120307 Alkoholtest

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120307 Alkoholtest
PRESSE SERVICETHEMA
Ab Juli in Frankreich Pflicht: Alkoholtest-Sets im Auto
Die Zahl der Alkoholunfälle in Frankreich nimmt nicht ab. Deshalb soll
ab Juli in jedem Auto ein Alkoholtest-Set vorhanden sein, mit dem der
Fahrer seine Fahrtüchtigkeit überprüfen kann. Die neue Regelung gilt
auch für deutsche Autofahrer, die nach Frankreich fahren.
Frankreich ist das Land der Genießer. Auch viele Deutsche zieht diese
besondere Lebensart an. Es ist bei deutschen Urlaubern ein bevorzugtes
Reiseziel und wegen seiner geographischen Nähe gerade für Badener
auch ein beliebtes Einkaufsland. Ab 1.Juli 2012 müssen sich Frankreichreisende auf eine Änderung einstellen: Neben Verbandskasten, Warnweste
und Warndreieck wird ein Alkoholtest-Set für alle Auto- und Motorradfahrer
zur Pflicht. Wer ab 1. November ohne das Set erwischt wird, zahlt elf Euro
Bußgeld. Damit will die französische Regierung die alkoholbedingten Unfallzahlen senken. Im Jahr 2010 starben auf Frankreichs Straßen 3.994
Menschen (Deutschland: 3.648). Bei gut einem Drittel war Alkohol mit im
Spiel (Deutschland: 9,4 Prozent).
„Damit appelliert der Gesetzgeber an die Vernunft der Autofahrer, den Test
zu benutzen und bei einem positiven Ergebnis den Autoschlüssel an den
Beifahrer abzugeben oder ein Taxi zu rufen“, erklärt Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen. Das französische Justizministerium hat bisher noch nicht bekannt gegeben, welche Teströhrchen und elektronischen Alkoholmessgeräte freigegeben werden. „Laut unseren Informationen sollen die Röhrchen in
Frankreich in allen Supermärkten, Tankstellen, Drogerien und Apotheken
zum Preis von etwa zwei Euro pro Stück erhältlich sein“, so Ludwig.
Wahrscheinlich werden auch deutsche Händler die freigegebenen Tests
anbieten, denn schon bei der Grenzkontrolle kann die französische Polizei
kontrollieren, ob der Test im Auto vorhanden ist. „Am besten ist es, mindestens einen ungebrauchten Test vor der Einreise nach Frankreich im Handschuhfach parat zu haben“, sagt Ludwig.
BGV / Badische Versicherungen
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Bußgelder bei Alkoholfahrten in Frankreich
In Frankreich gilt die 0,5 Promille Grenze. Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,8 Promille erwischt, kann dieser Verstoß
mit einem Bußgeld zwischen 135 und 750 Euro geahndet werden. Ab 0,8
Promille ist eine Geldstrafe bis 4.500 Euro fällig. Im schlimmsten Fall droht
eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Foto: So könnte das neu vorgeschriebene Alkoholtest-Set in Frankreich
aussehen.
Quelle: fotolia
Der BGV
Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen bietet umfassenden
Versicherungsschutz für Privat- und Firmenkunden aus ganz Deutschland. Der
1923 gegründete Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) ist als Spezialversicherer für Kommunen Marktführer in Baden. Für Privat- und Firmenkunden
bietet die Gruppe Sach-, Unfall-, Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherungen
sowie in Zusammenarbeit mit starken Kooperationspartnern auch individuelle Lösungen für die Bereiche Altersvorsorge, Finanzdienstleistung und Krankenversicherung an.
Als Versicherer der Kommunen sind auch Haftpflichtrisiken der kommunalen Kindergärten beim BGV versichert – und somit auch deren Veranstaltungen wie beispielsweise die Martinsumzüge. Im Rahmen der aktiven Schadenverhütung informiert der BGV die Kommunen rechtzeitig über die Haftpflichtrisiken und sorgt für
umfassenden Versicherungsschutz.

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