Wochenbericht 24.05.

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Wochenbericht 24.05.
Wochenbericht
(24.05. – 28.05.2010)
Inhaltsverzeichnis
Außenbeziehungen, Entwicklung ...........................................................................3
EU-Hilfe für Katastrophe im Golf von Mexiko ................................................................... 3
Freiheit, Sicherheit und Recht ..................................................................................3
Expertengruppe zum europäischen Vertragsrecht eingesetzt ..................................... 3
Kompromiss für Richtlinienentwurf zu Übersetzungen und Verdolmetschungen im
Strafverfahren......................................................................................................................... 3
Reorganisation der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht ........................... 4
KOM-Vorschlag zum transatlantischen Datenschutz...................................................... 4
Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK:
Strafprozess ohne Grenzen? ................................................................................................ 5
Wirtschaft und Währung ...........................................................................................5
Kommission legt Mitteilung zu sog. Bankenrettungsfonds vor ....................................... 5
Binnenmarkt und Handel .........................................................................................6
Fortschritte bei europäischer Regulierung des Glückspielmarktes ............................... 6
Wettbewerb; Unternehmen und Industrie...............................................................6
Beihilfenanzeiger: Krisenhilfe im Finanzsektor rückläufig................................................. 6
Kommission erlässt neue Wettbewerbsvorschriften für Vertrieb und Reparatur von
Kraftfahrzeugen ..................................................................................................................... 7
RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote ................................................. 7
Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen........................................... 7
REACH: Gebührensenkung für KMU ................................................................................... 7
Energie und Klima .....................................................................................................7
KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen.......... 7
Mobilität und Verkehr ...............................................................................................7
Europäische
Maßnahmen
sollen
durch
Vulkanasche
bedingte
Luftraumsperrungen reduzieren.......................................................................................... 7
Forschungspolitik ......................................................................................................8
Kommission veröffentlicht Bericht: "Towards a Strategic Nanotechnology Action
Plan (SNAP) 2010-2015" ......................................................................................................... 8
Umwelt .......................................................................................................................9
KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen.......... 9
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Ostsee ist überdüngt ............................................................................................................. 9
RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote ................................................. 9
Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen......................................... 10
REACH: Gebührensenkung für KMU ................................................................................. 10
Aus der Landesvertretung ......................................................................................11
Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK:
Strafprozess ohne Grenzen? .............................................................................................. 11
Terminvorschau .......................................................................................................11
Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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Außenbeziehungen, Entwicklung
EU-Hilfe für Katastrophe im Golf von Mexiko
(SvZ) Am 27.05. erhielt das EU-Katastrophenschutzzentrum (European Commion’s
Monitoring and Information Centre – MIC) eine Anfrage der amerikanischen Küstenwache mit der Bitte um Bereitstellung von Ölauffangausrüstung. Innerhalb weniger Stunden konnte das Zentrum Angebote, Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, aus
Spanien und den Niederlanden sowie von der europäischen Meeressicherheitsagentur unterbreiten.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/631&format=HTML&aged=
0&language=EN&guiLanguage=fr
Freiheit, Sicherheit und Recht
Expertengruppe zum europäischen Vertragsrecht eingesetzt
(CP) Die Europäische Kommission hat ein Gremium von Rechtssachverständigen
eingerichtet, um die Verbesserungen des Vertragsrechts in der Europäischen Union
voranzutreiben. Am 21.05. traf die aus 18 Vertragsrechtsexperten bestehende Gruppe erstmals in Brüssel zusammen. Ein Jahr lang wird sich die aus Professoren, Rechtsanwälten, Notaren, Verbraucher- und Unternehmensvertretern sowie Praktikern im
Bereich des Vertragsrechts zusammengesetzte Gruppe monatlich treffen und an
einem benutzerfreundlichen Text für einen gemeinsamen Referenzrahmen arbeiten.
