Ausschreibung - Münchner Yacht Club eV
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Ausschreibung - Münchner Yacht Club eV
Veranstalter: Wertung: Münchner Yacht-Club e.V. Die Boote werden durch den Veranstalter in Startgruppen eingeteilt und nach der aktuellen „DSV-Yardstickliste“ berechnet. (Einsehbar unter DSV-Yardstickliste ) Meldebestimmungen: Zur Meldung muss der vollständig ausgefüllte Meldebogen oder die Online-Meldung bei der Meldestelle MYC, Possenhofener Str. 65/67 in 82319 Starnberg bis zum Meldeschluss vorliegen. Bahnen: Meldegeld: Die Wettfahrten sind offen alle reviergeeigneten Boote mit einer Yardstickzahl von 120 oder weniger. Die Boote müssen den Vermessungsvorschriften ihrer spezifischen Klassenvereinigung entsprechen. Bei Booten, die keiner oder keiner aktiven Klasse zuzuordnen sind, entscheidet der Veranstalter über die Annahme der Meldung. Ein Protest hiergegen ist ausgeschlossen. € 30,- je Teilnehmerin bis 22.05.2015 per Überweisung auf das Konto Kreissparkasse München/Starnberg Kto-Nr. 430 141 663, BLZ 702 501 50 IBAN: DE 02 7025 0150 0430 141663 Swift-BIC: BYLADEM1KMS oder durch Zahlung vor dem Start im Wettfahrtbüro. Zahlungen im MYC -Büro werden ausschließlich unbar per Debit-Karten (EC-Karten) akzeptiert; Die Annahme von Bargeld ist ausgeschlossen. Gemeldete Boote, die nicht starten, sind von der Zahlung des Meldegeldes nicht befreit. Gemeldete Boote müssen haftpflichtversichert sein. Yardstickzahlen: Jede Steuerfrau ist für die Eintragung der richtigen Yardstickzahl in der Meldung selbst verantwortlich. Die gültigen Yardstickzahlen sind einsehbar im Internet (Link:DSVYardstickzahlen), ebenso im Wettfahrtbüro des MYC. Die Wettfahrtleitung vergibt ihrerseits keine Yardstickzahlen bzw. weicht nicht von bestehenden Yardstickzahlen DSV (bzw. ersatzweise STA) ab. Eine Meldung ohne Angabe der Yardstickzahl gilt als nicht abgegeben. Für nicht eingestufte Boote ist rechtzeitig eine Schnelleinstufung zu beantragen. Nach den Känguru-Kursen, die an die alten Yacht- und Schwertbootkurse von 1920 angelehnt sind. Zulassung: Vorschriften: Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Es gilt weiterhin die Bayerische Schifffahrtsordnung, die jeweiligen Klassenbestimmungen sowie die Segelanweisungen des MYC. Es besteht keine Mannschaftsbeschränkung; die Zahl der Besatzungsmitglieder ist in der Meldung anzugeben. Werbung/Medien: Es gilt ISAF Regulation 20, sofern Klassenbestimmungen oder die Ausschreibung keine weitergehenden Einschränkungen machen. Die Teilnehmerin überlässt dem Veranstalter, seinen Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von diesen Regatten und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung. Proteste: In Abänderung von WR 61.(a) müssen auch Boote unter 6 m Rumpflänge eine Protestflagge zeigen. Die Protestfrist ist 60 Minuten nach Zieleinlauf des protestierenden Bootes. Meldeschluss: Sicherheit: Sonntag, 22. Mai 2015 (Eingang bei der Meldestelle) Für jedes Mannschaftsmitglied muss eine geeignete Schwimmweste an Bord sein und bei Vorsichtsmeldung oder Sturmwarnung oder Zeigen von Flagge "Y" durch die WL getragen werden. Außerdem ist auf allen Booten ein dem Schiffstyp entsprechender Anker und eine Leine von mindestens 20m Länge mitzuführen, die als Ankerleine und Schleppleine auch für mehrere Schiffe geeignet ist. Jede aufgebende Yacht muss unverzüglich die Wettfahrtleitung benachrichtigen - Telefon 0171 – 31 41 410. Eine Liste der gemeldeten Boote hängt ab Freitag, 03. Juni 2016, 18:00 Uhr am „Schwarzen Brett“ im MYC aus. Abholung der Regattaunterlagen kann am Freitag bei der Abendveranstaltung sowie am Samstag, 04.06.2015 von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr erfolgen. Liegeplätze: Münchner Yacht-Club Skippersmeeting/Start: Samstag, 04.06. um 10.30 Uhr Skippersmeeting. Ab 12.00 Uhr Auslaufbereitschaft. Die Wettfahrt wird als „KänguruStart“ durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Steuerfrau den Wetterverhältnissen entsprechend über ihre Teilnahme entscheiden muss. Bei Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) ist die Wettfahrt automatisch abgebrochen. Eine wegen Sturmwarnung abgebrochene Wettfahrt wird in die Wertung genommen, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs 30% oder mehr der teilnehmenden Boote das Ziel bereits durchfahren haben. Alle Boote danach werden als DNF gewertet. Veranstaltungen: Freitag, 03. Juni: • 19.00 Uhr – gemeinsames Abendessen für Teilnehmerinnen; anschließend für Damen und Herren gemütliches Zusammensitzen im MYC Samstag, 04. Juni: • 10.30 Uhr - Skippers-Meeting für alle Teilnehmerinnen auf der Terrasse des MYC • Siegerehrung mit Kuchenbuffet direkt im Anschluss an die Wettfahrt und eventueller Protestverhandlungen. Preise: • • • T-Shirt für jede Teilnehmerin Punktpreise für die ersten 10 Boote Wanderpreis für die beste Steuerfrau Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sachund Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Den Haftungsausschluss erkenne ich an. Mit meiner Unterschrift versichere ich, dass auch meine Crewmitglieder den Haftungsaus-schluss kennen und anerkennen. Meldung für Ladies - Cup 2016 Meldeschluss: 22. Mai 2016 Meldeadresse: ___________________________________________ Klasse Münchner Yacht-Club e.V. Possenhofener Str. 65/67 82319 Starnberg (Bootsbezeichnung wie Yardstickliste. DSV) ___________________________________________ Segelnummer Weitere weibliche Crewmitglieder: ___________________________________________ Nachname, Vorname, Verein ___________________________________________ Steuerfrau _______________________________________ Münchner YachtClub RegattaAusschreibung ___________________________________________ ___________________________________________ Anschrift ___________________________________________ ____________________________ Telefon ___________________________________________ ____________________________ Email ___________________________________________ _________________________________________ Club Bitte T-shirtgröße und Anzahl angeben: S M L XL XXL 04. Juni Starnberger See Jede Änderung der Besatzung ist der Wettfahrtleitung unverzüglich mitzuteilen. Yardstickzahl:_____________________ Eine Anmeldung ohne Angabe der Yardstickzahl gilt als nicht abgegeben. Ladies - Cup 2016 Yardstick _____________________________________________________ Datum Unterschrift