren Rechtsform.
Bei der Befragung in 2003 von ca. 40 Beratungsunternehmen entstand
folgendes Ergebnis:
GmbH
76 %
AG
12 %
Incorporated (Körperschaft)
7%
GmbH und Co. KG
5%
Quelle: EMail von Herrn Dr. Heinz Streicher, Lünendonk GmbH
An dieser Struktur hat sich im Laufe der letzten Jahre kaum etwas geändert.
Der Anteil der AGs hat tendenziell zu Lasten der GmbHs zugenommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lünendonk GmbH gezielt die großen
Beratungsunternehmen
befragt,
um
dadurch
die
Liste
der
Top
25
Managementberatungs-Unternehmen, d.h. der umsatzstärksten in Deutschland,
zu erstellen.61
Um in diese Liste aufgenommen zu werden müssen mindestens 60 Prozent des
Umsatzes mit klassischer Unternehmensberatung wie Strategie, Organisation,
Führung oder Marketing erzielt werden. Die Spitzengruppe dieser Liste bilden
seit
Jahren
die
Tochtergesellschaften
der
weltweit
operierenden
Managementberatungskonzerne und einige Gesellschaften mit Hauptsitz in
Deutschland, die auch international aktiv sind. Zu nennen sind hierbei die
Unternehmen Mc Kinsey & Company Inc. Deutschland, Düsseldorf; Roland
Berger Strategy Consultants, München; The Boston Consulting Group GmbH,
München; Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf.
Sie führen die Liste nach Umsatz und Mitarbeiterzahl in Deutschland und
weltweit an. Bei Unternehmen dieser Größenordnung, mit einem Umsatz von
mehr als 18 Mio. Euro und einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 100, ist die
61
Mündliche Mitteilung von Herrn Dr. Streicher, Mitarbeiter der Lünendonk GmbH mit Sitz in
Bad Wörishofen, am 27.09.2004.
23
Form der Partnerschaftsgesellschaft nicht üblich. Das ist der Grund dafür, dass
diese Rechtsform bei der Befragung nicht vorkommt.62
In der Regel sind die Partner der großen Gesellschaften als Gesellschafter an
einer GmbH oder als Aktionäre an einer AG beteiligt. Gelegentlich wird auch die
Form der GmbH & Co. KG gewählt, bei der die GmbH als persönlich haftender
Gesellschafter und die Partner die GmbH Gesellschafter und Kommanditisten
sind. Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft nach dem Gesetz vom
01.07.1995 findet sich eher bei kleineren Unternehmensberatungen wieder, mit
einem Umsatz unter 500 Mio. Euro und einer relativ kleinen Mitarbeiteranzahl.63
6.2
Auch
Partnerschaftsumfrage des BDU
der
BDU
hat
im
Jahr
2004
eine
Umfrage
bei
ca.
220
Unternehmensberatern, die theoretisch als beratende Betriebs- oder Volkswirte
bzw. als Ingenieure eine Partnerschaft eingehen können, zum Thema
Partnerschaftsgesellschaft durchgeführt. Dabei ergab sich, dass die Rechtsform
der Partnerschaftsgesellschaft, 10 Jahre nachdem sie für Angehörige der
Freien Berufe geschaffen wurde, bis heute für diese nur wenig attraktiv ist.
Mit der Umfrage wollte der BDU erfahren, in welcher Rechtsform die
Unternehmensberatungen auftreten und ob sie schon einmal Überlegungen
angestellt haben die Rechtsform der Partnerschaft zu wählen bzw. warum sie
von dieser Rechtsform eher Abstand genommen haben. Dabei sind
Mehrfachnennungen möglich gewesen.
Bei der Umfrage wurde deutlich, dass die GmbH mit 41 % und die
selbständigen Freiberufler mit 37 % die mit Abstand am häufigsten gewählte
Rechtsform für Unternehmensberatungen sind.
Nur 8 % der befragten Unternehmensberatungen haben sich bis heute für die
Rechtsform der Partnerschaft entschieden, gefolgt von der GbR mit 5 %, den
Sonstigen mit 4 % und der AG mit 3 %.