Mitglied der Expertengruppe ist unter anderem Prof. Hans Schulte-Nölke, Direktor am
European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Professor Christian von
Bar, ebenfalls Universität Osnabrück, ist zudem als Sonderberater für europäisches
Vertragsrecht ernannt worden und wird der Justizkommissarin Viviane Reding gemeinsam mit Professor Bénédicte Fauvarque-Cosson der Université Panthéon-Assas /
Paris beratend zur Seite stehen.
Die Kommission hat bereits angekündigt, im Sommer eine öffentliche Anhörung zur
Frage der bestmöglichen Gestaltung des Vertragsrechts für Europa durchzuführen.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/595&format=HTML&aged=
0&language=DE&guiLanguage=en
Kompromiss für Richtlinienentwurf zu Übersetzungen und Verdolmetschungen im
Strafverfahren
(CP/MH) Am 27.5. einigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates
(AStV) auf einen Kompromisstext des Richtlinienentwurfs zu Übersetzungen und Verdolmetschungen in Strafverfahren, der einheitliche EU-Standards für Übersetzungen
und Verdolmetschungen in Strafverfahren ermöglichen soll. Das Vorhaben beruht
auf einer Initiative von 13 Mitgliedstaaten von Ende des vergangenen Jahres sowie
einem eigenständigen Vorschlag der Kommission aus März 2010. Beide Initiativen
haben nun in dem Kompromisstext Eingang gefunden.
Konkret sollen einem Verdächtigen oder Angeklagten, der die Sprache des Strafverfahrens nicht versteht, ohne Verzögerung ein Dolmetscher für Polizeiverhöre und Gerichtsverhandlungen zur Verfügung gestellt werden. Wenn erforderlich, soll dies auch
für die Verständigung zwischen dem Betroffenen und seinem Verteidiger gelten. AuVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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ßerdem sollen dem Betroffenen sämtliche für das Verfahren wesentliche Dokumente
oder wesentliche Passagen eines Dokuments in schriftlicher Übersetzung zur Verfügung stehen. Wesentliche Dokumente sind nach dem Richtlinienvorschlag insbesondere Entscheidungen, die die Freiheitsentziehung einer Person betreffen sowie
Anklagen und Urteile. Die zuständige Behörde entscheidet, welche Dokumente wesentlich sind, wobei der Verdächtige, Anklagte oder dessen Rechtsbeistand eine
solche Entscheidung beantragen kann. Ausnahmsweise dürfen wesentliche Dokumente auch mündlich übersetzt oder zusammengefasst werden, wenn dies keinen
Einfluss auf die Fairness des Verfahrens hat. Die Richtlinie enthält des Weiteren Regelungen zur Qualität der Übersetzung und Verdolmetschung sowie Möglichkeiten der
Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Justizangestellten. Es wird erwartet,
dass der Richtlinienentwurf nun in Kürze bereits in 1. Lesung verabschiedet werden
kann, da der Kompromisstext auf vorausgegangenen Triloggesprächen zwischen
Kommission, Parlament und Ratspräsidentschaft beruht.
Pressemitteilung:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/jha/114674.pdf
Kompromisstext:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st10/st10013.en10.pdf
Reorganisation der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht
(CP/SD) Voraussichtlich Anfang Juli wird die bisher sowohl für den Justiz- als auch für
den Innenbereich zuständige Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht (DG
JLS) neustrukturiert werden. Geplant sein soll eine Aufteilung der bisher einheitlichen
Generaldirektion in zwei selbständige Generaldirektionen „Justiz und Grundrechte“
bzw. „Innere Angelegenheiten“.
Mit der Neubesetzung der Kommission Ende 2009 war eine Trennung des bisher zusammengeführten Portfolios für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erfolgt,
indem Kommissionspräsident Barroso mit Kommissarin Malmström und Kommissarin
Reding erstmalig eigenständige Kommissarinnen für die Bereiche Innen einerseits
und Justiz andererseits berief. Als Konsequenz dieser Neustrukturierung soll nun auch
die bisher einheitliche Generaldirektion aufgeteilt werden, so die Pressemitteilung
der „open europe“ unter Berufung auf die Zeitung „european voice“.
