Länderbericht USA
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Länderbericht USA Stand: April 2013 www.bmelv.de Deutsche Botschaft Washington April 2013 Jahresbericht Land- und Ernährungswirtschaft in den USA 1. Größe Die Gesamtfläche der USA beträgt 9,8 Mio. km², was dem 28-fachen der Größe Deutschlands entspricht. Bevölkerungszentren befinden sich an der Küste im Nordosten und Südwesten sowie im Süden. 50 Bundesstaaten bilden die USA. Hinzu kommen einige überseeische Gebiete. 2. Bevölkerung 313 Mio. Menschen lebten 2012 in den USA, 84% davon in Städten. Englisch ist die offizielle Landessprache, im Süden ist aber auch Spanisch sehr verbreitet. Viele Produkte werden daher zweisprachig ausgezeichnet. Die Bevölkerung besteht zu 69,1% aus Weißen, 12,5% Latinos, 12,1% Schwarzen, 3,6 % Asiaten und zu 0,7% aus indianischen Ureinwohnern1. 3. Landwirtschaft Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum BIP liegt bei 1,1%., und 0,7% der Beschäftigten arbeiten im Agrarsektor. Agrarische Güter tragen zu mehr als 8,6 % zum Ausfuhrwert der USA bei. Viele politischen Entscheidungsträger der Flächenstaaten haben einen engen Bezug zum Agrarsektor, der gemeinsam mit dem vor- und nachgelagerten Bereich im ländlichen Raum nach wie vor ein wichtiges Standbein der Wirtschaft darstellt. 4. Agrarhandel USA Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln stellt einen positiven Beitrag zum ansonsten hohen Handelsbilanzdefizit (2012: Defizit von 735 Mrd. USD) dar. Die Regierung Obama hat es sich zum Ziel gesetzt, den Handel im Zeitraum 2009 bis 2014 zu verdoppeln; die hohen Agrarpreise haben ihr geholfen, diesem Ziel näher zu kommen. 1 (2000) - (Bezeichnungen gemäß US Census Bureau). 4.1. Exporte Die USA sind mit einem landwirtschaftlichen Ausfuhrwert von 136,3 Mrd. USD 2011 der weltweit größte Agrarexporteur. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 15% gestiegen. 10,4% der gesamten US-Exporterlöse stammen aus der Landwirtschaft. Nach Kalkulation des US-Landwirtschaftsministeriums zeichnen die Agrarexporterlöse für über 18 % der Einnahmen der US-Landwirtschaft verantwortlich (2009, neuere Zahlen nicht verfügbar). Zielländer sind Kanada, China, Mexiko, Südostasien, die Niederlande (Rang 12) und Deutschland (Rang 14). Neue Zielregionen sind vermehrt die Länder Asiens und der Nahe Osten. Exportprodukte sind vor allem Rindfleisch, Milch, Sojabohnen, Mais, Weizen, Nüsse, Geflügel- und Schweinefleisch sowie Baumwolle. Die USA sind der weltweit zweitgrößte Rindfleischexporteur (Zielländer: Japan, Südkorea, Russland) und der zweitgrößte Schweinefleischexporteur (Zielländer: Japan und andere asiatische Länder). Geflügel geht primär nach Russland und China. 4.2. Importe Die USA sind gleichzeitig auch der weltweit zweitgrößte Agrarimporteur. Die USA importierten im Jahr 2011 Lebensmittel und Agrarprodukte im Gesamtwert von 98,9 Mrd. U.S.Dollar. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 17 Prozent. 5. Agrarhandel USA und Deutschland Die USA exportierten 2011 ldw. Waren im Wert von 1,9 Mrd. € nach Deutschland (vor allem Nüsse, Ölfrüchte, Spirituosen, Fisch und Tabakerzeugnisse) und importierten für 1,6 Mrd. € (Kaffee, alkoholische Getränke, Schokolade, Backwaren, Milcherzeugnisse). Nach Russland und der Schweiz sind die USA für Deutschland drittwichtigster Drittlandsmarkt. 