N iederschrift ================= über die

Transcription

N iederschrift ================= über die
Niederschrift
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über die öffentliche Sitzung des Stadtrates Pirmasens
am Montag, 12. Sept. 2011, 14.30 Uhr
im Sitzungssaal der Wasgauhalle, Ebene 1
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Gesetzliche Mitgliederzahl:
45
Anwesend sind:
44
und zwar:
Adler Bernd
Baas Elfriede
Bayer Thomas
Burkhardt Andreas
Clauer Denis
Cölsch Marianne
Deny Wolfgang
Ebelshäuser Axel
Eder Ulla
Eschrich Frank – fehlt entschuldigt
Faroß-Göller Katja
Fremgen Frank
Henn Dr. Carsten bis 17.10 Uhr
Hinkel Heinz
Hussong Gerhard
Kastrop-Pretor Jutta
Kiefer Heidi
Klees Dr. Karl-Josef
Krämer Hermann
Krämer Dr. Walter bis 15.30 Uhr
Krekeler Susanne
Kuhn Claudia
Lehnigk Kurt
Linse Brigitte
Linse Julia
Oden Martin
Petry Andreas
Resch Peter
Rinck Volker
Schäfer Dr. Fritz jr. bis 17.50 Uhr
Schneider Peter
Schulze Hermann
Sefrin Stefan
Stegner Berthold
Stilgenbauer Jürgen
Streppel Karola
Stretz Norbert
Tavernar Gino
van de Sand Maximilian
Walter Markus
Weiner Thomas
Wirth Fritz
Wolle Daniela
Zimmer Dr. Rudolf
sowie Oberbürgermeister Dr. Matheis als Vorsitzender,
Bürgermeister Scheidel,
Beigeordneter Schieler,
Beigeordnete Knerr
Entschuldigt fehlt:
Ratsmitglied Eschrich Frank
Zur Sitzung zugezogen:
Herr Hoch, Hauptamt
Frau Maurer, Pressestelle
Frau Legleitner, Büro OB
Frau Brandt, Finanzen
Herr Gehringer, Rechnungsprüfungsamt
Herr Schreiner, Stadtplanung, ab TOP 3
Herr Noll, Frau Kobel und Architekt Arnold
bei TOP 5 - 7
Herr Forster, Städt. Krankenhaus Pirmasens
gGmbH, bei TOP 8
Herr Stegner, Bauhilfe Pirmasens GmbH,
bei TOP 8
Protokollführung:
Frau Heil bei TOP 1 - 8
Frau Huber bei TOP 9 - 10
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14.35 Uhr.
Er stellt die form- und fristgerechte Ladung der Ratsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende das neue Ratsmitglied
Andreas Petry per Handschlag. Herr Petry rückt für das Herrn Eberhard Grimm
nach, der sein Mandat niedergelegt hat.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Eberhard Grimm für sein großes ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement und wünscht ihm einen guten Ruhestand.
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gibt es nicht.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die folgende
Tagesordnung:
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1. Nachwahlen
1.1. Hauptausschuss
1.2. Rechnungsprüfungsausschuss
1.3. Umlegungsausschuss (Stellvertreter)
1.4. Aufsichtsrat Stadtentwicklung Pirmasens GmbH
1.5. Aufsichtsrat Stadtwerke Pirmasens Holding GmbH
1.6. Aufsichtsrat Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
1.7. Aufsichtsrat Pirmasenser Luft- und Badepark GmbH (PLUB)
2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2011
3. Vollzug des BauGB;
3.1. 50. FNP-Änderung im Bebauungsplangebiet WZ 120 „Sondergebiet
Energiepark“ der Stadt Pirmasens, Ortsbezirk Winzeln;
1. Zielabweichungsverfahren und Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde
2. Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 2
BauGB)
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der
Nachbargemeinden
5. Ergebnis der Beteiligung der anerkannten Verbände
6. Beschluss der 50. Änderung des FNP
3.2. Bebauungsplan WZ 120 „Sondergebiet Energiepark“ der Stadt Pirmasens,
Ortsbezirk Winzeln;
1. Ergebnis der Beteiligung der Oberen Landesplanungsbehörde
2. Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB)
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der
Nachbargemeinden
5. Ergebnis der Beteiligung der anerkannten Verbände
6. Beschluss als Satzung
3.3. Aufhebung der Bebauungspläne P 20 und P 40 „Im Erlenteich Teil A und
Teil B“; Aufstellung des Bebauungsplans P 190 „Im Erlenteich – Nördlich
der Blocksbergstraße“
1. Beschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (2)
BauGB)
2. Beschluss über die Ergebnisse der Behördenbeteiligung (§ 4 (2)
BauGB)
3. Aufhebungsbeschlüsse P 20/ P 40 und Satzungsbeschluss P 190 (§ 10
BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB)
3.4. 54. FNP-Änderung im Bereich Bebauungsplan F 118 „Zweibrücker Straße
Nord“
(Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Behörden und Naturschutzverbände gemäß
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB mit Feststellungsbeschluss)
3.5. Aufhebung Bebauungspläne Stadtteil Fehrbach in den Bereichen „In den
Baumgärten“, „Im Kuttelbrunnen“, „Auf der Hengsberger Seite“, Ober dem
Kuttelbrunnen“
3.6. 55. FNP-Änderung im Bereich „Schwann“;
1. Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde
2. Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB)
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Ergebnis der Beteiligung der anerkannten Verbände
6. Beschluss der 55. Änderung des FNP
3.7. Aufhebung der Bebauungspläne P 009 Adam-Müller-Straße mit Änderungsplänen
4. Widmung und Einziehung von Straßen im Stadtgebiet
5. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe
Sanierung, Brandschutz GS Ruhbank/Erlenbrunn
6. Feststellung von Kostenvoranschlägen
6.1. Objekt 42 Sanierung, Brandschutz GS Ruhbank/Erlenbrunn und energetische Teilsanierung GS Ruhbank
6.2. Objekt 23 – Sanierung Wasgau-Sporthalle, 1. BA
7. Auftragsvergaben
Objekt 42 Sanierung, Brandschutz GS Ruhbank/Erlenbrunn und energetische
Teilsanierung GS Ruhbank – Los 11.1 Fassadenarbeiten
8. Vollzug des § 88 Abs. 1 GemO
Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
8.1. Städt. Krankenhaus Pirmasens gGmbH
8.1.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2010
8.1.2. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010
8.1.3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
8.2. Bauhilfe Pirmasens GmbH
8.2.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2010
8.2.2. Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2010
8.2.3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
9. Anträge der Fraktionen;
9.1. DIE LINKE vom 23.08.2011;
betr.: Informationen und Diskussion Stadtgalerie im Stadtrat
10. Beantwortung von Anfragen
Informationen
Anfragen der Ratsmitglieder
1. Punkt der Tagesordnung:
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Nachwahlen
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1.1
Hauptausschuss (BV-Nr. 662/10)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die Vorlage des Hauptamtes vom
30.08.2011.
Seitens der FWB-Stadtratsfraktion wird als Nachfolger für Herrn Eberhard
Grimm
als Ratsmitglied
Herr Andreas Petry
vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt, hierüber öffentlich abzustimmen.
Er wählt den Vorgeschlagenen bei 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich als Mitglied in den Hauptausschuss.
Der Vorsitzende hat nicht mitgewählt.
Herr Petry nimmt auf Nachfrage die Wahl an.
1.2
Rechnungsprüfungsausschuss (BV-Nr. 663/10)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die Vorlage des Hauptamtes vom
30.08.2011.
Seitens der FWB-Stadtratsfraktion wird als Nachfolger für Herrn Eberhard
Grimm
als Ratsmitglied
Herr Jürgen Stilgenbauer
vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt, hierüber öffentlich abzustimmen.
Er wählt den Vorgeschlagenen bei 4 Stimmenthaltungen einstimmig als
Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Vorsitzende hat nicht mitgewählt.
Herr Stilgenbauer nimmt auf Nachfrage die Wahl an.
1.3
Umlegungsausschuss (BV-Nr. 664/10)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die Vorlage des Hauptamtes vom
30.08.2011.
Seitens der FWB-Stadtratsfraktion wird als Nachfolger für Herrn Eberhard
Grimm als stellvertretendes Mitglied
als Ratsmitglied
Herr Jürgen Stilgenbauer
vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt, hierüber öffentlich abzustimmen.
Er wählt den Vorgeschlagenen bei 4 Stimmenthaltungen einstimmig als
stellvertretendes Mitglied in den Umlegungsausschuss.
Der Vorsitzende hat nicht mitgewählt.
Herr Stilgenbauer nimmt auf Nachfrage die Wahl an.
1.4
Aufsichtsräte Stadtentwicklung Pirmasens GmbH,
1.5
Stadtwerke Pirmasens Holding GmbH,
1.6
Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH und
1.7
Pirmasenser Luft- und Badepark (PLUB GmbH (BV-Nr. 665/10)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die Vorlage des Hauptamtes vom
30.08.2011 und den gefassten Beschluss zur Personenidentität für die
Aufsichtsräte SEP, Stadtwerke Pirmasens Holding GmbH, Stadtwerke
Pirmasens Versorgungs GmbH und Pirmasenser Luft- und Badepark
(PLUB) GmbH und damit die Abstimmung en bloc.
Seitens der FWB-Stadtratsfraktion wird als Nachfolger für Herrn Eberhard
Grimm
als sonstiger wählbarer Bürger
Herr Jochen Weber
vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt, hierüber öffentlich abzustimmen.
Er wählt den Vorgeschlagenen bei 4 Stimmenthaltungen einstimmig als
Mitglied in den Aufsichtsrat Stadtentwicklung Pirmasens GmbH, Stadtwerke Pirmasens Holding GmbH, Stadtwerke Pirmasens Versorgungs
GmbH und Pirmasenser Luft- und Badepark (PLUB) GmbH
Als Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied Jochen Weber
wird als Ratsmitglied
Herr Andreas Petry
vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt, hierüber öffentlich abzustimmen.
Er wählt den Vorgeschlagenen bei 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich als Stellvertreter in den Aufsichtsrat Stadtentwicklung
Pirmasens GmbH, Stadtwerke Pirmasens Holding GmbH, Stadtwerke
Pirmasens Versorgungs GmbH und Pirmasenser Luft- und Badepark
(PLUB) GmbH
Der Vorsitzende hat nicht mitgewählt.
