GUV-I 8758 - Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst
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GUV-I 8758 - Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst
GUV-I 8758 (bisher GUV 50.11.58) GUV-Informationen Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen im Gesundheitsdienst Ausgabe August 2000 Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München www.unfallkassen.de Ausgabe August 2000 © 2000 by Verlag Technik & Information, Bochum Das Handbuch einschließlich seiner Einzelbeiträge und Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Bestell-Nr. GUV-I 8758, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite. GUV-I 8758 (bisher GUV 50.11.58) GUV-Informationen Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen im Gesundheitsdienst Ausgabe August 2000 Gesetzliche Unfallversicherung Vorwort Wozu dient diese Broschüre? Der Katalog unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Durch die Zusammenstellung von tätigkeitstypischen Gefährdungen wird die Ermittlung der Gefährdungen vor Ort im Unternehmen erleichtert. Für Tätigkeiten, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, kann die Broschüre „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“ (GUV 50.11) verwendet werden. Gegebenenfalls können auch Kataloge artverwandter Betriebsarten genutzt werden. Wie ist diese Broschüre aufgebaut? Weiterhin werden Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen aufgeführt. Sie sind nach der Rangfolge technisch – organisatorisch – personenbezogen aufgelistet und sollen die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen erleichtern. Der Anwender kann in der Spalte „bedarfsgerechte Beratung“ dokumentieren, ob er eine externe Beratung benötigt. Ist eine Beratung vorgeschrieben (z.B. gemäß einer Unfallverhütungsvorschrift), befindet sich in der Spalte ein Vermerk. Der vorliegende Katalog listet exemplarisch Gefährdungen und Belastungen auf. Die Notwendigkeit zur individuellen Überprüfung und Anpassung bleibt für jeden Arbeitgeber für sein Unternehmen bestehen. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz können Sie zusätzlich die Broschüre „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“ (GUV 50.11) anwenden. Der Katalog ist nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert. Die Betriebsart, der Arbeitsbereich und die Tätigkeit sind zur Verwaltung mit einer Schlüsselnummer versehen. Der Katalog basiert auf einer Systematik der Gefährdungen. Werden Gefährdungen nicht aufgeführt, so sind sie bei den Tätigkeiten nicht typisch. In der Spalte „Handlungsbedarf“ können Sie angeben, ob nach der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf besteht. Neben Erläuterungen enthält der Katalog Schutzziele. Sind die Schutzziele normiert, so werden die jeweiligen Vorschriften angegeben. 3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz ArbStättV = Arbeitsstättenverordnung ArbZG = Arbeitszeitgesetz AMBV = Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ASiG = Arbeitssicherheitsgesetz JArbSchG = Jugendarbeitsschutzgesetz LasthandhabV = Lastenhandhabungsverordnung MedGV = MedizingeräteVerordnung MuSchG = Mutterschutzgesetz RKI-RL = Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ASR = Arbeitsstättenrichtlinie BGI = BG-Informationen RöV = Röntgen-Verordnung BGR = BG-Regeln SGB VII BGV = BG-Vorschriften = Siebtes Buch Sozialgesetzbuch BseuchG = Bundes-Seuchengesetz DIN = Deutsches Institut für Normung e.V. DGHM = Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie DruckbehV = Druckbehälterverordnung EN = Europanorm ElexV = Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen Ex-RL = ExplosionsschutzRichtlinie GefStoffV = Gefahrstoffverordnung GUV = Druckschriften des Bundesverbandes der Unfallkassen e.V. 4 TRbF = Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRGS = Technische Regel für Gefahrstoffe VDE = Verband Deutscher Elektrotechniker VBG = Einzel-Unfallverhütungsvorschift, Fassung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenosschaften VbF ZH 1/... = Verordnung über brennbare Flüssigkeiten = Kennzeichnung (mit Ordnungs-Nr.) der Regeln, Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze und Merkblätter der gewerblichen Berufsgenossenschaften Arbeitsbereich Tätigkeiten Allgemeiner Teil Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung Seite 32 Arbeiten im Gesundheitsdienst, allgemein Seite 8 Arbeiten mit Infektionsgefährdung Untersuchungsund Behandlungsräume Umgang mit Narkosegasen Arbeiten mit Laserstrahlung Arbeiten mit ionisierender Strahlung Seite 50 Seite 52 Seite 56 Pflegebereich Arbeiten im Pflegebereich, allgemein Seite 24 Umgang mit medizinischen Instrumenten und Geräten Seite 40 Umgang mit Gefahrstoffen, allgemein Seite 44 Seite 60 Zentrale Desinfektion/ Sterilisation Desinfektion und Sterilisation Medizinisches Labor Arbeiten im Labor Arbeiten an Mikroskopierarbeitsplätzen Umgang mit Zentrifugen Seite 78 Seite 84 Seite 88 Seite 72 Physikalische Therapieräume, Bäder Arbeiten in Therapieräumen, Bädern Apotheke Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten Umgang mit Zytostatika Seite 98 Seite 102 Arbeiten in der Küche Arbeiten in Kälteanlagen Seite 110 Seite 118 Küche Seite 92 5 Klassifikation der Gefährdungen 1. 1.1 Mechanische Gefährdung Ungeschützt bewegte Maschinenteile Teile mit gefährlichen Oberflächen 1.3 1.4 1.5 1.6 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel Unkontrolliert bewegte Teile Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Absturz 2. 2.1 2.2 Elektrische Gefährdung Gefährliche Körperströme Lichtbögen 3. 3.1 Gefahrstoffe Gase 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Dämpfe Aerosole Flüssigkeiten Feststoffe Durchgehende Reaktionen 4. Biologische Gefährdung 4.1 4.2 4.3 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren Gentechnisch veränderte Organismen Allergene und toxische Stoffe von Mikroorganismen, von Kleinstlebewesen u. Ä. 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 Brand- und Explosionsgefährdung Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Explosionsfähige Atmosphäre Explosivstoffe Elektrostatische Aufladung 1.2 6. 6.1 6.2 Thermische Gefährdung Kontakt mit heißen Medien Kontakt mit kalten Medien 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen Lärm Ultraschall/Infraschall Ganzkörperschwingungen Hand-Arm-Schwingungen Nichtionisierende Strahlung Ionisierende Strahlung Elektromagnetische Felder Arbeiten in Unteroder Überdruck Ertrinkungsgefahr 8. 8.1 8.2 8.3 Gefährdung/Belastung Klima durch Arbeitsumgebungsbedingungen Beleuchtung Raumbedarf/ Verkehrswege 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 Physische Belastung/ Arbeitsschwere Schwere dynamische Arbeit Einseitige dynamische Arbeit Haltungsarbeit/ Haltearbeit Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit 10. 10.1 10.2 10.3 Wahrnehmung und Handhabbarkeit Informationsaufnahme Wahrnehmungsumfang Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln 11. 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 Sonstige Gefährdungen/ Belastungen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Hautbelastung durch Menschen durch Tiere durch Pflanzen und pflanzliche Produkte 12. 12.1 12.2 12.3 Psychische Belastungen Arbeitstätigkeit Arbeitsorganisation Soziale Bedingungen 13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 Organisation Arbeitsablauf Arbeitszeit Qualifikation Unterweisung Verantwortung Organisation, allgemein 6 7 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 1. Mechanische Gefährdung 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen Sichtprüfung: Sind Glastüren und Glaswände erkennbar und bruchsicher? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Allgemeiner Teil Tätigkeit Arbeiten im Gesundheitsdienst, allgemein bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0800 BUK 85 300 8000 03/00 Verletzungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ZH 1/428 [GUV 16.8] Lagereinrichtungen, Laderampen, Leitern und Tritte: Ist gewährleistet, dass durch Formgebung und Bearbeitung der Lagereinrichtungen und -geräte Verletzungen vermieden werden (insbesondere an Ecken und Kanten)? 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile Sichtprüfung: Lagereinrichtungen, Laderampen, Leitern und Tritte: Sind Lagereinrichtungen und -geräte so aufgestellt, dass ihre Stand- und Tragsicherheit gewährleistet sind? Schutz gegen herabfallende Gegenstände; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ZH 1/428 [GUV 16.8] 1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Sichtprüfung: Fußböden Sind Fußböden eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen? sicher begehbare Transportwege und Arbeitsflächen; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ArbStättV Sind Höhenunterschiede (z.B. Stufen, Türschwellen) gut zu erkennen? Sind Fußabstreifer bodengleich eingebaut? 1.6 Absturz Sichtprüfung/Befragung: Sind Beschäftigte am Arbeitsplatz bei geöffnetem Fenster ungehindert in ihrer Bewegungsfreiheit? Besteht eine Absturzgefährdung? Lagereinrichtungen, Laderampen, Leitern und Tritte: Haben Laderampen mind. einen Abgang? Absturz verhindern; ArbStättV; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 22 (VBG 37) Absturzsicherung verwenden, [GUV 6.1], PSA BGV D 36 (VBG 74) [GUV 6.4] Sind Leitern der erforderlichen Art in ausreichender Größe und in genügender Anzahl vorhanden? Ist an Stehleitern eine Spreizsicherung fest mit den Leiterschenkeln verbunden? 8 9 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 1.6 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Werden von Anlegeleitern nur Arbeiten geringen Umfangs ausgeführt? Werden Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft? Messung/Sichtprüfung: Lagereinrichtungen, Laderampen, Leitern und Tritte: Sind Laderampen mind. 0,80 m breit? Sind Laderampen von mehr als 1,00 m Höhe mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgerüstet? Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel zur Standfläche geachtet (ca. 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitern und 65 bis 75° bei Sprossenanlegeleitern)? Verfügen alle Treppen mit mehr als 4 Stufen über einen Handlauf? 2. Elektrische Gefährdung 2.1 Gefährliche Körperströme Beobachtung/Befragung: Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften errichtet, instand gesetzt und überprüft? Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft? Schutz gegen elektrischen Schlag; BGV A 2 (VBG 4) [GUV 2.10]; VDE 0100, VDE 0105 T1, VDE 0701, VDE 0702 Elektrofachkraft Sind die Sicherungen für die Stromkreise in den Verteilerkästen bezeichnet? Sind alle Verteiler, Leitungen, Kabel, Stecker, Steckdosen und die elektrischen Betriebsmittel in einwandfreiem Zustand? Haben alle Leuchten einen ausreichenden Berührungsschutz? Ist sichergestellt, dass elektrotechnische Betriebsstätten nur von dazu befugten Personen betreten werden können? 10 11 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Sichtprüfung/Befragung: Feststoffe, Flüssigkeiten Sind ausreichend Feuerlöscher nach Art und und Gase Umfang der Brandgefährdung bereitgestellt? Handlungsbedarf ja/nein Werden die Feuerlöscher in gebrauchsfähigem Zustand erhalten und mind. alle 2 Jahre geprüft? Sind die Beschäftigten mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht worden? Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Brände verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], Feuerlöscher bzw. FeuerlöscheinrichBGV A 8 (VBG 125) tungen bereitstellen; [GUV 0.7]; ArbStättV; BGR 133 (ZH 1/201) [GUV 10.10] Sind Feuerlöscheinrichtungen jederzeit schnell und leicht erreichbar? Sind die Stellen, an denen sich die Feuerlöscheinrichtungen befinden, deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet? Alarm- und Fluchtwegeplan aufstellen; Existiert ein Alarmplan für den Brandfall und ist dieser allen Beschäftigten bekannt? Werden Druckgasdosen gegen Erwärmung und direkte Sonneneinstrahlung geschützt? Ist bekannt, dass mit Druckgasdosen nicht in offene Flammen gesprüht werden darf? Werden Maßnahmen getroffen, um Entstehungsbrände zu verhindern? u.a. Staub- und Spänebeseitigung; Rauchverbot durchsetzen Werden Brandschutztüren stets geschlossen gehalten bzw. ist sichergestellt, dass sie im Gefahrenfall selbsttätig schließen? 8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen 8.1 Klima Sichtprüfung/Messung: Existiert eine geeignete Raumlüftung unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und entsprechend der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten? Wird in Arbeitsräumen eine angemessene Raumtemperatur eingehalten, und wird die Mindesttemperatur schon vor Arbeitsbeginn gesichert? 