B-Plan 56c 2. Änderung

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B-Plan 56c 2. Änderung
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STADT LANGENHAGEN
(LANDKREIS HANNOVER)
Textliche Festsetzungen
1. Allgemeine Wohngebiete
Die im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
- Anlagen für Verwaltungen,
- Gartenbaubetriebe,
- Tankstellen
Bebauungsplan Nr. 56c, 2. Änd.
"Neue Bult - Mitte"
und örtliche Bauvorschrift über Gestaltung
sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 (6) BauNVO).
2. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
Die als Gemeinschaftsgaragenanlagen (GGa) gekennzeichneten Flächen
sind den jeweiligen WA-Gebieten zugeordnet. Die Flächenanteile an den
im Plangebiet festgesetzten GGa sind der Grundstücksfläche der jeweils
zugeordneten Baugrundstücke zuzurechnen
(§ 9, 2 Nr. 22 BauGB i.V.m. § 21 a, 2 BauNVO).
3. Untergeordnete Gebäudeteile
Untergeordnete Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen in einer Tiefe von max. 1,50m
und einer Breite von max. 3,00m überschreiten. (§ 23, Abs. 3 BauNVO)
4. Leitungsrechte
Die festgesetzten Leitungsrechte gelten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger.
M1:500
Präambel
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der §§ 56 und
98 der Niedersächsischen Bauordnung i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB und
des § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - alle genannten
Rechtsvorschriften in der zur Zeit geltenden Fassung - hat der Rat der
Stadt Langenhagen den Bebauungsplan Nr. 56c, 2. Änderung,
bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen
Festsetzungen sowie der folgenden örtlichen Bauvorschrift über
Gestaltung, als Satzung beschlossen.
Langenhagen, den 03.06.1999
Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung gemäß §§ 57, 97 und 98 NBauO i.V.m. § 9 Abs. 4
BauGB
(Siegel)
1. Traufhöhe
In den WA* - Gebieten darf die Traufhöhe der eingeschossigen Anbauten (Schnittpunkt
aufgehendes Mauerwerk mit Oberkante Sparren gemessen von der Oberkante Fahrbahnmitte
der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche) eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.
gez.: Krückeberg
Bürgermeisterin
gez.: Dr. Rosenzweig
Stadtdirektor

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