Herr Petry nimmt auf Nachfrage die Wahl an.
2. Punkt der Tagesordnung:
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Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2011
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Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2011 mit Gesamtüberblick Ergebnishaushalt/Investitionen Finanzhaushalt und die Beschlussvorlage
der Finanzen.
Er erklärt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich mit den Einzelheiten zum Nachtragshaushalt 2011 beginne, gestatten Sie
mir noch einige Ausführungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds und den aktuellen Entwicklungen. Im letzten Monat hat eine Informationsveranstaltung des
Ministeriums des Innern und für Infrastruktur stattgefunden, wobei auch Detailfragen geklärt werden konnten. Tenor der Veranstaltung war, dass die zwischen Aufsichtsbehörde und Kommune auszuhandelnden Konsolidierungsverträge individuell
gestaltet werden müssen und es dabei auch Einzelfalllösungen geben kann.
Vor Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Pirmasens wird
erwartet, dass die Konsolidierungsmaßnahmen für den gesamten Zeitraum von
2012 bis 2026 erfasst und in einem sog. Konsolidierungspfad dargestellt werden.
Diese Aufstellung ist nach dem rechnerischen „Soll“ zu führen und jährlich nach
dem tatsächlichen „Ist“ fortzuschreiben. Sie wird Grundlage für das Einzelgespräch
sein, das mit der Aufsichtsbehörde zur Vorbereitung des Konsolidierungsvertrags
zu führen ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen nicht alle von der ADD anerkannt werden – in diesen Fällen müssen kompensierende andere Maßnahmen gefunden werden.
Der jährliche Beitrag der Stadt Pirmasens muss sich auf 3.490.709 € belaufen.
Übersteigen die Konsolidierungsmaßnahmen diesen Betrag, darf der Überschuss
auf das kommende Jahr vorgetragen werden. Allerdings ist kein Malus-System erlaubt, d.h. bei Nichterreichen des Beitrags darf die Differenz nicht als Minus vorgetragen werden. Für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds ist Voraussetzung, dass der vorgegebene Konsolidierungsbeitrag in jedem Jahr erreicht
wird!
Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass dies uns allen nicht
leicht fallen wird. Sie kennen den Haushalt der Stadt und jede Einsparmaßnahme –
egal wo wir ansetzen – wird schmerzhaft sein. Wir haben bereits in Arbeitsgruppen
einen Maßnahmenkatalog mit den Ämtern erarbeitet. Diese Einsparvorschläge
wurden vom Hauptamt und vom Amt Finanzen auf ihre Kassenwirksamkeit und
Verwendbarkeit hin überprüft. Danach sind wir im Stadtvorstand die einzelnen Vorschläge durchgegangen und werden das Ergebnis demnächst dem Hauptausschuss zur Beratung vorlegen, damit wir anschließend die Gespräche mit der ADD
aufnehmen können zur Vorbereitung des Konsolidierungsvertrags.
Damit möchte ich die Ausführungen an dieser Stelle zum Entschuldungsfonds für
heute beenden und Ihnen nachfolgend einige Erläuterungen zum Nachtragshaushalt 2011 geben.
Der Fehlbetrag konnte um knapp 159.000 € reduziert werden. Davon unberührt ist
die Haushaltssperre in Höhe von 500.000 € bei den Sachkosten und 300.000 € bei
den Personalkosten. Diese Ansätze sind der Bewirtschaftung entzogen, so dass
erwartet werden kann, dass sich das Defizit im Rechnungsergebnis um rd. 1 Mio. €
vermindern wird. Nach der vorliegenden Nachtragsplanung belaufen sich die Erträge nun auf rd. 91,3 Mio. € und stehen Aufwendungen in Höhe von 127,56 Mio. €
gegenüber.
Ich stelle Ihnen die schwerpunktmäßigen Veränderungen in einem kurzen Überblick
vor:
Verbesserungen von insgesamt 580.000 € ergeben sich beim Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Insofern partizipiert auch die Stadt
Pirmasens an der bisherigen guten konjunkturellen Entwicklung und den gestiegenen Steuereinnahmen. Weitere 30.000 € Verbesserungen sind bei der Bezirksverbandsumlage und dem Fonds Deutsche Einheit zu verzeichnen.
Demgegenüber musste bei den Zinsen für Liquiditätskredite aufgrund der aktuellen
Zinsentwicklungen nachgesteuert und eine Erhöhung um 600.000 € eingeplant
werden. Der durchschnittliche Zinssatz betrug im letzten Jahr im kurzfristigen Bereich 0,64 % und liegt in diesem Jahr zum jetzigen Zeitpunkt bei 1,36 % und damit
mehr als doppelt so hoch.
Die bereits jetzt bekannten konkreten Einsparungen im Personalkostenbudget in
Höhe von rd. 300.000 € sind im Nachtrag eingearbeitet worden. Diese sind durch
den verzögerten Einsatz der Bürgerarbeit entstanden plus 100.000 € durch die Abgabe der Lebensmittelkontrolleure an den Landkreis.
Im Budget des Jugendamtes mussten Ausgabensteigerungen bei den Kindergartenbeiträgen veranschlagt werden. Bisher wurden die Beiträge bei den freien Trägern von den Eltern bezahlt und wurden nur bei bedürftigen Familien von der Stadt
übernommen. Seit letztem Jahr ist der Besuch der Kinder in Kindertagesstätten für
die Eltern beitragsfrei und die weggefallenen Beiträge ersetzt nunmehr das Land.
Allerdings werden die Beiträge für Kinder aus bedürftigen Familien, die bisher bereits von der Stadt als freiwillige Leistung übernommen wurden, nicht erstattet.
Der hierfür erforderliche Betrag in Höhe von insgesamt 335.000 € ist im Zuge der
Umstellung versehentlich in den Jahren 2010 und 2011 nicht eingeplant worden
und es war deshalb eine Korrektur im Nachtragshaushalt erforderlich.
Eine Kostenerhöhung von rd. 300.000 € ist bei der Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte zu verzeichnen. Es handelt sich hier um Leistungen der Jugendhilfe, bei
der vier neue (sehr teure) Fälle hinzu gekommen sind.
Eine finanzielle Verbesserung im Bereich Jobcenter von 390.000 € ist darauf zurückzuführen, dass die Kosten der Unterkunft gegenüber der Planung geringer
ausgefallen sind. Außerdem wurde die Beteiligung des Bundes ab 01.01.2011 von
33,0 % auf 45,8 % erhöht, was ebenfalls zu Mehreinnahmen geführt hat. Von diesen Mehreinnahmen sind allerdings noch weitere Ausgaben, u.a. für das Bildungsund Teilhabepaket, zu bestreiten.
Hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets waren die Ausgaben zum Zeitpunkt
der Haushaltsplanaufstellung noch nicht absehbar und auch zum jetzigen Zeitpunkt
ist teilweise nur eine Grobschätzung möglich. Die zusätzliche Belastung der Stadt
wird vom Bund durch eine Erhöhung des Bundesanteils bei den SGB II-Leistungen
– wie oben erwähnt – ausgeglichen. Durch diese Zuweisungen ergibt sich „rechnerisch“ beim Bildungs- und Teilhabepaket derzeit eine Verbesserung von rd. 203.000
€, allerdings müssen davon auch die zusätzlich notwendigen Sach- und Personalkosten in der Verwaltung beglichen werden. Eine endgültige Abrechnung kann erst
zum Jahresende erfolgen.
Bei der Bauleitplanung konnte der Ausgabenansatz um 87.000 € reduziert werden,
da weniger Verfahren durchgeführt wurden als ursprünglich geplant.
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit musste im Budget Brandschutz eine
Aufstockung von rd. 50.000 € vorgenommen werden für Dienstkleidung, Fortbildung, Aufwandsentschädigungen und Fahrzeugunterhaltung.
Im Rheinberger-Gebäude mussten aufgrund von organisatorischen Veränderungen
zusätzliche Räumlichkeiten für den Bereich Tourismus angemietet werden. Dadurch erhöhen sich die Miete und die Bewirtschaftungskosten um rd. 43.000 €.
Die Wirtschaftsförderung wird künftig nicht mehr an der Messe „Expo Real“ in München teilnehmen, was uns Kosten von 11.600 € erspart. Für die Südwestpfalzinitiative wurden aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses 42.000 € veranschlagt – das Thema wurde ausführlich im Gremium erörtert und ich werde an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingehen.
Das waren die wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt und ich komme
nun zu den Investitionen im Finanzhaushalt.
Das ursprüngliche Investitionsvolumen in Höhe von 14,68 Mio. € ändert sich in der
Nachtragshaushaltsplanung 2011 nicht. Alle zusätzlichen Veranschlagungen im
Finanzhaushalt konnten durch Einsparungen ausgeglichen werden, so dass das
Ziel für 2011, eine Netto-Neuverschuldung zu vermeiden, eingehalten werden
konnte.
Im Finanzhaushalt beschränken sich die Veränderungen auf zwei Bereiche: den
letzten Teil des Investitionszuschusses für das Tierheim und einige Straßenbaumaßnahmen.
Die Ansatzerhöhung von 33.000 € für den Investitionszuschuss an den Tierschutzverein Pirmasens Stadt und Land e. V. wurde notwendig, da mittlerweile der Zuschussbescheid des Landes vorliegt und damit die endgültige Höhe der Beteiligung
von Stadt und Landkreis feststeht. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei rd.
1,0 Mio. €. Darin enthalten sind Kosten für das Wirtschafts- und Verwaltungsgebäude in Höhe von 458.000 €, die über einen Zuschuss des Landes in Höhe von
210.000 € sowie Zuschüsse der Stadt und des Landkreises Südwestpfalz von jeweils 98.000 € finanziert werden.
Der Restbetrag in Höhe von 556.000 € wird durch großzügige Spenden und einen
Eigenanteil des Vereins aufgebracht.
Die veranschlagten Straßenbaumaßnahmen sind der Nachvollzug des vom Stadtrat
bereits beschlossenen Straßenausbauprogramms. Hierbei wurden die Planansätze
der aktuellen Entwicklung angepasst. Es handelt sich hier im Einzelnen um Einsparungen beim ersten Bauabschnitt der Schwanenstraße in Höhe von 118.000 €,
Mehrausgaben von 20.000 € beim Ausbau der Molkenbrunner Straße sowie Planungskosten von insgesamt 65.000 € für die Winzler Straße und die Poststraße.