8.2 12 Beleuchtung Sichtprüfung: Entspricht die Beleuchtung der Art der Sehaufgabe? Gesundheitsgefährdungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ArbStättV; ASR; BGI 523 (ZH 1/28) Unfälle und Gesundheitsgefährdungen verhindern; 13 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 8.2 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Sind die Leuchten so angeordnet, dass sich eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung der Räume ergibt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ArbStättV; ASR Ist eine Sicherheitsbeleuchtung aufgrund besonderer betrieblicher Verhältnisse erforderlich? Haben Arbeits- und Pausenräume eine Sichtverbindung nach außen? Sind die Lichtschalter leicht zugänglich und selbstleuchtend sowie in der Nähe der Zu- und Ausgänge? Messung: Hat die Sicherheitsbeleuchtung eine Beleuchtungsstärke von mind. eins von Hundert, mind. jedoch von einem Lux? 8.3 Raumbedarf/ Verkehrswege Messung: Raumabmessungen Haben die Arbeitsräume eine Grundfläche von mind. 8,00 m2? Wird die lichte Höhe von Arbeitsräumen eingehalten? Verletzungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV A 8 (VBG 125) [GUV 0.7]; lichte Höhe der Arbeitsräume: ArbStättV; ASR; bei einer Grundfläche von BGI 561 (ZH 1/113) ● nicht mehr als 50 m2 mind. 2,50 m [GUV 26.19] 2 ● mehr als 50 m mind. 2,75 m Wird die Mindestgrundfläche je Arbeitsplatz von 1,50 m2 eingehalten? Ist der erforderliche Mindestluftraum von 15 m3 bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit für jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer vorhanden? Ist für jede zusätzliche Person, die sich neben den Arbeitnehmern in Arbeitsräumen mit natürlicher Lüftung aufhält, ein Mindestluftraum von 10 m3 vorgesehen? Sichtprüfung: Verkehrswege/Rettungswege Sind Verkehrswege frei von Hindernissen und Stolperstellen? Werden Verkehrswege jederzeit ausreichend freigehalten? Führen Rettungswege auf kürzestem Wege ins Freie oder in einen gesicherten Bereich? 14 15 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Schlagen Türen im Verlauf von Rettungswegen in Fluchtrichtung auf? noch 8.3 Sind Notausgänge gekennzeichnet? Lassen sich Türen im Verlauf von Rettungswegen von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen? 9. Physische Belastung/Arbeitsschwere 9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit Sichtprüfung/Befragung: Müssen häufig Lasten gehoben und getragen werden? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Beobachtung/Befragung: Werden die Beschäftigten über geeignete Arbeitskleidung und die für ihre Arbeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung informiert? Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Muskel- und Skeletterkrankungen verhindern; LasthandhabV Einsatz von Transport- und Hebehilfen; zusätzliches Personal einsetzen Gesundheitsschäden verhindern; Schutzwirkung erreichen; zusätzliche geeignete Hautschutz-, HautreinigungsBelastungen und Hautpflegemittel benutzen, vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Hautschutzplan erstellen BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? 11.2 Hautbelastung Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? Werden Latexeinmalhandschuhe ausschließlich zum Infektionsschutz eingesetzt? 16 Hauterkrankungen und Allergien verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; GefStoffV Hinweis: Latexhandschuhe setzen bei ihrer Verwendung Latexproteine frei. Diese gehören wegen ihrer sensibilisierenden Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes. 17 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe noch 11.2 Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Die Verwendung von Latexhandschuhen kann bei Risikogruppen zu Latexallergien führen. Latexhandschuhe nur dort einsetzen, wo keine Substitution möglich ist (Ermittlungspflicht nach GefStoffV); Information der Beschäftigten; Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen einleiten; Stehen ungepuderte Latexhandschuhe mit minimaler Proteinkonzentration zur Verfügung? Hinweis: Proteingehalt der Handschuhe sollte nicht über einem Wert von 30 Mikrogramm Protein pro Gramm Handschuh liegen. Da ein Teil der Proteine an den Puder gebunden ist und daher leicht inhalativ aufgenommen wird, ist die Puderfreiheit bedeutsam. Auch bei Verwendung von Latexhandschuhen mit minimaler Proteinkonzentration sind Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen notwendig; Händewaschen; Verwendung von schonenden und rückfettenden Handdesinfektionsmitteln 12. Psychische Belastungen 12.2 Arbeitsorganisation 13. Organisation 13.2 Arbeitszeit 13.4 Unterweisung Befragung: Können psychische Belastungen auftreten? ArbSchG Befragung/Befragung: Können Belastungen der Beschäftigten durch lange Arbeitszeit, Schichtdienst, Bereitschaftsdienst, Notdienst an Wochenenden (evtl. Rufbereitschaft) auftreten? ArbSchG Beobachtung/Befragung: Werden die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, ArbStättV; danach mind. einmal jährlich; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV A 6 (VBG 122) [GUV 0.5], BGV A 7 (VBG 123) Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung [GUV 0.5]; Wie wird Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung dokumentiert? 18 Optimierung der Arbeitsorganisation Optimierung der Arbeitsorganisation schriftlich festhalten und von den Unter- 19 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren noch 13.4 Sind die Betriebsanweisungen für Stoffe, Verfahren und die Verwendung von Apparaturen und Anlagen, die zu einer besonderen Gefährdung führen können, vorhanden? 13.6 Organisation, allgemein Sichtprüfung/Befragung: Reinhaltung der Arbeitsstelle Werden Arbeitsräume, Sozial- und Sanitärräume entsprechend den hygienischen Erfordernissen regelmäßig gereinigt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen SGB VII; ASiG; BGI 527 (ZH 1/46) wiesenen durch Unterschrift bestätigen lassen; bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Betriebsanweisungen, z.B. für: – Arbeiten mit explosionsgefährlichen, radioaktiven, giftigen oder infektionsgefährlichen Stoffen – Verfahren unter Anwendung von Röntgen- und Laserstrahlen Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV A 5 (VGB 109) [GUV 0.3]; ArbSchG; ArbStättV; ASR Stehen in Arbeitsräumen Abfallbehälter zur Verfügung? Toilettenräume/Waschplatz Sind, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts beschäftigt sind, für Frauen und Männer getrennte Toilettenräume vorhanden? Sind, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, Toilettenräume zur ausschließlichen Nutzung durch die Beschäftigten vorhanden? Stehen den Arbeitnehmern Waschräume oder, wenn diese nicht erforderlich sind, Waschgelegenheiten in der Nähe des Arbeitsplatzes zur Verfügung? Ist der Waschplatz mit Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln, Einmalhandtüchern und Hautpflegemitteln ausgestattet? Erste Hilfe Stehen ausgebildete Ersthelfer in der erforderlichen Zahl zur Verfügung? Wird für regelmäßige Weiterbildung der Ersthelfer gesorgt? Ist das Erste-Hilfe-Material jederzeit und leicht zugänglich und wird es ordnungsgemäß aufbewahrt (z.B. Verbandkasten)? Ist eine Anleitung zur ersten Hilfe ausgehängt und mit den Angaben u.a. über Notruf, Arzt und Krankenhaus versehen? 20 21 Nr. noch 13.6 Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Ist den Beschäftigten der nächstgelegene Durchgangsarzt bekannt? Wird ein Verbandbuch über alle, auch leichte Verletzungen geführt und mind. 5 Jahre lang aufbewahrt? Ist durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann? Messung: Pausenraum Steht ein leicht erreichbarer Pausenraum von mindestens 6,00 m2 Grundfläche zur Verfügung? Ist im Pausenraum für jeden Arbeitnehmer eine Grundfläche von mind. 1,00 m2 vorhanden? 22 23 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 4. Biologische Gefährdung 4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren Sichtprüfung/Befragung: Besteht bei einer ambulanten medizinischen Untersuchung bzw. Behandlung eine Infektionsgefährdung? Besteht bei Blutentnahme, Infusionstherapie, Injektion und dem Umgang mit spitzen, scharfen und zerbrechlichen Gegenständen die Möglichkeit einer Infektionsgefährdung? Kann es bei der Untersuchung von Körperflüssigkeiten zu einer Infektionsgefährdung kommen? Werden alle Personen, die Menschen ambulant medizinisch untersuchen und behandeln bzw. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen untersuchen oder infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren, einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G 42 unterzogen? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Allgemeiner Teil Tätigkeit Arbeiten mit Infektionsgefährdung Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV A 4 (VGB 100) [GUV 0.6], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; M 620 der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; BGR 125 (ZH 1/176) bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0800 BUK 85 300 8001 03/00 Immunisierung; Tragen von Handschuhen und Schutzkleidung; Entsorgung in durchstichsichere Behältnisse ggf. Immunisierung; PSA; Vorsorgeuntersuchung nach G 42 – Erstuntersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung – Nachuntersuchung während der Beschäftigung; Betriebsarzt Werden Flüssigkeiten nicht mit dem Mund pipettiert? Existiert ein Hygieneplan? Hygieneplan muss Maßnahmen zur – Desinfektion, – Reinigung und Sterilisation sowie – zur Ver- und Entsorgung enthalten. Durchführung überwachen; Werden benutzte Instrumente und Laborgeräte vor einer Reinigung desinfiziert? Werden spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen entsorgt? Wird eine gesundheitsschädigende Einwirkung von Arzneimitteln, Hilfsstoffen der Medizin und Desinfektionsmitteln auf die Beschäftigten verhindert? Wird Abfall richtig gesammelt? 24 ausreichend widerstandsfähige, dichte und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständige Einwegbehälter verwenden; 25 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 4.1 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Können in allen Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung alle Wasserarmaturen an Handwaschplätzen berührungslos benutzt werden? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Beobachtung/Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? Schutzwirkung Hautschutz-, Hautreinigungs- und erreichen; Hautpflegemittel benutzen; zusätzliche Hautschutzplan erstellen Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird den Beschäftigten Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung gestellt, wenn die Kleidung mit Krankheitskeimen verschmutzt werden kann? Wird durch das Unternehmen die Desinfektion, Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung übernommen? Stehen den Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung (wenn ja, welche)? 11.2 Hautbelastung Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? Sind die Handwaschplätze ordnungsgemäß ausgestattet? 26 Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; Ausstattung mit GefStoffV – – – – fließendem kalten und warmen Wasser, Desinfektionsmittelspendern, Seifenspendern, Handtüchern zum einmaligen Gebrauch und – Hautpflegemitteln. 27 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 11.2 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Müssen Latexhandschuhe eingesetzt werden? Hinweis: Latexhandschuhe setzen bei ihrer Verwendung Latexproteine frei. Diese gehören wegen ihrer sensibilisierenden Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes. Die Verwendung von Latexhandschuhen kann bei Risikogruppen zu Latexallergien führen. Latexhandschuhe nur dort einsetzen, wo keine Substitution möglich ist (Ermittlungspflicht nach GefStoffV); Information der Beschäftigten; Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen einleiten; Stehen ungepuderte Latexhandschuhe mit minimaler Proteinkonzentration zur Verfügung? Hinweis: Proteingehalt der Handschuhe sollte nicht über einem Wert von 30 Mikrogramm Protein pro Gramm Handschuh liegen. Da ein Teil der Proteine an den Puder gebunden ist und daher leicht inhalativ aufgenommen wird, ist die Puderfreiheit bedeutsam. bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Auch bei Verwendung von Latexhandschuhen mit minimaler Proteinkonzentration sind Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen notwendig; Händewaschen; Verwendung von schonenden und rückfettenden Handdesinfektionsmitteln 13. Organisation 13.3 Qualifikation 28 Befragung: Werden Personen, die Menschen ambulant medizinisch untersuchen und behandeln bzw. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen untersuchen oder infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren, nur dann eingesetzt, wenn diese eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder wenn sie von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden? Gesundheitsschäden verhindern; BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1] 29 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 13.4 Unterweisung Befragung: Sind die Beschäftigten über die für sie in Frage kommenden Maßnahmen zur Immunisierung unterrichtet worden? Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? 13.6 Organisation, allgemein Befragung: Beschäftigungsverbote/Einschränkungen Werden bei der Beschäftigung von Schwangeren die Gefahren für Gesundheit und Leben für Mutter und Kind ausgeschlossen? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Sicherheit durch Unterweisung; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGI 527 (ZH 1/46) danach mindestens einmal jährlich Sicherheit und Gesundheitsschutz; MuSchG; BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1] Ist eine Schwarz-Weiß-Trennung von Straßen- und Dienstkleidung möglich? 30 31 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 4. Biologische Gefährdung 4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren Sichtprüfung/Befragung: Besteht bei einer ambulanten medizinischen Untersuchung bzw. Behandlung das Risiko einer erhöhten Infektionsgefährdung? Ist bei der Blutentnahme, Infusionstherapie, Injektion und beim Umgang mit spitzen, scharfen und zerbrechlichen Gegenständen eine erhöhte Infektionsgefährdung gegeben? Werden alle Personen, die Menschen ambulant medizinisch untersuchen und behandeln bzw. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen untersuchen oder infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren, einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G 42 unterzogen? Sind die Handwaschplätze vorschriftsmäßig ausgestattet? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Arbeitsbereich Allgemeiner Teil Tätigkeit Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV A 4 (VBG 100) [GUV 0.6], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; M 620 der BG für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege; BGR 125 (ZH 1/176) [GUV 20.17] 022 0800 BUK 85 300 8002 03/00 ggf. Immunisierung; PSA; Tragen von Handschuhen und Schutzkleidung; Entsorgung in durchstichsichere Behältnisse; Vorsorgeuntersuchung nach G 42 – Erstuntersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung – Nachuntersuchung während der Beschäftigung; Betriebsarzt Ausstattung mit – fließendem kalten und warmen Wasser, – Desinfektionsmitteln, – Seifenspendern, – Handtüchern zum einmaligen Gebrauch und – Hautpflegemitteln. Wird den Beschäftigten Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung gestellt, wenn die Kleidung mit Krankheitskeimen verschmutzt werden kann? Wird durch das Unternehmen die Desinfektion, Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung übernommen? Werden Flüssigkeiten nicht mit dem Mund pipettiert? Existiert ein Hygieneplan? 32 Hygieneplan muss Maßnahmen zur – Desinfektion, – Reinigung und Sterilisation sowie zur – Ver- und Entsorgung enthalten. Durchführung überwachen; 33 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 4.1 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Werden benutzte Instrumente und Laborgeräte vor einer Reinigung desinfiziert? Werden spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen entsorgt? Wird eine gesundheitsschädigende Einwirkung von Arzneimitteln, Hilfsstoffen der Medizin und Desinfektionsmitteln auf die Beschäftigten verhindert? Wird Abfall richtig gesammelt? ausreichend widerstandsfähige, dichte und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständige Einwegbehälter verwenden; Können in allen Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung alle Wasserarmaturen an Handwaschplätzen berührungslos genutzt werden? Werden Schmuck, Uhren und Ehering an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt? Sind Fußböden flüssigkeitsdicht, desinfizierbar und leicht zu reinigen? Sind Wände und Außenflächen von Einrichtungen feucht zu reinigen und zu desinfizieren? Wird benutzte Wäsche richtig gesammelt und transportiert? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältern sammeln und so transportieren, dass Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind Schutzwirkung erreichen; geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche und Hautpflegemittel benutzen; Belastungen Hautschutzplan erstellen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? Stehen den Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung (wenn ja, welche)? 34 35 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 11.2 Hautbelastung Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; GefStoffV Sind die Handwaschplätze ordnungsgemäß ausgestattet? Ausstattung mit – fließendem kalten und warmen Wasser, – Desinfektionsmittelspendern, – Seifenspendern, – Handtüchern zum einmaligen Gebrauch und – Hautpflegemitteln. Müssen Latexhandschuhe eingesetzt werden? Hinweis: Latexhandschuhe setzen bei ihrer Verwendung Latexproteine frei. Diese gehören wegen ihrer sensibilisierenden Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes. Die Verwendung von Latexhandschuhen kann bei Risikogruppen zu Latexallergien führen. Latexhandschuhe nur dort einsetzen, wo keine Substitution möglich ist (Ermittlungspflicht nach GefStoffV); Information der Beschäftigten; Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen einleiten; Stehen ungepuderte Latexhandschuhe mit minimaler Proteinkonzentration zur Verfügung? Hinweis: Proteingehalt der Handschuhe sollte nicht über einem Wert von 30 Mikrogramm Protein pro Gramm Handschuh liegen. Da ein Teil der Proteine an den Puder gebunden ist und daher leicht inhalativ aufgenommen wird, ist die Puderfreiheit bedeutsam. Auch bei Verwendung von Latexhandschuhen mit minimaler Proteinkonzentration sind Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen notwendig; Händewaschen; Verwendung von schonenden und rückfettenden Handdesinfektionsmitteln 36 37 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren 13. Organisation 13.3 Qualifikation Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Befragung: Werden in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung die Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachtet? Hinweis: Erhöhte Infektionsgefährdung besteht in Arbeitsbereichen, von denen in besonderem Maße Infektionsgefahren ausgehen können. Werden Personen, die Menschen ambulant medizinisch untersuchen und behandeln bzw. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen untersuchen oder infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren, nur dann eingesetzt, wenn diese eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder wenn sie von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden? 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Werden nur Personen beschäftigt, die über die mögliche Infektionsgefährdung besonders unterrichtet wurden? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Gesundheitsschäden und Fehlhaltungen verhindern; BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; JArbSchG Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Beschäftigungsbeschränkungen beachten Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mindestens einmal jährlich BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGI 527 (ZH 1/46) Unterweisung; Sind die Beschäftigten über die für sie in Frage kommenden Maßnahmen zur Immunisierung unterrichtet worden? Beschäftigte gezielt unterrichten; Sind alle Beschäftigten über die mögliche Infektionsgefährdung unterrichtet (auch z.B. Personen mit Reinigungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten)? Einbeziehung von Personen, die mit Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beschäftigt sind Sind die Beschäftigten darüber unterwiesen, dass am Arbeitsplatz nicht gegessen, getrunken und geraucht werden darf? 13.6 Organisation, allgemein Befragung: Beschäftigungsverbote/Einschränkungen Werden bei der Beschäftigung von Schwangeren die Gefahren für Gesundheit und Leben für Mutter und Kind ausgeschlossen? Sicherheit und Gesundheitsschutz; MuSchG; BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1] Ist eine Schwarz-Weiß-Trennung von Straßen- und Dienstkleidung möglich? 38 39 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 2. Elektrische Gefährdung 2.1 Gefährliche Körperströme Befragung: Werden alle elektrisch betriebenen Medizingeräte in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden diese benutzt (Hautschutzplan)? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Allgemeiner Teil Tätigkeit Umgang mit medizinischen Instrumenten und Geräten Schutz gegen elektrischen Schlag; BGV A 2 (VBG 4) [GUV 2.10] regelmäßige Prüfung Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0800 BUK 85 300 8003 03/00 Elektrofachkraft Betriebsarzt Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? 11.2 Hautbelastung Sichtprüfung/Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? Hauterkrankungen verhindern; Handschuhe tragen; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 24 BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] Betriebsarzt Besteht bei den Beschäftigten eine Exposition durch Metalle bzw. Metallverbindungen (z.B. Nickel)? 13. Organisation 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Wird das Bedienpersonal in die sachgerechte Handhabung der Geräte eingewiesen? 40 Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; MedGV; BGI 527 (ZH 1/46) 41 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 13.6 Organisation, allgemein Sichtprüfung/Befragung: Wird ein Bestandsverzeichnis für Geräte der Gruppen 1 und 3 geführt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; MedGV Sind die Eintragungen im Bestandsverzeichnis vollständig – Name oder Firma des Herstellers – Typ, Fabriknummer und Anschaffungsjahr – Gerätegruppe nach § 2 MedGV – Standort oder betriebliche Zuordnung? Sind die Geräte der Gruppe 1 von der zuständigen Behörde der Bauart nach zugelassen? Werden der ordnungsgemäße Zustand und die Funktionssicherheit vor jeder Anwendung der Geräte überprüft? Sind für alle Geräte der Gruppe 1 Gerätebücher vorhanden? Sind die Eintragungen in den Gerätebüchern vollständig – Zeitpunkt der Funktionsprüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme – Zeitpunkt der Einweisung sowie die Namen der eingewiesenen Personen – Zeitpunkt der Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen – Zeitpunkt, Art und Folgen von Funktionsstörungen und Bedienungsfehlern? Werden die bei der Bauartzulassung festgelegten sicherheitstechnischen Kontrollen für Geräte der Gruppe 1 im vorgeschriebenen Umfang fristgerecht durchgeführt? Werden die Gebrauchsanweisungen und Gerätebücher für die Anwender jederzeit zugänglich aufbewahrt? Erfolgt die Gerätepflege und -wartung entsprechend Gebrauchsanweisung? 42 43 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Befragung/Sichtprüfung: Handelt es sich bei den verwendeten Arbeitsstoffen um toxische, ätzende, explodierende oder brennbare Stoffe? Wird ermittelt, ob die verwendeten Stoffe Gefahrstoffe darstellen, und werden diese vollständig erfasst? Liegen für die verwendeten Gefahrstoffe Sicherheitsdatenblätter vom Hersteller vor? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Allgemeiner Teil Tätigkeit Umgang mit Gefahrstoffen, allgemein Gesundheitsschäden verhindern; Gefährdungsermittlung nach GefStoffV; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV B 1 (VBG 91) [GUV 9.27]; GefStoffV; TRGS 440; VbF bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0800 BUK 85 300 8004 03/00 Betriebsarzt Sicherheitsdatenblätter anfordern; Wird geprüft, ob ein Ersatzstoff mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko erhältlich und einsetzbar ist? Sind die für die Beurteilung von Gefahrstoffen wichtigsten sicherheitstechnischen Kennzahlen bekannt? z.B. MAK-Werte, Flammpunkt, Zündtemperatur, Gefahrklasse; Sind alle Aufbewahrungsbehältnisse für Gefahrstoffe richtig und vollständig gekennzeichnet? Hinweis: Gilt auch für Umfüllbehälter. Werden sehr giftige und giftige Stoffe unter Verschluss gelagert und haben nur sachkundige Personen Zugang? Sachkundiger Wird der Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der zuständigen Behörde angezeigt? Wird die Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachtet? Rangfolge: – geschlossenes System – vollständige Erfassung gefährlicher Stoffe am Entstehungsort und Beseitigung – allg. Lüftungsmaßnahmen – Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutz, Hautschutz); Sind arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt? Betriebsanweisungen erstellen; Sind nicht mehr als für den Fortgang der Arbeiten unbedingt notwendige Mengen an gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz vorhanden? 