Fahrtraining (Hinweise sowie Bedingungen für die Bezuschussung)
Transcription
Fahrtraining (Hinweise sowie Bedingungen für die Bezuschussung)
Präventionsfeld Verkehrssicherheit der VBG Koordination Präventionsfeld Verkehrssicherheit Wiener Platz 6, 01069 Dresden Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Ihre Ansprechperson: Telefon: Telefax: 0351 8145-493 E-Mail: [email protected] DOK-Nr.: Datum: Fahrtraining (Hinweise sowie Bedingungen für die Bezuschussung) Sehr geehrte Damen und Herren, Fahrtrainings sind seit vielen Jahren ein erfolgreiches Mittel zur Prävention im Straßenverkehr auf dienstlichen Wegen sowie auf Wegen zum und vom Arbeitsplatz. Die VBG unterstützt diese Präventionsmaßnahmen, z. B. durch eine Beteiligung an den Kosten von Fahrtrainings (Motorrad, Kleintransporter und Kraftomnibus). Beigefügt übersenden wir Ihnen ein Antragsformular zur Gewährung eines Zuschusses zum Fahrtraining, das nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) unter der Bezeichnung „Sicherheitstraining“/„Sicherheitsprogramm“ durchgeführt wird. Der Beitrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) stellt einen Zuschuss zur Teilnahmegebühr dar. Bedingungen für die Bezuschussung: Bezuschusst werden ausschließlich Fahrtrainings, die unter der Bezeichnung „Sicherheitstraining“ nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates durchgeführt werden. Informationen zu den Trainings finden Sie unter http://dvr.de/sht oder im Dokument „Gutscheinverfahren der VBG“ Teilnahme- und Zuschussberechtigung: Bezuschusst wird ausschließlich die Teilnahme am Training durch Versicherte (Beschäftigte in Mitgliedsunternehmen) der VBG. Die Teilnahme wird innerhalb einer Frist von 4 Jahren (48 Monaten) pro Person nur einmal bezuschusst. Ein weiterer Zuschuss für die Trainingsart kann erst nach dem Ablauf von 4 Jahren gewährt werden. Zuschussberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsunternehmen der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Höhe des Zuschusses: Motorrad-Fahrtraining: Fahrtraining für Kleintransporter- und Kleinbusfahrer: Fahrtraining für Busfahrer (KOM): max. max. max. 75,00 €/Person (inkl. MwSt) 75,00 €/Person (inkl. MwSt) 100,00 €/Person (inkl. MwSt) Andere Kosten, z. B. für Verpflegung und Anreise der Teilnehmer, werden nicht erstattet. Einschränkung der Zuschussgewährung: Für Kleintransporter- und Kleinbusfahrer- sowie die Busfahrerfahrtrainings (KOM) werden pro Kalenderjahr Zuschüsse für maximal 100 Fahrer gewährt. Freundliche Grüße Präventionsfeld Verkehrssicherheit der VBG KB – 11.10 – 1/1 Seite 1 von 1 VBG Körperschaft des öffentlichen Rechts Hausanschrift: Wiener Platz 6 Dresden Postanschrift: Postfach 10 02 29 01072 Dresden Telefon: 0351 8145-0 Prävention: 8145-222 Rehabilitation: 8145-333 Unternehmensbetreuung: 8145-444 Telefax: 0351 8145-109 Servicezeit: Mo. - Do. 8:00 - 17:00 Uhr Fr. 8:00 - 15:00 Uhr www.vbg.de IK - 121490016 Deutsche Bank AG Hamburg (BLZ 200 700 00) 4 903 001 Commerzbank AG Hamburg (BLZ 200 400 00) 1 310 291 DZ Bank Hamburg (BLZ 200 600 00) 681 040 − Bitte per Post versenden − Absender (Adresse Mitgliedsbetrieb VBG): An die VBG Präventionsfeld Verkehrssicherheit Wiener Platz 6 01069 Dresden Ansprechpartner: Telefonnummer: Mitglieds-Nr.: Datum: Antrag auf Gutscheine für Fahrtrainings Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir die Gutscheine / einen Gutschein zur Gewährung eines Zuschusses zu einem Fahrtraining, das nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) unter der Bezeichnung „Sicherheitstraining“ oder „Sicherheitsprogramm“ durchgeführt wird. Nachfolgend teilen wir die Namen der Teilnehmer mit, auf die die Gutscheine ausgestellt werden sollen: Fahrtraining für Fahrer von: Motorrad Nachname Vorname max. Zuschuss: 75,00 € Kleintransporter und Kleinbus Linienbus und Bus (KOM) max. Zuschuss: 75,00 € max. Zuschuss: 100,00 € Bemerkungen: (falls bekannt: Trainings-Termin) Für Kleintransporter- und Kleinbusfahrer- sowie die Busfahrerfahrtrainings (KOM) werden pro Kalenderjahr Zuschüsse für maximal 100 Fahrer gewährt. Fahrtrainings für Pkw-Fahrer, für jugendliche Fahrer und für Fahrradfahrer werden nicht über das Gutscheinverfahren abgerechnet. Bitte informieren Sie sich über diese Trainings unter http://www.vbg.de/verkehrssicherheit/. Wir bestätigen, dass: 1. alle genannten Personen in unserem Unternehmen beschäftigt sind, 2. alle genannten Personen gesetzlich oder freiwillig bei der VBG versichert sind, 3. ausschließlich ein Fahrtraining „nach Richtlinien des DVR“ durchgeführt wird und 4. die Organisation des Fahrtrainings wird vom Antragssteller bzw. Teilnehmer übernommen. -------------------------------------------------------------------------------------Stempel und Unterschrift des Inhabers bzw. gesetzlichen Vertreters (unterschriftsberechtigte Person) Seite 1 von 1