Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen
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Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen
Merkblatt Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen (Stand: Januar 2012) 1. Deutsche Dokumente zur Vorlage bei portugiesischen Behörden Wird die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung zur Vorlage bei einer portugiesischen Behörde / Gericht benötigt kann ein in Portugal ansässiger Übersetzer mit der Übersetzung betraut werden. Dieser muss anschließend vor einem portugiesischen Notar einen so genannten „Termo de Responsabilidade“ abgeben (die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen) und seine Unterschrift beglaubigen lassen. Anschriften von Übersetzern in Portugal finden Sie auf der Internetseite der Botschaft. Alternativ kann eine in der Bundesrepublik Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung zur Vorlage bei portugiesischen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Hierzu lässt der Übersetzer in Deutschland seine Unterschrift unter einer Übersetzung öffentlich beglaubigen (z.B. von einem Notar). Anschließend wird dieser Beglaubigungsvermerk mit einer Apostille gem. dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“ versehen (s. hierzu auch gesondertes Merkblatt der Botschaft). Die mit einer Apostille versehenen Urkunden können in Portugal im Rechtsverkehr verwendet werden. Die Botschaft kann weder Übersetzungen vornehmen noch die Richtigkeit bereits gefertigter Übersetzungen bestätigen. 2. Portugiesische Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden Portugal kennt die Institution eines vereidigten Übersetzers nicht. Sollte daher eine deutsche Behörde / Gericht auf eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers bestehen, so kann die Urkunde nur in Deutschland übersetzt werden. Adressen von vereidigten Übersetzern für die portugiesische Sprache finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes für Dolmetscher und Übersetzer e.V. (www.bdue.de). Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Campo dos Mártires da Pátria, 38 1169-043 Lisboa Telefon: +351-21 881 02 10 Telefax: Allgemein: +351-21 885 38 46 Konsularabtlg.: +351-21 881 02 61 Presse-Abtlg.: +351-21 881 02 60 E-Mail: [email protected] Internet: www.lissabon.diplo.de