Ausschuss Soziales - Deutsche Diabetes Gesellschaft

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Ausschuss Soziales - Deutsche Diabetes Gesellschaft
Ausschuss Soziales
Tätigkeitsbericht 2002
Tätigkeitsbericht
Mitglieder:
Dr. med. Kurt Rinnert, Erftstadt-Liblar (Vorsitzender)
Dr. med. Dietmar Blechschmidt, Nördlingen
Dr. med. Christof Kazda, Bad Homburg (Vertreter des BdKJ)
Leo Malcherczyk, Fürth (Vertreter des DDB)
Torsten Möhwald, Hannover (Jurist)
Dr. med. Annette Schmelzer, Jena
Wolfgang Schütt, Eckernförde (Vertreter des VDBD)
Dr. med. Hermann Finck, Fulda (Gaststatus)
Dr. med. von Kriegstein, Bad Bevensen (Gaststatus)
Im Jahre 2002 wurden u. a. folgende Themen im Ausschuss SOZIALES beraten und
bearbeitet:
Bedeutung der Änderungen im Gesundheitswesen für die Versorgung von Diabetikern
– Möglichkeiten der Intervention
Positivliste und DMP’s:
Eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ist schwierig. Die abschließende Evaluation der
Programme und die Bewertung nach ca. 2 Jahren anhand harter Endpunkte ist
entscheidend.
Aktuelles aus der Rechtssprechung:
Aktuell ergehen relativ wenige Urteile zum Thema Diabetes. Es sind jedoch viele Verfahren
zu erwarten im Rahmen der DMP’s, da es hier offensichtlich viele juristische Unsicherheiten
bieten. Bezüglich des SGB 9 haben die Neuerungen noch nicht aktuelle Verfahren nach sich
gezogen. In einem Kostenübernahmeverfahren zur Fußpflege ist nun ein positiver Bescheid
nach 4 Jahren ergangen. Im letzten Jahr gab es diesbezüglich auch eine Entscheidung des
Bundessozialgerichts. Das Sozialgerichtsverfahren ist kostenfrei und sollte deswegen in
begründeten Fällen großzügig in Anspruch genommen, das Podologengesetz bietet hier eine
gute rechtliche Grundlage.
Diabetes-Image in der Bevölkerung:
Mehrere Veröffentlichungen in der lokalen und regionalen Presse über Diabetes und
Aufklärung im Bezug auf Abbau von Vorurteilen. Aufgefallen sind schlechte Erfahrungen mit
Arbeitsämtern bei Forderungen einer Vorstellung bei einem Arbeitsamtsarzt mit häufig
ungünstigen Beurteilungen. Mobbing am Arbeitsplatz erfolgt häufig wegen Vorurteilen
gegenüber dem Diabetes. In persönlichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber können
derartige Probleme ausgeräumt werden. Das Problem „Mobbing“ sollte aber offener
angesprochen werden und nicht als Tabuthema ignoriert werden. Herr Dr. med. Kazda hat
einen der härtesten Ausdauerwettkämpfe der Welt, den IRONMAN, äußerst erfolgreich
absolviert – mit sehr gutem Echo in den Medien. Fazit: Diabetiker sind bei guter
Stoffwechseleinstellung ebenso leistungsfähig wie Nichtdiabetiker.
Diabetes und Krankenversicherung / Lebensversicherung
Unter www.protegon.de gibt es Informationen und Angebote zu Kranken- und
Lebensversicherungen. Entsprechende Erfahrungen mit konkreten Anfragen liegen noch
nicht vor, jedoch sind diabetesassoziierte Kosten meist ausgeschlossen.
Auslandskrankenversicherungen beinhalten häufig einen Ausschluss diabetesassoziierter
Leistungen. Auch die vom DDB empfohlene Winterthur Versicherung bietet bei intensiver
Nachfrage keine relevanten Vorteile gegenüber den anderen Versicherern. Diabetiker, die
Beihilfe-berechtigt (z.B. Lehrer) sind, werden von diesen Leistungen aufgrund des Diabetes
teilweise ausgeschlossen, da sie meist keine private Krankenversicherung finden, die die
restlichen Zahlungen übernehmen. Da die Beihilfeverordnung jedoch länderspezifisch
geregelt wird, ist die Situation in manchen Bundesländern für die Betroffenen ungünstiger als
in anderen Bundesländern. In Hessen ist z. B. die Beihilfeleistung dann höher, wenn keine
private Versicherung gefunden werden kann (bis 90%). Werden Leistungen versagt, so sollte
nach der Rechtsgrundlage erfragt werden und in der zuständigen Beihilfeverordnung
nachgesehen werden.
Diabetes und Führerschein
In den Zulassungsstellen werden häufig sehr unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe
angesetzt. Der Ausschuss setzt sich für eine Fortbildungsveranstaltung für die
entsprechenden Mitarbeiter ein und möchte eine solche organisieren. In §11 der
Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass gesundheitliche Einschränkungen dann
berücksichtigt werden müssen, wenn sie bekannt werden. Hier ist das Urteil eines
verkehrsmedizinisch erfahrenen Facharztes erforderlich. Das Problem der von Bundesland
zu Bundesland unterschiedlichen und teils diskriminierenden Behandlungen lässt sich kaum
generell und bundesweit lösen. Bei der Beantragung eines europäischen Führerscheins
müssen teilweise erneute Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Hier sind
wiederum die Grundlagen der Fahrerlaubnisverordnung bindend, dass die europäische
Regelung in nationales Recht umgesetzt werden muss. Somit ist hier wiederum in der
Umsetzung des Landesrechts entscheidend und nach den Gesundheitsstörungen darf
wiederum gefragt werden. Insgesamt geben weder die Fahrerlaubnisverordnung noch die
Begutachtungsrichtlinie einheitliche Regelungen wieder und vor allem ist die Umsetzung
noch uneinheitlich. Die IDF sammelt derzeit auch europaweit Unterschiede in dieser
Verordnung in den unterschiedlichen Ländern.
