GUV-I 8758 - Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst

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GUV-I 8758 - Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst
GUV-I 8758 (bisher GUV 50.11.58)
GUV-Informationen
Beurteilung von Gefährdungen
und Belastungen an Arbeitsplätzen im Gesundheitsdienst
Ausgabe August 2000
Gesetzliche
Unfallversicherung
Herausgeber
Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München
www.unfallkassen.de
Ausgabe August 2000
© 2000 by Verlag Technik & Information, Bochum
Das Handbuch einschließlich seiner Einzelbeiträge und Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere
für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und
Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Bestell-Nr. GUV-I 8758, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe
vorletzte Umschlagseite.
GUV-I 8758 (bisher GUV 50.11.58)
GUV-Informationen
Beurteilung von Gefährdungen
und Belastungen an Arbeitsplätzen im Gesundheitsdienst
Ausgabe August 2000
Gesetzliche
Unfallversicherung
Vorwort
Wozu dient diese
Broschüre?
Der Katalog unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Durch die Zusammenstellung von tätigkeitstypischen Gefährdungen wird die Ermittlung der Gefährdungen vor Ort im Unternehmen erleichtert.
Für Tätigkeiten, die nicht in diesem Katalog
enthalten sind, kann die Broschüre „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“ (GUV 50.11) verwendet werden. Gegebenenfalls können auch
Kataloge artverwandter Betriebsarten genutzt werden.
Wie ist diese Broschüre
aufgebaut?
Weiterhin werden Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen aufgeführt. Sie
sind nach der Rangfolge technisch – organisatorisch – personenbezogen aufgelistet
und sollen die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen erleichtern.
Der Anwender kann in der Spalte „bedarfsgerechte Beratung“ dokumentieren, ob er
eine externe Beratung benötigt. Ist eine Beratung vorgeschrieben (z.B. gemäß einer
Unfallverhütungsvorschrift), befindet sich
in der Spalte ein Vermerk.
Der vorliegende Katalog listet exemplarisch Gefährdungen und Belastungen auf.
Die Notwendigkeit zur individuellen Überprüfung und Anpassung bleibt für jeden Arbeitgeber für sein Unternehmen bestehen.
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz können Sie
zusätzlich die Broschüre „Beurteilung von
Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz“ (GUV 50.11) anwenden.
Der Katalog ist nach Arbeitsbereichen und
Tätigkeiten gegliedert. Die Betriebsart, der
Arbeitsbereich und die Tätigkeit sind zur
Verwaltung mit einer Schlüsselnummer
versehen.
Der Katalog basiert auf einer Systematik
der Gefährdungen. Werden Gefährdungen
nicht aufgeführt, so sind sie bei den Tätigkeiten nicht typisch.
In der Spalte „Handlungsbedarf“ können
Sie angeben, ob nach der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf besteht.
Neben Erläuterungen enthält der Katalog
Schutzziele. Sind die Schutzziele normiert,
so werden die jeweiligen Vorschriften angegeben.
3
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
ArbSchG
= Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV
= Arbeitsstättenverordnung
ArbZG
= Arbeitszeitgesetz
AMBV
= Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
ASiG
= Arbeitssicherheitsgesetz
JArbSchG
= Jugendarbeitsschutzgesetz
LasthandhabV = Lastenhandhabungsverordnung
MedGV
= MedizingeräteVerordnung
MuSchG
= Mutterschutzgesetz
RKI-RL
= Richtlinie für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention
ASR
= Arbeitsstättenrichtlinie
BGI
= BG-Informationen
RöV
= Röntgen-Verordnung
BGR
= BG-Regeln
SGB VII
BGV
= BG-Vorschriften
= Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
BseuchG
= Bundes-Seuchengesetz
DIN
= Deutsches Institut für
Normung e.V.
DGHM
= Deutsche Gesellschaft
für Hygiene und Mikrobiologie
DruckbehV
= Druckbehälterverordnung
EN
= Europanorm
ElexV
= Verordnung über
elektrische Anlagen in
explosionsgefährdeten
Räumen
Ex-RL
= ExplosionsschutzRichtlinie
GefStoffV
= Gefahrstoffverordnung
GUV
= Druckschriften des
Bundesverbandes der
Unfallkassen e.V.
4
TRbF
= Technische Regel für
brennbare Flüssigkeiten
TRGS
= Technische Regel für
Gefahrstoffe
VDE
= Verband Deutscher
Elektrotechniker
VBG
= Einzel-Unfallverhütungsvorschift,
Fassung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenosschaften
VbF
ZH 1/...
= Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
= Kennzeichnung (mit
Ordnungs-Nr.) der
Regeln, Richtlinien,
Sicherheitsregeln,
Grundsätze und
Merkblätter der
gewerblichen Berufsgenossenschaften
Arbeitsbereich Tätigkeiten
Allgemeiner
Teil
Arbeiten mit
erhöhter
Infektionsgefährdung
Seite 32
Arbeiten im
Gesundheitsdienst,
allgemein
Seite 8
Arbeiten mit
Infektionsgefährdung
Untersuchungsund Behandlungsräume
Umgang mit
Narkosegasen
Arbeiten mit
Laserstrahlung
Arbeiten mit
ionisierender
Strahlung
Seite 50
Seite 52
Seite 56
Pflegebereich
Arbeiten im
Pflegebereich,
allgemein
Seite 24
Umgang mit
medizinischen
Instrumenten
und Geräten
Seite 40
Umgang mit
Gefahrstoffen,
allgemein
Seite 44
Seite 60
Zentrale
Desinfektion/
Sterilisation
Desinfektion
und
Sterilisation
Medizinisches Labor
Arbeiten im
Labor
Arbeiten an
Mikroskopierarbeitsplätzen
Umgang mit
Zentrifugen
Seite 78
Seite 84
Seite 88
Seite 72
Physikalische
Therapieräume,
Bäder
Arbeiten in
Therapieräumen,
Bädern
Apotheke
Umgang mit
brennbaren
Flüssigkeiten
Umgang mit
Zytostatika
Seite 98
Seite 102
Arbeiten in der
Küche
Arbeiten in
Kälteanlagen
Seite 110
Seite 118
Küche
Seite 92
5
Klassifikation der Gefährdungen
1.
1.1
Mechanische
Gefährdung
Ungeschützt
bewegte
Maschinenteile
Teile mit gefährlichen
Oberflächen
1.3
1.4
1.5
1.6
Bewegte Transportmittel, bewegte
Arbeitsmittel
Unkontrolliert
bewegte Teile
Sturz auf der Ebene,
Ausrutschen, Stolpern,
Umknicken, Fehltreten
Absturz
2.
2.1
2.2
Elektrische
Gefährdung
Gefährliche
Körperströme
Lichtbögen
3.
3.1
Gefahrstoffe
Gase
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Dämpfe
Aerosole
Flüssigkeiten
Feststoffe
Durchgehende
Reaktionen
4.
Biologische
Gefährdung
4.1
4.2
4.3
Infektionsgefahr
durch Mikroorganismen und Viren
Gentechnisch veränderte Organismen
Allergene und toxische
Stoffe von Mikroorganismen, von Kleinstlebewesen u. Ä.
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
Brand- und
Explosionsgefährdung
Brandgefährdung
durch Feststoffe,
Flüssigkeiten, Gase
Explosionsfähige
Atmosphäre
Explosivstoffe
Elektrostatische
Aufladung
1.2
6.
6.1
6.2
Thermische
Gefährdung
Kontakt mit heißen
Medien
Kontakt mit kalten
Medien
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
Gefährdung durch
spezielle physikalische Einwirkungen
Lärm
Ultraschall/Infraschall
Ganzkörperschwingungen
Hand-Arm-Schwingungen
Nichtionisierende
Strahlung
Ionisierende
Strahlung
Elektromagnetische
Felder
Arbeiten in Unteroder Überdruck
Ertrinkungsgefahr
8.
8.1
8.2
8.3
Gefährdung/Belastung Klima
durch Arbeitsumgebungsbedingungen
Beleuchtung
Raumbedarf/
Verkehrswege
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
Physische
Belastung/
Arbeitsschwere
Schwere dynamische
Arbeit
Einseitige dynamische Arbeit
Haltungsarbeit/
Haltearbeit
Kombination aus
statischer und
dynamischer Arbeit
10.
10.1
10.2
10.3
Wahrnehmung und
Handhabbarkeit
Informationsaufnahme
Wahrnehmungsumfang
Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln
11.
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
Sonstige
Gefährdungen/
Belastungen
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Hautbelastung
durch Menschen
durch Tiere
durch Pflanzen
und pflanzliche
Produkte
12.
12.1
12.2
12.3
Psychische
Belastungen
Arbeitstätigkeit
Arbeitsorganisation
Soziale Bedingungen
13.
13.1
13.2
13.3
13.4
13.5
13.6
Organisation
Arbeitsablauf
Arbeitszeit
Qualifikation
Unterweisung
Verantwortung
Organisation, allgemein
6
7
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
1.
Mechanische Gefährdung
1.2
Teile mit gefährlichen
Oberflächen
Sichtprüfung:
Sind Glastüren und Glaswände erkennbar und
bruchsicher?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Allgemeiner Teil
Tätigkeit
Arbeiten im Gesundheitsdienst, allgemein
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0800
BUK
85 300 8000 03/00
Verletzungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ZH 1/428 [GUV 16.8]
Lagereinrichtungen, Laderampen,
Leitern und Tritte:
Ist gewährleistet, dass durch Formgebung und
Bearbeitung der Lagereinrichtungen und -geräte
Verletzungen vermieden werden (insbesondere an
Ecken und Kanten)?
1.4
Unkontrolliert
bewegte Teile
Sichtprüfung:
Lagereinrichtungen, Laderampen,
Leitern und Tritte:
Sind Lagereinrichtungen und -geräte so aufgestellt, dass ihre Stand- und Tragsicherheit
gewährleistet sind?
Schutz gegen
herabfallende
Gegenstände;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ZH 1/428 [GUV 16.8]
1.5
Sturz auf der Ebene,
Ausrutschen, Stolpern,
Umknicken, Fehltreten
Sichtprüfung:
Fußböden
Sind Fußböden eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen?
sicher begehbare
Transportwege und
Arbeitsflächen;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ArbStättV
Sind Höhenunterschiede (z.B. Stufen, Türschwellen) gut zu erkennen?
Sind Fußabstreifer bodengleich eingebaut?
1.6
Absturz
Sichtprüfung/Befragung:
Sind Beschäftigte am Arbeitsplatz bei geöffnetem
Fenster ungehindert in ihrer Bewegungsfreiheit?
Besteht eine Absturzgefährdung?
Lagereinrichtungen, Laderampen,
Leitern und Tritte:
Haben Laderampen mind. einen Abgang?
Absturz verhindern;
ArbStättV;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 22 (VBG 37)
Absturzsicherung verwenden,
[GUV 6.1],
PSA
BGV D 36 (VBG 74)
[GUV 6.4]
Sind Leitern der erforderlichen Art in ausreichender Größe und in genügender Anzahl vorhanden?
Ist an Stehleitern eine Spreizsicherung fest mit den
Leiterschenkeln verbunden?
8
9
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
1.6
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Werden von Anlegeleitern nur Arbeiten geringen
Umfangs ausgeführt?
Werden Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft?
Messung/Sichtprüfung:
Lagereinrichtungen, Laderampen, Leitern und
Tritte:
Sind Laderampen mind. 0,80 m breit?
Sind Laderampen von mehr als 1,00 m Höhe mit
Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgerüstet?
Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den
richtigen Anstellwinkel zur Standfläche geachtet
(ca. 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitern und 65 bis
75° bei Sprossenanlegeleitern)?
Verfügen alle Treppen mit mehr als 4 Stufen über
einen Handlauf?
2.
Elektrische Gefährdung
2.1
Gefährliche
Körperströme
Beobachtung/Befragung:
Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur
von Elektrofachkräften errichtet, instand gesetzt
und überprüft?
Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel in
bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft?
Schutz gegen
elektrischen Schlag;
BGV A 2 (VBG 4)
[GUV 2.10];
VDE 0100,
VDE 0105 T1,
VDE 0701, VDE 0702
Elektrofachkraft
Sind die Sicherungen für die Stromkreise in den
Verteilerkästen bezeichnet?
Sind alle Verteiler, Leitungen, Kabel, Stecker,
Steckdosen und die elektrischen Betriebsmittel in
einwandfreiem Zustand?
Haben alle Leuchten einen ausreichenden
Berührungsschutz?
Ist sichergestellt, dass elektrotechnische Betriebsstätten nur von dazu befugten Personen betreten
werden können?
10
11
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.1
Brandgefährdung durch Sichtprüfung/Befragung:
Feststoffe, Flüssigkeiten Sind ausreichend Feuerlöscher nach Art und
und Gase
Umfang der Brandgefährdung bereitgestellt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Werden die Feuerlöscher in gebrauchsfähigem
Zustand erhalten und mind. alle 2 Jahre geprüft?
