Ausschuss Soziales - Deutsche Diabetes Gesellschaft
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Ausschuss Soziales - Deutsche Diabetes Gesellschaft
Ausschuss Soziales Tätigkeitsbericht 2002 Tätigkeitsbericht Mitglieder: Dr. med. Kurt Rinnert, Erftstadt-Liblar (Vorsitzender) Dr. med. Dietmar Blechschmidt, Nördlingen Dr. med. Christof Kazda, Bad Homburg (Vertreter des BdKJ) Leo Malcherczyk, Fürth (Vertreter des DDB) Torsten Möhwald, Hannover (Jurist) Dr. med. Annette Schmelzer, Jena Wolfgang Schütt, Eckernförde (Vertreter des VDBD) Dr. med. Hermann Finck, Fulda (Gaststatus) Dr. med. von Kriegstein, Bad Bevensen (Gaststatus) Im Jahre 2002 wurden u. a. folgende Themen im Ausschuss SOZIALES beraten und bearbeitet: Bedeutung der Änderungen im Gesundheitswesen für die Versorgung von Diabetikern – Möglichkeiten der Intervention Positivliste und DMP’s: Eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ist schwierig. Die abschließende Evaluation der Programme und die Bewertung nach ca. 2 Jahren anhand harter Endpunkte ist entscheidend. Aktuelles aus der Rechtssprechung: Aktuell ergehen relativ wenige Urteile zum Thema Diabetes. Es sind jedoch viele Verfahren zu erwarten im Rahmen der DMP’s, da es hier offensichtlich viele juristische Unsicherheiten bieten. Bezüglich des SGB 9 haben die Neuerungen noch nicht aktuelle Verfahren nach sich gezogen. In einem Kostenübernahmeverfahren zur Fußpflege ist nun ein positiver Bescheid nach 4 Jahren ergangen. Im letzten Jahr gab es diesbezüglich auch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts. Das Sozialgerichtsverfahren ist kostenfrei und sollte deswegen in begründeten Fällen großzügig in Anspruch genommen, das Podologengesetz bietet hier eine gute rechtliche Grundlage. Diabetes-Image in der Bevölkerung: Mehrere Veröffentlichungen in der lokalen und regionalen Presse über Diabetes und Aufklärung im Bezug auf Abbau von Vorurteilen. Aufgefallen sind schlechte Erfahrungen mit Arbeitsämtern bei Forderungen einer Vorstellung bei einem Arbeitsamtsarzt mit häufig ungünstigen Beurteilungen. Mobbing am Arbeitsplatz erfolgt häufig wegen Vorurteilen gegenüber dem Diabetes. In persönlichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber können derartige Probleme ausgeräumt werden. Das Problem „Mobbing“ sollte aber offener angesprochen werden und nicht als Tabuthema ignoriert werden. Herr Dr. med. Kazda hat einen der härtesten Ausdauerwettkämpfe der Welt, den IRONMAN, äußerst erfolgreich absolviert – mit sehr gutem Echo in den Medien. Fazit: Diabetiker sind bei guter Stoffwechseleinstellung ebenso leistungsfähig wie Nichtdiabetiker. Diabetes und Krankenversicherung / Lebensversicherung Unter www.protegon.de gibt es Informationen und Angebote zu Kranken- und Lebensversicherungen. Entsprechende Erfahrungen mit konkreten Anfragen liegen noch nicht vor, jedoch sind diabetesassoziierte Kosten meist ausgeschlossen. Auslandskrankenversicherungen beinhalten häufig einen Ausschluss diabetesassoziierter Leistungen. Auch die vom DDB empfohlene Winterthur Versicherung bietet bei intensiver Nachfrage keine relevanten Vorteile gegenüber den anderen Versicherern. Diabetiker, die Beihilfe-berechtigt (z.B. Lehrer) sind, werden von diesen Leistungen aufgrund des Diabetes teilweise ausgeschlossen, da sie meist keine private Krankenversicherung finden, die die restlichen Zahlungen übernehmen. Da die Beihilfeverordnung jedoch länderspezifisch geregelt wird, ist die Situation in manchen Bundesländern für die Betroffenen ungünstiger als in anderen Bundesländern. In Hessen ist z. B. die Beihilfeleistung dann höher, wenn keine private Versicherung gefunden werden kann (bis 90%). Werden Leistungen versagt, so sollte nach der Rechtsgrundlage erfragt werden und in der zuständigen Beihilfeverordnung nachgesehen werden. Diabetes und Führerschein In den Zulassungsstellen werden häufig sehr unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe angesetzt. Der Ausschuss setzt sich für eine Fortbildungsveranstaltung für die entsprechenden Mitarbeiter ein und möchte eine solche organisieren. In §11 der Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass gesundheitliche Einschränkungen dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie bekannt werden. Hier ist das Urteil eines verkehrsmedizinisch erfahrenen Facharztes erforderlich. Das Problem der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen und teils diskriminierenden Behandlungen lässt sich kaum generell und bundesweit lösen. Bei der Beantragung eines europäischen Führerscheins müssen teilweise erneute Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Hier sind wiederum die Grundlagen der Fahrerlaubnisverordnung bindend, dass die europäische Regelung in nationales Recht umgesetzt werden muss. Somit ist hier wiederum in der Umsetzung des Landesrechts entscheidend und nach den Gesundheitsstörungen darf wiederum gefragt werden. Insgesamt geben weder die