Informationen zum Datenträgeraustausch nach § 302 SGB V
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Informationen zum Datenträgeraustausch nach § 302 SGB V
Informationen zum Datenträgeraustausch nach § 302 SGB V Für welche Gesundheitspartner und Leistungsarten gilt das neue Verfahren und ab wann ist umzustellen? Begonnen wurde die Umstellung auf das neue Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V bei der AOK Bayern mit allen Heilmittelerbringern. Es wird nun auf Hilfsmittellieferanten und auf Sonstige Leistungserbringer ausgedehnt, die mit dem Dienstleistungszentrum Hilfsmittel der AOK Bayern abrechnen. Ab Beginn der Umsetzung der Richtlinien nach § 302 SGB V mit der sogenannten „Testphase“ werden sowohl Datenträger- als auch Papierrechnungen bearbeitet. Sobald die Testphase beendet ist, werden vom DLZ Hilfsmittel der AOK Bayern für Versicherte der AOK Bayern nur noch Rechnungen bearbeitet und bezahlt, die per DTA abgerechnet und erstellt wurden. Kann der Leistungserbringer auch nach Abschluss der Testphase keine Abrechnungen über DTA erstellen, ist für die Erfassung der Rechnung seitens der AOK ein Verwaltungskostenabschlag von 5% des Rechnungsbetrages vorgesehen. Deshalb nutzen Sie bitte die Übergangszeit für die Umstellung auf das neue Verfahren. Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es ? Die Entscheidung, wie Sie künftig abrechnen, treffen Sie. Abrechnung per Abrechnungsgesellschaft Entscheiden Sie sich für die Abrechnung über eine Abrechnungsgesellschaft oder rechnen Sie derzeit schon über eine AbrechnungsgeseIlschaft ab, veranlasst diese alles Erforderliche zur Umsetzung. Sie sollten sich lediglich darüber vergewissern: • ob Ihre Abrechnungsgesellschaft Ihr „richtiges Institutionskennzeichen“ (abgestimmt mit Ihrer Zulassung) verwendet, • ob Ihre Abrechnungsgesellschaft die Abrechnung unter der für „Sie“ ausgesprochenen Leistungserbringerart vornimmt • ob sich Ihre im Zulassungsbescheid der AOK Bayern (bei bayerischen Gesundheitspartnern) mitgeteilten abrechnungsfähigen Leistungen mit Ihren tatsächlich abzugebenden / abzurechnenden Positionsnummern decken. Beachten Sie: Sofern Sie weitere Leistungen, als die im Zulassungsbescheid anerkannten, erbringen möchten, wenden Sie sich wegen einer Zulassungserweiterung an den Gesundheitspartnerservice Ihrer örtlichen AOK-Direktion. Abrechnung per DTA Entscheiden Sie sich für die Abrechnung per Datenträger, Datenfernübertragung dgl., wenden Sie sich an eine EDV-Firma Ihres Vertrauens (eine Liste mit momentan zertifizierten Softwareherstellern finden Sie auf der Internetseite www.datenaustausch.de oder sprechen Sie einfach den Hersteller Ihrer eigenen Software an). Sie ist Ihnen sicherlich bei der Beratung der erforderlichen Hard- und Software behilflich. Für die Beantragung des Testverfahrens, das vor dem Echtbetrieb pro Kassenart erforderlich ist, wenden Sie sich an die Datenannahme- und Verteilstelle. Für die AOK Bayern ist die Datenannahme- und Verteilstelle in Regensburg. Zur Schlüsselzertifizierung wenden Sie sich an das ITSG- Trust-Center Postfach 1230 59702 Meppen. Abrechnung per Papierrechnung Kann der Leistungserbringer auch nach Abschluss der Testphase keine Abrechnungen über DTA erstellen, ist für die Erfassung der Rechnung