Sind die Beschäftigten mit der Handhabung der
Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht
worden?
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Brände verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], Feuerlöscher bzw. FeuerlöscheinrichBGV A 8 (VBG 125)
tungen bereitstellen;
[GUV 0.7];
ArbStättV;
BGR 133 (ZH 1/201)
[GUV 10.10]
Sind Feuerlöscheinrichtungen jederzeit schnell
und leicht erreichbar?
Sind die Stellen, an denen sich die Feuerlöscheinrichtungen befinden, deutlich erkennbar und
dauerhaft gekennzeichnet?
Alarm- und Fluchtwegeplan aufstellen;
Existiert ein Alarmplan für den Brandfall und ist
dieser allen Beschäftigten bekannt?
Werden Druckgasdosen gegen Erwärmung und
direkte Sonneneinstrahlung geschützt?
Ist bekannt, dass mit Druckgasdosen nicht in
offene Flammen gesprüht werden darf?
Werden Maßnahmen getroffen, um Entstehungsbrände zu verhindern?
u.a. Staub- und Spänebeseitigung;
Rauchverbot durchsetzen
Werden Brandschutztüren stets geschlossen
gehalten bzw. ist sichergestellt, dass sie im
Gefahrenfall selbsttätig schließen?
8.
Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1
Klima
Sichtprüfung/Messung:
Existiert eine geeignete Raumlüftung unter
Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und entsprechend der körperlichen
Beanspruchung der Beschäftigten?
Wird in Arbeitsräumen eine angemessene
Raumtemperatur eingehalten, und wird die
Mindesttemperatur schon vor Arbeitsbeginn
gesichert?
8.2
12
Beleuchtung
Sichtprüfung:
Entspricht die Beleuchtung der Art der Sehaufgabe?
Gesundheitsgefährdungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ArbStättV; ASR;
BGI 523 (ZH 1/28)
Unfälle und
Gesundheitsgefährdungen
verhindern;
13
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
8.2
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Sind die Leuchten so angeordnet, dass sich eine
ausreichend gleichmäßige Beleuchtung der
Räume ergibt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ArbStättV; ASR
Ist eine Sicherheitsbeleuchtung aufgrund
besonderer betrieblicher Verhältnisse erforderlich?
Haben Arbeits- und Pausenräume eine Sichtverbindung nach außen?
Sind die Lichtschalter leicht zugänglich und
selbstleuchtend sowie in der Nähe der Zu- und
Ausgänge?
Messung:
Hat die Sicherheitsbeleuchtung eine Beleuchtungsstärke von mind. eins von Hundert, mind.
jedoch von einem Lux?
8.3
Raumbedarf/
Verkehrswege
Messung:
Raumabmessungen
Haben die Arbeitsräume eine Grundfläche von
mind. 8,00 m2?
Wird die lichte Höhe von Arbeitsräumen eingehalten?
Verletzungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV A 8 (VBG 125)
[GUV 0.7];
lichte Höhe der Arbeitsräume:
ArbStättV; ASR;
bei einer Grundfläche von
BGI 561 (ZH 1/113)
● nicht mehr als 50 m2 mind. 2,50 m
[GUV 26.19]
2
● mehr als 50 m mind. 2,75 m
Wird die Mindestgrundfläche je Arbeitsplatz von
1,50 m2 eingehalten?
Ist der erforderliche Mindestluftraum von 15 m3 bei
überwiegend nichtsitzender Tätigkeit für jeden
ständig anwesenden Arbeitnehmer vorhanden?
Ist für jede zusätzliche Person, die sich neben den
Arbeitnehmern in Arbeitsräumen mit natürlicher
Lüftung aufhält, ein Mindestluftraum von 10 m3
vorgesehen?
Sichtprüfung:
Verkehrswege/Rettungswege
Sind Verkehrswege frei von Hindernissen und
Stolperstellen?
Werden Verkehrswege jederzeit ausreichend
freigehalten?
Führen Rettungswege auf kürzestem Wege ins
Freie oder in einen gesicherten Bereich?
14
15
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Schlagen Türen im Verlauf von Rettungswegen in
Fluchtrichtung auf?
noch
8.3
Sind Notausgänge gekennzeichnet?
Lassen sich Türen im Verlauf von Rettungswegen
von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht
öffnen?
9.
Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.4
Kombination aus
statischer und
dynamischer Arbeit
Sichtprüfung/Befragung:
Müssen häufig Lasten gehoben und getragen
werden?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Beobachtung/Befragung:
Werden die Beschäftigten über geeignete Arbeitskleidung und die für ihre Arbeit erforderliche
persönliche Schutzausrüstung informiert?
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Muskel- und Skeletterkrankungen
verhindern;
LasthandhabV
Einsatz von Transport- und Hebehilfen;
zusätzliches Personal einsetzen
Gesundheitsschäden
verhindern;
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
geeignete Hautschutz-, HautreinigungsBelastungen
und Hautpflegemittel benutzen,
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Hautschutzplan erstellen
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
11.2
Hautbelastung
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
Werden Latexeinmalhandschuhe ausschließlich
zum Infektionsschutz eingesetzt?
16
Hauterkrankungen und
Allergien verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
GefStoffV
Hinweis:
Latexhandschuhe setzen bei ihrer Verwendung Latexproteine frei. Diese gehören wegen ihrer sensibilisierenden Eigenschaften
zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des
Chemikaliengesetzes.
17
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
noch
11.2
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Die Verwendung von Latexhandschuhen
kann bei Risikogruppen zu Latexallergien
führen.
Latexhandschuhe nur dort einsetzen, wo
keine Substitution möglich ist (Ermittlungspflicht nach GefStoffV);
Information der Beschäftigten;
Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen
einleiten;
Stehen ungepuderte Latexhandschuhe mit
minimaler Proteinkonzentration zur Verfügung?
Hinweis:
Proteingehalt der Handschuhe sollte nicht
über einem Wert von 30 Mikrogramm Protein pro Gramm Handschuh liegen.
Da ein Teil der Proteine an den Puder gebunden ist und daher leicht inhalativ aufgenommen wird, ist die Puderfreiheit bedeutsam.
Auch bei Verwendung von Latexhandschuhen mit minimaler Proteinkonzentration sind Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen notwendig;
Händewaschen; Verwendung von
schonenden und rückfettenden Handdesinfektionsmitteln
12.
Psychische Belastungen
12.2
Arbeitsorganisation
13.
Organisation
13.2
Arbeitszeit
13.4
Unterweisung
Befragung:
Können psychische Belastungen auftreten?
ArbSchG
Befragung/Befragung:
Können Belastungen der Beschäftigten durch
lange Arbeitszeit, Schichtdienst, Bereitschaftsdienst, Notdienst an Wochenenden (evtl. Rufbereitschaft) auftreten?
ArbSchG
Beobachtung/Befragung:
Werden die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die
Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
ArbStättV;
danach mind. einmal jährlich;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV A 6 (VBG 122)
[GUV 0.5],
BGV A 7 (VBG 123)
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung
[GUV 0.5];
Wie wird Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung
dokumentiert?
18
Optimierung der Arbeitsorganisation
Optimierung der Arbeitsorganisation
schriftlich festhalten und von den Unter-
19
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
noch
13.4
Sind die Betriebsanweisungen für Stoffe, Verfahren und die Verwendung von Apparaturen und
Anlagen, die zu einer besonderen Gefährdung
führen können, vorhanden?
13.6
Organisation,
allgemein
Sichtprüfung/Befragung:
Reinhaltung der Arbeitsstelle
Werden Arbeitsräume, Sozial- und Sanitärräume
entsprechend den hygienischen Erfordernissen
regelmäßig gereinigt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
SGB VII;
ASiG;
BGI 527 (ZH 1/46)
wiesenen durch Unterschrift bestätigen
lassen;
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Betriebsanweisungen, z.B. für:
– Arbeiten mit explosionsgefährlichen,
radioaktiven, giftigen oder infektionsgefährlichen Stoffen
– Verfahren unter Anwendung von
Röntgen- und Laserstrahlen
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV A 5 (VGB 109)
[GUV 0.3];
ArbSchG;
ArbStättV; ASR
Stehen in Arbeitsräumen Abfallbehälter zur
Verfügung?
Toilettenräume/Waschplatz
Sind, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts beschäftigt sind, für Frauen und
Männer getrennte Toilettenräume vorhanden?
Sind, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt
sind, Toilettenräume zur ausschließlichen Nutzung
durch die Beschäftigten vorhanden?
Stehen den Arbeitnehmern Waschräume oder,
wenn diese nicht erforderlich sind, Waschgelegenheiten in der Nähe des Arbeitsplatzes zur
Verfügung?
Ist der Waschplatz mit Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln, Einmalhandtüchern und Hautpflegemitteln ausgestattet?
Erste Hilfe
Stehen ausgebildete Ersthelfer in der erforderlichen Zahl zur Verfügung?
Wird für regelmäßige Weiterbildung der Ersthelfer
gesorgt?
Ist das Erste-Hilfe-Material jederzeit und leicht zugänglich und wird es ordnungsgemäß aufbewahrt
(z.B. Verbandkasten)?
Ist eine Anleitung zur ersten Hilfe ausgehängt und
mit den Angaben u.a. über Notruf, Arzt und
Krankenhaus versehen?
20
21
Nr.
noch
13.6
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Ist den Beschäftigten der nächstgelegene
Durchgangsarzt bekannt?
Wird ein Verbandbuch über alle, auch leichte
Verletzungen geführt und mind. 5 Jahre lang
aufbewahrt?
Ist durch Meldeeinrichtungen und organisatorische
Maßnahmen sichergestellt, dass unverzüglich die
notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann?
Messung:
Pausenraum
Steht ein leicht erreichbarer Pausenraum von
mindestens 6,00 m2 Grundfläche zur Verfügung?
Ist im Pausenraum für jeden Arbeitnehmer eine
Grundfläche von mind. 1,00 m2 vorhanden?
22
23
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
4.
Biologische Gefährdung
4.1
Infektionsgefahr
durch Mikroorganismen
und Viren
Sichtprüfung/Befragung:
Besteht bei einer ambulanten medizinischen
Untersuchung bzw. Behandlung eine Infektionsgefährdung?
Besteht bei Blutentnahme, Infusionstherapie,
Injektion und dem Umgang mit spitzen, scharfen
und zerbrechlichen Gegenständen die Möglichkeit
einer Infektionsgefährdung?
Kann es bei der Untersuchung von Körperflüssigkeiten zu einer Infektionsgefährdung kommen?
Werden alle Personen, die Menschen ambulant
medizinisch untersuchen und behandeln bzw.
Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen untersuchen oder infektiöse
oder infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren, einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G 42 unterzogen?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Allgemeiner Teil
Tätigkeit
Arbeiten mit Infektionsgefährdung
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV A 4 (VGB 100)
[GUV 0.6],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
M 620 der BG für
Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege;
BGR 125 (ZH 1/176)
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0800
BUK
85 300 8001 03/00
Immunisierung;
Tragen von Handschuhen und
Schutzkleidung;
Entsorgung in durchstichsichere
Behältnisse
ggf. Immunisierung;
PSA;
Vorsorgeuntersuchung nach G 42
– Erstuntersuchung vor Aufnahme der
Beschäftigung
– Nachuntersuchung während der
Beschäftigung;
Betriebsarzt
Werden Flüssigkeiten nicht mit dem Mund
pipettiert?
Existiert ein Hygieneplan?
Hygieneplan muss Maßnahmen zur
– Desinfektion,
– Reinigung und Sterilisation sowie
– zur Ver- und Entsorgung
enthalten.
Durchführung überwachen;
Werden benutzte Instrumente und Laborgeräte vor
einer Reinigung desinfiziert?
Werden spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen entsorgt?
Wird eine gesundheitsschädigende Einwirkung
von Arzneimitteln, Hilfsstoffen der Medizin und
Desinfektionsmitteln auf die Beschäftigten
verhindert?
Wird Abfall richtig gesammelt?
24
ausreichend widerstandsfähige, dichte und
erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständige
Einwegbehälter verwenden;
25
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
4.1
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Können in allen Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung alle Wasserarmaturen an Handwaschplätzen berührungslos benutzt werden?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Beobachtung/Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
Schutzwirkung
Hautschutz-, Hautreinigungs- und
erreichen;
Hautpflegemittel benutzen;
zusätzliche
Hautschutzplan erstellen
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird den Beschäftigten Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung gestellt, wenn
die Kleidung mit Krankheitskeimen verschmutzt
werden kann?
Wird durch das Unternehmen die Desinfektion,
Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung
übernommen?
Stehen den Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung (wenn ja, welche)?
11.2
Hautbelastung
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
Sind die Handwaschplätze ordnungsgemäß
ausgestattet?
