Länderbericht USA

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Länderbericht USA
Länderbericht
USA
Stand: April 2013
www.bmelv.de
Deutsche Botschaft Washington
April 2013
Jahresbericht Land- und Ernährungswirtschaft in den USA
1. Größe
Die Gesamtfläche der USA beträgt 9,8 Mio. km², was dem 28-fachen der Größe Deutschlands
entspricht. Bevölkerungszentren befinden sich an der Küste im Nordosten und Südwesten
sowie im Süden.
50 Bundesstaaten bilden die USA. Hinzu kommen einige überseeische Gebiete.
2. Bevölkerung
313 Mio. Menschen lebten 2012 in den USA, 84% davon in Städten. Englisch ist die offizielle
Landessprache, im Süden ist aber auch Spanisch sehr verbreitet. Viele Produkte werden daher
zweisprachig ausgezeichnet.
Die Bevölkerung besteht zu 69,1% aus Weißen, 12,5% Latinos, 12,1% Schwarzen, 3,6 %
Asiaten und zu 0,7% aus indianischen Ureinwohnern1.
3. Landwirtschaft
Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum BIP liegt bei 1,1%., und 0,7% der Beschäftigten arbeiten im Agrarsektor. Agrarische Güter tragen zu mehr als 8,6 % zum Ausfuhrwert der
USA bei. Viele politischen Entscheidungsträger der Flächenstaaten haben einen engen Bezug
zum Agrarsektor, der gemeinsam mit dem vor- und nachgelagerten Bereich im ländlichen
Raum nach wie vor ein wichtiges Standbein der Wirtschaft darstellt.
4. Agrarhandel USA
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln stellt einen positiven
Beitrag zum ansonsten hohen Handelsbilanzdefizit (2012: Defizit von 735 Mrd. USD) dar.
Die Regierung Obama hat es sich zum Ziel gesetzt, den Handel im Zeitraum 2009 bis 2014 zu
verdoppeln; die hohen Agrarpreise haben ihr geholfen, diesem Ziel näher zu kommen.
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(2000) - (Bezeichnungen gemäß US Census Bureau).
4.1.
Exporte
Die USA sind mit einem landwirtschaftlichen Ausfuhrwert von 136,3 Mrd. USD 2011 der
weltweit größte Agrarexporteur. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 15% gestiegen.
10,4% der gesamten US-Exporterlöse stammen aus der Landwirtschaft. Nach Kalkulation des
US-Landwirtschaftsministeriums zeichnen die Agrarexporterlöse für über 18 % der Einnahmen der US-Landwirtschaft verantwortlich (2009, neuere Zahlen nicht verfügbar). Zielländer
sind Kanada, China, Mexiko, Südostasien, die Niederlande (Rang 12) und Deutschland (Rang
14). Neue Zielregionen sind vermehrt die Länder Asiens und der Nahe Osten. Exportprodukte
sind vor allem Rindfleisch, Milch, Sojabohnen, Mais, Weizen, Nüsse, Geflügel- und Schweinefleisch sowie Baumwolle.
Die USA sind der weltweit zweitgrößte Rindfleischexporteur (Zielländer: Japan, Südkorea,
Russland) und der zweitgrößte Schweinefleischexporteur (Zielländer: Japan und andere asiatische Länder). Geflügel geht primär nach Russland und China.
4.2.
Importe
Die USA sind gleichzeitig auch der weltweit zweitgrößte Agrarimporteur. Die USA importierten im Jahr 2011 Lebensmittel und Agrarprodukte im Gesamtwert von 98,9 Mrd. U.S.Dollar. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 17 Prozent.
5. Agrarhandel USA und Deutschland
Die USA exportierten 2011 ldw. Waren im Wert von 1,9 Mrd. € nach Deutschland (vor allem
Nüsse, Ölfrüchte, Spirituosen, Fisch und Tabakerzeugnisse) und importierten für 1,6 Mrd. €
(Kaffee, alkoholische Getränke, Schokolade, Backwaren, Milcherzeugnisse). Nach Russland
und der Schweiz sind die USA für Deutschland drittwichtigster Drittlandsmarkt.
