Freie und Hansestadt Hamburg
Transcription
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20 - 20015 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040 - 4 28 54 - 34 48 Telefax 040 - 42 79 - 01 54 1 E-Mail [email protected] Ansprechpartnerin: ### Zimmer ### Telefon 040 - 4 28 54 - ### Telefax ### E-Mail ### GZ.: M/BP/03235/2012 Hamburg, den 19. März 2015 Verfahren Eingang Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO 28.11.2012 Grundstück Belegenheiten Baublock Flurstück ### 114-016 00024 in der Gemarkung: St. Georg Nord Abbruch und Neubau Dachgeschoss und Ausbau mit 4 Mietwohnungen Anbringen einer Wärmedämmung im Innenhof ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 2 zum Genehmigungsbescheid über Terrassen auf dem Dach Dieser Bescheid schließt ein: Sprechzeiten: Mo, Di, Do 09.00 - 15.00 Uhr Fr 09.00 - 12.00 Uhr Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße 1. Genehmigung nach § 173 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Städtebauliche Erhaltungsverordnung Hansaplatz) Nebenbestimmung Die Genehmigung nach § 173 Abs. 1 BauGB (Städtebauliche Erhaltungsverordnung Hansaplatz) wird unter folgender Auflage erteilt: Die gläsernen Brüstungen sind aus nicht spiegelnden Glasscheiben und nicht höher als das für Brüstungen erforderliche Maß auszuführen. Begründung Unter Berücksichtigung stadtgestalterischer Aspekte werden (auch gemäß § 12 (2) HBauO) keine Bedenken gegen die beabsichtigte ergänzte Baumaßnahme auf dem Dach des Gebäudes vorgetragen. Die beabsichtigte Dachterrasse, aufgeteilt in sechs kleine Einheiten auf extensiv begrüntem Dach, ist ausreichend aus dem einsehbaren Raum des Hansaplatzes herausgeschoben und dürfte so kaum wahrgenommen werden. Für die Einfassung durch eine gläserne Absturzsicherung kann unter der Voraussetzung eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden, dass diese aus nicht spiegelnden Glasscheiben und nicht höher als das für Brüstungen erforderliche Maß ausgeführt wird. 2. Genehmigung nach § 173 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Soziale Erhaltungsverordnung St. Georg) für die Errichtung von 6 Dachterrassen je 5 qm Nebenbestimmung Die Genehmigung nach § 173 Abs. 1 BauGB (Soziale Erhaltungsverordnung St. Georg) für die Errichtung von 6 Dachterrassen je 5 qm wird unter Vorbehalt des Widerrufs gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) erteilt. Begründung: Das Ausstattungsmerkmal "Dachterrasse" liegt über dem zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung im Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung St. Georg gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB. Im Ergebnis einer Erörterung nach § 173 Abs. 3 BauGB wurde für die Wohnungen des Gebäudes ohne Balkon der Herstellung von Dachterrassen in einer für Balkone üblichen Größe zugestimmt (insgesamt 30 qm). Diese Vorgabe wurde seitens des Antragsstellers durch die Planung von 6 separaten Dachterrassen je 5qm umgesetzt. Die Begrenzung/Brüstung der nun beantragten Dachterrassen umfasst jedoch einen Bereich, der die zulässige Größe deutlich überschreitet und große Teile der extensiven Dachbegrünung mit einschließt. Die eingezeichneten Terrassen selbst ____________________________________________________________________________ M/BP/03235/2012 Seite 2 von 5 sowie die Zuwegungen weisen keine Brüstungen auf. Seitens des Fachamtes Stadtund Landschaftsplanung besteht die Befürchtung, dass diese Bereiche durch die späteren Nutzer der Dachterrassen ebenfalls zum Aufenthalt genutzt werden und die Regelungen der Sozialen Erhaltungsverordnung somit umgangen werden könnten. Für diesen Fall behält es sich das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vor, die Genehmigung für die Dachterrassen in der beantragten Form zu widerrufen. 3. Genehmigung nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes in der geltenden Fassung für die Veränderungen an unbeweglichen Denkmälern. Begründung bei dem Gebäude Rostocker Straße 1 handelt es sich gemäß § 4 DSchG (Denkmalschutzgesetz vom 05. April 2013 (HmbGVBl S. 142)) um ein geschütztes Denkmal. Gemäß §§ 8, 9, 10, 11 DSchG sind Veränderungen genehmigungspflichtig. Nebenbestimmung Auflage: Das Geländer muss von der Dachkante (First Pultdach) an der Schmalseite am Hansaplatz einen Abstand von 4,10 m haben. Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 0 / 50 0 / 51 0 / 52 0 / 53 Dachaufsicht Baubeschreibung Schnitt AA - Dachausstieg Baubeschreibung v. 1.12.14 Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 4. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 4.1. Standsicherheit Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß § 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach § 73 Absatz 1 HBauO. ____________________________________________________________________________ M/BP/03235/2012 Seite 3 von 5 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO). Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG ____________________________________________________________________________ M/BP/03235/2012 Seite 4 von 5 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Änderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 6 Vollgeschosse ____________________________________________________________________________ M/BP/03235/2012 Seite 5 von 5