26
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
Ausstattung mit
GefStoffV
–
–
–
–
fließendem kalten und warmen Wasser,
Desinfektionsmittelspendern,
Seifenspendern,
Handtüchern zum einmaligen Gebrauch
und
– Hautpflegemitteln.
27
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
11.2
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Müssen Latexhandschuhe eingesetzt werden?
Hinweis:
Latexhandschuhe setzen bei ihrer Verwendung Latexproteine frei. Diese gehören
wegen ihrer sensibilisierenden Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im
Sinne des Chemikaliengesetzes.
Die Verwendung von Latexhandschuhen
kann bei Risikogruppen zu Latexallergien
führen.
Latexhandschuhe nur dort einsetzen, wo
keine Substitution möglich ist (Ermittlungspflicht nach GefStoffV);
Information der Beschäftigten;
Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen
einleiten;
Stehen ungepuderte Latexhandschuhe mit
minimaler Proteinkonzentration zur Verfügung?
Hinweis:
Proteingehalt der Handschuhe sollte nicht
über einem Wert von 30 Mikrogramm
Protein pro Gramm Handschuh liegen.
Da ein Teil der Proteine an den Puder
gebunden ist und daher leicht inhalativ
aufgenommen wird, ist die Puderfreiheit
bedeutsam.
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Auch bei Verwendung von Latexhandschuhen mit minimaler Proteinkonzentration sind Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen notwendig;
Händewaschen; Verwendung von
schonenden und rückfettenden Handdesinfektionsmitteln
13.
Organisation
13.3
Qualifikation
28
Befragung:
Werden Personen, die Menschen ambulant medizinisch untersuchen und behandeln bzw. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von
Menschen untersuchen oder infektiöse oder
infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren,
nur dann eingesetzt, wenn diese eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder wenn sie von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und
beaufsichtigt werden?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1]
29
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
13.4
Unterweisung
Befragung:
Sind die Beschäftigten über die für sie in Frage
kommenden Maßnahmen zur Immunisierung
unterrichtet worden?
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
13.6
Organisation, allgemein
Befragung:
Beschäftigungsverbote/Einschränkungen
Werden bei der Beschäftigung von Schwangeren
die Gefahren für Gesundheit und Leben für Mutter
und Kind ausgeschlossen?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Sicherheit durch
Unterweisung;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGI 527 (ZH 1/46)
danach mindestens einmal jährlich
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
MuSchG;
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1]
Ist eine Schwarz-Weiß-Trennung von Straßen- und
Dienstkleidung möglich?
30
31
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
4.
Biologische Gefährdung
4.1
Infektionsgefahr
durch Mikroorganismen
und Viren
Sichtprüfung/Befragung:
Besteht bei einer ambulanten medizinischen
Untersuchung bzw. Behandlung das Risiko einer
erhöhten Infektionsgefährdung?
Ist bei der Blutentnahme, Infusionstherapie,
Injektion und beim Umgang mit spitzen, scharfen
und zerbrechlichen Gegenständen eine erhöhte
Infektionsgefährdung gegeben?
Werden alle Personen, die Menschen ambulant
medizinisch untersuchen und behandeln bzw.
Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen untersuchen oder infektiöse
oder infektionsverdächtige Gegenstände
desinfizieren, einer arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung nach G 42 unterzogen?
Sind die Handwaschplätze vorschriftsmäßig
ausgestattet?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Arbeitsbereich
Allgemeiner Teil
Tätigkeit
Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV A 4 (VBG 100)
[GUV 0.6],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
M 620 der BG für
Gesundheitswesen und
Wohlfahrtspflege;
BGR 125 (ZH 1/176)
[GUV 20.17]
022 0800
BUK
85 300 8002 03/00
ggf. Immunisierung; PSA;
Tragen von Handschuhen und Schutzkleidung;
Entsorgung in durchstichsichere
Behältnisse;
Vorsorgeuntersuchung nach G 42
– Erstuntersuchung vor Aufnahme der
Beschäftigung
– Nachuntersuchung während der
Beschäftigung;
Betriebsarzt
Ausstattung mit
– fließendem kalten und warmen Wasser,
– Desinfektionsmitteln,
– Seifenspendern,
– Handtüchern zum einmaligen Gebrauch
und
– Hautpflegemitteln.
Wird den Beschäftigten Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung gestellt, wenn
die Kleidung mit Krankheitskeimen verschmutzt
werden kann?
Wird durch das Unternehmen die Desinfektion,
Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung
übernommen?
Werden Flüssigkeiten nicht mit dem Mund
pipettiert?
Existiert ein Hygieneplan?
32
Hygieneplan muss Maßnahmen zur
– Desinfektion,
– Reinigung und Sterilisation sowie zur
– Ver- und Entsorgung
enthalten.
Durchführung überwachen;
33
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
4.1
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Werden benutzte Instrumente und Laborgeräte vor
einer Reinigung desinfiziert?
Werden spitze, scharfe und zerbrechliche
Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen
entsorgt?
Wird eine gesundheitsschädigende Einwirkung
von Arzneimitteln, Hilfsstoffen der Medizin und
Desinfektionsmitteln auf die Beschäftigten
verhindert?
Wird Abfall richtig gesammelt?
ausreichend widerstandsfähige, dichte und
erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständige
Einwegbehälter verwenden;
Können in allen Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung alle Wasserarmaturen an Handwaschplätzen berührungslos genutzt werden?
Werden Schmuck, Uhren und Ehering an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt?
Sind Fußböden flüssigkeitsdicht, desinfizierbar
und leicht zu reinigen?
Sind Wände und Außenflächen von Einrichtungen
feucht zu reinigen und zu desinfizieren?
Wird benutzte Wäsche richtig gesammelt und
transportiert?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
in ausreichend widerstandsfähigen und
dichten Behältern sammeln und so
transportieren, dass Beschäftigte den
Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht
ausgesetzt sind
Schutzwirkung
erreichen;
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche
und Hautpflegemittel benutzen;
Belastungen
Hautschutzplan erstellen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen abgelegt, wenn sie zu einer
Gefährdung führen können?
Stehen den Beschäftigten geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung (wenn ja, welche)?
34
35
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
11.2
Hautbelastung
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
GefStoffV
Sind die Handwaschplätze ordnungsgemäß
ausgestattet?
Ausstattung mit
– fließendem kalten und warmen Wasser,
– Desinfektionsmittelspendern,
– Seifenspendern,
– Handtüchern zum einmaligen Gebrauch
und
– Hautpflegemitteln.
Müssen Latexhandschuhe eingesetzt werden?
Hinweis:
Latexhandschuhe setzen bei ihrer Verwendung Latexproteine frei. Diese gehören
wegen ihrer sensibilisierenden Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im
Sinne des Chemikaliengesetzes.
Die Verwendung von Latexhandschuhen
kann bei Risikogruppen zu Latexallergien
führen.
Latexhandschuhe nur dort einsetzen, wo
keine Substitution möglich ist (Ermittlungspflicht nach GefStoffV);
Information der Beschäftigten;
Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen
einleiten;
Stehen ungepuderte Latexhandschuhe mit
minimaler Proteinkonzentration zur Verfügung?
Hinweis:
Proteingehalt der Handschuhe sollte nicht
über einem Wert von 30 Mikrogramm
Protein pro Gramm Handschuh liegen.
Da ein Teil der Proteine an den Puder
gebunden ist und daher leicht inhalativ
aufgenommen wird, ist die Puderfreiheit
bedeutsam.
Auch bei Verwendung von Latexhandschuhen mit minimaler Proteinkonzentration sind Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen notwendig;
Händewaschen; Verwendung von
schonenden und rückfettenden Handdesinfektionsmitteln
36
37
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
13.
Organisation
13.3
Qualifikation
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Befragung:
Werden in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung die Beschäftigungsbeschränkungen für
Jugendliche beachtet?
Hinweis:
Erhöhte Infektionsgefährdung besteht in Arbeitsbereichen, von denen in besonderem Maße
Infektionsgefahren ausgehen können.
Werden Personen, die Menschen ambulant medizinisch untersuchen und behandeln bzw. Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von
Menschen untersuchen oder infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände desinfizieren, nur
dann eingesetzt, wenn diese eine abgeschlossene
Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder wenn sie von einer fachlich geeigneten
Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden?
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Werden nur Personen beschäftigt, die über die
mögliche Infektionsgefährdung besonders unterrichtet wurden?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Gesundheitsschäden
und Fehlhaltungen
verhindern;
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
JArbSchG
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Beschäftigungsbeschränkungen beachten
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mindestens einmal jährlich
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGI 527 (ZH 1/46)
Unterweisung;
Sind die Beschäftigten über die für sie in Frage
kommenden Maßnahmen zur Immunisierung
unterrichtet worden?
Beschäftigte gezielt unterrichten;
Sind alle Beschäftigten über die mögliche Infektionsgefährdung unterrichtet (auch z.B. Personen mit Reinigungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten)?
Einbeziehung von Personen, die mit
Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beschäftigt sind
Sind die Beschäftigten darüber unterwiesen, dass
am Arbeitsplatz nicht gegessen, getrunken und
geraucht werden darf?
13.6
Organisation, allgemein
Befragung:
Beschäftigungsverbote/Einschränkungen
Werden bei der Beschäftigung von Schwangeren
die Gefahren für Gesundheit und Leben für Mutter
und Kind ausgeschlossen?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
MuSchG;
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1]
Ist eine Schwarz-Weiß-Trennung von Straßen- und
Dienstkleidung möglich?
38
39
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
2.
Elektrische Gefährdung
2.1
Gefährliche
Körperströme
Befragung:
Werden alle elektrisch betriebenen Medizingeräte
in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden
diese benutzt (Hautschutzplan)?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Allgemeiner Teil
Tätigkeit
Umgang mit medizinischen Instrumenten
und Geräten
Schutz gegen
elektrischen Schlag;
BGV A 2 (VBG 4)
[GUV 2.10]
regelmäßige Prüfung
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0800
BUK
85 300 8003 03/00
Elektrofachkraft
Betriebsarzt
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
11.2
Hautbelastung
Sichtprüfung/Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
Hauterkrankungen
verhindern;
Handschuhe tragen;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 24
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
Betriebsarzt
Besteht bei den Beschäftigten eine Exposition
durch Metalle bzw. Metallverbindungen
(z.B. Nickel)?
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Wird das Bedienpersonal in die sachgerechte
Handhabung der Geräte eingewiesen?
40
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
MedGV;
BGI 527 (ZH 1/46)
41
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
13.6
Organisation, allgemein
Sichtprüfung/Befragung:
Wird ein Bestandsverzeichnis für Geräte der
Gruppen 1 und 3 geführt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
MedGV
Sind die Eintragungen im Bestandsverzeichnis
vollständig
– Name oder Firma des Herstellers
– Typ, Fabriknummer und Anschaffungsjahr
– Gerätegruppe nach § 2 MedGV
– Standort oder betriebliche Zuordnung?
Sind die Geräte der Gruppe 1 von der zuständigen
Behörde der Bauart nach zugelassen?
Werden der ordnungsgemäße Zustand und die
Funktionssicherheit vor jeder Anwendung der
Geräte überprüft?
Sind für alle Geräte der Gruppe 1 Gerätebücher
vorhanden?
Sind die Eintragungen in den Gerätebüchern vollständig
– Zeitpunkt der Funktionsprüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme
– Zeitpunkt der Einweisung sowie die Namen der
eingewiesenen Personen
– Zeitpunkt der Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen
– Zeitpunkt, Art und Folgen von Funktionsstörungen und Bedienungsfehlern?
Werden die bei der Bauartzulassung festgelegten
sicherheitstechnischen Kontrollen für Geräte der
Gruppe 1 im vorgeschriebenen Umfang fristgerecht durchgeführt?
Werden die Gebrauchsanweisungen und Gerätebücher für die Anwender jederzeit zugänglich aufbewahrt?
Erfolgt die Gerätepflege und -wartung entsprechend Gebrauchsanweisung?
42
43
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Befragung/Sichtprüfung:
Handelt es sich bei den verwendeten Arbeitsstoffen um toxische, ätzende, explodierende oder
brennbare Stoffe?
Wird ermittelt, ob die verwendeten Stoffe Gefahrstoffe darstellen, und werden diese vollständig
erfasst?
Liegen für die verwendeten Gefahrstoffe Sicherheitsdatenblätter vom Hersteller vor?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Allgemeiner Teil
Tätigkeit
Umgang mit Gefahrstoffen, allgemein
Gesundheitsschäden
verhindern;
Gefährdungsermittlung nach GefStoffV;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV B 1 (VBG 91)
[GUV 9.27];
GefStoffV;
TRGS 440;
VbF
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0800
BUK
85 300 8004 03/00
Betriebsarzt
Sicherheitsdatenblätter anfordern;
Wird geprüft, ob ein Ersatzstoff mit einem
geringeren gesundheitlichen Risiko erhältlich und
einsetzbar ist?