Im Hauptausschuss hat am 29.08.2011 eine Vorberatung stattgefunden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“
Ratsmitglied Stretz teilt mit, seine Fraktion habe sich überlegt, heute die Absetzung
des TOP 2 – Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2011 zu beantragen, da es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem verabschiedeten
Haushaltsplan 2011 gebe. Man habe jedoch von diesem Antrag abgesehen. Festzustellen bleibe, der Gesamtschuldenstand habe sich nicht verändert.
Ausführungen zum Entschuldungsfonds seien zwar gemacht worden, aber im
Nachtragshaushalt gebe es keine entsprechende Zeichensetzung. Seine Fraktion
werde dem Nachtragshaushaltsplan 2011 nicht zustimmen.
Der Vorsitzende entgegnet, der Entschuldungsfonds habe erst ab dem Jahr 2012
Relevanz.
Ratsmitglied Schulze teilt mit, der vorliegende Nachtragshaushalt zeige keine andere Weichenstellung - weder im politischen noch fiskalischen Bereich - zu dem verabschiedeten Haushalt. Im Saldo ergebe sich eine Verbesserung von rd. 160.000
€.
Die Einnahmeverbesserungen beim Jobcenter seien im Wesentlichen dem Bundeszuschuss für das Bildungs- und Teilhabepaket zuzuschreiben. Die Leistungen
seien von den berechtigten Familien noch nicht im erwarteten Umfang abgerufen
worden. Spätestens bei der exakten Abrechnung werde sich die aufgezeigte Verbesserung wohl gegen Null relativieren.
Wirkliche Einnahmeverbesserungen gebe es u.a. bei der Einkommensteuer und
durch Einsparungen bei den Personalkosten. Ausgeblendet bei den Personalkosten seien jedoch die aufgelaufenen Überstunden. Die Stadt stehe hier bei ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit rd. 1,4 Mio € in der Kreide. Es stelle sich die
Frage, wie diese Überstunden wieder abgebaut würden.
Zum Nachtrag stellt Ratsmitglied Schulze noch folgendes fest:
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Die Bilanz und der eingeforderte Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsnachweis der Zusammenlegung von Ämtern (Fragen vom 09.11.2009) fehle immer noch.
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Zum Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom April 2010 „Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft mit nachhaltiger Energiewirtschaft“ gebe es von der Verwaltungsspitze keine Reaktion. Der Sanierungs- und Unterhaltungsstau bei den
städt. Gebäuden gehe dabei ungebremst weiter.
-
Ein Konzept der Verwaltungsspitze zur Haushaltskonsolidierung – seit April
2010 von grüner Seite eingefordert – sei immer noch nicht vorgelegt.
Von Seiten Bündnis 90/Die Grünen werde der Nachtragshaushalt wie der Haushalt
2011 abgelehnt.
Ratsmitglied Burkhardt stellt fest, die nicht unerheblichen Mehreinnahmen von rd.
1,2 Mio € würden fast vollständig wieder ausgegeben. Es werde nicht gespart. Beispielhaft nennt er die freiwilligen Ausgaben in Höhe von 42.000 € für die Standortinitiative Südwestpfalz oder den vorgesehenen Ausbau der Poststraße im Bereich
der Alten Post. Seine Fraktion werde den Nachtragshaushalt ablehnen.
Zu den schriftlich eingereichten Fragen von Ratsmitglied Schulze vom 05.09.2011,
die im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushalts beantwortet werden sollen,
teilt der Vorsitzende folgendes mit:
Frage 1: Ist es richtig, dass die Stadt Pirmasens die Veranstaltung vorbereitet und
durchgeführt hat?
Es war eine gemeinsame Veranstaltung der Städte Pirmasens und Zweibrücken
sowie des Landkreises Südwestpfalz. Die Veranstaltung wurde von der Stadt Pirmasens vorbereitet.
Frage 2: Welche Ämter der Stadt Pirmasens waren im Einzelnen und mit welchen
Aufgaben für die Veranstaltung betraut?
Tiefbau – zum Auf- und Abbau in der Wasgauhalle
Ordnungsamt – zur Sicherheit und wegen des Parkdrucks vor der Wasgauhalle
Büro des OB – zur Organisation und Durchführung sowie Protokollierung der Veranstaltung.
Frage 3: Wie viele Beschäftigte der Stadt Pirmasens wurden hierfür dienstverpflichtet eingesetzt?
Insgesamt 19 Personen, davon 14 Personen während ihrer ordentlichen Dienstzeit
(zuzüglich 2 Messe-Mitarbeiter).
Frage 4: Wie viele Arbeitsstunden sind durch diesen Einsatz veranlasst? Sind
Überstunden angefallen? Wenn ja, in welcher Höhe und wie in welchem Zeitraum
werden diese wieder abgebaut?
5 á 5 Stunden
= 25 Stunden – Büro des OB – Organisation und Protokoll
8 á 4,25 Stunden = 34 Stunden – Tiefbau – Auf- und Abbau
6 á 5 Stunden =
30 Stunden – Ordnungsamt – Sicherheit und Parkdruck
1 á 13 Stunden =
13 Stunden - Hausmeister Messe
1 á 6 Stunden =
6 Stunden - Reinigungskraft Messe
Damit sind insgesamt 108 Arbeitsstunden angefallen, davon 25 Überstunden beim
Büro des OB, alle anderen Stunden sind während der ordentlichen Dienstzeit angefallen.
Frage 5: Waren bei der Vorbereitung und Durchführung neben den Mitarbeiter/innen der Stadt Pirmasens auch Beschäftigte des Landkreises und der Stadt
Zweibrücken eingesetzt?
Nein, es waren keine Beschäftigten des Landkreises oder der Stadt Zweibrücken
eingesetzt.
Frage 6: Welche Kosten sind für die Anmietung der Wasgauhalle und die sachliche
Durchführung der Veranstaltung angefallen?
rd. 2.000 €
Frage 7: Gibt es Einnahmen für diese Veranstaltung, Kostenübernahmen oder Kostenbeteiligungen des Landkreises Südwestpfalz und der Stadt Zweibrücken?
Nein
Frage 8: Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten der Veranstaltung? Werden die
Kosten im laufenden Haushalt 2011 der Stadt Pirmasens veranschlagt und bei welchen Haushaltsstellen finden sich die Kosten und ggf. Einnahmen in welcher Höhe
wieder?
rd. 2.000 € Produkt Büro OB 11 11 00.5629000
Ratsmitglied Linse teilt mit, das Interesse von Ratsmitglied Schulze an den Veranstaltungskosten sei zu begrüßen. Die Veranstaltung sei eine öffentliche Sitzung
gewesen wie z.B. zur Stadtgalerie, Anliegerversammlungen, „Stadt im Gespräch“
und Straßeneröffnungen. Die Öffentlichkeit zu beteiligen, sei eine Forderung der
Grünen. Nach Kosten sei noch nie gefragt worden. Die Anfrage diene deshalb ihrer
Meinung nach als Deckmantel für die Ablehnung eines durchgehenden vierspurigen Ausbaus der B 10 durch die Grünen. Dieser Ausbau sei jedoch lebensnotwendig für die Region und diese Region habe bei der Veranstaltung mit der Wirtschaftsministerin eindrucksvoll ihren Zusammenhalt demonstriert.
Ratsmitglied Walter stellt fest, die Veranstaltung – unter deutlicher Beteiligung der
Bevölkerung - sei sehr gelungen gewesen und die Kosten dafür keinesfalls verschwendet.
Auch Ratsmitglied Burkhardt zeigt kein Verständnis für die Anfrage, nachdem bisher immer von den Grünen die Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert worden sei.
Ratsmitglied Dr. Krämer merkt an, die Kosten eines Mediationsverfahrens – wie
von der Landesregierung vorgeschlagen – würden bei weitem die Kosten der jetzigen Veranstaltung übersteigen. Selten seien für Öffentlichkeitsarbeit Gelder so gut
verwendet worden wie bei dieser Veranstaltung, die von der Bevölkerung sehr gut
angenommen worden sei.
Ratsmitglied Dr. Klees bezeichnet die Anfrage von Ratsmitglied Schulze als weiteren schrägen Dreh der Grünen nach dem Auftritt von Frau Lemke bei der Podiumsdiskussion, die keine Wirtschaftsargumente und keine Antworten auf berechtigte
Fragen gegeben habe, und den Äußerungen von Herrn Konrad.
Ratsmitglied Schulze stellt fest, er habe lediglich eine sachliche Anfrage gestellt,
alles andere sei eine Unterstellung. Die Frage ziele darauf ab, dass die Veranstaltung von drei Gebietskörperschaften durchgeführt worden sei, die Kosten jedoch
nur von Pirmasens getragen werden. Fakt sei, dass es lediglich bis Hinterweidenthal für einen vierspurigen Ausbau Baurecht gebe. Eine Gesamtplanung weiter bis
Landau müsse erst erstellt werden und ab 2012 gebe es vom Bund für Neubaumaßnahmen kein Geld mehr.
Der Vorsitzende teilt mit, die Anfrage sei beantwortet worden. Aufgrund der Diskussion sei jedoch folgendes festzuhalten:
Laut Aussage von Ratsmitglied Schulze sei die Forderung eines vierspurigen Ausbaus irrational. Der Ministerpräsident habe diesen Ausbau jedoch versprochen und
dieser müsse wissen, was möglich sei und was nicht.
Die neue rot-grüne Landesregierung sehe nun in ihrem Koalitionsvertrag ein Mediationsverfahren mit dem Ziel vor, evtl. nur einen dreispurigen Ausbau in Betracht zu
ziehen. Tatsache sei, dass statt der vierspurigen A 8 ein Kompromiss mit den Umweltverbänden gefunden worden sei in Form einer vierspurigen B 10. Der Ausbauquerschnitt habe sich somit von 31 m auf 26 m (vierspurig mit Standstreifen) reduziert. Inzwischen seien 170 Mio € verbaut worden.
Im Übrigen werde durch die geplante Mediation das rechtsstaatliche Verfahren
ausgehebelt, was ihm „Magengrimmen“ bereite, auch mit Blick auf die Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat.
Bezogen auf die B 10 bedeute dies:
Der von der Legislative beschlossene Bundesverkehrswegeplan fuße auf den technischen Richtlinien von Fachleuten. Der Bundesminister habe dieser Tage deutlich
gemacht, dass er sich daran halten wolle, was einen vierspurigen Ausbau bedeuten
würde. Die Grünen fordern eine Abkehr von diesem Standard.
