Polen

Transcription

Polen
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
POLEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 312.685 km2
Einwohner: 38.454.576
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 13%
in der Industrie: 30%
im Dienstleistungsbereich: 57%
Sprachen: Polnisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Kaschubisch,
Deutsch, Russisch,
Lemkisch
Meldung: Melden Sie sich binnen 30 Tagen bei Ihrem
­zuständigen Gemeindeamt, um Ihre Wohnadresse bekannt
zu geben.
Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin sind in der polnischen
Sozialversicherungsanstalt
(Zakładu
Ubezpieczeń
Społecznych) versichert.
Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen eine Anmeldebescheinigung
bei der zuständigen Woiwodschaftsbehörde beantragen.
Sozialversicherungs- sowie Krankenkassenbeiträge
werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber
­
einbehalten und abgeführt. Sowohl ArbeitgeberIn als
auch ArbeitnehmerIn bezahlen entsprechende Beiträge.
Familienmitglieder werden über Antrag mitversichert.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, soferne sie ­eine
Anmeldebescheinigung besitzen. Sie können von den
lokalen Arbeitsämtern der polnischen Arbeitsverwaltung
­
(Publiczne Służby Zatrudnienia) betreut werden.
Informationen über freie Stellen und Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Polen finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/
Information und Stellenangebote der polnischen
Arbeitsverwaltung:
http://psz.praca.gov.pl/ und
http://www.eures.praca.gov.pl/ (auch in deutscher und
­englischer Sprache)
Private Jobvermittler (agencje doradztwa personalnego/­
prywatne posrednicetwo pracy/serwis rekrutadyjny) finden
Sie unter der Rubrik „Internet­-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Życie Warszawy –Praca i Nauka
• Gazeta Wyborcza – Praca
• Warsaw Business Journal
• The Warsaw Voice
Leben und Arbeiten
in Polen
SOZIALE SICHERHEIT
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. Solidarność)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Krankenversicherung: Sie müssen sich zunächst bei einem
praktischen Arzt/einer praktischen Ärztin registrieren lassen.
Damit erhalten Sie kostenlose Leistungen bei praktischen
ÄrztInnen, FachärztInnen, in Spitälern etc. Zahnärztliche
Leistungen sind in einigen Fällen zu bezahlen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Polen kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen
Rechte wie Personen, die in Polen versichert sind.
Arbeitslosenversicherung: Der Antrag auf Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung wird beim zuständigen
Kreisarbeitsamt gestellt.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
­beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate
nach Polen mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2
bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den zuständigen
AMS Geschäftsstellen anfordern. Melden Sie sich innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Kreisarbeitsamt
in Polen.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Polen erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem
Arbeitgeber einbehalten.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden
mit 18% bzw. 32% besteuert.
Wenn Sie eine Beschäftigung in Polen aufnehmen, sollten
Sie sich umgehend an die zuständige Steuerbehörde wenden
und eine persönliche Steuernummer (NIP) lösen.
WOHNEN
In großen Städten wie in Warschau und Krakau sind
Immobilienpreise vergleichsweise hoch.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in nationalen und regionalen Tageszeitungen
•bei ImmobilienmaklerInnen: Wählen Sie nur Immobilien­
maklerInnen die im Zentralregister verzeichnet sind.
Mietverträge können befristet und unbefristet abgeschlossen
werden. Kautionen betragen meistens eine Monatsmiete
und dürfen das Zwölffache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Kündigungsfristen sind dem Mietvertrag zu entnehmen. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden,
Kaufverträge nur mit Hilfe eines Notars/einer Notarin.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist zum
Teil mit Kosten verbunden. Es gibt ein verpflichtendes
Vorschulsystem.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist
unentgeltlich. Für Schulbücher etc. müssen Kostenbeiträge
bezahlt werden.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre z.T. bis 18 Jahre (­ compulsary
part-time education)
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Polen beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Arbeitsverwaltung:
http://psz.praca.gov.pl/
http://www.eures.praca.gov.pl/
Polen – Überblick:
http://www.polska.pl/en/
Statistik Polen:
http://www.stat.gov.pl/
Leben und Arbeiten in Polen:
http://www.eures.praca.gov.pl
Innenministerium:
http://www.msw.gov.pl/
Ausländerbehörde:
http://www.udsc.gov.pl/
Private Jobvermittlung:
http://praca.interia.pl/
http://gazetapraca.pl/
http://www.monsterpolska.pl/
http://stor.praca.gov.pl/
Presse:
http://www.rp.pl/
http://www.gazeta.pl/
http://www.zw.com.pl
http://wbj.pl/
http://www.warsawvoice.pl/
Gewerkschaften:
http://www.solidarnosc.org.pl/
Handels/Wirtschaftskammer:
http://www.kig.pl
http://www.pcc.org.pl
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Sozialversicherung:
http://www.zus.pl/ (in deutscher Sprache)
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik:
http://www.mpips.gov.pl
Gesundheitsministerium:
http://www.mz.gov.pl/
Gesundheitsschutz in Polen:
https://www.ekuz.nfz.gov.pl/ (in deutscher Sprache)
Arbeitslosigkeit:
http://www.eures.praca.gov.pl/
http://psz.praca.gov.pl/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
http://ec.europa.eu/social
Finanzministerium:
http://www.mf.gov.pl
Steuerinformation:
http://www.pit.pl/
http://www.finanse.mf.gov.pl/
Wohnen:
http://www.krn.pl/
http://www.nieruchomosci.pl/
http://www.oferty.net/
http://www.szybko.pl/
http://olx.pl/nieruchomosci/
Zentralregister der ImmobilienmaklerInnen:
http://pfrn.pl/
Bildungssysteme in Europa:
https://webgate.ec.europa.eu/
Bildungsministerium:
http://www.men.gov.pl
Ministerium für Wissenschaft und Höhere Bildung:
http://www.nauka.gov.pl/en/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.buwiwm.edu.pl
http://www.enic-naric.net/
Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.
Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung
aufgerufen werden.
Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich
Druck- und Satzfehler vorbehalten
Stand: März 2016