Praxisbericht Georgien
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Praxisbericht Georgien
195 GEORGIEN Georgien ist eine demokratische Republik und liegt in Osteuropa zwischen dem Kaspischen und dem Schwarzen Meer. Es grenzt im Norden an Russland, im Süden an die Türkei und Armenien und an Aserbaidschan im Osten. Die Hauptstadt ist Tiflis, weitere große Städte sind Batumi, Suchumi, Kutaissi, Rustawi und Sugdidi. Die Fläche Georgiens beträgt 69.700 Quadratkilometer, die Einwohnerzahl ungefähr 4 Millionen. Amtssprache ist Georgisch (sowie Abchasisch auf dem Territorium des Abchasischen Autonomiegebiets). Gängige Fremdsprachen sind Deutsch, Englisch und Russisch. Die offizielle Landeswährung ist der Lari (GEL), der aus 100 Tetri besteht. Diese Währung ist seit 1995 im Umlauf. Die günstige geostrategische Lage als Transitland für Erdöl und Erdgas in die EU, das bereits recht hohe Bildungsniveau, dessen weitere Förderung von der Politik beabsichtigt ist, sowie Landschaft und Geschichte sprechen für Georgien als Investitionsziel. Die sich entwickelnden Tourismus- und Bankensektoren machen das Land für Ausländer noch attraktiver. Gesellschaftsformen Nach dem georgischen Recht sind Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften als denkbare Gesellschaftsformen möglich. Personengesellschaften Offene Handelsgesellschaft (General Partnership) In der Offenen Handelsgesellschaft haften die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Offene Handelsgesellschaft wird durch Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen Personen gegründet. Die Partner haften gesamtschuldnerisch. Für eine Offene Handelsgesellschaft sind keine Vorschriften zum Mindestkapital festgelegt. Die Gesellschaft besitzt jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Kommanditgesellschaft Die georgische Kommanditgesellschaft ist mit der deutschen vergleichbar. Sie besteht aus mindestens zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist eine Gesellschaft, in der die Komplementäre für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen haften, die Kommanditisten lediglich im Rahmen ihrer Einlagen – dafür sind sie an der Geschäftsführung der Gesellschaft nicht beteiligt. Für eine Kommanditgesellschaft schreibt die georgische Gesetzgebung kein Mindestkapital vor. 196 Die Personengesellschaften werden als Gesellschaftsform in Georgien nicht sehr oft gewählt. Sie bieten den Gesellschaftern kaum steuerliche Vorteile, sind aber wegen der persönlichen Haftung mit hohen Risiken verbunden. Aus diesen Gründen sind in Georgien die Kapitalgesellschaften die am meisten verbreiteten Gesellschaftsformen. Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung Diese Gesellschaft ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Das Haftungsrisiko ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt; der Gesellschafter an sich haftet nur mit den im Unternehmen getätigten Investitionen. Die Gesellschaft kann durch natürliche oder juristische Personen gegründet werden, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einer einzigen Person. Das Unternehmergesetz legt für eine GmbH ein Stammkapital fest, das in beliebiger Höhe per Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden kann (in bestimmten Fällen, z. B. bei Versicherungsgesellschaften, ist ein Mindeststammkapital erforderlich, um eine Lizenz zu erhalten). Dieses muss bei der Gründung eingezahlt sein. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Verwaltungsorgan der GmbH und entscheidet folglich über die strategische Ausrichtung der Gesellschaft. Das Tagesgeschäft und die Vertretung erfolgen dann durch die Geschäftsführung (Direktor/en). Die Gesellschaft haftet für alle geschäftsbezogenen Handlungen des Direktors, nicht jedoch für dessen unredliches Verhalten, das dieser selbst zu verantworten hat. Aktiengesellschaft (Joint Stock Company) Die Aktiengesellschaft bedarf ebenfalls nur eines Aktionärs zur Gründung. Wie bei der GmbH ist auch hier die Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen und für den Aktionär auf die Höhe seiner Einlage. Auch die Aktiengesellschaft bedarf zur Gründung eines Grundkapitals, dessen Ober- oder Untergrenze nicht gesetzlich, sondern durch die Aktionäre vertraglich festgelegt wird. Um Aktien der Gesellschaft erwerben zu können, ist ein Beitrag in das Grundkapital zu leisten. Die Ausgabe der Aktien kann in Form von Vorzugsaktien und Stammaktien erfolgen. Hierbei gewähren Vorzugsaktien keinem Aktionär ein Stimmrecht, jedoch den Anspruch auf einen fixen Dividendenbetrag. Stammaktien hingegen garantieren dem Aktionär Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend der Anzahl der gehaltenen Aktien. Wichtigstes Organ der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung, die über die strategische Ausrichtung und die Wahl des Aufsichtsrates des Unternehmens entscheidet. Ein Aufsichtsrat ist 197 bei offenen oder von der Georgischen Nationalbank zugelassenen Unternehmen obligatorisch, bei geschlossenen Gesellschaften erst ab 100 Aktionären. Der Aufsichtsrat bestimmt und kontrolliert die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft. Kooperative Die Kooperative (Cooperative, Co) ist eine Organisation, deren Mitglieder sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Gegründet wird die Kooperative durch Einzahlung eines von den Mitgliedern festgelegten Mindestbetrages. Sie dient dem gemeinsamen wirtschaftlichen Nutzen und der Steigerung des Profits ihrer Mitglieder. Die Kooperative soll dabei primär die Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder und nur sekundär deren monetären Vorteil fördern. Die Haftung für Verbindlichkeiten ist auf das Vermögen der Kooperative beschränkt. Tätigkeitsformen für ausländische Investoren Ausländische juristische und natürliche Personen können in Georgien unbeschränkt wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Ausländische Investoren können eine neue Gesellschaft nach dem georgischen Recht gründen oder Anteile an einer bereits bestehenden georgischen Gesellschaft erwerben. Außerdem ist es möglich, in Georgien eine Vertretung oder Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft zu eröffnen. Für inländische und ausländische Investoren gilt in Georgien der Grundsatz der Freiheit bei der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Einige Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit, die z. B. als besonders gefährlich eingestuft sind, bedürfen der Erteilung einer Lizenz, die durch Ministerien oder andere Administrationsorgane zu erteilen sind. Die Tätigkeitsarten, die eine Lizenz erfordern, sind in Georgien gesetzlich festgelegt. Niederlassungen (Repräsentanzen) Eine Niederlassung ist gemäß dem georgischen Unternehmergesetz keine juristische Person. Für die Eröffnung einer Niederlassung ist für die Gesellschaft keine Registrierung erforderlich. Wenn jedoch eine ausländische juristische Person eine Niederlassung eröffnet, unterliegt diese der Registrierungspflicht im Öffentlichen Register Georgiens (Unternehmerabteilung). Trotz der fehlenden Rechtspersönlichkeit kann die Niederlassung alle Handlungen vornehmen, die zu georgischen Geschäftszwecken erforderlich sind. Die Besteuerung der Niederlassungen kommt der einer juristischen Person gleich, jedoch entfällt die Quellensteuer auf Dividenden. Die Haftung für Verbindlichkeiten der Niederlassungen liegt bei der Muttergesellschaft. 