Es wurden allerdings schon von ca. einem Drittel der befragten Unternehmen
Überlegungen angestellt die Rechtsform der Partnerschaft zu wählen.
62
Vgl. o.V.: Die Top 25 Managementberatungs-Unternehmen in Deutschland in http://
www.luenendonk.de/management_beratung.php, Zugriff am 26.09.2004.
63
Mündliche Mitteilung von Herrn Dr. Streicher, Mitarbeiter der Lünendonk GmbH
mit Sitz in Bad Wörishofen, am 27.09.2004.
24
Das es bis heute noch nicht umgesetzt wurde hat unter anderem damit zu tun,
dass es die Partnerschaft erst seit dem 01.07.1995 gibt und diese Rechtsform
somit noch relativ unbekannt ist. Das hat 25 % der befragten Unternehmen
davon abgehalten.
Weiterhin ist die persönliche Haftung der Gesellschafter für 24 % und die
schwierige
Einigung
bei
mehreren
Gesellschaftern
für
23
%
als
Hinderungsgrund genannt worden. Ein weiterer Grund ist bei 17 % zudem die
erforderliche aktive Berufsausübung der Gesellschafter.
Weitere Gründe, wie z.B. das Verbot der Bildung von Pensionsrückstellungen
oder die Notar- und Gerichtskosten für die Registereintragung, sind genannt
wurden, waren bei der Entscheidung, von der Rechtsform Abstand zu nehmen,
aber weniger relevant.
So
scheint
es
wichtig
Wirtschaftsverbände,
zu
sein,
Behörden
dass
und
gerade
Kammern
die
die
verantwortlichen
Vorteile
der
Partnerschaftsgesellschaft, wie etwa die Gewerbesteuerfreiheit betonen oder
die
Möglichkeiten
der
Haftungsbeschränkung
Berufshaftpflichtversicherung aufzeigen.
7.
durch
eine
64
Praktisches Beispiel einer Unternehmensberatung
als Partnerschaftsgesellschaft
Wie schon in Kapitel 4.5 dieser Hausarbeit erwähnt, findet sich die Rechtsform
der Partnerschaftsgesellschaft eher bei kleineren Beratungsgesellschaften
wieder.
Um das Thema der Hausarbeit an einem praktischen Beispiel aufzuzeigen
wurde dafür die Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger & Partner
ausgewählt.
64
Vgl. o.V.: BDU-Umfrage: Partnerschaftsgesellschaften sind für Unternehmensberater bislang
nur wenig attraktiv, in:
http://www.bdu.de/scripts/fusebox/index.cfm?fa=presse.fShowDetails&id=228, Zugriff am
20.08.2004.
25
7.1
Vorstellung
Das Unternehmen ist am 01. Oktober 2003 durch den Zusammenschluss der
Unternehmensberatungen
Thomas
Brandenburger
und
Central
Consult
entstanden. Beides waren vorher Einzelunternehmungen. Ausschlaggebend für
diesen Zusammenschluss war, dass man den Kunden als Team einen höheren
Nutzen bieten kann als im Alleingang65.
Die Gründungspartner sind Diplom-Kaufmann Hans Joachim Theiß und Diplom
Ingenieur Thomas Brandenburger. Beide haben vorher schon einige Jahre
praktische
Berufserfahrung
Beratungsgesellschaften
als
gesammelt,
die
Unternehmensberater
jeweils
auf
in
mittelständische
Unternehmen spezialisiert waren.66
In der Unternehmung sind noch drei Festangestellte und zwei freie Mitarbeiter
beschäftigt.67
Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter achten die Gründer sehr auf nachgewiesene
Praxiserfahrung in Beratungsgesellschaften sowie auf betriebswirtschaftliches
als auch technisches und naturwissenschaftliches Know-how.68
Theiß, Brandenburger & Partner ist eine unabhängige Beratungs- und
Dienstleistungsgesellschaft mit speziellen Kompetenzen zu den Themen
„Nachhaltige Renditesteigerung“ und „Externes Controlling“.69
Der Hauptsitz ist in Gießen. Zwei weitere Büros befinden sich in Friedberg und
Dillenburg.
