Wohin auswandern - Paraguay Infoblog

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Wohin auswandern - Paraguay Infoblog
Auswandern - keine leichte Sache!
Beim Auswandern gilt leider nicht "wer die Wahl hat, hat die Qual". Die meisten Länder dieser Welt haben sich gegen Einwanderung abgeschottet und ihre Hürden so hoch gesetzt,
dass es für den Normalbürger unmöglich ist, diese zu überwinden. So leicht es Einwanderer
in Deutschland haben, so schwer haben es Deutsche in andern Ländern.
Es gibt viele Länder, wo eine Einwanderung schlichtweg unmöglich ist, wenn man nicht gerade über ein Vermögen verfügt oder eine Rente in Höhe eines Managers hat.
Obgleich Deutsche als "positive Einwanderer" gelten, die Arbeitsplätze schaffen und Entwicklung ins Land bringen, machen viele Länder die Einwanderung von Deutschen unmöglich. Für einen Brasilianer ist es wesentlich einfacher, in Deutschland Fuss zu fassen, als
für einen Deutschen in Brasilien. Ganz zu schweigen von Deutschen, die nach Australien,
Kanada oder Neuseeland wollen. Da muss man schon einiges an Bedingungen erfüllen,
damit sich dieser Traum verwirklichen lässt.
Heisst das, dass Auswandern nur einer kleinen Elite vorbehalten bleibt? Nein, auf keinen
Fall. Es gibt heute noch (wenige) Länder, wo das Einwandern relativ einfach ist. Und es gibt
heute schon diese Art Auswanderer, die gezielt nach Möglichkeiten suchen, Deutschland zu
verlassen, ohne dass sie sich auf ein bestimmtes Land fixiert haben, sondern auf die Erfüllbarkeit der Voraussetzungen zur Einwanderung. Die unter Deutschen beliebtesten Auswandererländer haben nach und nach ihre Einwanderungsbestimmungen erschwert, so dass
man sich ständig auf dem Laufenden halten muss.
Wer ernsthaft plant, auszuwandern, sollte nicht mehr besonders lange zögern. Denn wo
heute die Bestimmungen noch zu erfüllen sind, können morgen schon die Türen verschlossen sein. Ein Regierungswechsel, ein besonders negativer Vorfall, Anpassung an Nachbarländer - alles Gründe, warum plötzlich die Bestimmungen verschärft werden können.
Und dann ist es zu spät. Allein der Auswandererboom und der unabreissende Strom von
deutschen Einwanderern in bestimmte Länder kann schnell zur Folge haben, dass die Türen einiger Staaten verschlossen werden, die Bestimmungen verschärft werden oder es
ganz empfindlich TEURER wird.
Also sollte man sich beeilen und "auswandern, solange es noch geht". UND -kaum anzunehmen, dass Deutschland irgendwann die Türen für die verschliesst, die auswandern wollen - aber wer weiss, ob es nicht irgendwann unmöglich ist, sein Kapital ins Ausland zu bekommen, ohne dass eine "Auswanderungssteuer" anfällt.
Also nichts wie die Möglichkeiten studieren und entscheiden - ist das eine Land für Sie
unmöglich, geht es vielleicht in einem anderen besser und Sie entscheiden sich für dieses,
BEVOR die Bestimmungen verschärft werden.
Jeder Mensch hat andere Vorraussetzungen für das Auswandern - die einen sind gut ausgebildet und wollen ihre Arbeit in einem anderen Land besser bezahlt haben, die anderen
befinden sich schon im Ruhestand und möchten ihren Lebensabend in einem sonnigen
Land verbringen, wo sie für ihr Geld bessere Lebensqualität bekommen, wieder andere
möchten einen kompletten Neuanfang und sind bereit, ihr Leben den neuen Umständen
anzupassen und auch in anderen Bereichen zu arbeiten.
Also nichts wie die Möglichkeiten studieren und entscheiden - ist das eine Land für Sie
unmöglich, geht es vielleicht in einem anderen besser und Sie entscheiden sich für dieses,
BEVOR die Bestimmungen verschärft werden.
Jeder Mensch hat andere Vorraussetzungen für das Auswandern - die einen sind gut ausgebildet und wollen ihre Arbeit in einem anderen Land besser bezahlt haben, die anderen
befinden sich schon im Ruhestand und möchten ihren Lebensabend in einem sonnigen
Land verbringen, wo sie für ihr Geld bessere Lebensqualität bekommen, wieder andere
möchten einen kompletten Neuanfang und sind bereit, ihr Leben den neuen Umständen
anzupassen und auch in anderen Bereichen zu arbeiten.
Und schliesslich sind da diese, die eigentlich gar keine Chancen auf Veränderung und
Fortschritt haben, weder in Deutschland noch im Ausland, und die dennoch ständig auf der
Suche sind, ob es nicht doch ein Land gibt, wo ihre Möglichkeiten reichen, um ein neues
Leben zu beginnen.
Die folgenden Seiten geben eine Übersicht darüber, welches Land welche Einwanderungsbestimmungen hat. Welche Hürden müssen Sie überwinden, um in diesen Ländern Fuss zu
fassen? Dürfen Sie arbeiten und unter welchen Voraussetzungen? Natürlich kann ich hier
nicht sämtliche Länder der Erde auflisten, daher habe ich die beliebtesten
Auswandererländer hier zusammengefasst.
SPANIEN
Spanien ist ohne Zweifel das liebste Land der Deutschen. Millionen machen dort jedes Jahr
Urlaub, ob es Mallorca, die Canaren oder das Festland ist. Da kommen bei vielen
Menschen die Gedanken auf, dort definitiv leben zu wollen, und Tausende tun dies auch
schon. Spanien bietet unglaublich viele verschiedenen Landschaften und Möglichkeiten,
allein schon auf den Canaren. Spanien bietet auch den unschätzbaren Vorteil, dass es zur
Europäischen Union gehört und die Einwanderung verhältnismässig leicht ist. Viele Landsleute und relative Nähe zu Freunden und Verwandten in Deutschland sind ebenfalls grosse
Vorteile. Also kann man Spanien mit gutem Gewissen für Auswanderer empfehlen.
Der einzige Nachteil: Spanien hat den Euro, und Euro-Länder sind teuer. Wen es dennoch
nach Spanien zieht, hier die mässigen Voraussetzungen zum Einwandern:
EU-Mitglieder
Jedes Mitglied der europäischen Union hat das Recht hier in Barceona zu Leben und zu
Arbeiten. Wer länger als drei Monate hier lebt, muß eine Identifikationsnummer - genannt
NIE (Numero de Identificacion de Extranjero) - beantragen. In Barcelona gibt es dafür die
Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros). Man sollte seinen Ausweis (oder Paß), eine
Ausweiskopie, 3 Paßbilder und Zeit mitbringen, da sich vor dem Büro meist eine Schlange
bildet. Die Nummer wird innerhalb von einem Monat zu der angegebenen Adresse gesandt.
Später kann man mit einem Arbeitsvertrag einen Ausweis (tarjeta de extranjero)
beantragen. Dies kann drei Monate oder länger dauern.
Die feste Anstellung in Spanien
Wie auch viele Bürger anderer europäischer Länder können die Spanier bereits mit 23 oder
24 Jahren einen Hochschulabschluß vorweisen und sind dadurch viel jünger als ihre
deutschen Konkurrenten. Qualifizierte Ausbildung, sehr gute Spanischkenntnisse und
Beherrschung weiterer Fremdsprachen sind jedoch gute Vorraussetzungen, um in Spanien
besonders in den Bereichen Tourismus, Multimedia, dem Gesundheitswesen oder in der
Baubranche einen Job zu bekommen.
Initiativbewerbungen
Initiativbewerbungen bei Klein- und Mittelbetrieben, die bereits Geschäftsbeziehungen mit
Deutschland pflegen oder sogar Niederlassungen betreiben, sind zu empfehlen.
Adressenlisten der in Frage kommenden Unternehmen erhält man bei der Spanischen Industrie- und Handelskammer (Cámera Oficial de Comercio e Industria)
http://www.camaramadrid.es
Man findet sie auch in den Gelben Seiten (paginas amarillas).
Die Deutsche Handelskammer (Cámera de Comercio Alemana para España) hat zwei
Vertretungen in Spanien, über sie können Adressen deutscher, in Spanien ansässiger Firmen bezogen werden.
Cámera de Comercio Alemana para España
Avda. Pio XII, 26-28
28016 Madrid
+34-91-353.09.10
http://www.ccape.es/
C/Córcega 301-303
08008 Barcelona
+34-93.415.54.44
http://www.ccape.es/
In Spanien haben persönliche Beziehungen in der Arbeitswelt einen höheren Stellenwert
als in Deutschland, die Angabe von Referenzen kann schon entscheidend für die
Jobvergabe sein.
Zeitungen
Die wichtigsten spanischen Tageszeitungen haben alle einen Anzeigenteil mit
Arbeitsangeboten.
El Mundo http://www.el-mundo.es/
El País http://www.elpais.es
ABC http://www.abc.es/
Arbeitsämter
Auch von Deutschland aus können Sie sich beim Arbeitsamt über Stellenangebote und
Arbeitsbedingungen in Spanien im Rahmen des EURES-Programms (EURES = European
Employment Services - http://europa.eu.int/jobs/eures) erkundigen. Den Ansprechpartner
des EURES-Programms der für Ihre Region zuständig ist, finden Sie auf folgender Seite:
http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=3&acro=eures&lang=de
("EURES-Berater suchen" anklicken)
Neben Beratungen sind auch einige ausländische Stellenanzeigen über die Seite des
Arbeitsamtes einzusehen.
http://www.arbeitsagentur.de
Unter besonderen Bedingungen kann die Berechtigung zur Zahlung von Arbeitslosengeld in
Deutschland auch in Spanien geltend gemacht werden. Hierzu müssen Sie sich beim
deutschen Arbeitsamt abmelden und die Weiterzahlung in Spanien beantragen (Schein
E303 ausfüllen). Bei Genehmigung haben Sie nun drei Monate zur Jobsuche Zeit. Läuft die
Frist ab, ohne dass eine neue Arbeit gefunden wurde, müssen Sie unverzüglich wieder
nach Deutschland reisen, da hier sonst Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt.
Das Spanische Arbeitsamt Instituto Nacional de Empleo (INEM) bietet neben Stellenbörsen
und Beratung auch Weiterbildungen an. http://www.inem.es/
In allen spanischen Städten gibt es, dem INEM unterstellte Oficinas de Empleo, deren
Anschriften sie hier finden:
http://www.inem.es/general/dirinte/dirinte.html
Auf der Webseite http://www.oficinaempleo.com/ sind zudem gute Tipps zu Bewerbungen
etc. nachzulesen.
Internet
In der spanischen Ecke des Internets finden Sie mittlerweile eine Fülle von Jobbörsen.
Hier eine Auswahl:
http://www.monster.es/
http://www.trabajos.com/
http://www.trabajofacil.com/
http://www.todotrabajo.com/
http://www.becas.com/ hier finden sich auch Stipendien
http://www.turijobs.com/ speziell für den Bereich Tourismus
http://www.es.computrabajo.com/
http://www.primerempleo.com/
http://www.tecnojobs.com/ Informatik etc.
http://www.periodistas.org/ speziell für Journalisten
http://www.educaweb.com
SÜDAFRIKA
Südafrika ist eines der neuen Boomländer. Die traumhafte Landschaft, das Klima und die
Flora und Fauna sind einfach traumhaft. Die Strände sind ein Paradies und Surfer, Taucher
und Segler kommen hier voll auf ihre Kosten. Ich selbst war noch nie in Südafrika, also
kann ich auch keine Erfahrungen schildern. Wenn ich jedes Land ausführlich schildern
würde, käme ich auch auf über 1000 Seiten.
Der Nachteil in diesem herrlichen Land ist die erschreckende Kriminalitätsrate, die viele
davon abhält, sich hier niederzulassen.Südafrikas Preise sind annehmbar, doch nur durch
den günstigen Umtauschkurs von Euro zu Rand. Wer in Südafrika Geld verdienen muss,
hat es durch den boomenden Tourismus nicht sehr schwer. Doch die Einwanderung ist
nicht leicht - der nächste Nachteil.
Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
Südafrika Einwanderungsbestimmungen (gültig seit 1. Juli 2005)
Aufenthalt 1 - 90 Tage Touristenvisum
- Aufenthalt ab 90 Tage befristete Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
- geschäftlicher Aufenthalt in Südafrika ( Business permit bis 2 Jahre );
- als Austauschstudent oder Absolvent einer Famulatur in Südafrika
- als Praktikant oder als Volontär in Südafrika
- bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Aufenthalt permanent Direkte Einwanderung
- bei Aufenthalt von mehr als 5 Jahren mit legaler Arbeitsgenehmigung
- als Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder einer daueraufenthaltsberechtigten Person
- als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren
- als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers über 21 Jahren
Aufenthalt permanent Daueraufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen
- Nachweis eines Arbeitsplatzes in Südafrika
- Nachweis außergewöhnlicher beruflicher Qualifikation
- Firmengründer- und/oder Geschäftsleute in Südafrika
- Flüchtlinge gemäß Flüchtlingsgesetz
- Firmengründer- und/oder Geschäftsleute in Kooperation oder mit Partnern in Südafrika
- an einen ausländischen Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik
Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze)
- an einen finanziell unabhängigen ausländischen Staatsbürger
- an einen Verwandten ersten Grades
Direkte Einwanderung
(§ 26 Einwanderungsgesetz)
Gemäß § 25 des Einwanderungsgesetzes ist das südafrikanische Innenministerium angehalten, in den folgenden vier Fällen Daueraufenthaltsgenehmigungen auszustellen:
a)
an ausländische Staatsbürger, die sich seit 5 Jahren legal aufgrund einer Arbeitsgenehmigung in Südafrika aufhalten und
- ein permanentes Arbeitsangebot erhalten haben
- deren Arbeitgeber eine Bescheinigung von seinem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer
über das Vorhandensein der Stelle sowie der Absicht, diese mit einem ausländischen Staatsbürger zu besetzen, vorlegt; und
- wenn das Arbeitsministerium (Department of Labour) den Antragstellern bescheinigt hat,
daß die Arbeitsbedingungen der ausländischen Staatsbürger nicht schlechter als die von
südafrikanischen Staatsbürgern/ Dauerresidenten sind, die im gleichen Bereich arbeiten.
