Inhalt der Kundgabe § 185 StGB § 185 StGB bei

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Inhalt der Kundgabe § 185 StGB § 185 StGB bei
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person
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§ 8 Straftaten gg die Ehre
Inhalt der Kundgabe
Werturteil
Tatsache
subjektives Dafürhalten oder Meinen,
das nicht wahr oder
unwahr, sondern
je nach Standpunkt
nur richtig oder
falsch sein kann
nachprüfbarer
Kern
vergangener oder
gegenwärtiger
Sachverhalt, der
wahrnehmbar in die
Wirklichkeit getreten und daher dem
Beweis zugänglich
ist.
§§ 186, 187
StGB
§ 185 StGB
§ 185 StGB bei
Äußerung allein
dem Beleidigten
gegenüber
Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person
Prof. Dr. Klaus Marxen
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§ 8 Straftaten gg die Ehre
§§ 185 ff. StGB - Systematik einer Vorprüfung
1.
Kundgabe gegenüber dem Beteiligten oder einem Dritten?
falls gegenüber
dem Beteiligten:
falls gegenüber einem Dritten:
2.
§ 185
Äußerung einer Tatsache oder eines Werturteils?
falls
Werturteil:
falls Tatsache:
3.
§ 185
Wahrheit der Tatsache?
falls wahr:
falls unwahr:
falls Wahrheit
nicht feststellbar:
§§ 186, 187
scheiden aus;
evtl. Formalbeleidigung
gem. §§ 185,
192
§ 187
§ 186
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§ 8 Straftaten gg die Ehre
Passive Beleidigungsfähigkeit
mehrere unter einer
Kollektivbezeichnung
natürliche
(lebende)
Person
kollektive Beleidigung aller
Mitglieder der
Personengruppe
Personengemeinschaften
Individualbeleidigung durch
Äußerung mit
Kollektivbezug
?
– einheitliche
Willensbildung
– rechtlich anerkannte soziale
Funktion
?
?
?
Voraussetzungen:
?
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§ 8 Straftaten gg die Ehre
Beleidigungsdelikte als Kundgabedelikte
Kundgabe
Kundgabeerfolg
Äußerung
Vorsatz
Ausnahmebereich: geschützte Vertraulichkeit
z. B.
– Familie
– sonstige enge Lebensbeziehungen
– Kommunikation mit Schweigepflichtigen (vgl. § 203 StGB)
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§ 8 Straftaten gg die Ehre
Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB
Prüfungsabfolge
1. Verfolgung „berechtigter“ Interessen
– eigene private Interessen
– fremde private Interessen, die den Täter etwas angehen
– Allgemeininteressen, die jeden etwas angehen
2. Interessenabwägung
3. Subjektives Rechtfertigungselement
– Handeln zur Interessenwahrnehmung
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§ 8 Straftaten gg die Ehre
Ehrverletzungen im öffentlichen politischen Meinungskampf
Meinungsfreiheit und/oder Schutz des Persönlichkeitsrechts?
§ 185 StGB?
I. Tatbestandsmäßigkeit
II. Rechtswidrigkeit
Wahrnehmung berechtigter
Interessen?
Ehrverletzung?
Art. 5 Abs. 1 GG
(Deutung der Äußerung)
(Interessenabwägung)
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