9. Videokonferenz am Freitag, 22.11.2013 (Protokoll) - Maria
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9. Videokonferenz am Freitag, 22.11.2013 (Protokoll) - Maria
9. Videokonferenz am Freitag, 22.11.2013 (Protokoll) Maria-Ward-Schule Aschaffenburg (Aschaffenburg, Bayern, Deutschland) mit “Fe y Alegría 17” Villa el Salvador (Villa el Salvador, Lima, Peru) Beginn: (Peru) Ende: (Peru) Ort: 14:08 Uhr (Deutschland) / 8:08 Uhr 14:44 Uhr (Deutschland) / 8:44 Uhr Raum 234 Neubau Anwesende: Lehrkräfte: Deutschland: Peru: Sonja Becker Eva Kleinschnitz Antonio Orestes Cerna Reyes Judith Narda Peña Zuñiga Freiwillige: Natalie (Freiwillige aus Tübingen) SchülerInnen: 10 Schülerinnen der Q12 6 Schülerinnen der Q11 3 Schülerinnen der 10a Schüler und Schülerinnen aus dem “4° año Secundaria” (10. Klasse) Thema: Jugendkriminalität 1. Begrüßung Kurze Begrüßung von peruanischer Seite durch Antonio und Judith, sowie durch die Freiwillige Natalie aus Tübingen, die gerade ein freiwilliges Jahr in der Schule Fe y Alegría absolviert. Kurze Begrüßung auch von einer peruanischen Schülerin, die ein paar deutsche Grußworte vorträgt. Kurze Begrüßung von deutscher Seite durch Sonja Becker und Eva Kleinschnitz. 2. Was verstehen wir unter dem Begriff “Jugendkriminalität” (delincuencia juvenil) FyA: Unter Jugendkriminalität versteht man sämtliche Straftaten, die durch Jugendliche jeden Tag in Villa El Salvador verübt werden. Der Prozentsatz steigt aufgrund des Misstrauens der Bevölkerung gegenüber Leuten, die von außerhalb in die Stadt kommen. MWS: Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht strafmündig. Der Begriff der Jugendkriminalität bezieht sich auf kriminelle Straftaten von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren können nach dem Jugendoder nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Die Art der Bestrafung hängt davon ab, ob es sich um ein Delikt handelt, das auf die noch nicht ausreichend entwickelte Reife eines Jugendlichen zurückzuführen ist oder ob eine schwere Straftat begangen wurde, wie sie auch von reifen Erwachsenen verübt wird. Zu den am häufigsten von Jugendlichen verübten Straftaten zählen Diebstahl, Einbruch, Körperverletzung, Alkoholmissbrauch und Vandalismus. 3. Alter und Geschlecht der kriminellen Jugendlichen FyA: Die meisten straffälligen Jugendlichen sind junge Männer zwischen 13 und 17 Jahren. Die entsprechenden Delikte sind Handtaschendiebstahl, Schnüffeln giftiger Substanzen, Rauchen von Marihuana und das Aufhalten in Banden. Die jungen Frauen, die straffällig werden, sind häufig zwischen 14 und 16 Jahre alt, allerdings verüben diese deutlich seltener Straftaten als ihre männlichen Kollegen. MWS: Etwa 26 % der begangenen Straftaten begehen Personen unter 21 Jahren. Die Jugendlichen sind die Gruppe innerhalb der Bevölkerung, die am häufigsten Straftaten begeht. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahren. Die Mehrheit der Straftäter sind Männer. Etwa 80 % der Jungen haben bereits mindestens ein Delikt hinter sich. 4. Ursachen und Folgen der Jugendkriminalität in unserem Land FyA: Die Armut ist im Grunde die Hauptursache sämtlicher Delikte. Sie führt dazu, dass Eltern die meiste Zeit ihre Kinder vernachlässigen, da sie einen großen Teil des Tages mit Arbeiten verbringen müssen. Den Kindern und Jugendlichen fehlt es an Freizeitangeboten. In Villa El Salvador gibt es kaum sichere öffentliche Aufenthaltsorte. Den Medien fehlt es an gesellschaftlichen Werten. Außerdem