Vorlagendokument (öffentlich) - (pdf 41Kb)

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Vorlagendokument (öffentlich) - (pdf 41Kb)
Vorlage 176/ 56/2013
X öffentlich
nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
1. Witterungsschutz S-Bahnhof Rath
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 20.02.2013 die Verwaltung
gebeten, die DB zu bitten, auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Rath einen
geeigneten und ausreichend dimensionierten Witterungsschutz zu installieren.
Darüber hinaus möge die Verwaltung die DB bitten, bei der
“Fahrgastinformation“ nicht nur Verspätungsmeldungen anzuzeigen, sondern
generell auch die jeweils nächsten Züge je Richtung mit ihren
fahrplanmäßigen Abfahrtzeiten.
Die DB teilte zwischenzeitlich hierzu Folgendes mit:
Auf dem Bahnsteig in Düsseldorf-Rath wird ab der 12. Kalenderwoche ein
Wetterschutzhaus montiert. Es war gemäß unserer Berechnung für den
ausreichenden Wetterschutz geplant und vorgesehen gewesen. Eine
zusätzliche Überdachung kann gemäß der bundesweiten DB-Einstufung durch
DB Station und Service AG (DB S&S) nicht berücksichtigt werden.
Als Fahrgastinformationssystem ist in Düsseldorf-Rath der Dynamische
Schriftanzeiger (DAS) eingesetzt. Auch dies entspricht der Kategorisierung der
Verkehrsstation und wurde für die gesamte S6 eingesetzt. Hierbei werden
Zugverspätungen angezeigt. Eine Ausstattung darüber hinaus ist durch DB
S&S nicht umsetzbar.
2. Ausbesserung bzw. Erneuerung der Fahrbahndecke Roseggerstraße
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 20.02.2013
gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Fahrbahndecke der
Roseggerstraße so zu erneuern, dass die Anwohner möglichst nicht mit
Kosten belastet werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
RSD Vorlage
Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer Instandsetzung von
Straßenabschnitten erfolgt anhand einer Priorisierung auf der Basis
fachtechnischer Kriterien unter Berücksichtigung netzrelevanter Parameter. Im
Fall des o.g. Abschnitts Roseggerstraße ist eine Fahrbahninstandsetzung für
das Jahr 2014 geplant.
Es wird grundsätzlich angestrebt, unter den technisch sinnvollen Varianten die
wirtschaftlich günstigste auszusuchen. Die Beitragspflicht der durchgeführten
Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Umfang der baulichen Realisierung.
Dieser kann in der Planungsphase beitragsrechtlich in der Regel nicht beurteilt
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Vorlage 176/ 56/2013
werden. Art und Umfang dieser Maßnahmen kann erst nach Durchführung
und Vorlage der entsprechenden Rechnungsunterlagen ausgewertet und
durch das Bauverwaltungsamt beitragsrechtlich beurteilt werden.
3. Am Grenzgraben
Die Bezirksvertretung 6 hatte zunächst die Verwaltung um Prüfung gebeten,
ob die Einsicht für Verkehrsteilnehmer von der Straße „Am Grenzgraben“
Ecke „Auf der Reide“ durch die Aufstellung eines Spiegels verbessert werden
kann.
Die Verwaltung hatte nach Prüfung vorgeschlagen, statt der Aufstellung eines
Spiegels auf beiden Seiten der Einmündung „Am Grenzgraben“ ein Haltverbot
für etwa 5 m Länge einzurichten. Die Bezirksvertretung 6 fasste daraufhin in
ihrer Sitzung am 28.11.2012 einen entsprechenden Beschluss.
Die Verwaltung teilt mit, dass das Haltverbot am 20.03.2013 eingerichtet
wurde.
4. Rather Kreuzweg – Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens)
im Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerinsel) in
Höhe Marler Straße
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 23.05.2012
um Prüfung gebeten, ob auf dem Rather Kreuzweg (evtl. in Höhe Rather
Kreuzweg/Herdecker Straße) ein zusätzlicher Zebrastreifen auf die Fahrbahn
markiert werden kann.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Obwohl die verkehrlichen Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind, ist aus
Schulwegsicherungsgründen und zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger
bei Querung des Rather Kreuzweges die Einrichtung eines zusätzlichen
Fußgängerüberweges im Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungshilfe
Rather Kreuzweg/Marler Straße möglich.
Das Aufstellen der erforderlichen Beleuchtung und der Beschilderung hätte
aber aus Platzgründen die notwendige Fällung (Zustimmung der
Bezirksvertretung 6) eines vorhandenen Baumes (Robinie) auf der südlichen
Straßenseite zur Folge. Die Kosten für Markierung, Beschilderung und
Beleuchtung betragen ca. 13.000 EUR (ohne die notwendige Baumfällung).
5. Einrichten von zwei neuen Parkplätzen am Unterrather Friedhof
RSD Vorlage
Die Bezirksvertretung 6 hatte in der Sitzung vom 22.08.2012 die Verwaltung
gebeten zu prüfen, ob durch Entfernen eines nicht mehr so gut aussehenden
Gehölzes links neben dem Eingang zum Unterrather Friedhof (Am Röttchen)
zwei zusätzliche Parkplätze eingerichtet werden können.
Nachfolgend nimmt die Verwaltung zum Beschluss Stellung:
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Die Verwaltung lehnt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Parkplätzen ab.
Die Fläche am Eingang Am Röttchen ist kein offizieller Friedhofsparkplatz.
Fahrzeuge, die dort abgestellt werden, parken rechtswidrig und werden
seitens der Friedhofsverwaltung dort lediglich geduldet. Die Zufahrt zum
Friedhofstor
ist
zur
Sicherstellung/Freihaltung
des
notwendigen
Rettungsweges entsprechend markiert worden.
In der Nähe des Friedhofseingangs befinden sich ausreichend Parkplätze im
öffentlichen Straßenraum, die durch Friedhofsbesucher genutzt werden
können. Eine weitere Aufstockung ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht
erforderlich.
6. Überwachung des Schwerlastverkehrs
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 28.11.2012
gebeten, auf den Straßen „An der Piwipp“, „Lemgoer Weg“ und „Am Röttchen“
das Verkehrsverbot für den Schwerlastverkehr regelmäßig zu überwachen.
Der o.a. Beschluss wurde seitens der Stadt Düsseldorf an die Polizei
weitergeleitet.
Die Polizei teilt hierzu Folgendes mit:
Die genannten Straßen wurden ab etwa Mitte Januar bezüglich des
Verkehrsverbotes durch den Streifendienst der Polizeiinspektion Nord zu
unterschiedlichen Zeiten verstärkt überwacht. Bis Mitte März wurden keine
Verstöße festgestellt. Auch der zuständige Bezirksdienstbeamte, der diesen
Bereich fast täglich bestreift, hat ebenfalls keine Verstöße festgestellt.
Eine Rücksprache mit den Verantwortlichen im Getränkemarkt und im
Zoohandel „An der Piwipp“ durch den Bezirksdienstbeamten ergab, dass den
anliefernden Firmen die An- und Abfahrt über den Großmarkt bekannt ist und
normalerweise auch genutzt wird. Es wurde von ihnen nicht ausgeschlossen,
dass vereinzelt ortsunkundige Fahrer oder fremde Anlieferer über „An der
Piwipp“ fahren, solche Verstöße wurden aber bei den Überwachungen nicht
festgestellt.
Die Polizeiinspektion Nord wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
auch weiterhin das Verkehrsverbot überwachen.
RSD Vorlage
Amt: Bezirksverwaltungsstelle 6
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