44 45 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 3.2 Dämpfe 3.3 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen siehe 3.1 siehe 3.1 siehe 3.1 Aerosole Befragung: Liegt eine Arbeitsbereichsanalyse bezüglich der arbeitsbedingten Gefährdungen vor und wurden die Konzentrationen von Schadstoffen in der Atemluft beurteilt? siehe 3.1 Gesundheitsschäden siehe 3.1 verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; GefStoffV; TRGS 402, TRGS 403; siehe 3.1 3.4 Flüssigkeiten siehe 3.1 siehe 3.1 3.5 Feststoffe siehe 3.1 siehe 3.1 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung/Beobachtung: Werden die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen von den Beschäftigten benutzt? Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Handlungsbedarf ja/nein bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsvermeiden; und Hautpflegemittel benutzen, GefStoffV; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Hautschutzplan erstellen; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? 11.2 Hautbelastung Befragung/Beobachtung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? Hauterkrankungen und Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; GefStoffV Gefährdungsermittlung nach GefStoffV; Ersatzstoffprüfung; PSA verwenden; Einsatz von geeigneten Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln; Hautschutzplan Besteht eine Gesundheitsgefährdung durch Reinigungsmittel? Können Schutzhandschuhe getragen werden? Geschirrspülmaschinen: Werden ätzende Reinigungsmittel eingesetzt? 46 47 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 13. Organisation 13.4 Unterweisung Beobachtung/Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich GefStoffV; BGI 527 (ZH 1/46) 13.6 Organisation, allgemein Beobachtung/Sichtprüfung: Werden Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, werdende und stillende Mütter beachtet? Sicherheit und Gesundheitsschutz; JArbSchG; MuSchG; BGV A 4 (VBG 100) [GUV 0.6]; GefStoffV Werden vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig von dazu ermächtigten Ärzten durchgeführt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Betriebsarzt Wird die Gesundheitskartei mit den vorgeschriebenen Angaben geführt? 48 49 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Befragung/Sichtprüfung: Werden ständig (mind. einmal wöchentlich) genutzte Narkosegeräte an eine Absaugung angeschlossen und ist gesichert, dass keine Rückführung des Überschussgases in den Raum erfolgt? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Untersuchungs- und Behandlungsräume Tätigkeit Umgang mit Narkosegasen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0600 BUK 85 300 6000 03/00 Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1] Wird die geforderte Leistung der Narkosegasabsaugung erreicht? mind. 40 bis 60 l/min (bei Systemen ohne Sammelbeutel für Überschussgas) bzw. 25 l/min (bei Systemen mit Sammelbeutel für Überschussgas); Verfügt die Absaugung über eine optische Kontrolle bzw. wird die Lüftung vierteljährlich mit einem Volumeter kontrolliert? Existiert eine zusätzliche Lokalabsaugung an Anästhesiearbeitsplätzen, wenn regelmäßig solche Narkosen durchgeführt werden, bei denen erhebliche Mengen Narkosegas frei in den Raum strömen? z.B. Maskennarkosen an Kindern, Kindernarkose mit ungeblocktem Tubus; Wird in den Räumen, in denen Narkosen durchgeführt werden, der notwendige Luftwechsel erreicht? mind. ein 5- bis 6facher Luftwechsel pro Stunde Sind Aufwachräume mit einer technischen Lüftung versehen? 13. Organisation 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich BGI 527 (ZH 1/46) 13.6 Organisation, allgemein Befragung: Werden Gefahren berücksichtigt, die sich insbesondere aus Gerätezustand, Arbeitsweise und den verwendeten Narkosegasen ergeben? Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; GefStoffV 50 51 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Untersuchungs- und Behandlungsräume Tätigkeit Arbeiten mit Laserstrahlung 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Sichtprüfung/Befragung: Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn die Energie- oder Leistungsdichte der Laserstrahlung eine Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre herbeiführen kann bzw. wenn durch Einwirkung der Laserstrahlung gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Stäube oder Nebel, explosionsfähige Gemische oder Sekundärstrahlung entstehen können? Gesundheitsschäden und Explosionen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20]; Ex-RL 3.2 Dämpfe siehe 3.1 siehe 3.1 3.3 Aerosole siehe 3.1 siehe 3.1 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Sichtprüfung/Befragung: Werden Laserbereiche von brennbaren Stoffen und explosionsfähiger Atmosphäre freigehalten? Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn die Energie- oder Leistungsdichte der Laserstrahlung eine Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre herbeiführen kann bzw. wenn durch Einwirkung der Laserstrahlung gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Stäube oder Nebel, explosionsfähige Gemische oder Sekundärstrahlung entstehen können? 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre siehe 5.1 7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.5 Nichtionisierende Strahlung Sichtprüfung: Sind die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 so eingerichtet, dass unbeabsichtigte Strahlen verhindert werden? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0600 BUK 85 300 6001 03/00 Brände und Explosionen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20]; Ex-RL Siehe 5.1 Gesundheitsschäden verhindern; BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20] Werden reflektierende oder spiegelnde Flächen während des Betriebes von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 abgedeckt? Werden bei medizinischen Anwendungen solche Instrumente in den Strahlengang gebracht, die durch Formgebung und Material gefährliche Reaktionen weitgehend ausschließen? 52 53 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Beobachtung/Befragung: Wird persönliche Schutzkleidung getragen, wenn nicht auszuschließen ist, dass durch reflektierende oder gestreute Strahlung die maximal zulässige Strahlung überschritten wird? Sind für den jeweiligen Wellenlängenbereich der Lasereinrichtung geeignete Schutzbrillen vorhanden? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Gesundheitsschäden verhindern; Schutzwirkung erreichen; Zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20]; DIN 58 215 13. Organisation 13.3 Qualifikation Befragung: Werden Beschäftigungsbeschränkungen von Jugendlichen unter 18 Jahren in Laserbereichen von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 beachtet? Fehlhandlungen verhindern; BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20] 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20]; BGI 527 (ZH 1/46) Finden mind. einmal jährlich für die Anwender von Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 Unterweisungen über das zu beachtende Verhalten statt? 13.6 Organisation, allgemein Befragung: Hat der Unternehmer den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 dem Versicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde angezeigt? Hat der Unternehmer für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich bestellt oder besitzt er selbst die erforderliche Sachkunde? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV B 2 (VBG 93) [GUV 2.20] Laserschutzbeauftragter Sind Laserbereiche von Lasereinrichtungen der Klassen 3B und 4 während des Betriebes abgegrenzt und gekennzeichnet? 54 55 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.6 Ionisierende Strahlung Befragung: Wird die Röntgeneinrichtung in dafür zugelassenen Räumen betrieben? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Untersuchungs- und Behandlungsräume Tätigkeit Arbeiten mit ionisierender Strahlung bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0600 BUK 85 300 6002 03/00 Gesundheitsschäden verhindern; RöV; StrlSchV Werden die Bestimmungen beim Umgang mit Isotopen eingehalten? Ist der Kontrollbereich während der Betriebsbereitschaft und Einschaltzeit gekennzeichnet? Wird die Anwendung von ionisierender Strahlung auf Menschen nur von berechtigten Personen festgelegt? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung/Sichtprüfung: Werden Schutzmaßnahmen gegen unnötige Strahlenexposition der Patienten getroffen? Schutzwirkung erreichen; z. B. Bleischürze, Kinnschild anwenden zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; RöV; StrlSchV 11.2 Hautbelastung Sichtprüfung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? 13. Organisation 13.3 Qualifikation Befragung: Verfügen die Anwender von ionisierender Strahlung über die notwendige Fachkunde? Fehlhandlungen vermeiden; RöV; StrlSchV 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich BGI 527 (ZH 1/46); RöV; StrlSchV Werden Belehrungen halbjährlich durchgeführt? 56 57 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 13.4 13.6 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Werden über Inhalt und Zeitpunkt der Belehrung Aufzeichnungen geführt und von den belehrten Personen unterzeichnet? Organisation, allgemein Befragung: Liegt eine Genehmigung bzw. eine Bestätigung der Anzeige vor? Sicherheit und Gesundheitsschutz; RöV; StrlSchV Werden eventuelle Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können, der zuständigen Behörde angezeigt? Stimmt die Anzahl der Röntgenstrahler mit der in der Genehmigung genannten überein? Liegt oder hängt die Röntgenverordnung aus? Werden Prüfberichte und Sachverständigenbescheinigungen über die Strahlenschutzprüfung und nach Wiederholungsprüfungen aufbewahrt? Sachverständiger Wurde eine Durchschrift des Prüfberichtes der letzten Wiederholungsprüfung an die zuständige Behörde gesandt? Wurden durch den Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich Strahlenschutzbeauftragte (SSB) mit Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches bestellt und der Aufsichtsbehörde angezeigt? Strahlenschutzbeauftragter Stimmen die in der Genehmigung aufgeführten Personen (SSB) mit den tatsächlichen überein? Werden das Protokoll der Abnahmeprüfung und die Referenzaufnahme aufbewahrt? Werden mind. monatliche Konstanzprüfungen der Bildqualität durchgeführt? Werden über die Anwendung von ionisierender Strahlung Aufzeichnungen angefertigt? 58 59 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 4. Biologische Gefährdung 4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren 9. Physische Belastung/Arbeitsschwere 9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit Sichtprüfung: Werden spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände in durchstichsicheren und bruchsicheren Behältnissen entsorgt? Sichtprüfung/Befragung: Können zum Heben und Fortbewegen von Patienten bzw. von Lasten Hilfsmittel eingesetzt werden? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Pflegebereich Tätigkeit Arbeiten im Pflegebereich, allgemein bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0500 BUK 85 300 5000 03/00 Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1] Muskel- und Skeletterkrankungen verhindern; LasthandhabV; ArbSchG; BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; GUV 20.44.1.2, GUV 28.16, GUV 50.0.9 prüfen, ob technische oder kleine Hilfsmittel eingesetzt werden können; technische Hilfsmittel: – stationäre Lifter – mobile Lifter – Umsetzhilfen – fahrbare Hebestühle – fahrbare Duschwagen – höhenverstellbare Wannen – höhenverstellbare Untersuchungsliegen – höhenverstellbare Tragenuntergestelle – Patientenumbetter – höhenverstellbare Pflegebetten; kleine Hilfsmittel: – Anti-Rutsch-Matte – Aufrichthilfe – Bettleiter – Drehscheibe – Hebematte – Haltegürtel – gleitendes Hebekissen – Gleitmatte – Rollboard – Rutschbrett; Ist die Akzeptanz des Einsatzes von Hilfsmitteln bei den Beschäftigten gegeben? 