Thüringer Urlaubsverordnung geändert
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Thüringer Urlaubsverordnung geändert
Landesgeschäftsstelle Schmidtstedter Str. 9 D-99084 Erfurt Thüringer Urlaubsverordnung geändert Telefon: 0361.6547521 Telefax: 0361.6547522 E-Mail: [email protected] www.tbb-konkret.de 30 Tage Urlaub rückwirkend zum 1. Januar 2013 Längst überfällig und lang erwartet: Für Thüringer Beamte ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 (man beachte 2013!) die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Alter gänzlich aufgehoben worden. Künftig haben Beamte auf Lebenszeit einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen Beamte auf Widerruf erhalten Erholungsurlaub für 27 Arbeitstage. Dies gilt nicht für Beamte auf Widerruf, die sich zum 1. Januar 2013 bereits in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befunden haben und zu diesem Zeitpunkt das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben. Für diesen Personenkreis gilt weiterhin ein Erholungsurlaubsanspruch von 29 Tagen. Das Kabinett änderte bereits im Februar 2014 die Thüringer Urlaubsverordnung entsprechend, teilte das Innenministerium mit. Demnach wird für die Beamten rückwirkend ab 2013 die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Alter aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht hatte im März 2012 die altersabhängige Staffelung im öffentlichen Dienst für unwirksam erklärt. Nachdem bereits Ende 2012 das Thüringer Kabinett eine Übergangsvorschrift für die Jahre 2011 und 2012 in der Urlaubsverordnung geregelt hatte, ist nunmehr auch die Rechtslage für die darauf folgenden Jahre klar. Für Beamte auf Widerruf, die zum 1. Januar 2013 das 40. Lebensjahr vollendet hatten gibt es Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen. Bisher bekamen Beschäftigte bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre wurden 29 Urlaubstage gewährt und erst ab 40 Jahren gab es 30 Tage Urlaub. Das BAG sah darin aber einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Den Verordnungstext finden Sie als Siebte Verordnung zur Änderung der Thüringer Urlaubsverordnung Vom 20. Februar 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 3 vom 28. März 2014 tbb-konkret Erfurt, 02. April 2014 Seite 1 von 1