Wochenbericht 24.05.
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Wochenbericht 24.05.
Wochenbericht (24.05. – 28.05.2010) Inhaltsverzeichnis Außenbeziehungen, Entwicklung ...........................................................................3 EU-Hilfe für Katastrophe im Golf von Mexiko ................................................................... 3 Freiheit, Sicherheit und Recht ..................................................................................3 Expertengruppe zum europäischen Vertragsrecht eingesetzt ..................................... 3 Kompromiss für Richtlinienentwurf zu Übersetzungen und Verdolmetschungen im Strafverfahren......................................................................................................................... 3 Reorganisation der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht ........................... 4 KOM-Vorschlag zum transatlantischen Datenschutz...................................................... 4 Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK: Strafprozess ohne Grenzen? ................................................................................................ 5 Wirtschaft und Währung ...........................................................................................5 Kommission legt Mitteilung zu sog. Bankenrettungsfonds vor ....................................... 5 Binnenmarkt und Handel .........................................................................................6 Fortschritte bei europäischer Regulierung des Glückspielmarktes ............................... 6 Wettbewerb; Unternehmen und Industrie...............................................................6 Beihilfenanzeiger: Krisenhilfe im Finanzsektor rückläufig................................................. 6 Kommission erlässt neue Wettbewerbsvorschriften für Vertrieb und Reparatur von Kraftfahrzeugen ..................................................................................................................... 7 RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote ................................................. 7 Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen........................................... 7 REACH: Gebührensenkung für KMU ................................................................................... 7 Energie und Klima .....................................................................................................7 KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen.......... 7 Mobilität und Verkehr ...............................................................................................7 Europäische Maßnahmen sollen durch Vulkanasche bedingte Luftraumsperrungen reduzieren.......................................................................................... 7 Forschungspolitik ......................................................................................................8 Kommission veröffentlicht Bericht: "Towards a Strategic Nanotechnology Action Plan (SNAP) 2010-2015" ......................................................................................................... 8 Umwelt .......................................................................................................................9 KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen.......... 9 Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 1 Ostsee ist überdüngt ............................................................................................................. 9 RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote ................................................. 9 Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen......................................... 10 REACH: Gebührensenkung für KMU ................................................................................. 10 Aus der Landesvertretung ......................................................................................11 Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK: Strafprozess ohne Grenzen? .............................................................................................. 