Des
weiteren
gehört
die
Unternehmensberatung
einem
bundesweiten und auch weltweiten Kooperationsnetzwerk an, um jederzeit
notwendige Spezialisten einbeziehen zu können.70
65
Vgl. o.V.: Über uns, in: http://www.tb-p.de/ueberuns/index.html, Zugriff: 22.09.2004.
Vgl. o.V.: Gründungspartner, in: http://www.tb-p.de/ueberuns/gruendungspartner/index.html,
Zugriff: 22.09.2004.
67
Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß,
Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 01.10.2004.
68
Vgl. o.V.: Team, in: http://www.tb-p.de/ueberuns/team/index.html, Zugriff: 22.09.2004.
69
Vgl. o.V.: Zum Einstieg, in: http://www.tb-p.de/zumeinstieg/index.html, Zugriff: 22.09.2004.
70
Vgl. o.V.: Netzwerk, in: http://www.tb-p.de/allgemeines/netzwerk/index.html, Zugriff:
22.09.2004.
66
26
Das
Geschäftsfeld
der
Unternehmensberatung
ist
die
klassische
Managementberatung mit den Themen Strategie, Führung, Markt/Wettbewerb,
Marketing/Vertrieb, Absatz, Controlling, Finanzen.71
Die Kunden sind Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMUs) aus
unterschiedlichsten Branchen und unterschiedlichster Größe von 20 bis über
1000 Mitarbeitern.
Bei Bedarf werden mittels des Kooperationsnetzwerkes Branchen- bzw.
Länderexperten herangezogen, um eine individuelle Beratung in allen Phasen
der Unternehmensentwicklung anbieten zu können.72
7.2
Gründe für die Rechtsformwahl
Bei der Gründung der Unternehmung wurde sich für die Rechtsform der
Partnerschaft entschieden, weil die Gründung zur Partnerschaftsgesellschaft
sehr einfach ist und relativ schnell geht.
Außerdem zeigen die Gesellschafter mit dieser Rechtsform ein persönliches
Commitment (Engagement) gegenüber ihrem Klientel. Das führt zu einer
subjektiven Sicherheit für den Kunden und das ist in der Branche, in der stark
auf gegenseitigem Vertrauen gearbeitet wird, sehr wichtig. Der Registereintrag
in das Partnerschaftsregister zeigt zusätzlich die offizielle Sichtbarkeit der
Unternehmung.
Die einzige Alternative für die Gründer war nur die GbR oder die GmbH.
Anfangs
hatten
sie
dabei
auch
gar
nicht
an
die
Rechtsform
der
Partnerschaftsgesellschaft gedacht, weil diese Rechtsform auch für sie noch zu
unbekannt war. Erst durch einen externen Impuls des Steuerberaters wurden
sie darauf aufmerksam. Bei genauerer Überlegung ergaben sich einige
Nachteile für die GmbH, wie die höheren Gründungsaufwendungen, das
geringere Commitment der Gesellschafter als Signalwirkung nach außen und
die zusätzlich anfallende Gewerbesteuer. Die Nachteile wogen so schwer, dass
sich die Gründer gegen die GmbH entschieden. Auch die GbR wurde
vernachlässigt. Ein Hauptgrund dafür war, dass sie nicht in ein Register
71
Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß,
Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 01.10.2004.
72
Vgl. o.V.: Märkte und Kunden, in: http://www.tb-p.de/maerkteundkunden/index.html, Zugriff:
22.09.2004.