seitens der AOK ein Verwaltungskostenabschlag von 5% des Rechnungsbetrages vorgesehen. Wohin sind • die Daten, • die Verordnungen zu senden? Daten Die Rechnungsdaten aller AOK-Versicherten können unter Beachtung der RechnungsstellungsKonditionen (pro Gesundheitspartner einmal monatlich) an die für den Gesundheitspartner jeweils zuständige DAV der AOK gesendet werden. Für Bayern ist dies die kubus IT DAV Postfach 367 98503 Suhl Bitte reichen Sie die Papierrechnung an das DLZ Hilfsmittel zeitgleich mit den Daten, welche Sie an die DAV senden, ein. Die Papierrechnung kennzeichnen Sie mit „DTATest". Wo kann ich alles Wichtige nachlesen und woher erhalte ich die Unterlagen ? Ansprechpartner: Herr Gentsch Tel. 03681 / 450 25 769 Verordnungen Die vollständig ausgefüllten Verordnungen (bitte Rahmenverträge bzw. Preisvereinbarungen und Richtlinien zum Datenträgeraustausch beachten) sind zeitgleich mit dem Versand der Rechnungsdaten - nur für Versicherte der AOK Bayern - ausschließlich an das DLZ Hilfsmittel der AOK Bayern zu senden. AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Dienstleistungszentrum Hilfsmittel Schönlinder Weg 30 95632 Wunsiedel Tel. 09232 600-0 Fax 09232 600111 Ansprechpartner: Winkler Dominik Solange sich Ihre Abrechnung im Testverfahren befindet, wird aufgrund dieser DTA-Testabrechnung keine Zahlung ausgelöst. Eine Zahlung wird durch das DLZ bis zum Abschluss des Testverfahrens aufgrund der weiterhin an das DLZ zu stellenden Papierrechnung vorgenommen. Diese darf erst nach einer entsprechenden Nachricht durch das DLZ weggelassen werden! -142 Maßgeblich zur Berechnung des Zahlungszieles ist der Tag, an dem - bei Abrechnung über DTA -: • • • die Daten, die Verordnungen und in der Testphase zusätzlich die Papierrechnung dem DLZ vollständig vorliegen. Als Institutionskennzeichen der AOK Bayern ist ausschließlich 108310400 anzugeben. Die Verordnungen außerbayerischer AOK-Versicherter sind an die jeweilig benannte AOKAnnahmestelle des zuständigen Bundeslandes zu senden. Bitte beachten Sie: Neue Abrechnungsweise Die gesetzlichen Grundlagen und Informationen über die neue Abrechnungsweise entnehmen Sie den Richtlinien zum Datenträgeraustausch. Darin sind die wichtigsten allgemein gültigen Fragen zur künftigen Abrechnungsweise per DTA enthalten. Diese und weitere Informationen erhalten Sie auch über das Internet: http://www.datenaustausch.de Abrechnungsinformationen Maßgebend für die Abrechnung sind - wie bisher geltende Gesetze und Richtlinien. Ergänzt durch: • Rahmenverträge für jede Vertragsart • Preisvereinbarungen (welche die zu verwendenden bundeseinheitlichen Hilfsmittelpositions-Nummern beinhalten), • festgelegte Abrechnungsmodalitäten, die mit den Verbänden der Leistungserbringer besprochen wurden. Unsere aktuellen Verträge und Vereinbarungen finden Sie auf der Internetseite: www.aok-gesundheitspartner.de Weitere wichtige Informationen Institutionskennzeichen • • • Jeder Gesundheitspartner (auch solche Gesundheitspartner, die ihre Abrechnung von einer Abrechnungsgesellschaft vornehmen lassen), benötigt ein gültiges IK, abgestimmt auf seine ausgesprochene Zulassung. Beispiel: IK eines Orthopädie-Technikers beginnend mit 33 Hat ein Gesundheitspartner verschiedene Zulassungen, z.B. als