60 Akzeptanz (Einsatz) von Hilfsmitteln ist abhängig von: – geeigneten und jederzeit einsatzbereiten Hilfsmitteln – Erprobung auf der Station unter fachkundiger Begleitung 61 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe noch 9.4 bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein – gründlicher Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit den Hilfsmitteln – patientenorientiertem Einsatz – Information der Beschäftigten über den Standort der vorhandenen Hilfsmittel – einsatznaher Aufbewahrung; Sind für die Hilfsmittel die erforderlichen Benutzerinformationen und Kennzeichnungen vorhanden? Betriebsanleitungen, z.B. Bedienungsanleitung, Pflegeanleitung, Wartungsanleitung; Kennzeichnungen, z.B. Maximallast, zulässiger Betriebsdruck bei pneumatischem oder bei hydraulischem Antrieb; Wird bei der Anwendung der Hilfsmittel auf rückengerechte Arbeitsweise geachtet? rückengerechte Arbeitsweise: – gerader Rücken – keine Verdrehung der Wirbelsäule – sicherer Stand (Grätsch- und Schrittstellung) – geeignete Kleidung (z.B. festsitzender Schuh mit elastischer Sohle) – körpernahe Lastaufnahme – Arbeitsweise ohne Ruck und Schwung – Lastbegrenzung; Werden Maßnahmen zur Kräftigung der Muskulatur und zur Entspannung angeboten? z.B. Rückenschule; Ausgleichsgymnastik 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sichtprüfung/Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt und getragen? Werden die Schutzhandschuhe gezielt ausgewählt? 62 Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Gesundheitsschäden verhindern; Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17], BGR 197 (ZH 1/708), ZH 1/132; TRGS 531; DIN EN 420, DIN EN 374 geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel benutzen, Hautschutzplan erstellen; Benutzung von Schutzhandschuhen z.B. bei: – Naß- oder Feuchtreinigung von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen – Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen – Kontakt mit Lösemitteln – Anwendung von Zubereitungen mit Seifen, Detergentien und Desinfektionsmitteln; Kriterien der Auswahl sind: – Beständigkeit und für die Einsatzzeit ausreichend undurchlässig gegenüber dem jeweils verwendeten Arbeitsstoff 63 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren noch 11.1 11.2 Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein – geeignete Größe für den Beschäftigten bereithalten – elastisch und dünn, damit das Tastgefühl nicht beeinträchtigt wird – möglichst puderfrei, allergenarm und gefüttert oder beflockt – nur auf sauberer und trockener Haut tragen (ggf. über Stoffunterziehhandschuhen) Hautbelastung Sichtprüfung/Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen von Hauterkrankungen von einem Hautarzt beraten? Führen die Beschäftigten mit ihren Händen einen erheblichen Anteil ihrer Arbeitszeit (1/4 der Schichtdauer, ca. 2 Std.) Arbeiten im feuchten Milieu aus? Wird die maximal kontinuierliche Tragedauer (4 Std.) von flüssigkeitsdichten Handschuhen nicht überschritten? Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17], zur Vermeidung von Feuchtarbeit alle techZH 1/132; nischen und organisatorischen MöglichkeiBGR 197 (ZH 1/708); ten prüfen; unvermeidbare Feuchtarbeit TRGS 531 soweit wie möglich auf mehrere Beschäftigte verteilen; Wechsel von Feucht- und Trockenarbeit anstreben; Tragedauer auf das notwendige Maß beschränken; geeigneter Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhe; Müssen Beschäftigte häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen? Sind in der Nähe der Arbeitsplätze an gut sichtbarer Stelle tätigkeitsbezogene Hautschutzpläne ausgehängt? Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen in übersichtlicher und leicht verständlicher Form darstellen; Stehen den Beschäftigten Waschgelegenheiten (mögl. mit temperaturregulierbarem Wasseranschluss) sowie geeignete Handtücher zur Verfügung? Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? Hinweis: Unter dem Schmuck wird durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit oder Chemikalien die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen besonders begünstigt. 64 65 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 12. Psychische Belastungen 12.1 Arbeitstätigkeit 12.3 66 Schutzziel mit Quellenangabe Werden Beschäftigte die Feuchtarbeit ausführen arbeitsmedizinisch untersucht? noch 11.2 12.2 Handlungsbedarf ja/nein Arbeitsorganisation Soziale Bedingungen Befragung/Beobachtung: Erfordert die Tätigkeit hohe Konzentration und Aufmerksamkeit? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Vorsorge nach G 24 beachten Betriebsarzt Pausengestaltung, Technikeinsatz; Ist die Tätigkeit interessant und abwechslungsreich? ganzheitliche Pflege; Enthält die Tätigkeit Routinearbeiten? ganzheitliche Pflege; Kommt es zu widersprüchlichen Arbeitsanweisungen? Festlegung der Kompetenzen (Rangordnung); Müssen bei der Tätigkeit Entscheidungen getroffen werden, welche die Beschäftigten überfordern? Entscheidungshilfen bereitstellen; Kommt es vor, dass Informationen fehlen? Transparenz des Informationsflusses; Wurden die Beschäftigten für die Tätigkeit eingewiesen? Gespräche führen; Wurden die Beschäftigten für die Techniknutzung ausreichend qualifiziert? Schulungen anbieten; Haben die Beschäftigten Möglichkeiten zur Kommunikation mit Kollegen/innen? Arbeitsteilung ändern; Können die Beschäftigten ihre Arbeit (inhaltlich/ zeitlich) selbst bestimmen? ganzheitliche Pflege Befragung/Beobachtung: Müssen die Beschäftigten unter starkem Zeitbzw. Termindruck arbeiten? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Arbeitsorganisation, Technik, Pausengestaltung; Wird die Tätigkeit ständig unterbrochen, z.B. durch Patienten, Familienangehörige, Telefonanrufe, Wartezeiten? Zeitbedarf einkalkulieren, Zeit- und Terminplan; Ist in Räumen schlechte Luft? Lüftung einbauen; Entspricht die technische Ausstattung der Station den Tätigkeiten? Technik bereitstellen Befragung/Beobachtung: Entstehen durch die Tätigkeit hohe soziale Belastungen, z.B. durch Leid und Tod von Patienten? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Schulungen sozialer und kommunikativer Kompetenzen; 67 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 12.3 13. Organisation 13.1 Arbeitsablauf Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Werden die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten verbal angegriffen, z.B. von Patienten oder Angehörigen? Training kommunikativer Kompetenz; Ist genügend Zeit für Gespräche mit Patienten vorhanden? Zeiteinteilung prüfen, ganzheitliche Pflege; Erhält der Beschäftigte Rückmeldungen (Anerkennung, Kritik) für die geleistete Arbeit? Führungskräfteschulung; Können sich die Beschäftigten gegenseitig unterstützen? Arbeitsorganisation; Kommt es häufig zu Konflikten oder Streitigkeiten zwischen den Beschäftigten oder mit den Vorgesetzten? Gruppengespräche (Anforderungen und Missverständnisse aufklären) Beobachtung/Befragung: Können sich die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten verletzen, z.B. stoßen, schneiden, stechen, infizieren, verstrahlen, ausrutschen? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Können die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten verletzt werden, z.B. durch tätliche Übergriffe von Patienten oder Angehörigen? 13.2 13.3 13.4 68 Arbeitszeit Qualifikation Unterweisung Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Befragung/Befragung: Werden die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeiten und die Ruhepausen grundsätzlich eingehalten? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Technik, PSA, Unterweisung; Training sozialer Kompetenzen Gesundheitsschäden verhindern; Arbeitsorganisationen; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ArbZG Kommt es zu Überstunden? Überwachung und Abbau; Beträgt die Nachtarbeitsblockzeit fünf Nächte und mehr? Schichtplan umstellen; Können die Beschäftigten Einfluss auf die Arbeitszeit und Urlaubsgestaltung nehmen? Beteiligung der Beschäftigten Befragung: Werden nur solche Personen zu den entsprechenden Tätigkeiten herangezogen, die aufgrund ihrer Körperbeschaffenheit, ihres Gesundheitszustandes und ihrer Kenntnisse dazu geeignet sind? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Beobachtung/Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Gesundheitsschäden verhindern; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, Sicherheit durch danach mind. einmal jährlich; Unterweisung BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Auswahl und Schulung; z.B. Unterweisung im Umgang mit Hebehilfen 69 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren noch 13.4 13.5 13.6 Verantwortung Organisation, allgemein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; BGI 527 (ZH 1/46); GefStoffV; TRGS 531, TRGS 555 eine Unterweisung sollte durchgeführt werden: – in mündlicher Form – anwendungsbezogen – arbeitsplatzbezogen – nachprüfbar – anschaulich; Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Unterweisung; Sind die Betriebsanweisungen für Arbeiten im feuchten Milieu erstellt? Betriebsanweisungen erstellen; Werden die Beschäftigten anhand der Benutzerinformation im sachgerechten Umgang vor Verwendung bzw. Benutzung von Hilfsmitteln (z.B. Hebehilfen) unterwiesen? u.a. Hinweis auf Sichtkontrolle vor Benutzung geben Befragung: Haben die Beschäftigten eine hohe Verantwortung für Patienten und Technik? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Sichtprüfung/Befragung: Kommt es zu Personalengpässen? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Schulungen, Kompetenzen klären längerfristige Personalplanung durchführen; Kommt es innerhalb der Schichten zu unterschiedlichen Arbeitsmengen? Verlagerung medizinisch nicht notwendiger Arbeiten auf andere Schichten; Gibt es für Sterbende ein Einzelzimmer? Raumbelegungsplan prüfen; Sind die Räume für die Tätigkeiten zu eng? Aufstellung der Möbel und der Technik prüfen, Patientenplatzierung überdenken; Hebehilfsmittel Erfüllen die Hilfsmittel die sicherheitstechnischen und ergonomischen Erfordernisse? 70 Handlungsbedarf ja/nein Beurteilung nach einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. DIN- und DIN EN-Normen); Erfolgt eine Überwachung und Instandhaltung der Hebehilfsmittel? Überwachung (Prüfung, Kontrolle) und Instandhaltung in den vom Hersteller angegebenen Intervallen durchführen, mind. einmal jährlich durch Sachkundigen; Wurden nicht gebrauchsfertige Hilfsmittel vor der ersten Inbetriebnahme von einem Sachkundigen geprüft? z. B. Wand- und Deckenlifter, die nach Installations- und Bauanleitung des Herstellers installiert bzw. eingebaut wurden; Werden die Hilfsmittel vor dem Gebrauch einer Sichtkontrolle unterzogen? defekte Hilfsmittel aussondern bzw. in Stand setzen lassen; Sind für die Hilfsmittel geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden? z. B. zentral gelegener Raum, in dem kleine und technische Hilfsmittel auf der Station aufbewahrt werden können Sachkundiger 71 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Befragung/Sichtprüfung: Verwendung von Ethylenoxid/Formaldehyd in Begasungsanlagen/Sterilisatoren Liegt die Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Sterilisation mit Kaltgasen vor? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Zentrale Desinfektion/Sterilisation Tätigkeit Desinfektion und Sterilisation bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0400 BUK 85 300 4000 03/00 Gesundheitsschäden verhindern; TRGS 513; TRGS 522; RKI-RL Ist gesichert, dass für die Gas-Sterilisation mind. zwei Befähigungsscheininhaber zur Verfügung stehen? Ist gesichert, dass nur Materialien sterilisiert werden, die nicht thermisch sterilisierbar sind? Wird über die durchgeführten Sterilisationen Buch geführt? Ist gesichert, dass im Aufstellungsraum des Sterilisators keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtet sind? Hinweis: Bei zweitürigen Gas-Sterilisatoren gilt dies für die Sterilgut-Entnahmeseite. Ist in Räumen, in denen Sterilgut aus GasSterilisatoren entnommen wird, bei Ethylenoxid ein 8facher Luftwechsel und bei Formaldehyd ein 6facher Luftwechsel garantiert? Verfügt der Gas-Sterilisator über ein Ausgasungsprogramm? Werden die Gas-Sterilisatoren mind. jährlich durch einen Sachkundigen sicherheitstechnisch geprüft und wird über das Prüfergebnis Buch geführt? Sachkundiger Wurde die Notwendigkeit einer Raumdesinfektion geprüft? Liegt die Erlaubnis zur Raumdesinfektion vor? 4. Biologische Gefährdung 4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren 72 Befragung: Organisation Wird geprüft, ob eine Desinfektion im Einzelfall notwendig ist? Gesundheitsschäden verhindern; BseuchG; 73 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 4.1 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Desinfektion allgemein Werden das vorgeschriebene Desinfektionsverfahren und das Desinfektionsmittel in der entsprechenden Konzentration angewandt? Werden Dosiereinrichtungen benutzt? 