Sind die für die Beurteilung von Gefahrstoffen
wichtigsten sicherheitstechnischen Kennzahlen
bekannt?
z.B. MAK-Werte, Flammpunkt, Zündtemperatur, Gefahrklasse;
Sind alle Aufbewahrungsbehältnisse für Gefahrstoffe richtig und vollständig gekennzeichnet?
Hinweis:
Gilt auch für Umfüllbehälter.
Werden sehr giftige und giftige Stoffe unter
Verschluss gelagert und haben nur sachkundige
Personen Zugang?
Sachkundiger
Wird der Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der zuständigen Behörde angezeigt?
Wird die Rangfolge der Schutzmaßnahmen
beachtet?
Rangfolge:
– geschlossenes System
– vollständige Erfassung gefährlicher Stoffe am Entstehungsort und Beseitigung
– allg. Lüftungsmaßnahmen
– Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutz, Hautschutz);
Sind arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen
für den Umgang mit Gefahrstoffen erstellt?
Betriebsanweisungen erstellen;
Sind nicht mehr als für den Fortgang der Arbeiten
unbedingt notwendige Mengen an gefährlichen
Stoffen am Arbeitsplatz vorhanden?
44
45
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
3.2
Dämpfe
3.3
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
siehe 3.1
siehe 3.1
siehe 3.1
Aerosole
Befragung:
Liegt eine Arbeitsbereichsanalyse bezüglich der
arbeitsbedingten Gefährdungen vor und wurden
die Konzentrationen von Schadstoffen in der
Atemluft beurteilt?
siehe 3.1
Gesundheitsschäden
siehe 3.1
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
GefStoffV;
TRGS 402, TRGS 403;
siehe 3.1
3.4
Flüssigkeiten
siehe 3.1
siehe 3.1
3.5
Feststoffe
siehe 3.1
siehe 3.1
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung/Beobachtung:
Werden die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen von den Beschäftigten benutzt?
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Handlungsbedarf
ja/nein
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsvermeiden;
und Hautpflegemittel benutzen,
GefStoffV;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Hautschutzplan erstellen;
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
11.2
Hautbelastung
Befragung/Beobachtung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
Hauterkrankungen und
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
GefStoffV
Gefährdungsermittlung nach GefStoffV;
Ersatzstoffprüfung;
PSA verwenden;
Einsatz von geeigneten Hautschutz-,
Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln;
Hautschutzplan
Besteht eine Gesundheitsgefährdung durch
Reinigungsmittel?
Können Schutzhandschuhe getragen werden?
Geschirrspülmaschinen:
Werden ätzende Reinigungsmittel eingesetzt?
46
47
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Beobachtung/Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich
GefStoffV;
BGI 527 (ZH 1/46)
13.6
Organisation, allgemein
Beobachtung/Sichtprüfung:
Werden Beschäftigungsbeschränkungen für
Jugendliche, werdende und stillende Mütter
beachtet?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
JArbSchG;
MuSchG;
BGV A 4 (VBG 100)
[GUV 0.6];
GefStoffV
Werden vorgeschriebene arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig von dazu
ermächtigten Ärzten durchgeführt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Betriebsarzt
Wird die Gesundheitskartei mit den vorgeschriebenen Angaben geführt?
48
49
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Befragung/Sichtprüfung:
Werden ständig (mind. einmal wöchentlich)
genutzte Narkosegeräte an eine Absaugung
angeschlossen und ist gesichert, dass keine
Rückführung des Überschussgases in den Raum
erfolgt?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Untersuchungs- und Behandlungsräume
Tätigkeit
Umgang mit Narkosegasen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0600
BUK
85 300 6000 03/00
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1]
Wird die geforderte Leistung der Narkosegasabsaugung erreicht?
mind. 40 bis 60 l/min (bei Systemen ohne
Sammelbeutel für Überschussgas) bzw.
25 l/min (bei Systemen mit Sammelbeutel
für Überschussgas);
Verfügt die Absaugung über eine optische
Kontrolle bzw. wird die Lüftung vierteljährlich mit
einem Volumeter kontrolliert?
Existiert eine zusätzliche Lokalabsaugung an
Anästhesiearbeitsplätzen, wenn regelmäßig solche
Narkosen durchgeführt werden, bei denen erhebliche Mengen Narkosegas frei in den Raum
strömen?
z.B. Maskennarkosen an Kindern, Kindernarkose mit ungeblocktem Tubus;
Wird in den Räumen, in denen Narkosen durchgeführt werden, der notwendige Luftwechsel
erreicht?
mind. ein 5- bis 6facher Luftwechsel pro
Stunde
Sind Aufwachräume mit einer technischen Lüftung
versehen?
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich
BGI 527 (ZH 1/46)
13.6
Organisation, allgemein
Befragung:
Werden Gefahren berücksichtigt, die sich insbesondere aus Gerätezustand, Arbeitsweise und den
verwendeten Narkosegasen ergeben?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
GefStoffV
50
51
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Untersuchungs- und Behandlungsräume
Tätigkeit
Arbeiten mit Laserstrahlung
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Sichtprüfung/Befragung:
Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn die
Energie- oder Leistungsdichte der Laserstrahlung
eine Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre herbeiführen kann bzw. wenn
durch Einwirkung der Laserstrahlung gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Stäube oder Nebel,
explosionsfähige Gemische oder Sekundärstrahlung entstehen können?
Gesundheitsschäden
und Explosionen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20];
Ex-RL
3.2
Dämpfe
siehe 3.1
siehe 3.1
3.3
Aerosole
siehe 3.1
siehe 3.1
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.1
Brandgefährdung
durch Feststoffe,
Flüssigkeiten, Gase
Sichtprüfung/Befragung:
Werden Laserbereiche von brennbaren Stoffen
und explosionsfähiger Atmosphäre freigehalten?
Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn die
Energie- oder Leistungsdichte der Laserstrahlung
eine Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre herbeiführen kann bzw. wenn
durch Einwirkung der Laserstrahlung gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Stäube oder Nebel,
explosionsfähige Gemische oder Sekundärstrahlung entstehen können?
5.2
Explosionsfähige
Atmosphäre
siehe 5.1
7.
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.5
Nichtionisierende
Strahlung
Sichtprüfung:
Sind die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 so
eingerichtet, dass unbeabsichtigte Strahlen verhindert werden?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0600
BUK
85 300 6001 03/00
Brände und
Explosionen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20];
Ex-RL
Siehe 5.1
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20]
Werden reflektierende oder spiegelnde Flächen
während des Betriebes von Lasereinrichtungen
der Klassen 3B oder 4 abgedeckt?
Werden bei medizinischen Anwendungen solche
Instrumente in den Strahlengang gebracht, die
durch Formgebung und Material gefährliche
Reaktionen weitgehend ausschließen?
52
53
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Beobachtung/Befragung:
Wird persönliche Schutzkleidung getragen, wenn
nicht auszuschließen ist, dass durch reflektierende
oder gestreute Strahlung die maximal zulässige
Strahlung überschritten wird?
Sind für den jeweiligen Wellenlängenbereich der
Lasereinrichtung geeignete Schutzbrillen vorhanden?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Gesundheitsschäden
verhindern;
Schutzwirkung
erreichen;
Zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20];
DIN 58 215
13.
Organisation
13.3
Qualifikation
Befragung:
Werden Beschäftigungsbeschränkungen von
Jugendlichen unter 18 Jahren in Laserbereichen
von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4
beachtet?
Fehlhandlungen
verhindern;
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20]
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20];
BGI 527 (ZH 1/46)
Finden mind. einmal jährlich für die Anwender von
Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 Unterweisungen über das zu beachtende Verhalten statt?
13.6
Organisation, allgemein
Befragung:
Hat der Unternehmer den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 dem Versicherungsträger und der für den Arbeitsschutz
zuständigen Behörde angezeigt?
Hat der Unternehmer für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B oder 4 Sachkundige
als Laserschutzbeauftragte schriftlich bestellt oder
besitzt er selbst die erforderliche Sachkunde?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV B 2 (VBG 93)
[GUV 2.20]
Laserschutzbeauftragter
Sind Laserbereiche von Lasereinrichtungen der
Klassen 3B und 4 während des Betriebes abgegrenzt und gekennzeichnet?
54
55
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
7.
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.6
Ionisierende Strahlung
Befragung:
Wird die Röntgeneinrichtung in dafür zugelassenen Räumen betrieben?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Untersuchungs- und Behandlungsräume
Tätigkeit
Arbeiten mit ionisierender Strahlung
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0600
BUK
85 300 6002 03/00
Gesundheitsschäden
verhindern;
RöV; StrlSchV
Werden die Bestimmungen beim Umgang mit
Isotopen eingehalten?
Ist der Kontrollbereich während der Betriebsbereitschaft und Einschaltzeit gekennzeichnet?
Wird die Anwendung von ionisierender Strahlung
auf Menschen nur von berechtigten Personen festgelegt?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung/Sichtprüfung:
Werden Schutzmaßnahmen gegen unnötige
Strahlenexposition der Patienten getroffen?
Schutzwirkung
erreichen;
z. B. Bleischürze, Kinnschild anwenden
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
RöV; StrlSchV
11.2
Hautbelastung
Sichtprüfung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
13.
Organisation
13.3
Qualifikation
Befragung:
Verfügen die Anwender von ionisierender
Strahlung über die notwendige Fachkunde?
Fehlhandlungen
vermeiden;
RöV; StrlSchV
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich
BGI 527 (ZH 1/46);
RöV; StrlSchV
Werden Belehrungen halbjährlich durchgeführt?
56
57
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
13.4
13.6
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Werden über Inhalt und Zeitpunkt der Belehrung
Aufzeichnungen geführt und von den belehrten
Personen unterzeichnet?
Organisation, allgemein
Befragung:
Liegt eine Genehmigung bzw. eine Bestätigung
der Anzeige vor?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
RöV; StrlSchV
Werden eventuelle Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können, der zuständigen
Behörde angezeigt?
Stimmt die Anzahl der Röntgenstrahler mit der in
der Genehmigung genannten überein?
Liegt oder hängt die Röntgenverordnung aus?
Werden Prüfberichte und Sachverständigenbescheinigungen über die Strahlenschutzprüfung
und nach Wiederholungsprüfungen aufbewahrt?
Sachverständiger
Wurde eine Durchschrift des Prüfberichtes der
letzten Wiederholungsprüfung an die zuständige
Behörde gesandt?
Wurden durch den Strahlenschutzverantwortlichen
schriftlich Strahlenschutzbeauftragte (SSB) mit
Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches bestellt und der Aufsichtsbehörde
angezeigt?
Strahlenschutzbeauftragter
Stimmen die in der Genehmigung aufgeführten
Personen (SSB) mit den tatsächlichen überein?
Werden das Protokoll der Abnahmeprüfung und
die Referenzaufnahme aufbewahrt?
Werden mind. monatliche Konstanzprüfungen der
Bildqualität durchgeführt?
Werden über die Anwendung von ionisierender
Strahlung Aufzeichnungen angefertigt?
58
59
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
4.
Biologische Gefährdung
4.1
Infektionsgefahr durch
Mikroorganismen und
Viren
9.
Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.4
Kombination aus
statischer und
dynamischer Arbeit
Sichtprüfung:
Werden spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände in durchstichsicheren und bruchsicheren
Behältnissen entsorgt?
Sichtprüfung/Befragung:
Können zum Heben und Fortbewegen von Patienten bzw. von Lasten Hilfsmittel eingesetzt werden?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Pflegebereich
Tätigkeit
Arbeiten im Pflegebereich, allgemein
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0500
BUK
85 300 5000 03/00
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1]
Muskel- und Skeletterkrankungen
verhindern;
LasthandhabV;
ArbSchG;
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
GUV 20.44.1.2,
GUV 28.16,
GUV 50.0.9
prüfen, ob technische oder kleine Hilfsmittel eingesetzt werden können;
technische Hilfsmittel:
– stationäre Lifter
– mobile Lifter
– Umsetzhilfen
– fahrbare Hebestühle
– fahrbare Duschwagen
– höhenverstellbare Wannen
– höhenverstellbare Untersuchungsliegen
– höhenverstellbare Tragenuntergestelle
– Patientenumbetter
– höhenverstellbare Pflegebetten;
kleine Hilfsmittel:
– Anti-Rutsch-Matte
– Aufrichthilfe
– Bettleiter
– Drehscheibe
– Hebematte
– Haltegürtel
– gleitendes Hebekissen
– Gleitmatte
– Rollboard
– Rutschbrett;
Ist die Akzeptanz des Einsatzes von Hilfsmitteln
bei den Beschäftigten gegeben?