Orth. Schuhtechniker und als Orth. Techniker oder auch zwei oder mehr gleichartige Betriebe, ist für jeden Betrieb ein dementsprechendes Institutionskennzeichen erforderlich. Für Anträge u. Änderungen von Institutionskennzeichen wenden Sie sich an die: Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstraße 11 53757 St. Augustin Tel.: 0 22 41/23 11 274 Fax: 0 22 41/23 11 334 Leistungserbringergruppenschlüssel Jeder Gesundheitspartner muss den Leistungserbringergruppenschlüssel - bestehend aus zweistelligem Abrechnungscode (AC) und fünfstelligem Tarifkennzeichen (TK) zwingend verwenden. Der Abrechnungscode ist auf die Zulassung des Leistungserbringers bezogen; er ist als Bestandteil den Richtlinien zum Datenträgeraustausch zu entnehmen. AC 15 =Orthopädietechniker (Bsp.) AC 16 =Orthopädie-Schuhtechniker (Bsp.) TK = Die ersten beiden Stellen des Tarifkennzeichens ordnen den Vertrag einem Bundesland zu, sind also fest vergeben. Für Bayern ist das die „02“, für bundesweite Festbeträge die „00“. Die restlichen drei Stellen des Tarifkennzeichens ordnen dem Gesundheitspartner eine abrechnungs-fähige Gebührenvereinbarung der jeweiligen Krankenkasse zu. Das Tarifkennzeichen wird künftig als Bestandteil des jeweiligen Rahmenvertrages / Preisvereinbarung aufgenommen. Die jeweils für Ihre Abrechnung vorgesehenen Tarifkennzeichen finden Sie in dem jeweils gültigen Vertrag bzw. auf der Preisliste. XX 02 XXX / XX 00 XXX Für genehmigte Kostenvoranschläge ohne Vertragspreis ist das Tarifkennzeichen XX 02 099 vorgesehen. Die jeweils zu verwendende Nummer finden Sie dann auch auf dem Genehmigungsschreiben. Skonto Wenn eine Skontovereinbarung besteht bzw. Skonto gewährt wird, sind der Skontosatz und das dazugehörige Zahlungsziel im entsprechenden Feld der DTA-Lieferung anzugeben. (Mehrfachsegment SKO im Nachrichtentyp SLGA) Bundeseinheitliche HilfsmittelPositionsnummern Jede Abrechnung muss unter Verwendung der bundeseinheitlichen Hilfsmittelpositionsnummer geschehen. Die bundeseinheitlichen HilfsmittelPositionsnummern sind den Preislisten zu entnehmen. Fehlende Hilfsmittelpositionsnummern In einigen Fällen fehlen derzeit noch bundeseinheitliche Hilfsmittelpositionsnummern. Evtl. übergangsweise vergebene AbrechnungsPositionsnummern (diese „kassenspezifischen“ Nummern sind bei der AOK an der „00“ an der 3. und 4. Stelle zu erkennen) sind in den jeweiligen Verträgen und Preislisten eingearbeitet. Bitte verwenden Sie zur Abrechnung nur die in der gültigen Preisliste hinterlegten Positionen zur Abrechnung. Mittelnummer (Identifikationsnummer) Für jedes Hilfsmittel ist eine eigene Mittelnummer zu vergeben. Für alle Positionen, die als ein Hilfsmittel zusammenzufassen sind (d.h. es ist nur eine Zuzahlung dafür zu berechnen) ist dieselbe Mittelnummer zu verwenden. Beispiel: abgegeben werden zwei Paar Schuhe mit jeweils einer Schuherhöhung. Abrechnung: Mittelnummer 1: 1: 1 Paar Schuhe 1: 1 Schuherhöhung Mittelnummer 2: 2: 1 Paar Schuhe 2: 1 Schuherhöhung Kennzeichen für Hilfsmittel Zusätzlich haben Hilfsmittelerbringer bei der maschinellen Abrechnung über den DTA nach § 302 SGB V das Feld „Kennzeichen Hilfsmittel“ auszufüllen, wenn einer der untenstehenden Sachverhalte für die Leistungserbringung zutrifft. Dieses Feld ist dann gemäß dem folgenden