6. Multilaterale und bilaterale Handelsverträge der USA und deren Einfluss auf den
Agrarhandel
Bei den Doha-Verhandlungen ist keine Veränderung der US-Position zu verzeichnen. Es gibt
Diskrepanzen mit Indien und China in der Frage zusätzlicher industrieller Sektorabkommen
sowie des Speziellen Agrar-Schutzmechanismus (=Special Safeguard Mechanism/SSM) für
Entwicklungsländer. Die USA sehen durch SSM ihre offensiven Agrarexportinteressen zu
stark behindert.
Die USA haben Freihandelsabkommen mit Kanada und Mexiko (NAFTA), Australien, Chile
und 13 weiteren Ländern. Im Oktober 2011 wurden von US-Seite Freihandelsabkommen mit
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Südkorea, Panama und Kolumbien unterzeichnet, die im Laufe des Jahres 2012 in Kraft getreten sind.
Derzeit laufen Verhandlungen über die Erweiterung der Trans-Pacific Partnership (TPP) mit
Australien, Brunei, Chile, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam auf Hochtouren.
Kanada und Mexiko nehmen seit Ende 2012 an diesen Verhandlungen ebenfalls teil, Japan
hat Interesse signalisiert. Die Regierung Obama ist daran interessiert, die Verhandlungen
möglichst noch im Jahr 2013 zu beenden.
Im Februar 2013 haben die EU und die USA bekannt gegeben, miteinander über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen verhandeln zu wollen. Der Abschluss dieser
Verhandlungen, die unter dem Namen Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)
geführt werden, wird innerhalb von 2 bis 3 Jahren angestrebt. Die Verhandlungen werden
voraussichtlich kurz vor oder nach der Sommerpause beginnen.
7. Handelshemmnisse/Marktzugangsbeschränkungen der USA für deutsche Exporteure
Die USA haben ein WTO-konformes Importregime, jedoch sehr detaillierte Kennzeichnungsbestimmungen, die genauestens beachtet werden müssen. Für bestimmte Nahrungsmittel (z.B.
Milch, Käse, Thunfisch, Zucker und zuckerhaltige Waren) gelten mengenmäßige Beschränkungen (Lizenzpflicht). Besondere Genehmigungspflichten gelten für Fleisch und Fleischwaren und Eiprodukte. Bei diesen Waren müssen die USA zunächst die Lebensmittelüberwachungsstrukturen des Exportlandes prüfen und befürworten (Dauer: 1 – 2 Jahre), bevor ein
Unternehmen Exportinteresse anmelden kann und dann vom US-Kontrolldienst zugelassen
wird (0,5 – 1 Jahr). Deutschland hat derzeit eine Zulassung für Schweinefleischerzeugnisse.
Für Lebendvieh gelten gesonderte Regelungen; gleiches gilt für pflanzliche Lebensmittel. Für
den Export von Äpfeln und Birnen in die USA befindet sich Deutschland derzeit mit einigen
anderen EU-Staaten in der Prüfung.
Die Food and Drug Administration erarbeitet gerade neue Vorschriften für Lebensmittel. Das
neue Lebensmittelrecht enthält zahlreiche Prinzipien, die dem Lebensmittelrecht der EU im
Wesentlichen entsprechen, aber in Einzelheiten doch unterschiedlich sind. Ab Ende 2012
müssen sich alle Unternehmen, die in die USA exportieren wollen, registrieren lassen. Noch
im Jahr 2013 wird die Vorlage einer Verordnung erwartet, die beschreibt, welche Zertifizierungen dazu führen, dass die Food and Drug Administration keine weiteren Nachweise zur
Lebensmittelsicherheit verlangt. Es empfiehlt sich, Änderungen im Bereich des Lebensmittelsicherheitsrechts aufmerksam mitzuverfolgen.
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Aktuelle Informationen über temporäre Quoten, Sonderbestimmungen etc. können jederzeit
bei den Deutsch-Amerikanischen Handelskammern, der Handelsabteilung der amerikanischen
Botschaft in Berlin, der Webseite www.germanfoods.org/exporters und verbindlich im Office
of Trade Compliance & Quotas des U.S.-Customs Service eingeholt werden. Einen guten Einstieg in die Importbestimmungen bietet das Einfuhrhandbuch des US-Zolls. Deren Anschriften finden sich im Anhang.
