Jede fünfte Steuererklärung geht elektronisch ein.
Transcription
Jede fünfte Steuererklärung geht elektronisch ein.
Einige rechtliche Neuerungen für die Steuererklärung 2006 Jede fünfte Steuererklärung geht elektronisch ein. ST.GALLEN. Die Steuerformulare 2006 werden in diesen Tagen an rund 279'000 Personen im Kanton St. Gallen verschickt. Von den Veranlagungen fürs Jahr 2005 sind nur noch 12% offen. Mehr als jede fünfte Steuererklärung wird am Computer ausgefüllt und elektronisch übermittelt. Damit geben sich die Steuerbehörden nicht zufrieden, sondern ermuntern dazu, die Steuererklärung übers Internet einzureichen. Am 24. September 2006 haben die St.Galler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Steuergesetzrevision klar angenommen. Die im II. Nachtrag zum Steuergesetz enthaltenen Neuerungen werden per 1. Januar 2007 angewendet (Steuererklärung 2007). In der Steuerperiode 2006 kommen aufgrund einer Anpassung der Steuerverordnung vorerst einige wenige Neuerungen zum Tragen. Die bedeutsamste Änderung betrifft die Erhöhung der Ermässigung des Eigenmietwerts auf Erstwohnungen von 20% auf 30% (max. Fr. 8'000.--; ab 2007 max. Fr. 9'000.--). Im Weiteren wird der Kreis der Begünstigten von abzugsfähigen freiwilligen Zuwendungen ausgeweitet. Es können neu nicht mehr nur Geldleistungen, sondern auch andere gespendete Vermögenswerte steuerlich abgezogen werden. Zudem wird die steuerliche Abzugsfähigkeit ausgedehnt auf freiwillige Zuwendungen an Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten. Zusätzlich zu den st. gallischen Neuerungen sind für die direkte Bundessteuer zum Ausgleich der so genannten kalten Progression die Abzüge für Versicherungsprämien, Zweitverdiener und Kinder bzw. für unterstützte Personen erhöht worden. Diese Abzüge werden bei der Veranlagung für die direkte Bundessteuer automatisch berücksichtigt. Ansonsten ist die Steuererklärung 2006 weitgehend identisch mit derjenigen des Vorjahres. Veranlagungsstand weiterhin auf hohem Niveau Der Veranlagungsstand ist weiterhin äusserst zufriedenstellend. Kantonsweit waren Ende 2006 rund 88 % aller Veranlagungen fürs Steuerjahr 2005 abgeschlossen. Von früheren Steuerjahren sind lediglich Einzelfälle, die einer vertiefteren Prüfung bedürfen, noch offen. Selbst das grösste Steueramt des Kantons, dasjenige der Stadt St. Gallen, konnte mit dem Durchschnitt mithalten. Es ist ein ehrgeiziges, aber realistisches Ziel der Steuerbehörden, dass auch in den kommenden Jahren dieser hohe Veranlagungsstand gehalten werden kann, damit die meisten Steuerpflichtigen die Medienkonferenz vom 16. Januar 2007 2007_MK_Medienrohstoff.doc Kantonales Steueramt St.Gallen -2- definitive Veranlagung jeweils noch in dem Jahr erhalten, in welchem sie die Steuererklärung einreichen. Elektronische Steuererklärung erleichtert Arbeit der Steuerämter Seit nunmehr fünf Jahren bietet der Kanton St.Gallen die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch vom Internet herunter zu laden. Ein elektronischer Assistent führt die Anwenderinnen und Anwender professionell von A bis Z durch die elektronische Steuerklärung. Auf diese Weise geht garantiert kein Abzug vergessen! Es versteht sich von selbst, dass jede Änderung automatisch durchkalkuliert wird. Nach erfolgter Deklarationsarbeit kann der künftig geschuldete Betrag für die Staats- und Gemeindesteuern und auch für die direkte Bundessteuer bequem durch den Steuerkalkulator berechnet und abgelesen werden. Für viele Kunden ist diese kostenlose Dienstleistung nicht mehr wegzudenken. Die elektronische Steuererklärung stellt auch für die Steuerbehörden eine wichtige Unterstützung dar, indem die 22% elektronisch eingereichten Steuerdeklarationen, die 2006 erreicht wurden, nicht mehr manuell erfasst werden müssen. Der Zuwachs von 25% gegenüber 2005 kann sich sehen lassen. Mehr als jede fünfte Steuererklärung wird im