11 Terminvorschau .......................................................................................................11 Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 2 Außenbeziehungen, Entwicklung EU-Hilfe für Katastrophe im Golf von Mexiko (SvZ) Am 27.05. erhielt das EU-Katastrophenschutzzentrum (European Commion’s Monitoring and Information Centre – MIC) eine Anfrage der amerikanischen Küstenwache mit der Bitte um Bereitstellung von Ölauffangausrüstung. Innerhalb weniger Stunden konnte das Zentrum Angebote, Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, aus Spanien und den Niederlanden sowie von der europäischen Meeressicherheitsagentur unterbreiten. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/631&format=HTML&aged= 0&language=EN&guiLanguage=fr Freiheit, Sicherheit und Recht Expertengruppe zum europäischen Vertragsrecht eingesetzt (CP) Die Europäische Kommission hat ein Gremium von Rechtssachverständigen eingerichtet, um die Verbesserungen des Vertragsrechts in der Europäischen Union voranzutreiben. Am 21.05. traf die aus 18 Vertragsrechtsexperten bestehende Gruppe erstmals in Brüssel zusammen. Ein Jahr lang wird sich die aus Professoren, Rechtsanwälten, Notaren, Verbraucher- und Unternehmensvertretern sowie Praktikern im Bereich des Vertragsrechts zusammengesetzte Gruppe monatlich treffen und an einem benutzerfreundlichen Text für einen gemeinsamen Referenzrahmen arbeiten. Mitglied der Expertengruppe ist unter anderem Prof. Hans Schulte-Nölke, Direktor am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Professor Christian von Bar, ebenfalls Universität Osnabrück, ist zudem als Sonderberater für europäisches Vertragsrecht ernannt worden und wird der Justizkommissarin Viviane Reding gemeinsam mit Professor Bénédicte Fauvarque-Cosson der Université Panthéon-Assas / Paris beratend zur Seite stehen. Die Kommission hat bereits angekündigt, im Sommer eine öffentliche Anhörung zur Frage der bestmöglichen Gestaltung des Vertragsrechts für Europa durchzuführen. Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/595&format=HTML&aged= 0&language=DE&guiLanguage=en Kompromiss für Richtlinienentwurf zu Übersetzungen und Verdolmetschungen im Strafverfahren (CP/MH) Am 27.5. einigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) auf einen Kompromisstext des Richtlinienentwurfs zu Übersetzungen und Verdolmetschungen in Strafverfahren, der einheitliche EU-Standards für Übersetzungen und Verdolmetschungen in Strafverfahren ermöglichen soll. Das Vorhaben beruht auf einer Initiative von 13 Mitgliedstaaten von Ende des vergangenen Jahres sowie einem eigenständigen Vorschlag der Kommission aus März 2010. Beide Initiativen haben nun in dem Kompromisstext Eingang gefunden. Konkret sollen einem Verdächtigen oder Angeklagten, der die Sprache des Strafverfahrens nicht versteht, ohne Verzögerung ein Dolmetscher für Polizeiverhöre und Gerichtsverhandlungen zur Verfügung gestellt werden. Wenn erforderlich, soll dies auch für die Verständigung zwischen dem Betroffenen und seinem Verteidiger gelten. AuVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 3 ßerdem sollen dem Betroffenen sämtliche für das Verfahren wesentliche Dokumente oder wesentliche Passagen eines Dokuments in schriftlicher Übersetzung zur Verfügung stehen. Wesentliche Dokumente sind nach dem Richtlinienvorschlag insbesondere Entscheidungen, die die Freiheitsentziehung einer Person betreffen sowie Anklagen und Urteile. Die zuständige Behörde entscheidet, welche Dokumente wesentlich sind, wobei der Verdächtige, Anklagte oder dessen Rechtsbeistand eine solche Entscheidung beantragen kann. Ausnahmsweise dürfen wesentliche Dokumente auch mündlich übersetzt oder zusammengefasst werden, wenn dies keinen Einfluss auf die Fairness des Verfahrens hat. Die Richtlinie enthält des Weiteren Regelungen zur Qualität der Übersetzung und Verdolmetschung sowie Möglichkeiten der Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Justizangestellten. Es