Vorlagendokument (öffentlich) - (pdf 41Kb)
Transcription
Vorlagendokument (öffentlich) - (pdf 41Kb)
Vorlage 176/ 56/2013 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Mitteilungen der Verwaltung 1. Witterungsschutz S-Bahnhof Rath Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 20.02.2013 die Verwaltung gebeten, die DB zu bitten, auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Rath einen geeigneten und ausreichend dimensionierten Witterungsschutz zu installieren. Darüber hinaus möge die Verwaltung die DB bitten, bei der “Fahrgastinformation“ nicht nur Verspätungsmeldungen anzuzeigen, sondern generell auch die jeweils nächsten Züge je Richtung mit ihren fahrplanmäßigen Abfahrtzeiten. Die DB teilte zwischenzeitlich hierzu Folgendes mit: Auf dem Bahnsteig in Düsseldorf-Rath wird ab der 12. Kalenderwoche ein Wetterschutzhaus montiert. Es war gemäß unserer Berechnung für den ausreichenden Wetterschutz geplant und vorgesehen gewesen. Eine zusätzliche Überdachung kann gemäß der bundesweiten DB-Einstufung durch DB Station und Service AG (DB S&S) nicht berücksichtigt werden. Als Fahrgastinformationssystem ist in Düsseldorf-Rath der Dynamische Schriftanzeiger (DAS) eingesetzt. Auch dies entspricht der Kategorisierung der Verkehrsstation und wurde für die gesamte S6 eingesetzt. Hierbei werden Zugverspätungen angezeigt. Eine Ausstattung darüber hinaus ist durch DB S&S nicht umsetzbar. 2. Ausbesserung bzw. Erneuerung der Fahrbahndecke Roseggerstraße Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 20.02.2013 gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Fahrbahndecke der Roseggerstraße so zu erneuern, dass die Anwohner möglichst nicht mit Kosten belastet werden. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: RSD Vorlage Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer Instandsetzung von Straßenabschnitten erfolgt anhand einer Priorisierung auf der Basis fachtechnischer Kriterien unter Berücksichtigung netzrelevanter Parameter. Im Fall des o.g. Abschnitts Roseggerstraße ist eine Fahrbahninstandsetzung für das Jahr 2014 geplant. Es wird grundsätzlich angestrebt, unter den technisch sinnvollen Varianten die wirtschaftlich günstigste auszusuchen. Die Beitragspflicht der durchgeführten Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Umfang der baulichen Realisierung. Dieser kann in der Planungsphase beitragsrechtlich in der Regel nicht beurteilt Seite 1 von 3 Vorlage 176/ 56/2013 werden. Art und Umfang dieser Maßnahmen kann erst nach Durchführung und Vorlage der entsprechenden Rechnungsunterlagen ausgewertet und durch das Bauverwaltungsamt beitragsrechtlich beurteilt werden. 3. Am Grenzgraben Die Bezirksvertretung 6 hatte zunächst die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die Einsicht für Verkehrsteilnehmer von der Straße „Am Grenzgraben“ Ecke „Auf der Reide“ durch die Aufstellung eines Spiegels verbessert werden kann. Die Verwaltung hatte nach Prüfung vorgeschlagen, statt der Aufstellung eines Spiegels auf beiden Seiten der Einmündung „Am Grenzgraben“ ein Haltverbot für etwa 5 m Länge einzurichten. Die Bezirksvertretung 6 fasste daraufhin in ihrer Sitzung am 28.11.2012 einen entsprechenden Beschluss. Die Verwaltung teilt mit, dass das Haltverbot am 20.03.2013 eingerichtet wurde. 4. Rather Kreuzweg – Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) im Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerinsel) in Höhe Marler Straße Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 23.05.2012 um Prüfung gebeten, ob auf dem Rather Kreuzweg (evtl. in Höhe Rather Kreuzweg/Herdecker Straße) ein zusätzlicher Zebrastreifen auf die Fahrbahn markiert werden kann. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Obwohl die verkehrlichen Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind, ist aus Schulwegsicherungsgründen und zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger bei Querung des Rather Kreuzweges die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges im Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungshilfe Rather Kreuzweg/Marler Straße möglich. Das Aufstellen der erforderlichen Beleuchtung und der Beschilderung hätte aber aus Platzgründen die notwendige Fällung (Zustimmung der Bezirksvertretung 6) eines vorhandenen Baumes (Robinie) auf der südlichen Straßenseite zur Folge. Die Kosten für Markierung, Beschilderung und Beleuchtung betragen ca. 13.000 EUR (ohne die notwendige Baumfällung). 5. Einrichten von zwei neuen Parkplätzen am Unterrather Friedhof RSD Vorlage Die Bezirksvertretung 6 hatte in der Sitzung vom 22.08.2012 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob durch Entfernen eines nicht mehr so gut aussehenden Gehölzes links neben dem Eingang zum Unterrather Friedhof (Am Röttchen) zwei zusätzliche Parkplätze eingerichtet werden können. Nachfolgend nimmt die Verwaltung zum Beschluss Stellung: Seite 2 von 3 Vorlage 176/ 56/2013 Die Verwaltung lehnt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Parkplätzen ab. Die Fläche am Eingang Am Röttchen ist kein offizieller Friedhofsparkplatz. Fahrzeuge, die dort abgestellt werden, parken rechtswidrig und werden seitens der Friedhofsverwaltung dort lediglich geduldet. Die Zufahrt zum Friedhofstor ist zur Sicherstellung/Freihaltung des notwendigen Rettungsweges entsprechend markiert worden. In der Nähe des Friedhofseingangs befinden sich ausreichend Parkplätze im öffentlichen Straßenraum, die durch Friedhofsbesucher genutzt werden können. Eine weitere Aufstockung ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. 6. Überwachung des Schwerlastverkehrs Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 28.11.2012 gebeten, auf den Straßen „An der Piwipp“, „Lemgoer Weg“ und „Am Röttchen“ das Verkehrsverbot für den Schwerlastverkehr regelmäßig zu überwachen. Der o.a. Beschluss wurde seitens der Stadt Düsseldorf an die Polizei weitergeleitet. Die Polizei teilt hierzu Folgendes mit: Die genannten Straßen wurden ab etwa Mitte Januar bezüglich des Verkehrsverbotes durch den Streifendienst der Polizeiinspektion Nord zu unterschiedlichen Zeiten verstärkt überwacht. Bis Mitte März wurden keine Verstöße festgestellt. Auch der zuständige Bezirksdienstbeamte, der diesen Bereich fast täglich bestreift, hat ebenfalls keine Verstöße festgestellt. Eine Rücksprache mit den Verantwortlichen im Getränkemarkt und im Zoohandel „An der Piwipp“ durch den Bezirksdienstbeamten ergab, dass den anliefernden Firmen die An- und Abfahrt über den Großmarkt bekannt ist und normalerweise auch genutzt wird. Es wurde von ihnen nicht ausgeschlossen, dass vereinzelt ortsunkundige Fahrer oder fremde Anlieferer über „An der Piwipp“ fahren, solche Verstöße wurden aber bei den Überwachungen nicht festgestellt. Die Polizeiinspektion Nord wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch weiterhin das Verkehrsverbot überwachen. RSD Vorlage Amt: Bezirksverwaltungsstelle 6 Seite 3 von 3