Jede fünfte Steuererklärung geht elektronisch ein.

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Jede fünfte Steuererklärung geht elektronisch ein.
Einige rechtliche Neuerungen für die Steuererklärung 2006
Jede fünfte Steuererklärung geht elektronisch ein.
ST.GALLEN. Die Steuerformulare 2006 werden in diesen Tagen an rund 279'000 Personen im
Kanton St. Gallen verschickt. Von den Veranlagungen fürs Jahr 2005 sind nur noch 12% offen.
Mehr als jede fünfte Steuererklärung wird am Computer ausgefüllt und elektronisch übermittelt. Damit geben sich die Steuerbehörden nicht zufrieden, sondern ermuntern dazu, die Steuererklärung übers Internet einzureichen.
Am 24. September 2006 haben die St.Galler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Steuergesetzrevision klar angenommen. Die im II. Nachtrag zum Steuergesetz enthaltenen Neuerungen werden
per 1. Januar 2007 angewendet (Steuererklärung 2007). In der Steuerperiode 2006 kommen aufgrund einer Anpassung der Steuerverordnung vorerst einige wenige Neuerungen zum Tragen.
Die bedeutsamste Änderung betrifft die Erhöhung der Ermässigung des Eigenmietwerts auf Erstwohnungen von 20% auf 30% (max. Fr. 8'000.--; ab 2007 max. Fr. 9'000.--). Im Weiteren wird der Kreis
der Begünstigten von abzugsfähigen freiwilligen Zuwendungen ausgeweitet. Es können neu nicht
mehr nur Geldleistungen, sondern auch andere gespendete Vermögenswerte steuerlich abgezogen
werden. Zudem wird die steuerliche Abzugsfähigkeit ausgedehnt auf freiwillige Zuwendungen an
Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten.
Zusätzlich zu den st. gallischen Neuerungen sind für die direkte Bundessteuer zum Ausgleich der so
genannten kalten Progression die Abzüge für Versicherungsprämien, Zweitverdiener und Kinder bzw.
für unterstützte Personen erhöht worden. Diese Abzüge werden bei der Veranlagung für die direkte
Bundessteuer automatisch berücksichtigt.
Ansonsten ist die Steuererklärung 2006 weitgehend identisch mit derjenigen des Vorjahres.
Veranlagungsstand weiterhin auf hohem Niveau
Der Veranlagungsstand ist weiterhin äusserst zufriedenstellend. Kantonsweit waren Ende 2006 rund
88 % aller Veranlagungen fürs Steuerjahr 2005 abgeschlossen. Von früheren Steuerjahren sind lediglich Einzelfälle, die einer vertiefteren Prüfung bedürfen, noch offen. Selbst das grösste Steueramt des
Kantons, dasjenige der Stadt St. Gallen, konnte mit dem Durchschnitt mithalten.
Es ist ein ehrgeiziges, aber realistisches Ziel der Steuerbehörden, dass auch in den kommenden Jahren dieser hohe Veranlagungsstand gehalten werden kann, damit die meisten Steuerpflichtigen die
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Kantonales Steueramt St.Gallen
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definitive Veranlagung jeweils noch in dem Jahr erhalten, in welchem sie die Steuererklärung einreichen.
Elektronische Steuererklärung erleichtert Arbeit der Steuerämter
Seit nunmehr fünf Jahren bietet der Kanton St.Gallen die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch vom Internet herunter zu laden. Ein elektronischer Assistent führt die Anwenderinnen und Anwender professionell von A bis Z durch die elektronische Steuerklärung. Auf diese Weise geht garantiert kein Abzug vergessen! Es versteht sich von selbst, dass jede Änderung automatisch durchkalkuliert wird. Nach erfolgter Deklarationsarbeit kann der künftig geschuldete Betrag für die Staats- und
Gemeindesteuern und auch für die direkte Bundessteuer bequem durch den Steuerkalkulator berechnet und abgelesen werden. Für viele Kunden ist diese kostenlose Dienstleistung nicht mehr wegzudenken.
Die elektronische Steuererklärung stellt auch für die Steuerbehörden eine wichtige Unterstützung dar,
indem die 22% elektronisch eingereichten Steuerdeklarationen, die 2006 erreicht wurden, nicht mehr
manuell erfasst werden müssen. Der Zuwachs von 25% gegenüber 2005 kann sich sehen lassen.
Mehr als jede fünfte Steuererklärung wird im Kanton St.Gallen mittlerweile elektronisch eingereicht.
