Albanien - Gemeindeamt
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Albanien - Gemeindeamt
Albanien Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar Vollständige Geburtsurkunde im Original (çertifikatë lindjeje), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes oder des Wohnortes (die Zivilstandsregister werden an den Wohnort verlegt und sind damit „beweglich“). Achtung: Dieses Dokument wird fälschlicherweise von den albanischen Behörden mit „Ehefähigkeitszeugnis“ übersetzt. Ehefähigkeitszeugnis im Original (çertifikatë për lidhje martese), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das zuständige Zivilstandsamt. Wohnsitzbescheinigung im Original (çertifikatë e vendbanimit), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch die zuständige Wohnsitzgemeinde. Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung im Original, nicht älter als 2 Monate. Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie (gilt als Staatsangehörigkeitsnachweis). Wenn verheiratet, ist zusätzlich folgendes Dokument notwendig Heiratsurkunde im Original (çertifikatë martese) der letzten Ehe. Wenn geschieden, ist zusätzlich folgendes Dokument notwendig Scheidungsurteil im Original (vendim) mit Rechtskraftvermerk. Wenn verwitwet, ist zusätzlich folgendes Dokument notwendig Todesurkunde im Original (çertifikatë vdekje) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes. Wenn eine Namensänderung stattgefunden hat, ist zusätzlich folgendes Dokument notwendig Gerichtsentscheid über die Namensänderung im Original. Besonderes Dokumente, die nur in albanischer Sprache ausgestellt sind, müssen in eine offizielle schweizerische Landessprache übersetzt werden. Albanien ist Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille). Albanische Zivilstandspapiere müssen deshalb durch das albanische Aussenministerium (Ministry of Foreign Affairs) mit einer Apostille nach Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beglaubigt sein (via albanische Post). Für weitere Auskünfte kann das Aussenministerium in Tirana kontaktiert werden: Ministry of Foreign Affairs Bulevardi ‚Gjergj Fishta’, Nr. 6. Tirana – Albania Telefon : Telefon : E-Mail : Web : +355 4 2233493 +355 4 2364090 ext. 79159 [email protected] www.mfa.gov.al In Albanien ist das Tragen des Vater- oder Mutternamens als Zwischenname möglich. Diese Zwischennamen verlieren langsam an Bedeutung. Sie werden bei den Brautleuten nicht als zweiter Vorname übernommen. Namensänderungen in Albanien sind einfach möglich, weshalb viele Bürger davon Gebrauch machen. Zur Verwirrung kommt es immer wieder wegen den Rubriken „Nationalität“ und „Staatsangehörigkeit“. Mit Nationalität ist die Abstammung / ethnische Volkszugehörigkeit gemeint. Wir übernehmen die Staatsangehörigkeit. Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Papiere vorbehalten. 02/14© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen