Buchhaltungsmerkblatt bei Einnahmen-Überschuß
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Buchhaltungsmerkblatt bei Einnahmen-Überschuß
Buchhaltungsmerkblatt bei Einnahmen-Überschuß-Rechnung Für die Erfassung aller Geschäftsvorgänge benötigen wir von einem bestimmten Zeitraum (Monat, Vierteljahr oder Jahr) die Belege für alle tatsächlich gezahlten und alle tatsächlich eingenommenen Betriebsausgaben bzw. -einnahmen. Diese Belege sollten getrennt nach Zahlungsart abgelegt werden: · Kassenbelege: Alle Bareinnahmen und Barausgaben werden nach Datum (von unten nach oben) abgelegt und mit einer Nummer versehen. Wenn Sie zur Führung eines Kassenbuches verpflichtet sind (z.B. Läden, Gaststätten etc.), gelten besonders strenge Anforderungen (® Merkblatt Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung). Die Einnahmen der Tageskasse werden 1 x pro Tag ermittelt und eingetragen, ebenso der Kassenbestand. (Im übrigen müssen die Tageseinnahmen gegenüber dem Finanzamt nachweisbar sein, etwa durch die gesammelten Belege der Registrierkasse) Scheckeinnahmen: Diese können - wenn es für Sie sinnvoll ist - auch im Kassenbuch erfaßt werden, müssen aber dann in gleicher Höhe als „Schecktransit in die Bank“ wieder als Ausgabe eingetragen werden. Der Bestand des Kassenbuchs muss immer positiv sein. Es müssen also auch Abhebungen von der Bank oder private Einlagen / Ausgaben mit eingetragen werden. Für private Einlagen / Ausgaben ist ein Eigenbeleg zu schreiben. Auf den Belegen muss erkennbar sein, dass es sich um „bare“ Vorgänge handelt, d.h. man muss darauf achten, dass z.B. bei Gehaltsauszahlungen „bar erhalten“ oder „dankend erhalten“ mit Unterschrift vermerkt ist, eventuell einen Quittungsblock benützen. Bitte achten Sie darauf, dass bei Rechnungen über € 150,-- der Empfänger angegeben und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden muss. · Bank: Bitte richten Sie möglichst neben Ihrem privaten Bankkonto ein geschäftliches Konto ein. Die Bankauszüge werden nach Nummern abgelegt und zu jeder Bewegung der dazugehörige Beleg dahintergeheftet, also - bei Ausgaben die Eingangsrechnung oder sonstige Angaben bei Einnahmen die Ausgangsrechnung oder sonstige Scheckeinreichungsformular Angaben, z.B. ein Falls es keine Rechnungen dazu gibt, bitte einen Vermerk auf dem Auszug, z.B. „Miete 2/11“, „SV-Zahlung 2/11“, „LSt 2/11“, „Gehälter 2/11“, „Kreditrate“ etc. Häufig ist der Zahlungsvorgang auch am Auszug selbst von der Bank ausreichend erläutert. Bitte auch Privatentnahmen und Geldtransit für die Kasse entsprechend kennzeichnen. Steuerbüro Mößler × Bahnstraße 6 b × 12277 Berlin × ( (030) 7212967 × Fax (030) 7214399 Steuerbüro Mößler × Semmelweisstr. 8 × 12524 Berlin × ( (030) 67989900 × Fax (030) 67989902 www.moessler-stb.de Buchhaltungsmerkblatt bei Einnahmen-Überschuß-Rechnung Seite 2 Weitere Hinweise: - Reisekosten: Alle Reisekosten - ohne Bewirtungskosten - in einem Briefumschlag sammeln und außen vermerken: Wer? Wohin? Warum? Von ... Bis ... Uhrzeit. Diese Angaben brauchen wir, um Verpflegungspauschalen geltend machen zu können. - Bewirtungsrechnungen: Es können nur solche Rechnungen berücksichtigt werden, deren Rückseite korrekt ausgefüllt ist: Bewirtete Personen (inklusive der eigenen Person), Anlass, Unterschrift. - Kassenbons: Sie berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, wenn nicht die USt (bis € 150,-- als Prozentangabe, darüber als Betrag) ausgewiesen ist. Sie sollten sich daher grundsätzlich Rechnungen ausstellen lassen. - Skontoabzüge: Bitte auf der Rechnung vermerken, ebenso Rechnungskürzungen oder Verrechnung mit Gutschriften o.ä. - Sonstige Belege: Wir bitten Sie, Mietverträge, Versicherungsverträge, Kreditverträge etc. in Kopie uns beizulegen, damit wir die Zahlungen korrekt zuordnen können. - Jahresende: Zum Jahresende können Sie die Vorsteuern aller Rechnungen geltend machen, die noch im alten Jahr ausgestellt werden. Es ist also Ihr Vorteil, wenn Sie bei der Dezemberbuchhaltung alle Eingangsrechnungen mitgeben. - Aufbewahrung: Die Belege für Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen müssen mindestens 10 Jahre von Ihnen geordnet aufbewahrt werden, damit sie jederzeit bei einer Betriebsprüfung eingesehen werden können. Telefonkosten im häuslichen Büro Wir empfehlen für 1 - 2 Monate eine Strichliste zu führen, um den Anteil der betrieblich und privat veranlassten Telefonate ermitteln zu können. werden. Steuerbüro Mößler × Bahnstraße 6 b × 12277 Berlin × ( (030) 7212967 × Fax (030) 7214399 Steuerbüro Mößler × Semmelweisstr. 8 × 12524 Berlin × ( (030) 67989900 × Fax (030) 67989902 www.moessler-stb.de