Ein solcher Antrag muß beim zuständigen Regionalbüro des Innenministeriums
(Department of Home Affairs) in der Provinz, in welcher der Antragsteller beschäftigt ist,
eingereicht werden. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so
können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21
Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
b)
an Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder einer daueraufenthaltsberechtigten Person, vorausgesetzt daß
- eine eheliche oder eheähnliche Partnerschaft existiert;
- die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn diese Verbindung
innerhalb von drei Jahren nach Datum der Antragstellung nicht mehr besteht
(ausgenommen bei Todesfällen).
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland erfolgen.
c)
an Kinder eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren; unter folgendem Vorbehalt:
- die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert ihre Gültigkeit, falls der Antragsteller es versäumen sollte, innerhalb von zwei Jahren nach seinem/ ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf
Nachweis der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung zu stellen.
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland erfolgen.
d)
an Kinder eines südafrikanischen Staatsbürgers über 21 Jahren
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland erfolgen.
Daueraufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen
(§ 27 Einwanderungsgesetz)
Die im folgenden erwähnten Anträge auf Daueraufenthaltsgenehmigung können bei einer
Vertretung der Republik Südafrika im Ausland oder bei jedem Regionalbüro des
südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) eingereicht werden,
außer im Fall von Personen, die in Abschnitt a) und c) erwähnt werden und die ihren Antrag
in einem Regionalbüro in der Region stellen müssen, in der sie sich in einem
Beschäftigungssverhältnis befinden oder in der das betreffende Geschäft schon existiert
oder noch gegründet werden soll (sowohl im Fall von Investitionen wie auch bei
selbständigen Gründungen). Das Innenministerium kann einer Person mit gutem Leumund,
die die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt im Rahmen einer der sieben
folgenden Kategorien erfüllt, eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilen:
1) an einen ausländischen Staatsbürger, der ein dauerhaftes Arbeitsangebot vorweisen
kann und
- dessen potentieller Arbeitgeber eine Bescheinigung von einem staatlich
anerkannten Wirtschaftsprüfer, der für die Firma tätig ist, vorlegen kann, nach
der
a) das Vorhandensein der Stelle bescheinigt wird
b) bestätigt wird, daß die Stelle zusammen mit einer Arbeitsplatzbeschreibung in der dafür
vorgeschriebenen Weise ausgeschrieben worden ist, und daß
c) kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar
war, um die Stelle zu besetzen
- dem durch das Arbeitsministerium (Department of Labour) bescheinigt worden ist, daß
die Arbeitsbedingungen des Arbeitsangebots, einschließlich des Gehaltes sowie eventueller
Zusatzleistungen, nicht schlechter sind als es den in der entsprechenden Branche üblichen
Bedingungen für Südafrikaner/ Dauerresidenten entspricht und daß dabei auch die
allgemeinen Lohnabschlüsse und andere etwaige Standards in der Branche berücksichtigt
worden sind.
- dessen Antrag in die jährlich festgesetzte Anzahl maximal ausstellbarer
Erlaubnisse (permits) fällt, die von Zeit zu Zeit für jeden Industriezweig bzw.
jede Handelsbranche unter Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium, dem
Arbeitsministerium sowie dem Erziehungsministerium festgelegt werden.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch sein/e
Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag
auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
2) an einen ausländischen Staatsbürger, der dem Innenministerium gegenüber
nachgewiesen hat, daß er/ sie außergewöhnliche Fähigkeiten/ Qualifikationen besitzt.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch seine
unmittelbaren Familienangehörigen gleichermaßen einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
3) an einen ausländischen Staatsbürger, der ein Unternehmen in Südafrika betreiben
möchte und dabei entweder
a). beabsichtigt, ein Geschäft in der RSA neu zu gründen oder
b) beabsichtigt, in ein in Südafrika bereits bestehendes Unternehmen zu investieren oder
c) sich bereits im Besitz einer Geschäftsführungserlaubnis (business permit) für die
Republik Südafrika befindet.
In allen drei Fällen muß eine Summe von R 2.500.000 (die Bestimmungen über die zu
investierende Summe können den aktuellen Gegebenheiten angepaßt und aktuell
veröffentlicht werden) investiert werden/ worden sein, die ein Anteil des beabsichtigten
Buchwertes der Firma ausmachen soll/ bereits ist. Dies muß von einem staatlich
anerkannten südafrikanischen Wirtschaftsprüfer bescheinigt werden (sog. certificate from
a chartered accountant). Das südafrikanische Innenministerium kann die
Investitionserfordernisse für ein Unternehmen erlassen oder verringern, falls dies im
Interesse des Gemeinwesens erscheint oder auf Anraten des südafrikanischen
Wirtschaftsministeriums.
Sobald der Daueraufenthaltsstatus nach diesem Abschnitt des Gesetzes erlangt worden ist,
ist die betreffende Person verpflichtet, nach Ablauf von zwei Jahren vom Zeitpunkt der
Genehmigung an eine weitere Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers einzureichen; drei
Jahre später ist nochmals die Einreichung einer solchen Bescheinigung erforderlich. Sollte
dies nicht geschehen, so verliert die Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch ihre
Gültigkeit.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e
Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag
auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
4) an einen Flüchtling wie in § 27(c) des Flüchtlingsgesetzes von 1998 (Gesetzesnr.
130/1998) beschrieben.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e
Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag
auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
5) an einen ausländischen Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik
Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze), vorausgesetzt, daß ein staatlich anerkannter
südafrikanischer Wirtschaftsprüfer bescheinigt, daß die betreffende Person
- Anrecht auf eine Pension/Rente oder
- eine unwiderrufliche Leibrente oder
- ein Pensions/Rentenkonto hat.
Personen, die einen Antrag in dieser Kategorie stellen möchten, müssen den Nachweis
erbringen, daß sie sich im Besitz der folgenden finanziellen Mindestanforderungen
befinden:
Nachweis des Anspruchs auf eine Rente in Höhe von mindestens R 20.000 pro Monat oder
eines unwiderruflichen Jahresrentenbezugs oder Rentenkontos in dementsprechender
Höhe
ODER
Nachweis des Vorhandenseins von nicht weniger als R 12 Mio, die ein Einkommen von
mindestens R 15.000 pro Monat sicherstellen. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese
Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen
minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung
(gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
Sollte eine im Ruhestand befindliche Person wünschen, einer Beschäftigung in Südafrika
nachzugehen, so müßte er/ sie einen Arbeitsvertrag vorlegen sowie nachweisen, daß kein
ausreichend qualifizierter südafrikanischer Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um
die betreffende Stelle zu besetzen.
6) an einen finanziell unabhängigen ausländischen Staatsbürger, der
- eine Bescheinigung von einem staatlich geprüften südafrikanischen Wirtschaftsprüfer
erbringen kann, in der bestätigt wird, daß er/ sie die vorgeschriebene finanzielle Mindestanforderung von R 20 Millionen erfüllt und
- die festgesetzte Gebühr von R 100.000 entrichtet hat.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e
Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag
auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
7) an einen Verwandten ersten Grades eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten (Eltern, Kinder, und Ehepartner).
ITALIEN
Tausende von Deutschen leben bereits hier, und wer den Traum vom Auswandern nach
Italien hat, kann ihn schnell verwirklichen. Fast kann man hier gar nicht mehr vom Auswandern sprechen, so nahe befindet man sich an der Heimat. Am Wochenende kann man mal
eben schnell mit dem Auto Freunde und Verwandte besuchen. Der Nachteil: es ist eben ein
Euro-Land und teuer. Daher wollen wir hier nicht länger über Bella Italia sprechen.
Eingebürgert werden kann, wer sich seit 10 Jahren legal in Italien aufhält, nicht vorbestraft
ist, für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf seine frühere Staatsbürgerschaft verzichtet. Ferner können Kinder ausländischer Eltern den italienischen Pass erwerben, wenn
sie einen dauerhaften legalen Aufenthalt in Italien von der Geburt bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres nachweisen können. Auch wer einen italienischen Staatsbürger heiratet,
kann eingebürgert werden. Die Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger ist kein Problem.
AUSTRALIEN
Bingo, Australien ist schlechthin der neue Traum von Freiheit und Abenteuer. Das ist
Auswandern schlechthin.
Doch zum AUSWANDERN gehört leider auch EINWANDERN, und da fangen die Probleme
an. Wer mit wenig Kapital auswandern will, kann Australien streichen. Hier die
Bestimmungen:
Per Punktesystem ins neue Leben in Australien
Ob Australien Sie überhaupt als Einwanderungskandidaten akzeptiert, liegt an dem
Ergebnis ihres Punktetests, der für alle Einwanderungswilligen obligatorisch ist und in dem
Sie eine bestimmte Mindestpunktanzahl erreichen müssen, wenn Sie eine permanente
Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollen.
Zu den wichtigsten Punkten, die in diesem Test abgefragt werden, gehören englische
Sprachkompetenz, Ausbildung- und Bildungsstand, Alter und viele weitere Punkte auf die
wir im folgenden eingehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist ihre englische Sprachkompetenz, von zukünftigen
Einwohnern Australiens wird eine fließende Beherrschung der Englischen Sprache verlangt,
dies müssen sie durch ableisten des englischen Sprachtests IELT nachweisen, den Sie
kostenpflichtig ableisten müssen. AA Education Network hilft Ihnen gerne bei der
Organisation eines Sprachaufenthaltes, wenn Sie den Test hier in Australien kostenfrei
absolvieren möchten.
Auch das Alter des Bewerbers spielt eine wichtige Rolle, nur bis zu einem Alter von 29
Jahren kriegt man die volle Punktzahl, je älter der Bewerber ist, desto mehr muss man diesen Punktenachteil durch andere Schlüsselqualifikationen wieder ausgleichen.
Aber selbst wenn man das Glück hat, zu einer bevorzugten Berufsgruppezu gehören, müssen die lückenlos vorzulegenden Zeugnisse auch von derzuständigen australischen Kammer oder Behörde anerkannt werden, wasZeit, Geld und Geduld
erfordert.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, wendet sich an einen bei der australischen
Einwanderungsbehörde registrierten Einwanderungsexperten und kann seine
Qualifikationen testen lassen:
http://www.aa-education.com/immigration-australien/
KANADA
Kanada ist eines der Einwandererländer schlechthin, nicht nur für Deutsche. Das Land mit
seinen unendlichen Weiten und tausenden von Seen bietet eine Freiheit und einen Platz
wie kein anderes Land. Die Unberührtheit des Grossteils des Landes ist etwas für echte
Abenteuerer, und die Einwanderung gestaltet sich verhältnismässig einfach. Die
Arbeitsmöglichkeiten sind grenzenlos und die Gehälter verhältnismässig gut, so dass
Auswanderwillige, die arbeiten wollen und einen gewünschten Beruf haben, recht leicht
Fuss fassen können. Das hat natürlich den Nachteil, dass auch Kanada zu den teuren
Ländern gehört. Das soll jedoch nicht entmutigen, es in Kanada zu versuchen. Hier die
Bestimmungen zum Einwandern:
Länderprofil Kanada
Einwanderungspolitik: Im Verhältnis zu seiner Bevölkerung hat Kanada seit den 1980er
Jahren mehr Einwanderern dauerhaften Aufenthalt gewährt als jedes andere Land. Im
Verlauf des 20. Jahrhunderts veränderte sich die Einwanderungspolitik des Landes von
einem „Aussperrmechanismus für NichtEuropäer“ zu einem Auswahlinstrument, mit dem
wirtschaftliche, demographische, soziale und humanitäre Ziele verfolgt werden können. So
werden seit den 1990er Jahren mehr als 200.000 Personen jedes Jahr als dauerhafte
Einwanderer zugelassen.
Aktuell wird die Einwanderung nach Kanada im Einwanderungs- und Flüchtlingshilfegesetz
(Immigration and Refugee Protection Act, IRPA) von 2001 geregelt. Personen können
demnach einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen, wenn sie in eine der drei
Aufnahmekategorien fallen: Einwanderer aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Facharbeiter
oder Unternehmer), Zuwanderer im Rahmen von Familienzusammenführung sowie
Flüchtlinge (siehe Grafik). Weitere Bestimmungen existieren für temporäre Arbeitskräfte
und Studierende. Für 2007 hat die Regierung eine Zulassungsquote von 240.000-265.000
Personen vorgesehen, das entspricht dem höchsten Wert in den letzten 25 Jahren.
Langfristig soll die jährliche Einwanderungsquote auf etwa 300.000 (ca. 1 % der
Gesamtbevölkerung) angehoben werden, um der sinkenden Geburtenrate
entgegenzuwirken.
Der Auswahl nach dem Punktesystem müssen sich nicht alle potenziellen Zuwanderer
unterziehen. Sie betrifft lediglich die Hauptantragsteller in der Kategorie „Wirtschaft“, nicht
aber ihre Familienangehörigen. Das bedeutet, dass 2005 lediglich rund 23 % aller dauerhaft
zugelassenen Einwanderer anhand von Sprachkenntnissen, Bildungsgrad, Alter,
Berufserfahrung, Anpassungsfähigkeit oder bereits vereinbartem Arbeitsverhältnis
ausgewählt wurden.