7. 1 Zuständige Behörden in den USA
7.1.1. USDA und nachgeordnete Behörden
Dem Landwirtschaftsministerium USDA unterstehen zahlreiche, aber nicht alle Behörden, die
für die Einfuhr von Lebensmitteln u.a. relevant sind:
a) Food Safety & Inspection Service (FSIS):
FSIS ist für lebensmittelrechtliche Einfuhrkontrollen, Etikettengenehmigungen sowie
Inhaltsstoffe und Herstellungsverfahren von Fleisch und Fleischwaren sowie von Erzeugnissen aus Eiern zuständig.
b) Animal & Plant Health Inspection Service (APHIS):
Diese Behörde überwacht bei der Einfuhr die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, einschließlich der Unbedenklichkeit von Holz, Holzpaletten bzw. Verpackungsmaterial aus
Holz. Sie erteilt die Genehmigungen und Exportzulassungen für lebende Tiere, tierische
Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte.
c) Foreign Agricultural Service (FAS):
FAS erteilt die Einfuhrlizenzen für Käse, die zu einem vergünstigten Zollsatz eingeführt
werden dürfen, an empfangsberechtigte US Importeure.
d) Agricultural Marketing Service (AMS):
AMS implementiert das National Organic Program (NOP), also die nationalen Standards
für alle Bio („Organic“) Lebensmittel.
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7.1.2. Food and Drug Administration (FDA)
Diese Behörde, die dem Gesundheitsministerium zugeordnet ist, ist prinzipiell für die lebensmittelrechtliche Kontrolle von Nahrungsmitteln, die nicht vom FSIS kontrolliert werden,
zuständig. De facto sind dies mehr als 80 % aller Lebensmittel. Sie überwacht die Zusammensetzung, Etikettierung, die Zutaten (inkl. zulässige Farben und Bestandteile), die
Registrierung der Hersteller von ungesäuerten oder schwachsauren Lebensmitteln und
implementiert das Bioterrorismusgesetz.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von FSIS und FDA ist nicht immer einfach. FSIS ist für
die Sicherheit von Fleisch, Geflügel, Eiern in der Schale und Catfish (Welse) verantwortlich,
die FDA für alle anderen Nahrungsmittel. Manche Zuständigkeiten sind ausgesprochen verwirrend: Wurst wird von FSIS inspiziert, ihre Verpackung von FDA. FDA kontrolliert Eier in
der Schale, FSIS ist für Eiprodukte verantwortlich. Pizza fällt je nach Belag in die Zuständigkeit der einen oder anderen Kontrollbehörde. Die FDA reguliert Hühnerfutter, aber die
Legeanlagen fallen in die Zuständigkeit von FSIS. FSIS ist gesetzlich verpflichtet, bei der
Schlachtung und Zerlegung / Verarbeitung von Fleisch für Inspektionen vor Ort anwesend zu
sein (andernfalls kann nicht weiter gearbeitet werden), während die FDA stichprobenhaft und
in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.
7.1.3. Zoll
Die US Customs and Border Protection des Departments of Homeland Security kontrolliert
die Ware bei der Einfuhr. Wegen zahlreicher Detailregelungen wird empfohlen, die Dienste
eines Importeurs oder Brokers in Anspruch zu nehmen.
7.1.4. Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau
Die Behörde zur Überwachung von alkoholischen Getränken und Tabak (Alcohol and
Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB)) ist dem U.S. Department of the Treasury zugeordnet.
Das hat historische Gründe, da diese Genussmittel besonders überwacht und besteuert werden.
Unangenehmer ist, dass zahlreiche Regelungen für diese Erzeugnisse von den einzelnen
Bundesstaaten erlassen werden. Es ist daher empfehlenswert, eng mit einem Importeur in den
USA zusammenzuarbeiten. TTB informiert Privatleute und Behörden über die Vorschriften
zur Zusammensetzung, Besteuerung, Produktion, Sicherheit, Verteilung und Genuss von
Alkohol und setzt diese in Ermittlungen auch selbst durch. TTB prüft auch die Kennzeichnung und erteilt ein Certificat of Label Approval (COLA). Alle Personen, die mit Alkohol
handeln, müssen von TTB eine Zulassung erhalten.
