Punktekatalog - Punkte Flensburg ab 01.Mai 2014

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Punktekatalog - Punkte Flensburg ab 01.Mai 2014
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Punktekatalog - Punkte Flensburg ab 01.Mai 2014
Unser Punktekatalog gibt Ihnen Auskunft über die Punkte in Flensburg, Ihr aktuelles Punktekonto, den Punktetacho
2014, wann drohen Punkte und wie funktioniert der Punkteabbau.
Die Punkte werden in Deutschland im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg
registriert. Ein Fünftel der im Verkehrszentralregister eingetragenen Personen haben in Flensburg Null Punkte. Von
der deutschen Gesamtbevölkerung ist jedoch rund jeder zehnter Bürger in Flensburg eingetragen.
Für welchen Verkehrsdelikt gibt es wie viele Punkte in Flensburg?
Folgende Punkte gibt es nach dem neuen Recht (gültig seit 01. Mai 2014):
Seit 01.05.2014 werden für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbote
sowie Straftaten mit 2 Punkte und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkte eingetragen.
Eintragungen mit 3 Punkten erfolgen für folgende Straftaten, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine
isolierte Sperre angeordnet wurde:
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Nötigung
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Tötung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Trunkenheit am Steuer
Vollrausch
Unterlassene Hilfeleistung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Kennzeichenmissbrauch
Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
2 Punkte gibt es für folgende Straftaten bzw. besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende
Ordnungswidrigkeiten:

rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder
Kraftfahrstraßen

Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang

Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung
oder länger als 1 Sekunde rot

Teilnahme an Autorennen/ Straßenrennen

erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger
als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts

Überholverbot nicht beachtet

Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70
km/h
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
Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70
km/h

Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde

Kennzeichenmissbrauch - soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde

Unterlassene Hilfeleistung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde

Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot

Vollrausch - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde

Trunkenheit im Verkehr

Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Straßenverkehrs
1 Punkt gibt es für folgende Ordnungswidrigkeiten:

Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h

Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 26 km/h bis 40 km/h

erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Vorfahrtsverstoß

Nichtbeachtung von Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Park- und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

Achslast- und Anhängelast-Vorschriften nicht beachtet

Als Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer gefährliche Güter nicht ordnungsgemäß gesichert

Nichtbeachtung der Stützlast-Vorschriften
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Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften missachtet

Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten

unkorrekte Bereifung und Lauffläche
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fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung

rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
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rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen

verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen

Missachtung von Vorschriftszeichen

übermäßige Straßenbenutzung

Vorschriften beim liegengebliebenem Fahrzeugen nicht beachtet

Verkehrsgefährdung durch Verkehrshindernisse

Nichtbeachtung von Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel

Haltegebots eines Polizisten missachtet

Richtzeichen nicht beachtet

Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen

verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg

Verstoß gegen die Vorschriften der Ladungsvorschriften
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
sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten

Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten

vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen

Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
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Fahren ohne Zulassung
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Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeugbetrieb

Vorschriften über das Betriebsverbot und Beschränkung missachtet

HU-Frist für Kfz und Anhänger versäumt
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gegen die Vorschriften über die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen verstoßen
gegen die Vorschriften über die Kurvenlaufeigenschaften von Fahrzeugen verstoßen
Seit 01.05.2014 startete das neue Fahreignungsregister. Das Register ist transparenter, einfacher und
gerechter. Der neue Punktekatalog sieht folgendes vor:
Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die
Tilgungsfrist für die betreffende Straftat noch nicht abgelaufen ist. Hiermit soll das diplomatische Vorgehen von
Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu
mindern.
In der Auflistung sehen Sie die Punktetabelle im Vergleich:
Punkte bis 30.4.2015
Punkte seit 01.05.2014
0
0
1-3
1
4-5
2
6-7
3
8-10
4
11-13
5
14-15
6
16-17
7
18 und mehr
8
Die bisherigen Punktekategorien 1 bis 7, wurden durch die Punktekategorien 1 bis 3 ersetzt.
Mit 1 Punkt werden Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot als schwere Verstöße bewertet.
Mit 2 Punkten werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Führerscheinentzug als
besonders schwere Verstöße bewertet.
Mit 3 Punkten werden Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bewertet.
Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das FahreignungsBewertungssystem.
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Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Punktekatalog - Punkteabfrage in Flensburg
Um Ihren aktuellen Punktestand abzufragen, genügt ein formloses Schreiben an das Kraftfahrtbundesamt. Die
Punkteabfrage ist kostenlos.
Die Adresse lautet:
Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: 0461-316-0
Fax:
0461-316-1495
Den dafür notwendigen Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier kostenlos
ausdrucken:Kraftfahrtbundesamt
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