120307 Alkoholtest
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120307 Alkoholtest
PRESSE SERVICETHEMA Ab Juli in Frankreich Pflicht: Alkoholtest-Sets im Auto Die Zahl der Alkoholunfälle in Frankreich nimmt nicht ab. Deshalb soll ab Juli in jedem Auto ein Alkoholtest-Set vorhanden sein, mit dem der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit überprüfen kann. Die neue Regelung gilt auch für deutsche Autofahrer, die nach Frankreich fahren. Frankreich ist das Land der Genießer. Auch viele Deutsche zieht diese besondere Lebensart an. Es ist bei deutschen Urlaubern ein bevorzugtes Reiseziel und wegen seiner geographischen Nähe gerade für Badener auch ein beliebtes Einkaufsland. Ab 1.Juli 2012 müssen sich Frankreichreisende auf eine Änderung einstellen: Neben Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck wird ein Alkoholtest-Set für alle Auto- und Motorradfahrer zur Pflicht. Wer ab 1. November ohne das Set erwischt wird, zahlt elf Euro Bußgeld. Damit will die französische Regierung die alkoholbedingten Unfallzahlen senken. Im Jahr 2010 starben auf Frankreichs Straßen 3.994 Menschen (Deutschland: 3.648). Bei gut einem Drittel war Alkohol mit im Spiel (Deutschland: 9,4 Prozent). „Damit appelliert der Gesetzgeber an die Vernunft der Autofahrer, den Test zu benutzen und bei einem positiven Ergebnis den Autoschlüssel an den Beifahrer abzugeben oder ein Taxi zu rufen“, erklärt Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen. Das französische Justizministerium hat bisher noch nicht bekannt gegeben, welche Teströhrchen und elektronischen Alkoholmessgeräte freigegeben werden. „Laut unseren Informationen sollen die Röhrchen in Frankreich in allen Supermärkten, Tankstellen, Drogerien und Apotheken zum Preis von etwa zwei Euro pro Stück erhältlich sein“, so Ludwig. Wahrscheinlich werden auch deutsche Händler die freigegebenen Tests anbieten, denn schon bei der Grenzkontrolle kann die französische Polizei kontrollieren, ob der Test im Auto vorhanden ist. „Am besten ist es, mindestens einen ungebrauchten Test vor der Einreise nach Frankreich im Handschuhfach parat zu haben“, sagt Ludwig. BGV / Badische Versicherungen Unternehmenskommunikation Durlacher Allee 56 76131 Karlsruhe E-Mail [email protected] www.bgv.de Ansprechpartner: Hans-Christian Schmidt Telefon 0721 660-4614 Fax 0721 660-194614 E-Mail [email protected] Bußgelder bei Alkoholfahrten in Frankreich In Frankreich gilt die 0,5 Promille Grenze. Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,8 Promille erwischt, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld zwischen 135 und 750 Euro geahndet werden. Ab 0,8 Promille ist eine Geldstrafe bis 4.500 Euro fällig. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Foto: So könnte das neu vorgeschriebene Alkoholtest-Set in Frankreich aussehen. Quelle: fotolia Der BGV Der Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen bietet umfassenden Versicherungsschutz für Privat- und Firmenkunden aus ganz Deutschland. Der 1923 gegründete Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) ist als Spezialversicherer für Kommunen Marktführer in Baden. Für Privat- und Firmenkunden bietet die Gruppe Sach-, Unfall-, Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutzversicherungen sowie in Zusammenarbeit mit starken Kooperationspartnern auch individuelle Lösungen für die Bereiche Altersvorsorge, Finanzdienstleistung und Krankenversicherung an. Als Versicherer der Kommunen sind auch Haftpflichtrisiken der kommunalen Kindergärten beim BGV versichert – und somit auch deren Veranstaltungen wie beispielsweise die Martinsumzüge. Im Rahmen der aktiven Schadenverhütung informiert der BGV die Kommunen rechtzeitig über die Haftpflichtrisiken und sorgt für umfassenden Versicherungsschutz.