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8. Aktivitäten deutscher Unternehmer der Agrar- und Ernährungswirtschaft in den
USA sowie kurz- und langfristige Exportaussichten für deutsche Agrar- und
Ernährungsgüter (u.a. Milch, Käse, Fleisch, Wein, Süßwaren, Spezialitäten) auf dem
US-Markt
Im letzten Jahr wuchsen die DEU-Lebensmittelexporte in die USA um 7%. Während Verbraucherprodukte (Süß- und Backwaren, alkoholische Getränke, Snacks, verarbeitete und halbfertige Zutaten) ohnehin einen signifikanten Stellenwert in den DEU-Exporten einnehmen,
konnten 2012 insbesondere bei Milchprodukten (ohne Butter und Käse) eine Verdoppelung
erreicht werden. Zwei priaten deutschen Molkereien ist es gelungen, auf dem Joghurtmarkt Fuß
zu fassen. Dennoch ist der Markt besonders für kleine und mittelständische Hersteller zunehmend schwierig. Neben den Kennzeichnungsvorschriften, logistischen Voraussetzungen und
gestiegenen Lebensmittelsicherheitsauflagen gefährden der nach wie vor relativ hohe Dollarkurs und Trend zu Discountwaren im Handel ein langfristiges Wachstum in diesem Sektor.
Darüber hinaus bietet der deutsche Gemeinschaftsstand des BMELV bei den größten und
führenden Messen in Nordamerika, den Winter und Summer Fancy Food Shows, eine exzellente Gelegenheit für alle deutsche Lebensmittelexporteure, Kunden im Einzelhandel und in
der Gastronomie zu finden und zu sprechen.
Für Markteinsteiger bieten die Geschäftreisen und Markterkundungsreisen der DeutschAmerikanischen Handelskammern sehr gute Gelegenheiten, den Markt und seine Infrastruktur
kennenzulernen, sowie erste Handelskontakte zu schließen.
9. Stellung von Wettbewerbern anderer Länder (u.a. EU-MS) auf dem US-Markt
Die größten Agrarexportmärkte der USA sind das nordamerikanische Nachbarland Kanada,
dicht gefolgt von Mexiko. Beide Länder haben mit den USA ein Freihandelsabkommen
(NAFTA) abgeschlossen und sind daher präferierte Handelspartner. Insgesamt stammen auch
etwas mehr als ein Drittel (36,3 Prozent) der amerikanischen Importe von Lebensmitteln aus
diesen beiden Ländern.
Bei den Importen ergibt sich ein etwas anderes Bild; hier belegen die Länder der EU nach
Kanada den 2. Platz, gefolgt von Mexiko. Innerhalb der EU liegt Italien an der Spitze und
exportiert mehr als doppelt so viele Waren in die USA wie Deutschland, das nach Frankreich,
Irland und den Niederlanden den 5. Rang belegt. Als Gründe sind neben den kontinuierlich
gewachsenen historischen Beziehungen und anderen Verbrauchsgewohnheiten der Amerikaner auch die US-Einfuhrbestimmungen für Erzeugnisse zu nennen, bei denen Deutschland
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zwar traditionell stark ist (Fleischwaren und Milchprodukte), deren Einhaltung jedoch
besonderes Engagement der Exporteure und ihrer Vorlieferanten erfordert. Erfolge beim
Absatz von küchenfertigen Produkten und Backwaren zeigen aber, dass die USA ein sehr
lohnender Markt sein kann. Im Gefolge des Aufbaus eines Discountsegments durch Aldi
(unter dem Firmennamen Aldi und „Trader Joe’s“) in den letzten Jahren dürfte es weiteren
europäischen Firmen gelingen, Fuß im U.S.-Markt zu fassen.
Nach der Auflösung der CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH ist es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwieriger geworden,
sich den U.S.-Markt zu erschließen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend durch die neue
Lebensmittelgesetzgebung verstärkt wird.
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Kontaktstellen
Deutsche Botschaft Washington DC
Embassy of the Federal Republic of Germany
2300 M Street
Washington, D.C., 20037
Tel.: +1(202) 298-4000
Ansprechpartner
Landwirtschaftsreferent
Dr. Thomas Schmidt
Tel:. +1 202 298 4347
Fax: +1 202 298 4386
Email: [email protected]
- Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Handelsbeziehungen, Einfuhrabkommen, etc.
Deutsche Außenhandelskammer (AHK USA)
American German Chamber of Industry and Commerce Inc.
New York
German American Chamber of Commerce, Inc.
75 Broad Street, 21st Floor
New York, NY 10004
T +1 (212) 974-8830
F +1 (212) 974-8867
info(at)gaccny.com
www.gaccny.com
German American Chamber of Commerce
of Southern United States, Inc.