198 Andere Tätigkeitsformen für ausländische Investoren Ein ausländischer Unternehmer kann in Georgien nicht nur durch Niederlassungen (Repräsentanzen) repräsentiert werden, da das georgische Gesetz über die gewerblichen Unternehmer besondere Formen der Vollmacht vorschreibt. Besonders wichtig sind die Vorschriften über Handelsvertreter, Prokura (Generalhandelsvollmacht) und rechtliche Handelsvollmachten. Gemäß dem georgischen Gesetz über die gewerblichen Unternehmer, Artikel 11, wird der Geschäftsverkehr des Unternehmers mit dem Handelsvertreter durch einen mit ihm abgeschlossenen Vertrag geregelt. Der Handelsvertreter wird in der georgischen Gesetzgebung nicht legal definiert. Aber allgemein ist ein Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen oder mehrere andere Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen bzw. deren Namen abzuschließen (Einfirmen- bzw. Mehrfirmenvertreter). Er arbeitet in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Auf die Regelung dieser Rechtsverhältnisse ist das Arbeitsrecht nicht anwendbar. Wie bereits erwähnt, ist der Handelsvertreter als Selbstständiger zu betrachten. Er nimmt Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung vor. Nach Artikel 709 des georgischen Zivilgesetzbuches verpflichtet sich der Beauftragte durch die Annahme des Auftrags, eines oder mehrere Geschäfte im Namen und auf Kosten des Auftraggebers zu besorgen. Das Verhältnis zwischen einer ausländischen juristischen Person und einem Handelsvertreter kann auch durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt werden. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat 1986 eine Richtlinie zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und Unternehmer geschaffen. Diese Richtlinie kann auch als Basis für einen Vertrag dienen. Prokura (Generalhandelsvollmacht) Nach Artikel 10 Abs. 3 GZG wird der Inhaber der Generalhandelsvollmacht (Prokurist) in das Unternehmensregister eingetragen. Die Prokura ermächtigt zur Vertretung in allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis ausdrücklich erteilt wurde. Eine Beschränkung des Umfanges der Prokura ist Dritten gegenüber unwirksam. Dies gilt insbesondere für die Beschränkung, dass die Prokura nur für gewisse Geschäfte oder gewisse Arten von Geschäften oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten ausgeübt werden soll. Eine Beschränkung der Prokura auf den Betrieb einer oder mehrerer Zweigniederlassungen des Geschäftsinhabers ist Dritten gegenüber nur wirksam, wenn die Zweigniederlassungen unter verschiedenen Firmen betrieben werden. Eine Verschiedenheit 199 der Firmen im Sinne dieser Vorschrift wird auch dadurch begründet, dass für eine Zweigniederlassung der Firma ein Zusatz beigefügt wird, der als Firmenname der Zweigniederlassung zu betrachten ist. Mobilität der Unternehmer Der aufgeschlossenen Wirtschaftspolitik ist es zu verdanken, dass Unternehmern in Georgien umfassende Mobilität gewährt wird. Die Unternehmer, die in Georgien eine Gründung vornehmen möchten, sollten über einen Sitz in Georgien verfügen. Dies gilt auch für die Gründung einer Filiale (Niederlassung). Umwandlung einer Gesellschaft Das georgische Recht lässt die Umwandlung von Gesellschaften in drei Formen zu: den Rechtsformenwechsel, die Fusion sowie die Aufspaltung. Alle Umwandlungen sind registrierungspflichtige Vorgänge. Daher sind diese beim Unternehmensregister der Nationalen Registrierungsstelle anzuzeigen; alle Gläubiger des Unternehmers müssen aufgeführt werden. Diese müssen zudem auch über den Beginn der Umwandlung benachrichtigt werden, um eine alsbaldige Befriedigung zu gewährleisten. Ein Rechtsformwechsel kann von jeder Rechtsform in jede andere erfolgen. Grundlage dieser Umwandlung ist die dahingehende Entscheidung der Gesellschafter, deren Möglichkeit bereits im Gesellschafsvertrag verankert sein soll. Je nach bestehender Rechtsform verläuft das Verfahren des Formwechsels auf unterschiedliche Weise. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und umgekehrt, ist die Zustimmung von mindestens 75 Prozent der Gesellschafter bzw. Aktionäre erforderlich. Sämtliche sonstigen Formwechsel müssen einstimmig beschlossen werden. Diese Vorschrift bleibt außer Acht, wenn die Gesellschafter eine abweichende Regelung in der Gesellschaftssatzung vorgesehen haben. Fusionen können in zwei Kategorien aufgeteilt werden: in Zusammenschluss und Übernahme. Im Zuge eines Zusammenschlusses bilden mindestens zwei Gesellschaften eine neue Gesellschaft. In diesem Fall übernimmt die neue Gesellschaft die Rechte und die Pflichten der Vorgesellschaften. Bei einer Übernahme wird mindestens eine Gesellschaft von einer anderen übernommen. In diesem Fall entsteht keine neue Gesellschaft. Die übernehmende Gesellschaft gliedert die übernommenen Gesellschaften ein und nimmt fortan deren Rechte und Pflichten wahr. Fusionen von Gesellschaften mit einer GmbH, einer AG oder Kooperative erfordern die Zustimmung von 75 Prozent der bei der Versammlung anwesenden Gesellschafter. Alle sonstigen Formen der Fusion erfordern einen einstimmigen Beschluss. Von diesen verfahrensleistenden Voraussetzungen kann jedoch aufgrund einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung abgesehen werden. 200 Die Aufspaltung ist die dritte Form der Umwandlung. In diesem Fall wird eine Gesellschaft in zwei oder mehr Gesellschaften aufgespalten. Die so entstehenden Gesellschaften existieren unabhängig voneinander. Jedoch haften sie als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der aufgespalteten Gesellschaft. Die Rechtsnachfolge ist im Aufspaltungsbeschluss zu regulieren. Liquidation einer Gesellschaft Der erste Schritt zur Liquidation einer Gesellschaft ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss. Anschließend bestellen die Gesellschafter oder, falls entsprechend bevollmächtigt, der Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung den Insolvenzverwalter. Um den Liquidationsprozess zu beginnen, ist eine entsprechende Eintragung im Öffentlichen Register erforderlich. Zunächst benachrichtigt die Nationale Registerstelle die Georgische Steuerbehörde, die die Steuerverbindlichkeiten des Unternehmers feststellt. Der Insolvenzverwalter veräußert das Vermögen der Gesellschaft und hinterlegt die Einnahmen bei einem Gericht oder einem Notar. Die erhaltenen Mittel sind zur Befriedigung der Gläubigerforderungen zu verwenden. Wenn alle Gläubigerforderungen befriedigt sind, wird der verbleibende Betrag nach drei Monaten unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Hiernach wird die Gesellschaft aus dem Öffentlichen Register gelöscht und ist damit aufgelöst. Arbeitsrecht Einer der großen Vorzüge Georgiens ist wohl die Bevölkerungsstruktur. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung befinden sich im Alter zwischen 15 und 59 Jahren, und der Bildungsstandard ist gemeinhin recht hoch. Darüber hinaus ist für ausländische Investoren besonders interessant, dass es sich beim georgischen Arbeitsrecht um eines der liberalsten weltweit handelt. In Georgien ist für Ausländer keine Arbeitserlaubnis notwendig. Das Arbeitsrecht ist im georgischen Arbeitsgesetzbuch normiert. Es reguliert Verhältnisse, Rechte und Pflichten der Parteien, Arbeitsbedingungen, Beendigung des Arbeitsvertrages etc. Vorvertragliche Beziehungen Das georgische Arbeitsgesetz gewährt Arbeitgebern das Recht, jegliche Informationen über Bewerber einzuholen. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitnehmer, ihren Arbeitgebern alle Informationen über Umstände zu übermitteln, die eine Gefahr für Dritte darstellen oder Probleme während der Ausführung der Arbeitstätigkeit verursachen könnten. Ein Bewerber ist berechtigt, vollständige Informationen über den fraglichen Arbeitsplatz, die Arbeitszeiten, Bedingungen 201 usw. zu erhalten. Kein Anspruch besteht jedoch auf die Begründung der Nicht-/Auswahl eines Bewerbers. Probezeit Um die Fähigkeiten einer Person in Bezug auf die zu erbringende Tätigkeit festzustellen, kann durch Vereinbarung der Parteien für einen Probezeitraum von nicht länger als sechs Monaten ein Vertrag mit dem Kandidaten unterzeichnet werden. Der Arbeitsvertrag für einen Probezeitraum darf nur einmal geschlossen werden. Während der Probezeit dürfen