Wohin auswandern - Paraguay Infoblog
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Wohin auswandern - Paraguay Infoblog
Auswandern - keine leichte Sache! Beim Auswandern gilt leider nicht "wer die Wahl hat, hat die Qual". Die meisten Länder dieser Welt haben sich gegen Einwanderung abgeschottet und ihre Hürden so hoch gesetzt, dass es für den Normalbürger unmöglich ist, diese zu überwinden. So leicht es Einwanderer in Deutschland haben, so schwer haben es Deutsche in andern Ländern. Es gibt viele Länder, wo eine Einwanderung schlichtweg unmöglich ist, wenn man nicht gerade über ein Vermögen verfügt oder eine Rente in Höhe eines Managers hat. Obgleich Deutsche als "positive Einwanderer" gelten, die Arbeitsplätze schaffen und Entwicklung ins Land bringen, machen viele Länder die Einwanderung von Deutschen unmöglich. Für einen Brasilianer ist es wesentlich einfacher, in Deutschland Fuss zu fassen, als für einen Deutschen in Brasilien. Ganz zu schweigen von Deutschen, die nach Australien, Kanada oder Neuseeland wollen. Da muss man schon einiges an Bedingungen erfüllen, damit sich dieser Traum verwirklichen lässt. Heisst das, dass Auswandern nur einer kleinen Elite vorbehalten bleibt? Nein, auf keinen Fall. Es gibt heute noch (wenige) Länder, wo das Einwandern relativ einfach ist. Und es gibt heute schon diese Art Auswanderer, die gezielt nach Möglichkeiten suchen, Deutschland zu verlassen, ohne dass sie sich auf ein bestimmtes Land fixiert haben, sondern auf die Erfüllbarkeit der Voraussetzungen zur Einwanderung. Die unter Deutschen beliebtesten Auswandererländer haben nach und nach ihre Einwanderungsbestimmungen erschwert, so dass man sich ständig auf dem Laufenden halten muss. Wer ernsthaft plant, auszuwandern, sollte nicht mehr besonders lange zögern. Denn wo heute die Bestimmungen noch zu erfüllen sind, können morgen schon die Türen verschlossen sein. Ein Regierungswechsel, ein besonders negativer Vorfall, Anpassung an Nachbarländer - alles Gründe, warum plötzlich die Bestimmungen verschärft werden können. Und dann ist es zu spät. Allein der Auswandererboom und der unabreissende Strom von deutschen Einwanderern in bestimmte Länder kann schnell zur Folge haben, dass die Türen einiger Staaten verschlossen werden, die Bestimmungen verschärft werden oder es ganz empfindlich TEURER wird. Also sollte man sich beeilen und "auswandern, solange es noch geht". UND -kaum anzunehmen, dass Deutschland irgendwann die Türen für die verschliesst, die auswandern wollen - aber wer weiss, ob es nicht irgendwann unmöglich ist, sein Kapital ins Ausland zu bekommen, ohne dass eine "Auswanderungssteuer" anfällt. Also nichts wie die Möglichkeiten studieren und entscheiden - ist das eine Land für Sie unmöglich, geht es vielleicht in einem anderen besser und Sie entscheiden sich für dieses, BEVOR die Bestimmungen verschärft werden. Jeder Mensch hat andere Vorraussetzungen für das Auswandern - die einen sind gut ausgebildet und wollen ihre Arbeit in einem anderen Land besser bezahlt haben, die anderen befinden sich schon im Ruhestand und möchten ihren Lebensabend in einem sonnigen Land verbringen, wo sie für ihr Geld bessere Lebensqualität bekommen, wieder andere möchten einen kompletten Neuanfang und sind bereit, ihr Leben den neuen Umständen anzupassen und auch in anderen Bereichen zu arbeiten. Also nichts wie die Möglichkeiten studieren und entscheiden - ist das eine Land für Sie unmöglich, geht es vielleicht in einem anderen besser und Sie entscheiden sich für dieses, BEVOR die Bestimmungen verschärft werden. Jeder Mensch hat andere Vorraussetzungen für das Auswandern - die einen sind gut ausgebildet und wollen ihre Arbeit in einem anderen Land besser bezahlt haben, die anderen befinden sich schon im Ruhestand und möchten ihren Lebensabend in einem sonnigen Land verbringen, wo sie für ihr Geld bessere Lebensqualität bekommen, wieder andere möchten einen kompletten Neuanfang und sind bereit, ihr Leben den neuen Umständen anzupassen und auch in anderen Bereichen zu arbeiten. Und schliesslich sind da diese, die eigentlich gar keine Chancen auf Veränderung und Fortschritt haben, weder in Deutschland noch im Ausland, und die dennoch ständig auf der Suche sind, ob es nicht doch ein Land gibt, wo ihre Möglichkeiten reichen, um ein neues Leben zu beginnen. Die folgenden Seiten geben eine Übersicht darüber, welches Land welche Einwanderungsbestimmungen hat. Welche Hürden müssen Sie überwinden, um in diesen Ländern Fuss zu fassen? Dürfen Sie arbeiten und unter welchen Voraussetzungen? Natürlich kann ich hier nicht sämtliche Länder der Erde auflisten, daher habe ich die beliebtesten Auswandererländer hier zusammengefasst. SPANIEN Spanien ist ohne Zweifel das liebste Land der Deutschen. Millionen machen dort jedes Jahr Urlaub, ob es Mallorca, die Canaren oder das Festland ist. Da kommen bei vielen Menschen die Gedanken auf, dort definitiv leben zu wollen, und Tausende tun dies auch schon. Spanien bietet unglaublich viele verschiedenen Landschaften und Möglichkeiten, allein schon auf den Canaren. Spanien bietet auch den unschätzbaren Vorteil, dass es zur Europäischen Union gehört und die Einwanderung verhältnismässig leicht ist. Viele Landsleute und relative Nähe zu Freunden und Verwandten in Deutschland sind ebenfalls grosse Vorteile. Also kann man Spanien mit gutem Gewissen für Auswanderer empfehlen. Der einzige Nachteil: Spanien hat den Euro, und Euro-Länder sind teuer. Wen es dennoch nach Spanien zieht, hier die mässigen Voraussetzungen zum Einwandern: EU-Mitglieder Jedes Mitglied der europäischen Union hat das Recht hier in Barceona zu Leben und zu Arbeiten. Wer länger als drei Monate hier lebt, muß eine Identifikationsnummer - genannt NIE (Numero de Identificacion de Extranjero) - beantragen. In Barcelona gibt es dafür die Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros). Man sollte seinen Ausweis (oder Paß), eine Ausweiskopie, 3 Paßbilder und Zeit mitbringen, da sich vor dem Büro meist eine Schlange bildet. Die Nummer wird innerhalb von einem Monat zu der angegebenen Adresse gesandt. Später kann man mit einem Arbeitsvertrag einen Ausweis (tarjeta de extranjero) beantragen. Dies kann drei Monate oder länger dauern. Die feste Anstellung in Spanien Wie auch viele Bürger anderer europäischer Länder können die Spanier bereits mit 23 oder 24 Jahren einen Hochschulabschluß vorweisen und sind dadurch viel jünger als ihre deutschen Konkurrenten. Qualifizierte Ausbildung, sehr gute Spanischkenntnisse und Beherrschung weiterer Fremdsprachen sind jedoch gute Vorraussetzungen, um in Spanien besonders in den Bereichen Tourismus, Multimedia, dem Gesundheitswesen oder in der Baubranche einen Job zu bekommen. Initiativbewerbungen Initiativbewerbungen bei Klein- und Mittelbetrieben, die bereits Geschäftsbeziehungen mit Deutschland pflegen oder sogar Niederlassungen betreiben, sind zu empfehlen. Adressenlisten der in Frage kommenden Unternehmen erhält man bei der Spanischen Industrie- und Handelskammer (Cámera Oficial de Comercio e Industria) http://www.camaramadrid.es Man findet sie auch in den Gelben Seiten (paginas amarillas). Die Deutsche Handelskammer (Cámera de Comercio Alemana para España) hat zwei Vertretungen in Spanien, über sie können Adressen deutscher, in Spanien ansässiger Firmen bezogen werden. Cámera de Comercio Alemana para España Avda. Pio XII, 26-28 28016 Madrid +34-91-353.09.10 http://www.ccape.es/ C/Córcega 301-303 08008 Barcelona +34-93.415.54.44 http://www.ccape.es/ In Spanien haben persönliche Beziehungen in der Arbeitswelt einen höheren Stellenwert als in Deutschland, die Angabe von Referenzen kann schon entscheidend für die Jobvergabe sein. Zeitungen Die wichtigsten spanischen Tageszeitungen haben alle einen Anzeigenteil mit Arbeitsangeboten. El Mundo http://www.el-mundo.es/ El País http://www.elpais.es ABC http://www.abc.es/ Arbeitsämter Auch von Deutschland aus können Sie sich beim Arbeitsamt über Stellenangebote und Arbeitsbedingungen in Spanien im Rahmen des EURES-Programms (EURES = European Employment Services - http://europa.eu.int/jobs/eures) erkundigen. Den Ansprechpartner des EURES-Programms der für Ihre Region zuständig ist, finden Sie auf folgender Seite: http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=3&acro=eures&lang=de ("EURES-Berater suchen" anklicken) Neben Beratungen sind auch einige ausländische Stellenanzeigen über die Seite des Arbeitsamtes einzusehen. http://www.arbeitsagentur.de Unter besonderen Bedingungen kann die Berechtigung zur Zahlung von Arbeitslosengeld in Deutschland auch in Spanien geltend gemacht werden. Hierzu müssen Sie sich beim deutschen Arbeitsamt abmelden und die Weiterzahlung in Spanien beantragen (Schein E303 ausfüllen). Bei Genehmigung haben Sie nun drei Monate zur Jobsuche Zeit. Läuft die Frist ab, ohne dass eine neue Arbeit gefunden wurde, müssen Sie unverzüglich wieder nach Deutschland reisen, da hier sonst Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt. Das Spanische Arbeitsamt Instituto Nacional de Empleo (INEM) bietet neben Stellenbörsen und Beratung auch Weiterbildungen an. http://www.inem.es/ In allen spanischen Städten gibt es, dem INEM unterstellte Oficinas de Empleo, deren Anschriften sie hier finden: http://www.inem.es/general/dirinte/dirinte.html Auf der Webseite http://www.oficinaempleo.com/ sind zudem gute Tipps zu Bewerbungen etc. nachzulesen. Internet In der spanischen Ecke des Internets finden Sie mittlerweile eine Fülle von Jobbörsen. Hier eine Auswahl: http://www.monster.es/ http://www.trabajos.com/ http://www.trabajofacil.com/ http://www.todotrabajo.com/ http://www.becas.com/ hier finden sich auch Stipendien http://www.turijobs.com/ speziell für den Bereich Tourismus http://www.es.computrabajo.com/ http://www.primerempleo.com/ http://www.tecnojobs.com/ Informatik etc. http://www.periodistas.org/ speziell für Journalisten http://www.educaweb.com SÜDAFRIKA Südafrika ist eines der neuen Boomländer. Die traumhafte Landschaft, das Klima und die Flora und Fauna sind einfach traumhaft. Die Strände sind ein Paradies und Surfer, Taucher und Segler kommen hier voll auf ihre Kosten. Ich selbst war noch nie in Südafrika, also kann ich auch keine Erfahrungen schildern. Wenn ich jedes Land ausführlich schildern würde, käme ich auch auf über 1000 Seiten. Der Nachteil in diesem herrlichen Land ist die erschreckende Kriminalitätsrate, die viele davon abhält, sich hier niederzulassen.Südafrikas Preise sind annehmbar, doch nur durch den günstigen Umtauschkurs von Euro zu Rand. Wer in Südafrika Geld verdienen muss, hat es durch den boomenden Tourismus nicht sehr schwer. Doch die Einwanderung ist nicht leicht - der nächste Nachteil. Visa und Aufenthaltsgenehmigungen Südafrika Einwanderungsbestimmungen (gültig seit 1. Juli 2005) Aufenthalt 1 - 90 Tage Touristenvisum - Aufenthalt ab 90 Tage befristete Aufenthaltserlaubnis - Aufenthalt von mehr als 90 Tagen - geschäftlicher Aufenthalt in Südafrika ( Business permit bis 2 Jahre ); - als Austauschstudent oder Absolvent einer Famulatur in Südafrika - als Praktikant oder als Volontär in Südafrika - bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis Aufenthalt permanent Direkte Einwanderung - bei Aufenthalt von mehr als 5 Jahren mit legaler Arbeitsgenehmigung - als Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder einer daueraufenthaltsberechtigten Person - als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren - als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers über 21 Jahren Aufenthalt permanent Daueraufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen - Nachweis eines Arbeitsplatzes in Südafrika - Nachweis außergewöhnlicher beruflicher Qualifikation - Firmengründer- und/oder Geschäftsleute in Südafrika - Flüchtlinge gemäß Flüchtlingsgesetz - Firmengründer- und/oder Geschäftsleute in Kooperation oder mit Partnern in Südafrika - an einen ausländischen Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze) - an einen finanziell unabhängigen ausländischen Staatsbürger - an einen Verwandten ersten Grades Direkte Einwanderung (§ 26 Einwanderungsgesetz) Gemäß § 25 des Einwanderungsgesetzes ist das südafrikanische Innenministerium angehalten, in den folgenden vier Fällen Daueraufenthaltsgenehmigungen auszustellen: a) an ausländische Staatsbürger, die sich seit 5 Jahren legal aufgrund einer Arbeitsgenehmigung in Südafrika aufhalten und - ein permanentes Arbeitsangebot erhalten haben - deren Arbeitgeber eine Bescheinigung von seinem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer über das Vorhandensein der Stelle sowie der Absicht, diese mit einem ausländischen Staatsbürger zu besetzen, vorlegt; und - wenn das Arbeitsministerium (Department of Labour) den Antragstellern bescheinigt hat, daß die Arbeitsbedingungen der ausländischen Staatsbürger nicht schlechter als die von südafrikanischen Staatsbürgern/ Dauerresidenten sind, die im gleichen Bereich arbeiten. Ein solcher Antrag muß beim zuständigen Regionalbüro des Innenministeriums (Department of Home Affairs) in der Provinz, in welcher der Antragsteller beschäftigt ist, eingereicht werden. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. b) an Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder einer daueraufenthaltsberechtigten Person, vorausgesetzt daß - eine eheliche oder eheähnliche Partnerschaft existiert; - die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn diese Verbindung innerhalb von drei Jahren nach Datum der Antragstellung nicht mehr besteht (ausgenommen bei Todesfällen). Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland erfolgen. c) an Kinder eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren; unter folgendem Vorbehalt: - die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert ihre Gültigkeit, falls der Antragsteller es versäumen sollte, innerhalb von zwei Jahren nach seinem/ ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Nachweis der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland erfolgen. d) an Kinder eines südafrikanischen Staatsbürgers über 21 Jahren Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland erfolgen. Daueraufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen (§ 27 Einwanderungsgesetz) Die im folgenden erwähnten Anträge auf Daueraufenthaltsgenehmigung können bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland oder bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) eingereicht werden, außer im Fall von Personen, die in Abschnitt a) und c) erwähnt werden und die ihren Antrag in einem Regionalbüro in der Region stellen müssen, in der sie sich in einem Beschäftigungssverhältnis befinden oder in der das betreffende Geschäft schon existiert oder noch gegründet werden soll (sowohl im Fall von Investitionen wie auch bei selbständigen Gründungen). Das Innenministerium kann einer Person mit gutem Leumund, die die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt im Rahmen einer der sieben folgenden Kategorien erfüllt, eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilen: 1) an einen ausländischen Staatsbürger, der ein dauerhaftes Arbeitsangebot vorweisen kann und - dessen potentieller Arbeitgeber eine Bescheinigung von einem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer, der für die Firma tätig ist, vorlegen kann, nach der a) das Vorhandensein der Stelle bescheinigt wird b) bestätigt wird, daß die Stelle zusammen mit einer Arbeitsplatzbeschreibung in der dafür vorgeschriebenen Weise ausgeschrieben worden ist, und daß c) kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um die Stelle zu besetzen - dem durch das Arbeitsministerium (Department of Labour) bescheinigt worden ist, daß die Arbeitsbedingungen des Arbeitsangebots, einschließlich des Gehaltes sowie eventueller Zusatzleistungen, nicht schlechter sind als es den in der entsprechenden Branche üblichen Bedingungen für Südafrikaner/ Dauerresidenten entspricht und daß dabei auch die allgemeinen Lohnabschlüsse und andere etwaige Standards in der Branche berücksichtigt worden sind. - dessen Antrag in die jährlich festgesetzte Anzahl maximal ausstellbarer Erlaubnisse (permits) fällt, die von Zeit zu Zeit für jeden Industriezweig bzw. jede Handelsbranche unter Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium, dem Arbeitsministerium sowie dem Erziehungsministerium festgelegt werden. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. 2) an einen ausländischen Staatsbürger, der dem Innenministerium gegenüber nachgewiesen hat, daß er/ sie außergewöhnliche Fähigkeiten/ Qualifikationen besitzt. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch seine unmittelbaren Familienangehörigen gleichermaßen einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. 3) an einen ausländischen Staatsbürger, der ein Unternehmen in Südafrika betreiben möchte und dabei entweder a). beabsichtigt, ein Geschäft in der RSA neu zu gründen oder b) beabsichtigt, in ein in Südafrika bereits bestehendes Unternehmen zu investieren oder c) sich bereits im Besitz einer Geschäftsführungserlaubnis (business permit) für die Republik Südafrika befindet. In allen drei Fällen muß eine Summe von R 2.500.000 (die Bestimmungen über die zu investierende Summe können den aktuellen Gegebenheiten angepaßt und aktuell veröffentlicht werden) investiert werden/ worden sein, die ein Anteil des beabsichtigten Buchwertes der Firma ausmachen soll/ bereits ist. Dies muß von einem staatlich anerkannten südafrikanischen Wirtschaftsprüfer bescheinigt werden (sog. certificate from a chartered accountant). Das südafrikanische Innenministerium kann die Investitionserfordernisse für ein Unternehmen erlassen oder verringern, falls dies im Interesse des Gemeinwesens erscheint oder auf Anraten des südafrikanischen Wirtschaftsministeriums. Sobald der Daueraufenthaltsstatus nach diesem Abschnitt des Gesetzes erlangt worden ist, ist die betreffende Person verpflichtet, nach Ablauf von zwei Jahren vom Zeitpunkt der Genehmigung an eine weitere Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers einzureichen; drei Jahre später ist nochmals die Einreichung einer solchen Bescheinigung erforderlich. Sollte dies nicht geschehen, so verliert die Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch ihre Gültigkeit. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. 4) an einen Flüchtling wie in § 27(c) des Flüchtlingsgesetzes von 1998 (Gesetzesnr. 130/1998) beschrieben. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. 5) an einen ausländischen Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze), vorausgesetzt, daß ein staatlich anerkannter südafrikanischer Wirtschaftsprüfer bescheinigt, daß die betreffende Person - Anrecht auf eine Pension/Rente oder - eine unwiderrufliche Leibrente oder - ein Pensions/Rentenkonto hat. Personen, die einen Antrag in dieser Kategorie stellen möchten, müssen den Nachweis erbringen, daß sie sich im Besitz der folgenden finanziellen Mindestanforderungen befinden: Nachweis des Anspruchs auf eine Rente in Höhe von mindestens R 20.000 pro Monat oder eines unwiderruflichen Jahresrentenbezugs oder Rentenkontos in dementsprechender Höhe ODER Nachweis des Vorhandenseins von nicht weniger als R 12 Mio, die ein Einkommen von mindestens R 15.000 pro Monat sicherstellen. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. Sollte eine im Ruhestand befindliche Person wünschen, einer Beschäftigung in Südafrika nachzugehen, so müßte er/ sie einen Arbeitsvertrag vorlegen sowie nachweisen, daß kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um die betreffende Stelle zu besetzen. 6) an einen finanziell unabhängigen ausländischen Staatsbürger, der - eine Bescheinigung von einem staatlich geprüften südafrikanischen Wirtschaftsprüfer erbringen kann, in der bestätigt wird, daß er/ sie die vorgeschriebene finanzielle Mindestanforderung von R 20 Millionen erfüllt und - die festgesetzte Gebühr von R 100.000 entrichtet hat. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen. 7) an einen Verwandten ersten Grades eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten (Eltern, Kinder, und Ehepartner). ITALIEN Tausende von Deutschen leben bereits hier, und wer den Traum vom Auswandern nach Italien hat, kann ihn schnell verwirklichen. Fast kann man hier gar nicht mehr vom Auswandern sprechen, so nahe befindet man sich an der Heimat. Am Wochenende kann man mal eben schnell mit dem Auto Freunde und Verwandte besuchen. Der Nachteil: es ist eben ein Euro-Land und teuer. Daher wollen wir hier nicht länger über Bella Italia sprechen. Eingebürgert werden kann, wer sich seit 10 Jahren legal in Italien aufhält, nicht vorbestraft ist, für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf seine frühere Staatsbürgerschaft verzichtet. Ferner können Kinder ausländischer Eltern den italienischen Pass erwerben, wenn sie einen dauerhaften legalen Aufenthalt in Italien von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachweisen können. Auch wer einen italienischen Staatsbürger heiratet, kann eingebürgert werden. Die Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger ist kein Problem. AUSTRALIEN Bingo, Australien ist schlechthin der neue Traum von Freiheit und Abenteuer. Das ist Auswandern schlechthin. Doch zum AUSWANDERN gehört leider auch EINWANDERN, und da fangen die Probleme an. Wer mit wenig Kapital auswandern will, kann Australien streichen. Hier die Bestimmungen: Per Punktesystem ins neue Leben in Australien Ob Australien Sie überhaupt als Einwanderungskandidaten akzeptiert, liegt an dem Ergebnis ihres Punktetests, der für alle Einwanderungswilligen obligatorisch ist und in dem Sie eine bestimmte Mindestpunktanzahl erreichen müssen, wenn Sie eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollen. Zu den wichtigsten Punkten, die in diesem Test abgefragt werden, gehören englische Sprachkompetenz, Ausbildung- und Bildungsstand, Alter und viele weitere Punkte auf die wir im folgenden eingehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist ihre englische Sprachkompetenz, von zukünftigen Einwohnern Australiens wird eine fließende Beherrschung der Englischen Sprache verlangt, dies müssen sie durch ableisten des englischen Sprachtests IELT nachweisen, den Sie kostenpflichtig ableisten müssen. AA Education Network hilft Ihnen gerne bei der Organisation eines Sprachaufenthaltes, wenn Sie den Test hier in Australien kostenfrei absolvieren möchten. Auch das Alter des Bewerbers spielt eine wichtige Rolle, nur bis zu einem Alter von 29 Jahren kriegt man die volle Punktzahl, je älter der Bewerber ist, desto mehr muss man diesen Punktenachteil durch andere Schlüsselqualifikationen wieder ausgleichen. Aber selbst wenn man das Glück hat, zu einer bevorzugten Berufsgruppezu gehören, müssen die lückenlos vorzulegenden Zeugnisse auch von derzuständigen australischen Kammer oder Behörde anerkannt werden, wasZeit, Geld und Geduld erfordert. Wer auf Nummer Sicher gehen will, wendet sich an einen bei der australischen Einwanderungsbehörde registrierten Einwanderungsexperten und kann seine Qualifikationen testen lassen: http://www.aa-education.com/immigration-australien/ KANADA Kanada ist eines der Einwandererländer schlechthin, nicht nur für Deutsche. Das Land mit seinen unendlichen Weiten und tausenden von Seen bietet eine Freiheit und einen Platz wie kein anderes Land. Die Unberührtheit des Grossteils des Landes ist etwas für echte Abenteuerer, und die Einwanderung gestaltet sich verhältnismässig einfach. Die Arbeitsmöglichkeiten sind grenzenlos und die Gehälter verhältnismässig gut, so dass Auswanderwillige, die arbeiten wollen und einen gewünschten Beruf haben, recht leicht Fuss fassen können. Das hat natürlich den Nachteil, dass auch Kanada zu den teuren Ländern gehört. Das soll jedoch nicht entmutigen, es in Kanada zu versuchen. Hier die Bestimmungen zum Einwandern: Länderprofil Kanada Einwanderungspolitik: Im Verhältnis zu seiner Bevölkerung hat Kanada seit den 1980er Jahren mehr Einwanderern dauerhaften Aufenthalt gewährt als jedes andere Land. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts veränderte sich die Einwanderungspolitik des Landes von einem „Aussperrmechanismus für NichtEuropäer“ zu einem Auswahlinstrument, mit dem wirtschaftliche, demographische, soziale und humanitäre Ziele verfolgt werden können. So werden seit den 1990er Jahren mehr als 200.000 Personen jedes Jahr als dauerhafte Einwanderer zugelassen. Aktuell wird die Einwanderung nach Kanada im Einwanderungs- und Flüchtlingshilfegesetz (Immigration and Refugee Protection Act, IRPA) von 2001 geregelt. Personen können demnach einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen, wenn sie in eine der drei Aufnahmekategorien fallen: Einwanderer aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Facharbeiter oder Unternehmer), Zuwanderer im Rahmen von Familienzusammenführung sowie Flüchtlinge (siehe Grafik). Weitere Bestimmungen existieren für temporäre Arbeitskräfte und Studierende. Für 2007 hat die Regierung eine Zulassungsquote von 240.000-265.000 Personen vorgesehen, das entspricht dem höchsten Wert in den letzten 25 Jahren. Langfristig soll die jährliche Einwanderungsquote auf etwa 300.000 (ca. 1 % der Gesamtbevölkerung) angehoben werden, um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken. Der Auswahl nach dem Punktesystem müssen sich nicht alle potenziellen Zuwanderer unterziehen. Sie betrifft lediglich die Hauptantragsteller in der Kategorie „Wirtschaft“, nicht aber ihre Familienangehörigen. Das bedeutet, dass 2005 lediglich rund 23 % aller dauerhaft zugelassenen Einwanderer anhand von Sprachkenntnissen, Bildungsgrad, Alter, Berufserfahrung, Anpassungsfähigkeit oder bereits vereinbartem Arbeitsverhältnis ausgewählt wurden. Das „Punktesystem“: 1967 wurde ein Punktesystem eingeführt, anhand dessen Sachbearbeiter in den Einwanderungsbehörden Punkte für Bildung, Sprachkenntnisse und Arbeitsmarktchancen bis zu einer festgelegten Höchstzahl vergeben. Die Kategorien, in denen Punkte verteilt werden, änderten sich über die Jahre ebenso wie die Mindestsumme, die zur Zulassung erzielt werden muss. Dieses System ist jedoch nach wie vor das Herzstück der kanadischen Einwanderungspolitik. Um eingebürgert zu werden, muss eine Person bereits vier Jahre im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein und bei Antragstellung mindestens drei Jahre in Kanada gelebt haben. Außerdem sind Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch erforderlich. Antragsteller zwischen 18 und 54 Jahren müssen an einem Einbürgerungstest teilnehmen. Dieser Multiple-Choice-Test umfasst Fragen zum Wahlsystem, zur Geschichte und Geografie des Landes, zu Rechten und Pflichten der Staatsbürger sowie zum politischen System Kanadas und der Region, in der der Antragsteller lebt. Im Einzelfall kann die Einbürgerung verweigert werden, z. B. wegen strafrechtlicher Vergehen, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seit 1977 ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt und findet weitestgehend Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt Kanadas schätzt, dass ungefähr 557.000 Kanadier (rund 1,8 % der Bevölkerung) eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. BRASILIEN Brasilien ist ein Traum. Das muss ich sagen, dieses Land übt eine derartige Faszination auf die Besucher aus, dass man immer gerne wiederkommt - und sich hier ansiedeln will. Ich selbst bin zweimal an den Hürden für die Einwanderung gescheitert - 1979 kamen wir als Familie in den Nordosten des Landes und beantragten die Daueraufenthaltsgenehmigung. Die damalige Militärregierung lehnte den Antrag ab. Mein Vater hatte Lehrer als Beruf angegeben, und das war nicht gewünscht. Hätte er es mit "Landwirt" versucht, wäre unser Leben vielleicht ganz anders verlaufen. 1984 versuchte ich es auf eigene Faust erneut. Schon damals scheiterte ich an dem Zwickpunkt "ohne Arbeit keine Aufenthaltserlaubnis, und ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit". Für Rentner mit einem gesicherten Einkommen gibt es diese Hürde nicht und Brasilien würde ich persönlich als den absoluten Favoriten zum Verbringen des Lebensabends empfehlen. Brasilien ist faszinierend, die Landschaft reicht vom tropischen Regenwald über immer warme Küstengebiete bis zu gemässigten und europäisch geprägten Landstrichen im Süden. Die Menschen sind äusserst aufgeschlossen, freundlich und liebenswert. Wer also die Möglichkeit hat, sich hier anzusiedeln - ich würde keinen Moment zögern. Hier die Bestimmungen: Brasilien ist generell schon lange kein klassisches Einwanderungsland mehr. Ganz im Gegenteil, es verlassen immer mehr Brasilianer ihr Land als Einwanderer hinzukommen. Eine Alternative zur Auswanderung bietet das Dauervisum um seinen Wohnsitz nach Brasilien zu verlegen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Für normale Arbeitnehmer gelten die oben genannten Voraussetzungen und Schwierigkeiten. Etwas einfacher gestaltet sich die Möglichkeit eines Dauervisums bei Unternehmern, die in der Lage sind mindestens den Gegenwert von US$ 200.000,-- im Lande zu investieren, bzw. bei Rentnern über 60 Jahren mit einem nachgewiesenen Einkommen von mehr als US$ 2.000,-- bei zwei Angehörigen. Allgemeines: Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass eine Arbeitsannahme heute in allen Staaten nur mit Bewilligung der Arbeitsmarktbehörden möglich ist. Eine solche Bewilligung - Visum - wird in der Regel nur noch erteilt, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Oft muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist. Vor allem in den Industriezentren im Süden und Südosten des Landes findet man zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte vom Mechaniker bis hin zum Ingenieur und Manager. Traditionell bietet der Ballungsraum São Paulo das breiteste Angebot an Fachund Führungskräften im Industrie- und Dienstleitungsbereich. Die Paulistanos sind berühmt, ja fast berüchtigt für ihre hohe Einsatzbereitschaft und Arbeitsmoral und werden aus diesem Grunde gelegentlich als "Workaholics" bezeichnet. Verglichen mit Deutschland ist die Fluktuation in brasilianischen Unternehmen sehr hoch. Nur multinationale Konzerne bilden hier eine Ausnahme, da sie höhere Löhne zahlen. Brasilianische Arbeitskräfte sind äusserst mobil und wechseln leicht ihren Einsatzort. So sind seit Jahren Migrationstendenzen aus dem Norden und Nordosten in Richtung Süden/ Südosten zu beobachten. In grossen Städten werden oft Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz von ein bis zwei Stunden in Kauf genommen. Da die Schulzeit ein Jahr kürzer ist als in Deutschland und auch das Studium in der Regel rasch abgeschlossen wird, sind die meisten brasilianischen Hochschulabsolventen noch sehr jung. Viele dieser 22- bis 25jährigen Jungakademiker mussten ihr Studium selbst finanzieren und verfügen daher über mehrjährige Berufserfahrung. Anders als in Deutschland findet man aus diesem Grunde nicht selten Führungskräfte, die noch keine 40 Jahre alt sind. Oft steht eine deutsche Firma vor der Wahl, entweder einen Mitarbeiter des Stammhauses für einige Jahre nach Brasilien zu entsenden oder eine lokale Kraft einzustellen, die erstens billiger und zweitens kompetenter als deutsches Personal ist. Deutsche Fach- und Führungskräfte benötigen in aller Regel erst eine längere Einarbeitszeit, um sich an das neue kulturelle Umfeld und die Umgangsformen in Brasilien zu gewöhnen. Entscheidend ist letztlich, was für die deutsche Firma wichtiger ist: lokales Know-how oder eine enge Bindung an das Mutterhaus. Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber auch das sogenannte "Prinzip der Proportionalität" zu berücksichtigen. Zum Schutz des Arbeitsmarktes müssen in allen Firmen mit mehr als drei Mitarbeitern wenigstens zwei Drittel der Arbeitnehmer Brasilianer sein. Arbeiten: Für eine berufliche Tätigkeit in Brasilien benötigen Ausländer sowohl eine Aufenthaltsals auch eine Arbeitsgenehmigung. Die Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als Dauervisum "Visto Permanente" oder als befristetes Visum "Visto Temporário" erteilt und muss bei den zuständigen Stellen in Brasilien beantragt werden. Die für die Arbeitsaufnahme in Brasilien benötigte Arbeitserlaubnis muss vom künftigen Arbeitgeber beim brasilianischer Arbeitsministerium beantragt werden. Dieser Antrag ist zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Reihe weiterer Unterlagen vorzulegen. Das zuständige Konsulat im Ausland kann das Visum erst ausstellen, wenn die Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einer brasilianischen Firma oder einem öffentlichen Verwaltungsorgan des Staates, Bundes oder einer Kommune haben, wird vom zukünftigen Arbeitgeber bei der Behörde "CGIg - Coordenação de Imigração do Ministério de Trabalho" für Einwanderungsfragen gestellt. Grundsätzlich müssen vom Arbeitnehmer Lebenslauf, Zeugnisse, Dokumente über Ausbildung und Berufserfahrung so wie Daten zur Person - beglaubigte Fotokopie des Reisepasses - beigebracht werden. Diese Dokumente, die von brasilianischen Behörden anerkannt werden sollen, müssen mit konsularischer Beglaubigung und Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden. Zur Ausstellung eines Visums sind folgende Dokumente vorzulegen: • der noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass • zwei in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllte Antragsformulare, die bei der Konsularvertretung ausgegeben werden • zwei gleiche 3x4cm grosse Fotos • Antragssteller über 18 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate Visagebühr von ca. € 128,00 Überweisung auf das Konto der Brasilianischen Botschaft, Konsularabteilung - Aufgrund eines Sonderabkommens sind deutsche Bundesbürger von der Zahlung dieser Gebühr befreit. Zeitvisa erteilen die konsularischen Vertretungen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, eine Verlängerung kann vom Arbeitgeber unter Angabe entsprechender Gründe beim Justizministerium beantragt werden. Je nach Sachlage kann ein solches Zeitvisum in ein Dauervisum umgewandelt werden. Mitreisende Ehegatten und Kinder sind in der Regel nicht berechtigt, eine von brasilianischer Seite bezahlte Berufstätigkeit aufzunehmen. Wer über ein entsprechendes Visum verfügt, kann sowohl private als auch beruflich benötigtes Umzugsgut steuerfrei nach Brasilien einführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss der Inhaber eines Zeit- bzw. Dauervisums innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise bei der nächstgelegenen Bundespolizeistelle vorstellig werden. Erst dann kann er sich bei der zuständigen Steuerbehörde "CPF - Cadastro de Pessoas Fisicas" registrieren lassen. Diese CPF-Nummer ist nicht nur für steuerliche Belange, sie ist auch erforderlich um ein Bankkonto zu eröffnen. Deutsche Staatsbürger, die sich geschäftlich in Brasilien aufhalten, sind inzwischen von der Visumspflicht befreit, wenn der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Entsandte Fachkräfte benötigen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes, ein Zeitvisum das beim Arbeitsministerium beantragt werden muss. In Ausnahmefällen kann dieses Zeitvisum von der zuständigen konsularischen Vertretung für einen nicht v erlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums erteilt werden. Dafür muss die brasilianische Firma allerdings die Dringlichkeit des Falles schriftlich nachweisen. Jeder Ausländer muss sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Bundespolizei melden. Diese erteilt den Ausländerausweis "Cédula de Identidade de Estrangeiro". Dort sind u.a. der Reisepass und das Original des Visumantrages vorzulegen. Der erste Behördengang zur Anmeldung sollte vom Despachanten erledigt werden. Behördengänge sind in der Regel eine langwierige Angelegenheit und sollten daher, wann immer es geht, von einem Despachanten vorgenommen werden. Nach ca.90 Tagen ist der Ausweis fertig. Um diesen abzuholen, muss der Antragsteller persönlich mit seinen Familienangehörigen - einschliesslich Babys - erscheinen, um die Ausweise zu unterschreiben. Zur Vermeidung von langem Schlangestehen sollte man sich vom Despachanten begleiten lassen. Und wer sich noch nie als Verbrecher fühlte, bekommt auch dazu Gelegenheit. Denn das Abnehmen von Fingerabdrücken ist fester Bestandheil der Prozedur, die im Volksmund "Klavierspielen" genannt wird. Gute Despachanten sind deshalb auch daran zu erkennen, dass sie ein Tuch zur Hand haben, mit dem man sich die Farbe wieder abwischen kann. Der nächste Pflichtauftritt ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzministerium, um die Steuerkarte "CIC" zu bekommen. Diese muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Vorzulegen sind Reisepass und eine beglaubigte Kopie des Protokolls der Anmeldung bei der Bundespolizei. Nach ca. 14 Tagen ist das "Cadastro de Pessoas Físcas - CPF" - früher auch CIC genannt - fertig. Die Angabe dieser Steuerregisternummer wird bei vielen Angelegenheiten verlangt, z.B. beim eines Autos, bei der Anmietung einer Wohnung oder der Eröffnung eines Bankkontos. Da der Verzicht auf Heim, Vehikel und Bankverbindung für 1-2 Monate - solange dauert der gesamte Papierkram - nicht unbedingt jedermanns Sache ist, empfiehlt sich´s, einen Ausweg zu suchen. Mitunter eröffnet die eine oder