1170 Howell Mill Road, Suite 300
Atlanta, GA 30318
T +1 (404) 586-6800
F +1 (404) 586-6820
info(at)gaccsouth.com
www.gaccsouth.com
Chicago
German American Chamber of Commerce
of the Midwest, Inc.
321 North Clark, Suite 1425
Chicago, IL 60654
T +1 (312) 644-2662
F +1 (312) 644-0739
info(at)gaccom.org
www.gaccom.org
German American Chamber of Commerce
of the Southern United States, Inc., Texas Office
3D/International Tower Building 1900 West Loop South, Suite 1185
Houston, TX 77027
8
T +1 (832) 384-1200
F +1 (713) 715-6599
info(at)gacctexas.com
www.gacctexas.com
German American Chamber of Commerce, Inc.
Philadelphia Branch
One Penn Center, Suite 340
1617 John F. Kennedy Blvd.,
Philadelphia, PA 19103
T +1 (215) 665-1585
F +1 (215) 665-0375
info(at)gaccphiladelphia.com
www.gaccphiladelphia.com
German American Chamber of Commerce, Inc.
Office for the Western United States
One Embarcadero Center, Suite 1060
San Francisco, CA 94111
T +1 (415) 248-1240
F +1 (415) 627-0160
info-ca(at)gaccny.com
www.gaccsanfrancisco.com
German Foods North America
719 Sixth Street, NW
Washington, DC 20001
T +1 (301) 365 5043
F + 1 (202) 467 5440
www.germanfoods.org/exporters
Ansprechpartner:
Arnim von Friedeburg
Managing Partner
[email protected]
Ihr Ansprechpartner für kooperative Promotions- und Handelsfragen
Eurofoods Regulatory Advisors, LLC
42 Lehigh Lane
Hicksville, NY 11801-3313
TEL: (516) 433-4864
Fax: (516) 433-0637
www.eurofoodsreg.com
Ansprechpartner:
Margaret Eckert
President
[email protected]
Für Fragen der Lebensmittelkennzeichnug, Einfuhrbeschränkungen und zur Unterstützung bei
Problemen bei der Einfuhr
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Botschaft der USA in der Bundesrepublik Deutschland
Embassy of the United States Berlin
Postanschrift: Clayallee 170
14191 Berlin
Federal Republic of Germany
Tel.: +49-30-8305-0
Nützliche Links im Internet
Einfuhrbestimmungen von FSIS:
http://www.fsis.usda.gov/Regulations_&_Policies/Import_Information/index.asp
Einfuhrbestimmungen der FDA:
http://www.fda.gov/Food/InternationalActivities/Imports/default.htm
Hinweise und Formulare für den Import von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter
phytosanitären Gesichtspunkten:
http://www.aphis.usda.gov/plant_health/permits/plantproducts.shtml
Regelungen für Verpackungsmaterial aus Holz:
http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/trade_programs/agriculture/wpm/
US-Zoll: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/basic_trade/
Einfuhrhandbuch des US-Zolls: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/basic_trade/
US-Zolltarif: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/trade_programs/duty_rates/
Germany Trade & Invest bietet Informationen zu Wirtschaftsdaten der USA: www.gtai.de
Marktstudien des BMELV:
http://www.agrarexportfoerderung.de/fileadmin/sites/default/files/Marktstudien/USASuessigkeiten-Snacks.pdf
http://www.agrarexportfoerderung.de//fileadmin/sites/default/files/Marktstudien/Zielgruppena
nalyseMolkereiWurstBackwarenUSA-Atlanta.pdf
http://www.agrarexportfoerderung.de//fileadmin/sites/default/files/Marktstudien/USAZGABi
erundWein.pdf
http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=phs&url=http://www.agrarexportfoerderung.de/fileadmi
n/SITE_MASTER/content/files/Marktstudien/2013/ZGA-USA-LebensmittelspezialitaetenBioprodukte.pdf&lnkname=http://www.agrarexportfoerderung.de/fileadmin/SITE_MASTER/
content/files/Marktstudien/2013/ZGA-USA-Lebensmittelspezialitaeten-Bioprodukte.pdf
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Impressum
Herausgeber:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Abteilung 6 - EU-Politik, Internationale Zusammenarbeit, Fischerei
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Gestaltung Umschlag:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Text:
Dr. Thomas Schmidt, Botschaft der Republik Deutschland, Washington, USA
Druck:
BMELV
Weitere Informationen:
www.agrarexportfoerderung.de
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