Die Exekutive sei an gesetzliche Vorgaben gebunden. Der Ausbau der B 10 werde
durch Planfeststellungsverfahren förmlich abgewickelt. Dabei seien vier Spuren für
den Bereich Godramstein bis Landau festgelegt.
Die Judikative habe im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens bei einer Klage
gegen den Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden. Dieses Verfahren sei jedoch über den Einfluss der Grünen durch die Landesregierung zum Ruhen gebracht. Nunmehr solle ein Mediationsverfahren den Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens ersetzen. Dies bereite Unbehagen.
Bei keinem anderen größeren Projekt sei vor der Wahl die Position der Parteien so
klar gewesen: SPD, CDU, FDP hätten sich für den vierspurigen Ausbau ausgesprochen, die Grünen dagegen. Nach der Wahl sei festzuhalten, nur 13 % aller
Wähler entlang der B 10 haben die Position der Grünen gestützt, also seien 87 %
mit ihrem Votum für den vierspurigen Ausbau der B 10 eingetreten. Nun solle durch
neue Gutachten und ein weiteres Mediationsverfahren dieses Wählervotum in Frage gestellt werden. Dieses Vorgehen mache die Menschen in der Region zornig.
Ratsmitglied Stretz erklärt, die SPD-Stadtratsfraktion habe immer allen Resolutionen zum vierspurigen Ausbau der B 10 zugestimmt und stehe auch nach wie vor
ohne Wenn und Aber zum vierspurigen Ausbau.
Ratsmitglied Wirth stellt fest, die Bundesregierung werde wegen des steigenden
Verkehrsaufkommens um den Ausbau nicht herumkommen. Allerdings müsse die
Ökologie berücksichtigt werden.
Jetzt sei der Moment, für den vierspurigen Ausbau der B 10 eindeutig Position zu
beziehen und diese einhellig zu vertreten, erklärt Ratsmitglied Hussong.
Sodann beschließt der Stadtrat bei 23 Ja- und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich die
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2011 (siehe Anlage 1 zur
Niederschrift).
3. Punkt der Tagesordnung:
======================
Vollzug des BauGB
----------------------------
3.1
50. FNP-Änderung im Bebauungsplangebiet WZ 120 „Sondergebiet
Energiepark“ der Stadt Pirmasens, Ortsbezirk Winzeln;
1. Zielabweichungsverfahren und Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde
2. Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
(§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der
Nachbargemeinden
5. Ergebnis der Beteiligung der anerkannten Verbände
6. Beschluss der 50. Änderung des FNP
(BV-Nr. 648/61)____________________________________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 04.08.2011.
Er teilt mit, bei der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden und anerkannten Verbände seien keine verfahrensrelevanten Anregungen eingegangen.
Ratsmitglied Schulze merkt an, Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die
Planungen für den Energiepark und unterstützen das Projekt grundsätzlich. Der Erfolg des Vorhabens hänge jedoch davon ab, dass
-
die wirtschaftliche Tragfähigkeit auf Dauer gesichert werden könne,
-
die langfristige Anlieferung von Biomasse gesichert sei,
-
der Einsatz von Stroh satt Mais für die grundsätzliche, ethische
Akzeptanz sorge,
-
die Holzlieferungen gesichert werden können,
-
die Abstimmung und Koordination mit der Region erfolgreich sei,
-
keine Konkurrenz um die landwirtschaftlichen Flächen stattfinde,
-
vergleichbare Projekte in der Region sich nicht gegenseitig behinderten,
-
die Verkehrs-, Lärm- und Geruchsbelästigungen sich in akzeptablen, minimalen Bereichen abspielten.
Wesentlich für den Erfolg sei jedoch die politische Akzeptanz des Projektes aller Fraktionen.
Ratsmitglied Streppel sieht die von Ratsmitglied Schulze aufgeführten
Argumente ebenfalls als wesentlich an und fragt nach, wann und wo die
Grundlagen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit besprochen würden.
Der Vorsitzende führt an, es habe bereits vier Informationsveranstaltungen gegeben. Heute gehe es jedoch um den Beschluss zu den planerischen Grundlagen für die Flächen, die bebaut werden sollen. Danach
werde die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Aufsichtsrat der Stadtwerke
vordiskutiert, um zu klären, ob nachhaltig mit der Anlage Gewinn zu erzielen sei. Diese Aufsichtsratssitzung sei für den 15.09.2011 terminiert.
Dann sei zu prüfen, ob für die Anlage eine Baugenehmigung erteilt werden könne.
Ratsmitglied Streppel erklärt, die Nachhaltigkeit müsse jetzt schon geklärt werden. Sie fragt an, wo das Holz herkomme und wie die Transportwege dafür seien.
Der Vorsitzende entgegnet, es gebe bereits ein Gutachten über die
Rohstoffströme, der Biomassemasterplan. Darüber sei bereits informiert
worden. Der Radius für die Ströme betrage 20 km.
Der Stadtrat beschließt sodann bei 1 Enthaltung einstimmig:
1. zum Zielabweichungsverfahren und zur Stellungnahme der Oberen
Landesplanungsbehörde:
Die Bedingung in gleicher Größenordnung (3,8 ha) an anderer Stelle im
Flächennutzungsplan der Stadt Pirmasens planungsrechtlich gesicherte
Bauflächen zurückzunehmen, wird mit der 55. Änderung des FNP erfüllt.
2. zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zur Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) – bereits am
09.05.2011 vom Hauptausschuss so empfohlen:
Das Plangebiet ist auf die Fläche zu reduzieren, die unmittelbar an das
Gewerbegebiet „Neues Feld“ angrenzt.
3. zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Es gingen keine FNP-relevanten Anregungen ein.
4. zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden:
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
5. zur Beteiligung der anerkannten Verbände:
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
6. Die 50. Änderung des FNP in der Fassung vom 27. Juli 2011 mit der
zugehörigen Begründung vom 27. Juli 2011 wird beschlossen.
Die 50. Änderung des FNP ist gemäß § 6 BauGB der SGD zur Genehmigung vorzulegen.
3.2
Bebauungsplan WZ 120 „Sondergebiet Energiepark“ der Stadt Pirmasens, Ortsbezirk Winzeln;
1. Ergebnis der Beteiligung der Oberen Landesplanungsbehörde
2. Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB)
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Ergebnis der Beteiligung der anerkannten Verbände
6. Beschluss als Satzung
(BV-Nr. 649/61)____________________________________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 05.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
1. zur Beteiligung der Oberen Landesplanungsbehörde:
Das Plangebiet ist zu verkleinern und wirksam einzugrünen, Pflanzstreifen auf 15 m erweitern, Ausgleich weitgehend im Plangebiet – bereits
am 09.05.2011 vom Hauptausschuss so empfohlen.
2. zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden:
Das Plangebiet ist zu verkleinern und auf die Fläche zu reduzieren, die
unmittelbar an das Gewerbegebiet „Neues Feld“ angrenzt, sowie wirksam einzugründen – bereits am 09.05.2011 vom Hauptausschuss so
empfohlen.
3. zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
4. zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden:
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
5. zur Beteiligung der anerkannten Verbände:
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
6. Der Entwurf des Bebauungsplans WZ 120 „Sondergebiet Energiepark“ der Stadt Pirmasens, Ortsbezirk Winzeln, i.d.F. vom 27. Juli 2011
mit der zugehörigen Begründung vom 27. Juli 2011 wird als Satzung
beschlossen.
3.3
Aufhebung der Bebauungspläne P 20 und P 40 „Im Erlenteich Teil A
und Teil B“;
Aufstellung des Bebauungsplans P 190 „Im Erlenteich – Nördlich der
Blocksbergstraße“
1. Beschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
(§ 3 (2) BauGB)
2. Beschluss über die Ergebnisse der Behördenbeteiligung
(§ 4 (2) BauGB)
3. Aufhebungsbeschlüsse P 20/P 40 und Satzungsbeschluss P 190
(§ 10 BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
(BV-Nr. 642/61)____________________________________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 03.08.2011.
Er teilt mit, im Beteiligungsverfahren seien keine bzw. keine abwägungserheblichen Stellungnahmen eingegangen.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
1. Der Stadtrat der Stadt Pirmasens folgt den bisher getroffenen Entscheidungen des Hauptausschusses zu P 190/P 20/P 40.
2. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 (1) BauGB
an der Aufhebung der Bebauungspläne P 20 und P 40 „Im Erlenteich Teil A und Teil B“ keine bzw. keine abwägungserheblichen
Stellungnahmen vorgebracht wurden.
3. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am Bebauungsplan P 190 „Im Erlenteich –
Nördlich der Blocksbergstraße“ keine Stellungnahmen vorgebracht
wurden.
4. Über die Ergebnis der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1
BauGB zum Bebauungsplan P 190 „Im Erlenteich – Nördlich der
Blocksbergstraße“ wird gemäß Empfehlung der Verwaltung entschieden.
5. Die Bebauungspläne P 20 und P 40 „Im Erlenteich Teil A und Teil B“
werden aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist öffentlich bekannt
zu machen.
6. Der Bebauungsplan P 190 „Im Erlenteich – Nördlich der Blocksbergstraße“ – bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen
und Begründung – wird in der der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Fassung vom 03.08.2011 beschlossen.
3.4
54. FNP-Änderung im Bereich Bebauungsplan F 118 „Zweibrücker Straße Nord“
(Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Behörden und Naturschutzverbände
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB mit Feststellungsbeschluss)
(BV-Nr. 651/61)_____________________________________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 11.08.2011.
Er teilt mit, bei der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden und Naturschutzverbände seien keine Einwendungen eingegangen, so dass sich keine neue Lage ergebe. Der Ortsbeirat Fehrbach habe der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig:
1.
Der Stadtrat der Stadt Pirmasens hat sich nach Abschluss der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Naturschutzverbände gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB mit den im Zuge des Aufstellungsverfahrens zur 54.
FNP-Änderung geäußerten Sachverhalten auseinandergesetzt.
Den bisher getroffenen Entscheidungen des Hauptausschusses
wird gefolgt.
2.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 54. FNP-Änderung keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht wurden.
3.
Über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden an der 54.
FNP-Änderung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß Empfehlung der Verwaltung entschieden.