Das „Punktesystem“: 1967 wurde ein Punktesystem eingeführt, anhand dessen
Sachbearbeiter in den Einwanderungsbehörden Punkte für Bildung, Sprachkenntnisse und
Arbeitsmarktchancen bis zu einer festgelegten Höchstzahl vergeben. Die Kategorien, in
denen Punkte verteilt werden, änderten sich über die Jahre ebenso wie die Mindestsumme,
die zur Zulassung erzielt werden muss. Dieses System ist jedoch nach wie vor das
Herzstück der kanadischen Einwanderungspolitik.
Um eingebürgert zu werden, muss eine Person bereits vier Jahre im Besitz einer
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein und bei Antragstellung mindestens drei Jahre in
Kanada gelebt haben. Außerdem sind Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch
erforderlich. Antragsteller zwischen 18 und 54 Jahren müssen an einem Einbürgerungstest
teilnehmen.
Dieser Multiple-Choice-Test umfasst Fragen zum Wahlsystem, zur Geschichte und
Geografie des Landes, zu Rechten und Pflichten der Staatsbürger sowie zum politischen
System Kanadas und der Region, in der der Antragsteller lebt. Im Einzelfall kann die
Einbürgerung verweigert werden, z. B. wegen strafrechtlicher Vergehen, Kriegsverbrechen
oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Seit 1977 ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt und findet weitestgehend Akzeptanz in
der Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt Kanadas schätzt, dass ungefähr 557.000
Kanadier (rund 1,8 % der Bevölkerung) eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.
BRASILIEN
Brasilien ist ein Traum. Das muss ich sagen, dieses Land übt eine derartige Faszination auf
die Besucher aus, dass man immer gerne wiederkommt - und sich hier ansiedeln will. Ich
selbst bin zweimal an den Hürden für die Einwanderung gescheitert - 1979 kamen wir als
Familie in den Nordosten des Landes und beantragten die Daueraufenthaltsgenehmigung.
Die damalige Militärregierung lehnte den Antrag ab.
Mein Vater hatte Lehrer als Beruf angegeben, und das war nicht gewünscht. Hätte er es mit
"Landwirt" versucht, wäre unser Leben vielleicht ganz anders verlaufen. 1984 versuchte ich
es auf eigene Faust erneut. Schon damals scheiterte ich an dem Zwickpunkt "ohne Arbeit
keine Aufenthaltserlaubnis, und ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit". Für Rentner mit
einem gesicherten Einkommen gibt es diese Hürde nicht und Brasilien würde ich persönlich
als den absoluten Favoriten zum Verbringen des Lebensabends empfehlen.
Brasilien ist faszinierend, die Landschaft reicht vom tropischen Regenwald über immer
warme Küstengebiete bis zu gemässigten und europäisch geprägten Landstrichen im
Süden. Die Menschen sind äusserst aufgeschlossen, freundlich und liebenswert. Wer also
die Möglichkeit hat, sich hier anzusiedeln - ich würde keinen Moment zögern.
Hier die Bestimmungen:
Brasilien ist generell schon lange kein klassisches Einwanderungsland mehr. Ganz im Gegenteil, es verlassen immer mehr Brasilianer ihr Land als Einwanderer hinzukommen. Eine
Alternative zur Auswanderung bietet das Dauervisum um seinen Wohnsitz nach Brasilien
zu verlegen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Für normale Arbeitnehmer
gelten die oben genannten Voraussetzungen und Schwierigkeiten. Etwas einfacher
gestaltet sich die Möglichkeit eines Dauervisums bei Unternehmern, die in der Lage sind
mindestens den Gegenwert von US$ 200.000,-- im Lande zu investieren, bzw. bei Rentnern
über 60 Jahren mit einem nachgewiesenen Einkommen von mehr als US$ 2.000,-- bei zwei
Angehörigen.
Allgemeines:
Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass eine Arbeitsannahme heute in allen Staaten nur mit
Bewilligung der Arbeitsmarktbehörden möglich ist. Eine solche Bewilligung - Visum - wird in
der Regel nur noch erteilt, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Oft muss der Arbeitgeber
nachweisen, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist.
Vor allem in den Industriezentren im Süden und Südosten des Landes findet man
zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte vom Mechaniker bis hin zum Ingenieur und
Manager. Traditionell bietet der Ballungsraum São Paulo das breiteste Angebot an Fachund Führungskräften im Industrie- und Dienstleitungsbereich. Die Paulistanos sind berühmt,
ja fast berüchtigt für ihre hohe Einsatzbereitschaft und Arbeitsmoral und werden aus diesem
Grunde gelegentlich als "Workaholics" bezeichnet.
Verglichen mit Deutschland ist die Fluktuation in brasilianischen Unternehmen sehr hoch.
Nur multinationale Konzerne bilden hier eine Ausnahme, da sie höhere Löhne zahlen.
Brasilianische Arbeitskräfte sind äusserst mobil und wechseln leicht ihren Einsatzort. So
sind seit Jahren Migrationstendenzen aus dem Norden und Nordosten in Richtung Süden/
Südosten zu beobachten. In grossen Städten werden oft Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz
von ein bis zwei Stunden in Kauf genommen.
Da die Schulzeit ein Jahr kürzer ist als in Deutschland und auch das Studium in der Regel
rasch abgeschlossen wird, sind die meisten brasilianischen Hochschulabsolventen noch
sehr jung. Viele dieser 22- bis 25jährigen Jungakademiker mussten ihr Studium selbst
finanzieren und verfügen daher über mehrjährige Berufserfahrung. Anders als in Deutschland findet man aus diesem Grunde nicht selten Führungskräfte, die noch keine 40 Jahre alt
sind.
Oft steht eine deutsche Firma vor der Wahl, entweder einen Mitarbeiter des Stammhauses
für einige Jahre nach Brasilien zu entsenden oder eine lokale Kraft einzustellen, die erstens
billiger und zweitens kompetenter als deutsches Personal ist. Deutsche Fach- und
Führungskräfte benötigen in aller Regel erst eine längere Einarbeitszeit, um sich an das
neue kulturelle Umfeld und die Umgangsformen in Brasilien zu gewöhnen. Entscheidend ist
letztlich, was für die deutsche Firma wichtiger ist: lokales Know-how oder eine enge
Bindung an das Mutterhaus. Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber auch das
sogenannte "Prinzip der Proportionalität" zu berücksichtigen. Zum Schutz des
Arbeitsmarktes müssen in allen Firmen mit mehr als drei Mitarbeitern wenigstens zwei
Drittel der Arbeitnehmer Brasilianer sein.
Arbeiten:
Für eine berufliche Tätigkeit in Brasilien benötigen Ausländer sowohl eine Aufenthaltsals auch eine Arbeitsgenehmigung. Die Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als
Dauervisum "Visto Permanente" oder als befristetes Visum "Visto Temporário" erteilt und
muss bei den zuständigen Stellen in Brasilien beantragt werden.
Die für die Arbeitsaufnahme in Brasilien benötigte Arbeitserlaubnis muss vom künftigen
Arbeitgeber beim brasilianischer Arbeitsministerium beantragt werden. Dieser Antrag ist
zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Reihe weiterer Unterlagen vorzulegen. Das
zuständige Konsulat im Ausland kann das Visum erst ausstellen, wenn die Genehmigung
des Ministeriums vorliegt.
Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einer brasilianischen Firma oder einem öffentlichen Verwaltungsorgan des Staates, Bundes oder einer
Kommune haben, wird vom zukünftigen Arbeitgeber bei der Behörde "CGIg - Coordenação
de Imigração do Ministério de Trabalho" für Einwanderungsfragen gestellt.
Grundsätzlich müssen vom Arbeitnehmer Lebenslauf, Zeugnisse, Dokumente über Ausbildung und Berufserfahrung so wie Daten zur Person - beglaubigte Fotokopie des Reisepasses - beigebracht werden. Diese Dokumente, die von brasilianischen Behörden anerkannt
werden sollen, müssen mit konsularischer Beglaubigung und Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden.
Zur Ausstellung eines Visums sind folgende Dokumente vorzulegen:
• der noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass
• zwei in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllte Antragsformulare, die bei der
Konsularvertretung ausgegeben werden
• zwei gleiche 3x4cm grosse Fotos
• Antragssteller über 18 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
Visagebühr von ca. € 128,00 Überweisung auf das Konto der Brasilianischen Botschaft,
Konsularabteilung - Aufgrund eines Sonderabkommens sind deutsche Bundesbürger von
der Zahlung dieser Gebühr befreit.
Zeitvisa erteilen die konsularischen Vertretungen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren,
eine Verlängerung kann vom Arbeitgeber unter Angabe entsprechender Gründe beim
Justizministerium beantragt werden. Je nach Sachlage kann ein solches Zeitvisum in ein
Dauervisum umgewandelt werden. Mitreisende Ehegatten und Kinder sind in der Regel
nicht berechtigt, eine von brasilianischer Seite bezahlte Berufstätigkeit aufzunehmen.
Wer über ein entsprechendes Visum verfügt, kann sowohl private als auch beruflich
benötigtes Umzugsgut steuerfrei nach Brasilien einführen. Bei einem Aufenthalt von mehr
als 90 Tagen muss der Inhaber eines Zeit- bzw. Dauervisums innerhalb von 30 Tagen nach
seiner Einreise bei der nächstgelegenen Bundespolizeistelle vorstellig werden. Erst dann
kann er sich bei der zuständigen Steuerbehörde "CPF - Cadastro de Pessoas Fisicas" registrieren lassen. Diese CPF-Nummer ist nicht nur für steuerliche Belange, sie ist auch erforderlich um ein Bankkonto zu eröffnen.
Deutsche Staatsbürger, die sich geschäftlich in Brasilien aufhalten, sind inzwischen von der
Visumspflicht befreit, wenn der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.
Entsandte Fachkräfte benötigen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes, ein
Zeitvisum das beim Arbeitsministerium beantragt werden muss. In Ausnahmefällen kann
dieses Zeitvisum von der zuständigen konsularischen Vertretung für einen nicht v
erlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums
erteilt werden. Dafür muss die brasilianische Firma allerdings die Dringlichkeit des Falles
schriftlich nachweisen.
Jeder Ausländer muss sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Bundespolizei
melden. Diese erteilt den Ausländerausweis "Cédula de Identidade de Estrangeiro". Dort
sind u.a. der Reisepass und das Original des Visumantrages vorzulegen. Der erste
Behördengang zur Anmeldung sollte vom Despachanten erledigt werden.
Behördengänge sind in der Regel eine langwierige Angelegenheit und sollten daher, wann
immer es geht, von einem Despachanten vorgenommen werden. Nach ca.90 Tagen ist der
Ausweis fertig. Um diesen abzuholen, muss der Antragsteller persönlich mit seinen
Familienangehörigen - einschliesslich Babys - erscheinen, um die Ausweise zu
unterschreiben. Zur Vermeidung von langem Schlangestehen sollte man sich vom
Despachanten begleiten lassen. Und wer sich noch nie als Verbrecher fühlte, bekommt
auch dazu Gelegenheit. Denn das Abnehmen von Fingerabdrücken ist fester Bestandheil
der Prozedur, die im Volksmund "Klavierspielen" genannt wird.
Gute Despachanten sind deshalb auch daran zu erkennen, dass sie ein Tuch zur Hand
haben, mit dem man sich die Farbe wieder abwischen kann.
Der nächste Pflichtauftritt ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzministerium, um die
Steuerkarte "CIC" zu bekommen. Diese muss beim zuständigen Finanzamt beantragt
werden. Vorzulegen sind Reisepass und eine beglaubigte Kopie des Protokolls der
Anmeldung bei der Bundespolizei. Nach ca. 14 Tagen ist das "Cadastro de Pessoas Físcas
- CPF" - früher auch CIC genannt - fertig. Die Angabe dieser Steuerregisternummer wird bei
vielen Angelegenheiten verlangt, z.B. beim eines Autos, bei der Anmietung einer Wohnung
oder der Eröffnung eines Bankkontos. Da der Verzicht auf Heim, Vehikel und
Bankverbindung für 1-2 Monate - solange dauert der gesamte Papierkram - nicht unbedingt
jedermanns Sache ist, empfiehlt sich´s, einen Ausweg zu suchen. Mitunter eröffnet die eine
oder andere Bank auch ohne CPF ein provisorisches Konto oder der Arbeitgeber stellt
vorübergehend ein Firmenauto zur Verfügung. Brasilien ist das Land der Auswege durch
die Hintertür. Daher unser Tipp: Kollegen fragen!!
Ihre Unterschrift ist Gold wert!
In Brasilien hängt vieles am Namen, bzw. an Ihrer Unterschrift. Diese wird von allen Seiten
aufs genaueste kontrolliert und vor allem auf Richtigkeit überprüft. Hierfür wurden eigens
"Carórios" eingerichtet. Hier sind Unterschriftenproben aller "wichtigen" Persönlichkeiten
hinterlegt und Dritte haben die Möglichkeit hier registrierte Unterschriften auf Echtheit zu
prüfen. Hinterlegen Sie am besten gleich auch Ihre Unterschrift beim nächsten Cartório,
dies kostet nicht viel, wird jedoch spätestens beim Unterzeichnen des Mietvertrages
gebraucht.
Lebenshaltungskosten
Generell ist festzustellen, dass Brasilien schon lange keine "Billigland" mehr ist. Das erste
Schockerlebnis haben Deutsche, die nicht an die Spitzenpreise von Berlin, Hamburg oder
München gewöhnt sind, spätestens bei der Wohnungssuche.
In den besseren - die anderen sollte man vergessen - Vierteln ist unter R$ 20 bis R$ 30 pro
Quadratmeter Nettowohnfläche nur selten ein passables Zuhause zu finden. In der Regel
werden monatlich zwischen 0,7 und 12% des Wohnungswertes verlangt. Hinzu kommt das
"Condomínio", Kosten für Pförtner, Fahrstuhl, Swimmingpool etc., das zwischen R$ 300
und R$ 1.500 monatlich schwanken kann.
Die Gesamtkosten - Miete & Condomínio - belaufen sich dann auf R$ 2.300 bis 4.000 für
eine Drei-Zimmerwohnung je nach Wohnlage und Grösse. Die jährlich anfallende
Grundstückssteuer "IPTU" - bei Wohnhäusern ist diese natürlich erheblich billiger als bei
Häusern - muss in Brasilien vom Mieter bezahlt werden. Je nach Wohnlage sind das für
eine Drei-Zimmerwohnung zwischen R$ 550 und R$ 3.000 im Jahr.
Da in den Städten kaum etwas ohne Auto geht, sollte man sich auf jeden Fall überlegen, ob
man sich ein eigenes Fahrzeug anschafft. Gebrauchtwagen sind in Brasilien sehr teuer. Die
Preise für in Brasilien gefertigte Kleinwagen z.B. Opel Corsa - sind mit denen in Deutschland vergleichbar, während aus Europa importierte Wagen mindestens 30% teurer sind als
dort. Zu den Kosten der Fahrzeughaltung kommt noch die Kfz-Versicherung und die einmal
im Jahr fällige "IPVA - Kraftfahrzeugsteuer" mit ca. R$ 400 bis R$ 1.200 dazu.
Sehr teuer sind in Brasilien die deutschen Schulen, die von privater Hand geführt werden. Die monatlichen Schulgebühren liegen zwischen R$ 400 und R$ 750
THAILAND
Thailand ist nicht nur Sex-Tourismus und Lieferant für heiratswillige Frauen. Thailand hat
traumhafte Strände, ein herrliches Klima und sehr freundliche Menschen. Ausserdem ist
das Land nicht teuer, also eine gute Basis zum Auswandern. Tatsächlich sind es mehr die
alleinstehenden Männer, die es hierhier zieht. Eben wegen der traumhaften Frauen, die aus
Dankbarkeit über die Möglichkeit eines normalen, sorglosen Lebens derartige Wärme
zurückgeben, dass es für viele Männner keine anderen Frauen als Thailänderinnen geben
kann. Sicher wird auch jeder, der das einmal ausprobiert hat, dabei bleiben. Thailand ist für
diese Zielgruppe sehr zu empfehlen, hier sind die Einwandeurngsbestimmungen.
PETITION
1.1 “Petition“ bedeutet ein Antragsgesuch zur vorübergehenden Einreise ins Königreich.
1.2 “Officer“ bedeutet der bearbeitende Beamte wie im Einwanderungsgesetz von 1979,
Abteilung Einwanderungsamt, festgelegt.
1.3 “Authorized Officer“ bedeutet der vom Nationalen Polizeiamt bestimmte bearbeitende
Beamte, welcher bevollmächtigt ist die vorübergehende Einreise für Ausländer ins
Königreich zu bewilligen, gemäss Artikel 35 des Einwanderungsgesetz von 1979.
Thema 1: Gesuch (Petition)
A. Das Gesuch vom Ausländer kann unter der Bedingung eingereicht werden, dass der
Pass oder die passersetzenden Dokumente korrekt und genügend sind und von der thailändischen Regierung anerkannt werden. Der Einreisestempel oder die Zustimmung wird an
der Anhörung erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis soll aber die Gültigkeit des Passes oder der
Passersatzdokumente nicht überschreiten.
B. Der mögliche Antragssteller muss durch die Einwanderungs-Kontrollpunkte einreisen,
entweder Hafen, Station oder dem vom Minister bewilligten Ort und der Antragsstellerber
muss gänzlich durch den Beamten kontrolliert werden.
C. Die Bewilligung für einen Ausländer zum vorübergehenden Aufenthalt, während der Antrag noch unter Bearbeitung ist, soll kurzzeitig nicht verfügbar sein. Der Beamte kann,
während auf den Antragsbescheid gewartet wird, einen befristeten Aufenthalt gewähren, so
oft er/sie will, dieser soll aber die Gesamtdauer von 30 Tagen nicht überschreiten.
Die oben erwähnte Zusage und die Beurteilung müssen innerhalb einer unter Punkt 8 vorgegebenen Frist abgeschlossen sein, wobei der Entscheid feststehen sollte.
Thema 2
Verlängerung der Aufethaltsbewilligung
D. Die Abwägung der Bewilligung für einen Ausländer zum vorübergehenden Aufenthalt im
Königreich soll entsprechend den folgenden Bestimmungen und ergänzenden Dokumenten
erfolgen:
E1 Auf Grund von Geschäftszwecken, wie der Wichtigkeit in einer Firma oder in einer Teilhaberschaft etc.zu arbeiten.Jede Erlaubnis soll die Dauer von 1 Jahr nicht überschreiten.
Kriterien:
(1) Der Ausländer muss einen Einreisebewilligungsstempel zur vorübergehenden Einreise
erhalten und
(2) Der Ausländer muss ein ratenmässiges Gehalt erzielen, welches dem beigelegten Ratendokument entspricht und
(3) Das Geschäft muss ein registriertes Kapital von nicht weniger als 2 Millionen Baht
haben und
(4) Das Geschäft muss die von einem geprüften Buchhalter überprüfte und bestätigte
Jahresendbilanz vorlegen. Diese dient dazu den finanziellen Status, die Stabilität und die
Geschäftsbetstätigung aufzuzeigen. Im Gesamten muss die Bilanz ein Eigenkapital von
nicht weniger als 1 Million Baht aufzeigen und
(5) Das Geschäft muss den von einem geprüften Buchhalter überprüften und bestätigten
Endjahresgewinn oder-Verlust unterbreiten. Im Gesamten muss das ganze Einkommen
einen höheren Betrag aufzeigen als das ganze Salär/ Gewinn, welches dem Angestellten
bezahlt wird und (6) Dieses Geschäft dient der Notwendigkeit Ausländer einzustellen und
(7) Das Geschäft muss ein Verhältnis von ausländischen und thailändischen Angestellten
von 1:4 aufweisen und (8) Die folgenden Geschäftszweige sind von diesen Pflichten in
Punkt (3), (4) und (5) freigestellt und werden nachsichtig behandelt in der Anzahl der Thais,
wie angegeben in Punkt (7), wo ein Verhältnis von 1 Ausländer zu 1 Vollzeitangestellten
Thai angewendet werden kann
Benötigte Dokumente:
1. Antragsformular
2. Passkopie des Antragstellers
3. Annahmeschreiben für die Einstellung eines Ausländers am Arbeitsplatz (muss dem
Format der Einwanderungsbehörde folgen).
4. Kopie der Arbeitserlaubnis
5. Kopie der Firmenregistrationsdokumente, z.B. Firmenurkunde etc. Das Dokument soll
nicht älter als 6 Monate sein.
6. Kopie der aktuellen Teilhaberliste (vom Urkundenbeamten ausgestellt, nicht älter als 6
Monate.
7. Kopie der letzten Revision
8. Kopie des letzten Verrechnungssteuerbeleges, mit der Darstellung aller Angestellten und
den Namen aller Ausländer.
9. Kopie der letzten beim Sozialamtsbeamten eingereichten Sozialsteuerzahlung (Sor
Por Sor 1-10)
10. Dokumente oder massgeblich unterstützende Dokumente, welche die Wichtigkeit des
Ausländers für die Firma darstellt.z.B. Per Stelleninserat sucht die Frima einen Thai
Kandidaten aber kein Thai bewirbt sich etc.
E.2 Im Fall, dass der Bedarf besteht ein Geschäft zu führen, das im
- Regierungssektor
- Allgemeine Organisationen
- Staatsunternehmen oder
- anderen Organisationen
wo entweder der Regierungssektor und/oder das Staatsunternehmen mehr als 50% investiert hat oder irgendeine andere gemäss der Verfassung gegründete unabhängige Organisation.
Ermöglicht für nicht länger als 1 Jahr pro Antrag zu bleiben.
Kriterien:
(a) Internationaler Handel (Repräsentations-Büro)
(b) Regional-Büro
(c) International Companies (Branch office) Internationale Firmen (Zweigstellen)
(1) Der Ausländer muss im Besitz eines Einreisestempels für eine vorübergehende Einreise
sein und
(2) eine Bestätigung und Anfrage von diesem Sektor oder dieser Organisation vorweisen.
Benötigte Dokumente:
1. Ein Plan, der das Büro und den Arbeitsplatz des Antragstellers zeigen.
2. Andere Dokumente welche das Untersuchungskomitee erbitten könnte.
3. Geschäfte, welche in Übereinstimmung mit Punkt (8) gegründet wurden, müssen die
Dokumente aufgeführt unter 6,7 und 11 nicht vorbringen.
1. Antragsformular
2. Passkopie des Antragstellers
3. Kopie der Arbeitserlaubnis
4. Bestätigungsschreiben, welches um eine Verlängerung ersucht, ausgestellt durch die
Regierungsabteilung Allgemeine Organisationen Staatsunternehmen oder andere
Organisationen wo entweder der Regierungssektor und/oder das Staatsunternehmen mehr
als 50% investiert hat oder irgendeine andere gemäss der Verfassung gegründete unabhän
-gige Organisation.
5. Im Fall dass der Regierungssektor und/oder das Staatsunternehmen mehr als 50%
investiert hat, muss die Teilhaberliste eingereicht werden.
E.3 Touristenvisa
Bewilligung für maximal 30 Tage pro Besuch aber nicht länger als 90 Tage total.
Kriterien:
(1) Der Ausländer muss im Besitz eines vorübergehenden Touristen Einreisestempels sein
und
(2) nicht einer Nationaliät oder einem Typ angehören, welche die Einwanderungsaufsicht
angibt.
Benötigte Dokumente:
1. Antragsformular
2. Passkopie des Antragstellers
E.4 Im Fall einer Investition von nicht weniger als 3 Millionen Baht.
Ermöglicht für nicht länger als 1 Jahr pro Antrag zu bleiben.
Kriterien:
(1) Der Ausländer muss im Besitz eines vorübergehenden Touristen Einreisestempels sein
und
(2) ins Königreicht einreisen bevor der Antrag in Kraft tritt und auf Grund einer Investition
von nicht weniger als 3 Millionen Baht eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und
(3) Den Nachweis erbringen, dass nicht weniger als 3 Millionen Baht ins Königreich überwiesen wurden und
(4) Den Investitionsnachweis erbringen, dass ein Apartement/Eigentumswohnung vom Entwickler oder vom betreffenden Sektor für nicht weniger als 3 Million Baht erworben wurde
oder
(5) Den Investitionsnachweis erbringen, dass nicht weniger als 3 Millionen Baht auf ein
thailändisches Festgeldkonto einbezahlt wurden. Die Bank muss mindestens zu über 50%
von Thais gehalten werden, oder
(6) Den Investitionsnachweis erbringen, dass Regierungsobligationen im Wert von nicht weniger als 3 Millionen Baht erworben wurden oder
(7) Den Nachweis erbringen, dass unterschiedliche Investitionen gemäss den Punkten (4),
(5) oder (6) im Wert von nicht weniger als 3 Millionen Baht getätigt wurden.
Benötigte Dokumente:
1. Antragsformular
2. Passkopie des Antragstellers
3. Kopie der Geldüberweisung vom ausländischen Konto auf das thailändische Konto.
4. Kopie des Kaufvertrages und Kopie der Registrietungsbescheinigung des Eigentümerwechsels, ausgestellt durch das Landamt oder ähnliche Abteilung. (In Fall des Erwerbs
eines Apartements/ Eigentumswohnung.
USA
Die USA ist natürlich das klassischste aller Auswanderungsländer. Die Vielfalt von
Landschaften und Klimazonen macht die USA zu einem der schönsten Länder der Welt.
Für Europäer ist die Einwanderung im Vergleich zu anderen auch noch verhältnismässig
einfach, besonders wenn man einen guten Beruf hat und arbeiten will. Allerdings ist die
USA trotz des relativ heute günstigen Kurses von Euro nach Dollar immer noch teuer,
besonders was den Immobilienerwerb betrifft.
In näherer Zukunft sollen ausserdem die Einwanderungsbestimmungen für Europäer
verschärft werden, da die US-Regierung die Zuwanderung radikaler Islamisten befürchtet.
Die Terror-Hysterie in Europa und Nordamerika ist für die Auswanderung auch nicht gerade
fördernd. Daher scheidet das Land für unsere Zwecke aus. Wen es dennoch dorthin zieht,
hier die Einwanderungsbestimmungen:
Der US-Kongress hat kürzlich eine Reform des Einwanderungsgesetzes verabschiedet.
Viele der Klauseln gelten dabei hautpsächlich für illegale Einwanderer.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, allen undokumentierten Einwanderern, die sich innerhalb
eines Jahres bei den Behörden registrieren lassen, ein spezielles Visum auszustellen
(„Z visa“). Das Visum erlaubt ihnen und ihrer Familie den rechtmäßigen befristeten
Aufenthalt und die Aufnahme einer Arbeit in den USA. Die Betroffenen müssen die
englische Sprache beherrschen bzw. lernen, ihre ausstehende Steuerschuld begleichen
sowie eine Strafgebühr zahlen. Für einen unbefristeten Aufenthalt muss das Familienoberhaupt ins Herkunftsland ausreisen und von dort aus einen Antrag stellen, darf aber während
der Bearbeitung des Gesuchs in die USA zurückkehren. In der jüngeren Geschichte der
USA gab es etwa alle zehn Jahre eine Amnestie für undokumentierte Einwanderer
(vgl. MuB 8/03).
Eine weitere Möglichkeit für Migranten, für eine befristete Zeit in den USA zu leben und zu
arbeiten, bietet das im Gesetzentwurf vorgesehene zeitlich begrenzte Gastarbeiterprogramm („Y visa“). Es sieht vor, 200.000 ausländische Arbeitskräfte ins Land zu holen, um
freie Stellen zu besetzen, für die sich auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt niemand findet.