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Befragung/Sichtprüfung: alkoholische Desinfektionsmittel Werden die Einsatzvoraussetzungen für die Anwendung erfüllt (Flächendesinfektion)? Wird die Mengenbegrenzung für ausgebrachte Desinfektionsmittel eingehalten? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Liste der DGHM und des RKI; GefStoffV; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; TRGS 525 Brände verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ZH 1/598; TRGS 525; Ex-RL – max. 50 ml/m2 Fläche – max. 100 ml/m2 Raumgrundfläche Ist gesichert, dass keine brennbaren Gase (z. B. Benzin, Äther) in Gefahr bringender Menge in der Raumluft sind? Werden die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen gegen Brand und Explosionen getroffen? Werden Behältnisse zur chemischen Instrumentendesinfektion abgedeckt? siehe 5.1 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden diese benutzt (Hautschutzplan)? Organisation Steht den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung? Desinfektion/Sterilisation Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Explosionen verhindern; siehe 5.1 siehe 5.1 Schutzwirkung erreichen; Hautschutz-, Hautreinigungs- und zusätzliche Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan Belastungen erstellen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Werden Handschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? 74 75 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 11.1 11.2 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen? Hautbelastung Befragung/Sichtprüfung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Besteht eine Exposition der Beschäftigten durch aldehydische, phenolische oder alkoholische Desinfektionsmittel? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? 13. Organisation 13.3 Qualifikation 13.4 Handlungsbedarf ja/nein Unterweisung Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VGB 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132; Liste der DGHM und des Robert-KochInstituts Tragen von geeigneten Handschuhen; Anwendung von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln; Hautschutzplan; Hygieneplan Befragung: Organisation Ist der verantwortliche Leiter einer Desinfektionsmaßnahme sachkundig? Fehlhandlungen vermeiden; BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; TRGS 513, TRGS 522; BseuchG Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren und über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, Unterweisung; danach mind. einmal jährlich BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGI 527 (ZH 1/46); BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] – im Gesundheitsdienst aufgrund der Berufsausbildung – bei Desinfektionen gem. BseuchG aufgrund der besonderen Unterweisung z.B. als Desinfektor – bei Raumdesinfektion durch Nachweis eines Befähigungsscheines – bei Begasungen (z.B. bei Ethylenoxid/Formaldehyd-Sterilisatoren) durch Nachweis eines Befähigungsscheines Desinfektion/Sterilisation Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? 13.6 76 Organisation, allgemein Befragung/Sichtprüfung: Organisation Ist eine wirksame Trennung der Arbeitsabläufe in reine/unreine Seite gegeben? BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1], VBG 7y [GUV 6.13] Trennung für: – zentrale Desinfektions-/Sterilisationsbereiche – zentrale Bettenaufbereitung/Krankenhauswäscherei 77 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 1. Mechanische Gefährdung 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile 2. Elektrische Gefährdung 2.1 Gefährliche Körperströme 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Sichtprüfung: Sind senkrecht verschiebbare Abzugsfenster gegen Herunterfallen gesichert? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Medizinisches Labor Tätigkeit Arbeiten im Labor 022 0210 BUK 85 300 2100 03/00 Verletzungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Sichtprüfung: Sind Steckdosen an Labortischen über den Arbeitsflächen angebracht? Schutz gegen elektrischen Schlag; BGV A 2 (VBG 4) [GUV 2.10]; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Sichtprüfung: Verfügt das Labor über eine ausreichende jederzeit wirksame technische Lüftungseinrichtung? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Können alle anfallende Arbeiten mit Gefahrstoffen unter einem entsprechend großen Abzug durchgeführt werden? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Wird die einwandfreie lufttechnische Funktion eines Abzuges durch eine selbsttätig wirkende Einrichtung überwacht? Bestehen die Fenster von Abzügen aus Sicherheitsglas? 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Sichtprüfung: Sind für Brenngasleitungen Absperreinrichtungen leicht erreichbar und jederzeit zugänglich? Brände verhindern; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Sind für Gasentnahmestellen Hauptabsperrvorrichtungen außerhalb des Laboratoriums leicht erreichbar angebracht und gekennzeichnet? 5.2 78 Explosionsfähige Atmosphäre Sichtprüfung: Sind Innenräume von Kühlschränken, in denen brennbare Flüssigkeiten abgestellt sind, explosionsgeschützt? Explosionen verhindern; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] 79 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen 8.3 Raumbedarf/ Verkehrswege 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sichtprüfung: Sind Bedienungs- und Verkehrsflächen ausreichend bemessen (Mindestbreite von 1,00 m)? Befragung/Sichtprüfung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden diese benutzt (Hautschutzplan)? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein ausreichend Bedien- und Arbeitsflächen; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Schutzwirkung erreichen; geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche und Hautpflegemittel benutzen, Belastungen Hautschutzplan erstellen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? Wird bei entsprechenden Tätigkeiten geeignete Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten benutzt? 11.2 Hautschutz Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? 13. Organisation 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] Sicherheit durch Unterweisung; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, danach mind. einmal jährlich Wurden die Beschäftigten unterwiesen, dass in Laboratoriumsräumen nicht gegessen, getrunken und geraucht werden darf? 80 81 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 13.6 Organisation, allgemein Sichtprüfung: Schlagen die Türen von Laboratoriumsräumen nach außen auf und sind sie mit einem Sichtfenster ausgerüstet? Ist am Ausgang oder im Flur unmittelbar vor dem Laboratorium eine Körperdusche installiert und ist der Standort gekennzeichnet? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV A 8 (VBG 125) [GUV 0.7]; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17] Ist eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche vorhanden? Sind Stellteile von Laborarmaturen nach dem Durchflussstoff gekennzeichnet? Werden gefährliche Abfälle so gesammelt und transportiert, dass eine Gefährdung der Beschäftigten ausgeschlossen ist? Wird zweckmäßige Kleidung und festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen? 82 83 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst Handlungsbedarf ja/nein 771 000 8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen 8.2 Beleuchtung Sichtprüfung: Sind Deckenleuchten mit Leuchtstoffröhren parallel zur Hauptblickrichtung angebracht? Werden Reflexionen vermieden? Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Medizinisches Labor Tätigkeit Arbeiten an Mikroskopierarbeitsplätzen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0210 BUK 85 300 2101 03/00 Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; ArbStättV Wird ein großer Helligkeitsunterschied zwischen direktem Sehfeld beim Blick in ein Mikroskop und der unmittelbaren Arbeitsplatzumgebung vermieden? Stehen für die Objektbeleuchtung stufenlos in der Helligkeit einstellbare und nach Bedarf positionierbare Arbeitsplatzleuchten zur Verfügung? 9. Physische Belastung/Arbeitsschwere 9.3 Haltungsarbeit/ Haltearbeit Sichtprüfung/Befragung: Erhält die Hand durch eine gepolsterte Stütze eine feste Basis? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Wird der Unterarm unterstützt? Nimmt der Rücken möglichst eine gerade Haltung an? Beträgt die Neigung des Oberkörpers maximal 20 Grad von der Vertikalen? Gibt es zur Entlastung des Kopfes während langzeitiger Arbeiten am Mikroskop eine Möglichkeit zur Abstützung? Ist bekannt, dass ein Abbau der muskulären Beanspruchung nur über die Arbeitsorganisation (Pausen) erreicht werden kann? 10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit 10.1 Informationsaufnahme Sichtprüfung/Befragung: Werden ausschließlich Geräte mit zwei Okularen verwendet? Ist bekannt, dass die Bewegungseinschränkung beim Mikroskopieren durch eine sehr große Gerätepupille oder eine Fernsehkette gemindert werden kann? 84 Fehlbelastungen des Muskel- und Skelettsystems verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] 85 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan aufstellen; Handschuhe tragen Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? 11.2 Hautbelastung Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] 13. Organisation 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich BGI 527 (ZH 1/46) 13.6 Organisation, allgemein Befragung: Beschäftigungsverbote/Einschränkungen Werden bei der Beschäftigung von Schwangeren Gefahren ausgeschlossen, die durch die Untersuchung von Körperflüssigkeiten Hepatitis verdächtiger Patienten entstehen können? Sicherheit und Gesundheitsschutz; MuSchG 86 87 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 1. Mechanische Gefährdung 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile Sichtprüfung/Befragung: Sind die Zentrifugen so aufgestellt, dass sie standsicher betrieben werden können? Werden Zentrifugen so aufgestellt, dass die jeweils zulässige Drehzahl und die zugeordnete zulässige Füllmenge oder Dichte des Zentrifugiergutes nicht überschritten wird? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Medizinisches Labor Tätigkeit Umgang mit Zentrifugen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0210 BUK 85 300 2102 03/00 Verletzungen verhindern; VBG 7z [GUV 3.16]; GefStoffV Werden Zentrifugen gleichmäßig beladen? Werden Zentrifugen bei unzulässiger Unwucht oder anderen gefahrdrohenden Zuständen stillgelegt? z.B. gefahrloses Erfassen und Ableitung des austretenden Stoffes Werden Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen getroffen, wenn Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften an den Zentrifugen austreten können? 7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.6 Ionisierende Strahlung 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung/Sichtprüfung: Ist sichergestellt, dass an Zentrifugen, die mit radioaktiven Stoffen betrieben werden, die Beschäftigten nicht durch die Strahlungsanteile des Zentrifugiergutes oder durch induzierte Strahlungsanteile gefährdet werden? Befragung/Sichtprüfung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Gesundheitsschäden verhindern; VBG 7z [GUV 3.16] Schutzwirkung erreichen; geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche und Hautpflegemittel benutzen; Belastungen Hautschutzplan erstellen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? 88 89 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 11.2 Hautbelastung Sichtprüfung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? 13. Organisation 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Organisation, allgemein Befragung: Werden nur Zentrifugen in Betrieb genommen, die für den vorgesehenen Betrieb geeignet sind? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich unter BGI 527 (ZH 1/46); Verwendung von Betriebsanweisungen; VBG 7z [GUV 3.16] Ist eine Betriebsanweisung erstellt und wird diese von den Beschäftigten beachtet? 13.6 Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Betriebsanweisung erstellen Sicherheit und Gesundheitsschutz; VBG 7z [GUV 3.16] Werden die Beschäftigungsbeschränkungen beachtet? Werden die notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung des betriebssicheren Zustandes durchgeführt? 