4.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Naturschutzverbände gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 54. FNPÄnderung keine Anregungen und Bedenken vorgebracht wurden.
5.
Die 54. FNP-Änderung bestehend aus Planzeichnungen und
Begründung mit Stand vom 12.08.2011 wird beschlossen.
3.5
Aufhebung Bebauungspläne Stadtteil Fehrbach in den Bereichen „In
den Baumgräten“, „Im Kuttelbrunnen“, „Auf der Hengsberger Seite“,
„Ober dem Kuttelbrunnen“
(BV-Nr. 652/61)____________________________________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorliegende Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 25.08.2011.
Er merkt an, es seien keine bzw. keine abwägungserheblichen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren eingegangen und ein einstimmiger
Beschluss des Ortsbeirates Fehrbach liege vor.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
1.
Der Stadtrat der Stadt Pirmasens hat sich nach Abschluss der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Naturschutzverbände gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
mit den im Zuge der Aufhebungsverfahren der Bebauungspläne
in den Bebauungsplangebieten „In den Baumgärten“, „Im Kutelbrunnen“, „Auf der Hengsberger Seite“ und „Ober dem Kuttelbrunnen“ geäußerten Sachverhalte auseinandergesetzt. Den bisher getroffenen Entscheidungen des Hauptausschusses wird gefolgt.
2.
Über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs.
2 BauGB zur Aufhebung der Bebauungspläne in den Bebauungsplangebieten „In den Baumgärten“, „Im Kuttelbrunnen“, „Auf
der Hengsberger Seite“ und „Ober dem Kuttelbrunnen“ wird gemäß Empfehlung der Verwaltung entschieden.
3.
Es wird festgestellt, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Bebauungspläne in den Bebauungsplangebieten „In den Baumgärten“, „Im Kuttelbrunnen“, „Auf der Hengsberger Seite“ und „Ober dem Kuttelbrunnen“ keine Stellungnahmen eingingen. Über die Stellung-
nahme zur Aufhebung des Bebauungsplans „Ober dem Kuttelbrunnen“ wird gemäß Empfehlung der Verwaltung entschieden.
4.
Folgende Bebauungsplansatzungen in Fehrbach werden aufgehoben:
4.1
Im Bebauungsplangebiet „In den Baumgärten“
4.1.1 F001: „In den Baumgärten“
4.1.2 F001a: Teilbebauungsplan „In den Baumgärten“
4.1.3 F001b: 1. Änderungsplan zum Teilbebauungsplan „In den
Baumgärten“
4.1.4 F001c: Änderungs- und Erweiterungsplan „In den
Baumgärten“
4.1.5 F001d: „In den Baumgärten“ Änderungsplan 3
4.1.6 F001f: Änderungsplan V „In den Baumgärten“
4.2
Im Bebauungsplangebiet „Im Kuttelbrunnen“
4.2.1 F003: „Im Kuttelbrunnen“
4.2.2 F003a: „Im Kuttelbrunnen“ 1. Änderungsplan
4.3
Im Bebauungsplangebiet „Auf der Hengsberger Seite“
4.3.1 F004 (I. Teil): Teilbebauungsplan „Hengsberger Seite“
1. Teil
4.3.2 F002 „An der Hengsberger Straße Teil A“
4.3.3 F004a: Teilbebauungsplan „Auf der Hengsberger Seite“
4.4
Im Bebauungsplangebiet „Ober dem Kuttelbrunnen“
4.4.1 F006: Teilbebauungsplan „Ober dem Kuttelbrunnen“
4.4.2 F006a: „Ober dem Kuttelbrunnen“ – Änderung I
4.4.3 F006b: „Ober dem Kuttelbrunnen“ – Änderung II
4.4.4 F006c: „Ober dem Kuttelbrunnen“ – Änderung III
4.4.5 F006d: „Ober dem Kuttelbrunnen“ – Änderung IV
3.6
55. FNP-Änderung der Stadt Pirmasens im Bereich „Schwann“
1. Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde
2. Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
(§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
5. Ergebnis der Beteiligung der anerkannten Verbände
6. Beschluss der 55. Änderung des FNP
(BV-Nr. 641/61)________________________________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 03.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
1. Stellungnahme der Beteiligung der Oberen Landesplanungsbehörde:
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
2. zur frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB) – bereits am 21.02.2011 vom Hauptausschuss so empfohlen:
Die Anregung, das Verfahren nicht weiter zu betreiben, soll nicht berücksichtigt werden.
3. zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Es gingen keine Anregungen ein.
4. zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB):
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
5. zur Beteiligung der anerkannten Verbände:
Es gingen keine verfahrensrelevanten Anregungen ein.
6. Die 55. Änderung des FNP in der Fassung vom 12. Juli 2011 mit der
zugehörigen Begründung vom 12. Juli 2011 wird beschlossen.
Die 55. Änderung des FNP ist gemäß § 6 BauGB der SGD zur Genehmigung vorzulegen.
An der Beratung und Beschlussfassung hat gemäß § 22 GemO Ratsmitglied Dr.
Zimmer nicht teilgenommen und im Zuhörerraum Platz genommen:
3.7
Aufhebung der Bebauungspläne P 009 Adam-Müller-Straße
mit Änderungsplänen (BV-Nr. 643/61)___________________
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Stadtplanung vom 21.07.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
1.
Es wird festgestellt, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an den Aufhebungsverfahren der
Bebauungspläne P 009 Adam-Müller-Straße mit Änderungsplänen keine Einwendungen eingingen.
2.
Über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB an den Aufhebungsverfahren der Bebauungspläne
P 009 Adam-Müller-Straße mit Änderungsplänen wird gemäß
Empfehlung der Verwaltung entschieden.
3.
Die Bebauungsplansatzungen
3.1 P 009 und P 009a: „Teilbebauungsplan für die Adam-MüllerStraße, die neue Verbindungsstraße zwischen Streckbrücke
und Arnulfstraße und den anschließenden Straßen: Rheinbergerstraße, Rupprechtstraße, Gerichtenstraße, Wittelsbacherstraße, Pasquaystraße, Maler-Bürkel-Straße und
Fröhnstraße“
3.2 P 009b: „Teilbebauungsplan für die Adam-Müller-Straße, die
neue Verbindungsstraße zwischen Streckbrücke und Arnulfstraße und den anschließenden Straßen: Rheinbergerstraße, Rupprechtstraße, Gerichtenstraße, Wittelsbacher Straße, Pasquaystraße, Maler-Bürkel-Straße und Fröhnstraße Änderungsplan I und Erweiterung“
3.3 P 009 c: „Bebauungsplan für die Adam-Müller-Straße, die
neue Verbindungsstraße zwischen Streckbrücke und Arnulfstraße und den anschließenden Straßen – Änderungsplan
II“
werden aufgehoben.
4. Punkt der Tagesordnung:
======================
Widmung und Einziehung von Straßen im Stadtgebiet (BV-Nr. 655/66.1)
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern übersandte Beschlussvorlage des Tiefbaus vom 17.08.2011 und die einstimmige Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses.
Ratsmitglied Walter beantragt zu Punkt 2 eine Änderung der Beschlussvorlage dahingehend, den entsprechenden Straßen Namen zu geben, die der Pirmasenser
Wohnbevölkerung einen Bezug zu ihrer Stadt und zu aktuellen Ereignissen bieten
und zudem auch für Pirmasenser aussprechbar seien.
Zur Änderung schlägt er folgende Straßennamen vor und begründet dies wie folgt:
1. Die bisherige „Texas Avenue“ erhält den Namen „Pirmasenser Konversionsstraße“, um die Umnutzung der militärisch besetzten Straße zu einem zivilen
Gegenstand zu bezeichnen.
2. Die bisherige „New Hampshire Avenue“ erhält den Namen „Dr. Bernhard Matheis-Straße“ und setzt somit einem Oberbürgermeister ein Denkmal, der
nach 8-jähriger Amtszeit von 68 % der Pirmasenser Wählern im Amt bestätigt wurde. Mag die Politik des Oberbürgermeisters auch strittig sein, ist dieses Wahlergebnis doch ein deutliches Zeichen für dessen Akzeptanz.
3. Die Sackgasse „New Jersey Avenue“ erhält den Namen „Hermann SchulzeB 10“ und bezeichnet damit die rückwärtsgewandte Sackgassenpolitik der
Grünen und maßgeblich des B 10-Gegners Hermann Schulze, der uns bei
der letzten Sitzung wissen ließ, dass er auch wegen seiner persönlichen Interessen als Anwohner den Ausbau der B 10 zu einer fortschrittlichen Straße
bekämpft und damit regional zu den Hauptverantwortlichen des Ausbaustopps gehört.
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich
ab.
Sodann beschließt der Stadtrat in getrennten Abstimmungen einstimmig:
1. Im Stadtgebiet Pirmasens (Ortsteil Fehrbach) wurde im Neubaugebiet „Auf
dem Rehbock“ der erste Abschnitt der neuen Straße „Am Rehbock“ fertiggestellt und daher gemäß §§ 1, 3, 34 und 36 des Landesstraßengesetzes
(LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, GVBl. S 273, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22.12.2004, GVBl. S. 548 (LStrG) als Gemeindestraße im
Sinne von § 3 Abs. 3 a) LStrG gewidmet. Der Gebrauch der Straße ist nach
§ 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmungen und Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
2. Gleichzeitig wird auf der Husterhöhe der noch verbliebene Straßenabschnitt
der „New Jersey Avenue“ mit der Flurstücksbezeichnung 7364/303 unterhalb
des neu errichteten öffentlichen Parkplatzes (Flurstück 7264/304) bis zur
Einmündung in die New Hampshire Avenue gemäß § 37 LStrG eingezogen.
3. Die Lagepläne sowie Luftbilder mit den vorgenannten Straßen werden in
Zimmer 2.02 des Tiefbauamtes, Abt. Beitrags- und Gebührenwesen, Schützenstr. 16, Pirmasens, während der Dienstzeiten (Mo. – Fr. 8.00 – 12.00
Uhr, Mo. – Mi. 14.00 – 16.00 Uhr sowie Do. 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf eine Dauer von vier Wochen ausgelegt.
5. Punkt der Tagesordnung:
=======================
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe
Sanierung, Brandschutz GS Ruhbank/Erlenbrunn und energetische Teilsanierung
GS Ruhbank (BV-Nr. 673/20.1)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage der Finanzen vom 02.09.2011.
Herr Architekt Arnold erläutert detailliert anhand einer Beamerpräsentation (siehe
Anlage 2 zur Niederschrift) die Mehrkosten - zugeordnet nach
-
allgemeinen maßnahmenbedingten Mehrkosten
-
bausubstanzbedingten Mehrkosten
-
konjunkturbedingten Mehrkosten
-
statisch bedingten Mehrkosten
-
zusätzlich ausgeführten Maßnahmen
Ratsmitglied Streppel fragt nach, warum nicht vorher intensive Untersuchungen
vorgenommen worden seien.
Herr Arnold erklärt, bei Erstellung des Kostenvoranschlages seien die während der
Bauarbeiten vorgefundenen Mängel nicht ersichtlich gewesen.
Ratsmitglied Burkhardt fragt nach, ob nach Durchführung baulicher Veränderungen
keine Abnahme bzw. Kontrolle durch das Bauamt erfolge.
Beigeordneter Schieler teilt mit, die Veränderungen seien teils schon vor Jahrzehnte vorgenommen worden. Heute werde alles dokumentiert. Ob es ähnliche Zustände in anderen Gebäuden gebe, wisse man nicht. Verdeckte Mängel könne man
allerdings nicht ausschließen.
Der Vorsitzende merkt an, es sei eine systematische Aufnahme der Gebäude (statisch und brandschutztechnisch) incl. Schadstoffuntersuchungen vorgenommen
und im Stadtrat darüber berichtet worden.
Ratsmitglied Hussong erkundigt sich, ob die beschriebenen Vandalismusschäden
versicherbar seien und was ausschlaggebend für die Forderung des Tiefbaus gewesen sei, einen stationären Fettabscheider einzubauen.
Beigeordneter Schieler teilt mit, es sei ein mobiler Fettabscheider vorgesehen gewesen. Dieser sei jedoch sehr pflegeintensiv und bedürfe einer täglichen Wartung.
Wegen der zu erwartenden hohen Folgekosten sei deshalb ein stationärer Fettabscheider eingebaut worden.
Die Bauwesenversicherung greife, wenn durch die Baumaßnahme bedingte Schäden entstehen, teilt Herr Arnold mit. Fraglich sei, ob sie auch für Vandalismusschäden eintrete. Dies werde geklärt und ggf. der Schaden angemeldet.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 215.000,00 € für die Brandschutzsanierung der Grundschule Ruhbank bei Inv.Nr. 2110000006 „Brandschutzsanierung
Grundschule Ruhbank“ wird zugestimmt.
Finanzierung:
Einsparungen bei Inv.Nr. 3651000004 „Umbau Kindergarten
Ruhbank, K II“ 15.000,00 €
Einsparungen bei Inv.Nr. 2110000005 „Vorbeugende BrandSchutzmaßnahmen an allen Grundschulen“ 200.000,00 €
215.000,00 €
6. Punkt der Tagesordnung:
=======================
Feststellung von Kostenvoranschlägen
----------------------------------------------------
6.1
Sanierung, Brandschutz GS Ruhbank/Erlenbrunn und
energetische Teilsanierung GS Ruhbank (BV-Nr. 654/65.2)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage des Hochbaus vom 02.09.2011.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Anpassung des Kostenvoranschlages für Sanierungsmaßnahme
Brandschutz und energetische Teilsanierung vom 14.06.2010 in Höhe
von 914.301,98 € auf 1.141.281,42 € wird zugestimmt.
Die Kostenfortschreibung vom 31.08.2011 des Architekturbüros Arnold
in Höhe von 1.141.281,42 € brutto wird festgestellt.
Verrechnung: Inv.Nr. 2110000006 „Brandschutzsanierung Grundschule
Ruhbank“
6.2
Objekt 23 – Sanierung Wasgau-Sporthalle, 1. BA (BV-Nr. 632/65.2)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Hauptausschussmitgliedern
mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage des Hochbaus vom
01.09.2011.
Ratsmitglied Streppel erkundigt sich, wer die Halle nutze.
Der Vorsitzende teilt mit, sie werde von Vereinen und für den Schulsport
genutzt.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die Kostenschätzung zur Durchführung des 1. BA der Sanierung der
Wasgau-Sporthalle vom 28.08.2011, aufgestellt durch das Architekturbüro Schweitzer GmbH, Pirmasens, in Höhe von 1.207.000,00 € brutto
wird festgestellt.
Der Durchführung der Maßnahme in der dargelegten Form wird zugestimmt.
Verrechnung:
Inv.Nr. 2010000002 Generalsanierung Wasgauhalle, 1. BA
7. Punkt der Tagesordnung:
=======================
Auftragsvergaben
Objekt 42 Sanierung, Brandschutz GS Ruhbank/Erlenbrunn und energetische Teilsanierung GS Ruhbank – Los 11.1 Fassadenarbeiten (BV-Nr. 653/65.2)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern mit der Ladung übersandte Beschlussvorlage des Hochbaus vom 19.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
Der Auftrag zur Ausführung Los 11.1 Fassadenarbeiten wird an die Fa. Willi Bastian, 66506 Maßweiler, zum Angebotspreis von 150.084,47 € brutto vergeben.
Verrechnung:
Inv.Nr. 2110000006 „Brandschutzsanierung Grundschule Ruhbank“
8. Punkt der Tagesordnung:
======================
Vollzug des § 88 Abs. 1 GemO;
Weisung an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
----------------------------------------------------------------------------------------------8.1
Städt. Krankenhaus Pirmasens gGmbH
8.1.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 (BV-Nr. 658/54)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die Vorlage der Städt. Krankenhaus
Pirmasens gGmbH vom 25.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städt.
Krankenhaus Pirmasens gGmbH erhält Weisung, wie folgt zu votieren:
Der Jahresabschluss 2010 der Städt. Krankenhaus Pirmasens gGmbH
wird wie folgt genehmigt:
Bilanzsumme
51.983.000 €
Erträge
60.095.000 €
Aufwendungen
59.836.000 €
Jahresüberschuss
259.000 €
Der Jahresüberschuss aus 2010 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
8.1.2
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010
(BV-Nr. 659/54)_____________________________________
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Vorlage der Städt. Krankenhaus
Pirmasens gGmbH vom 25.08.2011, die den Ratsmitgliedern mit der
Ladung zugestellt wurde.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städt.
Krankenhaus Pirmasens gGmbH erhält Weisung, wie folgt zu votieren:
Die Gesellschafterversammlung erteilt der Geschäftsführung der Städt.
Krankenhaus Pirmasens gGmbH Entlastung für das Geschäftsjahr
2010.
8.1.3
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
(BV-Nr. 660/54)__________________________________
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Vorlage der Städt. Krankenhaus
Pirmasens gGmbH vom 25.08.2011, die den Ratsmitgliedern mit der
Ladung zugestellt wurde.
Der Stadtrat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städt.
Krankenhaus Pirmasens gGmbH erhält Weisung, wie folgt zu votieren:
Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Aufsichtsrat der Städt. Krankenhaus Pirmasens gGmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2010.
An der Beratung und Beschlussfassung haben gemäß § 22 GemO die
betroffenen Mitglieder/Stellvertreter des Aufsichtsrats sowie Bürgermeister Scheidel nicht teilgenommen und im Zuhörerraum Platz genommen.
8.2
Bauhilfe Pirmasens GmbH
8.2.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 (BV-Nr. 667/200)
Der Vorsitzende bezieht sich auf die allen Ratsmitgliedern übersandte
Vorlage der Bauhilfe Pirmasens GmbH vom 31.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Bauhilfe
Pirmasens GmbH erhält Weisung, wie folgt zu votieren:
Der Jahresabschluss 2010 der Bauhilfe Pirmasens GmbH wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Bilanzsumme
Der Bilanzgewinn 2010 in Höhe von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
34.487.608,61 €
45.869,79 €
8.2.2
Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2010
(BV-Nr. 668/200)____________________________________
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die allen Ratsmitgliedern übersandte
Vorlage der Bauhilfe Pirmasens GmbH vom 31.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Bauhilfe
Pirmasens GmbH erhält Weisung, wie folgt zu votieren:
Dem Geschäftsführer der Bauhilfe Pirmasens GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
8.2.3
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
(BV-Nr. 669/200)__________________________________
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die allen Ratsmitgliedern übersandte
Vorlage der Bauhilfe Pirmasens GmbH vom 31.08.2011.
Der Stadtrat beschließt bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig:
Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Bauhilfe
Pirmasens GmbH erhält Weisung, wie folgt zu votieren:
Dem Aufsichtsrat der Bauhilfe Pirmasens GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
An der Beratung und Beschlussfassung haben gemäß § 22 GemO die
betroffenen Mitglieder/Stellvertreter des Aufsichtsrats sowie Beigeordnete Knerr nicht teilgenommen und im Zuhörerraum Platz genommen.
9. Punkt der Tagesordnung:
=======================
Anträge der Fraktionen
------------------------------9.1
Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 23.08.2011;
betr.: Informationen und Diskussion Stadtgalerie im Stadtrat
Ratsmitglied Wirth erläutert den Antrag laut schriftlicher Antragsbegründung.
Der Vorsitzende führt aus, der Stadtrat habe einer Entwicklungsvereinbarung zur Stadtgalerie zugestimmt, die beinhalte, dass frühestens nach
acht, spätestens nach 24 Monaten die PVS Premiumpartner Vitale Stadt
die Stadt über die bis dahin gewonnenen Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung informieren und ihre Einschätzung zur Realisierung des
Projekts mitteilen wird. Derzeit sei die Datenbasis für eine Sitzung mit
dem im Antrag geforderten Inhalt nicht ausreichend. Außerdem solle
das Gutachten von CIMA abgewartet werden. Eine Diskussion über Zwischenergebnisse sei nicht zielführend. Insofern könne der Zeitraum von
sechs Wochen, wie im Antrag gefordert, nicht eingehalten werden. Zu
gegebener Zeit werde jedoch selbstverständlich eine Diskussion im
Stadtrat und der Öffentlichkeit erfolgen.
Ratsmitglied Streppel teilt mit, auf der Bürgerversammlung habe Herr
Koprian mitgeteilt, er könne gerne die grundsätzlichen Finanzierungsüberlegungen zum Projekt darlegen. Dies sei ihrer Meinung nach auch
wichtig und solle unbedingt geschehen. Sie bedauere, dass der Stadtrat
nicht im Vorfeld über die vorgesehene Finanzierung informiert worden
sei.
Ratsmitglied Stegner gibt zu bedenken, für die Finanzierung sei allein
Herr Koprian verantwortlich. Auf die Stadt kämen keine Ausgaben zu.
Insofern gehe die Stadt die Finanzierung auch nichts an.
Ratsmitglied Wirth teilt mit, Inhalt des Antrages seien auch grundlegende Dinge wie die Verkehrsbelastung der Schäferstraße oder das geplante Parkhaus. Es müsse im Vorfeld geklärt werden, ob die Schäferstraße
eine solch erhöhte Belastung überhaupt tragen könne und ob das geplante Parkhaus überhaupt realisierbar sei.
Der Vorsitzende merkt an, bestünden Zweifel an der Leistungsfähigkeit
der Schäferstraße, hätte sich jede weitere Diskussion bereits erübrigt.
Es gehe darum, dass die Details zur Galerie (Größe, Zahl der Parkplätze usw.) noch nicht feststünden. Die Entwicklungsvereinbarung stelle
jedoch sicher, dass die Stadt nicht im finanziellen Obligo stehe und das
Letztentscheidungsrecht allein beim Stadtrat liege. Wenn alle notwendigen Daten für eine Diskussion vorliegen, werde eine entsprechende
Diskussion in der Stadt erfolgen.
Ratsmitglied Streppel fragt an, ob es zutreffe, dass das Finanzierungsmodell vorsehe, dass sich die Einzelhändler in die Galerie einkaufen
und somit ein erhebliches finanzielles Risiko eingehen müssten.
Der Vorsitzende erklärt, er habe sich ausführlich mit Fachliteratur zum
Thema befasst. Es sei ihm kein Fall eines solchen Finanzierungsmodells bekannt.
Ratsmitglied Adler bestätigt die Ausführungen des Vorsitzenden und teilt
mit, man müsse unterscheiden zwischen Entwickler, hier Herrn Koprian,
und Investor. Ersterer entwickle das Projekt und suche sich anschließend Investoren, die bereit seien, in die Galerie zu investieren. Ob es
dem Entwickler gelingen werde, genügend Investoren für sein Vorhaben
zu gewinnen, werde das maßgebliche Kriterium sein, ob die Galerie am
Ende überhaupt verwirklicht werde oder nicht.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Ratsmitglied Wirth, mit der Zu-
sage des Vorsitzenden, zu gegebener Zeit Stadtrat und Öffentlichkeit zu
informieren und eine Diskussion zu führen, könne der Antrag als erledigt
angesehen werden.
10. Punkt der Tagesordnung:
======================
Beantwortung von Anfragen
---------------------------------------
10.1
Fortschreibung „Armut in der Stadt“
Zur Anfrage von Ratsmitglied Wirth in der Stadtratssitzung vom
23.05.2011 ist die Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen zugegangen.
Auf Anregung von Ratsmitglied Schulze sagt der Vorsitzende zu, die Stellungnahme allen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen.
10.2
Verdopplung der Soziallasten in den letzten 20 Jahren
Zur Anfrage von Ratsmitglied Streppel in der Stadtratssitzung vom
23.05.2011 ist die Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen und
Ratsmitglied Streppel zugegangen.
Auf Anregung von Ratsmitglied Schulze sagt der Vorsitzende zu, die Stellungnahme allen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen.
10.3
Geschäftsführung PLUB
Zur Anfrage von Ratsmitglied Hinkel in der Stadtratssitzung vom
25.03.2011 gibt der Vorsitzende die Stellungnahme der Stadtwerke Versorgungs GmbH vom 11.07.2011 bekannt:
„Zu 1:
Die Einschränkung der Öffnungszeiten der Sauna im Sommerhalbjahr
erfolgt nicht aus „angeblichen Kostengründen“, sondern aus den wenigen
zu registrierenden Besuchern über das Sommerhalbjahr und dem Umstand, dass auch nur bei vereinzelten Besuchern sowohl die Energie- als
auch die Personalkosten in keinem Verhältnis mehr stehen zu den Einnahmen.
Zu 2:
Es gibt keine weiteren Planungen zur Einschränkung der Öffnungszeiten.
Zu 3:
Die Öffentlichkeit war über die Medien rechtzeitig informiert. Auch sog.
„Reiter“ in der Eingangshalle und das Internet wiesen auf die neuen Öffnungszeiten hin. Zukünftig werden wir jeden Gast mit einer angemessenen Vorlaufszeit mit Handzettel auf evtl. Veränderungen hinweisen.
Zu 4:
Die eingekauften Leistungen wurden nicht um 50 % gemindert. Jeder
Gast hat nach wie vor die Möglichkeit, im PLUB zu relaxen. Es ist eine
falsche Ansicht, dass man mit einer Tageskarte den ganzen Tag in der
Sauna verweilt. Die Bad-Nutzung ist selbstverständlich möglich!
Zu 5:
Mit Herrn Stipp werden bei Veränderungen immer Gespräche geführt.
Gerade auch die Gespräche mit der Geschäftsführung sind immer lösungsorientiert. Das Verhältnis ist gut. Gespräche gerade erst vor kurzer
Zeit sind von einer angenehmen Atmosphäre gekennzeichnet.“
10.4
Stromausfall in Pirmasens – wie gut ist die Stadt vorbereitet?
Zur Anfrage von Ratsmitglied Walter in der Stadtratssitzung vom
20.06.2011 ist die Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen und
Ratsmitglied Walter als Anfrager ausgeteilt worden.
10.5
Cyber-Sicherheit in Pirmasens
Zur Anfrage von Ratsmitglied Walter in der Stadtratssitzung vom
20.06.2011 ist die Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen und
Ratsmitglied Walter als Anfrager ausgeteilt worden.
10.6
Gastronomie im Strecktalpark
Zur Anfrage von Ratsmitglied Dr. Schäfer in der Stadtratssitzung vom
20.06.2011 gibt der Vorsitzende die Stellungnahme von Dez. III bekannt:
„Ein mobiler Verkaufswagen habe vor einiger Zeit bereits oberhalb des
Strecktalparks gestanden. Mangels Umsätze sei der Betrieb schnell wieder eingestellt worden.
Voraussichtlich ab Herbst d.J. werde es im Rheinberger wieder eine
Gastronomie geben. Auch plane Herr Steuerbrater Sand im Zuge der
Renovierung seines Anwesens am Anfang des Strecktalparks eine Gastronomie mit Außenbewirtschaftung incl. Kaffee und Kuchen.
Derzeit würden Hinweisschilder im Park auf die öffentliche WC-Anlage im
Rheinberger (Eingangsbereich zum Atrium) hinweisen. Diese WC-Anlage
sei auch für die Parkbesucher gebaut und bezuschusst worden. Nebenbei verschlinge sie eine Menge an Folgekosten, die über den laufenden
Etat zu finanzieren seien.
Eine eigene WC-Anlage im Strecktalpark sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten. Abgesehen von den Investitionen müss-
te diese Anlage permanent mit Aufsichtspersonal besetzt sein, da ansonsten die Anlage ständig demoliert oder verschmutzt würde. Dem
hochwertigen Ambiente des Parks entsprechend müsste diese Anlage
ständig in einem sauberen und ordentlichen Zustand präsentiert werden.
Eine sog. selbstreinigende Toilette mit Zugang über einen Münzautomaten sei wegen der hohen Investitionen und Folgekosten und der Einbruchgefahr nicht zu empfehlen.“
Informationen
--------------------
10.7
Sitzungsplan 1. Halbjahr 2012
Der Vorsitzende fragt nach, ob der im Entwurf übersandte Sitzungsplan
für das 1. Halbjahr 2012 so in Ordnung gehe.
Ratsmitglied Walter bittet darum, auch ihm den Sitzungsplan zukommen
zu lassen.
Die Fraktionen erklären sich mit dem Sitzungsplan einverstanden.
10.8
Aktion „Saubere Landschaft“ 2011
Der Vorsitzende teilt mit, am Samstag, 24.09.2011, in der Zeit von 9.00
Uhr bis 12.00 Uhr, finde zum 40. Male die Aktion „Saubere Landschaft“
statt. Er bittet um rege Beteiligung.
10.9
EU-Programm Interreg IVB NWE – New Dynamics –
Der Vorsitzende informiert, die Stadt Pirmasens bewerbe sich zusammen
mit weiteren Partnern (Städte, Institutionen, Hochschulen aus verschiedenen EU-Staaten) mit dem Projekt „New Dynamics“ um die Teilnahme
am EU-Programm Interreg IVB. Projektlaufzeit: 2012 - 2014.
Zielschwerpunkt der Bewerbung der Stadt Pirmasens sei die Förderung
von notwendigen Maßnahmen / Ausgaben im Rahmen von erforderlichen
städtebaulichen Projekten für die Entwicklung / Umbau der zentralen Innenstadt.
Er betont, es handle sich lediglich um eine Bewerbung. Werde man ausgewählt an dem Projekt teilnehmen zu dürfen, könne man endgültig entscheiden, ob man die Bewerbung aufrecht erhalten wolle.
10.10
Befragung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im
Auftrag der Bundestages-Enquète-Kommission „Wachstum, Wohlstand,
Lebensqualität“_____________________________________________
Der Vorsitzende befürwortet die Teilnahme an der Befragung und bittet
um Unterstützung.
10.11
Gründung Bürgerinitiative für den vierspurigen Ausbau der B 10
Der Vorsitzende teilt mit, die Gründungsversammlung finde am
19.09.2011, 18.00 Uhr, im Dynamikum statt.
10.12
Toilette Bahnhof
Beigeordneter Schieler informiert, die Ausschreibung für Maßnahme laufe, Submissionstermin sei der 19.10.2011.
Anfragen der Ratsmitglieder
--------------------------------------
10.13
Kosten der B 10-Veranstaltung am 22.08.2010
Zur schriftlich eingereichten Anfrage von Ratsmitglied Schulze siehe TOP
2.
10.14
Brunnen am Exerzierplatz
Ratsmitglied Dr. Schäfer weist daraufhin, dass am Brunnen spielende
Kinder häufig auf die Mauer kletterten. Wegen der erheblichen Absturzgefahr bittet er die Verwaltung zu prüfen, wie die Situation entschärft
werden könne.
Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.