Die Aufenthaltserlaubnis ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Sie kann zweimal verlängert
werden, vorausgesetzt der Arbeiternehmer verlässt die USA zwischen den Verlängerungen
für jeweils ein Jahr.
Wegen der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften sollen in Zukunft die Einwanderungsquoten insgesamt erhöht und mit der Einführung eines Punktesystems gesteuert werden.
Danach sollen Ausbildung (25 %), berufliche Qualifikation (50 %) und Englisch-Kenntnisse
(15 %) für den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung stärker honoriert werden als v
erwandtschaftliche Bindungen (10 %).
Entsprechend den Forderungen der Republikaner soll als weiterer Schwerpunkt des neuen
Gesetzes schärfer gegen illegale Einreisen an der amerikanisch-mexikanischen Grenze
vorgegangen werden, u. a. durch eine Verdopplung der Zahl der Grenzpolizisten.
Vorgesehen sind darüber hinaus höhere Strafen für Menschenschmuggler sowie für
Arbeitgeber, die Immigranten ohne gültige Papiere beschäftigen.
Über das neue Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht wird seit Anfang des Jahres im
Kongress diskutiert. Bereits im vergangenen Jahr war eine Novellierung gescheitert.
US-Präsident George W. Bush (Republikaner) hat die Reform zu einem Kernanliegen
seiner zweiten Amtszeit erklärt. Mit dem Gesetzesentwurf stößt er jedoch in seiner eigenen
Partei auf Widerstand. Viele Konservative verurteilen die Legalisierung der
undokumentierten Einwanderer als unangemessene Amnestie für Gesetzesbrecher. Für sie
hat die Sicherung der Südgrenze oberste Priorität, um illegale Grenzübertritte so schnell
wie möglich zu stoppen.
Einige Demokraten bezeichnen hingegen die Einschränkung des Familiennachzugs im
Rahmen des Punktesystems als unsozial. Auch kritisieren sie die geplante Einführung des
Gastarbeiterprogramms. Mit Unterstützung der Gewerkschaften warnen sie vor LohnDumping und der Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer.
Die endgültige Abstimmung über das neue Einwanderungsgesetz sollte ursprünglich im
Juni erfolgen. Die Mehrheit der Senatoren lehnte allerdings einen Antrag auf Verkürzung
der Debatte ab. Nur 38 Demokraten und sieben Republikaner der insgesamt 100 Senatoren
sprachen sich Anfang Juni dafür aus, die Gesetzesvorlage zur Abstimmung zu bringen.
Notwendig wären mindestens 60 Stimmen gewesen. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf
ganz von der Tagesordnung genommen. Damit ist die Neufassung des USEinwanderungsgesetzes vorerst vertagt. Republikaner und Demokraten stellten Mitte Juni
in Aussicht, das Gesetz allerdings noch vor Beginn der Parlamentsferien am 4. Juli zu
verabschieden, sofern eingebrachte Änderungsvorschläge berücksichtigt werden.
Derweil hat die Regierung ihre Pläne für schärfere Einreisebestimmungen bei EU-Bürgern
bekräftigt. Laut US-Heimatschutzminister Michael Chertoff (Republikaner) seien die USA
mit der Visa-Freiheit für Europäer durch Terrorpläne von Islamisten „verwundbar“. Daher
müssten sich Reisende ohne Visum zukünftig 48 Stunden vor Abflug in die USA im Internet
registrieren und einen Fragebogen ausfüllen.
ARGENTINIEN
Das riesige Argentinien war schon immer ein beliebtes Auswanderziel für Europäer.
Besonders Italiener sind hier zu Zig-Tausenden eingewandert, so dass grosse Teile des
Landes europäisch geprägt sind. Die verschiedenen Klimazonen von tropisch bis arktisch
machen Argentinien zu einem Land, dass praktisch die Eigenschaften eines gesamten
Kontinents vereinigt. Der Platz ist so gigantisch, dass man noch völlig unbewohnte
Landstriche antrifft.
Argentinien ist somit zum Auswandern absolut zu empfehlen. Allerdings wird das ganze von
der Politik getrübt. Auch hier sind die Einwanderungshürden wie auch in Brasilien recht
hoch gehängt, und Otto Normalbürger wird es kaum schaffen, hier Fuss zu fassen. Preislich
ist das Land noch akzeptabel, aber keinesfalls billig. Die Einwanderungsbestimmungen sind
folgende:
Für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung müssen sind folgende
Dokumente beim zuständigen argentinischen Konsulat vorgelegt werden:
- Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist
- polizeiliches Führungszeugnis der letzten fünf Jahre
- Geburtsurkunde, beglaubigt
- Arbeitsvertrag in spanischer Sprache in zweifacher Ausfertigung (falls Arbeitsverhältnis
Grund der Einreise ist)
- 2 Passbilder (schwarz-weiß, 4 x 4cm, ohne Brille)
- ärztliches Gesundheitszeugnis; muss vom zuständigen Arzt (Auskunft im Konsulat) des
Heimatlandes ausgestellt werden
- bei Verheirateten: beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, möglicherweise auch
- Scheidungsurkunde
- bei Verwitweten: beglaubigte Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- bei Einreise aufgrund von Familienangehörigkeit: Kopie des argentinischen Documento
Nacional de Identidad (DNI) des entsprechenden Angehörigen (Eltern bzw. Ehepartner)
Fragen beantwortet das Depto. Radicación temporaria y definitiva, Edificio 4, Migraciones,
Tel.: 0054-11-4317-0303.
Wichtig: sämtliche Urkunden, die nicht in spanischer Sprache abgefasst sind, müssen von
einem beim
Colegio de Traductores Públicos de la Ciudad de Buenos Aires Av. Callao 289, 4.
Stock,
Tel.: 0054-11-4371 8616,
[email protected], www.traductores.org.ar
eingetragenen Übersetzer übersetzt werden.
Wichtig: Informieren Sie sich über aktuelle Änderungen beim jeweiligen Konsulat!
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann nach Ablauf der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung beantrag werden.
Voraussetzungen (s. Disposición Nr. 315/99):
-Beim Personenstandsregister des Wohnsitzes in Argentinien muss das Documento
-Nacional de Identidad "DNI" beantragt und von diesem ausgestellt worden sein.
-Bei der Polizei muss ein Antrag auf Erteilung einer Kennkarte (Cédula de Identidad)
gestellt worden sein und die Karte muss ausgestellt worden sein.
- Identitätsnachweis
- Antrag auf Wechsel des Status unter Vorlage einer beweiskräftigen Beglaubigung, dass
die vorläufige Aufenthaltserlaubnis ordnungsgemäß erworben wurde.
- Nachweis eines ununterbrochenen legalen Aufenthalts im Land von mindestens drei
Jahren
- Gültiges polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von der Policia Federal Argentina
- Gesundheitszeugnis
Fragen beantwortet das Depto. Radicación temporaria y definitiva, Edificio 4, Migraciones,
Tel.: 0054-11-4317-0215 oder 4317-0237
Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch direkt beantragt werden, wenn die
entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Angehörige von argentinischen
Staatsangehörigen können die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ohne weiteres direkt
beantragen.
Residente temporario befristete Aufenthaltsgenehmigung bis zu einer Dauer von 3 Jahren (oder kürzer)
In diese Gruppe können eingeordnet werden (s. Art 23)
- Arbeitnehmer (trabajadores migratorios)
- Fachpersonal, das wissenschaftliche, technische oder beratende Funktionen ausübt (z.B.
Wissenschaftler)
- Leitungs-, Verwaltungs- und technisches Personal, das zur Wahrnehmung bestimmter
Aufgaben einreist
- Unternehmer, die Investitionen von mind. 100.000 Pesos durchführen; die Investitionen
müssen im Interesse Argentiniens liegen
- Rentner
- Studenten sowie Schüler ab der Sekundarstufe I
- Sportler, Künstler, Geistliche anerkannter Religionen,
- behandelte Patienten,
- Akademiker im Auftrag einer Hochschule
- Asylanten, Flüchtlinge, Personen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden,
- Bürger der MERCOSUR- und assoziierten Staaten
- Personen, deren Einreise nach Ermessen des Innen- oder Außenministeriums im
argentinischen Interesse liegt.
Arbeiten
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einwanderung nach Argentinien ist
wahrscheinlich, dass man dort eine Arbeitsstelle findet bzw. gefunden hat.
Hilfe bei der Jobsuche kann man evt. bei der AHK Argentinien finden. Dort gibt es eine
Stellenbörse, um qualifizierten Deutschen bei der Suche einer
Arbeitsstelle in Argentinien, sowie umgekehrt, in Argentinien ansässigen Unternehmen bei
der Suche nach deutschsprachigen Personen zu helfen.
Weiter kann man sich auch hier nach Stellenangeboten umschauen:
www.bumeran.com.ar
www.computrabajo.com.ar
www.ar.acciontrabajo.com
Am Aussichtsreichsten ist aber sicher ein Suchen und Bewerben vor Ort in Argentinien.
Auch in Argentinien gibt es ein Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht.
Die Frage der Anwendung grade genannter argentinischer Rechtsvorschriften unterscheidet
das argentinische Recht aufgrund des jeweiligen Aufenthaltstatus, also danach, ob man zur
Gruppe der residente temporario oder permanente gehört, also eine Aufenthaltsgenehmigung auf Dauer hat, oder zur Gruppe mit dem Status transitorio gehört.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Da leben, wo andere teuer Urlaub machen, das ist der Traum von vielen Auswanderern.
Die Dominikanische Republik ist landschaftlich ein Paradies. Preislich leider nicht. Durch
den vielen Tourismus sind die Preise recht hoch, doch wenn man sich an die einheimische
Bevölkerung anpasst und Abstriche in seiner Lebensqualität hinnimmt (die bekommt man ja
auf anderer Seite mehrfach wieder zurück) lässt es sich schon ganz gut über die Runden
kommen. Die Einwanderung ist (noch) reltiv einfach, so dass man nichts anderes sagen
kann, als "traumhaftes, empfehlenswertes Land".
Die Voraussetzungen zur Antragstellung sind folgende:
Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia Definitiva)
Ein entsprechendes, an den Präsident des Landes gerichtetes Gesuch muss dem Innenund Polizeiministerium eingereicht werden. Diesem Gesuch müssen mindestens unter
anderem folgende Dokumente beigelegt werden:
- ein Strafregisterauszug aus dem letzten Wohnsitzland des Bewerbers beglaubigt durch
ein dominikanisches Konsulat in diesem Land und, falls er nicht in Spanisch abgefasst ist,
durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt.
-eine Geburtsurkunde aus dem Geburtsland des Bewerbers beglaubigt durch ein
dominikanisches Konsulat im Geburtsland und, falls sie nicht in Spanisch abgefasst ist,
durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt
-eine Photokopie der durch die Einwanderungsbehörde ausgestellten Residenzkarte mit
dem Ausstellungsdatum
-Zwei durch die Einwanderungsbehörde ausgestellte Bescheinigungen über die Ausstellung
der Aufenthaltserlaubnis (Residencia definitiva) an den Bewerber bzw. über das Vorhandensein eines zur Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Garantieschreibens
- Ein zusätzliches, vor einem Notar unterzeichnetes Garantieschreiben von Seiten einer
Person, welche die Verantwortung für die Rechtschaffenheit und die wirtschaftliche Solvenz
des Bewerbers übernimmt.
- Falls der Bewerber Grundeigentum in der Dom Rep hat, eine Kopie des entsprechenden
Grundstücktitels
Die Gewährung der dominikanischen Staatsangehörigkeit liegt im freien Ermessen des
Präsidenten des Landes, der bei deren Gewährung ein entsprechendes, im Amtsblatt zu
publizierendes Dekret erlässt. Die schon gewährte Staatsangehörigkeit kann auch später
unter gewissen Voraussetzungen unter Umständen widerrufen werden.
Das Verfahren zum Erwerb der dominikanischen Staatsangehörigkeit dauert normalerweise
zwischen 1 und 2 Jahren (wobei -wie leider immer in diesem "Paradies"- die durch den
dominikanischen Superschlendrian und die Korruption begründeten Vorbehalte zu machen
sind)
Nach dem Erwerb der dominikanischen Staatsangehörigkeit muss sich der neue Bürger
mindestens 1 Jahr ohne Unterbruch im Land aufhalten.
Um möglichst schnell und ohne Enttäuschungen und Rückschläge ans Ziel zu
gelangen, sollte zur Durchführung dieses Verfahrens unbedingt ein absolut vertrauenswürdiger und zuverlässiger Anwalt angeheuert werden. Dies ist in diesem Land angesichts der
grossen Zahl von unseriösen und betrügerischen Anwälten nicht gerade einfach ! Auch die
Kosten sollten natürlich in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden (mit grösster
Wahrscheinlichkeit fallen auch saftige Bestechungsgelder an)
Touristen und Rentner, die Geld ausgeben, sind willkommen, ebenso Investoren, die
Unternehmen aufbauen und Arbeitsplätze schaffen.
Als gut gelten auch die beruflichen Chancen für Konstrukteure, Mediziner, Zahnärzte,
Computer- und Elektronikspezialisten. Allein in der Dominikanischen Republik leben gut 20
000 Zuwanderer aus Alemania - Schätzungen zufolge sind das weit über die Hälfte aller
Karibik-Deutschen. Etliche von ihnen haben sich eine «Goldene Nase» verdient.
Mancher kommt mit einer Würstchen- oder Bierbude über die Runden, viele sind aber auch
illegal hier. Andere haben nicht einmal mehr Geld für den Heimflug und wenden sich dann
Hilfe suchend an die Deutsche Botschaft in Santo Domingo, wie dort bestätigt wird. Aber
auch die verschenkt keine Tickets.