wird erwartet, dass der Richtlinienentwurf nun in Kürze bereits in 1. Lesung verabschiedet werden kann, da der Kompromisstext auf vorausgegangenen Triloggesprächen zwischen Kommission, Parlament und Ratspräsidentschaft beruht. Pressemitteilung: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/jha/114674.pdf Kompromisstext: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st10/st10013.en10.pdf Reorganisation der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht (CP/SD) Voraussichtlich Anfang Juli wird die bisher sowohl für den Justiz- als auch für den Innenbereich zuständige Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht (DG JLS) neustrukturiert werden. Geplant sein soll eine Aufteilung der bisher einheitlichen Generaldirektion in zwei selbständige Generaldirektionen „Justiz und Grundrechte“ bzw. „Innere Angelegenheiten“. Mit der Neubesetzung der Kommission Ende 2009 war eine Trennung des bisher zusammengeführten Portfolios für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erfolgt, indem Kommissionspräsident Barroso mit Kommissarin Malmström und Kommissarin Reding erstmalig eigenständige Kommissarinnen für die Bereiche Innen einerseits und Justiz andererseits berief. Als Konsequenz dieser Neustrukturierung soll nun auch die bisher einheitliche Generaldirektion aufgeteilt werden, so die Pressemitteilung der „open europe“ unter Berufung auf die Zeitung „european voice“. Pressemitteilung: http://www.openeurope.org.uk/media-centre/summary.aspx?id=1108 KOM-Vorschlag zum transatlantischen Datenschutz (SD) Am 26.05. verabschiedete die KOM den Entwurf für ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen der EU mit den USA zur Regelung des Austauschs personenbezogener Daten, der in dieser Woche dem Rat und dem EP vorgestellt werden soll. Mit der Vorlage reagiert die KOM sowohl auf ein Ersuchen des Europäischen Rats aus Dezember 2009 als auch auf eine Entschließung des EP aus März 2009. Das KOM-Vorschlag will als Ergänzung zu den jeweiligen spezifischen Ermächtigungsgrundlagen einen grundsätzlichen Rahmen für den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den zuständigen Behörden der EU und der USA schaffen, der Rechte der betroffenen EU-Bürger durch die Einführung von rechtsverbindlichen und gerichtlich durchsetzbaren Standards stärkt. Er zielt ab auf die Zweckbindung der Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, das Recht auf Zugang zu den eigenen personenbezogenen Daten, das Recht der Berichtigung oder Löschung der Daten, falls dieses nicht korrekt sind, und das Recht der Einlegung von Rechtsmitteln, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort. Unabhängige öffentliche Stellen sollen die EinhalVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 4 tung der Standards überwachen und die Betroffenen bei Ausübung ihrer Rechte unterstützen. Die Verhandlungen werden federführend durch die Justizkommissarin Viviane Reding geführt, zuvor ist aber noch die Zustimmung des Rats erforderlich. Das EP muss dem Endergebnis zustimmen und soll während der Verhandlungen umfassend informiert werden. Pressemitteilung KOM: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/609&format=HTML&aged= 0&language=DE&guiLanguage=en Memo 10/210: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/216&format=HTML&a ged=0&language=EN&guiLanguage=en Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK: Strafprozess ohne Grenzen? Wirtschaft und Währung Kommission legt Mitteilung zu sog. Bankenrettungsfonds vor (SN) Binnenmarktkommissar Barnier hat am 26.05. in Brüssel eine Mitteilung der Kommission für eine fondsbasierte Beteiligung des Bankensektors an der Bewältigung zukünftiger Finanzkrisen vorgestellt. Geplant ist danach ein europaweites Netz von Bankenrettungsfonds, die beim Ausfall einer Bank ein geordnetes Vorgehen ohne Destabilisierung des Finanzsystems als Ganzes bei gleichzeitig verringerter Ansteckungsgefahr für andere Banken ermöglichen sollen. Eine vollständige Bankensanierung soll mit den Fonds nicht erreicht werden. Bei dem Netz soll es sich um