60
Akzeptanz (Einsatz) von Hilfsmitteln ist abhängig von:
– geeigneten und jederzeit einsatzbereiten
Hilfsmitteln
– Erprobung auf der Station unter fachkundiger Begleitung
61
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
noch
9.4
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
– gründlicher Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit den Hilfsmitteln
– patientenorientiertem Einsatz
– Information der Beschäftigten über den
Standort der vorhandenen Hilfsmittel
– einsatznaher Aufbewahrung;
Sind für die Hilfsmittel die erforderlichen
Benutzerinformationen und Kennzeichnungen
vorhanden?
Betriebsanleitungen, z.B. Bedienungsanleitung, Pflegeanleitung, Wartungsanleitung;
Kennzeichnungen, z.B. Maximallast,
zulässiger Betriebsdruck bei pneumatischem oder bei hydraulischem Antrieb;
Wird bei der Anwendung der Hilfsmittel auf
rückengerechte Arbeitsweise geachtet?
rückengerechte Arbeitsweise:
– gerader Rücken
– keine Verdrehung der Wirbelsäule
– sicherer Stand (Grätsch- und Schrittstellung)
– geeignete Kleidung (z.B. festsitzender
Schuh mit elastischer Sohle)
– körpernahe Lastaufnahme
– Arbeitsweise ohne Ruck und Schwung
– Lastbegrenzung;
Werden Maßnahmen zur Kräftigung der
Muskulatur und zur Entspannung angeboten?
z.B. Rückenschule; Ausgleichsgymnastik
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Sichtprüfung/Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt
und getragen?
Werden die Schutzhandschuhe gezielt ausgewählt?
62
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Gesundheitsschäden
verhindern;
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17],
BGR 197 (ZH 1/708),
ZH 1/132;
TRGS 531;
DIN EN 420,
DIN EN 374
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel benutzen,
Hautschutzplan erstellen;
Benutzung von Schutzhandschuhen
z.B. bei:
– Naß- oder Feuchtreinigung von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und
Räumen
– Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten,
Werkzeugen und Räumen
– Kontakt mit Lösemitteln
– Anwendung von Zubereitungen mit
Seifen, Detergentien und Desinfektionsmitteln;
Kriterien der Auswahl sind:
– Beständigkeit und für die Einsatzzeit
ausreichend undurchlässig gegenüber
dem jeweils verwendeten Arbeitsstoff
63
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
noch
11.1
11.2
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
– geeignete Größe für den Beschäftigten
bereithalten
– elastisch und dünn, damit das Tastgefühl
nicht beeinträchtigt wird
– möglichst puderfrei, allergenarm und
gefüttert oder beflockt
– nur auf sauberer und trockener Haut
tragen (ggf. über Stoffunterziehhandschuhen)
Hautbelastung
Sichtprüfung/Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen von Hauterkrankungen von einem
Hautarzt beraten?
Führen die Beschäftigten mit ihren Händen einen
erheblichen Anteil ihrer Arbeitszeit (1/4 der
Schichtdauer, ca. 2 Std.) Arbeiten im feuchten
Milieu aus?
Wird die maximal kontinuierliche Tragedauer
(4 Std.) von flüssigkeitsdichten Handschuhen nicht
überschritten?
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17],
zur Vermeidung von Feuchtarbeit alle techZH 1/132;
nischen und organisatorischen MöglichkeiBGR 197 (ZH 1/708);
ten prüfen; unvermeidbare Feuchtarbeit
TRGS 531
soweit wie möglich auf mehrere Beschäftigte verteilen; Wechsel von Feucht- und
Trockenarbeit anstreben;
Tragedauer auf das notwendige Maß beschränken; geeigneter Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhe;
Müssen Beschäftigte häufig bzw. intensiv ihre
Hände reinigen?
Sind in der Nähe der Arbeitsplätze an gut sichtbarer Stelle tätigkeitsbezogene Hautschutzpläne
ausgehängt?
Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen in übersichtlicher und leicht verständlicher Form darstellen;
Stehen den Beschäftigten Waschgelegenheiten
(mögl. mit temperaturregulierbarem Wasseranschluss) sowie geeignete Handtücher zur Verfügung?
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
Hinweis:
Unter dem Schmuck wird durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit oder Chemikalien die
Entstehung von krankhaften Hautveränderungen
besonders begünstigt.
64
65
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
12.
Psychische Belastungen
12.1
Arbeitstätigkeit
12.3
66
Schutzziel mit
Quellenangabe
Werden Beschäftigte die Feuchtarbeit ausführen
arbeitsmedizinisch untersucht?
noch
11.2
12.2
Handlungsbedarf
ja/nein
Arbeitsorganisation
Soziale Bedingungen
Befragung/Beobachtung:
Erfordert die Tätigkeit hohe Konzentration und
Aufmerksamkeit?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Vorsorge nach G 24 beachten
Betriebsarzt
Pausengestaltung, Technikeinsatz;
Ist die Tätigkeit interessant und abwechslungsreich?
ganzheitliche Pflege;
Enthält die Tätigkeit Routinearbeiten?
ganzheitliche Pflege;
Kommt es zu widersprüchlichen Arbeitsanweisungen?
Festlegung der Kompetenzen (Rangordnung);
Müssen bei der Tätigkeit Entscheidungen
getroffen werden, welche die Beschäftigten
überfordern?
Entscheidungshilfen bereitstellen;
Kommt es vor, dass Informationen fehlen?
Transparenz des Informationsflusses;
Wurden die Beschäftigten für die Tätigkeit eingewiesen?
Gespräche führen;
Wurden die Beschäftigten für die Techniknutzung
ausreichend qualifiziert?
Schulungen anbieten;
Haben die Beschäftigten Möglichkeiten zur
Kommunikation mit Kollegen/innen?
Arbeitsteilung ändern;
Können die Beschäftigten ihre Arbeit (inhaltlich/
zeitlich) selbst bestimmen?
ganzheitliche Pflege
Befragung/Beobachtung:
Müssen die Beschäftigten unter starkem Zeitbzw. Termindruck arbeiten?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Arbeitsorganisation, Technik, Pausengestaltung;
Wird die Tätigkeit ständig unterbrochen,
z.B. durch Patienten, Familienangehörige,
Telefonanrufe, Wartezeiten?
Zeitbedarf einkalkulieren, Zeit- und
Terminplan;
Ist in Räumen schlechte Luft?
Lüftung einbauen;
Entspricht die technische Ausstattung der Station
den Tätigkeiten?
Technik bereitstellen
Befragung/Beobachtung:
Entstehen durch die Tätigkeit hohe soziale
Belastungen, z.B. durch Leid und Tod von
Patienten?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Schulungen sozialer und kommunikativer
Kompetenzen;
67
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
12.3
13.
Organisation
13.1
Arbeitsablauf
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Werden die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten
verbal angegriffen, z.B. von Patienten oder Angehörigen?
Training kommunikativer Kompetenz;
Ist genügend Zeit für Gespräche mit Patienten
vorhanden?
Zeiteinteilung prüfen, ganzheitliche Pflege;
Erhält der Beschäftigte Rückmeldungen (Anerkennung, Kritik) für die geleistete Arbeit?
Führungskräfteschulung;
Können sich die Beschäftigten gegenseitig unterstützen?
Arbeitsorganisation;
Kommt es häufig zu Konflikten oder Streitigkeiten
zwischen den Beschäftigten oder mit den Vorgesetzten?
Gruppengespräche (Anforderungen und
Missverständnisse aufklären)
Beobachtung/Befragung:
Können sich die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten verletzen, z.B. stoßen, schneiden, stechen,
infizieren, verstrahlen, ausrutschen?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Können die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten
verletzt werden, z.B. durch tätliche Übergriffe von
Patienten oder Angehörigen?
13.2
13.3
13.4
68
Arbeitszeit
Qualifikation
Unterweisung
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Befragung/Befragung:
Werden die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeiten und die Ruhepausen grundsätzlich
eingehalten?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Technik, PSA, Unterweisung;
Training sozialer Kompetenzen
Gesundheitsschäden
verhindern;
Arbeitsorganisationen;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ArbZG
Kommt es zu Überstunden?
Überwachung und Abbau;
Beträgt die Nachtarbeitsblockzeit fünf Nächte und
mehr?
Schichtplan umstellen;
Können die Beschäftigten Einfluss auf die Arbeitszeit und Urlaubsgestaltung nehmen?
Beteiligung der Beschäftigten
Befragung:
Werden nur solche Personen zu den entsprechenden Tätigkeiten herangezogen, die aufgrund ihrer
Körperbeschaffenheit, ihres Gesundheitszustandes und ihrer Kenntnisse dazu geeignet sind?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Beobachtung/Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Gesundheitsschäden
verhindern;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
Sicherheit durch
danach mind. einmal jährlich;
Unterweisung
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
Auswahl und Schulung;
z.B. Unterweisung im Umgang mit
Hebehilfen
69
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
noch
13.4
13.5
13.6
Verantwortung
Organisation,
allgemein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
BGI 527 (ZH 1/46);
GefStoffV;
TRGS 531, TRGS 555
eine Unterweisung sollte durchgeführt
werden:
– in mündlicher Form
– anwendungsbezogen
– arbeitsplatzbezogen
– nachprüfbar
– anschaulich;
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Unterweisung;
Sind die Betriebsanweisungen für Arbeiten im
feuchten Milieu erstellt?
Betriebsanweisungen erstellen;
Werden die Beschäftigten anhand der Benutzerinformation im sachgerechten Umgang vor
Verwendung bzw. Benutzung von Hilfsmitteln
(z.B. Hebehilfen) unterwiesen?
u.a. Hinweis auf Sichtkontrolle vor
Benutzung geben
Befragung:
Haben die Beschäftigten eine hohe Verantwortung
für Patienten und Technik?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Sichtprüfung/Befragung:
Kommt es zu Personalengpässen?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Schulungen, Kompetenzen klären
längerfristige Personalplanung durchführen;
Kommt es innerhalb der Schichten zu unterschiedlichen Arbeitsmengen?
Verlagerung medizinisch nicht notwendiger
Arbeiten auf andere Schichten;
Gibt es für Sterbende ein Einzelzimmer?
Raumbelegungsplan prüfen;
Sind die Räume für die Tätigkeiten zu eng?
Aufstellung der Möbel und der Technik
prüfen, Patientenplatzierung überdenken;
Hebehilfsmittel
Erfüllen die Hilfsmittel die sicherheitstechnischen
und ergonomischen Erfordernisse?
70
Handlungsbedarf
ja/nein
Beurteilung nach einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. DIN- und DIN EN-Normen);
Erfolgt eine Überwachung und Instandhaltung der
Hebehilfsmittel?
Überwachung (Prüfung, Kontrolle) und Instandhaltung in den vom Hersteller angegebenen Intervallen durchführen, mind.
einmal jährlich durch Sachkundigen;
Wurden nicht gebrauchsfertige Hilfsmittel vor der
ersten Inbetriebnahme von einem Sachkundigen
geprüft?
z. B. Wand- und Deckenlifter, die nach Installations- und Bauanleitung des Herstellers installiert bzw. eingebaut wurden;
Werden die Hilfsmittel vor dem Gebrauch einer
Sichtkontrolle unterzogen?
defekte Hilfsmittel aussondern bzw. in
Stand setzen lassen;
Sind für die Hilfsmittel geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden?
z. B. zentral gelegener Raum, in dem kleine
und technische Hilfsmittel auf der Station
aufbewahrt werden können
Sachkundiger
71
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Befragung/Sichtprüfung:
Verwendung von Ethylenoxid/Formaldehyd in
Begasungsanlagen/Sterilisatoren
Liegt die Erlaubnis der zuständigen Behörde zur
Sterilisation mit Kaltgasen vor?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Zentrale Desinfektion/Sterilisation
Tätigkeit
Desinfektion und Sterilisation
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0400
BUK
85 300 4000 03/00
Gesundheitsschäden
verhindern;
TRGS 513;
TRGS 522;
RKI-RL
Ist gesichert, dass für die Gas-Sterilisation
mind. zwei Befähigungsscheininhaber zur Verfügung stehen?
Ist gesichert, dass nur Materialien sterilisiert
werden, die nicht thermisch sterilisierbar sind?
Wird über die durchgeführten Sterilisationen Buch
geführt?
Ist gesichert, dass im Aufstellungsraum des
Sterilisators keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtet sind?
Hinweis:
Bei zweitürigen Gas-Sterilisatoren gilt dies für die
Sterilgut-Entnahmeseite.
Ist in Räumen, in denen Sterilgut aus GasSterilisatoren entnommen wird, bei Ethylenoxid
ein 8facher Luftwechsel und bei Formaldehyd ein
6facher Luftwechsel garantiert?
Verfügt der Gas-Sterilisator über ein Ausgasungsprogramm?
Werden die Gas-Sterilisatoren mind. jährlich durch
einen Sachkundigen sicherheitstechnisch geprüft
und wird über das Prüfergebnis Buch geführt?
Sachkundiger
Wurde die Notwendigkeit einer Raumdesinfektion
geprüft?