Gerade Rentner und Pensionäre, die sich ihr Geld aus Deutschland überweisen lassen,
freuen sich über Sonne, Sand, preiswerte Einkäufe und günstige Immobilien. Wer 1000
Euro im Monat zur Verfügung hat, kann hier leben, ohne dabei jedoch große Sprünge
machen zu können.
«Eine schnelle Daueraufenthaltsgenehmigung ist innerhalb von 45 Tagen möglich für den,
der bei der Banco Central mindestens 200 000 US-Dollar als Investition deponiert», sagt
Thomas Kirbach, Geschäftsführer der Deutsch-Dominikanischen Wirtschaft- und
Tourismus-Kammer in Santo Domingo. Von jedem, der im Land bleiben und sich mit der
«Permiso de residencia» - der Aufenthaltserlaubnis - Zeit lassen will, «wird generell eine
gewisse Solvenz verlangt.»
Die «Residencia» kann auch durch Bürgen und andere Sicherheiten erlangt werden. Hinzu
kommen etwa 1700 US-Dollar (rund 1612 Euro) für einen guten Anwalt. Mit der
«Residencia» gibt es automatisch und kostenlos auch die Cedula, den Ausweis. Die Steuer
- und Abgabenlast ist in der «Dom Rep» wie auf den meisten Inseln etwas niedriger als in
Deutschland. «Machen Sie einen längeren Probeurlaub oder mehrere. Lernen Sie die Sprache und Mentalität des Landes und erkunden sie die Marktsituation in ihrem Metier», rät
Gerhard Ehlert aus Schleswig-Holstein, der seit 30 Jahren in Santo Domingo lebt.
CHILE
Für Einwanderer findet das Dekret Nr. 1094 vom 19. Juli 1975, ergänzt durch
das Ausländerreglement Nr. 597 vom 14.6.1984, Anwendung.
Visum zur vorübergehenden Arbeitsaufnahme
Ausländische Arbeitskräfte benötigen ein Visum "Residentes sujetos a contrato".
Es wird durch die zuständigen chilenischen Vertretungen im Ausland erteilt.
Das Einreisegesuch ist mit dem Arbeitsvertrag bei der Chilenischen Botschaft
in Bern einzureichen. Es ist jedoch üblich, dass der künftige Arbeitgeber
bei den zuständigen Behörden in Santiago (Arbeits- und Aussenministerium)
die notwendigen Schritte einleitet, welche zur direkten Visumerteilung durch
die chilenische Auslandvertretung führen. Dieses Visum wird in der Regel nur
noch an qualifizierte Arbeitnehmer mit Kaderfunktionen abgegeben.
Im Arbeitsvertrag muss sich der Arbeitgeber in einer Klausel verpflichten, die
Rückreise für den/die eingestellte/n Ausländer/in zu bezahlen, falls diese/r
nach Beendigung des Aufenthalts die Kosten nicht selbst bestreiten kann. Gesuchsteller
müssen ausserdem schriftlich erklären, sich innenpolitisch nicht zu
betätigen.
Im allgemeinen wird dieses Visum für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt,
und es kann je nach Gültigkeit des Arbeitsvertrags verlängert werden. Nach
einem Aufenthalt von zwei Jahren haben Ausländer/innen die Möglichkeit, die
"Permanencia definitiva" (Niederlassungsbewilligung) zu beantragen.
Visum zum vorübergehenden Aufenthalt
Das "Visa de residencia temporaria" wird an Investoren mit einem auf einer
chilenischen Bank deponierten Kapital von mind. USD 30'000.-- abgegeben.
Gültigkeit ein Jahr; nach Ablauf kann die "Residencia definitiva" (Aufenthaltsbewilligung)
beantragt werden.
Studentenvisum
Wird an Studenten einer Universität oder eines Instituts (z.B. Ina-cap) abgegeben.
Nach zwei Jahren und mit abgeschlossenem Studium kann die "Residencia
definitiva" beantragt werden.
Touristen
Schweizerische Touristen, die sich nicht länger als 90 Tage in Chile aufhalten
wollen, benötigen einen gültigen Pass, aber kein Visum. Touristen dürfen keine
bezahlte Tätigkeit annehmen. Die Aufenthaltsbewilligung kann auf jeder "Intendencia"
oder "Gobernacion regional" um weitere drei Monate verlängert
werden.
Einreise und Aufenthalt, Impfvorschriften
Gegenwärtig sind keine obligatorischen Impfungen vorgeschrieben. Da Impfvorschriften
kurzfristig ändern können, sollte man sich rechtzeitig bei der zuständigen chilenischen Vertretung, bei einem Reisebüro oder einer Fluggesellschaft
über die geltenden Bestimmungen erkundigen. Folgende Impfungen
sind indessen empfohlen: Hepatitis A + B, Typhus abdominalis, Tollwut und
Diphtherie-Tetanus.
Devisentransfer
Die Einfuhr von Devisen ist frei. Devisen können in jeder Bank verkauft werden.
Jede ausländische natürliche Person kann Devisen in einem offenen "Dollar"Konto bei irgendeiner Handelsbank deponieren. Kontoinhaber können jederzeit
frei darüber verfügen (Verkauf an Banken, Wiederausfuhr).
Auf Beträgen, die während einer im voraus bestimmten Frist angelegt werden,
wird ein Bankzins vergütet.
Es besteht zurzeit auch ein "freier (legaler) Markt", auf dem jede Person
Transaktionen ohne Einschränkung der Höhe tätigen kann.
Kapitaltransfer
Für einheimische oder ausländische natürliche und juristische Personen, welche
Kapital in Form von Devisen nach Chile transferieren lassen wollen, gelten folgende
Bestimmungen:
Der Transfer von Guthaben, die für ein bestimmtes Geschäft vorgesehen
sind, wird nach den Bestimmungen des Gesetzesdekretes Nr. 471 vom
17. Oktober 1977 behandelt.
Kapitalinvestitionen, die zur Gründung einer Firma oder zur Erhöhung des
Kapitals eines bestehenden Unternehmens bestimmt sind, unterliegen dem
Statut für ausländische Investitionen. Zuständig ist das Komitee für ausländische
Investitionen beim Wirtschaftsministerium.
Laut diesem Statut, das ausländische Investoren einheimischen gleichstellt also keine Vorzüge z.B. in Form von Steuervergünstigungen - , wird der
Rücktransfer von Kapital und Gewinn garantiert, ersteres ab dem 2. Jahr.
Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind sehr komplex. Personen,
die Kapital nach Chile transferieren wollen, sollten sich bei der Schweizerischen
Botschaft in Santiago de Chile über die jeweils geltenden Bestimmungen
erkundigen.
Investitionen
Kapitalinvestitionen können ebenfalls durch den Kauf von Schuldscheinen der
chilenischen Auslandschuld bei der Zentralbank erfolgen (Kapitel XIX der Devisenvorschriften,
"debt-equity swaps"). Der Investor kommt dadurch in den
Genuss einer 17 %-igen Vergünstigung. Für Interessenten gibt es in Santiago
darauf spezialisierte Büros.
Zollvorschriften
Bei der Einreise ist nur die Einfuhr von persönlichen Effekten ("efectos personales")
zollfrei: Kleider und persönliche Wäsche, Toilettenartikel, elektrischer
Rasierapparat, Fön, usw., sowie Reiseartikel und alle gebrauchten Artikel, die
dem persönlichen Bedarf dienen.
Für die Einfuhr von Hausrat wird ein Zollansatz von 11 % auf dem CIF-Wert
berechnet. Auf gebrauchten Waren erfolgt ein Zuschlag von 50 %. Zusätzlich
wird die Mehrwertsteuer von 18 % (auf CIF-Wert und Zollabgaben) erhoben.
Die Einfuhrvorschriften für Motorfahrzeuge ändern häufig. Es empfiehlt sich,
den konkreten Fall der zuständigen chilenischen konsularischen Vertretung zu
unterbreiten.
OFFIZIELLE VERTRETUNGEN
Vertretung der Schweiz in Chile
Schweizerische Botschaft (Embajada de Suiza)
Av. Américo Vespucio Sur 100, Piso 14
CL-Santiago (Las Condes)
Postadresse: Casilla 3875
CL-Santiago de Chile
Tel.: (00 562) 263 42 11
Fax: (00 562) 263 40 94
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eda.admin.ch/santiago
Chilenische Botschaft in der Schweiz
Eigerplatz 5
3007 Bern
Tel.: 031 371 07 45
Fax: 031 372 00 25
Tel.: 031 371 70 50 (Konsularabteilung)
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 10-12 Uhr
Chilenisches Konsulat
Konsularkreis: Ganze Schweiz ohne Kantone SO, BS, BL, FR, VD und NE.
St. Jakobs-Strasse 25
4052 Basel
Postadresse: Postfach 4002 Basel
Tel.: 061 277 52 38
Fax: 061 277 55 88
Chilenisches Konsulat
Konsularkreis: Kantone SO, BS und BL.
Chemin des Kybourg 1
1700 Freiburg
Postadresse: Postfach 119, 1707 Freiburg
Tel.: 026 481 35 35
Fax: 026 481 35 40
Konsularkreis: Kantone FR, VD und NE.
SCHWEIZERISCHE STAATSANGEHÖRIGE IN CHILE
Am 1.1.1999 wurden 646 Nur-Schweizer/innen und 3'104 Doppelbürger/innen
gezählt. Viele davon wohnen in Santiago.
Die Schweizervereinigung in Santiago besitzt einen Klub mit Restaurant,
Schwimmbad, Tennis- und Sportplätzen. Zusammen mit der angrenzenden
Schweizerschule bildet dieser Klub den Mittelpunkt aller Schweizerkolonien in
Chile. Adresse: Club Suizo, Av. Dublé Almeyda 2191, Ñuñoa/Santiago, Tel. 204
73 31. Weitere Schweizer Vereinigungen und Gruppierungen bestehen in Valparaiso
/ Vina del Mar, Concepcion, Los Angeles, Osorno, Punta Arenas, Temuco,
Traiguén, Valdivia und Victoria.
BOLIVIEN
Beantragung eines VisumsDie Republik Bolivien erteilt folgende Arten von Visa:
Diplomaten- und Dienstvisum
Touristenvisum
Visum für einen bestimmten Zweck
Studentenvisum
Transitvisum
mehrmalige Visa
Höflichkeitsvisum
Formular für die Beantragung eines Visums (PDF) Voraussetzungen und notwendige
Dokumente für die Erteilung eines Visums.
Vor Antragsstellung auf ein Visum in der Konsularabteilung der Botschaft oder in einem
Honorarkonsulat der Republik Bolivien sollte der Antragsteller überprüfen, ob Seine
Dokumente vollständig sind. Wenn Dokumente, übersetzungen oder Legalisierungen
fehlen, kann der Fall nicht bearbeitet werden.
Diplomaten und DienstvisumDieses Visum erhalten ausländische Inhaber von Diplomatenoder Dienstpässen sowie Interessenten aus Ländern, mit denen bilaterale Abkommen
bestehen. Das Visum wird ausschließlich durch die Botschaft Bolivien in Berlin erteilt.
TouristenvisumBolivien erteilt Touristenvisa im Rahmen der Gegenseitigkeit und in
übereinstimmung mit bilateralen und multilateralen Abkommen, die mit anderen Ländern
bestehen.
Zur Beantragung eines Touristenvisums sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate
unter Angabe Ihrer Anschrift und Telefonnummer
- Formular für die Beantragung eines Visums
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten (am Tag der Einreise)
- Aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm)
- Fotokopie des Hin- und Rückflugtickets
- Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien
reisen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft
oder an die Honorarkonsulate.
Visum für einen bestimmten ZweckPersonen, die folgende Anliegen haben, beantragen ein
Visum für einen bestimmten Zweck:
- Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag
- Praktikum
- Unbezahlte freiwillige Arbeit
- Eheschließung
- Vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung
- Filmproduktion für kommerzielle Zwecke
Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Bei Einreise nach Bolivien kann dieses
Visum bei der Einwanderungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum verlängert werden.
Für die Beantragung eines Visums für einen bestimmten Zweck sind folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate
- Formular für die Beantragung eines Visums
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise)
- Aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm)
- Dokumente, die den Antrag des Visums rechtfertigen ( Arbeitsvertrag oder Vertrag über
kulturelle, künstlerische oder sportliche Tätigkeit usw.).
- Die Freiwilligen für soziale Tätigkeiten oder das Personal für technische Zusammenarbeit
sollten eine Bescheinigung der Organisation beilegen, die sie als solche ausweist.
Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt und legalisiert durch den deutschen Bundesgerichtshof oder der entsprechenden Behörde in Deutschland, der Schweiz oder Österreich,
übersetzt ins Spanische durch einen beeidigten übersetzer. Dieses Dokument muss durch
die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate überbeglaubigt
werden (link Legalisierung von Dokumenten).
WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei Beantragung des Visums nicht älter als einen Monat
sein. Die Antragsteller einer Geschäftsreise benötigen kein polizeiliches Führungszeugnis.
- Reiseerlaubnis für Minderjährige unter 18 Jahren (link).
Im Fall einer Reise nach Bolivien zum Zweck einer Filmproduktion wird eine Drehgenehmigung benötigt, die der Nationale Rat des Bolivianischen Films CONACINE ausstellt .
Spezialfall: Eheschließung. Ausländer, die in Bolivien eine Ehe schließen wollen,
benötigen außer einem "Visum für einen bestimmten Zweck" eine Internationale Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt durch ein deutsches Standesamt oder der
entsprechenden Behörde in Österreich oder der Schweiz
- Beide Dokumente müssen durch die Konsularabteilung der Botschaft bzw. eines der
Konsulate beglaubigt werden. (link Legalisierung von Dokumenten)
Informationen über Konsulargebühren, die durch die derzeit gültige Gebührenordnung
festgelegt sind, erhalten Sie in der Konsularabteilung der Botschaft oder in den
Honorarkonsulaten.
