Ruderordnung - Akademischer Ruder Club Würzburg

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Ruderordnung - Akademischer Ruder Club Würzburg
Microsoft Word - Clubzeitung 1.2012.doc - Ruderzeiten.pdf
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Vor Beginn der Rudersaison wird wiederum auf die Ruderordnung hingewiesen, die zum
Schutz der Ruderinnen und Ruderer aufgestellt wurde. Die Vorstandschaft bittet deshalb um
dringende Beachtung.
Ruderordnung
Allgemeines
Für den unfallfreien und reibungslosen Ablauf des Ruderbetriebes gelten die folgenden
Regelungen:
Alle Fahrten (auch Wanderfahrten) sind gemäß den Bestimmungen der
Binnenschifffahrtsordnung und aus versicherungstechnischen Gründen vor Beginn in das
Fahrtenbuch einzutragen. Das Fahrtenbuch stellt ein Dokument für den Club dar und ist
sorgfältig zu führen.
Die Ruderer/Innen sollten in einheitlicher Kleidung in Clubfarben rudern, im Wettkampf ist
dies Pflicht. Bedenken Sie, dass Sie den Club nach außen vertreten.
Berechtigungen
Bei Anfängern, Nachwuchs- und Jugendruderern ist vor dem Befahren des Flusses die
Zustimmung eines Übungsleiters, der das Können einschätzen kann, erforderlich.
Vor Beginn der Fahrt hat jeder zu prüfen, ob die Berechtigung zur Benutzung eines
bestimmten Bootes vorliegt. Hierzu beim Übungsleiter nachfragen. Rennboote dürfen nur mit
Zustimmung der Trainer benutzt werden.
Die Benutzung einzelner Boote kann durch die zuständigen Fachwarte eingeschränkt werden.
Beachten Sie hierzu die aushängenden Bootslisten.
Für Wanderfahrten und Fahrten mit Landbesuch dürfen nur die Wanderboote benutzt werden.
In den jeweiligen Booten sind nur die zugeteilten Skulls/ Riemen zu verwenden.
Fahrordnung
Die Großschifffahrtsstraße Main bedarf der besonderen Umsicht der Ruderer/Innen.
Rücksicht und Vorsicht haben das Verhalten zu bestimmen.
Die Berufsschifffahrt hat Vorrang, besonders bei Engstellen, Begegnungsverkehr etc. Gemäß
der Binnenschifffahrtsordnung ist vor Beginn der Fahrt ein verantwortlicher Bootsführer zu
bestimmen. Dessen Anordnungen sind während der Fahrt von der Mannschaft zu befolgen.
Auf schnellere Boote und Rennmannschaften ist Rücksicht zu nehmen. Das Befahren der
Schleusen- und Wehrbereiche ist nicht gestattet, ein Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
Ausnahmen gelten bei Wanderfahrten. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Entfernungen (Hin- und Rückfahrt Buchtausfahrt oben)
Eisenbahn-/ Konrad-Adenauer-Brücke
3 km
Randersackerer Schleuse
10 km
Röperbucht (Kieswerk Beuschlein)
6 km
Buchtausfahrt unten (Ein- und Ausfahrt)
je 2 km mehr
Fahrordnung Würzburg-Randersacker
In Fahrtrichtung Randersacker wird auf der Stadtseite gerudert, in Höhe der Röperbucht
(Kieswerk Beuschlein) wird auf Heidingsfelder Seite gewechselt.
Fahrordnung Randersacker-Würzburg
Talwärts fahrende Boote fahren zunächst ab Schleuse Randersacker auf der Randersackerer
Seite und wechseln ab Röperbucht auf die Heidingsfelder Seite.
Einschränkungen des Ruderbetriebes
Das Rudern mit eingeschränktem Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen, z. B. aufgrund
Alkoholgenusses, ist verboten. Bei Nebel, Gewitter, Unwetter, Hochwasser und Eisgang
dürfen keine Fahrten unternommen werden. Entsprechende Hinweise sind zu beachten.
Boote, die nach Einbruch der Dämmerung unterwegs sind, müssen vorschriftsmäßig
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beleuchtet sein. Zudem sind die Ruderer verpflichtet, helle Kleidung zu tragen.
Außerdem wird empfohlen, in den Wintermonaten Schwimmwesten zu benutzen.
Umgang mit Material, Schäden
Jeder Ruderer ist verpflichtet, sorgsam mit dem Bootsmaterial umzugehen. Es ist lediglich
erlaubt, das Stemmbrett, die Rollschienen und gegebenenfalls die Dollenstifte (falls Clipse
vorhanden) zu verändern. Alle anderen Einstellungen sind beizubehalten. Die Anweisungen
der Übungsleiter sind zu befolgen. Bei Fahrlässigkeit und Verstößen gegen die Ruderordnung
haftet der Verursacher.
Die Boote sind nach Gebrauch sorgfältig innen und außen zu säubern, kleinere Schäden sind
sofort zu beseitigen. Das Material ist an die vorgesehenen Plätze zurückzubringen, die
Rollsitze nicht willkürlich auszuwechseln.
Die Tore der Bootshallen sind von den zuletzt heimkehrenden Ruderern zu schließen.
Besondere Vorkommnisse und Bootsschäden sind im Fahrtenbuch zu vermerken. Die
zuständigen Vorstandsmitglieder sind zu verständigen. Bei Personenschäden und größeren
Bootsschäden ist innerhalb von 24 Stunden ein Unfallbericht an den Vorsitzenden
einzureichen.
Bei gravierenden Problemen und Unfällen im Zusammenhang mit der Berufsschifffahrt ist die
Wasserschutzpolizei (0931/ 4 57 15 91) einzuschalten.
Ruderer/Innen, die gegen die Ruderordnung verstoßen, können mit einer Verwarnung belegt
werden. Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen kann der verantwortliche Vorsitzende
ein Ruderverbot aussprechen.
Akademischer Ruderclub Würzburg
Würzburg, Oktober 2009
Andreas Holz, Vorsitzender
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Peter Wimmer, Stv. Vorsitzender Sport
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