Liegt die Erlaubnis zur Raumdesinfektion vor?
4.
Biologische Gefährdung
4.1
Infektionsgefahr durch
Mikroorganismen und
Viren
72
Befragung:
Organisation
Wird geprüft, ob eine Desinfektion im Einzelfall
notwendig ist?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BseuchG;
73
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
4.1
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Desinfektion allgemein
Werden das vorgeschriebene Desinfektionsverfahren und das Desinfektionsmittel in der entsprechenden Konzentration angewandt?
Werden Dosiereinrichtungen benutzt?
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.1
Brandgefährdung
durch Feststoffe,
Flüssigkeiten, Gase
Befragung/Sichtprüfung:
alkoholische Desinfektionsmittel
Werden die Einsatzvoraussetzungen für die
Anwendung erfüllt (Flächendesinfektion)?
Wird die Mengenbegrenzung für ausgebrachte
Desinfektionsmittel eingehalten?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Liste der DGHM und
des RKI;
GefStoffV;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
TRGS 525
Brände verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ZH 1/598;
TRGS 525;
Ex-RL
– max. 50 ml/m2 Fläche
– max. 100 ml/m2 Raumgrundfläche
Ist gesichert, dass keine brennbaren Gase
(z. B. Benzin, Äther) in Gefahr bringender Menge in
der Raumluft sind?
Werden die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen
gegen Brand und Explosionen getroffen?
Werden Behältnisse zur chemischen Instrumentendesinfektion abgedeckt?
siehe 5.1
5.2
Explosionsfähige
Atmosphäre
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden
diese benutzt (Hautschutzplan)?
Organisation
Steht den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung?
Desinfektion/Sterilisation
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Explosionen
verhindern;
siehe 5.1
siehe 5.1
Schutzwirkung
erreichen;
Hautschutz-, Hautreinigungs- und
zusätzliche
Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan
Belastungen
erstellen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Werden Handschuhe beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten benutzt?
74
75
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
11.1
11.2
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen?
Hautbelastung
Befragung/Sichtprüfung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Besteht eine Exposition der Beschäftigten durch
aldehydische, phenolische oder alkoholische
Desinfektionsmittel?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
13.
Organisation
13.3
Qualifikation
13.4
Handlungsbedarf
ja/nein
Unterweisung
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VGB 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132;
Liste der DGHM und
des Robert-KochInstituts
Tragen von geeigneten Handschuhen;
Anwendung von Hautschutz-,
Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln;
Hautschutzplan;
Hygieneplan
Befragung:
Organisation
Ist der verantwortliche Leiter einer Desinfektionsmaßnahme sachkundig?
Fehlhandlungen
vermeiden;
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
TRGS 513, TRGS 522;
BseuchG
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren und über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
Unterweisung;
danach mind. einmal jährlich
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGI 527 (ZH 1/46);
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
– im Gesundheitsdienst aufgrund der
Berufsausbildung
– bei Desinfektionen gem. BseuchG aufgrund der besonderen Unterweisung
z.B. als Desinfektor
– bei Raumdesinfektion durch Nachweis
eines Befähigungsscheines
– bei Begasungen (z.B. bei
Ethylenoxid/Formaldehyd-Sterilisatoren)
durch Nachweis eines Befähigungsscheines
Desinfektion/Sterilisation
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
13.6
76
Organisation, allgemein
Befragung/Sichtprüfung:
Organisation
Ist eine wirksame Trennung der Arbeitsabläufe in
reine/unreine Seite gegeben?
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1],
VBG 7y [GUV 6.13]
Trennung für:
– zentrale Desinfektions-/Sterilisationsbereiche
– zentrale Bettenaufbereitung/Krankenhauswäscherei
77
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
1.
Mechanische Gefährdung
1.4
Unkontrolliert
bewegte Teile
2.
Elektrische Gefährdung
2.1
Gefährliche
Körperströme
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Sichtprüfung:
Sind senkrecht verschiebbare Abzugsfenster
gegen Herunterfallen gesichert?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Medizinisches Labor
Tätigkeit
Arbeiten im Labor
022 0210
BUK
85 300 2100 03/00
Verletzungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Sichtprüfung:
Sind Steckdosen an Labortischen über den
Arbeitsflächen angebracht?
Schutz gegen
elektrischen Schlag;
BGV A 2 (VBG 4)
[GUV 2.10];
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Sichtprüfung:
Verfügt das Labor über eine ausreichende jederzeit wirksame technische Lüftungseinrichtung?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Können alle anfallende Arbeiten mit Gefahrstoffen
unter einem entsprechend großen Abzug durchgeführt werden?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Wird die einwandfreie lufttechnische Funktion
eines Abzuges durch eine selbsttätig wirkende
Einrichtung überwacht?
Bestehen die Fenster von Abzügen aus Sicherheitsglas?
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.1
Brandgefährdung
durch Feststoffe,
Flüssigkeiten, Gase
Sichtprüfung:
Sind für Brenngasleitungen Absperreinrichtungen
leicht erreichbar und jederzeit zugänglich?
Brände verhindern;
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Sind für Gasentnahmestellen Hauptabsperrvorrichtungen außerhalb des Laboratoriums leicht
erreichbar angebracht und gekennzeichnet?
5.2
78
Explosionsfähige
Atmosphäre
Sichtprüfung:
Sind Innenräume von Kühlschränken, in denen
brennbare Flüssigkeiten abgestellt sind,
explosionsgeschützt?
Explosionen
verhindern;
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
79
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
8.
Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.3
Raumbedarf/
Verkehrswege
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Sichtprüfung:
Sind Bedienungs- und Verkehrsflächen ausreichend bemessen (Mindestbreite von 1,00 m)?
Befragung/Sichtprüfung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden
diese benutzt (Hautschutzplan)?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
ausreichend
Bedien- und
Arbeitsflächen;
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Schutzwirkung
erreichen;
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche
und Hautpflegemittel benutzen,
Belastungen
Hautschutzplan erstellen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
Wird bei entsprechenden Tätigkeiten geeignete
Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und von
den Beschäftigten benutzt?
11.2
Hautschutz
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
Sicherheit durch
Unterweisung;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
danach mind. einmal jährlich
Wurden die Beschäftigten unterwiesen, dass in
Laboratoriumsräumen nicht gegessen, getrunken
und geraucht werden darf?
80
81
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
13.6
Organisation, allgemein
Sichtprüfung:
Schlagen die Türen von Laboratoriumsräumen
nach außen auf und sind sie mit einem Sichtfenster ausgerüstet?
Ist am Ausgang oder im Flur unmittelbar vor dem
Laboratorium eine Körperdusche installiert und ist
der Standort gekennzeichnet?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV A 8 (VBG 125)
[GUV 0.7];
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17]
Ist eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche
vorhanden?
Sind Stellteile von Laborarmaturen nach dem
Durchflussstoff gekennzeichnet?
Werden gefährliche Abfälle so gesammelt und
transportiert, dass eine Gefährdung der
Beschäftigten ausgeschlossen ist?
Wird zweckmäßige Kleidung und festes,
geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk
getragen?
82
83
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
8.
Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.2
Beleuchtung
Sichtprüfung:
Sind Deckenleuchten mit Leuchtstoffröhren
parallel zur Hauptblickrichtung angebracht?
Werden Reflexionen vermieden?
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Medizinisches Labor
Tätigkeit
Arbeiten an Mikroskopierarbeitsplätzen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0210
BUK
85 300 2101 03/00
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
ArbStättV
Wird ein großer Helligkeitsunterschied zwischen
direktem Sehfeld beim Blick in ein Mikroskop und
der unmittelbaren Arbeitsplatzumgebung
vermieden?
Stehen für die Objektbeleuchtung stufenlos in der
Helligkeit einstellbare und nach Bedarf positionierbare Arbeitsplatzleuchten zur Verfügung?
9.
Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.3
Haltungsarbeit/
Haltearbeit
Sichtprüfung/Befragung:
Erhält die Hand durch eine gepolsterte Stütze eine
feste Basis?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Wird der Unterarm unterstützt?
Nimmt der Rücken möglichst eine gerade Haltung
an?
Beträgt die Neigung des Oberkörpers maximal
20 Grad von der Vertikalen?
Gibt es zur Entlastung des Kopfes während langzeitiger Arbeiten am Mikroskop eine Möglichkeit
zur Abstützung?
Ist bekannt, dass ein Abbau der muskulären
Beanspruchung nur über die Arbeitsorganisation
(Pausen) erreicht werden kann?
10.
Wahrnehmung und Handhabbarkeit
10.1
Informationsaufnahme
Sichtprüfung/Befragung:
Werden ausschließlich Geräte mit zwei Okularen
verwendet?
Ist bekannt, dass die Bewegungseinschränkung
beim Mikroskopieren durch eine sehr große
Gerätepupille oder eine Fernsehkette gemindert
werden kann?
84
Fehlbelastungen des
Muskel- und Skelettsystems verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
85
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan
aufstellen;
Handschuhe tragen
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
11.2
Hautbelastung
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich
BGI 527 (ZH 1/46)
13.6
Organisation, allgemein
Befragung:
Beschäftigungsverbote/Einschränkungen
Werden bei der Beschäftigung von Schwangeren
Gefahren ausgeschlossen, die durch die Untersuchung von Körperflüssigkeiten Hepatitis
verdächtiger Patienten entstehen können?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
MuSchG
86
87
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
1.
Mechanische Gefährdung
1.4
Unkontrolliert
bewegte Teile
Sichtprüfung/Befragung:
Sind die Zentrifugen so aufgestellt, dass sie standsicher betrieben werden können?
Werden Zentrifugen so aufgestellt, dass die jeweils
zulässige Drehzahl und die zugeordnete zulässige
Füllmenge oder Dichte des Zentrifugiergutes nicht
überschritten wird?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Medizinisches Labor
Tätigkeit
Umgang mit Zentrifugen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0210
BUK
85 300 2102 03/00
Verletzungen
verhindern;
VBG 7z [GUV 3.16];
GefStoffV
Werden Zentrifugen gleichmäßig beladen?
Werden Zentrifugen bei unzulässiger Unwucht
oder anderen gefahrdrohenden Zuständen stillgelegt?
z.B. gefahrloses Erfassen und Ableitung
des austretenden Stoffes
Werden Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen getroffen, wenn Stoffe mit
gefährlichen Eigenschaften an den Zentrifugen
austreten können?
7.
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.6
Ionisierende Strahlung
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung/Sichtprüfung:
Ist sichergestellt, dass an Zentrifugen, die mit
radioaktiven Stoffen betrieben werden, die
Beschäftigten nicht durch die Strahlungsanteile
des Zentrifugiergutes oder durch induzierte
Strahlungsanteile gefährdet werden?
Befragung/Sichtprüfung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Gesundheitsschäden
verhindern;
VBG 7z [GUV 3.16]
Schutzwirkung
erreichen;
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche
und Hautpflegemittel benutzen;
Belastungen
Hautschutzplan erstellen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
88
89
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
11.2
Hautbelastung
Sichtprüfung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Organisation, allgemein
Befragung:
Werden nur Zentrifugen in Betrieb genommen, die
für den vorgesehenen Betrieb geeignet sind?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich unter
BGI 527 (ZH 1/46);
Verwendung von Betriebsanweisungen;
VBG 7z [GUV 3.16]
Ist eine Betriebsanweisung erstellt und wird diese
von den Beschäftigten beachtet?
13.6
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Betriebsanweisung erstellen
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
VBG 7z [GUV 3.16]
Werden die Beschäftigungsbeschränkungen
beachtet?
Werden die notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung des betriebssicheren Zustandes durchgeführt?
90
91
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
1.
Mechanische Gefährdung
1.6
Absturz
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Physikalische Therapieräume, Bäder
Tätigkeit
Arbeiten in Therapieräumen, Bädern
Sichtprüfung:
Haben Treppen in nass belasteten Barfußbereichen mit mehr als 2 Stufen einen Handlauf?
Absturz verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Sichtprüfung:
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Chlor
Befinden sich Chlorungsanlagen in verschließbaren Räumen nicht unter Erdgleiche?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV D 5 (VBG 65)
[GUV 8.15]
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0630
BUK
85 300 6300 03/00
Sind Chlorgasräume von anderen Räumen
feuerhemmend und gasdicht getrennt?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung/Sichtprüfung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Chlor
Steht entsprechende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung und sind die Beschäftigten
mit der Benutzung vertraut?
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV D 5 (VBG 65)
[GUV 8.15];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/474
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel benutzen;
Hautschutzplan erstellen;
z.B. Atemschutzgeräte
Erfolgt das Auswechseln von Chlorbehältern nur
unter Verwendung von Atemschutzgeräten?
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Ozon
Steht für jeden Beschäftigten in der Ozonanlage
eine Atemschutzvollmaske mit einem wirksamen
Filter zur Verfügung?
11.2
92
Hautbelastung
Sichtprüfung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
93
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
11.2
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich
BGV D 5 (VBG 65)
[GUV 8.15];
BGI 527 (ZH 1/46);
ZH 1/474
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Chlor
Werden mit der Bedienung und Wartung der
Chlorungsanlagen nur unterwiesene Personen
betraut?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Ozon
Wird die Ozonanlage nur von unterwiesenen
Personen bedient und gewartet?
13.6
Organisation, allgemein
Befragung/Sichtprüfung:
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Chlor
Sind Chlorgasräume mit Wassersprühanlagen
ausgerüstet, die sich von Hand außerhalb der
Räume einschalten lassen?
Haben Chlorgasräume einen unmittelbaren Ausgang ins Freie und lassen sich die Türen jederzeit
von innen ohne Schlüssel öffnen?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV A 8 (VBG 125)
[GUV 0.7],
BGV D 5 (VGB 65)
GUV 8.15];
ZH 1/474
Werden zusätzliche Bestimmungen bei Verwendung von Chlorgas, Chlordioxidanlagen bzw.
Elektrolyse-Chlorungsanlagen beachtet?
Werden zum Umfüllen von Chemikalien geeignete
Umfüllvorrichtungen verwendet?
94
Wird die Chlorungsanlage vorschriftsmäßig
geprüft?
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, vor
jeder Wiederinbetriebnahme und mind. einmal jährlich von einem Sachkundigen,
Sachschriftlicher Nachweis;
kundiger
Werden die beweglichen Anschlussleitungen einer
Dichtheitsprüfung unterzogen?
nach jedem Behälterwechsel, mind. jedoch
alle sechs Monate;
95
Nr.
noch
13.6
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Aufbereitung und Desinfektion von Wasser mit
Ozon
Ist die Ozonanlage mit den entsprechenden
Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft
gekennzeichnet?
Sind Leitungen, die ozonhaltiges Gas führen,
gekennzeichnet?
Ist die Ozonanlage in einem geschlossenen,
verschließbarem Raum aufgestellt und ist dieser
entsprechend gekennzeichnet?
Ist der Raum mit technischer Entlüftung ausgerüstet und wird ein mindestens dreifacher Luftwechsel pro Stunde sichergestellt?
Kann die Ozonerzeugung durch eine Not-Befehlseinrichtung abgeschaltet werden?
Stehen zur Messung der Ozonkonzentration
geeignete Hilfsmittel zur Verfügung?
Wird die Ozonanlage vorschriftsmäßig geprüft?
96
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, vor
jeder Wiederinbetriebnahme und mind. einSachmal jährlich von einem Sachkundigen,
kundiger
schriftlicher Nachweis
97
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
3.
Gefahrstoffe
3.1
Gase
Messung:
Wird für eine wirksame Lüftung (auch in
Bodennähe) gesorgt?
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.1
Brandgefährdung
durch Feststoffe,
Flüssigkeiten, Gase
Befragung/Sichtprüfung:
Ist gesichert, dass brennbare Flüssigkeiten nicht in
Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, in
Arbeitsräumen sowie auf Dächern bzw. in Dachräumen von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Büroräumen und ähnlichen Gebäuden gelagert werden?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Apotheke
Tätigkeit
Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0100
BUK
85 300 6105 03/00
Gesundheitsschäden
verhindern;
mind. 5facher Luftwechsel pro Stunde
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
GefStoffV;
TRbF 110
Brände verhindern;
VbF;
BGR 120 (ZH 1/119)
[GUV 16.17];
TRbF 110
Ist gesichert, dass an Arbeitsplätzen nur der
Tagesbedarf an brennbaren Flüssigkeiten vorhanden ist und dass darüber hinausgehende Mengen
in einem dafür geeigneten Raum gelagert werden?
Handelt es sich um eine anzeigebedürftige Anlage?
Handelt es sich um eine erlaubnisbedürftige
Anlage?
Ist der Lagerraum von angrenzenden Räumen
feuerbeständig (F90) abgetrennt?
Ist die Tür vom Vorratsraum mind. in feuerhemmender Bauweise ausgeführt und schlägt sie
nach außen auf?
Werden brennbare Flüssigkeiten nicht mit sehr
giftigen und giftigen Stoffen zusammen gelagert
(Ausnahme in Sicherheitsschränken)?
Sind Sicherheitsschränke an ein Abluftsystem
angeschlossen?
Werden im Lagerraum brennbare Flüssigkeiten
nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen wie
Papier, Pappe oder Holzwolle gelagert?
Schlagen die Türen in Flugrichtung auf und
schließen sie selbsttätig?
Ist gesichert, dass Lagerräume durch Unbefugte
nicht betreten werden?
98
99
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
5.2
Explosionsfähige
Atmosphäre
Sichtprüfung:
Ist im Lagerraum gesichert, dass beim Umgang
mit brennbaren Flüssigkeiten die Zündung der
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert wird?
Explosionen
verhindern;
z.B. durch eine explosionsgeschützte
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; elektrische Anlage
ElexV
5.4
Elektrostatische
Aufladung
Sichtprüfung:
Sind leitfähige Geräte zum Umfüllen (Behälter,
Trichter, Heber) geerdet?
elektrostatische
Aufladungen
verhindern;
BGR 132 (ZH 1/200)
[GUV 19.7]
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel den Beschäftigten zur
Verfügung und werden diese benutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Schutzwirkung
erreichen;
Hautschutz-, Hautreinigungs- und
zusätzliche
Hautpflegemittel benutzen; Hautschutzplan
Belastungen
erstellen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen abgelegt, wenn sie zu einer
Gefährdung führen können?
11.2
Hautbelastung
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen einer Hauterkrankung von einem
Hautarzt beraten?
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
100
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17]
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahmen,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich
BGI 527 (ZH 1/46)
101
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Apotheke
Tätigkeit
Umgang mit Zytostatika
3.
Gefahrstoffe
3.3
Aerosole
Sichtprüfung/Messung:
Wird die Bildung von Aerosolen auch in
Sicherheitswerkbänken vermieden?
Gesundheitsschäden
verhindern;
falls möglich sind geeignete apparative
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Hilfsmittel (z.B. Spikes, Überlaufkanülen,
GefStoffV;
Luerlockanschlüsse) zu verwenden
GUV 28.3;
TRGS 525
3.4
Flüssigkeiten
Sichtprüfung/Befragung:
Werden Zytostatika sicher transportiert und steht
ein Notfall-Set zur Verfügung?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
GefStoffV;
GUV 28.3;
TRGS 525
8.
Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.3
Raumbedarf/
Verkehrswege
Sichtprüfung/Befragung:
Werden Zytostatika in gesonderten Räumen
hergestellt oder zubereitet?
Ist die freie Bewegungsfläche von mind. 1,50 m2,
die an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit ist,
eingehalten?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
102
Beobachtung/Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden
diese benutzt (Hautpflegeplan)?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
022 0100
BUK
85 300 6106 03/00
allseitig geschlossenes, bruchsicheres
Transportbehältnis, auslaufsicher auf saugfähiger Unterlage;
Transportbehältnis mit Aufschrift
„Zytostatika” kennzeichnen;
Notfall-Set:
– Einmal-Atemschutz (z.B. P 3-Maske)
– Schutzbrille (dichtschließend mit Seitenschutz)
– Zytostatika-Handschuhe
– Überschuhe
– Einweg-Kittel
– saugfähige Tücher
– Beutel für Zytostatika-Abfälle
(verschließbar)
– Aufkleber „Vorsicht Zytostatika” für den
Abfallbeutel
Gesundheitsschäden
verhindern;
abgetrennte, deutlich gekennzeichnete
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; Räume; Raum sollte nicht für andere TätigArbStättV;
keiten vorgesehen werden;
GUV 28.3
freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz
schaffen
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen;
Hautpflegeplan aufstellen;
103
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
noch
11.1
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen und bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten benutzt?
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
Wird eine Exposition gegenüber Zytostatika
vermieden?
11.2
Hautbelastung
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
– Zytostatika-Handschuhe oder zwei Paar
Handschuhe übereinander mit einer
Materialmindeststärke von je 0,20 mm
(Tragedauer max. 20 min)
– Sicherheitswerkbänke mit Armeingriffsöffnungen
mind. Armstulpen über der Arbeitskleidung
– Sicherheitswerkbänke mit durchgehender Arbeitsöffnung
flüssigkeitsabweisende oder flüssigkeitsdichte Kittel mit langen Ärmeln und
eng anliegenden Armbündchen;
Wird nur in Einzelfällen ohne geeignete Werkbank
gearbeitet und werden dabei folgende PSA
getragen?
weniger als 4 Zubereitungen pro Monat;
PSA:
– Einmaluntersuchungshandschuhe
– Schutzbrille mit Seitenschutz
– Atemschutz
– langärmliger Schutzkittel;
Stehen beim Umgang mit Zytostatika Einrichtungen zum Spülen der Augen bereit?
z.B. Augendusche
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17],
ZH 1/132;
GUV 28.3;
M 620 der BG für
Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege;
TRGS 525
Wird persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung
gestellt und von den Beschäftigten getragen?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt
beraten?
104
Handlungsbedarf
ja/nein
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
GUV 28.3;
TRGS 525
105
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
13.
Organisation
13.3
Qualifikation
13.4
13.6
Unterweisung
Organisation, allgemein
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Befragung:
Werden Beschäftigungsbeschränkungen
eingehalten?
Gesundheitsschäden
verhindern;
MuSchG; JarbSchG;
GUV 28.3
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mind. einmal jährlich;
BGI 527 (ZH 1/46);
GUV 28.3
Betriebsanweisungen zur Unterweisung
verwenden;
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen
schriftlich festhalten und durch die
Unterwiesenen bestätigen lassen;
Wurde das Personal über den Umgang mit
kontaminierter Kleidung hingewiesen?
kontaminierte Kleidung sofort ablegen und
in geeignete Sammelbehältnisse ohne weitere Manipulation zur Wäscherei/Reinigung
geben, dabei auf Kontamination der
Kleidung hinweisen;
Wird das Reinigungspersonal in die Unterweisung
einbezogen?
Personen, die den Arbeitsraum reinigen, in
denen Zytostatika zubereitet bzw. hergestellt werden, sind nach § 20 GefStoffV
zu unterweisen.
Beobachtung/Befragung:
Wird bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung die mögliche Gesundheitsgefährdung
durch Zytostatika berücksichtigt?
Kann auf gebrauchsfertige Injektionslösungen mit
der gewünschten Arzneistoffdosis zurückgegriffen
werden?
Werden für die Zubereitung von Zytostatika bzw.
Spritzen oder Infusionen geeignete und regelmäßig geprüfte Sicherheitswerkbänke verwendet
(weitere Nutzung bereits betriebener Werkbänke
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV A 1 (VBG 1)
[GUV 0.1],
BGV A 4 VBG 100)
[GUV 0.6],
BGV C 8 (VBG 103)
[GUV 8.1];
M 620 der BG für
Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege;
GUV 28.3;
GefStoffV;
TRGS 525, TRGS 560
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
werdende oder stillende Mütter und
Jugendliche dürfen beim Umgang mit
Zytostatika nicht beschäftigt werden
Werden nur Personen beschäftigt, die über den
Umgang mit Zytostatika und die dabei auftretenden Gefahren unterwiesen sind?
Wurde für den Umgang mit Zytostatika eine
Betriebsanweisung erstellt?
106
Handlungsbedarf
ja/nein
Betriebsarzt
Betriebsanweisung erstellen, in der die
beim Umgang mit Zytostatika auftretenden
Gefahren für Mensch und Umwelt sowie
die erforderlichen Schutzmaßnahmen und
Verhaltensregeln festgelegt wurden;
Prüfung bei Inbetriebnahme, nach Filterwechsel, nach wesentlichen Änderungen
(z.B. Änderung des Aufstellungsortes),
danach im mind. 12-monatigem Abstand
durch Sachkundigen;
Sachkundiger
107
Nr.
noch
13.6
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
nach DIN 12 950 Teil 10 oder gemäß Prüfgrundsatz GS-GES-04 möglich, sonst Zytostatikawerkbänke nach DIN 12 980)?
Ist die Sicherheitswerkbank an eine Fortluftanlage
angeschlossen?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Fortluftanlage verwenden und deren
sichere Funktionsweise überwachen;
Wird bei Verwendung einer Sicherheitswerkbank
im Umluftbetrieb ein behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkanntes Verfahren
eingehalten?
Hinweis:
Ultraviolett-Strahler zur Desinfektion müssen so
beschaffen sein, dass eine gesundheitsgefährdende Einwirkung von Ozon ausgeschlossen ist.
Wird für die Werkbank ein Gerätebuch geführt?