vorfinanzierte Rettungsmechanismen mit eng definierten Mandaten hinsichtlich der Verwendung der Mittel handeln. Als mögliche Mittelverwendungsoptionen nennt die Kommission: die Bereitstellung von Finanzmitteln für Transaktionen von Überbrückungsbanken, die vollständige oder teilweise Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten und die Finanzierung einer Aufteilung in "good bank" und "bad bank". Um mit diesen Schutzmaßnahmen nicht ein nonchalantes Fehlverhalten der Banken (sog. moral hazard) noch zu fördern, stellt die Kommission klar, dass sichergestellt werden müsse, dass Aktionäre und nicht versicherte Gläubiger als Erste die Konsequenzen eines Bankenzusammenbruchs tragen müssten. Rettungsfonds dürften keinerlei Versicherungscharakter bekommen. Bei der sukzessiven Einrichtung der Fonds solle darauf geachtet werden, dass Anreize für angemessenes Verhalten der Banken gesetzt würden, die das Abwicklungsrisiko mildern. Das System der Bankenrettungsfonds soll nach der Zielsetzung der Kommission die bereits im Oktober 2009 angekündigte Strategie für ein verbessertes Krisenmanagement im Bankensektor ergänzen. Über das erwünschte Fondsvolumen machte die KOM zunächst keine Angaben. Die Kosten müssten aber für die Banken so ausgewogen sein, dass das wiedereinsetzende Wirtschaftswachstum nicht wieder im Keim erstickt werde und die Kreditkosten für die Realwirtschaft sich nicht erhöhten. Die Kommission kritisiert nationale Vorstöße einiger Mitgliedstaaten wegen Fehlens eines koordinierten Ansatzes in Bezug auf die Höhe der Zahlungen und die Mittelverwendung. Hierdurch entstünden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit werde erschwert. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 5 Den jetzt unternommenen Vorstoß versteht die Kommission selbst als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem langfristig von ihr erwünschten EU-eigenen Rettungsfonds. Eine "Roadmap" zu einem EU-Krisenmanagementrahmen, in den die Kommission die Bankenrettungsfonds konzeptionell eingliedern will, soll im Oktober 2010 vorgestellt werden, detaillierte Legislativvorschläge dann bis Anfang 2011. Die jetzt veröffentlichte Mitteilung soll den EU-Finanzministern, den Staats- und Regierungschefs und der G20 im Juni präsentiert werden, die Kommission will dabei auf allgemeine Grundsätze und Leitlinien drängen. Mitteilung: http://ec.europa.eu/internal_market/bank/crisis_management/index_de.htm Mitteilung zum Krisenmanagement im Bankensektor aus 10/2009: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1549&format=HTML&aged =0&language=EN&guiLanguage=energänzen. Binnenmarkt und Handel Fortschritte bei europäischer Regulierung des Glückspielmarktes (SvZ) Bei der Aussprache im Rat Wettbewerbsfähigkeit konnten sich die Minister am 25.05. auf eine gemeinsame Definition des illegalen Glückspiels einigen. Danach ist illegal ein Glückspiel, das gegen das Recht des Landes verstößt, in dem es angeboten wird, vorausgesetzt, dass dieses nationale Recht im Einklang mit dem EU-Recht steht. Die spanische Präsidentschaft erwartet, dass die bisherigen Fortschrittsberichte des Rates zum Glückspiel in der EU wertvolle Beiträge für das von Kommissar Barnier für Herbst angekündigte Grünbuch der Kommission zum Glückspiel liefern. Fortschrittsbericht der spanischen Präsidentschaft: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st09/st09495.en10.pdf Wettbewerb; Unternehmen und Industrie Beihilfenanzeiger: Krisenhilfe im Finanzsektor rückläufig (SN) Die Kommission hat am 27.05. ihre Frühjahrsausgabe des Anzeigers für staatliche Beihilfen vorgelegt. Wie im Frühjahrsbericht üblich, konzentriert sich die Analyse auf ein beihilferechtliches Thema, in diesem Jahr auf die aktuellen Entwicklungen bei den Krisenbeihilfen im Finanzsektor. Für staatliche Krisenintervention sind nach dem Bericht insgesamt 4131,1 Mrd. EUR von der Kommission genehmigt worden, darunter 3149,8 Mrd. EUR für Risikoschirme. Innerhalb der Risikoschirme entfielen 2147 Mrd. EUR auf staatliche Beihilfen und 402,8 Mrd. EUR auf ad hoc Maßnahmen zur Stützung einzelner Banken. Der tatsächlich in Anspruch genommene Umfang der Beihilfen belief sich allerdings auf lediglich 1235,2 Mrd. EUR. In Finnland, Polen und der Slowakei wurde bislang überhaupt kein Gebrauch von den Maßnahmen gemacht, Italien, Frankreich und Großbritannien haben entschieden, ihre derzeitigen Garantieregelungen nicht zu verlängern, die Niederlande haben ihre Entgeltbedingungen im Rahmen eines schrittweisen Ausstiegs verschärft. Nach der Kommissionsstrategie ist davon auszugehen, dass Stützungsmaßnahmen im Finanzsektor nach dem 30.06. nur noch zu Marktbedingungen Aussicht auf Genehmigung haben. Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/623&format=HTM Bericht der Kommission: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/2010_spring_de.pdf Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 6 Kommission erlässt neue Wettbewerbsvorschriften für Vertrieb und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WB) Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Regeln für den Kfz-Sektor (Verordnung 1400/2002) aus dem Jahr 2002 am 21.05. auslaufen, hat die Kommission am 27.05. eine neue Gruppenfreistellungsverordnung und neue Leitlinien zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Kfz-Sektor angenommen. Die Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern wurden überarbeitet. Zuvor hatte die Kommission eine Konsultation durchgeführt. Die neuen Regeln erleichtern den Zugang zu Reparaturinformationen der Kfz-Hersteller und die Verwendung von Ersatzteilen, die nicht vom Autohersteller stammen, und sollen dadurch den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken. Für die Kommission wird es einfacher, gegen Kfz-Hersteller vorzugehen, die verlangen, dass Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden, und damit ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Erleichtert wurden auch die Regelungen zum Vertrieb von Neufahrzeugen. Dies soll zur Senkung der Vertriebskosten führen, die durchschnittlich 30 % des Preises eines neuen Autos ausmachen. Die neuen Regeln treten in Bezug auf die Märkte für Reparaturund Wartungsdienstleistungen am 01.06.10 und in Bezug auf die Märkte für den KfzVerkauf am 01.06.13 in Kraft. Sie gelten bis zum 31.05.23. Neue Gruppenfreistellungsverordnung: http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/legislation.html Die Leitlinien werden unter derselben Adresse veröffentlicht, sobald sie in allen Sprachfassungen vorliegen. Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/619&format=HTML&aged= 0&language=DE&guiLanguage=en Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/217&format=HTML&a ged=0&language=DE&guiLanguage=en RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen REACH: Gebührensenkung für KMU Energie und Klima KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen Mobilität und Verkehr Europäische Maßnahmen sollen durch Vulkanasche bedingte Luftraumsperrungen reduzieren (WB) Am 21.05 hat die Kommission Leitlinien vorgestellt, die dazu beitragen sollen, dass im Fall einer sich nach Europa hin ausbreitenden Vulkanaschewolke die Sperrung des Luftraums auf ein Mindestmaß reduziert wird, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Diese wurden zusammen mit Eurocontrol, der Europäischen Agentur für Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 7 Luftsicherheit (EASA), den Luftfahrtunternehmen, Regulierungsbehörden sowie den Flugzeug- und Triebwerksherstellern erarbeitet. Gegenstand der Leitlinien ist eine Sicherheitsempfehlung (ein Sicherheitsinformations-Bulletin) der EASA, das auf der Grundlage der von Eurocontrol festgelegten Luftraumzonen erstellt wird. Die Zonen sind entsprechend der Farben zu ihrer Kennzeichnung auf den Karten des „Volcanic Ash Advisory Centre” (VAAC) wie folgt benannt: Für die weiße Zone gilt ein normaler Flugbetrieb. Für die rote „Enhanced-procedures“-Zone (b) gilt, dass zwar Vulkanasche angetroffen werden kann, aber nach Einschätzung der EASA Flüge stattfinden können. Für die graue „Enhanced-procedures“-Zone (a) gilt, dass die EASA zwei Vorgehensweisen