27
eingetragen wird und somit nicht die Qualität, die subjektive Offenheit und das
Potential der Gesellschaft für die Klienten deutlich ist.73
„Der gute Name von Unternehmensberatungen wird gehütet wie ein rohes Ei.“74
Fehlt der Bekanntheitsgrad, wie das bei kleineren Unternehmensberatungen oft
der Fall ist, dann liegt man schnell weit hinter den Marktführern.75 Daher ist für
die kleinen Beratungsunternehmen, wozu auch Theiß, Brandenburger &Partner
zählen, die exzellente Leistung ausschlaggebend für den Erfolg. Das
Erfolgskonzept sollte lauten: „Keine großen Sprüche, sondern konkrete
Lösungen.“ Sie müssen immer einen Schlag mehr machen und engagierter und
schneller sein als die Konkurrenz.76 Einen Schritt in diese Richtung haben
Theiß, Brandenburger & Partner mit ihrer Mitgliedschaft im BDU gemacht. Dort
sind sie seit dem 08.06.2004 in der Mitgliederliste registriert und gehören dort
zu der Gruppe der kleinen Beratungsunternehmen mit einem Umsatz unter 0,5
Mio. Euro.77
Die Mitgliedschaft stellt eine Quasi-Zertifizierung dar und soll als Gütesiegel
dienen. Das ist gerade dann sehr wichtig, wenn es darum geht Kunden für die
Arbeit
und
das
Projekt
zu
überzeugen.78
Denn
der
Beruf
der
Unternehmensberater ist nicht geschützt und die Mitgliedschaft stellt eine
Qualität nach außen dar, was die Arbeit mit Kunden erleichtert.
Nach Aussage der Gründer kann man über die Gesellschaft der GmbH
nachdenken, wenn in Zukunft mehr Mitarbeiter in das Unternehmen einsteigen
und die Komplexität zunimmt. Aber vorerst wird weiter in der Rechtsform der
Partnerschaft gearbeitet womit man bisher nur gute Erfahrungen machen
konnte.79
73
Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß,
Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 13.10.2004.
74
o.V.: Bestenlisten in http://www.consulting-insider.com/unternehmen_branche/top-listen/,
Zugriff am 22.09.2004.
75
Vgl. o.V.: Wie gut sind McKinsey und Roland Berger wirklich, S.1, in http://www.consultinginsider.com/unternehmen_branche/top-listen/capital_liste.php, Zugriff am 22.09.2004.
76
Vgl. ebenda, S.2.
77
Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß,
Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 13.10.2004.
78
Vgl. Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt…, Wettbewerbsstrategien
und Personalpolitik von Unternehmensberatungen in Deutschland; Herausgegeben vom
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und
Organisation; 2004, S.45.
79
Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der Unternehmensberatung Theiß,
Brandenburger und Partner mit Hauptsitz in Gießen, am 13.10.2004.
28
8.
Ausblick und Schlussbetrachtung
Es wird damit gerechnet, dass ab 2004 der weltweite Branchenumsatz wieder
im einstelligen Wachstumsbereich liegen wird.
Auch in Europa erwartet man für 2004 wieder erste Wachstumsimpulse, wobei
mit einem Wachstum des Gesamtmarktes erst für 2005 gerechnet wird. 80
Die Stimmung der deutschen Wirtschaft hellte sich im letzten Quartal 2003
merklich auf. Die Investitionszurückhaltung der Industrie nahm langsam ab und
die Unternehmen bereiteten sich nun auf den erwarteten konjunkturellen
Aufschwung vor. Davon werden gerade auch die IT- Berater im laufenden Jahr
2004 weiter profitieren und erste Wachstumsimpulse sind wieder zu erwarten. 81
Somit erwartet der BDU für 2004 ein leicht zunehmendes Geschäft für die
Berater mit einem Umsatzwachstum im unteren einstelligen Bereich,82 infolge
der verstärkten Anstrengungen der Klienten nun wachstumsorientierte Projekte
aufzulegen, ein höheres Maß an Sicherheit ihrer IT- Systeme zu gewährleisten
und IT- getriebene Vertriebs- und Lieferkettenstrukturen einzuführen.
Auch die in Aussicht stehenden und geplanten Fusionen im Bankensektor und
der Pharmaindustrie, zusammen mit zunehmenden Börsengängen sollten dem
Geschäft der Beratungsunternehmen weiteren Schwung verleihen.
Themen wie Risikomanagement und Sicherheit in den Unternehmen sowie
Customer Relationship (Kundenzufriedenheit) Management und Supply Chain
(Wertschöpfungskette) Management werden von großer Bedeutung sein.
