Auftrag zur Beschwerde im Auskunftsverfahren

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Auftrag zur Beschwerde im Auskunftsverfahren
Werdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30/200590770
Telefax: +49 (0)30/2005907711
E-Mail: [email protected]
Auftrag zur Beschwerde im Auskunftsverfahren der The Archive AG gegen die
Deutsche Telekom AG
Aktenzeichen (wenn vorhanden)
Sonst:
Vorname, Name
Straße
PLZ / Ort
E-Mail
Telefon
Aktenzeichen Auskunftsbeschluss LG Köln:
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich Anwaltskosten nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anhand des Streitwerts berechnen.
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Datum, Unterschrift
Werdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstraße 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30/200590770
Telefax: +49 (0)30/2005907711
E-Mail: [email protected]
Vollmacht
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(Name und Anschrift)
bevollmächtigt die Werdermann | von Rüden, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Oberwallstraße 9,
10117 Berlin
in Sachen The Archive AG ./. Deutsche Telekom AG
wegen Gestattung
1. zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und
Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren, insbesondere vor Behörden, auch Steuer- und
Finanzbehörden, einschließlich der Vorverfahren sowie der verwaltungs-, finanz-,
sozialgerichtlichen Verfahren sowie zur Empfangnahme von Schriftstücken und sonstigem
Schriftverkehr;
3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme
von einseitigen Willenserklärungen in jedem Verfahren sowie in außergerichtlichen Verhandlungen;
4. zur Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinschuldners, in
Freigabeprozessen und als Nebenintervenient.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich sowohl auf die außergerichtliche Vertretung
als auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art. Sie umfasst insbesondere die Befugnis,
Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten,
den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis
zu erledigen. Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die
von dem Gegner, von der Justizkasse oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge
entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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Datum, Unterschrift