B-Plan 56c 2. Änderung
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B-Plan 56c 2. Änderung
ö ö ö ö ö ö ö STADT LANGENHAGEN (LANDKREIS HANNOVER) Textliche Festsetzungen 1. Allgemeine Wohngebiete Die im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, - Anlagen für Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen Bebauungsplan Nr. 56c, 2. Änd. "Neue Bult - Mitte" und örtliche Bauvorschrift über Gestaltung sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 (6) BauNVO). 2. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen Die als Gemeinschaftsgaragenanlagen (GGa) gekennzeichneten Flächen sind den jeweiligen WA-Gebieten zugeordnet. Die Flächenanteile an den im Plangebiet festgesetzten GGa sind der Grundstücksfläche der jeweils zugeordneten Baugrundstücke zuzurechnen (§ 9, 2 Nr. 22 BauGB i.V.m. § 21 a, 2 BauNVO). 3. Untergeordnete Gebäudeteile Untergeordnete Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen in einer Tiefe von max. 1,50m und einer Breite von max. 3,00m überschreiten. (§ 23, Abs. 3 BauNVO) 4. Leitungsrechte Die festgesetzten Leitungsrechte gelten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger. M1:500 Präambel Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der §§ 56 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB und des § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - alle genannten Rechtsvorschriften in der zur Zeit geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Langenhagen den Bebauungsplan Nr. 56c, 2. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen sowie der folgenden örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung, als Satzung beschlossen. Langenhagen, den 03.06.1999 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung gemäß §§ 57, 97 und 98 NBauO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB (Siegel) 1. Traufhöhe In den WA* - Gebieten darf die Traufhöhe der eingeschossigen Anbauten (Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk mit Oberkante Sparren gemessen von der Oberkante Fahrbahnmitte der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche) eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. gez.: Krückeberg Bürgermeisterin gez.: Dr. Rosenzweig Stadtdirektor