Die Nachfrage nach Beratungen zur Kosteneinsparung und Projekten mit
wachstumsrelevanten Themen wird somit im Vordergrund stehen. Es wird mit
einem Abbau des Investitionsstaus gerechnet, so dass die Inanspruchnahme
von externer Beratung wieder erforderlich sein wird.
Dies zeigt für die Ausrichtung in der Zukunft, dass eine Spezialisierung
insbesondere
für
kleine
und
mittelgroße
80
Beratungsunternehmen
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.16f., in: http://www.bdu.de, Zugriff: 30.09.2004.
Vgl. ebenda, S.10f.
82
Vgl. ebenda, S.14.
81
29
erfolgsversprechend bleibt, denn ein Beratungsunternehmen, dass innerhalb
seiner Spezialisierung bleibt, kann eine dauerhaft hochwertige Leistung ohne
Qualitätsschwankungen anbieten, was vor allem Klienten nach wie vor hoch
honorieren.83
So planen auch die meisten Beratungsunternehmen für 2004 wieder mit einer
Aufstockung des Personals, weil sie mit einem positiven Geschäftsverlauf
rechnen und somit mit dem Eingang von mehr Aufträgen und neuen
Anforderungen, auf die sie sich vorbereiten müssen und für die sie neue
Mitarbeiter brauchen.84
Das Jahr 2004 steht zudem durch die Ende 2003 beschlossenen Reformen im
Zeichen von Veränderungen.
Das bedeutet gute Zeiten für Unternehmensberatungen. Ab 2004 müssen sich
die Unternehmen in Deutschland wieder vermehrt ihrem Wachstum zuwenden,
was
mit
Beratungsleistungen
zur
strategischen
Ausrichtung
und
zur
Orientierung in den Märkten einhergeht. Die Beratung wird sich auch auf die
Erschließung internationaler Märkte und Prozessverlagerungen ins Ausland
beziehen. Das
Anforderungen
Personal in den
vorbereitet
werden
Unternehmen muss auf
und
die
die neuen
Datenverarbeitung
vielfach
aktualisiert werden, wovon wiederum die Personal- und IT- Berater profitieren.85
Um sich auch langfristig auf dem Markt der Unternehmensberatung behaupten
zu können sollten sich die Berater auch an bestimmte ethische Regeln halten,
denn letztlich werden die Klienten unseriöses Geschäftsgebaren bestrafen. Zu
diesen Regeln zählen u.a., dass
-
sie ihre Dienste nur anbieten, wenn sie erwarten, dass sie auch Vorteile
für den Klienten bringen und sie in der Lage sind, den Auftrag auch in
guter Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszuführen,
-
sie eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
-
sie eine objektive Beratung durchführen und auch Unangenehmes offen
aussprechen,
83
Vgl. o.V.: facts&figures 2003, S.9, in: http://www.bdu.de, Zugriff: 30.09.2004.
Vgl. ebenda, S.15.
85
Vgl. ebenda, S.14.
84
30
-
sie keine Gefälligkeitsgutachten erstellen,
-
sie Honorare berechnen, die im richtigen Verhältnis zur Art und Umfang
der ausgeführten Arbeit stehen und die vorher mit dem Klienten
abgestimmt worden sind.86
86
Vgl. o.V.: Berufsbild des Unternehmensberaters, in:
http://www.bdu.de/scripts/fusebox/index.cfm?fa=page.content&s_kurzname=sn_ein_mar_bild,
Zugriff: 20.09.2004.
