Freie und Hansestadt Hamburg

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Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung
Postfach 10 22 20 - 20015 Hamburg
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Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Bauprüfung
M/BP
Klosterwall 6 (City-Hof, Block C)
20095 Hamburg
Telefon 040 - 4 28 54 - 34 48
Telefax 040 - 42 79 - 01 54 1
E-Mail
[email protected]
Ansprechpartnerin: ###
Zimmer ###
Telefon 040 - 4 28 54 - ###
Telefax ###
E-Mail
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GZ.: M/BP/03235/2012
Hamburg, den 19. März 2015
Verfahren
Eingang
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO
28.11.2012
Grundstück
Belegenheiten
Baublock
Flurstück
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114-016
00024 in der Gemarkung: St. Georg Nord
Abbruch und Neubau Dachgeschoss und Ausbau mit 4 Mietwohnungen
Anbringen einer Wärmedämmung im Innenhof
ÄNDERUNGSBESCHEID
Nummer 2
zum Genehmigungsbescheid
über Terrassen auf dem Dach
Dieser Bescheid schließt ein:
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 09.00 - 15.00 Uhr
Fr
09.00 - 12.00 Uhr
Die technische Sachbearbeitung
(Bauprüfung) erreichen Sie nur nach
Terminvereinbarung
Öffentliche Verkehrsmittel:
U1 Steinstraße
1.
Genehmigung nach § 173 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(Städtebauliche Erhaltungsverordnung Hansaplatz)
Nebenbestimmung
Die Genehmigung nach § 173 Abs. 1 BauGB (Städtebauliche Erhaltungsverordnung
Hansaplatz) wird unter folgender Auflage erteilt:
Die gläsernen Brüstungen sind aus nicht spiegelnden Glasscheiben und nicht höher
als das für Brüstungen erforderliche Maß auszuführen.
Begründung
Unter Berücksichtigung stadtgestalterischer Aspekte werden (auch gemäß § 12 (2)
HBauO) keine Bedenken gegen die beabsichtigte ergänzte Baumaßnahme auf dem
Dach des Gebäudes vorgetragen.
Die beabsichtigte Dachterrasse, aufgeteilt in sechs kleine Einheiten auf extensiv
begrüntem Dach, ist ausreichend aus dem einsehbaren Raum des Hansaplatzes
herausgeschoben und dürfte so kaum wahrgenommen werden.
Für die Einfassung durch eine gläserne Absturzsicherung kann unter der
Voraussetzung eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden, dass diese aus nicht
spiegelnden Glasscheiben und nicht höher als das für Brüstungen erforderliche Maß
ausgeführt wird.
2.
Genehmigung nach § 173 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(Soziale Erhaltungsverordnung St. Georg)
für die Errichtung von 6 Dachterrassen je 5 qm
Nebenbestimmung
Die Genehmigung nach § 173 Abs. 1 BauGB (Soziale Erhaltungsverordnung St.
Georg) für die Errichtung von 6 Dachterrassen je 5 qm
wird unter Vorbehalt des Widerrufs
gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz
(HmbVwVfG) erteilt.
Begründung:
Das Ausstattungsmerkmal "Dachterrasse" liegt über dem zeitgemäßen
Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Gebiet der Sozialen
Erhaltungsverordnung St. Georg gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB. Im
Ergebnis einer Erörterung nach § 173 Abs. 3 BauGB wurde für die Wohnungen des
Gebäudes ohne Balkon der Herstellung von Dachterrassen in einer für Balkone
üblichen Größe zugestimmt (insgesamt 30 qm). Diese Vorgabe wurde seitens des
Antragsstellers durch die Planung von 6 separaten Dachterrassen je 5qm
umgesetzt.
Die Begrenzung/Brüstung der nun beantragten Dachterrassen umfasst jedoch einen
Bereich, der die zulässige Größe deutlich überschreitet und große Teile der
extensiven Dachbegrünung mit einschließt. Die eingezeichneten Terrassen selbst
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sowie die Zuwegungen weisen keine Brüstungen auf. Seitens des Fachamtes Stadtund Landschaftsplanung besteht die Befürchtung, dass diese Bereiche durch die
späteren Nutzer der Dachterrassen ebenfalls zum Aufenthalt genutzt werden und
die Regelungen der Sozialen Erhaltungsverordnung somit umgangen werden
könnten. Für diesen Fall behält es sich das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
vor, die Genehmigung für die Dachterrassen in der beantragten Form zu widerrufen.
3.
Genehmigung nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes in der geltenden Fassung
für die Veränderungen an unbeweglichen Denkmälern.
Begründung
bei dem Gebäude Rostocker Straße 1 handelt es sich gemäß § 4 DSchG
(Denkmalschutzgesetz vom 05. April 2013 (HmbGVBl S. 142)) um ein
geschütztes Denkmal. Gemäß §§ 8, 9, 10, 11 DSchG sind Veränderungen
genehmigungspflichtig.
Nebenbestimmung
Auflage:
Das Geländer muss von der Dachkante (First Pultdach) an der Schmalseite am
Hansaplatz einen Abstand von 4,10 m haben.
Ausführungsgrundlagen
Bestandteil des Bescheides
-
die Vorlagen Nummer
0 / 50
0 / 51
0 / 52
0 / 53
Dachaufsicht
Baubeschreibung
Schnitt AA - Dachausstieg
Baubeschreibung v. 1.12.14
Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich.
Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten.
Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung)
4.
Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende
Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist:
4.1. Standsicherheit
Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß § 14 der Bauvorlagenverordnung in der
geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen.
Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach
§ 73 Absatz 1 HBauO.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO).
Unterschrift
Gebühr
Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid.
Weitere Anlagen
Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG
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Anlage
STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG
Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13
HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument
entfernt.
Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt:
Art der Baumaßnahme: Änderung
Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude
Zahl der Vollgeschosse: 6 Vollgeschosse
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