6. Multilaterale und bilaterale Handelsverträge der USA und deren Einfluss auf den Agrarhandel Bei den Doha-Verhandlungen ist keine Veränderung der US-Position zu verzeichnen. Es gibt Diskrepanzen mit Indien und China in der Frage zusätzlicher industrieller Sektorabkommen sowie des Speziellen Agrar-Schutzmechanismus (=Special Safeguard Mechanism/SSM) für Entwicklungsländer. Die USA sehen durch SSM ihre offensiven Agrarexportinteressen zu stark behindert. Die USA haben Freihandelsabkommen mit Kanada und Mexiko (NAFTA), Australien, Chile und 13 weiteren Ländern. Im Oktober 2011 wurden von US-Seite Freihandelsabkommen mit 2 Südkorea, Panama und Kolumbien unterzeichnet, die im Laufe des Jahres 2012 in Kraft getreten sind. Derzeit laufen Verhandlungen über die Erweiterung der Trans-Pacific Partnership (TPP) mit Australien, Brunei, Chile, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam auf Hochtouren. Kanada und Mexiko nehmen seit Ende 2012 an diesen Verhandlungen ebenfalls teil, Japan hat Interesse signalisiert. Die Regierung Obama ist daran interessiert, die Verhandlungen möglichst noch im Jahr 2013 zu beenden. Im Februar 2013 haben die EU und die USA bekannt gegeben, miteinander über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen verhandeln zu wollen. Der Abschluss dieser Verhandlungen, die unter dem Namen Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) geführt werden, wird innerhalb von 2 bis 3 Jahren angestrebt. Die Verhandlungen werden voraussichtlich kurz vor oder nach der Sommerpause beginnen. 7. Handelshemmnisse/Marktzugangsbeschränkungen der USA für deutsche Exporteure Die USA haben ein WTO-konformes Importregime, jedoch sehr detaillierte Kennzeichnungsbestimmungen, die genauestens beachtet werden müssen. Für bestimmte Nahrungsmittel (z.B. Milch, Käse, Thunfisch, Zucker und zuckerhaltige Waren) gelten mengenmäßige Beschränkungen (Lizenzpflicht). Besondere Genehmigungspflichten gelten für Fleisch und Fleischwaren und Eiprodukte. Bei diesen Waren müssen die USA zunächst die Lebensmittelüberwachungsstrukturen des Exportlandes prüfen und befürworten (Dauer: 1 – 2 Jahre), bevor ein Unternehmen Exportinteresse anmelden kann und dann vom US-Kontrolldienst zugelassen wird (0,5 – 1 Jahr). Deutschland hat derzeit eine Zulassung für Schweinefleischerzeugnisse. Für Lebendvieh gelten gesonderte Regelungen; gleiches gilt für pflanzliche Lebensmittel. Für den Export von Äpfeln und Birnen in die USA befindet sich Deutschland derzeit mit einigen anderen EU-Staaten in der Prüfung. Die Food and Drug Administration erarbeitet gerade neue Vorschriften für Lebensmittel. Das neue Lebensmittelrecht enthält zahlreiche Prinzipien, die dem Lebensmittelrecht der EU im Wesentlichen entsprechen, aber in Einzelheiten doch unterschiedlich sind. Ab Ende 2012 müssen sich alle Unternehmen, die in die USA exportieren wollen, registrieren lassen. Noch im Jahr 2013 wird die Vorlage einer Verordnung erwartet, die beschreibt, welche Zertifizierungen dazu führen, dass die Food and Drug Administration keine weiteren Nachweise zur Lebensmittelsicherheit verlangt. Es empfiehlt sich, Änderungen im Bereich des Lebensmittelsicherheitsrechts aufmerksam mitzuverfolgen. 3 Aktuelle Informationen über temporäre Quoten, Sonderbestimmungen etc. können jederzeit bei den Deutsch-Amerikanischen Handelskammern, der Handelsabteilung der amerikanischen Botschaft in Berlin, der Webseite www.germanfoods.org/exporters und verbindlich im Office of Trade Compliance & Quotas des U.S.-Customs Service eingeholt werden. Einen guten Einstieg in die Importbestimmungen bietet das Einfuhrhandbuch des US-Zolls. Deren Anschriften finden sich im Anhang. 7. 