empfiehlt, bei denen Flüge unter bestimmten Voraussetzungen gestattet sind. Für die schwarze „no fly“- Zone gilt, dass die EASA ein Flugverbot empfiehlt, da die erwarteten Aschekonzentrationen die von den Triebwerksherstellern akzeptierten Toleranzwerte überschreiten. Die in London ansässige VAAC wird alle sechs Stunden ihre Karten aktualisieren. Eurocontrol wird diese Karten und alle Aktualisierungen auf ihrem CFMU NOP-Portal zur Verfügung stellen: https://www.cfmu.eurocontrol.int/PUBPORTAL/gateway/spec/index.html Die Mitgliedstaaten werden die Zone veröffentlichten, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden, während die Flugsicherung etwaige Einschränkungen des Luftraums in Abstimmung mit der zentralen Verkehrslenkungszentrale (CFMU) handhabt. Darüber hinaus haben die Kommission und Eurocontrol die Einrichtung eines Krisenkoordinierungsgremiums für die Europäische Luftfahrt (EACCC) beschlossen, um bei einer künftigen europaweiten Krise, die den Luftverkehr ernsthaft beeinträchtigt, zeitnah reagieren zu können. Das Gremium wird dann aktiviert, wenn sich Umstände abzeichnen, die außerhalb der gewöhnlichen Betriebsbedingungen liegen (etwa ein Vulkanausbruch). Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/601&format=HTML&aged= 0&language=DE&guiLanguage=en Sicherheitsbekanntmachung der EASA (EASA safety information bulletin): http://ad.easa.europa.eu/ad/2010-17R2 Forschungspolitik Kommission veröffentlicht Bericht: "Towards a Strategic Nanotechnology Action Plan (SNAP) 2010-2015" (MZ) Vom 18.12.09 bis 19.2.10 hat die Europäische Kommission eine internetbasierte Konsultation zu ihrer Nanotechnologiestrategie durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in dem Bericht "Towards a Strategic Nanotechnology Action Plan (SNAP) 2010-2015 Report on the European Commission's Public Online Consultation" veröffentlicht. Der Bericht im Internet: http://ec.europa.eu/research/consultations/snap/report_en.pdf Link zur Anhörung mit Fragebogen und weiteren Informationen unter: http://ec.europa.eu/research/consultations/snap/consultation_en.htm Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 8 Umwelt KOM präsentiert Folgenabschätzung zur 30% Reduktion von Treibhausgasen (JS) Am 26.05. hat die EU-Kommission eine Analyse vorgestellt, in der Kosten, Nutzen und Optionen einer weiteren Treibhausgassenkung um 30% bis 2020 untersucht wurden. Daraus geht hervor, dass die Kosten für eine weitere Reduktion aufgrund der Wirtschaftskrise sowie niedriger CO2-Preise stark gesunken sind. Demnach würde die Erreichung des 30%-Ziels bis 2020 etwa 33 Mrd. EUR mehr kosten als das jetzige Klimaziel. Wirtschaftlich und technisch sei das machbar. Die Kommission schlägt beispielsweise vor, die Emissionszertifikate im Rahmen des Emissionshandels zu verringern oder steuerliche Instrumente einzusetzen. Eine einseitige Erhöhung der Reduktionsziele durch die EU wird es jedoch nicht geben. Sowohl Energiekommissar Oettinger, als auch Industriekommissar Tajani sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Auch aus den Mitgliedstaaten kam Widerstand: Vor allem die Wirtschaftsminister aus Deutschland und Frankreich sprachen sich gegen einen einseitigen Vorstoß der EU aus. Diesen hatte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard in einem im Vorfeld kommunizierten „Nonpaper“ befürwortet und damit eine lebhafte Diskussion ausgelöst. In der Pressekonferenz erklärte sie aber, dass eine einseitige Erhöhung derzeit „keinen Sinn“ mache, man sich mit der Analyse für den nächsten Weltklimagipfel in Mexiko rechtzeitig aufstellen wolle. Die Verschärfung der Reduktionsziele sei außerdem im Interesse der EU, die wegen der Krise nicht genügend in grüne Energien investiert habe. Mitgliedstaaten wie Schweden und Großbritannien befürworteten eine Erhöhung der Klimaziele, um die stockenden UN-Verhandlungen wieder in Gang zu bringen. Auch der deutsche Umweltminister Norbert Röttgen hatte sich für höhere Ziele ausgesprochen. Auch die Umweltverbände kritisieren die „zögernde“ Haltung der