mangelt es den Familienvätern an nötigem Wissen und Erfahrung, um angemessen mit den psychologischen und körperlichen Veränderungen ihrer Kinder umzugehen. Der Mangel an Arbeit führt dazu, dass die Jugendlichen immer weniger Möglichkeiten haben. Die Folgen sind schwangere Mädchen und jugendliche Väter, die weiterhin in Armut leben. Außerdem kommt es immer wieder zu familiärer Ausgrenzung, da viele Väter ihre Töchter verlassen. Die Jugendlichen rutschen in kriminelle Milieus ab, trinken Alkohol und beginnen schon in jungem Alter zu rauchen. Insgesamt eine Gesellschaft mit wenigen gesellschaftlichen Werten. MWS: Jugendkriminalität hat nicht nur eine Ursache, vielmehr spielen viele Faktoren eine Rolle. Eine Ursache könnte eine unzureichende Schulausbildung sein. Fast 80 % der jugendlichen Straftäter haben ihre Schulausbildung nicht zu Ende geführt und dies hat zur Folge, dass sie keine vernünftige berufliche Ausbildung machen können. Aus diesem Grund fehlen ihnen Erfolgserlebnisse und sie sind frustriert, da sie keine Perspektive sehen. Außerdem haben sie dementsprechend ohne Arbeit auch kein Geld. Ein weiterer Faktor ist die schlechte Erziehung, wenn manche Kinder in einer nicht intakten Familie leben. Es ist in der Tat ein Problem, wenn die Person fehlt, die ihnen die Werte des Lebens beibringt, die ihnen lehrt, was Geduld, Hilfsbereitschaft und Vertrauen bedeutet, was es heißt, eine Meinung zu haben und zu vertreten. Außerdem erhöht sich die Gewalttätigkeit, wenn die Eltern keine klaren Regeln vorgeben bzw. deren Einhaltung nicht einfordern. Auf diese Weise können die Kinder nicht lernen, was richtig und was falsch ist, wenn ihre Eltern jedes Mal unterschiedlich reagieren. Weiterhin hat es schwerwiegende Konsequenzen, wenn Jugendliche in ihrer Kindheit seelische und körperliche Gewalt spüren mussten. Wenn zum Beispiel Eltern ihre Probleme mit Gewalt gelöst haben, so sehen die Kinder diese Gewalt als normal an und lernen, so auch ihre eigenen Probleme zu lösen. Außerdem hat es einen traumatischen Effekt, wenn Kinder misshandelt werden, zum Beispiel sexuell. Weitere Probleme sind Alkohol und Drogen. Die meisten Jugendlichen sind betrunken, wenn sie eine Straftat begehen. Wenn Jugendliche eine Straftat begangen haben, kann dies verschiedene Folgen nach sich ziehen. Zum Beispiel kann es dazu führen, dass sie ins Gefängnis müssen oder dazu verpflichtet werden, in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten. Außerdem haben es die Jugendlichen schwer, eine Arbeit zu finden, da potenzielle Arbeitgeber oft keine vorbestraften Jugendlichen einstellen wollen. Haben die Jugendlichen keine Arbeit, haben sie auch kein Geld, zum Beispiel für eine Wohnung. Dann müssen sie bei den Eltern leben und wenn sie dort kein unabhängiges und strukturiertes Leben führen können, kann diese unzufriedenstellende Situation dazu führen, dass sie weitere Straftaten begehen. Oft ist dies ein Teufelskreis. Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit, dass jemand den Jugendlichen hilft, sofern sie dies auch wollen und diese Hilfe annehmen. 