Diabetes bei Migranten in Deutschland
Ein Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten mit Diabetes konnte nicht erstellt
werden. Es hat sich eine neue Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Migranten in der
Deutschen Diabetes-Gesellschaft e.V. in Dresden gegründet, deren 2.
Mitgliederversammlung am 02.12.2002 in Köln stattfand. Die AG ist sehr aktiv und Anfragen
sollten dorthin gerichtet werden.
Sicherheitsschuhversorgung für Diabetiker
Als einzig in Frage kommender Schuh wurde bisher der „ErgoMed“-Schuh der Firma Atlas
benannt. Der Schuh ist in der Weite 14 lieferbar und hat neben einem besonders geeigneten
Innenfutter eine herausnehmbare Sohle. Eine Empfehlung zur Auswahl geeigneter
Sicherheitsschuhe für Diabetiker ist erstellt worden, zur Zeit erfolgt jedoch eine
Überarbeitung der Hinweise in Zusammenarbeit mit der Firma Van Elten.
Aktueller Stand zu „ Empfehlungen zur Beurteilung Möglichkeiten von Personen mit
Diabetes nach der Seediensttauglichkeitsverordnung“.
Bisher sind Diabetiker, die nach den Richtlinien der See-BG für ihre berufliche Tauglichkeit
beurteilt werden, benachteiligt. Um dies abzustellen hat der Ausschuss Kontakt zum
leitenden Arzt der See BG, Herrn Schlepper, aufgenommen. Es zeigen sich gute
Beratungserfolge mit dem vom Ausschuss und dem Leitenden Arzt der See-BG im April 2002
in einem Schreiben vereinbarten Passus. Darin heißt es: „In Absprache mit Seeärztlichen
Dienst der See-Berufsgenossenschaft sollte zukünftig bei der Beurteilung der
Seediensttauglichkeit bei Menschen mit Diabetes mellitus nach folgendem Leitsatz verfahren
werden.
„Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den
in der Seediensttauglichkeitsverordnung gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen
Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind. Alle Beteiligten sollen darauf hinwirken,
dass eine optimale Therapie realisiert wird. Dabei sind zur Beurteilung der
Seediensttauglichkeit im Einzelfall spezifische Kenntnisse der Arbeitsbedingungen
und Verhältnisse in der heutigen Seeschifffahrt erforderlich.“ Diese differenzierte
Regelung wird von den Beteiligten angestrebt und entspricht wohl auch der eigentlichen
Absicht der Seediensttauglichkeitsverordnung und insbesondere dem Inhalt des § 2 Abs. 2.“
Aktueller Stand der Ausarbeitung zu „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher
Möglichkeiten von Personen mit Diabetes“.
Der Ausschuss hat eine statistische Auswertung verschiedener Berufsunfalltypen beim
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften angefordert und bereits erhalten.
Hiernach wurden für die geplante Empfehlung mehrere Haupt-Berufsgruppen definiert und
außerdem die Haupt-Unfallursachen in einer Matrix zusammengefasst. Hier sind einerseits
die Hauptgefährdungspunkte (Hauptunfallmechanismen) und andererseits die differenten
Risikogruppen in Bezug auf die Hypoglykämiegefährdung in einem Raster
zusammengefasst, so dass eine individualisierte Beratung möglich wird. Als weitere Kapitel
der Broschüre sind geplant die Themen „Fahreignung“ und „Sicherheitsschuhe“. Ggf. wird
der Ausschuss im Rahmen der o. g. Empfehlungen eine kleine Broschüre über die Eignung
nach der FeV verfassen, in der die Fallstricke in der Begutachtung noch einmal dargestellt
werden und praxisrelevante Empfehlungen gegeben werden. Heftig diskutiert wurde die
Einteilung nach der Hypoglykämiegefährdung. Insbesondere zur Notwendigkeit der
Differenzierung zwischen SH- und Insulin-Behandelten gab es noch unterschiedliche
Auffassungen im Ausschuss.
Zur Polizeidienstverordnung:
Die Umsetzung und Auslegung der Verordnung wird länder- und dienststellenspezifisch
extrem unterschiedlich gehandhabt.
Zur Fahr- und Fahrdiensttauglichkeit:
Die Qualitätsprobleme bei der Begutachtung der Fahreignung von Menschen mit Diabetes
sind immer wieder Thema im Ausschuss Soziales. So sind die bisher vorliegenden
Vorschriften nach der FeV und die bekannten Begutachtungsleitlinien einerseits mit viel
Interpretationsspielraum versehen, auf der anderen Seite scheint die Orientierung an
Therapieschemata (orale Antidiabetika vs. Insulin) im Einzelfall häufig zu Problemen zu
führen, denn OAD´s können genauso schwere Hypoglykämien verursachen! Eine moderne
Sichtweise orientiert die Bewertung an den für die Fahreignung erforderlichen Funktionen,
die entsprechend individuell untersucht und bewertet werden müssen. Es wurden die
Bewertungskriterien intensiv und kontrovers diskutiert, so dass neben einer zu erstellenden
Liste von Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation evtl. auch diesbezüglich noch
Klärungsbedarf besteht. Problematisch ist im arbeitsmedizinischen Kontext auch die
Haftungspflicht des Unternehmers.
Dr. med. Kurt Rinnert
Vorsitzender des Ausschusses

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