Pressemitteilung:
http://www.openeurope.org.uk/media-centre/summary.aspx?id=1108
KOM-Vorschlag zum transatlantischen Datenschutz
(SD) Am 26.05. verabschiedete die KOM den Entwurf für ein Verhandlungsmandat
für ein Abkommen der EU mit den USA zur Regelung des Austauschs personenbezogener Daten, der in dieser Woche dem Rat und dem EP vorgestellt werden soll. Mit
der Vorlage reagiert die KOM sowohl auf ein Ersuchen des Europäischen Rats aus
Dezember 2009 als auch auf eine Entschließung des EP aus März 2009.
Das KOM-Vorschlag will als Ergänzung zu den jeweiligen spezifischen Ermächtigungsgrundlagen einen grundsätzlichen Rahmen für den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den zuständigen Behörden der EU und der USA schaffen, der Rechte der betroffenen EU-Bürger durch die Einführung von rechtsverbindlichen und gerichtlich durchsetzbaren Standards stärkt. Er zielt ab auf die Zweckbindung der Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Bekämpfung
von Kriminalität und Terrorismus, das Recht auf Zugang zu den eigenen personenbezogenen Daten, das Recht der Berichtigung oder Löschung der Daten, falls dieses
nicht korrekt sind, und das Recht der Einlegung von Rechtsmitteln, unabhängig von
Staatsangehörigkeit und Wohnort. Unabhängige öffentliche Stellen sollen die EinhalVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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tung der Standards überwachen und die Betroffenen bei Ausübung ihrer Rechte
unterstützen.
Die Verhandlungen werden federführend durch die Justizkommissarin Viviane Reding geführt, zuvor ist aber noch die Zustimmung des Rats erforderlich. Das EP muss
dem Endergebnis zustimmen und soll während der Verhandlungen umfassend informiert werden.
Pressemitteilung KOM:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/609&format=HTML&aged=
0&language=DE&guiLanguage=en
Memo 10/210:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/216&format=HTML&a
ged=0&language=EN&guiLanguage=en
Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK:
Strafprozess ohne Grenzen?
Wirtschaft und Währung
Kommission legt Mitteilung zu sog. Bankenrettungsfonds vor
(SN) Binnenmarktkommissar Barnier hat am 26.05. in Brüssel eine Mitteilung der Kommission für eine fondsbasierte Beteiligung des Bankensektors an der Bewältigung zukünftiger Finanzkrisen vorgestellt.
Geplant ist danach ein europaweites Netz von Bankenrettungsfonds, die beim Ausfall einer Bank ein geordnetes Vorgehen ohne Destabilisierung des Finanzsystems als
Ganzes bei gleichzeitig verringerter Ansteckungsgefahr für andere Banken ermöglichen sollen. Eine vollständige Bankensanierung soll mit den Fonds nicht erreicht werden. Bei dem Netz soll es sich um vorfinanzierte Rettungsmechanismen mit eng definierten Mandaten hinsichtlich der Verwendung der Mittel handeln. Als mögliche Mittelverwendungsoptionen nennt die Kommission: die Bereitstellung von Finanzmitteln
für Transaktionen von Überbrückungsbanken, die vollständige oder teilweise Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten und die Finanzierung
einer Aufteilung in "good bank" und "bad bank". Um mit diesen Schutzmaßnahmen
nicht ein nonchalantes Fehlverhalten der Banken (sog. moral hazard) noch zu fördern, stellt die Kommission klar, dass sichergestellt werden müsse, dass Aktionäre und
nicht versicherte Gläubiger als Erste die Konsequenzen eines Bankenzusammenbruchs tragen müssten. Rettungsfonds dürften keinerlei Versicherungscharakter bekommen. Bei der sukzessiven Einrichtung der Fonds solle darauf geachtet werden,
dass Anreize für angemessenes Verhalten der Banken gesetzt würden, die das Abwicklungsrisiko mildern.