5. Die häufigsten Straftaten in unserem Land (Lima und VES bzw. Berlin und Aschaffenburg FyA: Die häufigsten Straftaten sind Handtaschendiebstahl, Eintritt in Banden, die andere überfallen, schlagen, Fensterscheiben von Häusern einschlagen, der Verkauf von giftigen Substanzen, usw. In letzter Zeit wurden auch immer wieder Minderjährige als Auftragskiller angeheuert, vor allen in den Provinzen. MWS: Die meisten Straftaten sind weniger schwerwiegend. Die Schwere der Delikte wächst mit zunehmendem Alter. Diebstahl in Geschäften sowie Diebstahl von Taschen und Fahrrädern sind die häufigsten Straftaten. Diese nehmen etwa 50 % der Jugenddelikte ein. Etwa 30 % der jugendlichen Straftäter sind in Drogengeschäfte involviert. Außerdem kommt es bei Jugendlichen immer wieder zu Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen. Auffallend ist es, dass es sich bei 20 % der Straftäter um Immigranten handelt, vor allem aus der Türkei. Etwa 75 % der Straftäter sind Männer. Frankfurt (eine große Stadt in der Nähe von Aschaffenburg) ist die Stadt mit den meisten Straftaten Deutschlands. Hier ist das häufigste Verbrechen der Drogenhandel. In unserer Hauptstadt Berlin sind die häufigsten Delikte Diebstahl und Vandalismus. 6. Juristische Beschlüsse, die es zu diesem Thema gibt FyA: Das Gesetz schreibt für die Jugendlichen, die schwere Straftaten (schweren Diebstahl, verbotenen Drogenhandel, Vergewaltigung und Totschlag) begangen haben, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Das große Problem ist, dass die Jugendlichen, nachdem sie aus der Haft entlassen werden, im Grunde genommen noch mehr Erfahrung mit Verbrechen haben als zuvor. Das Land Peru ist nicht darauf vorbereitet, sie in die Gesellschaft einzubeziehen. MWS: In Deutschland gibt es ein Gesetz zum Schutz der Minderjährigen, das regelt, dass Jugendliche unter 16 Jahren vor 22 Uhr zuhause sein müssen. Die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis Mitternacht ausgehen, danach dürfen sie nicht mehr ohne Eltern unterwegs sein. Im Allgemeinen ist es meistens so, dass die meisten Feierlichkeiten für Leute ab 18 Jahren sind und wer keinen Ausweis dabei hat, der ihm seine Volljährigkeit bestätigt, darf nicht an der Feier teilnehmen. In Deutschland gibt es Altersbeschränkungen für vieles. Beispielsweise darf man keine Zigaretten kaufen, wenn man unter 18 ist. Außerdem dürfen keine brutalen Filme angeschaut sowie sehr gewalttätige Videospiele gekauft werden. An den Filmen ist es in der Regel mit einem Zeichen vermerkt, ob man den Film kaufen darf oder ob man zu jung dafür ist. In Deutschland gibt es ein Jugendstrafgesetz, das den Umgang mit jugendlichen Straftätern regelt. Es gilt vor allem für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, manchmal ebenso für 18 bis 21 Jährige, abhängig von den jeweiligen Umständen. Wenn verschiedene Erziehungsmaßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen, müssen die Jugendlichen ihre Haftstrafe im Gefängnis absitzen. Mögliche Strafen für Jugendliche gemäß diesem Gesetz: Arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen, Abfindungszahlungen an das Opfer, Hausverbote für bestimmte Orte oder Einrichtungen, Geldstrafen zugunsten sozialer Einrichtungen, Arbeiten in sozialen Einrichtungen ohne dabei Geld zu verdienen. 7. Was schlagen die Politiker zu diesem Thema vor? FyA: Manche peruanischen Politiker schlagen vor, per Gesetz härtere Strafen für schwere Delikte festzulegen. Die Politiker in Peru sind sich jedoch nicht einig, ob sie es vorziehen sollten, die jugendlichen Straftäter zur Abschreckung hart zu bestrafen oder ob sie in erster Linie den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Sinn haben sollten. MWS: Die Politiker schlagen vor, dass die Jugendlichen bei schwerwiegenden Delikten zur Abschreckung für vier Wochen ins Gefängnis gehen sollten. Außerdem könnten jugendliche Straftäter für eine gewisse Zeit im Heim untergebracht werden. Wenn die Jugendlichen nicht in die Schule gehen, sollen die Eltern 5000 € Strafe zahlen. Weiterhin schlagen sie eine psychologische Betreuung für die jugendlichen Straftäter vor. Ganz aktuell wird diskutiert, dass der Führerschein entzogen werden soll, wenn Geldstrafen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. 