Schlüsselverzeichnis zu belegen: 00 = Neulieferung 01 = Reparatur 02 = Wiedereinsatz 03 = Miete 04 = Nachlieferung (erneute Versorgung mit dem gleichen Hilfsmittel mit identischer Hilfsmittelpositionsnummer) 05 = Zurichtung (Anpassung von Hilfsmitteln an die spezifischen Anforderungen der Anwender; für Instandsetzungen gilt Kennzeichen 01) 06 = Abgabe eines von der Verordnung abweichenden, höherwertigen Hilfsmittels 08 = Vergütungspauschale 09 = Folgevergütungspauschale 10 = Folgeversorgung (erneute Versorgung mit einem anderen Hilfsmittel der gleichen Produktart) 11 = Ersatzbeschaffung (erneute Versorgung mit dem gleichen Hilfsmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums, z.B. bei Verlust) 12 = Zubehör 13 = Reparaturpauschale 14 = Wartung 15 = Wartungspauschale 16 = Auslieferung 17 = Aussonderung 18 = Rückholung 19 = Abbruch 20 = Erprobung Die für die jeweiligen Hilfsmittel gültigen Verwendungskennzeichen finden Sie im Vertrag bzw. in der Preisliste vermerkt. Beispiel: Abgabe eines höherwertigen Hilfsmittels Sofern abweichend von der Verordnung höherwertige Hilfsmittel abgegeben werden, so ist bei der Abrechnung entsprechend der Vergütungs-Systematik im Segment ENF die verordnete Produktuntergruppe (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur sechsten Stelle) oder die verordnete Produktart (Hilfsmittelpositionsnummer bis zur 7. Stelle) anzugeben. Die insgesamt zehnstellige Hilfsmittel-Positionsnummer ist mit den Ziffern „0“ zu vervollständigen. Darüber hinaus ist das Kennzeichen für Hilfsmittel „06 = Abgabe eines von der Verordnung abweichenden, höherwertigen Hilfsmittels“ und im Textfeld (Segment TXT) die 10stellige HilfsmittelPositionsnummer oder – sofern noch nicht vergeben – der Name des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels aufzuführen. Versorgungszeitraum Bei Versorgungspauschalen ist der Zeitraum, für den die Pauschale abgerechnet wird ebenfalls im Datensatz im entsprechenden Segment anzugeben. Änderungen/Ergänzungen der Rahmenverträge Bedarf die neue Abrechnungsweise Ergänzungen der Rahmenverträge, werden diese mit den Verbänden der Leistungserbringer besprochen (nur redaktionelle Anpassung). Gültigkeit der Rahmenverträge und Preisvereinbarungen Die zwischen den Verbänden der Leistungserbringer, der AOK Bayern und den Regionalkassen abgeschlossenen Rahmenverträge, Gebührenvereinbarungen und besprochenen Abrechnungsmodalitäten sind für alle zugelassenen Hilfsmittelerbringer Bayerns verbindlich. An wen kann ich mich bei Fragen zur Abrechnung mit der AOK Bayern wenden? Testverfahren, Datenannahme, Zertifizierung Fragen zur DTA-Abrechnung: Dominik Winkler – Tel.: 09232 600-142 Technische Fragen zum DTA (Datenannahme, Übertragung und zur Zertifizierung: kubus IT DAV Postfach 367 98503 Suhl AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) Villastraße 5 93055 Regensburg Ansprechpartner sind: Herr Gentsch - Tel. 03681 / 450 25 770 Herr Schmid - Tel. 0941 79606–364 (insb. auch zu Fragen der Datenfernübertragung) Fax 0941 79606-336 Zu genehmigende Leistungen beantragen Sie vor der Leistungserbringung bei dem für den Versicherten zuständigen AOK-Fachteam. Fragen zur Zulassung beantwortet Ihnen der Gesundheitspartnerservice der für Sie jeweils zuständigen AOK-Direktion.