Obacht beim Ferienhaus in den Niederlanden

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Obacht beim Ferienhaus in den Niederlanden
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Obacht beim Ferienhaus in den Niederlanden
Das Nachbarland Niederlande ist nicht nur als Arbeits- und Absatzmarkt bei deutschen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bekannt. Auch
die Urlaubszeit verbringen immer mehr Menschen in den Niederlanden und kaufen dafür ein Ferienhaus, um es selbst zu nutzen und
weiterzuvermieten. Was bei der niederländischen Besteuerung zu beachten ist, erklären Bankkaufmann Christoph Arning und Steuerberater Arne ter Beek von der Kanzlei KroeseWevers aus Oldenzaal für Wirtschaft aktuell.
DIE AUTOREN
Umsatzsteuer
Wenn eine kurzfristige Vermietung
eines Ferienhauses vorliegt, unterliegt dies in den Niederlanden einer
sechs-prozentigen Umsatzsteuer. Der
Vorteil einer versteuerten Vermietung ist, dass die Umsatzsteuer (21
Prozent), die eventuell beim Kauf
eines Ferienhauses gezahlt wurde,
beim Finanzamt zurückgefordert
werden kann. Es ist wichtig, dass
das im Vorfeld richtig geregelt wird.
Im Falle einer Vermietung an einen
Ferienpark ist oft auch die Rede
von einer „versteuerten Vermietung“.
Arne ter Beek, Steuerberater
Für diese Vermietung muss allerdings Christoph Arning, Bankkaufmann
eine Umsatzsteuer in Höhe von 21
Prozent abgeführt werden. Wenn in
dem Vertrag Bruttomietvergütungen
verhandelt wurden, kann sich das
nachteilig für den Vermieter auswirken. Beim Kauf eines Ferienhauses
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Foto: XXXXXXX
MünsterlandManager
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Bei Besteuerung eines Ferienhauses in den Niederlanden gibt es einiges zu beachten.
den Niederlanden in diesem Fall also
nicht zu versteuern und die Kosten
nicht abzusetzen. Eventuelle Wertsteigerungen werden ebenfalls nicht
in Box 3 versteuert.
Unternehmer müssen die Mieteinnahmen und die Wertsteigerungen
in Box 1 gegen einen progressiven
Steuersatz versteuern. Um zu beurteilen, ob die Person tatsächlich als
Unternehmer auftritt, werden Fragen
wie „Wer tritt als Vermieter nach
außen auf?“, „Wer verwaltet die Im-
mobilie?“ und „Wer trägt das Risiko
bei Leerstand/Vermietung?“ unter die
Lupe genommen.
Falls die Vermietung durch einen Ferienpark stattfindet, erfolgt die Besteuerung nicht unbedingt nach Box 1.
Am 15 .Januar 2014 hat das Gericht
Noord-Holland ein Urteil verkündet,
in dem die Vermietung von 20 Ferienhäusern durch einen Ferienpark/
Vermietungsunternehmen als private
Vermietung angesehen wird (Box 3).
Es ist daher ratsam, dass Vermieter
Einkommensteuer
In den Niederlanden gilt das sogenannte Box-System. Für die Besteuerung muss zwischen der Vermietung
als Unternehmer (Box 1) oder als Privatperson (Box 3) unterschieden werden. Die Unterscheidung zwischen
diesen beiden Arten von Steuerpflichtigen stellt bei der Besteuerung
einen erheblichen Unterschied dar.
Privatpersonen müssen 30 Prozent
Steuern vom fiktiven Ertrag von vier
Prozent vom Wert des Ferienhauses
abführen. Ist die Immobilie finanziert, verringert die Höhe des Darlehens die Bemessungsgrundlage. Die
tatsächlichen Mieteinnahmen sind in
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zuvor prüfen, ob sie in den Nieder- werden. Eventuell können Vermieter
landen in Box 1 oder Box 3 versteuert auch von einer Befreiung der Grundwerden.
erwerbsteuer profitieren. Letztendlich
sollten die Konsequenzen für die
Zusammenfassung
Einkommensteuer unbedingt bekannt
Es ist ratsam, die steuerlichen Kon- sein. Es sollte verhindert werden, dass
sequenzen bei der Vermietung von das Finanzamt nachträglich NachforFerienhäusern in den Niederlanden derungsbescheide auferlegt, da keine
rechtzeitig festzustellen und sich für Einkommensteuer gezahlt wurde. Das
den richtigen Weg zu entscheiden. geschieht durch die jährliche EinreiSo kann die Umsatzsteuer, die beim chung einer EinkommensteuererkläKauf eines Ferienhauses gezahlt wird, rung in den Niederlanden.
in den Niederlanden zurückgefordert
Christoph Arning und Arne ter Beek
Bitte kontaktieren Sie Christoph Arning, Arne ter Beek oder einen unserer
56 Desk Spezialisten für weitere Informationen in Reaktion auf diese
Deutsch
Veröffentlichung.
KroeseWevers, Telefon: +31(0)541 53 06 66
www.KroeseWevers.de
ist neben der Umsatzsteuer auch die
Grunderwerbsteuer (zwei Prozent)
gründlich zu prüfen. Dabei kann der
Käufer ebenfalls Vorteile erzielen.
Wirtschaft aktuell II/2014

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