1 Zuständige Behörden in den USA 7.1.1. USDA und nachgeordnete Behörden Dem Landwirtschaftsministerium USDA unterstehen zahlreiche, aber nicht alle Behörden, die für die Einfuhr von Lebensmitteln u.a. relevant sind: a) Food Safety & Inspection Service (FSIS): FSIS ist für lebensmittelrechtliche Einfuhrkontrollen, Etikettengenehmigungen sowie Inhaltsstoffe und Herstellungsverfahren von Fleisch und Fleischwaren sowie von Erzeugnissen aus Eiern zuständig. b) Animal & Plant Health Inspection Service (APHIS): Diese Behörde überwacht bei der Einfuhr die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, einschließlich der Unbedenklichkeit von Holz, Holzpaletten bzw. Verpackungsmaterial aus Holz. Sie erteilt die Genehmigungen und Exportzulassungen für lebende Tiere, tierische Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte. c) Foreign Agricultural Service (FAS): FAS erteilt die Einfuhrlizenzen für Käse, die zu einem vergünstigten Zollsatz eingeführt werden dürfen, an empfangsberechtigte US Importeure. d) Agricultural Marketing Service (AMS): AMS implementiert das National Organic Program (NOP), also die nationalen Standards für alle Bio („Organic“) Lebensmittel. 4 7.1.2. Food and Drug Administration (FDA) Diese Behörde, die dem Gesundheitsministerium zugeordnet ist, ist prinzipiell für die lebensmittelrechtliche Kontrolle von Nahrungsmitteln, die nicht vom FSIS kontrolliert werden, zuständig. De facto sind dies mehr als 80 % aller Lebensmittel. Sie überwacht die Zusammensetzung, Etikettierung, die Zutaten (inkl. zulässige Farben und Bestandteile), die Registrierung der Hersteller von ungesäuerten oder schwachsauren Lebensmitteln und implementiert das Bioterrorismusgesetz. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von FSIS und FDA ist nicht immer einfach. FSIS ist für die Sicherheit von Fleisch, Geflügel, Eiern in der Schale und Catfish (Welse) verantwortlich, die FDA für alle anderen Nahrungsmittel. Manche Zuständigkeiten sind ausgesprochen verwirrend: Wurst wird von FSIS inspiziert, ihre Verpackung von FDA. FDA kontrolliert Eier in der Schale, FSIS ist für Eiprodukte verantwortlich. Pizza fällt je nach Belag in die Zuständigkeit der einen oder anderen Kontrollbehörde. Die FDA reguliert Hühnerfutter, aber die Legeanlagen fallen in die Zuständigkeit von FSIS. FSIS ist gesetzlich verpflichtet, bei der Schlachtung und Zerlegung / Verarbeitung von Fleisch für Inspektionen vor Ort anwesend zu sein (andernfalls kann nicht weiter gearbeitet werden), während die FDA stichprobenhaft und in unregelmäßigen Abständen kontrolliert. 7.1.3. Zoll Die US Customs and Border Protection des Departments of Homeland Security kontrolliert die Ware bei der Einfuhr. Wegen zahlreicher Detailregelungen wird empfohlen, die Dienste eines Importeurs oder Brokers in Anspruch zu nehmen. 7.1.4. Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau Die Behörde zur Überwachung von alkoholischen Getränken und Tabak (Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB)) ist dem U.S. Department of the Treasury zugeordnet. Das hat historische Gründe, da diese Genussmittel besonders überwacht und besteuert werden. Unangenehmer ist, dass zahlreiche Regelungen für diese Erzeugnisse von den einzelnen Bundesstaaten erlassen werden. Es ist daher empfehlenswert, eng mit einem Importeur in den USA zusammenzuarbeiten. TTB informiert Privatleute und Behörden über die Vorschriften zur Zusammensetzung, Besteuerung, Produktion, Sicherheit, Verteilung und Genuss von Alkohol und setzt diese in Ermittlungen auch selbst durch. TTB prüft auch die Kennzeichnung und erteilt ein Certificat of Label Approval (COLA). Alle Personen, die mit Alkohol handeln, müssen von TTB eine Zulassung erhalten. 