Verlängerung:
Die Gebühr für die Verlängerung des "Visums für einen bestimmten Zweck" wird durch die
Nationale Einwanderungsbehörde festgelegt. StudentenvisumDieses Visum wird für
ausländische Studenten erteilt, die an einer bolivianischen Universität studieren möchten
oder für Schüler, die an einem Schüleraustausch teilnehmen. Das Visum ist für 60 Tage
gültig. In Bolivien kann dieses Visum bei der Nationalen Einwanderungsbehörde zu
gleichen Bedingungen wie ein Visum für einen bestimmten Zweck verlängert werden.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung dieses Visums erforderlich:
- Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate
- Formular für die Beantragung eines Visums
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise)
- Aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm)
Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt und legalisiert durch den deutschen Bundesgerichtshof oder die entsprechende Behörde in Deutschland, der Schweiz oder Österreich und
übersetzt ins Spanische durch einen beeidigten übersetzer. Dieses Dokument muss durch
die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate überbeglaubigt
werden (link Legalisierung von Dokumenten). WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei
Beantragung des Visums nicht älter als einen Monat sein.
Medizinisches Attest mit offizieller übersetzung ins Spanische, das bestätigt, dass keine
ansteckenden Krankheiten bestehen.
WICHTIG: Diese Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein.
- Reiseerlaubnis für Minderjährige (link) für Antragsteller, die jünger als 18 Jahre sind.
- Bürgschaftserklärung der Eltern mit Fotokopie der Ausweisdokumente.
- Einverständnis einer bolivianischen Universität oder Bildungseinrichtung.
- Fotokopie des Studentenausweises, entsprechend beglaubigt (link Legalisierung von
Dokumenten) und übersetzt ins Spanische durch einen beeidigten übersetzer.
Informationen über Konsulargebühren, die durch die derzeit gültige Gebührenordnung
festgelegt sind, erhalten Sie in der Konsularabteilung der Botschaft oder in den Honorarkonsulaten. TransitvisumAnschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines
der Honorarkonsulate .
VENEZUELA
Einreise:
Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen einen Reisepass, der
noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Im Flugzeug
wird eine Touristenkarte ausgehändigt, die in der Regel zu einem Aufenthalt von maximal
60 Tagen berechtigt. Bei der Ausreise muss diese wieder zurückgegeben und 54 US-Dollar
bezahlt werden. Einige Airlines haben diese Gebühr schon im Ticketpreis inbegriffen. Falls
man auf dem Land- oder Seeweg einreist, benötigt man ein Visum.
Die Einreisebestimmungen können kurzfristig ändern. Es empfiehlt sich daher, mit der entsprechenden venezolanischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Einwanderung:
Investoren – Das Investorenvisum gilt für 3 Jahre und berechtigt zur mehrmaligen Ein- und
Ausreise. Es kann um weitere 2 Jahre verlängert werden und danach besteht die Möglichkeit eine ständige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass die entsprechenden Kontakte für die Investition hergestellt wurden
und die Investition in Venezuela von den zuständigen Behörden genehmigt ist.
Des Weiteren bestehen zahlreiche unterschiedliche Visaarten für Arbeitnehmer, Familienangehörige, Studenten, Rentner usw. Die venezolanische Auslandsvertretung im Heimatland geben Auskunft darüber. Die Einwanderung nach Venezuela ist vergleichsweise einfach.
Wichtige Adressen für Einwanderer und Reisende:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Edificio Seguros Panamerican, Piso 2
Avenida San Juan Bosco
Esquina 3a Transversal
Altamira, Caracas
Tel: 0058 212 2610181 • Fax: 0058 212 2610641
Botschaft der Republik Österreich
Avenida La Estancia
Edificio "Torre las Mercedes", piso 4
Oficina 408
Chuao, Caracas
Tel: (+58/212) 991 38 63, 992 29 56 • Fax: (+58/212) 993 27 53
E-Mail: [email protected]
Schweizer Botschaft
Embajada de Suiza
Centro Letonia Torre Ing-Bank, piso 15
Av. Eugenio Mendoza y San Felipe La Castellana
Caracas 1060
Tel: 0058 212 267 95 85 • Fax: 0058 212 267 77 45
E-Mail: [email protected]
Deutschland:
Botschaft der Bolivianischen Republik Venezuela
Große Weinmeisterstr. 53
14469 Potsdam
Tel: 0331-231090 • Fax: 0331-2310977
Österreich:
Botschaft der Bolivianischen Republik Venezuela
Prinz Eugen Strasse 72/1.OG/Stiege 1/Top1.1,
1040 Wien
Tel: (+43 / 1) 712 26 38 • Fax: (+43 / 1) 715 32 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.venezuela-viena.com
Schweiz:
Botschaft der Bolivianischen Republik Venezuela
Schlosshaldenstr. 1
3000 Bern 23
Tel: 031/350 57 57 • Fax: 031/350 57 58
E-Mail: [email protected]
Internet: www.embajadavenezolana-suiza.com
URUGUAY
Kurz zusammengefasst sind für eine Einwanderung in Uruguay folgende Dokumente
erforderlich:
- Internationales beglaubigtes Führungszeugnis (bei Einwanderung nicht älter als 3 Monate)
- Internationale beglaubigte Geburtsurkunde
- Ein Vermögensnachweis von monatlich mindestens 500 Euro pro Person (Rente, Arbeitsvertrag, Mieteinnahmen o.ä.)
- Eine Adresse in Uruguay
- Impfpass
Botschaft Uruguay
Budapester Strasse 39, 10787 Berlin
Telefon (030) 263 90 16
Fax (030) 26 39 01 70
[email protected]
Generalkonsulat Uruguay
Hochallee 76, 20149 Hamburg
Telefon (0 40) 4 10 65 42
Fax 0 40-4 10 84 01
Honorarkonsul Uruguay
Soegestrasse 18-20/2. Etage, 28195 Bremen
Telefon (0421) 165 41 12
Fax (0421) 165 38 07
Honorarkonsul Uruguay
Carl-Theodor-Str. 6, 40213 Düsseldorf
Telefon (02 11) 2005 6510
Fax (02 11) 2005 6011
Honorarkonsul Uruguay
Eschersheimer Landstraße 563, 60431 Frankfurt
Telefon (0 69) 51 85 10
Fax (0 69) 53 86 43
Honorarkonsul Uruguay
Sendlinger-Tor-Platz 8, 80336 München
Telefon (0 89) 59 13 61
Fax (0 89) 59 13 62
Honorarkonsul Uruguay
Drewitzer Straße 50, 14478 Potsdam
Telefon (0 30) 8 24 66 28
Fax (0 30) 8 23 12 71
Honorarkonsul Uruguay
Rosa Luxemburg-Straße 14, 18055 Rostock
Telefon (03 81) 4 96 24 69
Fax (03 81) 4 96 24 69
Honorarkonsul Uruguay
Boeblinger Straße 104, 70199 Stuttgart
Telefon (07 11) 6 48 84 91
Fax (07 11) 6 48 84 89
Botschaft Uruguay, Wien
Palais Esterhazy
Wallnerstraße 4/III,17
A-1010 Wien
Tel: 043 (01) 535 66 36
Fax: 043 (01) 535 66 18.
Konsularabt.: Tel: 0043 (01) 53 56 63 62.
E-Mail: [email protected]
Botschaft Uruguay, Bern
Kramgasse 63
CH-3011 Bern
Tel: (031) 312 22 26
Fax: (031) 311 27 47
Konsularabt.: Tel: (031) 312 14 00. E-Mail: [email protected]
MEXIKO
Visum Typ FM3
Als Inhaber eines FM3 Visums sind Sie berechtigt, sich ein Jahr lang als NICHT EINWANDERER (NO INMIGRANTE) im Lande aufzuhalten; diese Erlaubnis muss jedes Jahr
erneuert werden. Nach Ablauf des fünften Jahres können Sie den nächsten Immigrationsstatus EINWANDERER (MIGRANTE) beantragen oder auch Ihren FM3-Status behalten.
Visum Typ FM2
Dieses Dokument ist für Einwanderer bestimmt. Als Einwanderer sind Sie noch kein
Landeseinwohner auf Dauer, Sie können jedoch den Status INMIGRADO (Einwohner auf
Dauer) beantragen.
Die Vor- und Nachteile der FM2/FM3 sind folgende
FM3: Als NO INMIGRANTE erwerben Sie nicht das Einwohnerrecht.
FM3: Sie können ohne jegliche Einschränkungen so oft aus- und einreisen wie Sie
möchten.
FM2: Vergessen Sie nicht, dass Sie als Einwanderer nur über eine beschränkte Anzahl an
Ausreisegenehmigungen verfügen. Wenn Sie das Land für länger als 18 Monate lang innerhalb von 5 Jahren verlassen, haben Sie Ihr Anrecht, den Status des INMIGRADO
(Einwanderer auf Dauer), zu beantragen, verloren. Wenn Sie sich länger als zwei Jahre
ausserhalb des Landes aufhalten, verlieren Sie sogar Ihren Status als Einwanderer
(INMIGRANTE).
In beiden Fällen (als Einwanderer oder Nichteinwanderer) berücksichtigt das Gesetz fast
dieselben Einwanderungsgrundsätze, was bedeutet, dass Ihnen beide Statusse erlauben,
fast die gleichen legalen Aktivitäten auszuüben.
Beide Visa müssen jährlich verlängert werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb darauf zu
achten, dass die Fristen nicht verfallen und die Verlängerung 30 Tage vor Verfallsdatum
vorzunehmen.
Haben Sie vor, in Mexiko
zu arbeiten? FM2 oder FM3?
Für diesen Zweck werden Sie eine vom Innenministerium (Secretaría de Gobernación)
ausgestellte Genehmigung benötigen. Um diese zu erwerben, müssen Sie folgende
Anforderungen erfüllen:
nach dem mexikanischen Gesetz dürfen Ausländer nur die vom Innenministerium
ausdrücklich genehmigten Aktivitäten ausführen. Sie können allen möglichen Aktivitäten
nachgehen, vorausgesetzt, dass diese legal und ehrlich sind. Dies beinhaltet das Recht, im
Land zu arbeiten. Als Inhaber einer FM2 oder FM3 sind Sie berechtigt, einige Aktivitäten
auszuüben, wovon die am häufigsten vorkommenden folgende sind:
Geschäfte und Geldanlagen (FM2 oder FM3)
Wenn Sie z.B. vorhaben, in Mexiko Geld anzulegen und daher mehr über die Optionen von
Investitionen wissen möchten. Oder wenn Sie nur herkommen möchten, um Geld
anzulegen, eine Geldanlage überwachen möchten, eine ausländische Firma vertreten oder
geschäftliche Aktivitäten durchführen möchten. Als Geldanleger (INVERSIONISTA) müssen
Sie berücksichtigen, dass es eine Mindestanlagesumme gibt und Sie ausserdem nachweisen müssen, dass die Geldanlage der Entwicklung des Landes zugute kommt.
Wissenschaftler und Techniker (FM2 oder FM3)
Für diese beiden Kategorien ist es erforderlich, alle Dokumente vorzulegen, die den Behörden beweisen, dass Sie über die entsprechenden fachlichen Befähigungen und Kenntnisse
verfügen, um diese Tätigkeiten auszuüben
Akademiker (FM2 oder FM3)
Sie müssen den Behörden alle Dokumente vorlegen, die beweisen, dass Sie über die
entsprechenden Kenntnisse und Befähigungen für die Ausübung eines bestimmten Berufes
verfügen. Der Antragsteller muss ausserdem nachweisen, dass kein Mexikaner über seine
Fähigkeiten verfügt.
Manager hohen Niveaus (FM2 oder FM3)
Wenn Sie zum Direktor einer Firma ernannt werden und einen entscheidenden Posten
belegen werden, so müssen Sie diesen Einwanderungsstatus erwerben. top
Mitglieder des Betriebsrates (FM3)
Wenn Sie an der Betriebsratversammlung einer oder mehrerer Firmen teilnehmen müssen,
ist es erforderlich, dass Sie diesen Status bei den mexikanischen Behörden beantragen.
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland
Konsularabteilung
Verantwortlicher für Konsularangelegenheiten:
Esther Larios Alzua
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Tel: (49-30) 26 93 23-332
(49-30) 26 93 23-334
Fax: (49-30) 26 93 23-700
E-mail: [email protected]
EINWANDERUNGSBESTIMMUNGEN UND ARBEITSAUFNAHME IN MEXIKO
Gemäß den mexikanischen gesetzlichen Bestimmungen ist nur eine regulierte
Einwanderung nach Mexiko erlaubt.
Das Innenministerium reguliert und legt von Fall zu Fall die Bedingungen fest, die der
Ausländer erfüllen muss. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an die
mexikanische Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración), welches vom
Innenministerium abhängig ist. Die Anschrift lautet wie folgt:
INSTITUTO NACIONAL DE MIGRACIÓN
(www.inm.gob.mx)
Homero 1832
Col. Los Morales Polanco
Delegación Miguel Hidalgo
C.P. 11510, México, D.F. México
Tel. +52 (55) 5387 2400
NAMIBIA
Einwandern nach Namibia
Nachstehend finden Sie einige Informationen zur Einwanderung nach Namibia. Bitte
wenden Sie sich für die aktuellsten Informationen an die zuständige Botschaft der Republik
Namibia!
Grundsätzlich sind die namibischen Einwanderungsbestimmungen dahingehend
ausgerichtet, dass Antragsteller bevorzugt behandelt werden, wenn diese durch Ihre
Ausbildung, Fähigkeit und/oder fachspezifischen Kenntnisse zum ökonomischen und
industriellen Wachstum beitragen können. Die namibischen Einwanderungsgesetzgebungen sind sehr streng geregelt, so dass eine Einwanderung nur unter Erfüllung sehr
strikter Auflagen möglich ist.
