Visum zur Arbeitsplatzsuche
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Visum zur Arbeitsplatzsuche
Stand: März 2015 Visum zur Arbeitsplatzsuche Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen Hochschulabschluss besitzen, für maximal sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Sobald ein Arbeitsplatz gefunden ist, kann direkt vor Ort die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration findn Sie im Fachkräfteportal www. make-it-ingermany.com. Bitte reichen Sie alle Unterlagen in der genannten Reihenfolge sortiert persönlich am Schalter ein: ● zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare ● zwei aktuelle biometrische Passfotos ● Reisepass, noch mindestens 6 Monate gültig ● eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten ● Deutscher oder anerkannt ausländischer Hochschulabschluss mit Legalisation und offizieller deutscher Übersetzung sowie ANABIN-Ausdruck Die Anerkennung/Bewertung ausländischer Abschlüsse erfolgt über den Link http://anabin.kmk.org/kurzanleitung/ich-moechte-feststellen-wie-mein-auslaendischerhochschulabschluss-in-deutschland-bewertet-wird.html, das Ergebnis (entspricht/gleichwertig) ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Bei einer bedingten Vergleichbarkeit muss der Antragsteller rechtzeitig ein Anerkennungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einleiten. Ohne dieses Dokument ist eine Antragstellung nicht möglich! ● Angabe des Ortes, von dem aus die Arbeitsplatzsuche begonnen werden soll ● Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von ca. 50 Euro por Tag der geplanten Arbeitssuche Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich mindestens 659 Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist im Voraus zu erbringen. Bei einem geplanten Aufenthalt zur Arbeitssuche für 6 Monate müssen daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 3.954 Euro (ca. 20.205.000 PYG) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: 1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller: Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen ODER 2. Finanzierung erfolgt durch Eltern oder eine dritte Person: Durch eine formelle Verpflichtungserklärung, inkl. gültiger Identitätsnachweis, Nachweis der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen ● Reisekrankenversicherungsnachweis vom Tage der Einreise bis zum Tage der Ausreise (Mindestdeckung EUR 30.000.- gültig für alle Schengener Staaten) Alle Unterlagen müssen im Original und mit jeweils ZWEI Fotokopien im A4 Format vorgelegt werden! Die Originaldokumente erhalten Sie nach Antragstellung umgehend zurück. Bitte beachten Sie: Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 25 Euro, für das Visum 60 EUR und ist bei Antragstellung zum aktuellen Tageskurs in Guaraníes zu entrichten.