31
Literaturverzeichnis
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Allgemein
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Betriebswirtschaft, Bielefeld: Erich Schmidt Verlag, 1997 (Moderne
Rechtsformen der Wirtschaft; Bd.15)
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Geschichte, ihre Konzepte, ihre Strategien, München, Verlag Vahlen, 2003
Henssler, Martin: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz / erl. Von Martin Henssler München: Beck, 1997
Münster, Thomas: Die optimale Rechtsform für Selbständige, Unternehmer und
Existenzgründer: Praxistipps und Checklisten für die beste
Entscheidungsstrategie; Rechtsfragen, Gründung, Formalitäten, Steuern,
Landsberg am Lech: mvg-Verlag, 1996
Rudolph, Hedwig/ Okech, Jana: Wer andern einen Rat erteilt...,
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Deutschland; Herausgegeben vom Wissenschaftszentrum Berlin für
Sozialforschung, Abteilung: Internationalisierung und Organisation, Berlin:
edition sigma, 2004
2.
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Deutschland 2003“ in: http://www.bdu.de/, Zugriff: 20.09.2004
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O.V.: Wie gut sind McKinsey und Roland Berger wirklich, Kompetenz der
Berater in http://www.consulting-insider.com/unternehmen_branche/toplisten/capital_liste.php, Zugriff am 22.09.2004
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.): Gründungspartner, in: http://www.tbp.de/ueberuns/gruendungspartner/index.html, Zugriff: 22.09.2004
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.): Märkte und Kunden, in: http://www.tbp.de/maerkteundkunden/index.html, Zugriff: 22.09.2004
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.): Netzwerk, in: http://www.tbp.de/allgemeines/netzwerk/index.html, Zugriff: 22.09.2004
33
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.): Team, in: http://www.tbp.de/ueberuns/team/index.html, Zugriff: 22.09.2004
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.): Über uns, in: http://www.tbp.de/ueberuns/index.html, Zugriff: 22.09.2004
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.): Unternehmensberatung, in:
http://www.tb-p.de/zumeinstieg/unternehmensberatung/index.html, Zugriff:
22.09.2004
Theiß, Brandenburger & Partner (Hrsg.) : Zum Einstieg, in: http://www.tbp.de/zumeinstieg/index.html, Zugriff: 22.09.2004
3.
Sonstiges
Mündliche Mitteilung von Herrn Theiß, Gründungspartner der
Unternehmensberatung Theiß, Brandenburger und Partner, mit Hauptsitz in
Gießen, am 22.09.2004 und am 13.10.2004
Mündliche Mitteilung von Herrn Streicher, Mitarbeiter der Lünendonk GmbH
mit Sitz in Bad Wörishofen, am 27.09.2004
34
Anhang
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
§ 1 Voraussetzungen der Partnerschaft
(1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe
zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe
aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von
Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses
Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, DiplomPsychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte,
vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen
Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer
und Erzieher.
(3) Die Berufsausübung in der Partnerschaft kann in Vorschriften über einzelne
Berufe ausgeschlossen oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht
werden.
(4) Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes
bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die
Gesellschaft Anwendung.
§ 2 Name der Partnerschaft
(1) Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners,
den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen
aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Die Beifügung von
Vornamen ist nicht erforderlich. Die Namen anderer Personen als der Partner
dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden.
(2)§ 18 Abs.2, §§21, 22 Abs. 1, §§ 23, 24, 30, 31 Abs.2, §§ 32 und 37 des
Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden; § 24 Abs. 2 des
Handelsgesetzbuchs gilt auch bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts in eine Partnerschaft.
§ 3 Partnerschaftsvertrag
(1) Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform.
(2) Der Partnerschaftsvertrag muss enthalten
1. den Namen und den Sitz der Partnerschaft;
2. den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten
Beruf und den Wohnort jedes Partners;
3. den Gegenstand der Partnerschaft.
35
§ 4 Anmeldung der Partnerschaft
(1) Auf die Anmeldung der Partnerschaft in das Partnerschaftsregister sind §
106 Abs. I und § 108 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Die
Anmeldung hat die in § 3 Abs. 2 vorgeschriebenen Angaben zu entfalten.
Änderungen dieser Angaben sind gleichfalls zur Eintragung in das
Partnerschaftsregister anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist die Zugehörigkeit jedes Partners zu dem Freien Beruf,
den er in der Partnerschaft ausübt, anzugeben. Das Registergericht legt bei der
Eintragung die Angaben der Partner zugrunde, es sei denn, ihm ist deren
Unrichtigkeit bekannt.
§ 5 Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften
(1) Die Eintragung hat die in § 3 Abs. 2 genannten Angaben zu entfalten.
(2) Auf das Partnerschaftsregister und die registerrechtliche Behandlung von
Zweigniederlassungen sind die §§ 8 bis 12, 13, 13c, 13d, 14 bis 16 des
Handelsgesetzbuchs über das Handelsregister entsprechend anzuwenden.
§ 6 Rechtsverhältnis der Partner untereinander
(1) Die Partner erbringen ihre beruflichen Leistungen unter Beachtung des für
sie geltenden Berufsrechts.
(2) Einzelne Partner können im Partnerschaftsvertrag nur von der Führung der
sonstigen Geschäfte ausgeschlossen werden.
(3) Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach
dem Partnerschaftsvertrag. Soweit der Partnerschaftsvertrag keine
Bestimmungen enthält, sind die §§ 110 bis 116 Abs. 2, §§ 117 bis 119 des
Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
§ 7 Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten; rechtliche Selbständigkeit;
Vertretung
(1) Die Partnerschaft wird im Verhältnis zu Dritten mit ihrer Eintragung in das
Partnerschaftsregister wirksam.
(2) § 124 des Handelsgesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.
(3) Auf die Vertretung der Partnerschaft sind die Vorschriften des § 125 Abs. 1,
2 und 4 sowie der §§ 126 und 127 des Handelsgesetzbuchs entsprechend
anzuwenden.
(4) Für die Angaben auf Geschäftsbriefen der Partnerschaft ist §125a Abs. I
Satz 1, Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
§ 8 Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft
(1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haben den Gläubigern neben dem
Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 129 und
130 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden.
(2) Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so
haften nur sie gemäß Absatz I für berufliche Fehler neben der Partnerschaft;
ausgenommen sind Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung.
36
(3) Durch Gesetz kann für einzelne Berufe eine Beschränkung der Haftung für
Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf einen
bestimmten Höchstbetrag zugelassen werden, wenn zugleich eine Pflicht zum
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der
Partnerschaft begründet wird.
§ 9 Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft
(1) Auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft
sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, die §§ 131 bis 144 des
Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
(2) (aufgehoben)
(3) Verliert ein Partner eine erforderliche Zulassung zu dem Freien Beruf, den
er in der Partnerschaft ausübt, so scheidet er mit deren Verlust aus der
Partnerschaft aus.
(4) Die Beteiligung an einer Partnerschaft ist nicht vererblich. Der
Partnerschaftsvertrag kann jedoch bestimmen, dass sie an Dritte vererblich ist,
die Partner im Sinne des § I Abs. I und 2 sein können. § 139 des
Handelsgesetzbuchs ist nur insoweit anzuwenden, als der Erbe der Beteiligung
befugt ist, seinen Austritt aus der Partnerschaft zu erklären.
§ 10 Liquidation der Partnerschaft; Nachhaftung
(1) Für die Liquidation der Partnerschaft sind die Vorschriften über die
Liquidation der offenen Handelsgesellschaft entsprechend anwendbar.
(2) Nach der Auflösung der Partnerschaft oder nach dem Ausscheiden des
Partners bestimmt sich die Haftung der Partner aus Verbindlichkeiten der
Partnerschaft nach den §§ 159, 160 des Handelsgesetzbuchs.
§ 11 Übergangsvorschrift
Den Zusatz "Partnerschaft" oder "und Partner" dürfen nur Partnerschaften nach
diesem Gesetz führen. Gesellschaftern, die eine solche Bezeichnung bei InKraft-Treten dieses Gesetzes in ihrem Namen führen, ohne Partnerschaft im
Sinne dieses Gesetzes zu sein, dürfen diese Bezeichnung noch bis zum Ablauf
von zwei Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes weiterverwenden. "
Nach Ablauf dieser Frist dürfen sie eine solche Bezeichnung nur noch
weiterführen, wenn sie in ihrem Namen der Bezeichnung "Partnerschaft" oder
"und Partner" einen Hinweis auf die andere Rechtsform hinzufügen.
37