Az.: 50 30 00 Münster, 08.09.2006 Kinder
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Az.: 50 30 00 Münster, 08.09.2006 Kinder
Landesjugendamt und Westfälische Schulen Landschaftsverband Westfalen-Lippe · 48133 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Stadt-/Kreisverwaltungen Jugendamt im Gebiet des Landschaftsverbandes WestfalenLippe Ansprechpartnerin: Andrea Becker Jugendverbände auf Landesebene Tel.: 0251 591-3609 Fax: 0251 591-6822 E-Mail: [email protected] Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW Arbeitsgemeinschaft Haus der offenen Tür NRW Paritätisches Jugendwerk NRW Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Az.: 50 30 00 Münster, 08.09.2006 Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW hier: Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJP im Haushaltsjahr 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erlass vom 07.09.2006 teilt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) mit, dass die Inkraftsetzung der neuen Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan, die zum 1. Januar 2007 beabsichtigt ist, es nicht ermöglichen wird, die Antragstellung für Förderungen von Maßnahmen und Projekten nach dem Kinder- und Jugendförderplan zum 01.10.2006 für das Folgejahr 2007 bereits mit den neuen Vordrucken vorzunehmen. Ihre Anträge für das Jahr 2007 erbitte ich daher entsprechend der Antragstellung für 2006 mit den bisher üblichen Vordrucken. Um ein möglichst trägerfreundliches Verfahren sicherzustellen und einen größeren Zeitraum zur Antragstellung einzuräumen, wird die Antragsfrist zur Beantragung von Zuwendungen zu Einzelprojekten auf den 15.11.2006 festgelegt. Zur Antragstellung 2007 überreiche ich in der Anlage die entsprechenden Antragsvordrucke für die Warendorfer Straße 25, 48133 Münster Telefon: 0251 591-01 Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf Bussteig A, Linien 2 und 10 bis Zumsandestraße Parken: LWL-Parkplätze Warendorfer Str. 25 Konto der Hauptkasse des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: WestLB AG Münster BLZ 400 500 00, Konto-Nr. 60 129 IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 BIC: WELADEDD Förderung von Einzelprojekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan, und zwar jeweils Muster 1 und Anlage 6 für die Positionen 2.2 - Initiativgruppenarbeit, 3.2 - Kinder- und Jugendmedienarbeit 4.1 - Partizipation von Kindern, 4.2 - geschlechtsspezifische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, 4.3 - Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligung/pädagogische Angebote für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte, 4.4 - Präventive pädagogische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Muster 1 und Anlage 9 für die Position 5 - Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente in der Jugendhilfe, und Muster 1 und Anlage 5 für die Position 1.4 - Fahrten zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus. Ich weise darauf hin, dass mir die Anträge zu Pos. 2.3 KJP (Kooperation von Jugendhilfe und Schule) bereits vorliegen. Bei der Antragstellung bitte ich die bisher anzuwendenden Richtlinien zum Landesjugendplan zu Grunde zu legen. Bei Veränderungen/Erweiterungen der Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan gegenüber den Richtlinien zum Landesjugendplan wird Ihnen rechtzeitig Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag ggfls. den neuen Richtlinien anzupassen. In der Anlage habe ich eine Übersicht beigefügt, aus der die Einzelförderpositionen sowie die bisher anzuwendenden Richtlinien des Landesjugendplanes zu ersehen sind. Ebenfalls erhalten Sie das Merkblatt der beiden Landesjugendämter zur Antragstellung 2007, in dem Erfahrungen und Hinweise zur Antragstellung aufgearbeitet wurden. Ich bitte, diese Informationen mit den Vordrucken, dem Merkblatt und der Übersicht an Ihre Einrichtungen, Mitgliedsorganisationen und an die freien Träger weiterzugeben. Zudem verweise ich für die öffentlichen Träger auf die Bagatellgrenze (12.500,-- Euro) gem. Ziffer 1.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VVG); die Bagatellgrenze für die freien Träger beträgt nach den derzeit gültigen Richtlinien zum Landesjugendplan 500,-- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Dieses Schreiben sowie die zu verwendenden Vordrucke finden Sie auch unter www.lja-wl.de è Unsere Themen von A-Z: Kinder- und Jugendförderplan NRW è Anträge und Ansprechpartner Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Andrea Becker Nachrichtlich: -2- Landesjugendring NRW Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit Kommunale Spitzenverbände -3-