Das System der Bankenrettungsfonds soll nach der Zielsetzung der Kommission die
bereits im Oktober 2009 angekündigte Strategie für ein verbessertes Krisenmanagement im Bankensektor ergänzen. Über das erwünschte Fondsvolumen machte die
KOM zunächst keine Angaben. Die Kosten müssten aber für die Banken so ausgewogen sein, dass das wiedereinsetzende Wirtschaftswachstum nicht wieder im Keim
erstickt werde und die Kreditkosten für die Realwirtschaft sich nicht erhöhten. Die
Kommission kritisiert nationale Vorstöße einiger Mitgliedstaaten wegen Fehlens eines
koordinierten Ansatzes in Bezug auf die Höhe der Zahlungen und die Mittelverwendung. Hierdurch entstünden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen
Bankmärkten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit werde erschwert.
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Den jetzt unternommenen Vorstoß versteht die Kommission selbst als einen ersten
Schritt auf dem Weg zu einem langfristig von ihr erwünschten EU-eigenen Rettungsfonds. Eine "Roadmap" zu einem EU-Krisenmanagementrahmen, in den die Kommission die Bankenrettungsfonds konzeptionell eingliedern will, soll im Oktober 2010 vorgestellt werden, detaillierte Legislativvorschläge dann bis Anfang 2011.
Die jetzt veröffentlichte Mitteilung soll den EU-Finanzministern, den Staats- und Regierungschefs und der G20 im Juni präsentiert werden, die Kommission will dabei auf
allgemeine Grundsätze und Leitlinien drängen.
Mitteilung:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/crisis_management/index_de.htm
Mitteilung zum Krisenmanagement im Bankensektor aus 10/2009:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1549&format=HTML&aged
=0&language=EN&guiLanguage=energänzen.
Binnenmarkt und Handel
Fortschritte bei europäischer Regulierung des Glückspielmarktes
(SvZ) Bei der Aussprache im Rat Wettbewerbsfähigkeit konnten sich die Minister am
25.05. auf eine gemeinsame Definition des illegalen Glückspiels einigen. Danach ist
illegal ein Glückspiel, das gegen das Recht des Landes verstößt, in dem es angeboten wird, vorausgesetzt, dass dieses nationale Recht im Einklang mit dem EU-Recht
steht. Die spanische Präsidentschaft erwartet, dass die bisherigen Fortschrittsberichte
des Rates zum Glückspiel in der EU wertvolle Beiträge für das von Kommissar Barnier
für Herbst angekündigte Grünbuch der Kommission zum Glückspiel liefern.
Fortschrittsbericht der spanischen Präsidentschaft:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st09/st09495.en10.pdf
Wettbewerb; Unternehmen und Industrie
Beihilfenanzeiger: Krisenhilfe im Finanzsektor rückläufig
(SN) Die Kommission hat am 27.05. ihre Frühjahrsausgabe des Anzeigers für staatliche
Beihilfen vorgelegt. Wie im Frühjahrsbericht üblich, konzentriert sich die Analyse auf
ein beihilferechtliches Thema, in diesem Jahr auf die aktuellen Entwicklungen bei
den Krisenbeihilfen im Finanzsektor. Für staatliche Krisenintervention sind nach dem
Bericht insgesamt 4131,1 Mrd. EUR von der Kommission genehmigt worden, darunter
3149,8 Mrd. EUR für Risikoschirme. Innerhalb der Risikoschirme entfielen 2147 Mrd. EUR
auf staatliche Beihilfen und 402,8 Mrd. EUR auf ad hoc Maßnahmen zur Stützung einzelner Banken. Der tatsächlich in Anspruch genommene Umfang der Beihilfen belief
sich allerdings auf lediglich 1235,2 Mrd. EUR. In Finnland, Polen und der Slowakei
wurde bislang überhaupt kein Gebrauch von den Maßnahmen gemacht, Italien,
Frankreich und Großbritannien haben entschieden, ihre derzeitigen Garantieregelungen nicht zu verlängern, die Niederlande haben ihre Entgeltbedingungen im
Rahmen eines schrittweisen Ausstiegs verschärft. Nach der Kommissionsstrategie ist
davon auszugehen, dass Stützungsmaßnahmen im Finanzsektor nach dem 30.06. nur
noch zu Marktbedingungen Aussicht auf Genehmigung haben.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/623&format=HTM
Bericht der Kommission:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/2010_spring_de.pdf
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Kommission erlässt neue Wettbewerbsvorschriften für Vertrieb und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
(WB) Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Regeln für den Kfz-Sektor (Verordnung 1400/2002) aus dem Jahr 2002 am 21.05. auslaufen, hat die Kommission am
27.05. eine neue Gruppenfreistellungsverordnung und neue Leitlinien zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Kfz-Sektor angenommen. Die Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen
Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern wurden überarbeitet. Zuvor hatte die
Kommission eine Konsultation durchgeführt. Die neuen Regeln erleichtern den Zugang zu Reparaturinformationen der Kfz-Hersteller und die Verwendung von Ersatzteilen, die nicht vom Autohersteller stammen, und sollen dadurch den Wettbewerb
auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken. Für die
Kommission wird es einfacher, gegen Kfz-Hersteller vorzugehen, die verlangen, dass
Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden, und
damit ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Erleichtert
wurden auch die Regelungen zum Vertrieb von Neufahrzeugen. Dies soll zur Senkung der Vertriebskosten führen, die durchschnittlich 30 % des Preises eines neuen
Autos ausmachen. Die neuen Regeln treten in Bezug auf die Märkte für Reparaturund Wartungsdienstleistungen am 01.06.10 und in Bezug auf die Märkte für den KfzVerkauf am 01.06.13 in Kraft. Sie gelten bis zum 31.05.23.
Neue Gruppenfreistellungsverordnung:
http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/legislation.html
Die Leitlinien werden unter derselben Adresse veröffentlicht, sobald sie in allen
Sprachfassungen vorliegen.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/619&format=HTML&aged=
0&language=DE&guiLanguage=en
Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/217&format=HTML&a
ged=0&language=DE&guiLanguage=en
RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote
Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen
REACH: Gebührensenkung für KMU
Energie und Klima
KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen
Mobilität und Verkehr
Europäische Maßnahmen sollen durch Vulkanasche bedingte Luftraumsperrungen
reduzieren
(WB) Am 21.05 hat die Kommission Leitlinien vorgestellt, die dazu beitragen sollen,
dass im Fall einer sich nach Europa hin ausbreitenden Vulkanaschewolke die Sperrung des Luftraums auf ein Mindestmaß reduziert wird, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Diese wurden zusammen mit Eurocontrol, der Europäischen Agentur für
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Luftsicherheit (EASA), den Luftfahrtunternehmen, Regulierungsbehörden sowie den
Flugzeug- und Triebwerksherstellern erarbeitet.
Gegenstand der Leitlinien ist eine Sicherheitsempfehlung (ein Sicherheitsinformations-Bulletin) der EASA, das auf der Grundlage der von Eurocontrol festgelegten Luftraumzonen erstellt wird. Die Zonen sind entsprechend der Farben zu ihrer Kennzeichnung auf den Karten des „Volcanic Ash Advisory Centre” (VAAC) wie folgt benannt:
 Für die weiße Zone gilt ein normaler Flugbetrieb.
 Für die rote „Enhanced-procedures“-Zone (b) gilt, dass zwar Vulkanasche angetroffen werden kann, aber nach Einschätzung der EASA Flüge stattfinden können.
 Für die graue „Enhanced-procedures“-Zone (a) gilt, dass die EASA zwei Vorgehensweisen empfiehlt, bei denen Flüge unter bestimmten Voraussetzungen gestattet sind.
 Für die schwarze „no fly“- Zone gilt, dass die EASA ein Flugverbot empfiehlt, da
die erwarteten Aschekonzentrationen die von den Triebwerksherstellern akzeptierten Toleranzwerte überschreiten.
