28. Oktober 2013 - Live-Chat mit Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.
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28. Oktober 2013 - Live-Chat mit Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.
LIVE-Chat zum Thema „Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung“ Am 28. Oktober 2013 fand im Rahmen der „Familienbotschaft-MV“ ein LIVE-Chat zum Thema „Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung“ statt. Moderator: Liebe Chat-Besucher und Besucherinnen, der Live Chat mit unseren heutigen Chatpartner Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.FH des Caritas-Regionalzentrums in Bergen hat soeben begonnen. Sie können jetzt ihre Fragen stellen. Frage: Herr Hampel, mir bleibt zum Leben nicht viel. Leider bin ich dem Kaufrausch verfallen und meine Rechnungen steigen ins unermessliche. Nun bekam ich vor einigen Tagen Post und mein Konto soll gepfändet werden. Ich bin alleinerziehende Mutter und bekomme zu meinem Gehalt noch Unterhalt und Kindergeld. Wird dies bei der Pfändung meines Kontos auch eingezogen? Wie viel Geld bleibt mir zum Leben? An wem kann man sich in Greifswald wenden um eine Beratung aufzusuchen? Gibt es auch Beratungsstellen für Kaufsüchtige? Danke für ihre Mühe. Erstellt von: Dana Antwort: Sehr geehrte Dana, Ihr Einkommen auf dem Konto ist nur geschützt, wenn Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung in ein P-Konto beantragen. Wenn Sie zeitnah zu einer Schuldnerberatung, z.B. die Caritas- Schuldnerberatung in der Bahnhofstraße 15, gehen, können Sie sich ggf. einen erhöhten Freibetrag für ihr Kind bescheinigen lassen. Die Berater prüfen und beraten Sie über Möglichkeiten, wie Sie alle Ihre berechtigten Einkommen geschützt empfangen können. Ich finde es gut, wenn Sie Ihren Kaufrausch bereits erkannt haben und sich dazu bekennen. Möglicherweise steht dahinter ein Suchtproblem, welches Sie gesondert in einer Suchtberatungsstelle angehen können und sollten. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatung können Ihnen sicher Kontaktstellen in Greifswald benennen. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen __________________________________________________________ Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstr. 44 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 315 0 120 Fax: 03838 315 0 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de Frage: Sehr geehrter Herr Hampel, empfehlen Sie online Kredite abzuschließen? Haben Sie bei bestimmten Kreditgebern gute Erfahrungen und würden Empfehlungen aussprechen? Danke Erstellt von: Gunther K. Antwort: Sehr geehrter Gunther K. das kann ich nicht generell beantworten. Das bedarf einer persönlichen Betrachtung der Vor- und Nachteile. Was ist Ihnen bei dem Kreditabschluss besonders wichtig, niedrige Zinsen, Erreichbarkeit der Bank, ggf. bei auftretenden Problemen? Wie erhalte ich Antwort auf meine Fragen zu dem Kreditangebot? Bekomme ich alle Informationen/ Unterlagen (z.B. Geschäftsbedingungen) vor Vertragsabschluss/ Unterzeichnung. Sind alle Angaben transparent und nachvollziehbar und ersichtlich? Fühle ich mich bei dem Onlineabschluss sicher, oder habe ich Zweifel? Gibt es Erfahrungen von anderen Personen, die schon mal so etwas gemacht haben. Inzwischen gibt es zahlreiche Foren im Internet, wo Betroffene über ihre Erfahrungen berichten. Internetangebote können sehr wohl seriös und auch günstig sein. Ich empfehle Ihnen, zu vergleichen und mit Ihren Prioritäten/ ethischen Wertungen abzuwägen. Manche Banken sind nur Online zu erreichen. Dadurch allein sind sie nicht unseriös. Aus den Erfahrungen als Schuldnerberater würde ich jedoch warnen, wenn Kreditangebote mit Schufafrei beworben werden. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen __________________________________________________________ Frage: Wie komme ich am schnellsten und einfachsten aus einem Dispo von 2000€ raus? Sollte man diesen jeden Monat um 50Euro reduzieren, oder welche Art halten Sie am effektivsten? Erstellt von: Zoe R. Antwort: Liebe Zoe R., das kommt immer auf den Einzelfall an und die Bereitschaft Ihrer Bank. Bei monatlich 50,- € Rückführung müssten Sie 40 Raten (Monate) zahlen, wobei dann i.d.R. 1/4 jährlich noch die Zinsen hinzukommen. Eine Umwandlung des Dispo in einen normalen Ratenkredit kann günstiger sein, weil die Zinsen bei einem Ratenkredit i.d.R. kleiner sind. Jedoch fallen hierbei Kreditgebühren von ca. 3 % der Kreditsumme an. Eine häufig angebotene Restschuldversicherung verteuert den Kredit jedoch, ist ggf. aber verzichtbar. Hilfe von Dritter Seite zum Ausgleich des Saldos, so die Möglichkeit besteht, sollte die günstigste Variante sein. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen __________________________________________________________ Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstr. 44 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 315 0 120 Fax: 03838 315 0 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de Frage: Sehr geehrter Herr Hampel, wie komme ich an die Auskunft meines Schufa Eintrags? Entsteht mir ein finanzieller Aufwand? Wenn der Schufa Eintrag nicht positiv ausfällt, wie lange ist eine Überschuldung sichtbar? Vielen Dank, Frank Erstellt von: Frank Antwort: Sehr geehrte Herr Frank, Sie können eine Schufaauskunft über www.meine-schufa.de beantragen. Dort müssen Sie darauf achten, dass Sie die kostenlose Selbstauskunft verlangen, bzw. beantragen, ohne Bonitätsabfrage. Bitte bedenken Sie, dass die Schufa kein Schuldnerverzeichnis aller Ihrer Schulden ist. So etwas gibt es in Deutschland zum Glück noch nicht. Schulden, sogenannte Negativeinträge, bleiben mindestens solang dort enthalten, bis diese beglichen sind, zzgl. von 2 oder 3 Jahren, je nachdem, ob die Schulden komplett bezahlt wurden, oder im Rahmen eines Vergleiches/ Vereinbarung zum gewissen Teil reguliert worden sind. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen ____________________________________________________________________________ Frage: Welche Internetseite bietet mir den schnellsten Überblick über alle Anlaufstellen zum Thema "Schuldnerberatung"??? Danke Ulf Erstellt von: Ulf Antwort: Hallo Ulf, ich kann Ihnen folgende Seiten empfehlen: www.forum-schuldnerberatung.de www.bag-sb.de www.infodienst-schuldnerberatung.de Darüber hinaus bietet u.a. die Caritas unter www.caritas.de auch sichere OnlineBeratung zu Ihren Fragen an. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen ____________________________________________________________________________ Frage: Sehr geehrter Herr Hampel, ich beschäftige mich gerade mit meinen privaten Schulden, den folgenden Vollstreckungsbescheiden und einer generellen Pfändungsgrenze. Ich verdiene knapp 900 Euro netto und liege damit wohl unter der pfändungsgrenze, trotzdem bleibt mir der Weg zum Amtsgericht wegen einer Konto Pfändung nicht erspart. Ist es richtig, dass das Konto erst wieder frei gegeben wird, nachdem ich eine Ratenzahlung vereinbart habe. Ist das richtig? Gibt es eventuell einen Weg um etwaige Schulden gar nicht zahlen zu müssen? Mir bleibt so gut wie nichts zum Leben, wenn ich jetzt meine Schulden sofort begleichen muss. Wie hoch ist der Geldwert für einen 3 Personen Haushalt (2Erw./1 Kind)? Vielen Dank! Erstellt von: Jörg J. Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstr. 44 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 315 0 120 Fax: 03838 315 0 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de Antwort: Sehr geehrter Jörg J., Bei einer Kontopfändung gibt es neuerdings nur Pfändungsschutz über das sogenannte P-Konto. Hierzu brauchen Sie nur zu Ihrer Bank gehen, und die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen. So Sie die Voraussetzungen erfüllen (u.a. Einzelkonto, kein weiteres P-Konto) muss die Bank Ihr Konto innerhalb von 4 Werktagen umstellen. Damit haben zunächst automatisch bis zu einem monatlichen Betrag von ca. 1.045,- € Einkommenseingang Pfändungsschutz. Bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartner und/ oder Kindern, kann ein für Ihre Situation erhöhter Freibetrag z.B. von einer Schuldnerberatung bescheinigt werden. Nur in Ausnahmefällen ist das Aufsuchen des Gerichtes notwendig. Die Freigabe durch die Bank hängt hierbei nicht von einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger ab. Nur wenn die Möglichkeit zum P-Konto nicht besteht, können Sie die Pfändung durch eine Vereinbarung mit dem Gläubiger abwenden. Der in Deutschland geltende Pfändungsschutz sichert Ihnen und Ihren Angehörigen den für das Leben notwendigen Unterhalt. Für eine umfassende Schuldenregulierung bzw. Schuldenbereinigung können Sie die kostenlosen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungstellen bei Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen aufsuchen, die Ihnen dabei helfen. Dort können Sie auch erfahren, wie viel Ihnen und Ihren Angehörigen in Ihrer Situation zum Leben bleiben muss und welche Möglichkeiten es für Schuldenregulierung gibt. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen ____________________________________________________________________________ Frage: Hallo Herr Hampel, wir haben ein Haus (120qm), die monatliche Rate und vor allem die Nebenkosten fressen uns regelrecht auf. Nun ist mein Mann auch noch arbeitslos geworden und wir wissen nicht wie es weitergehen soll. Hätten Sie eine Idee was wir zuerst unternehmen könnten um die finanziellen Einschnitte minimieren zu können? Vielen Dank Erstellt von: Carola K. Antwort: Sehr geehrte Carola K., ich würde Ihnen zunächst eine gründliche finanzielle Haushaltsanalyse empfehlen. Dazu sollten Sie detailliert alle Einnahmen und Ausgaben Ihres Haushaltes erfassen. In einem zweiten Schritt wäre dann zu prüfen, ob man das Einkommen verbessern kann, und/ oder sondieren, welche Ausgaben besonders wichtig sind, oder auf was Sie in dieser Situation verzichten können. Für so eine Analyse kann ich Ihnen die Inanspruchnahme von Einkommens- und Budgetberatungsstellen (z.B. Rostock, Neubrandenburg) oder eine örtliche Schuldnerberatung empfehlen. Die Entscheidungen, was noch geht, oder was wichtig ist, bleibt bei Ihnen! Erst wenn gar nichts geht, sollten Möglichkeiten der Reduzierung der Beiträge bei den Vertragspartnern (Banken Versicherungen etc.) geprüft werden, bzw. Verhandlungen mit diesen geführt werden. Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstr. 44 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 315 0 120 Fax: 03838 315 0 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de Es bleibt auch die Frage, inwiefern Vermögen zur Überwindung einer momentanen Notsituation verwendet werden kann, oder Hilfe von Dritten möglich ist. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen ___________________________________________________________________________ Frage: Sehr geehrter Herr Hampel, wenn es zu einer Pfändung in einer Wohnung kommt, was bleibt dem Menschen der dort wohnt erhalten bzw. was darf nicht gepfändet werden? Erstellt von: Andre J. Antwort: Sehr geehrter Andre J. alles, was Sie im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung besitzen, bleibt Ihnen erhalten. Also der normale Hausrat wie Tisch, Stuhl, Bett und Schrank, u.s.w., soweit diese nicht in besondere Weise wertvoll sind, kann nicht gepfändet werden. Auch Rundfunk und Fernsehen bleibt Ihnen wegen des Grundrechts auf Information erhalten, soweit diese Geräte nicht besonders wertvoll sind. Im Einzelnen wird der Gerichtsvollzieher prüfen und einschätzen, ob wertvolle Dinge vorhanden sind. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen ___________________________________________________________________________ Frage: Mein Kind hat ein Handy und hat uns eine riesige Rechnung beschert. Es hat Smsen bekommen wo man eine 080-Nummer kontaktieren soll, wahrscheinlich eine Flirtline... Nun hat er ziemlich viele Nachrichten geschrieben unwissend, dass die SmSen so viel Geld kosten. Wie können wir uns dagegen wehren? Danke Erstellt von: Simone J. Antwort: Ich gehe davon aus, dass der Handyvertrag auf Ihren Namen läuft, womit Sie dann auch für die Forderung haften. Ihre Frage geht in den Bereich der Rechtsberatung und Rechtsbesorgung, weshalb ich Ihnen anraten würde, bei einem Rechtsanwalt die ggf. bestehenden Möglichkeiten der Abwehr zu erfragen, bzw. zu klären. Grundsätzlich bleibt zu bedenken, in welchem Umfang den Kindern eine Handynutzung zugemutet werden kann. Eine Prepaid - Karte hätte die Kosten sicher begrenzen können. Die Aufklärungspflicht über entstehende Kosten bei Telefonaten und sonstigen Diensten liegt bei Ihnen und auch die Kontrolle, inwieweit Ihr Kind die getroffenen Absprachen einhält. Eine gegenseitige Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kind sollte eine Grundlage für eine eigenständige Nutzung eines Handys bilden, damit Kinder lernen, verantwortungsvoll mit der neuen reizvollen Technik umzugehen. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen _______________________________________________________ Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstr. 44 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 315 0 120 Fax: 03838 315 0 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de Frage: Können Sie mir Banken empfehlen, die einen niedrigen Überziehungszins haben? Benötige einen Dispo und möchte gern ein Konto bei einer anderen Bank einrichten, meine sind die puren Abzocker! Dank, Frank Erstellt von: Frank Antwort: Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich und auch die Zinssätze werden von den Banken in bestimmten Abständen angepasst. Im Internet gibt es Portale, die die aktuellen Zinssätze vergleichen. Über die Suchfunktion des Browsers werden verschiedene Portale empfohlen, wo sie dann selber Kontakt zu den Banken aufnehmen können. Für einen kurzen Engpass kann ein Dispokredit sinnvoll sein, bei längerer Rückführung des Kredites ist jedoch euch ein zinsgünstiger Kredit zu prüfen. Soll der Kredit zur Schuldentilgung dienen, rate ich Ihnen, zuvor sich in einer Schuldnerberatungsstelle beraten zu lassen. Geantwortet von: Andreas Hampel, Dipl. Soz. Päd.-FH des CaritasRegionalzentrums in Bergen _________________________________________________________________ Live-Chat zum Thema „Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung“ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Chat-Besucherinnen und -besucher, der Chat ist hiermit beendet, vielen Dank für Ihre Fragen. Ebenso vielen Dank an die BeraterInnen für die Beantwortung der Fragen und die Zeit, die sie dafür zur Verfügung stellen konnte. ***************************************************************** Ihre Familienbotschaft-MV www.familienbotschaft-mv.de Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.V. Bahnhofstr. 44 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 315 0 120 Fax: 03838 315 0 121 E-Mail: [email protected] Web: www.familienbotschaft-mv.de