8. Abschließende Frage: Sollen jugendliche Straftäter wie Erwachsene bestraft werden? FyA: Statt zu bestrafen, sollten unsere Länder vielmehr am Schutz und an der Vermeidung von Straftaten durch Kinder und Jugendlichen arbeiten. Man sollte ihnen öffentliche Plätze für ihre Freizeitaktivitäten anbieten, den jugendlichen Familienvätern helfen, ihre Eingliederung in die Gesellschaft fördern, sowie den Jugendlichen Erziehung und Arbeit bieten. MWS: PRO: Sobald in Deutschland jemand 18 Jahre alt ist, so ist er verantwortlich für das, was er tut. Außerdem hat jeder einzelne Verpflichtungen und Rechte. Man darf an politischen Wahlen teilnehmen, eine Wohnung mieten, eine Eheschließung eingehen. Aus diesem Grund wäre es nur logisch, dass jugendliche Straftaten wie die der Erwachsenen bestraft werden, da die Jugendlichen in Überstimmung mit dem Gesetz bereits zu allem berechtigt sind, wozu auch die Erwachsenen berechtigt sind. Es gibt viele Gründe, warum Jugendliche andere Personen angreifen und oft erzeugen sie dabei großen Schaden. Das Problem ist häufig, dass die anderen vorher nichts getan haben. Viele Jugendliche, die anderen Schaden zufügen, kommen aus der einer anderen Schicht und haben weder Arbeit noch Geld. Deshalb sind sie verzweifelt, aggressiv und gemein zu anderen Personen. Jedoch ist das natürlich nicht akzeptabel, andere Personen zu verletzen, nur weil sie Probleme haben. Niemand ist verantwortlich für deren Probleme. Eben diese Straftaten müssen wie bei Erwachsenen bestraft werden, denn so dürfen Menschen nicht behandelt werden und man muss ihnen die Grenzen aufzeigen. CONTRA: In Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen dem Jugendstrafrecht und dem Erwachsenenstrafrecht. Es gibt Gründe, warum Jugendliche und Erwachsene unterschiedlich behandelt werden. Bei der Beurteilung einer Straftat ist es wichtig, die geistige Reife der Jugendlichen zu berücksichtigen. Ist diese noch nicht ausgeprägt wie bei Erwachsenen, soll den Jugendlichen die Möglichkeit zur Reflexion gegeben werden. Für die Jugendlichen, die bereit sind, sich zu verändern, ist es nicht gerecht, dass das Gericht die Jugendlichen wie Erwachsene verurteilt. Es ist zu beachten, dass harten Strafen nicht bedeuten, dass kriminelle Personen in Zukunft nicht trotzdem weitere Delikte begehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Jugendliche ab 18 Jahren aufgrund ihrer verantwortungsvollen Rolle in der Gesellschaft wie Erwachsene zu behandeln und auch zu bestrafen sind, wenn sie die Straftat mit vollem Bewusstsein begangen haben. 9. Verabschiedung beider Schulen Beide Schulen bedanken sich für die Videokonferenz. Wir freuen uns auf das nächste Mal! 10. Fazit für uns Die Bildqualität war dieses Mal besser als das letzte Mal. Die Tonqualität an sich war in Ordnung – nachdem anfangs die Soundkarte gestreikt hatte – jedoch müssten prinzipiell beide Seiten lauter sprechen und näher ans Mikrofon gehen. Es gab dieses Mal keine Übersetzung zwischen den Beiträgen, dies hat Zeit gespart, so dass wir diesmal in einem angenehmen Zeitrahmen bleiben könnten. Protokoll: Sonja Becker