Die in London ansässige VAAC wird alle sechs Stunden ihre Karten aktualisieren. Eurocontrol wird diese Karten und alle Aktualisierungen auf ihrem CFMU NOP-Portal zur
Verfügung stellen:
https://www.cfmu.eurocontrol.int/PUBPORTAL/gateway/spec/index.html
Die Mitgliedstaaten werden die Zone veröffentlichten, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden, während die Flugsicherung etwaige Einschränkungen des
Luftraums in Abstimmung mit der zentralen Verkehrslenkungszentrale (CFMU) handhabt. Darüber hinaus haben die Kommission und Eurocontrol die Einrichtung eines
Krisenkoordinierungsgremiums für die Europäische Luftfahrt (EACCC) beschlossen,
um bei einer künftigen europaweiten Krise, die den Luftverkehr ernsthaft beeinträchtigt, zeitnah reagieren zu können. Das Gremium wird dann aktiviert, wenn sich Umstände abzeichnen, die außerhalb der gewöhnlichen Betriebsbedingungen liegen
(etwa ein Vulkanausbruch).
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/601&format=HTML&aged=
0&language=DE&guiLanguage=en
Sicherheitsbekanntmachung der EASA (EASA safety information bulletin):
http://ad.easa.europa.eu/ad/2010-17R2
Forschungspolitik
Kommission veröffentlicht Bericht: "Towards a Strategic Nanotechnology Action Plan
(SNAP) 2010-2015"
(MZ) Vom 18.12.09 bis 19.2.10 hat die Europäische Kommission eine internetbasierte
Konsultation zu ihrer Nanotechnologiestrategie durchgeführt. Die Ergebnisse wurden
in dem Bericht "Towards a Strategic Nanotechnology Action Plan (SNAP) 2010-2015 Report on the European Commission's Public Online Consultation" veröffentlicht.
Der Bericht im Internet:
http://ec.europa.eu/research/consultations/snap/report_en.pdf
Link zur Anhörung mit Fragebogen und weiteren Informationen unter:
http://ec.europa.eu/research/consultations/snap/consultation_en.htm
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Umwelt
KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen
(JS) Am 26.05. hat die EU-Kommission eine Analyse vorgestellt, in der Kosten, Nutzen
und Optionen einer weiteren Treibhausgassenkung um 30% bis 2020 untersucht wurden. Daraus geht hervor, dass die Kosten für eine weitere Reduktion aufgrund der
Wirtschaftskrise sowie niedriger CO2-Preise stark gesunken sind. Demnach würde die
Erreichung des 30%-Ziels bis 2020 etwa 33 Mrd. EUR mehr kosten als das jetzige Klimaziel. Wirtschaftlich und technisch sei das machbar. Die Kommission schlägt beispielsweise vor, die Emissionszertifikate im Rahmen des Emissionshandels zu verringern oder
steuerliche Instrumente einzusetzen. Eine einseitige Erhöhung der Reduktionsziele
durch die EU wird es jedoch nicht geben. Sowohl Energiekommissar Oettinger, als
auch Industriekommissar Tajani sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Auch aus
den Mitgliedstaaten kam Widerstand: Vor allem die Wirtschaftsminister aus Deutschland und Frankreich sprachen sich gegen einen einseitigen Vorstoß der EU aus. Diesen hatte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard in einem im Vorfeld kommunizierten „Nonpaper“ befürwortet und damit eine lebhafte Diskussion ausgelöst. In der
Pressekonferenz erklärte sie aber, dass eine einseitige Erhöhung derzeit „keinen Sinn“
mache, man sich mit der Analyse für den nächsten Weltklimagipfel in Mexiko rechtzeitig aufstellen wolle. Die Verschärfung der Reduktionsziele sei außerdem im Interesse der EU, die wegen der Krise nicht genügend in grüne Energien investiert habe.
Mitgliedstaaten wie Schweden und Großbritannien befürworteten eine Erhöhung
der Klimaziele, um die stockenden UN-Verhandlungen wieder in Gang zu bringen.
Auch der deutsche Umweltminister Norbert Röttgen hatte sich für höhere Ziele ausgesprochen. Auch die Umweltverbände kritisieren die „zögernde“ Haltung der EU.
Mitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/environment/climat/pdf/2010-05-26communication.pdf
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/618&format=HTML&aged=
0&language=DE&guiLanguage=en
Ostsee ist überdüngt
(JS) Einer neuen Studie der Helsinki-Kommission (Helcom) zufolge hat bisher kein Becken der Ostsee einen guten Umweltzustand erreicht. Laut Bericht ist die Verschmutzung trotz der gesunkenen Einträge von Stickstoff und Phosphat seit 1990 nicht geringer geworden. Maßnahmen zur Reduzierung der Eutrophierung sind kostspielig,
aber voraussichtlich weniger kostenintensiv als die Folgen des Nichtstuns, prognostiziert die Studie.
Helcom:
http://www.helcom.fi/press_office/news_helcom/en_GB/HOLAS_release/
Bericht:
http://www.helcom.fi/stc/files/Publications/Proceedings/bsep122.pdf
RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote
(JS) Neben Umweltverbänden hat nun auch eine Gruppe von Industrieverbänden
ab 2015 Verbote von bromierten Flammschutzmitteln und Polyvinylchlorid (PVC) in
neuen Elektrogeräten gefordert. Sie plädieren damit für eine Erweiterung der Vorschriften in der zurzeit in Revision befindlichen RoHS-Richtlinie. Die RL dient zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektroneugeräten.
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Die derzeit gültige Fassung beschränkt die Verwendung von bestimmten Schwermetallen und zwei Arten von bromierten Flammschutzmitteln. Die Firmen Acer, Dell,
Hewlett-Packard und Sony Ericsson haben sich zusammen mit dem Europäischen
Umweltbüro und ChemSec am 19.05. in einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Ziel der Kampagne ist es, den Ausstoß an Dioxinen weltweit zu verringern. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wird am 03.06. über den
Vorschlag von Berichterstatterin Jill Evans zur Neufassung der RoHS-Richtlinie abstimmen.
Gemeinsame Erklärung:
http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/electronic-giants-and-green-groupspush-eu-for-flame-retardants-and-pvc-ban/
Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen
(JS) Das Ratspräsidentschaftstrio Spanien, Belgien und Ungarn hat auf einer Konferenz erste Strukturen für das nächste Umweltaktionsprogramm diskutiert. Auch die
Evaluation des noch bis 2012 laufenden sechsten Umweltaktionsprogramms (6. UAP)
gehört zu den Vorbereitungen für dieses Strategieinstrument zur Implementierung
einer längerfristigen Umweltpolitik auf EU-Ebene. Die jetzige spanische EURatspräsidentschaft ebenso wie die im Juli folgende belgische und die ab Januar
2011 amtierende ungarische unterstützen die frühzeitige Debatte für das Nachfolgeprogramm ausdrücklich. Diskutiert werden unter anderem die Verbesserung der
rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten der EU-Umweltgesetzgebung und deren
Anwendung in den Mitgliedstaaten sowie freiwillige Maßnahmen und marktbasierte
Instrumente. Das Europäische Umweltbüro (EEB) fordert eine frühzeitige Beteiligung
der Zivilgesellschaft an der Formulierung des 7. Umweltaktionsprogramms und will
seinerseits nach der Sommerpause zu einer Tagung einladen. Auch die Wirtschaft will
sich über ihre Interessenvertretungen in Brüssel in die Debatte einschalten. Besonders
im Fokus: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und bessere Rechtssetzung.
