Inhalt der Kundgabe § 185 StGB § 185 StGB bei
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Inhalt der Kundgabe § 185 StGB § 185 StGB bei
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 § 8 Straftaten gg die Ehre Inhalt der Kundgabe Werturteil Tatsache subjektives Dafürhalten oder Meinen, das nicht wahr oder unwahr, sondern je nach Standpunkt nur richtig oder falsch sein kann nachprüfbarer Kern vergangener oder gegenwärtiger Sachverhalt, der wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist. §§ 186, 187 StGB § 185 StGB § 185 StGB bei Äußerung allein dem Beleidigten gegenüber Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie StrafR BT 1: Straftaten gg die Person Prof. Dr. Klaus Marxen 2 § 8 Straftaten gg die Ehre §§ 185 ff. StGB - Systematik einer Vorprüfung 1. Kundgabe gegenüber dem Beteiligten oder einem Dritten? falls gegenüber dem Beteiligten: falls gegenüber einem Dritten: 2. § 185 Äußerung einer Tatsache oder eines Werturteils? falls Werturteil: falls Tatsache: 3. § 185 Wahrheit der Tatsache? falls wahr: falls unwahr: falls Wahrheit nicht feststellbar: §§ 186, 187 scheiden aus; evtl. Formalbeleidigung gem. §§ 185, 192 § 187 § 186 Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3 § 8 Straftaten gg die Ehre Passive Beleidigungsfähigkeit mehrere unter einer Kollektivbezeichnung natürliche (lebende) Person kollektive Beleidigung aller Mitglieder der Personengruppe Personengemeinschaften Individualbeleidigung durch Äußerung mit Kollektivbezug ? – einheitliche Willensbildung – rechtlich anerkannte soziale Funktion ? ? ? Voraussetzungen: ? Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie StrafR BT 1: Straftaten gg die Person Prof. Dr. Klaus Marxen 4 § 8 Straftaten gg die Ehre Beleidigungsdelikte als Kundgabedelikte Kundgabe Kundgabeerfolg Äußerung Vorsatz Ausnahmebereich: geschützte Vertraulichkeit z. B. – Familie – sonstige enge Lebensbeziehungen – Kommunikation mit Schweigepflichtigen (vgl. § 203 StGB) Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 5 § 8 Straftaten gg die Ehre Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB Prüfungsabfolge 1. Verfolgung „berechtigter“ Interessen – eigene private Interessen – fremde private Interessen, die den Täter etwas angehen – Allgemeininteressen, die jeden etwas angehen 2. Interessenabwägung 3. Subjektives Rechtfertigungselement – Handeln zur Interessenwahrnehmung Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie StrafR BT 1: Straftaten gg die Person Prof. Dr. Klaus Marxen 6 § 8 Straftaten gg die Ehre Ehrverletzungen im öffentlichen politischen Meinungskampf Meinungsfreiheit und/oder Schutz des Persönlichkeitsrechts? § 185 StGB? I. Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit Wahrnehmung berechtigter Interessen? Ehrverletzung? Art. 5 Abs. 1 GG (Deutung der Äußerung) (Interessenabwägung) Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen