Liste - Consolato Generale
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Liste - Consolato Generale
CONSOLATO GENERALE D' ITALIA COLONIA Universitätsstr. 81, 50931 Köln [email protected] LISTE DER UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG AUF ERWERB DER ITALIENISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES NICHT ITALIENISCHEN EHEPARTNERS (GESETZ Nr. 91 vom 5.2.1992) 1) GEBURTSURKUNDE des Antragstellers auf internationalem Formblatt mit allen Angaben zur Person (einschl. Angaben zu den Eltern); alternativ in der Originalssprache und ausgestellt von den Behörden des Geburtslandes mit italienischer Übersetzung. Auf der Urkunde muß von der zuständigen italienischen Botschaft oder Konsulat die Unterschrift der ausstellenden Behörde legalisiert worden sein, und die Unterschrift des Übersetzers muß von der zuständigen italienischen Botschaft oder Konsulat beglaubigten worden sein. In den Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind, reicht die Apostille auf dem Original und der Überseetzung aus. 2) ALLGEMEINES POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS BZW. AUSZUG AUS DEM STRAFREGISTER DES HERKUNFTSLANDES UND GGF ANDERER LÄNDER, IN DENEN DER ANTRAGSTELLER GEMELDET WAR. Diese Unterlagen müssen legalisiert werden und es muß eine von der zuständigen italienischen Botschaft oder Konsulat beglaubigte übereinstimmende Übersetzung beigefügt werden. Auskunft zur Legalisierung und zur Beglaubigung der Übersetzung des Dokuments erteilt die italienische Botschaft bzw. Konsulat im Land der Ausstellung. In Deutschland wird das FÜHRUNGSZEUGNIS beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts beantragt und vom Konsulat übersetzt. 3) AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG über den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beider Eheleute. Diese Bescheinigung wird beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts beantragt und vom Konsulat übersetzt. 4) AUSZUG AUS DEM EHESCHLIESSUNGSREGISTER der Gemeinde in Italien, in der die Eheschließung registriert worden ist. Die Bescheinigung wird bei der italienischen Gemeinde beantragt, in der die Eheschließung registriert worden ist. 5) Kopie der Quittung über die Banküberweisung der Summe von 200,00 Euro auf das folgende Postgirokonto: EMPFÄNGER: Ministero dell’Interno D.L.C.I. – Cittadinanza IBAN: IT54D0760103200000000809020; BIC/SWIFT: BPPIITRRXXX VERWENDUNGSZWECK: ISTANZA CITTADINANZA...(sowie Name und Vorname des Antragstellers) HINWEISE: Die Unterlagen sind 6 Monate nach Ausstellung gültig. Seit dem 01.08.2015 werden Anträge auf Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit online über das Portal des italienischen Innenministeriums http://cittadinanza.dlci.interno.it gestellt. Es ist ratsam, sich vor Antragstellung bei der Abteilung für Staatsangehörigkeitsfragen des Generalkonsulats über die notwendigen Unterlagen und deren Legalisierung zu informieren: Tel. 0221-40087-48 oder [email protected] gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, daß die vom Antragsteller beizubringenden Unterlagen durch konsularische Bescheinigungen ergänzt werden muß.