Konferenzunterlagen:
http://www.isrcer.org/detalle_acto.asp?id_evento=165&op=2
REACH: Gebührensenkung für KMU
(JS) Die Europäische Kommission hat am 28.5. eine Gebührensenkung für kleinere
und mittlere Chemieunternehmen beschlossen. Beantragen Unternehmen einen
Alternativnamen oder eine harmonisierte Kennzeichnung eines Stoffes, kann die Europäische Chemikalienagentur dafür Gebühren erheben. Um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Firmen zu erhalten, hat die Kommission die Gebühren
gesenkt. Kleinstunternehmen werden nun 90, kleine 60 und mittlere Unternehmen 30
Prozent weniger bezahlen müssen. Im Kern geht es darum, die Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CPL) sowie die Chemikalienverordnung
REACH zu vereinfachen.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/594&format=HTML&aged=
0&language=DE&guiLanguage=en
Webseite der Kommission:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/index_en.htm
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Aus der Landesvertretung
Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK:
Strafprozess ohne Grenzen?
(CP) Am 26.05. lud Justizminister Busemann gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer in die Niedersächsische Landesvertretung zu einer Podiumsdiskussion.
„Strafprozess ohne Grenzen? – Freie Verkehrsfähigkeit von Beweisen statt Garantien
für das Strafverfahren?“ - so lautete das kontrovers diskutierte Thema der Veranstaltung vor vollem Hause. Unter Leitung von Justizminister Busemann erörterten Dr.
Christoph Sajonz (Europäische Kommission), Professor Dr. Holger Matt
(BRAK/European Criminal Bar Association), Oberstaatsanwalt Christian Schierholt
(Generalstaatsanwaltschaft Celle) sowie Professor Dr. Kai Ambos (Universität Göttingen) Risiken und Chancen eines EU-weit einheitlichen Instruments zur Beweiserhebung auf Grundlage des im November des vergangenen Jahres veröffentlichten
Grünbuchs der Kommission zur Erlangung von Beweisen in Strafsachen. Hindert die
Existenz verschiedener Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Ermittlungen tatsächlich die transnationale Beweiserhebung? Brauchen wir ein unionsweit einheitliches Beweiserhebungsrecht? Diese und andere Fragen diskutierten die Experten
und ließen dabei ihre ganz eigenen Erfahrungen aus Sicht der Kommission, der Strafverteidigung, der Strafverfolgung und der Lehre einfließen.
Die Experten unterstützten den von der Kommission eingeschlagenen Weg, Mindestgarantien im Strafverfahren europaweit Geltung verschaffen zu wollen. Eher Zurückhaltung wurde hingegen zum Teil hinsichtlich des in dem Grünbuch enthaltenen
Vorschlags geäußert, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einem einheitlichen Ansatz zur Beweiserhebung zugrunde zu legen. Die Diskussion wurde auch auf
dem anschließenden Empfang noch lebhaft fortgeführt.
Terminvorschau
Rat
03.+04.06.
31.05.
31.05.+01.06.
Justiz und Inneres

Verkehr, Telekommunikation und Energie

Landwirtschaft und Fischerei
 Informell
Europäische Kommission
Tagesordnung
02.06.
Europäisches Parlament
Ausschusssitzungen
01.+02.06.
AGRI - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
02.+03.06.
AFCO - Ausschuss für konstitutionelle Fragen
01.06.
AFET - Auswärtige Angelegenheiten
Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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BUDG - Haushaltsausschuss
01.+02.06.
31.05.+03.06.
CRIS - Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise
31.05.+01.06.
CONT - Haushaltskontrollausschuss
CULT - Ausschuss für Kultur und Bildung
01.+02.06.
DEVE – Ausschuss für Entwicklung
02.06.
01.+02.06.
ECON - Ausschuss für Wirtschaft und Währung
01.+02.06.
EMPL - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
02.+03.06.
ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
31.05.+01.06.
ITRE - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
INTA – Ausschuss für internationalen Handel
01.06.
IMCO - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
02.+03.06.
31.05.+01.06.
JURI - Rechtsausschuss
31.05.+01.06.
LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
01.+02.06.
PECH - Fischerei
02.+03.06.
REGI - Ausschuss für regionale Entwicklung
31.05.+01.06.
TRAN - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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