EU. Mitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/environment/climat/pdf/2010-05-26communication.pdf Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/618&format=HTML&aged= 0&language=DE&guiLanguage=en Ostsee ist überdüngt (JS) Einer neuen Studie der Helsinki-Kommission (Helcom) zufolge hat bisher kein Becken der Ostsee einen guten Umweltzustand erreicht. Laut Bericht ist die Verschmutzung trotz der gesunkenen Einträge von Stickstoff und Phosphat seit 1990 nicht geringer geworden. Maßnahmen zur Reduzierung der Eutrophierung sind kostspielig, aber voraussichtlich weniger kostenintensiv als die Folgen des Nichtstuns, prognostiziert die Studie. Helcom: http://www.helcom.fi/press_office/news_helcom/en_GB/HOLAS_release/ Bericht: http://www.helcom.fi/stc/files/Publications/Proceedings/bsep122.pdf RoHS: Umweltverbände und Industrie fordern Verbote (JS) Neben Umweltverbänden hat nun auch eine Gruppe von Industrieverbänden ab 2015 Verbote von bromierten Flammschutzmitteln und Polyvinylchlorid (PVC) in neuen Elektrogeräten gefordert. Sie plädieren damit für eine Erweiterung der Vorschriften in der zurzeit in Revision befindlichen RoHS-Richtlinie. Die RL dient zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektroneugeräten. Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 9 Die derzeit gültige Fassung beschränkt die Verwendung von bestimmten Schwermetallen und zwei Arten von bromierten Flammschutzmitteln. Die Firmen Acer, Dell, Hewlett-Packard und Sony Ericsson haben sich zusammen mit dem Europäischen Umweltbüro und ChemSec am 19.05. in einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Ziel der Kampagne ist es, den Ausstoß an Dioxinen weltweit zu verringern. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wird am 03.06. über den Vorschlag von Berichterstatterin Jill Evans zur Neufassung der RoHS-Richtlinie abstimmen. Gemeinsame Erklärung: http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/electronic-giants-and-green-groupspush-eu-for-flame-retardants-and-pvc-ban/ Vorbereitungen für 7. Umweltaktionsprogramm beginnen (JS) Das Ratspräsidentschaftstrio Spanien, Belgien und Ungarn hat auf einer Konferenz erste Strukturen für das nächste Umweltaktionsprogramm diskutiert. Auch die Evaluation des noch bis 2012 laufenden sechsten Umweltaktionsprogramms (6. UAP) gehört zu den Vorbereitungen für dieses Strategieinstrument zur Implementierung einer längerfristigen Umweltpolitik auf EU-Ebene. Die jetzige spanische EURatspräsidentschaft ebenso wie die im Juli folgende belgische und die ab Januar 2011 amtierende ungarische unterstützen die frühzeitige Debatte für das Nachfolgeprogramm ausdrücklich. Diskutiert werden unter anderem die Verbesserung der rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten der EU-Umweltgesetzgebung und deren Anwendung in den Mitgliedstaaten sowie freiwillige Maßnahmen und marktbasierte Instrumente. Das Europäische Umweltbüro (EEB) fordert eine frühzeitige Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Formulierung des 7. Umweltaktionsprogramms und will seinerseits nach der Sommerpause zu einer Tagung einladen. Auch die Wirtschaft will sich über ihre Interessenvertretungen in Brüssel in die Debatte einschalten. Besonders im Fokus: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und bessere Rechtssetzung. Konferenzunterlagen: http://www.isrcer.org/detalle_acto.asp?id_evento=165&op=2 REACH: Gebührensenkung für KMU (JS) Die Europäische Kommission hat am 28.5. eine Gebührensenkung für kleinere und mittlere Chemieunternehmen beschlossen. Beantragen Unternehmen einen Alternativnamen oder eine harmonisierte Kennzeichnung eines Stoffes, kann die Europäische Chemikalienagentur dafür Gebühren erheben. Um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Firmen zu erhalten, hat die Kommission die Gebühren gesenkt. Kleinstunternehmen werden nun 90, kleine 60 und mittlere Unternehmen 30 Prozent weniger bezahlen müssen. Im Kern geht es darum, die Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CPL) sowie die Chemikalienverordnung REACH zu vereinfachen. Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/594&format=HTML&aged= 0&language=DE&guiLanguage=en Webseite der Kommission: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/index_en.htm Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 10 Aus der Landesvertretung Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministers gemeinsam mit der BRAK: Strafprozess ohne Grenzen? (CP) Am 26.05. lud Justizminister Busemann gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer in die Niedersächsische Landesvertretung zu einer Podiumsdiskussion. „Strafprozess ohne Grenzen? – Freie Verkehrsfähigkeit von Beweisen statt Garantien für das Strafverfahren?“ - so lautete das kontrovers diskutierte Thema der Veranstaltung vor vollem Hause. Unter Leitung von Justizminister Busemann erörterten Dr. Christoph Sajonz (Europäische Kommission), Professor Dr. Holger Matt (BRAK/European Criminal Bar Association), Oberstaatsanwalt Christian Schierholt (Generalstaatsanwaltschaft Celle) sowie Professor Dr. Kai Ambos (Universität Göttingen) Risiken und Chancen eines EU-weit einheitlichen Instruments zur Beweiserhebung auf Grundlage des im November des vergangenen Jahres veröffentlichten Grünbuchs der Kommission zur Erlangung von Beweisen in Strafsachen. Hindert die Existenz verschiedener Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Ermittlungen tatsächlich die transnationale Beweiserhebung? Brauchen wir ein unionsweit einheitliches Beweiserhebungsrecht? Diese und andere Fragen diskutierten die Experten und ließen dabei ihre ganz eigenen Erfahrungen aus Sicht der Kommission, der Strafverteidigung, der Strafverfolgung und der Lehre einfließen. Die Experten unterstützten den von der Kommission eingeschlagenen Weg, Mindestgarantien im Strafverfahren europaweit Geltung verschaffen zu wollen. Eher Zurückhaltung wurde hingegen zum Teil hinsichtlich des in dem Grünbuch enthaltenen Vorschlags geäußert, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung einem einheitlichen Ansatz zur Beweiserhebung zugrunde zu legen. Die Diskussion wurde auch auf dem anschließenden Empfang noch lebhaft fortgeführt. Terminvorschau Rat 03.+04.06. 31.05. 31.05.+01.06. Justiz und Inneres Verkehr, Telekommunikation und Energie Landwirtschaft und Fischerei Informell Europäische Kommission Tagesordnung 02.06. Europäisches Parlament Ausschusssitzungen 01.+02.06. AGRI - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 02.+03.06. AFCO - Ausschuss für konstitutionelle Fragen 01.06. AFET - Auswärtige Angelegenheiten Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 11 BUDG - Haushaltsausschuss 01.+02.06. 31.05.+03.06. CRIS - Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise 31.05.+01.06. CONT - Haushaltskontrollausschuss CULT - Ausschuss für Kultur und Bildung 01.+02.06. DEVE – Ausschuss für Entwicklung 02.06. 01.+02.06. ECON - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 01.+02.06. EMPL - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 02.+03.06. ENVI - Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit 31.05.+01.06. ITRE - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie INTA – Ausschuss für internationalen Handel 01.06. IMCO - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 02.+03.06. 31.05.+01.06. JURI - Rechtsausschuss 31.05.+01.06. LIBE - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 01.+02.06. PECH - Fischerei 02.+03.06. REGI - Ausschuss für regionale Entwicklung 31.05.+01.06. TRAN - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union Rue Montoyer 61 – 1000 Bruxelles – Tel.: +32 2/230 00 17 – Fax: +32 2/230 13 20 E-Mail: [email protected] MF SvZ WP SD KD WB SN UK CW CP JS MZ Michael Freericks Sabine von Zanthier (Redaktion) Dr. Wolfgang Pelull Susanne Dlugaiczyk Kora Kristin Dammann Wulf Blumenstein Stephan Nordloh Uta Kreutzenbeck Christian Wittenbecher Dr. Christine Pichinot Jutta Schiecke Meike Ziegenmeier Kontakt: LK CB MS DP HE MD MH Lars Koenig Catherine Béhague Markus Suchanek Daniela Procacci Hedwig Ellerkamp Mechtilde Dreuw [email protected] Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union WB21-2010.doc Seite 12