andere Bank auch ohne CPF ein provisorisches Konto oder der Arbeitgeber stellt vorübergehend ein Firmenauto zur Verfügung. Brasilien ist das Land der Auswege durch die Hintertür. Daher unser Tipp: Kollegen fragen!! Ihre Unterschrift ist Gold wert! In Brasilien hängt vieles am Namen, bzw. an Ihrer Unterschrift. Diese wird von allen Seiten aufs genaueste kontrolliert und vor allem auf Richtigkeit überprüft. Hierfür wurden eigens "Carórios" eingerichtet. Hier sind Unterschriftenproben aller "wichtigen" Persönlichkeiten hinterlegt und Dritte haben die Möglichkeit hier registrierte Unterschriften auf Echtheit zu prüfen. Hinterlegen Sie am besten gleich auch Ihre Unterschrift beim nächsten Cartório, dies kostet nicht viel, wird jedoch spätestens beim Unterzeichnen des Mietvertrages gebraucht. Lebenshaltungskosten Generell ist festzustellen, dass Brasilien schon lange keine "Billigland" mehr ist. Das erste Schockerlebnis haben Deutsche, die nicht an die Spitzenpreise von Berlin, Hamburg oder München gewöhnt sind, spätestens bei der Wohnungssuche. In den besseren - die anderen sollte man vergessen - Vierteln ist unter R$ 20 bis R$ 30 pro Quadratmeter Nettowohnfläche nur selten ein passables Zuhause zu finden. In der Regel werden monatlich zwischen 0,7 und 12% des Wohnungswertes verlangt. Hinzu kommt das "Condomínio", Kosten für Pförtner, Fahrstuhl, Swimmingpool etc., das zwischen R$ 300 und R$ 1.500 monatlich schwanken kann. Die Gesamtkosten - Miete & Condomínio - belaufen sich dann auf R$ 2.300 bis 4.000 für eine Drei-Zimmerwohnung je nach Wohnlage und Grösse. Die jährlich anfallende Grundstückssteuer "IPTU" - bei Wohnhäusern ist diese natürlich erheblich billiger als bei Häusern - muss in Brasilien vom Mieter bezahlt werden. Je nach Wohnlage sind das für eine Drei-Zimmerwohnung zwischen R$ 550 und R$ 3.000 im Jahr. Da in den Städten kaum etwas ohne Auto geht, sollte man sich auf jeden Fall überlegen, ob man sich ein eigenes Fahrzeug anschafft. Gebrauchtwagen sind in Brasilien sehr teuer. Die Preise für in Brasilien gefertigte Kleinwagen z.B. Opel Corsa - sind mit denen in Deutschland vergleichbar, während aus Europa importierte Wagen mindestens 30% teurer sind als dort. Zu den Kosten der Fahrzeughaltung kommt noch die Kfz-Versicherung und die einmal im Jahr fällige "IPVA - Kraftfahrzeugsteuer" mit ca. R$ 400 bis R$ 1.200 dazu. Sehr teuer sind in Brasilien die deutschen Schulen, die von privater Hand geführt werden. Die monatlichen Schulgebühren liegen zwischen R$ 400 und R$ 750 THAILAND Thailand ist nicht nur Sex-Tourismus und Lieferant für heiratswillige Frauen. Thailand hat traumhafte Strände, ein herrliches Klima und sehr freundliche Menschen. Ausserdem ist das Land nicht teuer, also eine gute Basis zum Auswandern. Tatsächlich sind es mehr die alleinstehenden Männer, die es hierhier zieht. Eben wegen der traumhaften Frauen, die aus Dankbarkeit über die Möglichkeit eines normalen, sorglosen Lebens derartige Wärme zurückgeben, dass es für viele Männner keine anderen Frauen als Thailänderinnen geben kann. Sicher wird auch jeder, der das einmal ausprobiert hat, dabei bleiben. Thailand ist für diese Zielgruppe sehr zu empfehlen, hier sind die Einwandeurngsbestimmungen. PETITION 1.1 “Petition“ bedeutet ein Antragsgesuch zur vorübergehenden Einreise ins Königreich. 1.2 “Officer“ bedeutet der bearbeitende Beamte wie im Einwanderungsgesetz von 1979, Abteilung Einwanderungsamt, festgelegt. 1.3 “Authorized Officer“ bedeutet der vom Nationalen Polizeiamt bestimmte bearbeitende Beamte, welcher bevollmächtigt ist die vorübergehende Einreise für Ausländer ins Königreich zu bewilligen, gemäss Artikel 35 des Einwanderungsgesetz von 1979. Thema 1: Gesuch (Petition) A. Das Gesuch vom Ausländer kann unter der Bedingung eingereicht werden, dass der Pass oder die passersetzenden Dokumente korrekt und genügend sind und von der thailändischen Regierung anerkannt werden. Der Einreisestempel oder die Zustimmung wird an der Anhörung erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis soll aber die Gültigkeit des Passes oder der Passersatzdokumente nicht überschreiten. B. Der mögliche Antragssteller muss durch die Einwanderungs-Kontrollpunkte einreisen, entweder Hafen, Station oder dem vom Minister bewilligten Ort und der Antragsstellerber muss gänzlich durch den Beamten kontrolliert werden. C. Die Bewilligung für einen Ausländer zum vorübergehenden Aufenthalt, während der Antrag noch unter Bearbeitung ist, soll kurzzeitig nicht verfügbar sein. Der Beamte kann, während auf den Antragsbescheid gewartet wird, einen befristeten Aufenthalt gewähren, so oft er/sie will, dieser soll aber die Gesamtdauer von 30 Tagen nicht überschreiten. Die oben erwähnte Zusage und die Beurteilung müssen innerhalb einer unter Punkt 8 vorgegebenen Frist abgeschlossen sein, wobei der Entscheid feststehen sollte. Thema 2 Verlängerung der Aufethaltsbewilligung D. Die Abwägung der Bewilligung für einen Ausländer zum vorübergehenden Aufenthalt im Königreich soll entsprechend den folgenden Bestimmungen und ergänzenden Dokumenten erfolgen: E1 Auf Grund von Geschäftszwecken, wie der Wichtigkeit in einer Firma oder in einer Teilhaberschaft etc.zu arbeiten.Jede Erlaubnis soll die Dauer von 1 Jahr nicht überschreiten. Kriterien: (1) Der Ausländer muss einen Einreisebewilligungsstempel zur vorübergehenden Einreise erhalten und (2) Der Ausländer muss ein ratenmässiges Gehalt erzielen, welches dem beigelegten Ratendokument entspricht und (3) Das Geschäft muss ein registriertes Kapital von nicht weniger als 2 Millionen Baht haben und (4) Das Geschäft muss die von einem geprüften Buchhalter überprüfte und bestätigte Jahresendbilanz vorlegen. Diese dient dazu den finanziellen Status, die Stabilität und die Geschäftsbetstätigung aufzuzeigen. Im Gesamten muss die Bilanz ein Eigenkapital von nicht weniger als 1 Million Baht aufzeigen und (5) Das Geschäft muss den von einem geprüften Buchhalter überprüften und bestätigten Endjahresgewinn oder-Verlust unterbreiten. Im Gesamten muss das ganze Einkommen einen höheren Betrag aufzeigen als das ganze Salär/ Gewinn, welches dem Angestellten bezahlt wird und (6) Dieses Geschäft dient der Notwendigkeit Ausländer einzustellen und (7) Das Geschäft muss ein Verhältnis von ausländischen und thailändischen Angestellten von 1:4 aufweisen und (8) Die folgenden Geschäftszweige sind von diesen Pflichten in Punkt (3), (4) und (5) freigestellt und werden nachsichtig behandelt in der Anzahl der Thais, wie angegeben in Punkt (7), wo ein Verhältnis von 1 Ausländer zu 1 Vollzeitangestellten Thai angewendet werden kann Benötigte Dokumente: 1. Antragsformular 2. Passkopie des Antragstellers 3. Annahmeschreiben für die Einstellung eines Ausländers am Arbeitsplatz (muss dem Format der Einwanderungsbehörde folgen). 4. Kopie der Arbeitserlaubnis 5. Kopie der Firmenregistrationsdokumente, z.B. Firmenurkunde etc. Das Dokument soll nicht älter als 6 Monate sein. 6. Kopie der aktuellen Teilhaberliste (vom Urkundenbeamten ausgestellt, nicht älter als 6 Monate. 7. Kopie der letzten Revision 8. Kopie des letzten Verrechnungssteuerbeleges, mit der Darstellung aller Angestellten und den Namen aller Ausländer. 9. Kopie der letzten beim Sozialamtsbeamten eingereichten Sozialsteuerzahlung (Sor Por Sor 1-10) 10. Dokumente oder massgeblich unterstützende Dokumente, welche die Wichtigkeit des Ausländers für die Firma darstellt.z.B. Per Stelleninserat sucht die Frima einen Thai Kandidaten aber kein Thai bewirbt sich etc. E.2 Im Fall, dass der Bedarf besteht ein Geschäft zu führen, das im - Regierungssektor - Allgemeine Organisationen - Staatsunternehmen oder - anderen Organisationen wo entweder der Regierungssektor und/oder das Staatsunternehmen mehr als 50% investiert hat oder irgendeine andere gemäss der Verfassung gegründete unabhängige Organisation. Ermöglicht für nicht länger als 1 Jahr pro Antrag zu bleiben. Kriterien: (a) Internationaler Handel (Repräsentations-Büro) (b) Regional-Büro (c) International Companies (Branch office) Internationale Firmen (Zweigstellen) (1) Der Ausländer muss im Besitz eines Einreisestempels für eine vorübergehende Einreise sein und (2) eine Bestätigung und Anfrage von diesem Sektor oder dieser Organisation vorweisen. Benötigte Dokumente: 1. Ein Plan, der das Büro und den Arbeitsplatz des Antragstellers zeigen. 2. Andere Dokumente welche das Untersuchungskomitee erbitten könnte. 3. Geschäfte, welche in Übereinstimmung mit Punkt (8) gegründet wurden, müssen die Dokumente aufgeführt unter 6,7 und 11 nicht vorbringen. 1. Antragsformular 2. Passkopie des Antragstellers 3. Kopie der Arbeitserlaubnis 4. Bestätigungsschreiben, welches um eine Verlängerung ersucht, ausgestellt durch die Regierungsabteilung Allgemeine Organisationen Staatsunternehmen oder andere Organisationen wo entweder der Regierungssektor und/oder das Staatsunternehmen mehr als 50% investiert hat oder irgendeine andere gemäss der Verfassung gegründete unabhän -gige Organisation. 5. Im Fall dass der Regierungssektor und/oder das Staatsunternehmen mehr als 50% investiert hat, muss die Teilhaberliste eingereicht werden. E.3 Touristenvisa Bewilligung für maximal 30 Tage pro Besuch aber nicht länger als 90 Tage total. Kriterien: (1) Der Ausländer muss im Besitz eines vorübergehenden Touristen Einreisestempels sein und (2) nicht einer Nationaliät oder einem Typ angehören, welche die Einwanderungsaufsicht angibt. Benötigte Dokumente: 1. Antragsformular 2. Passkopie des Antragstellers E.4 Im Fall einer Investition von nicht weniger als 3 Millionen Baht. Ermöglicht für nicht länger als 1 Jahr pro Antrag zu bleiben. Kriterien: (1) Der Ausländer muss im Besitz eines vorübergehenden Touristen Einreisestempels sein und (2) ins Königreicht einreisen bevor der Antrag in Kraft tritt und auf Grund einer Investition von nicht weniger als 3 Millionen Baht eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und (3) Den Nachweis erbringen, dass nicht weniger als 3 Millionen Baht ins Königreich überwiesen wurden und (4) Den Investitionsnachweis erbringen, dass ein Apartement/Eigentumswohnung vom Entwickler oder vom betreffenden Sektor für nicht weniger als 3 Million Baht erworben wurde oder (5) Den Investitionsnachweis erbringen, dass nicht weniger als 3 Millionen Baht auf ein thailändisches Festgeldkonto einbezahlt wurden. Die Bank muss mindestens zu über 50% von Thais gehalten werden, oder (6) Den Investitionsnachweis erbringen, dass Regierungsobligationen im Wert von nicht weniger als 3 Millionen Baht erworben wurden oder (7) Den Nachweis erbringen, dass unterschiedliche Investitionen gemäss den Punkten (4), (5) oder (6) im Wert von nicht weniger als 3 Millionen Baht getätigt wurden. Benötigte Dokumente: 1. Antragsformular 2. Passkopie des Antragstellers 3. Kopie der Geldüberweisung vom ausländischen Konto auf das thailändische Konto. 