Az.: 50 30 00 Münster, 08.09.2006 Kinder

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Az.: 50 30 00 Münster, 08.09.2006 Kinder
Landesjugendamt und Westfälische Schulen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe · 48133 Münster
Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
Stadt-/Kreisverwaltungen
Jugendamt
im Gebiet des Landschaftsverbandes WestfalenLippe
Ansprechpartnerin:
Andrea Becker
Jugendverbände auf Landesebene
Tel.:
0251 591-3609
Fax:
0251 591-6822
E-Mail: [email protected]
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW
Arbeitsgemeinschaft Haus der offenen Tür NRW
Paritätisches Jugendwerk NRW
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im
Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Az.: 50 30 00
Münster, 08.09.2006
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
hier: Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJP im
Haushaltsjahr 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erlass vom 07.09.2006 teilt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes NRW (MGFFI) mit, dass die Inkraftsetzung der neuen Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan, die zum 1. Januar 2007 beabsichtigt ist, es nicht ermöglichen wird, die Antragstellung für Förderungen von Maßnahmen und Projekten nach dem Kinder- und Jugendförderplan zum
01.10.2006 für das Folgejahr 2007 bereits mit den neuen Vordrucken vorzunehmen.
Ihre Anträge für das Jahr 2007 erbitte ich daher entsprechend der Antragstellung für 2006 mit den
bisher üblichen Vordrucken.
Um ein möglichst trägerfreundliches Verfahren sicherzustellen und einen größeren Zeitraum zur
Antragstellung einzuräumen, wird die Antragsfrist zur Beantragung von Zuwendungen zu Einzelprojekten auf den
15.11.2006
festgelegt.
Zur Antragstellung 2007 überreiche ich in der Anlage die entsprechenden Antragsvordrucke für die
Warendorfer Straße 25, 48133 Münster
Telefon: 0251 591-01
Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf Bussteig A,
Linien 2 und 10 bis Zumsandestraße
Parken: LWL-Parkplätze Warendorfer Str. 25
Konto der Hauptkasse des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe:
WestLB AG Münster
BLZ 400 500 00, Konto-Nr. 60 129
IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29
BIC: WELADEDD
Förderung von Einzelprojekten aus dem Kinder- und Jugendförderplan, und zwar
jeweils Muster 1 und Anlage 6 für die Positionen
2.2 - Initiativgruppenarbeit,
3.2 - Kinder- und Jugendmedienarbeit
4.1 - Partizipation von Kindern,
4.2 - geschlechtsspezifische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit,
4.3 - Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligung/pädagogische Angebote für Kinder
mit Zuwanderungsgeschichte,
4.4 - Präventive pädagogische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit,
sowie Muster 1 und Anlage 9 für die Position
5 - Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente in der Jugendhilfe,
und Muster 1 und Anlage 5 für die Position
1.4 - Fahrten zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus.
Ich weise darauf hin, dass mir die Anträge zu Pos. 2.3 KJP (Kooperation von Jugendhilfe und
Schule) bereits vorliegen.
Bei der Antragstellung bitte ich die bisher anzuwendenden Richtlinien zum Landesjugendplan zu
Grunde zu legen. Bei Veränderungen/Erweiterungen der Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan gegenüber den Richtlinien zum Landesjugendplan wird Ihnen rechtzeitig Gelegenheit gegeben,
Ihren Antrag ggfls. den neuen Richtlinien anzupassen.
In der Anlage habe ich eine Übersicht beigefügt, aus der die Einzelförderpositionen sowie die bisher anzuwendenden Richtlinien des Landesjugendplanes zu ersehen sind.
Ebenfalls erhalten Sie das Merkblatt der beiden Landesjugendämter zur Antragstellung 2007, in
dem Erfahrungen und Hinweise zur Antragstellung aufgearbeitet wurden.
Ich bitte, diese Informationen mit den Vordrucken, dem Merkblatt und der Übersicht an Ihre Einrichtungen, Mitgliedsorganisationen und an die freien Träger weiterzugeben.
Zudem verweise ich für die öffentlichen Träger auf die Bagatellgrenze (12.500,-- Euro) gem. Ziffer
1.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VVG); die Bagatellgrenze für die
freien Träger beträgt nach den derzeit gültigen Richtlinien zum Landesjugendplan 500,-- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag).
Dieses Schreiben sowie die zu verwendenden Vordrucke finden Sie auch unter
www.lja-wl.de
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Andrea Becker
Nachrichtlich:
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Landesjugendring NRW
Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit
Kommunale Spitzenverbände
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