90 91 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 1. Mechanische Gefährdung 1.6 Absturz 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Physikalische Therapieräume, Bäder Tätigkeit Arbeiten in Therapieräumen, Bädern Sichtprüfung: Haben Treppen in nass belasteten Barfußbereichen mit mehr als 2 Stufen einen Handlauf? Absturz verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Sichtprüfung: Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Chlor Befinden sich Chlorungsanlagen in verschließbaren Räumen nicht unter Erdgleiche? Gesundheitsschäden verhindern; BGV D 5 (VBG 65) [GUV 8.15] bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0630 BUK 85 300 6300 03/00 Sind Chlorgasräume von anderen Räumen feuerhemmend und gasdicht getrennt? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung/Sichtprüfung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Chlor Steht entsprechende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung und sind die Beschäftigten mit der Benutzung vertraut? Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV D 5 (VBG 65) [GUV 8.15]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/474 geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan erstellen; z.B. Atemschutzgeräte Erfolgt das Auswechseln von Chlorbehältern nur unter Verwendung von Atemschutzgeräten? Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Ozon Steht für jeden Beschäftigten in der Ozonanlage eine Atemschutzvollmaske mit einem wirksamen Filter zur Verfügung? 11.2 92 Hautbelastung Sichtprüfung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; 93 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 11.2 13. Organisation 13.4 Unterweisung Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich BGV D 5 (VBG 65) [GUV 8.15]; BGI 527 (ZH 1/46); ZH 1/474 Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Chlor Werden mit der Bedienung und Wartung der Chlorungsanlagen nur unterwiesene Personen betraut? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Ozon Wird die Ozonanlage nur von unterwiesenen Personen bedient und gewartet? 13.6 Organisation, allgemein Befragung/Sichtprüfung: Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Chlor Sind Chlorgasräume mit Wassersprühanlagen ausgerüstet, die sich von Hand außerhalb der Räume einschalten lassen? Haben Chlorgasräume einen unmittelbaren Ausgang ins Freie und lassen sich die Türen jederzeit von innen ohne Schlüssel öffnen? Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV A 8 (VBG 125) [GUV 0.7], BGV D 5 (VGB 65) GUV 8.15]; ZH 1/474 Werden zusätzliche Bestimmungen bei Verwendung von Chlorgas, Chlordioxidanlagen bzw. Elektrolyse-Chlorungsanlagen beachtet? Werden zum Umfüllen von Chemikalien geeignete Umfüllvorrichtungen verwendet? 94 Wird die Chlorungsanlage vorschriftsmäßig geprüft? Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, vor jeder Wiederinbetriebnahme und mind. einmal jährlich von einem Sachkundigen, Sachschriftlicher Nachweis; kundiger Werden die beweglichen Anschlussleitungen einer Dichtheitsprüfung unterzogen? nach jedem Behälterwechsel, mind. jedoch alle sechs Monate; 95 Nr. noch 13.6 Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit Ozon Ist die Ozonanlage mit den entsprechenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet? Sind Leitungen, die ozonhaltiges Gas führen, gekennzeichnet? Ist die Ozonanlage in einem geschlossenen, verschließbarem Raum aufgestellt und ist dieser entsprechend gekennzeichnet? Ist der Raum mit technischer Entlüftung ausgerüstet und wird ein mindestens dreifacher Luftwechsel pro Stunde sichergestellt? Kann die Ozonerzeugung durch eine Not-Befehlseinrichtung abgeschaltet werden? Stehen zur Messung der Ozonkonzentration geeignete Hilfsmittel zur Verfügung? Wird die Ozonanlage vorschriftsmäßig geprüft? 96 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, vor jeder Wiederinbetriebnahme und mind. einSachmal jährlich von einem Sachkundigen, kundiger schriftlicher Nachweis 97 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 3. Gefahrstoffe 3.1 Gase Messung: Wird für eine wirksame Lüftung (auch in Bodennähe) gesorgt? 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Befragung/Sichtprüfung: Ist gesichert, dass brennbare Flüssigkeiten nicht in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, in Arbeitsräumen sowie auf Dächern bzw. in Dachräumen von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Büroräumen und ähnlichen Gebäuden gelagert werden? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Apotheke Tätigkeit Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0100 BUK 85 300 6105 03/00 Gesundheitsschäden verhindern; mind. 5facher Luftwechsel pro Stunde BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; GefStoffV; TRbF 110 Brände verhindern; VbF; BGR 120 (ZH 1/119) [GUV 16.17]; TRbF 110 Ist gesichert, dass an Arbeitsplätzen nur der Tagesbedarf an brennbaren Flüssigkeiten vorhanden ist und dass darüber hinausgehende Mengen in einem dafür geeigneten Raum gelagert werden? Handelt es sich um eine anzeigebedürftige Anlage? Handelt es sich um eine erlaubnisbedürftige Anlage? Ist der Lagerraum von angrenzenden Räumen feuerbeständig (F90) abgetrennt? Ist die Tür vom Vorratsraum mind. in feuerhemmender Bauweise ausgeführt und schlägt sie nach außen auf? Werden brennbare Flüssigkeiten nicht mit sehr giftigen und giftigen Stoffen zusammen gelagert (Ausnahme in Sicherheitsschränken)? Sind Sicherheitsschränke an ein Abluftsystem angeschlossen? Werden im Lagerraum brennbare Flüssigkeiten nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen wie Papier, Pappe oder Holzwolle gelagert? Schlagen die Türen in Flugrichtung auf und schließen sie selbsttätig? Ist gesichert, dass Lagerräume durch Unbefugte nicht betreten werden? 98 99 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre Sichtprüfung: Ist im Lagerraum gesichert, dass beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten die Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre verhindert wird? Explosionen verhindern; z.B. durch eine explosionsgeschützte BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; elektrische Anlage ElexV 5.4 Elektrostatische Aufladung Sichtprüfung: Sind leitfähige Geräte zum Umfüllen (Behälter, Trichter, Heber) geerdet? elektrostatische Aufladungen verhindern; BGR 132 (ZH 1/200) [GUV 19.7] 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Schutzwirkung erreichen; Hautschutz-, Hautreinigungs- und zusätzliche Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan Belastungen erstellen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? 11.2 Hautbelastung Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? 13. Organisation 13.4 Unterweisung 100 Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17] Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahmen, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich BGI 527 (ZH 1/46) 101 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Apotheke Tätigkeit Umgang mit Zytostatika 3. Gefahrstoffe 3.3 Aerosole Sichtprüfung/Messung: Wird die Bildung von Aerosolen auch in Sicherheitswerkbänken vermieden? Gesundheitsschäden verhindern; falls möglich sind geeignete apparative BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Hilfsmittel (z.B. Spikes, Überlaufkanülen, GefStoffV; Luerlockanschlüsse) zu verwenden GUV 28.3; TRGS 525 3.4 Flüssigkeiten Sichtprüfung/Befragung: Werden Zytostatika sicher transportiert und steht ein Notfall-Set zur Verfügung? Gesundheitsschäden verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; GefStoffV; GUV 28.3; TRGS 525 8. Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen 8.3 Raumbedarf/ Verkehrswege Sichtprüfung/Befragung: Werden Zytostatika in gesonderten Räumen hergestellt oder zubereitet? Ist die freie Bewegungsfläche von mind. 1,50 m2, die an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit ist, eingehalten? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 102 Beobachtung/Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden diese benutzt (Hautpflegeplan)? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 022 0100 BUK 85 300 6106 03/00 allseitig geschlossenes, bruchsicheres Transportbehältnis, auslaufsicher auf saugfähiger Unterlage; Transportbehältnis mit Aufschrift „Zytostatika” kennzeichnen; Notfall-Set: – Einmal-Atemschutz (z.B. P 3-Maske) – Schutzbrille (dichtschließend mit Seitenschutz) – Zytostatika-Handschuhe – Überschuhe – Einweg-Kittel – saugfähige Tücher – Beutel für Zytostatika-Abfälle (verschließbar) – Aufkleber „Vorsicht Zytostatika” für den Abfallbeutel Gesundheitsschäden verhindern; abgetrennte, deutlich gekennzeichnete BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Räume; Raum sollte nicht für andere TätigArbStättV; keiten vorgesehen werden; GUV 28.3 freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz schaffen Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen vermeiden; Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen; Hautpflegeplan aufstellen; 103 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren noch 11.1 Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen und bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt? Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? Wird eine Exposition gegenüber Zytostatika vermieden? 11.2 Hautbelastung Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen – Zytostatika-Handschuhe oder zwei Paar Handschuhe übereinander mit einer Materialmindeststärke von je 0,20 mm (Tragedauer max. 20 min) – Sicherheitswerkbänke mit Armeingriffsöffnungen mind. Armstulpen über der Arbeitskleidung – Sicherheitswerkbänke mit durchgehender Arbeitsöffnung flüssigkeitsabweisende oder flüssigkeitsdichte Kittel mit langen Ärmeln und eng anliegenden Armbündchen; Wird nur in Einzelfällen ohne geeignete Werkbank gearbeitet und werden dabei folgende PSA getragen? weniger als 4 Zubereitungen pro Monat; PSA: – Einmaluntersuchungshandschuhe – Schutzbrille mit Seitenschutz – Atemschutz – langärmliger Schutzkittel; Stehen beim Umgang mit Zytostatika Einrichtungen zum Spülen der Augen bereit? z.B. Augendusche Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17], ZH 1/132; GUV 28.3; M 620 der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; TRGS 525 Wird persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten getragen? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten? 104 Handlungsbedarf ja/nein Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; GUV 28.3; TRGS 525 105 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren 13. Organisation 13.3 Qualifikation 13.4 13.6 Unterweisung Organisation, allgemein Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Befragung: Werden Beschäftigungsbeschränkungen eingehalten? Gesundheitsschäden verhindern; MuSchG; JarbSchG; GUV 28.3 Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich; BGI 527 (ZH 1/46); GUV 28.3 Betriebsanweisungen zur Unterweisung verwenden; Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen schriftlich festhalten und durch die Unterwiesenen bestätigen lassen; Wurde das Personal über den Umgang mit kontaminierter Kleidung hingewiesen? kontaminierte Kleidung sofort ablegen und in geeignete Sammelbehältnisse ohne weitere Manipulation zur Wäscherei/Reinigung geben, dabei auf Kontamination der Kleidung hinweisen; Wird das Reinigungspersonal in die Unterweisung einbezogen? Personen, die den Arbeitsraum reinigen, in denen Zytostatika zubereitet bzw. hergestellt werden, sind nach § 20 GefStoffV zu unterweisen. Beobachtung/Befragung: Wird bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung die mögliche Gesundheitsgefährdung durch Zytostatika berücksichtigt? Kann auf gebrauchsfertige Injektionslösungen mit der gewünschten Arzneistoffdosis zurückgegriffen werden? Werden für die Zubereitung von Zytostatika bzw. Spritzen oder Infusionen geeignete und regelmäßig geprüfte Sicherheitswerkbänke verwendet (weitere Nutzung bereits betriebener Werkbänke Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV A 4 VBG 100) [GUV 0.6], BGV C 8 (VBG 103) [GUV 8.1]; M 620 der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; GUV 28.3; GefStoffV; TRGS 525, TRGS 560 bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein werdende oder stillende Mütter und Jugendliche dürfen beim Umgang mit Zytostatika nicht beschäftigt werden Werden nur Personen beschäftigt, die über den Umgang mit Zytostatika und die dabei auftretenden Gefahren unterwiesen sind? Wurde für den Umgang mit Zytostatika eine Betriebsanweisung erstellt? 