10.15
Projekt Patio – Fernwärme
Ratsmitglied Stretz teilt mit, seines Wissens solle das Projekt Patio mit
Fernwärme aus der Anlage am Stadtbad versorgt werden. Er fragt an, wo
die Leitung verlaufen solle vor dem Hintergrund, ob gewährleistet sei,
dass die Lemberger Straße, die zurzeit ausgebaut werde, nicht kurz nach
deren Fertigstellung erneut für die Fernwärmeleitungen aufgerissen werden müsse.
Der Vorsitzende sagt eine Information zu.
10.16
Anruf-Sammel-Verkehr (ASV)
Ratsmitglied Schulze berichtet, wie im Hauptausschuss zu erfahren gewesen sei, bestünden bei der Stadtwerke Verkehrs GmbH Überlegungen,
den ASV im bisherigen Angebot einzustellen. Der ASV solle mit einem
nicht näher bekannten System eines Ruf-Taxis ersetzt werden. Die Fraktionen sollen darüber beraten.
Das ÖPNV-Angebot des ASV sei auf Initiative der Grünen vor rund 20
Jahren aufgenommen worden. Es sei über den Stadtrat eingebracht worden. Der ASV werde gut angenommen habe sich bewährt. Er fragt an, ob
die Verwaltung über Änderungspläne zum ASV den Stadtrat informieren
und die Beweggründe zur Einstellung des ASV sowie die Alternativvorstellungen darlegen könne. Seiner Auffassung nach solle der Stadtrat
über wesentliche Angebotsänderungen beim ÖPNV einbezogen werden
und darüber befinden, weshalb er wissen möchte, ob seitens der Stadtspitze eine Beschlussfassung des Stadtrates in dieser Angelegenheit
vorgesehen ist.
Der Vorsitzende sagt eine Information im Stadtrat zu, sobald der Aufsichtsrat das Thema diskutiert habe.
10.17
Presseverteiler
Ratsmitglied Walter bittet darum erneut zu prüfen, ob nicht auch Ratsmitglieder in den Presseverteiler der Stadt aufgenommen werden können.
10.18
Prostitution und Gewerbe in Pirmasens
Ratsmitglied Walter führt aus, in Bezug auf seine bisherigen Anfragen zur
Prostitution in Pirmasens vom 15.11.2010 und vom 20.12.2010 sowie in
Bezug auf die Beantwortung der Verwaltung vom 25.02.2011 hätten sich
weitere Fragen ergeben.
Die Verwaltung habe mitgeteilt, dass es zum 25.02.2011 in Pirmasens
fünf Bars und neun Prostitutionsbetriebe gebe. Von den insgesamt 14
Betrieben hätten lediglich acht ein Gewerbe angemeldet. Es sei aus der
Rotlichtszene keine sanktionierte Straftat in Erinnerung, es habe keine
gravierenden Probleme mit Prostitutionsbetrieben gegeben und die Gewerbesteuereinnahmen spielten keine Rolle für die Stadt.
Er bittet um zeitnahe mündliche und schriftliche Beantwortung folgender
Fragen:
1. Um welche Betriebe handelt es sich bei den 14 Betrieben, die der
Stadt bekannt sind?
2. Welche acht Betriebe haben ein Gewerbe angemeldet und welche
sechs Betriebe haben kein Gewerbe angemeldet?
3. Wo befinden sich die 14 Betriebe und ggf. in welchen weiteren Adressen betreiben welche dieser Betriebe wo Außenstellen oder Filialbetriebe.
4. Haben alle dieser 14 Betriebe an allen ihrer Standorte Nutzungsänderungen für die Räumlichkeiten beantragt, in denen der Prostitution nachgegangen wird?
5. Wann wurde für die jeweiligen 14 Betriebe und die Filialen eine
Nutzungsänderung nach der Landesbauordnung beantragt?
6. Wie und auf welcher Rechts- oder Ermessensgrundlage wurde
über die jeweiligen Nutzungsänderungsanträge beschieden?
7. Warum duldet die Stadt insbesondere sechs Prostitutionsbetriebe,
die kein Gewerbe angemeldet haben, während sie das Haus Michelle geschlossen hatte?
8. Duldete oder duldet die Stadt Prostitutionsbetriebe, die keine genehmigte Nutzungsänderung haben? Wenn ja, um welche handelte oder handelt es sich in welchen Zeiträumen?
9. Hätte die Stadt auf den gleichen oder ähnlichen Grundlagen das
Haus Michelle in der Uhlandstraße dulden können? Wenn ja, warum hat die Stadt das nicht getan und welche Personen haben darüber auf welcher Rechts- oder Ermessensgrundlage entschieden?
10. Benachteiligt die Stadt Pirmasens durch die Duldung von Betrieben, die kein Gewerbe angemeldet haben, andere Betriebe, die
ein Gewerbe angemeldet haben? Oder umgekehrt: Bevorzugt die
Stadt Pirmasens Betriebe, die kein Gewerbe angemeldet haben,
durch deren Duldung? Wenn ja, warum und welche Personen sind
und waren mit den Entscheidungen darüber befasst und auf welcher Rechts- oder Ermessensgrundlage haben diese welche Entscheidungen getroffen?
11. Zahlen Betriebe, die kein Gewerbe angemeldet haben, Gewerbesteuer an die Stadt Pirmasens?
Wenn ja:
12. Wie wird diese erhoben? Und: fällt diese dadurch niedriger oder
höher aus?
Wenn nein:
13. Warum verzichtet die Stadt auf diese Gewerbesteuereinnahmen?
14. Was wird die Stadt wann und durch welche Personen unternehmen, um zumindest alle bekannten Betriebe (jeglicher Art) ohne
Gewerbeanzeige dazu zu bewegen, ein Gewerbe anzumelden?
15. Werden in Zukunft Betriebe (jeglicher Art) durch die Stadt Pirmasens geduldet, die kein Gewerbe anmelden?
16. Welche Voraussetzungen müssten Betriebe (jeglicher Art) erfüllen,
um ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung betreiben zu können,
und dabei eine Duldung durch die Stadt zu erfahren?
17. Würden diese Voraussetzungen auch für Betriebe gelten, die heute ein Gewerbe angemeldet haben, dieses aber dann aufgrund der
Vorteile abmelden würden?
Bei der Beantwortung der Fragen habe die Verwaltung unter Bezugnahme auf das Steuergeheimnis keine Angaben über die konkrete Höhe der
Steuereinnahmen durch Prostitutionsbetriebe gemacht, aber dennoch die
Aussage getroffen, dass die Gewerbesteuereinnahmen zum Thema
„Prostitution“ keine Rolle spielten. Weiter habe die Verwaltung darauf verwiesen, dass Frau Helfrich hierüber Angaben machen könne. Frau Helfrich bezeichnete ihren Betrieb als einen mittlerer Größe und habe angegeben, dass jährlich 8.000 – 10.000 € Gewerbesteuer für ihren Betrieb
veranschlagt worden seien. Nehme man diesen Mittelwert mal der 14
Betriebe, die es in Pirmasens gibt, komme man immerhin auf jährliche
Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 112.000 € bis 140.000 €. Angesichts dieser Hochrechnung, der Haushaltssperre und dem hohen Verschuldungsgrad der Stadt, sowie einer regelmäßigen Ablehnung sozialer
Verbesserungen für das Volk unter Bezug auf fehlende finanzielle Mittel,
mute die Antwort der Verwaltung daher etwas seltsam an und aus dieser
Verwunderung resultierten folgende konkretisierende Fragen:
18. Spielen jährliche Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von etwa
130.000 € eine Rolle für die Stadt Pirmasens?
19. Kann und darf es sich die Stadt leisten, auf Gewerbesteuereinnahmen in dieser Höhe freiwillig oder überhaupt zu verzichten?
Abschließend stellt er auf Grund neuer Erkenntnisse folgende Fragen:
20. Wie viele und welche der nach dem 07.08.2008 eröffneten Prostitutionsbetriebe wurden seit dem 15.11.2010 geschlossen? Um
welche Betriebe handelt es sich und was waren die jeweiligen
Gründe dafür?
21. Gehörte der Prostitutionsbetrieb in der Hillstraße zu den 14 Betrieben, die der Stadt bekannt waren? Wann wurde dieser dort eröffnet und ggf. wann wurde für diesen Betrieb ein Gewerbe und wann
eine Nutzungsänderung beantragt? Wie wurde darüber entschieden?
22. Wurde der Betrieb in der Hillstraße seitens der Stadt oder seitens
der Betreiber geschlossen?
Wenn durch die Stadt:
23. Warum wurde der Betrieb geschlossen und welche weiteren Betriebe beabsichtigt man seitens der Verwaltung wann und warum
zu schließen?
24. Weil im Bezug auf „unangenehme“, aber wichtige Fragen der Opposition seitens der Verwaltung gerne in den Raum gestellt wird,
dass deren Beantwortung sehr lange dauern würde oder angeblich
hohe Kosten verursachen würde: Könnte die Stadt mit den Gewerbesteuereinnahmen der Betriebe, die heute kein Gewerbe angemeldet haben, die Beantwortung der Anfragen aller oppositioneller Ratsmitglieder beschleunigen und finanzieren?
Er bedankt sich bereits heute für die zügige, mündliche und schriftliche
Beantwortung der Fragen.
10.19
Grünstreifen Rupprechtstraße
Ratsmitglied Deny teilt mit, der Bewuchs des beidseitigen Grünstreifens
in der Rupprechtstraße verursache erhebliche Sichtbehinderungen für die
Verkehrsteilnehmer. Er bittet darum, den Bewuchs zurückzuschneiden.
Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.
10.20
Frostschäden Hohenzollernstraße
Ratsmitglied Adler teilt mit, in der Hohenzollernstraße, insbesondere ab
der Einmündung Buchsweilerstraße, gebe es viele Schlaglöcher und
Frostschäden. Er bittet darum, die Schäden zu beseitigen.
Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.
10.21
Mitteilungen des Deutschen Städtetages
Ratsmitglied Wirth fragt an, ob die Mitteilungen des Deutschen Städtetages den Ratsmitgliedern frühzeitiger zugestellt werden können.
Der Vorsitzende erklärt, die Mitteilungen würden bereits sehr zeitnah weitergegeben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende die
Sitzung um 18.00 Uhr.
Worüber Protokoll
Pirmasens, den 13. Sept. 2011
Der Vorsitzende:
Die Protokollführung:

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