Gerätebuch mit folgenden Angaben:
– Prüfprotokoll der Abnahmeprüfung am
Aufstellungsort
– Prüfprotokolle der jährlichen Prüfungen
– Angaben über den Filterwechsel
– Name der eingewiesenen Person
Werden mit Zytostatika kontaminierte Abfälle in
gekennzeichneten, ausreichend widerstandsfähigen und dicht schließenden Einwegbehältnissen gesammelt und der Entsorgung zugeführt?
Wird die Zubereitung der Zytostatika der zuständigen Behörde angezeigt?
108
109
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
1.
Mechanische Gefährdung
1.2
Teile mit gefährlichen
Oberflächen
Sichtprüfung/Befragung:
Stehen für Messer und Beile geeignete Einrichtungen zur Ablage zur Verfügung?
Wird arbeitstäglich nach dem ersten Ingangsetzen
von Fleischerei- und Nahrungsmittelmaschinen die
Funktionssicherheit der Schutzeinrichtungen
geprüft?
Werden Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und
Kopplungen an Fleischerei- und Nahrungsmittelmaschinen mind. einmal jährlich durch einen
Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft
und wird dieses dokumentiert?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Küche
Tätigkeit
Arbeiten in der Küche
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
001 1786
BUK
41 101 7860 03/00
Verletzungen
verhindern;
VGB 19,
BGV D 18 (VGB 77);
BGR 111 (ZH 1/37)
[GUV 16.9]
Sachkundiger
Werden in der Küche nur Messer verwendet, die
einen Sicherheitsgriff haben?
Stehen für Ausbein-, Auslöse- und Zerlegemaschinen bei der Fleischbearbeitung
Stechschutzschürzen und fünfringige Metallringgeflechthandschuhe zur Verfügung?
Kartoffel- und Zwiebelschälmaschinen
Ist der Zugriff an rotierende Schälwerkzeuge
verhindert?
Salat- und Gemüseschleudermaschinen
Ist das Berühren umlaufender Teile durch Deckelverriegelung verhindert?
Knochenkreissäge
Ist das Sägeblatt bis auf die Schneidstelle mit
einer Schutzhaube verkleidet?
Kutter mit waagerechter Messerwelle
Ist die Gefahrstelle am Messer durch einen Deckel
gesichert?
Kutter mit senkrechter Messerwelle/Mixer
Ist der Zugriff zu den Messern und Rührwerkzeugen durch eine Verkleidung verhindert?
110
111
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Püriermaschine
Ist der Zugriff zu den rotierenden Pürierwerkzeugen (z.B. durch einen Schutzring) verhindert?
noch
1.2
Universalküchenmaschine
Sind Gefahrstellen und Schneidstellen durch
Verdeckungen gesichert?
Aufschnittschneidemaschinen
Ist der Teil des Messers gegen Berührung
gesichert, der nicht zum Schneiden benutzt wird?
Brotschneidemaschinen mit Sichelmesser oder
Exzenter-Rundmesser
Ist der Zugriff zu den Gefahrstellen am Messer bei
laufender Maschine verhindert?
1.5
Sturz auf der Ebene,
Ausrutschen, Stolpern,
Umknicken, Fehltreten
Sichtprüfung:
Sind Fußböden so ausgeführt, dass Flüssigkeiten
abgeführt werden (z. B. Gefälle gegen Ablauföffnungen)?
Sind Ablauföffnungen und Ablaufrinnen an den
Stellen angeordnet, an denen Flüssigkeit zu
erwarten ist und sind diese tritt- und kippsicher,
ausreichend belastbar sowie bodengleich
abgedeckt?
1.6
Absturz
Sichtprüfung:
Müssen Arbeiten auf Rampen durchgeführt
werden?
sicher begehbare
Arbeitsflächen und
Transportwege;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 111 (ZH 1/37)
[GUV 16.9];
BGR 181 (ZH 1/571)
[GUV 26.18]
Absturz verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]
Schutz gegen Absturz
Sind die Rampen gegen Absturz gesichert?
2.
Elektrische Gefährdung
2.1
Gefährliche
Körperströme
3.
Gefahrstoffe
3.2
Dämpfe
Sichtprüfung:
Entsprechen die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den in der Küche zu erwartenden
besonderen Umgebungseinflüssen?
Schutz gegen
elektrischen Schlag;
BGV A 2 (VBG 4)
[GUV 2.10]
Sichtprüfung/Befragung:
Sind Abluftanlagen dort angebracht, wo mit erhöhtem Fettdampf- oder Wrasenanfall zu rechnen ist?
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV D 18 (VBG 77);
BGR 111 (ZH 1/37)
[GUV 16.9]
Sind Abluftanlagen mit wirksamen Fettfangfiltern
ausgerüstet und werden diese regelmäßig gereinigt?
112
113
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
3.3
Aerosole
Sichtprüfung:
Treten allergene Stäube (z.B. Mehlstaub und Staub
von Backmitteln) auf?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Gesundheitsschäden
verhindern;
BGV D 18 (VBG 77)
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
geschlossene Apparaturen;
Absaugung
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.1
Brandgefährdung
durch Feststoffe,
Flüssigkeiten, Gase
Sichtprüfung:
Friteuse
Werden geeignete Einrichtungen zur Bekämpfung
von Fettbränden bereitgestellt?
Brände verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV D 18 (VBG 77)
5.2
Explosionsfähige
Atmosphäre
Befragung:
Werden Kochkessel und Hochdruckreiniger
regelmäßig geprüft?
Explosionen
verhindern;
regelmäßige Prüfung
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
DruckbehV
6.
Thermische Gefährdung
6.1
Kontakt mit
heißen Medien
Sichtprüfung/Befragung:
Kipphochkessel, Kippbratpfannen, Kochkessel
Ist das gefahrlose Öffnen und Schließen der
Deckel gewährleistet?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Sachkundiger
Verbrennungen
verhindern;
BGV D 18 (VBG 77)
Werden unbeabsichtigte Bewegungen der
Pfannen oder Kessel in jeder Stellung (über 30 l
Inhalt) verhindert?
Kochkessel
Sind die Auslaufhähne gegen unbeabsichtigtes
Öffnen gesichert?
Friteusen
Ist die Friteuse mit einem Regelthermostat und
einem davon unabhängigen Temperaturbegrenzer
ausgerüstet?
6.2
Kontakt mit
kalten Medien
Sichtprüfung/Befragung:
Müssen Arbeiten in Kühleinrichtungen und
Kälteanlagen durchgeführt werden?
Kann es zu einer Kältemitteleinwirkung kommen?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Beobachtung/Befragung:
Stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel zur Verfügung und werden
diese genutzt?
Werden Handschuhe beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen getragen?
114
Unterkühlung
verhindern;
BGV D 4 (VBG 20)
[GUV 2.5]
PSA;
ggf. Notrufeinrichtung
Schutzwirkung
erreichen;
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungszusätzliche
und Hautpflegemittel benutzen;
Belastungen
Hautschutzplan erstellen;
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
115
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Werden Haushaltshandschuhe beim Reinigen von
Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von
Arbeitsgeräten genutzt?
noch
11.1
Wird Schmuck, einschließlich Ehering, an Unterarmen und Händen vor Arbeitsbeginn abgelegt,
wenn sie zu einer Gefährdung führen können?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Hautbelastung
Befragung:
Ist den Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?
Werden die Beschäftigten schon bei ersten
Anzeichen von Hauterkrankungen von einem
Hautarzt beraten?
Schuhwerk:
– fester Sitz am Fuß
– rutschhemmend ausgebildete Sohle und
– beständig gegen Fett, Wasser und heiße
Flüssigkeiten
Hauterkrankungen
verhindern;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1];
BGR 195 (ZH 1/706)
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Befragung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1]; danach mindestens einmal jährlich
BGI 527(ZH 1/46)
13.6
Organisation, allgemein
Sichtprüfung/Befragung:
Stehen in Arbeitsräumen, in denen Geflügel, rohes
Fleisch oder Gemüse verarbeitet wird, Waschgelegenheiten zur Verfügung?
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
ArbStättV;
VBG 19,
BGV D 34 (VBG 21)
[GUV 9.7],
BGV D 18 (VBG 77);
AMBV
Sind an Fleischerei- und Nahrungsmittelmaschinen die geforderten Angaben angebracht?
Sind technische Arbeitsmittel so beschaffen, dass
bei bestimmungsgemäßer Verwendung Beschäftigte
vor Gefahren so weit geschützt sind, wie es die Art
der bestimmungsgemäßen Verwendung gestattet?
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
BGR 111 (ZH 1/37)
[GUV 16.9];
BGR 195 (ZH 1/706)
[GUV 20.17];
ZH 1/132
Wird geeignetes Schuhwerk getragen?
11.2
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Waschgelegenheit mit:
– Seifenspendern
– Desinfektionsmitteln
– Hautschutz und
– Einweghandtüchern;
deutlich erkennbar und dauerhaft müssen
angebracht sein:
– Hersteller, Lieferant oder Einführer
– Typ und Erzeugnisnummer
– Baujahr und
– Anschlussdaten für Energiezufuhr;
Gasverbrauchseinrichtungen mit Flüssiggas
Befinden sich Flammenüberwachungseinrichtungen an allen Gasverbrauchseinrichtungen?
116
117
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
Betriebsart
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Gesundheitsdienst
5.
Brand- und Explosionsgefährdung
5.2
Explosionsfähige
Atmosphäre
Sichtprüfung:
Sind bei Anlagen mit brennbaren Kälte- und Kühlmitteln explosionsgefährdete Bereiche festgelegt
und gekennzeichnet?
Handlungsbedarf
ja/nein
771 000
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
Arbeitsbereich
Küche
Tätigkeit
Arbeiten in Kälteanlagen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
001 1786
BUK
41 101 7861 03/00
Explosionen
verhindern;
BGV D 4 (VBG 20)
[GUV 2.5]
Ist gesichert, dass in explosionsgefährdeten
Bereichen keine Zündquellen vorhanden sind?
6.
Thermische Gefährdung
6.2
Kontakt mit
kalten Medien
Sichtprüfung:
Sind Sicherheits-, Abblase- und Entlüftungseinrichtungen so angeordnet und gestaltet, dass
durch entweichende Kälte- und Kühlmittel
niemand gefährdet werden kann?
Können ortsfeste begehbare Kühlräume (Grundfläche > 10 m2) jederzeit, auch bei von außen
abgeschlossenen Türen, verlassen werden?
Gesundheitsschäden,
insbesondere
Unterkühlungen,
verhindern;
BGV D 4 (VBG 20)
[GUV 2.5]
Ist bei ortsfesten Kühlräumen mit Temperaturen
unter –10°C (Grundfläche > 20 m2) eine vom
allgemeinen Stromversorgungsnetz unabhängige
Notrufeinrichtung vorhanden und erkennbar?
11.
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
11.1
Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
118
Befragung/Sichtprüfung:
Steht für Arbeiten im Kühlraum Kälteschutzkleidung zur Verfügung?
Schutzwirkung
erreichen;
zusätzliche
Belastungen
vermeiden;
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1],
BGV D 4 (VBG 20)
[GUV 2.5]
119
Nr.
Gefährdungs-/
Belastungsfaktoren
13.
Organisation
13.4
Unterweisung
Erläuterungen und Hinweise zu den Faktoren
Befragung/Sichtprüfung:
Werden die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung unterwiesen?
Liegt für Kälteanlagen und Kühleinrichtungen eine
Betriebsanweisung vor?
13.6
Organisation, allgemein
Sichtprüfung:
Enthält die Kälteanlage die geforderten Angaben?
Entspricht die Aufstellung von Kälteanlagen den
gestellten Anforderungen?
Handlungsbedarf
ja/nein
Schutzziel mit
Quellenangabe
Maßnahmen • technisch
• organisatorisch
• personenbezogen
bedarfsgerech- Info
te Beratung?
ja/nein
Sicherheit durch
Unterweisung;
Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahmen,
BGV A 1 (VBG 1) [GUV 0.1], danach mind. einmal jährlich unter VerwenBGV D 4 (VBG 20)
dung von Betriebsanweisungen
[GUV 2.5];
BGI 527 (ZH 1/46)
Sicherheit und
Gesundheitsschutz;
BGV D 4 (VBG 20)
[GUV 2.5]
notwendige Angaben:
– Hersteller, Lieferant oder Einführer
(Importeur)
– Typ und Baujahr oder Erzeugnisnummer
– Kältemittel
– Füllgewicht in kg
– zulässiger Betriebsüberdruck der
jeweiligen Druckstufe in Bar und
– Hinweis auf Eigensicherheit gegen
Drucküberschreitung, falls zutreffend
Ist eine Kurzfassung der Betriebsanweisung in der
Nähe der Anlage angebracht?
Ist die Bescheinigung der Dichtheitsprüfung der
Kälteanlage bzw. der Kühleinrichtung vorhanden?
120
121
Hinweis:
Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert
und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den
Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,
„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.
Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die
neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen
Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt.
Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so
genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der
Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.