S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2007
Transcription
S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2007
Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2007 Beschlussvorlage Betrifft: Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahre 2007 Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen Sonntage: Einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Benrath und Kaiserswerth am 07.10.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 2. Einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Benrath am 04.11.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 3. Einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Gerresheim und Kaiserswerth am 02.12.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 4. Drei verkaufsoffene Sonntage im Stadtteil Benrath am 13.05.2007, 09.09.2007 und 28.10.2007 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr. 5. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Oberbilk am 10.06.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 6. Drei verkaufsoffene Sonntage im Stadtteil Kaiserswerth am 17.06.2007, 16.09.2007 und 09.12.2007 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr. 7. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Carlstadt am 17.06.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 8. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Oberkassel am 05.08.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 9. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Eller am 09.09.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. 10. Zwei verkaufsoffene Sonntage im Stadtteil Gerresheim am 09.09.2007 und 23.12.2007 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr. 11. Einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Pempelfort am 11.11.2007 von 13.00 bis 18.00 Uhr. RSD AllVorlg.WPT 1. Seite 1 von 5 Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2007 Sachdarstellung: Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2007. Der Antrag umfasst insgesamt drei gesamtstädtische Sonntagsfreigaben an den Daten 07.10.2007, 04.11.2007 und 02.12.2007, am 07.10.2007 mit Ausnahme der Stadtteile Benrath und Kaiserswerth, am 04.11.2007 mit Ausnahme des Stadtteils Benrath und am 02.12.2007 mit Ausnahme der Stadtteile Gerresheim und Kaiserswerth. Darüber hinaus wurden ingesamt 13 weitere auf einzelne Stadtteile begrenzte Sonntagsfreigaben beantragt. § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) ermächtigt die zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen durch Verordnung für die Dauer von fünf Stunden freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke und Ortsteile beschränken. Im Gegensatz zu dem außer Kraft getretenen Ladenschlussgesetz knüpft das neue LÖG keine weiteren Bedingungen an die Freigaben. Es sind jedoch 3 Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage ausgenommen. Die Obergrenze von 4 Sonntagsfreigaben pro Jahr wird - bezogen auf die einzelnen Stadtteile nicht überschritten. Auch wird das Durchführungsverbot an bestimmten Sonn- und Feiertagen durch die oben aufgeführten Termine nicht berührt. Es wird daher empfohlen, die beantragten Freigaben zu beschließen. Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung liegt dieser Drucksache als Anlage bei. Der örtlich zuständigen Gewerkschaft Verdi, den Kirchen, den Bezirksvertretungen 1-10 und dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss wurde im Wege der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahmen lagen bei Fertigung der Beschlussvorlage noch nicht vor. Die Ergebnisse der Anhörungen werden gegebenenfalls mündlich vorgetragen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 1 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 2 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 3 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 4 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 5 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 6 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 7 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 8 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 9 -/-1 -/-2 Bezirksvertretung 10 -/-1 -/-2 Haupt- und Finanzausschuss 23.04.2007 -/-2 Rat 03.05.2007 -/-2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Seite 2 von 5 Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2007 Anlagen: Nr. 1 Ort Anlage beigefügt Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt Seite 3 von 5 Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2007 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmen vom Ladenschluss - im Jahre 2007 Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 (SGV. NRW. 7113) wird für die Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß Ratsbeschluss vom 03.05.2007 verordnet: §1 Abweichend von § 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein S im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Benrath und Kaiserswerth am Sonntag, dem 07.10.2007, S im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtteils Benrath am Sonntag, dem 04.11.2007, S im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Gerresheim und Kaiserswerth am Sonntag, dem 02.12.2007, S im Stadtteil Benrath am Sonntag, dem 13.05.2007, am Sonntag, dem 09.09.2007 und am Sonntag, dem 28.10.2007 S im Stadtteil Oberbilk am Sonntag, dem 10.06.2007, - Im Stadtteil Kaiserswerth am Sonntag, dem 17.06.2007, am Sonntag, dem 16.09.2007 und am Sonntag, dem 09.12.2007, - Im Stadtteil Carlstadt am Sonntag, dem 17.06.2007, - Im Stadtteil Oberkassel am Sonntag, dem 05.08.2007, - Im Stadtteil Eller am Sonntag, dem 09.09.2007, - Im Stadtteil Gerresheim am Sonntag, dem 09.09.2007 und am Sonntag, dem 23.12.2007, - im Stadtteil Pempelfort am Sonntag, dem 11.11.2007. Seite 4 von 5 Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2007 §2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der im Rahmen des § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden. Die ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den Mai 2007 Joachim Erwin Oberbürgermeister Seite 5 von 5