5 8. Aktivitäten deutscher Unternehmer der Agrar- und Ernährungswirtschaft in den USA sowie kurz- und langfristige Exportaussichten für deutsche Agrar- und Ernährungsgüter (u.a. Milch, Käse, Fleisch, Wein, Süßwaren, Spezialitäten) auf dem US-Markt Im letzten Jahr wuchsen die DEU-Lebensmittelexporte in die USA um 7%. Während Verbraucherprodukte (Süß- und Backwaren, alkoholische Getränke, Snacks, verarbeitete und halbfertige Zutaten) ohnehin einen signifikanten Stellenwert in den DEU-Exporten einnehmen, konnten 2012 insbesondere bei Milchprodukten (ohne Butter und Käse) eine Verdoppelung erreicht werden. Zwei priaten deutschen Molkereien ist es gelungen, auf dem Joghurtmarkt Fuß zu fassen. Dennoch ist der Markt besonders für kleine und mittelständische Hersteller zunehmend schwierig. Neben den Kennzeichnungsvorschriften, logistischen Voraussetzungen und gestiegenen Lebensmittelsicherheitsauflagen gefährden der nach wie vor relativ hohe Dollarkurs und Trend zu Discountwaren im Handel ein langfristiges Wachstum in diesem Sektor. Darüber hinaus bietet der deutsche Gemeinschaftsstand des BMELV bei den größten und führenden Messen in Nordamerika, den Winter und Summer Fancy Food Shows, eine exzellente Gelegenheit für alle deutsche Lebensmittelexporteure, Kunden im Einzelhandel und in der Gastronomie zu finden und zu sprechen. Für Markteinsteiger bieten die Geschäftreisen und Markterkundungsreisen der DeutschAmerikanischen Handelskammern sehr gute Gelegenheiten, den Markt und seine Infrastruktur kennenzulernen, sowie erste Handelskontakte zu schließen. 9. Stellung von Wettbewerbern anderer Länder (u.a. EU-MS) auf dem US-Markt Die größten Agrarexportmärkte der USA sind das nordamerikanische Nachbarland Kanada, dicht gefolgt von Mexiko. Beide Länder haben mit den USA ein Freihandelsabkommen (NAFTA) abgeschlossen und sind daher präferierte Handelspartner. Insgesamt stammen auch etwas mehr als ein Drittel (36,3 Prozent) der amerikanischen Importe von Lebensmitteln aus diesen beiden Ländern. Bei den Importen ergibt sich ein etwas anderes Bild; hier belegen die Länder der EU nach Kanada den 2. Platz, gefolgt von Mexiko. Innerhalb der EU liegt Italien an der Spitze und exportiert mehr als doppelt so viele Waren in die USA wie Deutschland, das nach Frankreich, Irland und den Niederlanden den 5. Rang belegt. Als Gründe sind neben den kontinuierlich gewachsenen historischen Beziehungen und anderen Verbrauchsgewohnheiten der Amerikaner auch die US-Einfuhrbestimmungen für Erzeugnisse zu nennen, bei denen Deutschland 6 zwar traditionell stark ist (Fleischwaren und Milchprodukte), deren Einhaltung jedoch besonderes Engagement der Exporteure und ihrer Vorlieferanten erfordert. Erfolge beim Absatz von küchenfertigen Produkten und Backwaren zeigen aber, dass die USA ein sehr lohnender Markt sein kann. Im Gefolge des Aufbaus eines Discountsegments durch Aldi (unter dem Firmennamen Aldi und „Trader Joe’s“) in den letzten Jahren dürfte es weiteren europäischen Firmen gelingen, Fuß im U.S.-Markt zu fassen. Nach der Auflösung der CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH ist es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwieriger geworden, sich den U.S.-Markt zu erschließen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend durch die neue Lebensmittelgesetzgebung verstärkt wird. 7 Kontaktstellen Deutsche Botschaft Washington DC Embassy of the Federal Republic of Germany 2300 M Street Washington, D.C., 20037 Tel.: +1(202) 298-4000 Ansprechpartner Landwirtschaftsreferent Dr. Thomas Schmidt Tel:. +1 202 298 4347 Fax: +1 202 298 4386 Email: [email protected] - Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Handelsbeziehungen, Einfuhrabkommen, etc. Deutsche Außenhandelskammer (AHK USA) American German Chamber of Industry and Commerce Inc. New York German American Chamber of Commerce, Inc. 75 Broad Street, 21st Floor New York, NY 10004 T +1 (212) 974-8830 F +1 (212) 974-8867 info(at)gaccny.com www.gaccny.com German American Chamber of Commerce of Southern United States, Inc. 1170 Howell Mill Road, Suite 300 Atlanta, GA 30318 T +1 (404) 586-6800 F +1 (404) 586-6820 info(at)gaccsouth.com