Kanton St.Gallen mittlerweile elektronisch eingereicht. Der Funktionsumfang von eTaxes 2006 wird im Wesentlichen der Vorjahresversion entsprechen. Dies bedeutet, dass die von der Eidg. Steuerverwaltung herausgegebene Kursliste mit den Steuerwerten per 31. Dezember 2006 wiederum in die Applikation integriert ist. Auf diese Weise kann der Steuerpflichtige die relevanten Angaben zu seinen Wertschriften aus der Kursliste direkt in sein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis importieren. Das vollständige elektronische Steuererklärungsprogramm wird zum Download ab Internet angeboten, sobald die Steuererklärung Mitte Januar 2007 im Briefkasten liegt. Die Freischaltung wird auf der Homepage www.steuern.sg.ch umgehend angezeigt. Die bewährten Funktionalitäten der Steuererklärungssoftware (z.B. integrierte Wegleitung und Kursliste, formularbasiertes und/oder dialoggeführtes Ausfüllen) bestimmen auch die Grösse der Anwendung und damit auch die Downloadzeit. Deshalb gilt nach wie vor die Empfehlung, den Download in Randzeiten vorzunehmen. Erfolgt der Internetzugriff per Breitband-Verbindung, vermindert sich die Downloadzeit massiv. Ein paar nützliche Tipps zu eTaxes dürfen nicht unerwähnt bleiben: Datenübernahme aus den Liegenschaften- und Wertschriftenformularen der Vorperiode möglich; Vorerfassung von Krankheitskosten, Liegenschaftsunterhalt und freiwilligen Zuwendungen direkt im Steuerformular während der Steuerperiode möglich; Integrierte Elektronische Kursliste im Download "eTaxes"; Automatische Wertschriftenbewertung. Diese kleinen Ausfüllhilfen ersparen viel Zeit und machen das Ausfüllen der Steuererklärung fast zum "Hobby". Medienkonferenz vom 16. Januar 2007 2007_MK_Medienrohstoff.doc Kantonales Steueramt St.Gallen -3- Neuer Lohnausweis ab der Steuerperiode 2007 Der neue, gesamtschweizerisch ausgearbeitete Lohnausweis wird im Kanton St.Gallen, wie auch in den meisten anderen Kantonen, ab der Steuerperiode 2007 eingeführt. Er trägt der heutigen Lohnstruktur angemessen Rechnung und ist damit zeitgemäss, transparent und letztlich auch gerechter. Mit dem neuen Lohnausweis werden erstmals die im Jahre 2007 ausbezahlten Löhne zu bescheinigen sein. Eine einmalige Ausnahme wird allerdings jenen Unternehmen zugestanden, die aus technischen Gründen dazu nicht rechtzeitig in der Lage sind. Ratenzahlung – damit Übersicht im Haushaltsbudget herrscht Es liegt in der Natur der Sache, dass es für die Steuerämter am vorteilhaftesten ist, wenn die Steuerpflichtigen ihre vorläufige Steuerrechnung mittels Gesamtzahlung begleichen. Möglich und für viele Bürgerinnen und Bürger die Wunschlösung sind indessen auch Ratenzahlungen. Zu diesem Zweck kann beim Steueramt ein "Abonnement" gelöst werden . Ein "Steuer-Abo" ist eine Vereinbarung zwischen Steueramt und Steuerzahler, die vorläufige Schuld in standardmässig neun bzw. elf Raten oder sogar nach individueller Aufteilung zu begleichen. Je nach Region liegt die Quote an Abonnementen zwischen 10 und 20 %. In der Stadt St. Gallen haben sich 13 % oder rund 5'700 Personen für ein Abo entschieden (Stand 31.12.2006). Mit Abstand am beliebtesten ist die Variante mit elf Raten. Günstiger kommt zwar nicht, wer sich gegen die offiziellen Zahlungstermine Ende Mai, Juli und September, sondern für ein Abonnement entscheidet. Trotzdem bietet die Ratenzahlung den Vorteil, dass dank der regelmässigen Überweisung mehr Gewissheit über das verfügbare Geld pro Monat herrscht. Übersicht über die eigenen Finanzen dank dem Steueramt – wer hätte das gedacht? Anzumerken ist, dass diese unbürokratische Zahlungserleichterung nicht für definitive geschuldete Steuerforderungen möglich ist. Gesuche um Ratenzahlungen bzw. Stundung für rechtskräftige Steuerrechnungen werden am besten schriftlich beim zuständigen Steueramt eingereicht. Medienkonferenz vom 16. Januar 2007 2007_MK_Medienrohstoff.doc