AOK und Apotheken informieren: Arzneimittel

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AOK und Apotheken informieren: Arzneimittel
AOK und Apotheken informieren:
Arzneimittel-Rabatte für AOK-Versicherte
Sehr geehrte AOK-Versicherte,
Was ändert sich für Sie?
am 1. April 2007 ist die Gesundheitsreform
in Kraft getreten. Diese sieht auch einige
Änderungen bei der Versorgung mit Arzneimitteln vor, wenn die Krankenkasse mit
einem Arzneimittelhersteller Verträge über
Preisnachlässe für Medikamente geschlossen hat. Wir möchten Sie gerne darüber
informieren, worum es geht und was sich
geändert hat.
Neu seit 1. April 2007: Die Apotheken müssen bei der Auswahl eines
Medikamentes die Rabattverträge einer Krankenkasse beachten. Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff und überlässt die
Auswahl des Mittels der Apotheke (Aut-idem-Regelung), gibt der Apotheker
vorrangig ein Mittel ab, für das die Krankenkasse des Patienten eine
Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat.
Entscheidend: Das Medikament enthält exakt den gleichen Wirkstoff
und die gleiche Wirkstoffmenge wie das Arzneimittel, das Ihnen Ihr Arzt
verschrieben hat. Das Produkt stammt lediglich von einem anderen
Hersteller. Es geht um eine qualitativ hochwertige, aber günstigere Versorgung mit Arzneimitteln. Und von einer Entlastung bei den Arzneimittelausgaben profitieren alle gesetzlich Versicherten.
Um den Anstieg der Arzneimittelausgaben zu
bremsen, hat die AOK die Initiative ergriffen und
erstmals bundesweit Rabattverträge mit elf Arzneimittelherstellern geschlossen. Durch diese
Verträge kann die AOK die Arzneimittelversorgung
wesentlich preiswerter als bislang gestalten.
Diese Vereinbarungen betreffen derzeit 43 häufig
verschriebene Arzneistoffe, darunter Mittel gegen
Bluthochdruck oder Diabetes. Bei der Auswahl
der Hersteller hat die AOK auf Qualität gesetzt.
Sie haben weitere Fragen?
In den Geschäftsstellen der AOK oder
in Ihrer Apotheke hilft man Ihnen gerne
weiter. Mehr Informationen und die aktuelle
Liste der Mittel, die unter die AOK-Rabattverträge fallen, finden Sie auch im Internet:
www.aok-rabattvertraege.de
Was passiert, wenn Ihr Medikament nicht vorrätig ist?
Die AOK und die anderen Krankenkassen informieren die Apotheken
regelmäßig darüber, welche Medikamente von der Rabattregelung
betroffen sind. Sollte bei einem Medikament die Nachfrage so deutlich
steigen, dass es beim Hersteller kurzfristig zum Lieferengpass kommt,
ist das Rabattarzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig. Ihr Apotheker
bemüht sich in diesem Fall, das Mittel umgehend zu besorgen. Ist das
nicht schnell genug möglich, erhalten Sie ein anderes wirkstoffgleiches
und damit gleich wirksames Mittel. Selbstverständlich bezahlt die AOK
auch dieses Mittel.
Eine gemeinsame Information von: AOK-Bundesverband, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Deutscher Apothekerverband e.V., Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin
Verantwortlich für den Inhalt: AOK-Bundesverband, J.-M. v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender
Herstellung: KomPart-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Foto: gettyimages/Nick Rowe

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