106 Handlungsbedarf ja/nein Betriebsarzt Betriebsanweisung erstellen, in der die beim Umgang mit Zytostatika auftretenden Gefahren für Mensch und Umwelt sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt wurden; Prüfung bei Inbetriebnahme, nach Filterwechsel, nach wesentlichen Änderungen (z.B. Änderung des Aufstellungsortes), danach im mind. 12-monatigem Abstand durch Sachkundigen; Sachkundiger 107 Nr. noch 13.6 Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren nach DIN 12 950 Teil 10 oder gemäß Prüfgrundsatz GS-GES-04 möglich, sonst Zytostatikawerkbänke nach DIN 12 980)? Ist die Sicherheitswerkbank an eine Fortluftanlage angeschlossen? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Fortluftanlage verwenden und deren sichere Funktionsweise überwachen; Wird bei Verwendung einer Sicherheitswerkbank im Umluftbetrieb ein behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkanntes Verfahren eingehalten? Hinweis: Ultraviolett-Strahler zur Desinfektion müssen so beschaffen sein, dass eine gesundheitsgefährdende Einwirkung von Ozon ausgeschlossen ist. Wird für die Werkbank ein Gerätebuch geführt? Gerätebuch mit folgenden Angaben: – Prüfprotokoll der Abnahmeprüfung am Aufstellungsort – Prüfprotokolle der jährlichen Prüfungen – Angaben über den Filterwechsel – Name der eingewiesenen Person Werden mit Zytostatika kontaminierte Abfälle in gekennzeichneten, ausreichend widerstandsfähigen und dicht schließenden Einwegbehältnissen gesammelt und der Entsorgung zugeführt? Wird die Zubereitung der Zytostatika der zuständigen Behörde angezeigt? 108 109 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 1. Mechanische Gefährdung 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen Sichtprüfung/Befragung: Stehen für Messer und Beile geeignete Einrichtungen zur Ablage zur Verfügung? Wird arbeitstäglich nach dem ersten Ingangsetzen von Fleischerei- und Nahrungsmittelmaschinen die Funktionssicherheit der Schutzeinrichtungen geprüft? Werden Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Kopplungen an Fleischerei- und Nahrungsmittelmaschinen mind. einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft und wird dieses dokumentiert? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Küche Tätigkeit Arbeiten in der Küche bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 001 1786 BUK 41 101 7860 03/00 Verletzungen verhindern; VGB 19, BGV D 18 (VGB 77); BGR 111 (ZH 1/37) [GUV 16.9] Sachkundiger Werden in der Küche nur Messer verwendet, die einen Sicherheitsgriff haben? Stehen für Ausbein-, Auslöse- und Zerlegemaschinen bei der Fleischbearbeitung Stechschutzschürzen und fünfringige Metallringgeflechthandschuhe zur Verfügung? Kartoffel- und Zwiebelschälmaschinen Ist der Zugriff an rotierende Schälwerkzeuge verhindert? Salat- und Gemüseschleudermaschinen Ist das Berühren umlaufender Teile durch Deckelverriegelung verhindert? Knochenkreissäge Ist das Sägeblatt bis auf die Schneidstelle mit einer Schutzhaube verkleidet? Kutter mit waagerechter Messerwelle Ist die Gefahrstelle am Messer durch einen Deckel gesichert? Kutter mit senkrechter Messerwelle/Mixer Ist der Zugriff zu den Messern und Rührwerkzeugen durch eine Verkleidung verhindert? 110 111 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Püriermaschine Ist der Zugriff zu den rotierenden Pürierwerkzeugen (z.B. durch einen Schutzring) verhindert? noch 1.2 Universalküchenmaschine Sind Gefahrstellen und Schneidstellen durch Verdeckungen gesichert? Aufschnittschneidemaschinen Ist der Teil des Messers gegen Berührung gesichert, der nicht zum Schneiden benutzt wird? Brotschneidemaschinen mit Sichelmesser oder Exzenter-Rundmesser Ist der Zugriff zu den Gefahrstellen am Messer bei laufender Maschine verhindert? 1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Sichtprüfung: Sind Fußböden so ausgeführt, dass Flüssigkeiten abgeführt werden (z. B. Gefälle gegen Ablauföffnungen)? Sind Ablauföffnungen und Ablaufrinnen an den Stellen angeordnet, an denen Flüssigkeit zu erwarten ist und sind diese tritt- und kippsicher, ausreichend belastbar sowie bodengleich abgedeckt? 1.6 Absturz Sichtprüfung: Müssen Arbeiten auf Rampen durchgeführt werden? sicher begehbare Arbeitsflächen und Transportwege; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 111 (ZH 1/37) [GUV 16.9]; BGR 181 (ZH 1/571) [GUV 26.18] Absturz verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1] Schutz gegen Absturz Sind die Rampen gegen Absturz gesichert? 2. Elektrische Gefährdung 2.1 Gefährliche Körperströme 3. Gefahrstoffe 3.2 Dämpfe Sichtprüfung: Entsprechen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den in der Küche zu erwartenden besonderen Umgebungseinflüssen? Schutz gegen elektrischen Schlag; BGV A 2 (VBG 4) [GUV 2.10] Sichtprüfung/Befragung: Sind Abluftanlagen dort angebracht, wo mit erhöhtem Fettdampf- oder Wrasenanfall zu rechnen ist? Gesundheitsschäden verhindern; BGV D 18 (VBG 77); BGR 111 (ZH 1/37) [GUV 16.9] Sind Abluftanlagen mit wirksamen Fettfangfiltern ausgerüstet und werden diese regelmäßig gereinigt? 112 113 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren 3.3 Aerosole Sichtprüfung: Treten allergene Stäube (z.B. Mehlstaub und Staub von Backmitteln) auf? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Gesundheitsschäden verhindern; BGV D 18 (VBG 77) Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen geschlossene Apparaturen; Absaugung 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Sichtprüfung: Friteuse Werden geeignete Einrichtungen zur Bekämpfung von Fettbränden bereitgestellt? Brände verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV D 18 (VBG 77) 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre Befragung: Werden Kochkessel und Hochdruckreiniger regelmäßig geprüft? Explosionen verhindern; regelmäßige Prüfung BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; DruckbehV 6. Thermische Gefährdung 6.1 Kontakt mit heißen Medien Sichtprüfung/Befragung: Kipphochkessel, Kippbratpfannen, Kochkessel Ist das gefahrlose Öffnen und Schließen der Deckel gewährleistet? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Sachkundiger Verbrennungen verhindern; BGV D 18 (VBG 77) Werden unbeabsichtigte Bewegungen der Pfannen oder Kessel in jeder Stellung (über 30 l Inhalt) verhindert? Kochkessel Sind die Auslaufhähne gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert? Friteusen Ist die Friteuse mit einem Regelthermostat und einem davon unabhängigen Temperaturbegrenzer ausgerüstet? 6.2 Kontakt mit kalten Medien Sichtprüfung/Befragung: Müssen Arbeiten in Kühleinrichtungen und Kälteanlagen durchgeführt werden? Kann es zu einer Kältemitteleinwirkung kommen? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Beobachtung/Befragung: Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden diese genutzt? Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen? 114 Unterkühlung verhindern; BGV D 4 (VBG 20) [GUV 2.5] PSA; ggf. Notrufeinrichtung Schutzwirkung erreichen; geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche und Hautpflegemittel benutzen; Belastungen Hautschutzplan erstellen; vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; 115 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten genutzt? noch 11.1 Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt, wenn sie zu einer Gefährdung führen können? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Hautbelastung Befragung: Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt? Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen von Hauterkrankungen von einem Hautarzt beraten? Schuhwerk: – fester Sitz am Fuß – rutschhemmend ausgebildete Sohle und – beständig gegen Fett, Wasser und heiße Flüssigkeiten Hauterkrankungen verhindern; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; BGR 195 (ZH 1/706) 13. Organisation 13.4 Unterweisung Befragung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mindestens einmal jährlich BGI 527(ZH 1/46) 13.6 Organisation, allgemein Sichtprüfung/Befragung: Stehen in Arbeitsräumen, in denen Geflügel, rohes Fleisch oder Gemüse verarbeitet wird, Waschgelegenheiten zur Verfügung? Sicherheit und Gesundheitsschutz; ArbStättV; VBG 19, BGV D 34 (VBG 21) [GUV 9.7], BGV D 18 (VBG 77); AMBV Sind an Fleischerei- und Nahrungsmittelmaschinen die geforderten Angaben angebracht? Sind technische Arbeitsmittel so beschaffen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung Beschäftigte vor Gefahren so weit geschützt sind, wie es die Art der bestimmungsgemäßen Verwendung gestattet? bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein BGR 111 (ZH 1/37) [GUV 16.9]; BGR 195 (ZH 1/706) [GUV 20.17]; ZH 1/132 Wird geeignetes Schuhwerk getragen? 11.2 Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Waschgelegenheit mit: – Seifenspendern – Desinfektionsmitteln – Hautschutz und – Einweghandtüchern; deutlich erkennbar und dauerhaft müssen angebracht sein: – Hersteller, Lieferant oder Einführer – Typ und Erzeugnisnummer – Baujahr und – Anschlussdaten für Energiezufuhr; Gasverbrauchseinrichtungen mit Flüssiggas Befinden sich Flammenüberwachungseinrichtungen an allen Gasverbrauchseinrichtungen? 116 117 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren Betriebsart Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Gesundheitsdienst 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre Sichtprüfung: Sind bei Anlagen mit brennbaren Kälte- und Kühlmitteln explosionsgefährdete Bereiche festgelegt und gekennzeichnet? Handlungsbedarf ja/nein 771 000 Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen Arbeitsbereich Küche Tätigkeit Arbeiten in Kälteanlagen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein 001 1786 BUK 41 101 7861 03/00 Explosionen verhindern; BGV D 4 (VBG 20) [GUV 2.5] Ist gesichert, dass in explosionsgefährdeten Bereichen keine Zündquellen vorhanden sind? 6. Thermische Gefährdung 6.2 Kontakt mit kalten Medien Sichtprüfung: Sind Sicherheits-, Abblase- und Entlüftungseinrichtungen so angeordnet und gestaltet, dass durch entweichende Kälte- und Kühlmittel niemand gefährdet werden kann? Können ortsfeste begehbare Kühlräume (Grundfläche > 10 m2) jederzeit, auch bei von außen abgeschlossenen Türen, verlassen werden? Gesundheitsschäden, insbesondere Unterkühlungen, verhindern; BGV D 4 (VBG 20) [GUV 2.5] Ist bei ortsfesten Kühlräumen mit Temperaturen unter –10°C (Grundfläche > 20 m2) eine vom allgemeinen Stromversorgungsnetz unabhängige Notrufeinrichtung vorhanden und erkennbar? 11. Sonstige Gefährdungen/Belastungen 11.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 118 Befragung/Sichtprüfung: Steht für Arbeiten im Kühlraum Kälteschutzkleidung zur Verfügung? Schutzwirkung erreichen; zusätzliche Belastungen vermeiden; BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], BGV D 4 (VBG 20) [GUV 2.5] 119 Nr. Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren 13. Organisation 13.4 Unterweisung Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren Befragung/Sichtprüfung: Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterwiesen? Liegt für Kälteanlagen und Kühleinrichtungen eine Betriebsanweisung vor? 13.6 Organisation, allgemein Sichtprüfung: Enthält die Kälteanlage die geforderten Angaben? Entspricht die Aufstellung von Kälteanlagen den gestellten Anforderungen? Handlungsbedarf ja/nein Schutzziel mit Quellenangabe Maßnahmen • technisch • organisatorisch • personenbezogen bedarfsgerech- Info te Beratung? ja/nein Sicherheit durch Unterweisung; Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahmen, BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich unter VerwenBGV D 4 (VBG 20) dung von Betriebsanweisungen [GUV 2.5]; BGI 527 (ZH 1/46) Sicherheit und Gesundheitsschutz; BGV D 4 (VBG 20) [GUV 2.5] notwendige Angaben: – Hersteller, Lieferant oder Einführer (Importeur) – Typ und Baujahr oder Erzeugnisnummer – Kältemittel – Füllgewicht in kg – zulässiger Betriebsüberdruck der jeweiligen Druckstufe in Bar und – Hinweis auf Eigensicherheit gegen Drucküberschreitung, falls zutreffend Ist eine Kurzfassung der Betriebsanweisung in der Nähe der Anlage angebracht? Ist die Bescheinigung der Dichtheitsprüfung der Kälteanlage bzw. der Kühleinrichtung vorhanden? 120 121 Hinweis: Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“, „Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet. Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt. Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.