4. Kopie des Kaufvertrages und Kopie der Registrietungsbescheinigung des Eigentümerwechsels, ausgestellt durch das Landamt oder ähnliche Abteilung. (In Fall des Erwerbs eines Apartements/ Eigentumswohnung. USA Die USA ist natürlich das klassischste aller Auswanderungsländer. Die Vielfalt von Landschaften und Klimazonen macht die USA zu einem der schönsten Länder der Welt. Für Europäer ist die Einwanderung im Vergleich zu anderen auch noch verhältnismässig einfach, besonders wenn man einen guten Beruf hat und arbeiten will. Allerdings ist die USA trotz des relativ heute günstigen Kurses von Euro nach Dollar immer noch teuer, besonders was den Immobilienerwerb betrifft. In näherer Zukunft sollen ausserdem die Einwanderungsbestimmungen für Europäer verschärft werden, da die US-Regierung die Zuwanderung radikaler Islamisten befürchtet. Die Terror-Hysterie in Europa und Nordamerika ist für die Auswanderung auch nicht gerade fördernd. Daher scheidet das Land für unsere Zwecke aus. Wen es dennoch dorthin zieht, hier die Einwanderungsbestimmungen: Der US-Kongress hat kürzlich eine Reform des Einwanderungsgesetzes verabschiedet. Viele der Klauseln gelten dabei hautpsächlich für illegale Einwanderer. Die Gesetzesnovelle sieht vor, allen undokumentierten Einwanderern, die sich innerhalb eines Jahres bei den Behörden registrieren lassen, ein spezielles Visum auszustellen („Z visa“). Das Visum erlaubt ihnen und ihrer Familie den rechtmäßigen befristeten Aufenthalt und die Aufnahme einer Arbeit in den USA. Die Betroffenen müssen die englische Sprache beherrschen bzw. lernen, ihre ausstehende Steuerschuld begleichen sowie eine Strafgebühr zahlen. Für einen unbefristeten Aufenthalt muss das Familienoberhaupt ins Herkunftsland ausreisen und von dort aus einen Antrag stellen, darf aber während der Bearbeitung des Gesuchs in die USA zurückkehren. In der jüngeren Geschichte der USA gab es etwa alle zehn Jahre eine Amnestie für undokumentierte Einwanderer (vgl. MuB 8/03). Eine weitere Möglichkeit für Migranten, für eine befristete Zeit in den USA zu leben und zu arbeiten, bietet das im Gesetzentwurf vorgesehene zeitlich begrenzte Gastarbeiterprogramm („Y visa“). Es sieht vor, 200.000 ausländische Arbeitskräfte ins Land zu holen, um freie Stellen zu besetzen, für die sich auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt niemand findet. Die Aufenthaltserlaubnis ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Sie kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt der Arbeiternehmer verlässt die USA zwischen den Verlängerungen für jeweils ein Jahr. Wegen der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften sollen in Zukunft die Einwanderungsquoten insgesamt erhöht und mit der Einführung eines Punktesystems gesteuert werden. Danach sollen Ausbildung (25 %), berufliche Qualifikation (50 %) und Englisch-Kenntnisse (15 %) für den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung stärker honoriert werden als v erwandtschaftliche Bindungen (10 %). Entsprechend den Forderungen der Republikaner soll als weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes schärfer gegen illegale Einreisen an der amerikanisch-mexikanischen Grenze vorgegangen werden, u. a. durch eine Verdopplung der Zahl der Grenzpolizisten. Vorgesehen sind darüber hinaus höhere Strafen für Menschenschmuggler sowie für Arbeitgeber, die Immigranten ohne gültige Papiere beschäftigen. Über das neue Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht wird seit Anfang des Jahres im Kongress diskutiert. Bereits im vergangenen Jahr war eine Novellierung gescheitert. US-Präsident George W. Bush (Republikaner) hat die Reform zu einem Kernanliegen seiner zweiten Amtszeit erklärt. Mit dem Gesetzesentwurf stößt er jedoch in seiner eigenen Partei auf Widerstand. Viele Konservative verurteilen die Legalisierung der undokumentierten Einwanderer als unangemessene Amnestie für Gesetzesbrecher. Für sie hat die Sicherung der Südgrenze oberste Priorität, um illegale Grenzübertritte so schnell wie möglich zu stoppen. Einige Demokraten bezeichnen hingegen die Einschränkung des Familiennachzugs im Rahmen des Punktesystems als unsozial. Auch kritisieren sie die geplante Einführung des Gastarbeiterprogramms. Mit Unterstützung der Gewerkschaften warnen sie vor LohnDumping und der Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer. Die endgültige Abstimmung über das neue Einwanderungsgesetz sollte ursprünglich im Juni erfolgen. Die Mehrheit der Senatoren lehnte allerdings einen Antrag auf Verkürzung der Debatte ab. Nur 38 Demokraten und sieben Republikaner der insgesamt 100 Senatoren sprachen sich Anfang Juni dafür aus, die Gesetzesvorlage zur Abstimmung zu bringen. Notwendig wären mindestens 60 Stimmen gewesen. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf ganz von der Tagesordnung genommen. Damit ist die Neufassung des USEinwanderungsgesetzes vorerst vertagt. Republikaner und Demokraten stellten Mitte Juni in Aussicht, das Gesetz allerdings noch vor Beginn der Parlamentsferien am 4. Juli zu verabschieden, sofern eingebrachte Änderungsvorschläge berücksichtigt werden. Derweil hat die Regierung ihre Pläne für schärfere Einreisebestimmungen bei EU-Bürgern bekräftigt. Laut US-Heimatschutzminister Michael Chertoff (Republikaner) seien die USA mit der Visa-Freiheit für Europäer durch Terrorpläne von Islamisten „verwundbar“. Daher müssten sich Reisende ohne Visum zukünftig 48 Stunden vor Abflug in die USA im Internet registrieren und einen Fragebogen ausfüllen. ARGENTINIEN Das riesige Argentinien war schon immer ein beliebtes Auswanderziel für Europäer. Besonders Italiener sind hier zu Zig-Tausenden eingewandert, so dass grosse Teile des Landes europäisch geprägt sind. Die verschiedenen Klimazonen von tropisch bis arktisch machen Argentinien zu einem Land, dass praktisch die Eigenschaften eines gesamten Kontinents vereinigt. Der Platz ist so gigantisch, dass man noch völlig unbewohnte Landstriche antrifft. Argentinien ist somit zum Auswandern absolut zu empfehlen. Allerdings wird das ganze von der Politik getrübt. Auch hier sind die Einwanderungshürden wie auch in Brasilien recht hoch gehängt, und Otto Normalbürger wird es kaum schaffen, hier Fuss zu fassen. Preislich ist das Land noch akzeptabel, aber keinesfalls billig. Die Einwanderungsbestimmungen sind folgende: Für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung müssen sind folgende Dokumente beim zuständigen argentinischen Konsulat vorgelegt werden: - Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist - polizeiliches Führungszeugnis der letzten fünf Jahre - Geburtsurkunde, beglaubigt - Arbeitsvertrag in spanischer Sprache in zweifacher Ausfertigung (falls Arbeitsverhältnis Grund der Einreise ist) - 2 Passbilder (schwarz-weiß, 4 x 4cm, ohne Brille) - ärztliches Gesundheitszeugnis; muss vom zuständigen Arzt (Auskunft im Konsulat) des Heimatlandes ausgestellt werden - bei Verheirateten: beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, möglicherweise auch - Scheidungsurkunde - bei Verwitweten: beglaubigte Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners - bei Einreise aufgrund von Familienangehörigkeit: Kopie des argentinischen Documento Nacional de Identidad (DNI) des entsprechenden Angehörigen (Eltern bzw. Ehepartner) Fragen beantwortet das Depto. Radicación temporaria y definitiva, Edificio 4, Migraciones, Tel.: 0054-11-4317-0303. Wichtig: sämtliche Urkunden, die nicht in spanischer Sprache abgefasst sind, müssen von einem beim Colegio de Traductores Públicos de la Ciudad de Buenos Aires Av. Callao 289, 4. Stock, Tel.: 0054-11-4371 8616, [email protected], www.traductores.org.ar eingetragenen Übersetzer übersetzt werden. Wichtig: Informieren Sie sich über aktuelle Änderungen beim jeweiligen Konsulat! Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann nach Ablauf der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung beantrag werden. Voraussetzungen (s. Disposición Nr. 315/99): -Beim Personenstandsregister des Wohnsitzes in Argentinien muss das Documento -Nacional de Identidad "DNI" beantragt und von diesem ausgestellt worden sein. -Bei der Polizei muss ein Antrag auf Erteilung einer Kennkarte (Cédula de Identidad) gestellt worden sein und die Karte muss ausgestellt worden sein. - Identitätsnachweis - Antrag auf Wechsel des Status unter Vorlage einer beweiskräftigen Beglaubigung, dass die vorläufige Aufenthaltserlaubnis ordnungsgemäß erworben wurde. - Nachweis eines ununterbrochenen legalen Aufenthalts im Land von mindestens drei Jahren - Gültiges polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von der Policia Federal Argentina - Gesundheitszeugnis Fragen beantwortet das Depto. Radicación temporaria y definitiva, Edificio 4, Migraciones, Tel.: 0054-11-4317-0215 oder 4317-0237 Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch direkt beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Angehörige von argentinischen Staatsangehörigen können die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ohne weiteres direkt beantragen. Residente temporario befristete Aufenthaltsgenehmigung bis zu einer Dauer von 3 Jahren (oder kürzer) In diese Gruppe können eingeordnet werden (s. Art 23) - Arbeitnehmer (trabajadores migratorios) - Fachpersonal, das wissenschaftliche, technische oder beratende Funktionen ausübt (z.B. Wissenschaftler) - Leitungs-, Verwaltungs- und technisches Personal, das zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben einreist - Unternehmer, die Investitionen von mind. 100.000 Pesos durchführen; die Investitionen müssen im Interesse Argentiniens liegen - Rentner - Studenten sowie Schüler ab der Sekundarstufe I - Sportler, Künstler, Geistliche anerkannter Religionen, - behandelte Patienten, - Akademiker im Auftrag einer Hochschule - Asylanten, Flüchtlinge, Personen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden, - Bürger der MERCOSUR- und assoziierten Staaten - Personen, deren Einreise nach Ermessen des Innen- oder Außenministeriums im argentinischen Interesse liegt. Arbeiten Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einwanderung nach Argentinien ist wahrscheinlich, dass man dort eine Arbeitsstelle findet bzw. gefunden hat. Hilfe bei der Jobsuche kann man evt. bei der AHK Argentinien finden. Dort gibt es eine Stellenbörse, um qualifizierten Deutschen bei der Suche einer Arbeitsstelle in Argentinien, sowie umgekehrt, in Argentinien ansässigen Unternehmen bei der Suche nach deutschsprachigen Personen zu helfen. Weiter kann man sich auch hier nach Stellenangeboten umschauen: www.bumeran.com.ar www.computrabajo.com.ar www.ar.acciontrabajo.com Am Aussichtsreichsten ist aber sicher ein Suchen und Bewerben vor Ort in Argentinien. Auch in Argentinien gibt es ein Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Die Frage der Anwendung grade genannter argentinischer Rechtsvorschriften unterscheidet das argentinische Recht aufgrund des jeweiligen Aufenthaltstatus, also danach, ob man zur Gruppe der residente temporario oder permanente gehört, also eine Aufenthaltsgenehmigung auf Dauer hat, oder zur Gruppe mit dem Status transitorio gehört. DOMINIKANISCHE REPUBLIK Da leben, wo andere teuer Urlaub machen, das ist der Traum von vielen Auswanderern. Die Dominikanische Republik ist landschaftlich ein Paradies. Preislich leider nicht. Durch den vielen Tourismus sind die Preise recht hoch, doch wenn man sich an die einheimische Bevölkerung anpasst und Abstriche in seiner Lebensqualität hinnimmt (die bekommt man ja auf anderer Seite mehrfach wieder zurück) lässt es sich schon ganz gut über die Runden kommen. Die Einwanderung ist (noch) reltiv einfach, so dass man nichts anderes sagen kann, als "traumhaftes, empfehlenswertes Land". Die Voraussetzungen zur Antragstellung sind folgende: Daueraufenthaltsgenehmigung (Residencia Definitiva) Ein entsprechendes, an den Präsident des Landes gerichtetes Gesuch muss dem Innenund Polizeiministerium eingereicht werden. Diesem Gesuch müssen mindestens unter anderem folgende Dokumente beigelegt werden: - ein Strafregisterauszug aus dem letzten Wohnsitzland des Bewerbers beglaubigt durch ein dominikanisches Konsulat in diesem Land und, falls er nicht in Spanisch abgefasst ist, durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt. -eine Geburtsurkunde aus dem Geburtsland des Bewerbers beglaubigt durch ein dominikanisches Konsulat im Geburtsland und, falls sie nicht in Spanisch abgefasst ist, durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt -eine Photokopie der durch die Einwanderungsbehörde ausgestellten Residenzkarte mit dem Ausstellungsdatum -Zwei durch die Einwanderungsbehörde ausgestellte Bescheinigungen über die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (Residencia definitiva) an den Bewerber bzw. über das Vorhandensein eines zur Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Garantieschreibens - Ein zusätzliches, vor einem Notar unterzeichnetes Garantieschreiben von Seiten einer Person, welche die Verantwortung für die Rechtschaffenheit und die wirtschaftliche Solvenz des Bewerbers übernimmt. - Falls der Bewerber Grundeigentum in der Dom Rep hat, eine Kopie des entsprechenden Grundstücktitels Die Gewährung der dominikanischen Staatsangehörigkeit liegt im freien Ermessen des Präsidenten des Landes, der bei deren Gewährung ein entsprechendes, im Amtsblatt zu publizierendes Dekret erlässt. Die schon gewährte Staatsangehörigkeit kann auch später unter gewissen Voraussetzungen unter Umständen widerrufen werden. Das Verfahren zum Erwerb der dominikanischen Staatsangehörigkeit dauert normalerweise zwischen 1 und 2 Jahren (wobei -wie leider immer in diesem "Paradies"- die durch den dominikanischen Superschlendrian und die Korruption begründeten Vorbehalte zu machen sind) Nach dem Erwerb der dominikanischen Staatsangehörigkeit muss sich der neue Bürger mindestens 1 Jahr ohne Unterbruch im Land aufhalten. Um möglichst schnell und ohne Enttäuschungen und Rückschläge ans Ziel zu gelangen, sollte zur Durchführung dieses Verfahrens unbedingt ein absolut vertrauenswürdiger und zuverlässiger Anwalt angeheuert werden. Dies ist in diesem Land angesichts der grossen Zahl von unseriösen und betrügerischen Anwälten nicht gerade einfach ! Auch die Kosten sollten natürlich in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden (mit grösster Wahrscheinlichkeit fallen auch saftige Bestechungsgelder an) Touristen und Rentner, die Geld ausgeben, sind willkommen, ebenso Investoren, die Unternehmen aufbauen und Arbeitsplätze schaffen. Als gut gelten auch die beruflichen Chancen für Konstrukteure, Mediziner, Zahnärzte, Computer- und Elektronikspezialisten. Allein in der Dominikanischen Republik leben gut 20 000 Zuwanderer aus Alemania - Schätzungen zufolge sind das weit über die Hälfte aller Karibik-Deutschen. Etliche von ihnen haben sich eine «Goldene Nase» verdient. Mancher kommt mit einer Würstchen- oder Bierbude über die Runden, viele sind aber auch illegal hier. Andere haben nicht einmal mehr Geld für den Heimflug und wenden sich dann Hilfe suchend an die Deutsche Botschaft in Santo Domingo, wie dort bestätigt wird. Aber auch die verschenkt keine Tickets. Gerade Rentner und Pensionäre, die sich ihr Geld aus Deutschland überweisen lassen, freuen sich über Sonne, Sand, preiswerte Einkäufe und günstige Immobilien. Wer 1000 Euro im Monat zur Verfügung hat, kann hier leben, ohne dabei jedoch große Sprünge machen zu können. «Eine schnelle Daueraufenthaltsgenehmigung ist innerhalb von 45 Tagen möglich für den, der bei der Banco Central mindestens 200 000 US-Dollar als Investition deponiert», sagt Thomas Kirbach, Geschäftsführer der Deutsch-Dominikanischen Wirtschaft- und Tourismus-Kammer in Santo Domingo. Von jedem, der im Land bleiben und sich mit der «Permiso de residencia» - der Aufenthaltserlaubnis - Zeit lassen will, «wird generell eine gewisse Solvenz verlangt.» Die «Residencia» kann auch durch Bürgen und andere Sicherheiten erlangt werden. Hinzu kommen etwa 1700 US-Dollar (rund 1612 Euro) für einen guten Anwalt. Mit der «Residencia» gibt es automatisch und kostenlos auch die Cedula, den Ausweis. Die Steuer - und Abgabenlast ist in der «Dom Rep» wie auf den meisten Inseln etwas niedriger als in Deutschland. «Machen Sie einen längeren Probeurlaub oder mehrere. Lernen Sie die Sprache und Mentalität des Landes und erkunden sie die Marktsituation in ihrem Metier», rät Gerhard Ehlert aus Schleswig-Holstein, der seit 30 Jahren in Santo Domingo lebt. CHILE Für Einwanderer findet das Dekret Nr. 1094 vom 19. Juli 1975, ergänzt durch das Ausländerreglement Nr. 597 vom 14.6.1984, Anwendung. Visum zur vorübergehenden Arbeitsaufnahme Ausländische Arbeitskräfte benötigen ein Visum "Residentes sujetos a contrato". Es wird durch die zuständigen chilenischen Vertretungen im Ausland erteilt. Das Einreisegesuch ist mit dem Arbeitsvertrag bei der Chilenischen Botschaft in Bern einzureichen. Es ist jedoch üblich, dass der künftige Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden in Santiago (Arbeits- und Aussenministerium) die notwendigen Schritte einleitet, welche zur direkten Visumerteilung durch die chilenische Auslandvertretung führen. Dieses Visum wird in der Regel nur noch an qualifizierte Arbeitnehmer mit Kaderfunktionen abgegeben. Im Arbeitsvertrag muss sich der Arbeitgeber in einer Klausel verpflichten, die Rückreise für den/die eingestellte/n Ausländer/in zu bezahlen, falls diese/r nach Beendigung des Aufenthalts die Kosten nicht selbst bestreiten kann. Gesuchsteller müssen ausserdem schriftlich erklären, sich innenpolitisch nicht zu betätigen. Im allgemeinen wird dieses Visum für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt, und es kann je nach Gültigkeit des Arbeitsvertrags verlängert werden. Nach einem Aufenthalt von zwei Jahren haben Ausländer/innen die Möglichkeit, die "Permanencia definitiva" (Niederlassungsbewilligung) zu beantragen. Visum zum vorübergehenden Aufenthalt Das "Visa de residencia temporaria" wird an Investoren mit einem auf einer chilenischen Bank deponierten Kapital von mind. USD 30'000.-- abgegeben. Gültigkeit ein Jahr; nach Ablauf kann die "Residencia definitiva" (Aufenthaltsbewilligung) beantragt werden. Studentenvisum Wird an Studenten einer Universität oder eines Instituts (z.B. Ina-cap) abgegeben. Nach zwei Jahren und mit abgeschlossenem Studium kann die "Residencia definitiva" beantragt werden. Touristen Schweizerische Touristen, die sich nicht länger als 90 Tage in Chile aufhalten wollen, benötigen einen gültigen Pass, aber kein Visum. Touristen dürfen keine bezahlte Tätigkeit annehmen. Die Aufenthaltsbewilligung kann auf jeder "Intendencia" oder "Gobernacion regional" um weitere drei Monate verlängert werden. Einreise und Aufenthalt, Impfvorschriften Gegenwärtig sind keine obligatorischen Impfungen vorgeschrieben. Da Impfvorschriften kurzfristig ändern können, sollte man sich rechtzeitig bei der zuständigen chilenischen Vertretung, bei einem Reisebüro oder einer Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen erkundigen. Folgende Impfungen sind indessen empfohlen: Hepatitis A + B, Typhus abdominalis, Tollwut und Diphtherie-Tetanus. Devisentransfer Die Einfuhr von Devisen ist frei. Devisen können in jeder Bank verkauft werden. Jede ausländische natürliche Person kann Devisen in einem offenen "Dollar"Konto bei irgendeiner Handelsbank deponieren. Kontoinhaber können jederzeit frei darüber verfügen (Verkauf an Banken, Wiederausfuhr). Auf Beträgen, die während einer im voraus bestimmten Frist angelegt werden, wird ein Bankzins vergütet. Es besteht zurzeit auch ein "freier (legaler) Markt", auf dem jede Person Transaktionen ohne Einschränkung der Höhe tätigen kann. Kapitaltransfer Für einheimische oder ausländische natürliche und juristische Personen, welche Kapital in Form von Devisen nach Chile transferieren lassen wollen, gelten folgende Bestimmungen: Der Transfer von Guthaben, die für ein bestimmtes Geschäft vorgesehen sind, wird nach den Bestimmungen des Gesetzesdekretes Nr. 471 vom 17. Oktober 1977 behandelt. Kapitalinvestitionen, die zur Gründung einer Firma oder zur Erhöhung des Kapitals eines bestehenden Unternehmens bestimmt sind, unterliegen dem Statut für ausländische Investitionen. Zuständig ist das Komitee für ausländische Investitionen beim Wirtschaftsministerium. Laut diesem Statut, das ausländische Investoren einheimischen gleichstellt also keine Vorzüge z.B. in Form von Steuervergünstigungen - , wird der Rücktransfer von Kapital und Gewinn garantiert, ersteres ab dem 2. Jahr. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind sehr komplex. Personen, die Kapital nach Chile transferieren wollen, sollten sich bei der Schweizerischen Botschaft in Santiago de Chile über die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen. Investitionen Kapitalinvestitionen können ebenfalls durch den Kauf von Schuldscheinen der chilenischen Auslandschuld bei der Zentralbank erfolgen (Kapitel XIX der Devisenvorschriften, "debt-equity swaps"). Der Investor kommt dadurch in den Genuss einer 17 %-igen Vergünstigung. Für Interessenten gibt es in Santiago darauf spezialisierte Büros. Zollvorschriften Bei der Einreise ist nur die Einfuhr von persönlichen Effekten ("efectos personales") zollfrei: Kleider und persönliche Wäsche, Toilettenartikel, elektrischer Rasierapparat, Fön, usw., sowie Reiseartikel und alle gebrauchten Artikel, die dem persönlichen Bedarf dienen. Für die Einfuhr von Hausrat wird ein Zollansatz von 11 % auf dem CIF-Wert berechnet. Auf gebrauchten Waren erfolgt ein Zuschlag von 50 %. Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer von 18 % (auf CIF-Wert und Zollabgaben) erhoben. Die Einfuhrvorschriften für Motorfahrzeuge ändern häufig. Es empfiehlt sich, den konkreten Fall der zuständigen chilenischen konsularischen Vertretung zu unterbreiten. OFFIZIELLE VERTRETUNGEN Vertretung der Schweiz in Chile Schweizerische Botschaft (Embajada de Suiza) Av. Américo Vespucio Sur 100, Piso 14 CL-Santiago (Las Condes) Postadresse: Casilla 3875 CL-Santiago de Chile Tel.: (00 562) 263 42 11 Fax: (00 562) 263 40 94 E-Mail: [email protected] Internet: www.eda.admin.ch/santiago Chilenische Botschaft in der Schweiz Eigerplatz 5 3007 Bern Tel.: 031 371 07 45 Fax: 031 372 00 25 Tel.: 031 371 70 50 (Konsularabteilung) Öffnungszeiten: Mo-Fr: 10-12 Uhr Chilenisches Konsulat Konsularkreis: Ganze Schweiz ohne Kantone SO, BS, BL, FR, VD und NE. St. Jakobs-Strasse 25 4052 Basel Postadresse: Postfach 4002 Basel Tel.: 061 277 52 38 Fax: 061 277 55 88 Chilenisches Konsulat Konsularkreis: Kantone SO, BS und BL. Chemin des Kybourg 1 1700 Freiburg Postadresse: Postfach 119, 1707 Freiburg Tel.: 026 481 35 35 Fax: 026 481 35 40 Konsularkreis: Kantone FR, VD und NE. SCHWEIZERISCHE STAATSANGEHÖRIGE IN CHILE Am 1.1.1999 wurden 646 Nur-Schweizer/innen und 3'104 Doppelbürger/innen gezählt. Viele davon wohnen in Santiago. Die Schweizervereinigung in Santiago besitzt einen Klub mit Restaurant, Schwimmbad, Tennis- und Sportplätzen. Zusammen mit der angrenzenden Schweizerschule bildet dieser Klub den Mittelpunkt aller Schweizerkolonien in Chile. Adresse: Club Suizo, Av. Dublé Almeyda 2191, Ñuñoa/Santiago, Tel. 204 73 31. Weitere Schweizer Vereinigungen und Gruppierungen bestehen in Valparaiso / Vina del Mar, Concepcion, Los Angeles, Osorno, Punta Arenas, Temuco, Traiguén, Valdivia und Victoria. BOLIVIEN Beantragung eines VisumsDie Republik Bolivien erteilt folgende Arten von Visa: Diplomaten- und Dienstvisum Touristenvisum Visum für einen bestimmten Zweck Studentenvisum Transitvisum mehrmalige Visa Höflichkeitsvisum Formular für die Beantragung eines Visums (PDF) Voraussetzungen und notwendige Dokumente für die Erteilung eines Visums. Vor Antragsstellung auf ein Visum in der Konsularabteilung der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat der Republik Bolivien sollte der Antragsteller überprüfen, ob Seine Dokumente vollständig sind. Wenn Dokumente, übersetzungen oder Legalisierungen fehlen, kann der Fall nicht bearbeitet werden. Diplomaten und DienstvisumDieses Visum erhalten ausländische Inhaber von Diplomatenoder Dienstpässen sowie Interessenten aus Ländern, mit denen bilaterale Abkommen bestehen. Das Visum wird ausschließlich durch die Botschaft Bolivien in Berlin erteilt. TouristenvisumBolivien erteilt Touristenvisa im Rahmen der Gegenseitigkeit und in übereinstimmung mit bilateralen und multilateralen Abkommen, die mit anderen Ländern bestehen. Zur Beantragung eines Touristenvisums sind folgende Dokumente vorzulegen: - Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe Ihrer Anschrift und Telefonnummer - Formular für die Beantragung eines Visums - Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten (am Tag der Einreise) - Aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm) - Fotokopie des Hin- und Rückflugtickets - Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft oder an die Honorarkonsulate. Visum für einen bestimmten ZweckPersonen, die folgende Anliegen haben, beantragen ein Visum für einen bestimmten Zweck: - Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag - Praktikum - Unbezahlte freiwillige Arbeit - Eheschließung - Vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung - Filmproduktion für kommerzielle Zwecke Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Bei Einreise nach Bolivien kann dieses Visum bei der Einwanderungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum verlängert werden. Für die Beantragung eines Visums für einen bestimmten Zweck sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate - Formular für die Beantragung eines Visums - Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise) - Aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm) - Dokumente, die den Antrag des Visums rechtfertigen ( Arbeitsvertrag oder Vertrag über kulturelle, künstlerische oder sportliche Tätigkeit usw.). - Die Freiwilligen für soziale Tätigkeiten oder das Personal für technische Zusammenarbeit sollten eine Bescheinigung der Organisation beilegen, die sie als solche ausweist. Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt und legalisiert durch den deutschen Bundesgerichtshof oder der entsprechenden Behörde in Deutschland, der Schweiz oder Österreich, übersetzt ins Spanische durch einen beeidigten übersetzer. Dieses Dokument muss durch die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate überbeglaubigt werden (link Legalisierung von Dokumenten). WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei Beantragung des Visums nicht älter als einen Monat sein. Die Antragsteller einer Geschäftsreise benötigen kein polizeiliches Führungszeugnis. - Reiseerlaubnis für Minderjährige unter 18 Jahren (link). Im Fall einer Reise nach Bolivien zum Zweck einer Filmproduktion wird eine Drehgenehmigung benötigt, die der Nationale Rat des Bolivianischen Films CONACINE ausstellt . Spezialfall: Eheschließung. Ausländer, die in Bolivien eine Ehe schließen wollen, benötigen außer einem "Visum für einen bestimmten Zweck" eine Internationale Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt durch ein deutsches Standesamt oder der entsprechenden Behörde in Österreich oder der Schweiz - Beide Dokumente müssen durch die Konsularabteilung der Botschaft bzw. eines der Konsulate beglaubigt werden. (link Legalisierung von Dokumenten) Informationen über Konsulargebühren, die durch die derzeit gültige Gebührenordnung festgelegt sind, erhalten Sie in der Konsularabteilung der Botschaft oder in den Honorarkonsulaten. Verlängerung: Die Gebühr für die Verlängerung des "Visums für einen bestimmten Zweck" wird durch die Nationale Einwanderungsbehörde festgelegt. StudentenvisumDieses Visum wird für ausländische Studenten erteilt, die an einer bolivianischen Universität studieren möchten oder für Schüler, die an einem Schüleraustausch teilnehmen. Das Visum ist für 60 Tage gültig. In Bolivien kann dieses Visum bei der Nationalen Einwanderungsbehörde zu gleichen Bedingungen wie ein Visum für einen bestimmten Zweck verlängert werden. Folgende Unterlagen sind für die Beantragung dieses Visums erforderlich: - Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate - Formular für die Beantragung eines Visums - Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Einreise) - Aktuelles Foto (3,5 cm x 4 cm) Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt und legalisiert durch den deutschen Bundesgerichtshof oder die entsprechende Behörde in Deutschland, der Schweiz oder Österreich und übersetzt ins Spanische durch einen beeidigten übersetzer. Dieses Dokument muss durch die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate überbeglaubigt werden (link Legalisierung von Dokumenten). WICHTIG: Dieses Zeugnis darf bei Beantragung des Visums nicht älter als einen Monat sein. Medizinisches Attest mit offizieller übersetzung ins Spanische, das bestätigt, dass keine ansteckenden Krankheiten bestehen. WICHTIG: Diese Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein. - Reiseerlaubnis für Minderjährige (link) für Antragsteller, die jünger als 18 Jahre sind. - Bürgschaftserklärung der Eltern mit Fotokopie der Ausweisdokumente. - Einverständnis einer bolivianischen Universität oder Bildungseinrichtung. - Fotokopie des Studentenausweises, entsprechend beglaubigt (link Legalisierung von Dokumenten) und übersetzt ins Spanische durch einen beeidigten übersetzer. Informationen über Konsulargebühren, die durch die derzeit gültige Gebührenordnung festgelegt sind, erhalten Sie in der Konsularabteilung der Botschaft oder in den Honorarkonsulaten. TransitvisumAnschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate . VENEZUELA Einreise: Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Im Flugzeug wird eine Touristenkarte ausgehändigt, die in der Regel zu einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen berechtigt. Bei der Ausreise muss diese wieder zurückgegeben und 54 US-Dollar bezahlt werden. Einige Airlines haben diese Gebühr schon im Ticketpreis inbegriffen. Falls man auf dem Land- oder Seeweg einreist, benötigt man ein Visum. Die Einreisebestimmungen können kurzfristig ändern. Es empfiehlt sich daher, mit der entsprechenden venezolanischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Einwanderung: Investoren – Das Investorenvisum gilt für 3 Jahre und berechtigt zur mehrmaligen Ein- und Ausreise. Es kann um weitere 2 Jahre verlängert werden und danach besteht die Möglichkeit eine ständige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass die entsprechenden Kontakte für die Investition hergestellt wurden und die Investition in Venezuela von den zuständigen Behörden genehmigt ist. Des Weiteren bestehen zahlreiche unterschiedliche Visaarten für Arbeitnehmer, Familienangehörige, Studenten, Rentner usw. Die venezolanische Auslandsvertretung im Heimatland geben Auskunft darüber. Die Einwanderung nach Venezuela ist vergleichsweise einfach. Wichtige Adressen für Einwanderer und Reisende: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Edificio Seguros Panamerican, Piso 2 Avenida San Juan Bosco Esquina 3a Transversal Altamira, Caracas Tel: 0058 212 2610181 • Fax: 0058 212 2610641 Botschaft der Republik Österreich Avenida La Estancia Edificio "Torre las Mercedes", piso 4 Oficina 408 Chuao, Caracas Tel: (+58/212) 991 38 63, 992 29 56 • Fax: (+58/212) 993 27 53 E-Mail: [email protected] Schweizer Botschaft Embajada de Suiza Centro Letonia Torre Ing-Bank, piso 15 Av. Eugenio Mendoza y San Felipe La Castellana Caracas 1060 Tel: 0058 212 267 95 85 • Fax: 0058 212 267 77 45 E-Mail: [email protected] Deutschland: Botschaft der Bolivianischen Republik Venezuela Große Weinmeisterstr. 53 14469 Potsdam Tel: 0331-231090 • Fax: 0331-2310977 Österreich: Botschaft der Bolivianischen Republik Venezuela Prinz Eugen Strasse 72/1.OG/Stiege 1/Top1.1, 1040 Wien Tel: (+43 / 1) 712 26 38 • Fax: (+43 / 1) 715 32 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.venezuela-viena.com Schweiz: Botschaft der Bolivianischen Republik Venezuela Schlosshaldenstr. 1 3000 Bern 23 Tel: 031/350 57 57 • Fax: 031/350 57 58 E-Mail: [email protected] Internet: www.embajadavenezolana-suiza.com URUGUAY Kurz zusammengefasst sind für eine Einwanderung in Uruguay folgende Dokumente erforderlich: - Internationales beglaubigtes Führungszeugnis (bei Einwanderung nicht älter als 3 Monate) - Internationale beglaubigte Geburtsurkunde - Ein Vermögensnachweis von monatlich mindestens 500 Euro pro Person (Rente, Arbeitsvertrag, Mieteinnahmen o.ä.) - Eine Adresse in Uruguay - Impfpass Botschaft Uruguay Budapester Strasse 39, 10787 Berlin Telefon (030) 263 90 16 Fax (030) 26 39 01 70 [email protected] Generalkonsulat Uruguay Hochallee 76, 20149 Hamburg Telefon (0 40) 4 10 65 42 Fax 0 40-4 10 84 01 Honorarkonsul Uruguay Soegestrasse 18-20/2. Etage, 28195 Bremen Telefon (0421) 165 41 12 Fax (0421) 165 38 07 Honorarkonsul Uruguay Carl-Theodor-Str. 6, 40213 Düsseldorf Telefon (02 11) 2005 6510 Fax (02 11) 2005 6011 Honorarkonsul Uruguay Eschersheimer Landstraße 563, 60431 Frankfurt Telefon (0 69) 51 85 10 Fax (0 69) 53 86 43 Honorarkonsul Uruguay Sendlinger-Tor-Platz 8, 80336 München Telefon (0 89) 59 13 61 Fax (0 89) 59 13 62 Honorarkonsul Uruguay Drewitzer Straße 50, 14478 Potsdam Telefon (0 30) 8 24 66 28 Fax (0 30) 8 23 12 71 Honorarkonsul Uruguay Rosa Luxemburg-Straße 14, 18055 Rostock Telefon (03 81) 4 96 24 69 Fax (03 81) 4 96 24 69 Honorarkonsul Uruguay Boeblinger Straße 104, 70199 Stuttgart Telefon (07 11) 6 48 84 91 Fax (07 11) 6 48 84 89 Botschaft Uruguay, Wien Palais Esterhazy Wallnerstraße 4/III,17 A-1010 Wien Tel: 043 (01) 535 66 36 Fax: 043 (01) 535 66 18. Konsularabt.: Tel: 0043 (01) 53 56 63 62. E-Mail: [email protected] Botschaft Uruguay, Bern Kramgasse 63 CH-3011 Bern Tel: (031) 312 22 26 Fax: (031) 311 27 47 Konsularabt.: Tel: (031) 312 14 00. E-Mail: [email protected] MEXIKO Visum Typ FM3 Als Inhaber eines FM3 Visums sind Sie berechtigt, sich ein Jahr lang als NICHT EINWANDERER (NO INMIGRANTE) im Lande aufzuhalten; diese Erlaubnis muss jedes Jahr erneuert werden. Nach Ablauf des fünften Jahres können Sie den nächsten Immigrationsstatus EINWANDERER (MIGRANTE) beantragen oder auch Ihren FM3-Status behalten. Visum Typ FM2 Dieses Dokument ist für Einwanderer bestimmt. Als Einwanderer sind Sie noch kein Landeseinwohner auf Dauer, Sie können jedoch den Status INMIGRADO (Einwohner auf Dauer) beantragen. Die Vor- und Nachteile der FM2/FM3 sind folgende FM3: Als NO INMIGRANTE erwerben Sie nicht das Einwohnerrecht. FM3: Sie können ohne jegliche Einschränkungen so oft aus- und einreisen wie Sie möchten. FM2: Vergessen Sie nicht, dass Sie als Einwanderer nur über eine beschränkte Anzahl an Ausreisegenehmigungen verfügen. Wenn Sie das Land für länger als 18 Monate lang innerhalb von 5 Jahren verlassen, haben Sie Ihr Anrecht, den Status des INMIGRADO (Einwanderer auf Dauer), zu beantragen, verloren. Wenn Sie sich länger als zwei Jahre ausserhalb des Landes aufhalten, verlieren Sie sogar Ihren Status als Einwanderer (INMIGRANTE). In beiden Fällen (als Einwanderer oder Nichteinwanderer) berücksichtigt das Gesetz fast dieselben Einwanderungsgrundsätze, was bedeutet, dass Ihnen beide Statusse erlauben, fast die gleichen legalen Aktivitäten auszuüben. Beide Visa müssen jährlich verlängert werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb darauf zu achten, dass die Fristen nicht verfallen und die Verlängerung 30 Tage vor Verfallsdatum vorzunehmen. Haben Sie vor, in Mexiko zu arbeiten? FM2 oder FM3? Für diesen Zweck werden Sie eine vom Innenministerium (Secretaría de Gobernación) ausgestellte Genehmigung benötigen. Um diese zu erwerben, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen: nach dem mexikanischen Gesetz dürfen Ausländer nur die vom Innenministerium ausdrücklich genehmigten Aktivitäten ausführen. Sie können allen möglichen Aktivitäten nachgehen, vorausgesetzt, dass diese legal und ehrlich sind. Dies beinhaltet das Recht, im Land zu arbeiten. Als Inhaber einer FM2 oder FM3 sind Sie berechtigt, einige Aktivitäten auszuüben, wovon die am häufigsten vorkommenden folgende sind: Geschäfte und Geldanlagen (FM2 oder FM3) Wenn Sie z.B. vorhaben, in Mexiko Geld anzulegen und daher mehr über die Optionen von Investitionen wissen möchten. Oder wenn Sie nur herkommen möchten, um Geld anzulegen, eine Geldanlage überwachen möchten, eine ausländische Firma vertreten oder geschäftliche Aktivitäten durchführen möchten. Als Geldanleger (INVERSIONISTA) müssen Sie berücksichtigen, dass es eine Mindestanlagesumme gibt und Sie ausserdem nachweisen müssen, dass die Geldanlage der Entwicklung des Landes zugute kommt. Wissenschaftler und Techniker (FM2 oder FM3) Für diese beiden Kategorien ist es erforderlich, alle Dokumente vorzulegen, die den Behörden beweisen, dass Sie über die entsprechenden fachlichen Befähigungen und Kenntnisse verfügen, um diese Tätigkeiten auszuüben Akademiker (FM2 oder FM3) Sie müssen den Behörden alle Dokumente vorlegen, die beweisen, dass Sie über die entsprechenden Kenntnisse und Befähigungen für die Ausübung eines bestimmten Berufes verfügen. Der Antragsteller muss ausserdem nachweisen, dass kein Mexikaner über seine Fähigkeiten verfügt. Manager hohen Niveaus (FM2 oder FM3) Wenn Sie zum Direktor einer Firma ernannt werden und einen entscheidenden Posten belegen werden, so müssen Sie diesen Einwanderungsstatus erwerben. top Mitglieder des Betriebsrates (FM3) Wenn Sie an der Betriebsratversammlung einer oder mehrerer Firmen teilnehmen müssen, ist es erforderlich, dass Sie diesen Status bei den mexikanischen Behörden beantragen. Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland Konsularabteilung Verantwortlicher für Konsularangelegenheiten: Esther Larios Alzua Klingelhöferstraße 3 10785 Berlin Tel: (49-30) 26 93 23-332 (49-30) 26 93 23-334 Fax: (49-30) 26 93 23-700 E-mail: [email protected] EINWANDERUNGSBESTIMMUNGEN UND ARBEITSAUFNAHME IN MEXIKO Gemäß den mexikanischen gesetzlichen Bestimmungen ist nur eine regulierte Einwanderung nach Mexiko erlaubt. Das Innenministerium reguliert und legt von Fall zu Fall die Bedingungen fest, die der Ausländer erfüllen muss. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an die mexikanische Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración), welches vom Innenministerium abhängig ist. Die Anschrift lautet wie folgt: INSTITUTO NACIONAL DE MIGRACIÓN (www.inm.gob.mx) Homero 1832 Col. Los Morales Polanco Delegación Miguel Hidalgo C.P. 11510, México, D.F. México Tel. +52 (55) 5387 2400 NAMIBIA Einwandern nach Namibia Nachstehend finden Sie einige Informationen zur Einwanderung nach Namibia. Bitte wenden Sie sich für die aktuellsten Informationen an die zuständige Botschaft der Republik Namibia! Grundsätzlich sind die namibischen Einwanderungsbestimmungen dahingehend ausgerichtet, dass Antragsteller bevorzugt behandelt werden, wenn diese durch Ihre Ausbildung, Fähigkeit und/oder fachspezifischen Kenntnisse zum ökonomischen und industriellen Wachstum beitragen können. Die namibischen Einwanderungsgesetzgebungen sind sehr streng geregelt, so dass eine Einwanderung nur unter Erfüllung sehr strikter Auflagen möglich ist. Einwanderungsarten Temporary Resident Permit Begrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis welche meist auf max. 2 Jahre begrenzt ist. Ein Temporary Resident Permit wird hauptsächlich an Entwicklungshelfer und ähnliche Gruppen vergeben. Personen (auch Touristen) die sich länger als 90 Tage im Jahr in Namibia aufhalten wollen, müssen ein TRP beantragen. Es wird momentan eine Bearbeitungsgebühr von € 55 von der Botschaft in Berlin erhoben (04/2006). Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Monate. Permanent Resident Permit Uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung die alle Rechte und Pflichten eines namibischen Staatsbürgers mit Ausnahme des Wahlrechts einschließt. Nach 5 Jahren dauerhaften Aufenthaltes in Namibia kann ein namibischer Staatsangehörigkeits-Antrag gestellt werden. Das namibische Recht verbietet explizit eine doppelte Staatsbürgerschaft, auch wenn diese häufig vorkommt. Ein Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung kostet € 1.410 (04/2006). Einwanderungskategorien Arbeitskräfte Alle Personen - zwischen 18 und 51 Jahren - die zum Zwecke der Arbeit einwandern wollen, müssen verbindliche Angebote von potentiellen Arbeitgebern vorweisen. Der Arbeitgeber muß genau dokumentierte Beweise vorlegen, dass die Stelle nicht von einem Namibier besetzt werden kann. Hierzu sind u.a. die Vorlage von geschalteten StellenAnzeigen etc. nötig. Personen über 51 Jahren, die nicht Rentner sind, qualifizieren sich derzeit nur in äußersten Ausnahmefällen für eine arbeitsbedingte Einwanderung nach Namibia. Familienangehörige Familienangehörige sind in den meisten Fällen qualifiziert zur Einwanderung nach Namibia, vorausgesetzt die Verwandten sind namibische Staatsbürger und/oder besitzen eine permanente Aufenthaltsgenehmigung. Die in Namibia lebenden Angehörigen müssen allerdings eine volle und verbindliche Bürgschaft für diese Person abgeben. Ehepartner/Kindern Ehepartner und Kinder qualifizieren für eine Einwanderung, unter der Bedingung, dass legale Beweise zum Beziehungsstand erbracht werden. Der in Namibia lebende Partner und/oder Elternteil muß eine Erklärung abgeben, dass er finanziell für die jeweilige Person aufkommen kann. Kinder bis 21 Jahre werden normalerweise automatisch bei Genehmigung eines Einwanderungsantrages eines Elternteils mit dem gleichen Status versehen. Rentner Rentner müssen umfangreiche (!!!) Vermögens- und/oder Einkommens- verhältnisse vorweisen und beweisen, daß Ihnen diese Mittel in Namibia zur Verfügung stehen und keinerlei Kosten für den namibischen Staat und die Bevölkerung durch eine Einwanderung entstehen. Hier wird meist ein Vermögen von bis zu N$ 10 Mio. (€ 1,1 Mio.) verlangt. Finanziell unabhängige Personen Es gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen: - Einfuhr eines Richtwertes von N$ 1,5 Mio. (ca. € 160.000), wovon US$ 100.000 (ca. € 70.000) für mindestens drei Jahre in die lokale Wirtschaft investiert werden müssen. Diese Investition kann sowohl in Form einer Einzahlung auf ein Kautionskonto als auch durch den Kauf einer Immobilie erfolgen. Nach Ablauf der drei Jahre, muss der Antragsteller Beweise für die o.g. Investition vorbringen. Versäumnis dieser Frist und/oder Beweiserbringung kann zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung führen. - Entsagung jeglicher Vorhaben, ohne vorherige Genehmigung der Einwanderungsbehörden, Stellenangebote anzunehmen und/oder Gesellschaften zu gründen. Pflichtgemäße Benachrichtigung der Einwanderungsbehörden über jegliche Wohnsitzänderung, während der ersten drei Jahre. Selbständige Alle Personen die eine Geschäftsgründung in Namibia planen, müssen nebst Bürgschaft für Familie und Angehörige, folgende Bedingungen erfüllen: - Einfuhr eines, durch die bearbeitende Behörde festgesetzten, Geldbetrages. - Vorlage der folgenden Dokumente bei den Einwanderungsbehörden, 12 Monate nach Geschäftsgründung: a) Gewinn- und Verlustaufrechnung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Finanzbuchhalter b) Schriftliche Beweise, daß mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden und noch immer angestellt sind c) Schriftliche Beweise, daß der festgesetzte Geldbetrag eingebracht und investiert wurde Geschäftspartner Firmen bzw. Personen müssen nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten Beweise erbringen, daß die eingegangene Geschäftsbeziehung mit einer nimibischen Firma oder Gesellschaft, fruchtbar war und substantiell zum Wohl der Namibianischen Ökonomie beigetragen hat oder dass mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden und noch immer angestellt sind. KROATIEN Um als deutscher Staatsbürger nach Kroatien einreisen zu können, brauchen sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auf diese Weise sind Aufenthalte bis zu 90 Tagen möglich. Bei längeren Aufenthalten muss ein Visum beantragt werden. Dies gilt ebenfalls für Arbeitsaufenthalte oder dauerhafte Aufenthalte. In Ostlawonien und Westlawonien besteht auch heute noch eine Gefahr durch Landminen. In diesen Gebieten wird davor gewarnt die Straßen und Wege zu verlassen. Die Minen wurden häufig direkt neben den Straßen gelegt. Deutsche Botschaft in Kroatien Hans Jochen Peters Ulica grada Vukovara 64 10000 Zagreb Telefon: (00385 1) 630 01 00 Telefax: (00385 1) 615 55 36 Email: [email protected] http://www.zagreb.diplo.de/ Botschaft der Republik Kroatien Frau Vesna Cvjetkovic Kurelec Ahornstraße 4 10787 Berlin Telefon: 030-21 91 55 14 Telefax: 030-23 62 89 65 Email: [email protected] http://www.kroatische-botschaft.de Paraguay: Siehe nächste Seite! PARAGUAY Einwanderung nach Paraguay Die Einwanderung nach Paraguay ist sehr einfach. Paraguay ist eines der Länder, wo die Bestimmungen am einfachsten zu erfüllen sind. Jedem Einwanderer stehen die Türen in dieses Land weit geöffnet. Daher entscheiden sich auch immer mehr Deutsche, Österreicher und Schweizer sowie Russlanddeutsche nach Paraguay einzuwandern. Die Schritte sind schnell erklärt. Aus Deutschland (bzw. Österreich oder Schweiz) müssen Sie folgende Dokumente mitbringen: 1) Geburtsurkunde 2) Heirats- oder Scheidungsurkunde 3) Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, beglaubigt vom Innenministerium 4) Fotokopie des Reisepasses Diese Dokumente müssen von der paraguayischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden: Botschaft der Republik Paraguay Leiter I.E. Frau Liliane Lebron De Wenger, Botschafterin Straße Hardenbergstraße 12 Ort Berlin PLZ 10623 Telefon 030-31 99 86 12 Fax 030-31 99 86 17 Amtsbezirk: Bundesgebiet Sonstige Informationen [email protected] Honorargeneralkonsul der Republik Paraguay Leiter Herr Alexander Grundner-Culemann, Honorargeneralkonsul Straße Linprunstraße 2 Ort München PLZ 80335 Telefon 089-5 23 11 12 Fax 089-52 46 35 Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr Amtsbezirk: Länder Bayern und Baden-Württemberg Die restlichen Dokumente werden hier vor Ort erledigt. Dazu können Sie entweder eine Hilfe in Anspruch nehmen, wobei die Kosten dafür zwischen 750 und 1200 Euro liegen. Wenn Sie es selbst machen, dann kosten die Übersetzungen, Anträge, Beglaubigungen und Gebühren ca. 600 Euro. Die weiteren Schritte: 5) Das Gesundheitszeugnis: Sie müssen sich von einem paraguayischen Arzt untersuchen lassen, dieser misst Blutdruck und hört Sie ab. Ausserdem wird Ihnen Blut abgenommen, dass auf ansteckende Infektionskrankheiten untersucht wird. Anschliessend stellt Ihnen der Arzt das nötige Gesundheitszeugnis aus. 6) Ausserdem muss ein sogenanntes Residenzzeugnis erstellt werden. Dazu geht man zum Friedensrichter oder zum nächsten Polizeiamt Ihres Wohnortes, das für Sie zuständig ist, und beantragen dieses Zeugnis. Dabei kann es sein, dass die Polizei dies überprüft und Sie zu Ihrer derzeitigen Residenz begleitet. Das Zeugnis kostet ca. 10 Euro. 7) Als nächstes müssen Sie eine Eidesstattliche Erklärung vor einem Notar abgeben, dass Sie gewillt sind, nach den paraguayischen Gesetzen zu leben und die Verfassung des Landes zu respektieren. Dies ist ein vorbereitetes Dokument, das Sie lediglich vor dem Notar unterzeichnen müssen. 8) Dann müssen Sie ein Bankkonto in Paraguay eröffnen und auf dieses die Summe von 5.000 Dollar pro Person einzahlen. Sie müssen von der Bank eine Bescheinigung über diese Kontoeröffnung UND die HÖHE DER EINZAHLUNG fordern. 9) Schliesslich muss Ihr Reisepass und alle auf Deutsch befindlichen Dokumente bei einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt werden. 10) Alle diese Dokumente müssen 2 mal fotokopiert und die Fotokopien beglaubigt werden. 11) Das Gesundheitszeugnis muss in Asunción im Gesundheitsministerium beglaubigt bzw. gesichetet werden. Dieses befindet sich auf der Strasse Brasil zwischen Fulgencio R. Moreno und Manuel Dominguez. 12) Führungszeugnis, Heiratsurkunde und Reisepass-Übersetzung müssen im Aussenministerium gesichtet werden, anschliessend im Polizeihauptamt in Asunción. 13) Falls Sie länger als 3 Monate in Paraguay waren, bevor Sie die Dokumente beantragt haben, brauchen Sie ausserdem ein Führungszeugnis der paraguayischen Polizei, was Sie beim "Departamento de Identificaciones" in Asunción beantragen müssen. Dieses Dokument nennt sich "Informatica". 14) Schliesslich müssen Sie pro Person 2 Passfotos machen lassen, am besten gleich nahe des Departamento de Migraciones (Einwanderungsbehörde) auf Presidente Franco Ecke Caballero in Asunción, wo man die richtigen Masse für die Fotos ohne grosse Fragen macht. 15) Diesen ganzen Papierstapel gut ordnen und beim Departamento de Migraciones (Presidente Franco Ecke Yegros in Asunción) einreichen. Die Person am Schalter wird Ihnen nach und nach sagen, welches Dokument mit den beglaubigten Fotokopien Sie rüberreichen müssen. Das Einreichen und die Sichtung beim Aussenministerium sind die kostspieligsten Schritte, wo Sie besser 150 Euro getauscht in auch kleinen Scheinen dabeihaben, denn es wird kein Wechselgeld gegeben. Die Summe muss passend sein. Dann bekommen Sie Ihren sogenannten "Abholschein", den Sie unterzeichnen müssen. Dieser Schein ist der Beweis, dass Sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben. Dieser muss alle 3 Monate bei Migraciones abgestempelt werden, solange, bis Ihnen das Carnet de Migraciones überreicht wird. 16) Wenn Sie dieses haben, können Sie den paraguayischen Personalausweis bzw. "Cedula de Identidad" beantragen. Dafür werden noch einmal eine ganze Reihe von Dokumenten gefordert, unter anderem "Interpol" Paraguay in Asunción, wo bescheinigt wird, dass Sie in der Zwischenzeit nichts im In- und Ausland verbrochen haben. Auch "Informatica" müssen Sie neu machen, denn dies ist nur 90 Tage gütlig. Auch das Gesundheitszeugnis hat seine Gültigkeit verloren und muss neu ausgestellt werden. Schliesslich müssen Sie dann am besten einen Vormittag bei Identificaciones einplanen, wo der Rest gemacht wird. Schlange stehen, Gebühren bezahlen. Dann werden Sie fotografiert und Ihnen werden Fingerabdrücke von allen 10 Fingern genommen. Schliesslich bekommen Sie auch hier einen Abholschein, der aber nicht abgestempelt werden muss. Dort steht lediglich ein Referenzdatum drauf, wann ungefähr das Dokument fertig zum Abholen ist. Dieser muss nicht stimmen, kann aber. Es macht aber nichts, wenn Sie 2 bis 3 Wochen später danach schaun, dann ist die Cedula sicher fertig und Sie sind nicht umsonst nach Asunción gefahren. Die ganze Prozedur dauert vom ersten bis zum letzten Schritt zwischen 10 und 18 Monaten, je nach "Überlastung" der armen Behörden. Während diese Formalitäten laufen, können Sie wie gesagt im Lande bleiben und brauchen nicht auszureisen. Wer die Inmigración nicht beantragt hat, muss nach Ablauf der 180 Tage das Land kurzfristig verlassen. Dazu eignet sich ein Besuch der brasilianischen Nachbarstadt Foz do Iguazú und der Wasserfälle oder aber im argentinischen Clorinda, welches genau gegenüber von Asunción liegt, lediglich getrennt durch den Rio Paraguay. Im 3. Buch geht es um mein Residenzland Paraguay, seine Leute, Mentalität und natürlich Preise, Preise, Preise und Tipps, Tipps, Tipps.