Der Funktionsumfang von eTaxes 2006 wird im Wesentlichen der Vorjahresversion entsprechen. Dies
bedeutet, dass die von der Eidg. Steuerverwaltung herausgegebene Kursliste mit den Steuerwerten
per 31. Dezember 2006 wiederum in die Applikation integriert ist. Auf diese Weise kann der Steuerpflichtige die relevanten Angaben zu seinen Wertschriften aus der Kursliste direkt in sein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis importieren. Das vollständige elektronische Steuererklärungsprogramm wird zum Download ab Internet angeboten, sobald die Steuererklärung Mitte Januar 2007 im
Briefkasten liegt. Die Freischaltung wird auf der Homepage www.steuern.sg.ch umgehend angezeigt.
Die bewährten Funktionalitäten der Steuererklärungssoftware (z.B. integrierte Wegleitung und Kursliste, formularbasiertes und/oder dialoggeführtes Ausfüllen) bestimmen auch die Grösse der Anwendung und damit auch die Downloadzeit. Deshalb gilt nach wie vor die Empfehlung, den Download in
Randzeiten vorzunehmen. Erfolgt der Internetzugriff per Breitband-Verbindung, vermindert sich die
Downloadzeit massiv.
Ein paar nützliche Tipps zu eTaxes dürfen nicht unerwähnt bleiben:
Datenübernahme aus den Liegenschaften- und Wertschriftenformularen der Vorperiode möglich;
Vorerfassung von Krankheitskosten, Liegenschaftsunterhalt und freiwilligen Zuwendungen direkt
im Steuerformular während der Steuerperiode möglich;
Integrierte Elektronische Kursliste im Download "eTaxes";
Automatische Wertschriftenbewertung.
Diese kleinen Ausfüllhilfen ersparen viel Zeit und machen das Ausfüllen der Steuererklärung fast zum
"Hobby".
Medienkonferenz vom 16. Januar 2007
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Kantonales Steueramt St.Gallen
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Neuer Lohnausweis ab der Steuerperiode 2007
Der neue, gesamtschweizerisch ausgearbeitete Lohnausweis wird im Kanton St.Gallen, wie auch in
den meisten anderen Kantonen, ab der Steuerperiode 2007 eingeführt. Er trägt der heutigen Lohnstruktur angemessen Rechnung und ist damit zeitgemäss, transparent und letztlich auch gerechter.
Mit dem neuen Lohnausweis werden erstmals die im Jahre 2007 ausbezahlten Löhne zu bescheinigen sein. Eine einmalige Ausnahme wird allerdings jenen Unternehmen zugestanden, die aus technischen Gründen dazu nicht rechtzeitig in der Lage sind.
Ratenzahlung – damit Übersicht im Haushaltsbudget herrscht
Es liegt in der Natur der Sache, dass es für die Steuerämter am vorteilhaftesten ist, wenn die
Steuerpflichtigen ihre vorläufige Steuerrechnung mittels Gesamtzahlung begleichen. Möglich und für
viele Bürgerinnen und Bürger die Wunschlösung sind indessen auch Ratenzahlungen. Zu diesem
Zweck kann beim Steueramt ein "Abonnement" gelöst werden . Ein "Steuer-Abo" ist eine Vereinbarung zwischen Steueramt und Steuerzahler, die vorläufige Schuld in standardmässig neun bzw. elf
Raten oder sogar nach individueller Aufteilung zu begleichen.
Je nach Region liegt die Quote an Abonnementen zwischen 10 und 20 %. In der Stadt St. Gallen
haben sich 13 % oder rund 5'700 Personen für ein Abo entschieden (Stand 31.12.2006). Mit Abstand
am beliebtesten ist die Variante mit elf Raten.
Günstiger kommt zwar nicht, wer sich gegen die offiziellen Zahlungstermine Ende Mai, Juli und
September, sondern für ein Abonnement entscheidet. Trotzdem bietet die Ratenzahlung den Vorteil,
dass dank der regelmässigen Überweisung mehr Gewissheit über das verfügbare Geld pro Monat
herrscht. Übersicht über die eigenen Finanzen dank dem Steueramt – wer hätte das gedacht?
Anzumerken ist, dass diese unbürokratische Zahlungserleichterung nicht für definitive geschuldete Steuerforderungen möglich ist. Gesuche um Ratenzahlungen bzw. Stundung für rechtskräftige
Steuerrechnungen werden am besten schriftlich beim zuständigen Steueramt eingereicht.
Medienkonferenz vom 16. Januar 2007
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