Muster-Stellenbeschreibung: Praxisanleitung in der Altenpflege

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Muster-Stellenbeschreibung: Praxisanleitung in der Altenpflege
Muster-Stellenbeschreibung:
Praxisanleitung in der Altenpflege (NRW)
1. Stellenbezeichnung:
Praxisanleiterin / Praxisanleiter
Einrichtung:
Stelleninhaber/in:
2. Organisatorische Einordnung
Direkt vorgesetzte Stelle: Pflegedienstleitung / stellv. Pflegedienstleitung
Weitere Vorgesetzte:
Einrichtungsleitung / Geschäftsführung
Der/dem Mitarbeiter/in
sind unterstellt:
Die Stelle der Praxisanleitung ist eine Stabsstelle mit beratender
Funktion. Eine direkte Weisungsbefugnis gegenüber pflegenden
Mitarbeitenden besteht daher nicht. Im Rahmen der Praxisanleitung besteht eine Weisungsbefugnis gegenüber den Auszubildenden.
Stelleninhaber/in vertritt:
Weitere Praxisanleitung
Stelleninhaber/in wird
vertreten durch:
Weitere Praxisanleitung, oder Pflegefachkraft/Mentor/in, Pflegedienstleitung oder stellv. Pflegedienstleitung
Datum
25.03.2008
Regionale Servicestelle Köln
S. 1
3. Ziele der Stelle
Die Stelle dient dazu, die im Qualitätshandbuch formulierten Zielvorstellungen, bezogen auf
den eigenen Aufgabenbereich, optimal umzusetzen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Die Praxisanleitung „nimmt ihre Aufgabe als pädagogischen Prozess wahr, den sie unter Berücksichtigung des Rahmenlehrplans für die praktische Ausbildung selbständig plant, gestaltet,
anwendet und beurteilt. Sie ist fähig, die Auszubildende an die eigenständige Wahrnehmung
der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Die Praxisanleitung ist sich ihrer Wirkung als Vorbild
für die Entwicklung einer beruflichen Haltung auf de Basis des jeweiligen Trägerleitbildes bewusst.“1
Dabei trägt die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter auf der Verantwortungsebene alleine die
Handlungsverantwortung für ihr eigenes Handeln und erhält dabei kompetente Unterstützung
der Kolleginnen und Kollegen.
4. Anforderungsprofil
4.1 Fachliche Kompetenz:
Examinierte Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenpflege. Die Fähigkeit zur Praxisanleitung wird in der Regel
durch eine berufspädagogische Weiterbildung entsprechend des NRW-Standards einer berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege nachgewiesen2.
Die geeignete Fachkraft besitzt die Fähigkeit, auf dieser Grundlage ausbildungsrelevante Aufgaben und Probleme zielorientiert und methodengeleitet selbständig zu lösen.
4.2 Persönliche, soziale, Lern- und Methodenkompetenz:
Diese umfassen personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kritikfähigkeit, innere Stabilität, Ausdauer und Selbstvertrauen. Die Praxisanleitung ist in der Lage (selbst-)reflexiv und selbstorganisiert zu handeln und sicher und ausgeglichen aufzutreten. Weitere Eigenschaften sind Handlungs- und Umsetzungsfähigkeit,
Einsatzbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen,
pädagogisches Geschick, Urteilsvermögen und Motivationsfähigkeit.
Die Bereitschaft und Fähigkeit zu kontinuierlicher und umfassender eigener Fortbildung, zu
selbstgesteuertem und selbstorganisierten Lernen sind ebenfalls von Bedeutung wie die Fähigkeit zur Anwendung und Weiterentwicklung fachlicher und instrumenteller Methoden.
1
2
Ebenda
Ausbildung in der Altenpflege, Standard Praxisanleitung, Stand September 2006, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum
25.03.2008
Regionale Servicestelle Köln
S. 2
5. Aufgaben
5.1 Fachbezogene Aufgaben
Der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter obliegt die Aufgabe, den Ausbildungsprozess der Auszubildenden entsprechend ihrem Ausbildungsstand zu planen, zu koordinieren, mit zu gestalten, zu analysieren, zu beurteilen und zu dokumentieren.
Die Aufgaben im Einzelnen:
-
Hauptverantwortung für die Prozessqualität der praktischen Ausbildung
Primäre und verantwortliche Ansprechpartnerin für alle Fragen der praktischen Ausbildung
Aktive Beteiligung am Auswahlverfahren der Altenpflegeschülerinnen und –schüler
Erstellung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplans der praktischen Ausbildung in Absprache mit dem Fachseminar für Altenpflege und der Pflegedienstleitung
Schrittweise Heranführung der Auszubildenden an die eigenständige Wahrnehmung
der beruflichen Aufgaben analog des erstellten Ausbildungsplanes
Enge Zusammenarbeit mit der Praxisbegleitung des Fachseminars für Altenpflege und
dem Pflegeteam
Bewertung von praktischen Lernaufgaben der Auszubildenden
Durchführung eines Reflexionsgespräches mindestens einmal pro Ausbildungsabschnitt
Jährliche Erstellung einer Bescheinigung über die durchgeführten Ausbildungsabschnitte
Vorbereitung der praktischen Prüfung und beratende Funktion bei der praktischen Abschlussprüfung
Kenntnisse der Konzepte zur praktischen Altenpflegeausbildung in NRW und Umsetzung des praktischen Rahmenlehrplans NRW3
Aneignung aktueller pflegewissenschaftlicher Kenntnisse
5.2 Betriebsbezogene Aufgaben
Die Praxisanleitung unterstützt konstruktiv den Einrichtungsträger und die zuständigen Führungskräfte und zeigt uneingeschränkte Loyalität. Sie trägt verantwortlich zur Schaffung und
zum Erhalt einer förderlichen und angenehmen Arbeitsatmosphäre bei. Das Einbringen von
Vorschlägen zur Personal- und Organisationsentwicklung oder für Neuanschaffungen gehören
ebenfalls Aufgaben in ihren Verantwortungsbereich.
Der Praxisanleitung obliegt eine Informationspflicht gegenüber der Einrichtungsleitung und der
Pflegedienstleitung.
3
Ausbildung in der Altenpflege, Praktischer Rahmenlehrplan Stand: September 2006,Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weitere Konzepte und Handlungsempfehlungen des MAGS, siehe:
http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/1_Pflege/ausbildungen-in-der-altenpflege/index.php
Datum
25.03.2008
Regionale Servicestelle Köln
S. 3
6. Sonstiges
Die Praxisanleitung ist zugleich auch Pflegefachkraft. Die Stellenbeschreibung „Praxisanleiterin /Praxisanleiter“ gilt ergänzend zur Stellenbeschreibung „Pflegefachkraft“.
Abschlussklausel
Diese Stellenbeschreibung ist nicht abschließend. Weitere Tätigkeiten können sich aus dem
täglichen Ablauf oder den Organisationsnotwendigkeiten, Bedürfnissen von Bewohnerinnen
und Bewohnern, Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden und Anweisungen von
vorgesetzten Stellen ergeben. Eine Berufung auf die Ausschließlichkeit ist nicht möglich.
Der Stelleninhaber hat die Stellenbeschreibung erhalten, gelesen, verstanden und anerkannt.
Sie wird durch Unterschrift Bestandteil des Arbeitsvertrages.
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Ort, Datum
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Unterschrift Stelleninhaber/in:
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Unterschrift Einrichtungsleiter/in:
Datum
25.03.2008
Regionale Servicestelle Köln
S. 4