www.gaccsouth.com Chicago German American Chamber of Commerce of the Midwest, Inc. 321 North Clark, Suite 1425 Chicago, IL 60654 T +1 (312) 644-2662 F +1 (312) 644-0739 info(at)gaccom.org www.gaccom.org German American Chamber of Commerce of the Southern United States, Inc., Texas Office 3D/International Tower Building 1900 West Loop South, Suite 1185 Houston, TX 77027 8 T +1 (832) 384-1200 F +1 (713) 715-6599 info(at)gacctexas.com www.gacctexas.com German American Chamber of Commerce, Inc. Philadelphia Branch One Penn Center, Suite 340 1617 John F. Kennedy Blvd., Philadelphia, PA 19103 T +1 (215) 665-1585 F +1 (215) 665-0375 info(at)gaccphiladelphia.com www.gaccphiladelphia.com German American Chamber of Commerce, Inc. Office for the Western United States One Embarcadero Center, Suite 1060 San Francisco, CA 94111 T +1 (415) 248-1240 F +1 (415) 627-0160 info-ca(at)gaccny.com www.gaccsanfrancisco.com German Foods North America 719 Sixth Street, NW Washington, DC 20001 T +1 (301) 365 5043 F + 1 (202) 467 5440 www.germanfoods.org/exporters Ansprechpartner: Arnim von Friedeburg Managing Partner [email protected] Ihr Ansprechpartner für kooperative Promotions- und Handelsfragen Eurofoods Regulatory Advisors, LLC 42 Lehigh Lane Hicksville, NY 11801-3313 TEL: (516) 433-4864 Fax: (516) 433-0637 www.eurofoodsreg.com Ansprechpartner: Margaret Eckert President [email protected] Für Fragen der Lebensmittelkennzeichnug, Einfuhrbeschränkungen und zur Unterstützung bei Problemen bei der Einfuhr 9 Botschaft der USA in der Bundesrepublik Deutschland Embassy of the United States Berlin Postanschrift: Clayallee 170 14191 Berlin Federal Republic of Germany Tel.: +49-30-8305-0 Nützliche Links im Internet Einfuhrbestimmungen von FSIS: http://www.fsis.usda.gov/Regulations_&_Policies/Import_Information/index.asp Einfuhrbestimmungen der FDA: http://www.fda.gov/Food/InternationalActivities/Imports/default.htm Hinweise und Formulare für den Import von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter phytosanitären Gesichtspunkten: http://www.aphis.usda.gov/plant_health/permits/plantproducts.shtml Regelungen für Verpackungsmaterial aus Holz: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/trade_programs/agriculture/wpm/ US-Zoll: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/basic_trade/ Einfuhrhandbuch des US-Zolls: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/basic_trade/ US-Zolltarif: http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/trade_programs/duty_rates/ Germany Trade & Invest bietet Informationen zu Wirtschaftsdaten der USA: www.gtai.de Marktstudien des BMELV: http://www.agrarexportfoerderung.de/fileadmin/sites/default/files/Marktstudien/USASuessigkeiten-Snacks.pdf http://www.agrarexportfoerderung.de//fileadmin/sites/default/files/Marktstudien/Zielgruppena nalyseMolkereiWurstBackwarenUSA-Atlanta.pdf http://www.agrarexportfoerderung.de//fileadmin/sites/default/files/Marktstudien/USAZGABi erundWein.pdf http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=phs&url=http://www.agrarexportfoerderung.de/fileadmi n/SITE_MASTER/content/files/Marktstudien/2013/ZGA-USA-LebensmittelspezialitaetenBioprodukte.pdf&lnkname=http://www.agrarexportfoerderung.de/fileadmin/SITE_MASTER/ content/files/Marktstudien/2013/ZGA-USA-Lebensmittelspezialitaeten-Bioprodukte.pdf 10 Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Abteilung 6 - EU-Politik, Internationale Zusammenarbeit, Fischerei Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Gestaltung Umschlag: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Text: Dr. Thomas Schmidt, Botschaft der Republik Deutschland, Washington, USA Druck: BMELV Weitere Informationen: www.agrarexportfoerderung.de 11