Thüringer Urlaubsverordnung geändert

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Thüringer Urlaubsverordnung geändert
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Thüringer Urlaubsverordnung geändert
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30 Tage Urlaub rückwirkend zum 1. Januar 2013
Längst überfällig und lang erwartet: Für Thüringer Beamte ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 (man beachte 2013!) die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Alter gänzlich aufgehoben worden. Künftig
haben Beamte auf Lebenszeit einen einheitlichen Urlaubsanspruch von
30 Tagen
Beamte auf Widerruf erhalten Erholungsurlaub für 27 Arbeitstage. Dies
gilt nicht für Beamte auf Widerruf, die sich zum 1. Januar 2013 bereits in
einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befunden haben und zu diesem
Zeitpunkt das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben. Für diesen Personenkreis gilt weiterhin ein Erholungsurlaubsanspruch von 29 Tagen.
Das Kabinett änderte bereits im Februar 2014 die Thüringer Urlaubsverordnung entsprechend, teilte das Innenministerium mit. Demnach wird
für die Beamten rückwirkend ab 2013 die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Alter aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht hatte im
März 2012 die altersabhängige Staffelung im öffentlichen Dienst für unwirksam erklärt. Nachdem bereits Ende 2012 das Thüringer Kabinett eine
Übergangsvorschrift für die Jahre 2011 und 2012 in der Urlaubsverordnung geregelt hatte, ist nunmehr auch die Rechtslage für die darauf folgenden Jahre klar. Für Beamte auf Widerruf, die zum 1. Januar 2013 das
40. Lebensjahr vollendet hatten gibt es Erholungsurlaub in Höhe von 30
Tagen.
Bisher bekamen Beschäftigte bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis
40 Jahre wurden 29 Urlaubstage gewährt und erst ab 40 Jahren gab es 30
Tage Urlaub. Das BAG sah darin aber einen Verstoß gegen das allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz.
Den Verordnungstext finden Sie als
Siebte Verordnung zur Änderung der Thüringer Urlaubsverordnung Vom 20. Februar 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 3 vom 28.
März 2014
tbb-konkret
Erfurt, 02. April 2014
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