AOK und Apotheken informieren: Arzneimittel
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AOK und Apotheken informieren: Arzneimittel
AOK und Apotheken informieren: Arzneimittel-Rabatte für AOK-Versicherte Sehr geehrte AOK-Versicherte, Was ändert sich für Sie? am 1. April 2007 ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten. Diese sieht auch einige Änderungen bei der Versorgung mit Arzneimitteln vor, wenn die Krankenkasse mit einem Arzneimittelhersteller Verträge über Preisnachlässe für Medikamente geschlossen hat. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, worum es geht und was sich geändert hat. Neu seit 1. April 2007: Die Apotheken müssen bei der Auswahl eines Medikamentes die Rabattverträge einer Krankenkasse beachten. Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff und überlässt die Auswahl des Mittels der Apotheke (Aut-idem-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Mittel ab, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat. Entscheidend: Das Medikament enthält exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge wie das Arzneimittel, das Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Das Produkt stammt lediglich von einem anderen Hersteller. Es geht um eine qualitativ hochwertige, aber günstigere Versorgung mit Arzneimitteln. Und von einer Entlastung bei den Arzneimittelausgaben profitieren alle gesetzlich Versicherten. Um den Anstieg der Arzneimittelausgaben zu bremsen, hat die AOK die Initiative ergriffen und erstmals bundesweit Rabattverträge mit elf Arzneimittelherstellern geschlossen. Durch diese Verträge kann die AOK die Arzneimittelversorgung wesentlich preiswerter als bislang gestalten. Diese Vereinbarungen betreffen derzeit 43 häufig verschriebene Arzneistoffe, darunter Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes. Bei der Auswahl der Hersteller hat die AOK auf Qualität gesetzt. Sie haben weitere Fragen? In den Geschäftsstellen der AOK oder in Ihrer Apotheke hilft man Ihnen gerne weiter. Mehr Informationen und die aktuelle Liste der Mittel, die unter die AOK-Rabattverträge fallen, finden Sie auch im Internet: www.aok-rabattvertraege.de Was passiert, wenn Ihr Medikament nicht vorrätig ist? Die AOK und die anderen Krankenkassen informieren die Apotheken regelmäßig darüber, welche Medikamente von der Rabattregelung betroffen sind. Sollte bei einem Medikament die Nachfrage so deutlich steigen, dass es beim Hersteller kurzfristig zum Lieferengpass kommt, ist das Rabattarzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig. Ihr Apotheker bemüht sich in diesem Fall, das Mittel umgehend zu besorgen. Ist das nicht schnell genug möglich, erhalten Sie ein anderes wirkstoffgleiches und damit gleich wirksames Mittel. Selbstverständlich bezahlt die AOK auch dieses Mittel. Eine gemeinsame Information von: AOK-Bundesverband, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn Deutscher Apothekerverband e.V., Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin Verantwortlich für den Inhalt: AOK-Bundesverband, J.-M. v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender Herstellung: KomPart-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn Foto: gettyimages/Nick Rowe