Fahrerlaubnisverordnung noch die Begutachtungsrichtlinie einheitliche Regelungen wieder und vor allem ist die Umsetzung noch uneinheitlich. Die IDF sammelt derzeit auch europaweit Unterschiede in dieser Verordnung in den unterschiedlichen Ländern. Diabetes bei Migranten in Deutschland Ein Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten mit Diabetes konnte nicht erstellt werden. Es hat sich eine neue Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Migranten in der Deutschen Diabetes-Gesellschaft e.V. in Dresden gegründet, deren 2. Mitgliederversammlung am 02.12.2002 in Köln stattfand. Die AG ist sehr aktiv und Anfragen sollten dorthin gerichtet werden. Sicherheitsschuhversorgung für Diabetiker Als einzig in Frage kommender Schuh wurde bisher der „ErgoMed“-Schuh der Firma Atlas benannt. Der Schuh ist in der Weite 14 lieferbar und hat neben einem besonders geeigneten Innenfutter eine herausnehmbare Sohle. Eine Empfehlung zur Auswahl geeigneter Sicherheitsschuhe für Diabetiker ist erstellt worden, zur Zeit erfolgt jedoch eine Überarbeitung der Hinweise in Zusammenarbeit mit der Firma Van Elten. Aktueller Stand zu „ Empfehlungen zur Beurteilung Möglichkeiten von Personen mit Diabetes nach der Seediensttauglichkeitsverordnung“. Bisher sind Diabetiker, die nach den Richtlinien der See-BG für ihre berufliche Tauglichkeit beurteilt werden, benachteiligt. Um dies abzustellen hat der Ausschuss Kontakt zum leitenden Arzt der See BG, Herrn Schlepper, aufgenommen. Es zeigen sich gute Beratungserfolge mit dem vom Ausschuss und dem Leitenden Arzt der See-BG im April 2002 in einem Schreiben vereinbarten Passus. Darin heißt es: „In Absprache mit Seeärztlichen Dienst der See-Berufsgenossenschaft sollte zukünftig bei der Beurteilung der Seediensttauglichkeit bei Menschen mit Diabetes mellitus nach folgendem Leitsatz verfahren werden. „Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den in der Seediensttauglichkeitsverordnung gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind. Alle Beteiligten sollen darauf hinwirken, dass eine optimale Therapie realisiert wird. Dabei sind zur Beurteilung der Seediensttauglichkeit im Einzelfall spezifische Kenntnisse der Arbeitsbedingungen und Verhältnisse in der heutigen Seeschifffahrt erforderlich.“ Diese differenzierte Regelung wird von den Beteiligten angestrebt und entspricht wohl auch der eigentlichen Absicht der Seediensttauglichkeitsverordnung und insbesondere dem Inhalt des § 2 Abs. 2.“ Aktueller Stand der Ausarbeitung zu „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes“. Der Ausschuss hat eine statistische Auswertung verschiedener Berufsunfalltypen beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften angefordert und bereits erhalten. Hiernach wurden für die geplante Empfehlung mehrere Haupt-Berufsgruppen definiert und außerdem die Haupt-Unfallursachen in einer Matrix zusammengefasst. Hier sind einerseits die Hauptgefährdungspunkte (Hauptunfallmechanismen) und andererseits die differenten Risikogruppen in Bezug auf die Hypoglykämiegefährdung in einem Raster zusammengefasst, so dass eine individualisierte Beratung möglich wird. Als weitere Kapitel der Broschüre sind geplant die Themen „Fahreignung“ und „Sicherheitsschuhe“. Ggf. wird der Ausschuss im Rahmen der o. g. Empfehlungen eine kleine Broschüre über die Eignung nach der FeV verfassen, in der die Fallstricke in der Begutachtung noch einmal dargestellt werden und praxisrelevante Empfehlungen gegeben werden. Heftig diskutiert wurde die Einteilung nach der Hypoglykämiegefährdung. Insbesondere zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen SH- und Insulin-Behandelten gab es noch unterschiedliche Auffassungen im Ausschuss. Zur Polizeidienstverordnung: Die Umsetzung und Auslegung der Verordnung wird länder- und dienststellenspezifisch extrem unterschiedlich gehandhabt. Zur Fahr- und Fahrdiensttauglichkeit: Die Qualitätsprobleme bei der Begutachtung der Fahreignung von Menschen mit Diabetes sind immer wieder Thema im Ausschuss Soziales. So sind die bisher vorliegenden Vorschriften nach der FeV und die bekannten Begutachtungsleitlinien einerseits mit viel Interpretationsspielraum versehen, auf der anderen Seite scheint die Orientierung an Therapieschemata (orale Antidiabetika vs. Insulin) im Einzelfall häufig zu Problemen zu führen, denn OAD´s können genauso schwere Hypoglykämien verursachen! Eine moderne Sichtweise orientiert die Bewertung an den für die Fahreignung erforderlichen Funktionen, die entsprechend individuell untersucht und bewertet werden müssen. Es wurden die Bewertungskriterien intensiv und kontrovers diskutiert, so dass neben einer zu erstellenden Liste von Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation evtl. auch diesbezüglich noch Klärungsbedarf besteht. Problematisch ist im arbeitsmedizinischen Kontext auch die Haftungspflicht des Unternehmers. Dr. med. Kurt Rinnert Vorsitzender des Ausschusses