Einwanderungsarten
Temporary Resident Permit
Begrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis welche meist auf max. 2 Jahre begrenzt ist.
Ein Temporary Resident Permit wird hauptsächlich an Entwicklungshelfer und ähnliche
Gruppen vergeben. Personen (auch Touristen) die sich länger als 90 Tage im Jahr in
Namibia aufhalten wollen, müssen ein TRP beantragen. Es wird momentan eine
Bearbeitungsgebühr von € 55 von der Botschaft in Berlin erhoben (04/2006).
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Monate.
Permanent Resident Permit
Uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung die alle Rechte und Pflichten eines
namibischen Staatsbürgers mit Ausnahme des Wahlrechts einschließt. Nach 5 Jahren dauerhaften Aufenthaltes in Namibia kann ein namibischer Staatsangehörigkeits-Antrag gestellt
werden. Das namibische Recht verbietet explizit eine doppelte Staatsbürgerschaft, auch
wenn diese häufig vorkommt. Ein Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung kostet € 1.410
(04/2006).
Einwanderungskategorien
Arbeitskräfte
Alle Personen - zwischen 18 und 51 Jahren - die zum Zwecke der Arbeit einwandern
wollen, müssen verbindliche Angebote von potentiellen Arbeitgebern vorweisen. Der
Arbeitgeber muß genau dokumentierte Beweise vorlegen, dass die Stelle nicht von einem
Namibier besetzt werden kann. Hierzu sind u.a. die Vorlage von geschalteten StellenAnzeigen etc. nötig. Personen über 51 Jahren, die nicht Rentner sind, qualifizieren sich
derzeit nur in äußersten Ausnahmefällen für eine arbeitsbedingte Einwanderung nach
Namibia.
Familienangehörige
Familienangehörige sind in den meisten Fällen qualifiziert zur Einwanderung nach Namibia,
vorausgesetzt die Verwandten sind namibische Staatsbürger und/oder besitzen eine
permanente Aufenthaltsgenehmigung. Die in Namibia lebenden Angehörigen müssen
allerdings eine volle und verbindliche Bürgschaft für diese Person abgeben.
Ehepartner/Kindern
Ehepartner und Kinder qualifizieren für eine Einwanderung, unter der Bedingung, dass
legale Beweise zum Beziehungsstand erbracht werden. Der in Namibia lebende Partner
und/oder Elternteil muß eine Erklärung abgeben, dass er finanziell für die jeweilige Person
aufkommen kann. Kinder bis 21 Jahre werden normalerweise automatisch bei Genehmigung eines Einwanderungsantrages eines Elternteils mit dem gleichen Status versehen.
Rentner
Rentner müssen umfangreiche (!!!) Vermögens- und/oder Einkommens- verhältnisse
vorweisen und beweisen, daß Ihnen diese Mittel in Namibia zur Verfügung stehen und
keinerlei Kosten für den namibischen Staat und die Bevölkerung durch eine Einwanderung
entstehen. Hier wird meist ein Vermögen von bis zu N$ 10 Mio. (€ 1,1 Mio.) verlangt.
Finanziell unabhängige Personen
Es gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen:
- Einfuhr eines Richtwertes von N$ 1,5 Mio. (ca. € 160.000), wovon US$ 100.000
(ca. € 70.000) für mindestens drei Jahre in die lokale Wirtschaft investiert werden müssen.
Diese Investition kann sowohl in Form einer Einzahlung auf ein Kautionskonto als auch
durch den Kauf einer Immobilie erfolgen. Nach Ablauf der drei Jahre, muss der
Antragsteller Beweise für die o.g. Investition vorbringen. Versäumnis dieser Frist und/oder
Beweiserbringung kann zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung führen.
- Entsagung jeglicher Vorhaben, ohne vorherige Genehmigung der Einwanderungsbehörden, Stellenangebote anzunehmen und/oder Gesellschaften zu gründen.
Pflichtgemäße Benachrichtigung der Einwanderungsbehörden über jegliche Wohnsitzänderung, während der ersten drei Jahre.
Selbständige
Alle Personen die eine Geschäftsgründung in Namibia planen, müssen nebst Bürgschaft für
Familie und Angehörige, folgende Bedingungen erfüllen:
- Einfuhr eines, durch die bearbeitende Behörde festgesetzten, Geldbetrages.
- Vorlage der folgenden Dokumente bei den Einwanderungsbehörden, 12 Monate nach
Geschäftsgründung:
a) Gewinn- und Verlustaufrechnung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Finanzbuchhalter
b) Schriftliche Beweise, daß mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören,
angestellt wurden und noch immer angestellt sind
c) Schriftliche Beweise, daß der festgesetzte Geldbetrag eingebracht und investiert wurde
Geschäftspartner
Firmen bzw. Personen müssen nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten Beweise erbringen,
daß die eingegangene Geschäftsbeziehung mit einer nimibischen Firma oder Gesellschaft,
fruchtbar war und substantiell zum Wohl der Namibianischen Ökonomie beigetragen hat
oder dass mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden
und noch immer angestellt sind.
KROATIEN
Um als deutscher Staatsbürger nach Kroatien einreisen zu können, brauchen sie lediglich
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auf diese Weise sind Aufenthalte bis zu
90 Tagen möglich. Bei längeren Aufenthalten muss ein Visum beantragt werden. Dies gilt
ebenfalls für Arbeitsaufenthalte oder dauerhafte Aufenthalte.
In Ostlawonien und Westlawonien besteht auch heute noch eine Gefahr durch Landminen.
In diesen Gebieten wird davor gewarnt die Straßen und Wege zu verlassen. Die Minen
wurden häufig direkt neben den Straßen gelegt.
Deutsche Botschaft in Kroatien
Hans Jochen Peters
Ulica grada Vukovara 64
10000 Zagreb
Telefon: (00385 1) 630 01 00
Telefax: (00385 1) 615 55 36
Email: [email protected]
http://www.zagreb.diplo.de/
Botschaft der Republik Kroatien
Frau Vesna Cvjetkovic Kurelec
Ahornstraße 4
10787 Berlin
Telefon: 030-21 91 55 14
Telefax: 030-23 62 89 65
Email: [email protected]
http://www.kroatische-botschaft.de
Paraguay:
Siehe nächste Seite!
PARAGUAY
Einwanderung nach Paraguay
Die Einwanderung nach Paraguay ist sehr einfach. Paraguay ist eines der Länder, wo die
Bestimmungen am einfachsten zu erfüllen sind. Jedem Einwanderer stehen die Türen in
dieses Land weit geöffnet. Daher entscheiden sich auch immer mehr Deutsche,
Österreicher und Schweizer sowie Russlanddeutsche nach Paraguay einzuwandern.
Die Schritte sind schnell erklärt.
Aus Deutschland (bzw. Österreich oder Schweiz) müssen Sie folgende Dokumente
mitbringen:
1) Geburtsurkunde
2) Heirats- oder Scheidungsurkunde
3) Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, beglaubigt vom
Innenministerium
4) Fotokopie des Reisepasses
Diese Dokumente müssen von der paraguayischen Botschaft in Berlin beglaubigt
werden:
Botschaft der Republik Paraguay
Leiter I.E. Frau Liliane Lebron De Wenger, Botschafterin
Straße Hardenbergstraße 12
Ort Berlin
PLZ 10623
Telefon 030-31 99 86 12
Fax 030-31 99 86 17
Amtsbezirk: Bundesgebiet
Sonstige Informationen
[email protected]
Honorargeneralkonsul der Republik Paraguay
Leiter Herr Alexander Grundner-Culemann, Honorargeneralkonsul
Straße Linprunstraße 2
Ort München
PLZ 80335
Telefon 089-5 23 11 12
Fax 089-52 46 35
Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr
Amtsbezirk: Länder Bayern und Baden-Württemberg
Die restlichen Dokumente werden hier vor Ort erledigt. Dazu können Sie entweder eine Hilfe in Anspruch nehmen, wobei die Kosten dafür zwischen 750 und 1200 Euro liegen. Wenn
Sie es selbst machen, dann kosten die Übersetzungen, Anträge, Beglaubigungen und Gebühren ca. 600 Euro. Die weiteren Schritte:
5) Das Gesundheitszeugnis:
Sie müssen sich von einem paraguayischen Arzt untersuchen lassen, dieser misst Blutdruck und hört Sie ab. Ausserdem wird Ihnen Blut abgenommen, dass auf ansteckende Infektionskrankheiten untersucht wird. Anschliessend stellt Ihnen der Arzt das nötige Gesundheitszeugnis aus.
6) Ausserdem muss ein sogenanntes Residenzzeugnis erstellt werden. Dazu geht man
zum Friedensrichter oder zum nächsten Polizeiamt Ihres Wohnortes, das für Sie zuständig
ist, und beantragen dieses Zeugnis. Dabei kann es sein, dass die Polizei dies überprüft und
Sie zu Ihrer derzeitigen Residenz begleitet. Das Zeugnis kostet ca. 10 Euro.
7) Als nächstes müssen Sie eine Eidesstattliche Erklärung vor einem Notar abgeben,
dass Sie gewillt sind, nach den paraguayischen Gesetzen zu leben und die Verfassung des
Landes zu respektieren. Dies ist ein vorbereitetes Dokument, das Sie lediglich vor dem Notar unterzeichnen müssen.
8) Dann müssen Sie ein Bankkonto in Paraguay eröffnen und auf dieses die Summe von
5.000 Dollar pro Person einzahlen. Sie müssen von der Bank eine Bescheinigung über diese Kontoeröffnung UND die HÖHE DER EINZAHLUNG fordern.
9) Schliesslich muss Ihr Reisepass und alle auf Deutsch befindlichen Dokumente bei einem
anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt werden.
10) Alle diese Dokumente müssen 2 mal fotokopiert und die Fotokopien beglaubigt werden.
11) Das Gesundheitszeugnis muss in Asunción im Gesundheitsministerium beglaubigt
bzw. gesichetet werden. Dieses befindet sich auf der Strasse Brasil zwischen Fulgencio R.
Moreno und Manuel Dominguez.
12) Führungszeugnis, Heiratsurkunde und Reisepass-Übersetzung müssen im
Aussenministerium gesichtet werden, anschliessend im Polizeihauptamt in Asunción.
13) Falls Sie länger als 3 Monate in Paraguay waren, bevor Sie die Dokumente beantragt
haben, brauchen Sie ausserdem ein Führungszeugnis der paraguayischen Polizei, was
Sie beim "Departamento de Identificaciones" in Asunción beantragen müssen. Dieses
Dokument nennt sich "Informatica".
14) Schliesslich müssen Sie pro Person 2 Passfotos machen lassen, am besten gleich
nahe des Departamento de Migraciones (Einwanderungsbehörde) auf Presidente Franco
Ecke Caballero in Asunción, wo man die richtigen Masse für die Fotos ohne grosse Fragen
macht.
15) Diesen ganzen Papierstapel gut ordnen und beim Departamento de Migraciones
(Presidente Franco Ecke Yegros in Asunción) einreichen. Die Person am Schalter wird Ihnen nach und nach sagen, welches Dokument mit den beglaubigten
Fotokopien Sie rüberreichen müssen. Das Einreichen und die Sichtung beim
Aussenministerium sind die kostspieligsten Schritte, wo Sie besser 150 Euro getauscht in
auch kleinen Scheinen dabeihaben, denn es wird kein Wechselgeld gegeben. Die Summe
muss passend sein. Dann bekommen Sie Ihren sogenannten "Abholschein", den Sie
unterzeichnen müssen. Dieser Schein ist der Beweis, dass Sie die
Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben. Dieser muss alle 3 Monate bei Migraciones
abgestempelt werden, solange, bis Ihnen das Carnet de Migraciones überreicht wird.
16) Wenn Sie dieses haben, können Sie den paraguayischen Personalausweis bzw.
"Cedula de Identidad" beantragen.
Dafür werden noch einmal eine ganze Reihe von Dokumenten gefordert, unter anderem
"Interpol" Paraguay in Asunción, wo bescheinigt wird, dass Sie in der Zwischenzeit nichts
im In- und Ausland verbrochen haben. Auch "Informatica" müssen Sie neu machen,
denn dies ist nur 90 Tage gütlig. Auch das Gesundheitszeugnis hat seine Gültigkeit verloren
und muss neu ausgestellt werden. Schliesslich müssen Sie dann am besten einen
Vormittag bei Identificaciones einplanen, wo der Rest gemacht wird. Schlange stehen,
Gebühren bezahlen.
Dann werden Sie fotografiert und Ihnen werden Fingerabdrücke von allen 10 Fingern
genommen. Schliesslich bekommen Sie auch hier einen Abholschein, der aber nicht
abgestempelt werden muss. Dort steht lediglich ein Referenzdatum drauf, wann ungefähr
das Dokument fertig zum Abholen ist. Dieser muss nicht stimmen, kann aber. Es macht
aber nichts, wenn Sie 2 bis 3 Wochen später danach schaun, dann ist die Cedula sicher
fertig und Sie sind nicht umsonst nach Asunción gefahren.
Die ganze Prozedur dauert vom ersten bis zum letzten Schritt zwischen 10 und 18
Monaten, je nach "Überlastung" der armen Behörden.
Während diese Formalitäten laufen, können Sie wie gesagt im Lande bleiben und
brauchen nicht auszureisen. Wer die Inmigración nicht beantragt hat, muss nach Ablauf der
180 Tage das Land kurzfristig verlassen. Dazu eignet sich ein Besuch der brasilianischen
Nachbarstadt Foz do Iguazú und der Wasserfälle oder aber im argentinischen Clorinda,
welches genau gegenüber von Asunción liegt, lediglich getrennt durch den Rio Paraguay.
Im 3. Buch geht es um mein Residenzland Paraguay, seine Leute, Mentalität und
natürlich Preise, Preise, Preise und Tipps, Tipps, Tipps.