die Parteien den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Solches Recht haben sie nur in dem Fall nicht, wenn im Arbeitsvertrag diese Bedingung anders geregelt ist. Der Vertrag darf nur schriftlich geschlossen werden, ansonsten gilt er als normaler Arbeitsvertrag. Eine Person, die einen Probezeitvertrag geschlossen hat, hat Anspruch auf Vergütung ihrer Arbeit. Wenn der Probezeit-Arbeitsvertrag beendet wird, ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers entsprechend der abgeleisteten Arbeitszeit zu vergüten. Arbeitnehmerschutz Das Arbeitsalter beginnt im Alter von 16 Jahren. Bei einer Beschäftigung einer jüngeren Person bedarf es der Genehmigung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Daneben darf das vorgesehene Arbeitsverhältnis die physische oder geistige Entwicklung der betreffenden Person nicht negativ beeinflussen oder deren Möglichkeiten zum Erhalt von Bildung einschränken. Personen unter 14 Jahren können ausschließlich in den Bereichen Sport, Kultur, Kunst und Werbung eingesetzt werden. Ferner verbietet das Gesetz die Nachtarbeit (von 22.00 bis 06.00 Uhr) von Schwangeren, eben erst Entbundenen, Stillenden oder Minderjährigen, ohne deren ausdrückliche Einwilligung. Es ist verboten, Personen unter 18 Jahren in Glücksspielgeschäften, Nachtklubs, in der Pornografie-Branche oder im Vertrieb/Transport von toxischen pharmazeutischen Substanzen zu beschäftigen. Ebenso dürfen Personen unter 18 Jahren und Schwangere nicht für gefährliche oder schwere Arbeiten eingesetzt werden. Das georgische Arbeitsrecht untersagt direkte oder indirekte Diskriminierung von Arbeitnehmern. Diskriminierung ist jegliche Behandlung bestimmter Personen, die darauf abzielt, eine feindselige, erniedrigende, entwürdigende oder beleidigende Umgebung zu schaffen oder aber die Bedingungen im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern zu verschlechtern. Die Unterscheidung von bestimmten Personen aufgrund der Bedeutung oder der Besonderheit ihrer Arbeit ist nicht als Diskriminierung zu betrachten. 202 Arbeitsbedingungen Das georgische Arbeitsgesetz setzt keinen Mindestlohn fest, daher können die Parteien beliebige Löhne und Gehälter vereinbaren. Die gewöhnliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden in der Woche. Außervertragliche Überstunden sind zu vergüten. Die Pausen zwischen den einzelnen Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden betragen, Abweichungen hiervon sind verboten. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, sichere Arbeitsplatzbedingungen zu schaffen und den Arbeitnehmer mit allen notwendigen Informationen zu versorgen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von allen Schäden freizuhalten. Überstunden Der Arbeitnehmer muss in folgenden Fällen Überstunden leisten: ›› ›› um eine Naturkatastrophe und/oder deren Folgen zu beseitigen – ohne Entlohnung; um einen Industrieunfall und/oder dessen Folgen zu beseitigen – gegen angemessene Entlohnung; Es ist verboten, eine schwangere Frau oder eine Frau, die kürzlich entbunden, hat oder eine behinderte Person ohne ihre Zustimmung für Überstunden zu beschäftigen. Überstunden bedeutet die Erbringung von Arbeit durch den Arbeitnehmer in einer Zeit, die für Volljährige 40 Stunden pro Woche, für Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahren 36 Stunden pro Woche und für Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren 24 Stunden pro Woche übersteigt. Das georgische Arbeitsgesetz setzt keine Höhe für die Überstunden fest. Das ist immer eine Frage der Vereinbarung. Gemäß dem Prinzip der Vertragsfreiheit und dem Artikel 17.5 des georgischen Arbeitsgesetzbuches dürfen die Parteien über einen Freizeitausgleich vereinbaren. Urlaub Das Arbeitsgesetz gewährt Arbeitnehmern einen Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Arbeitstagen pro Jahr. Zusätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlten Urlaub von 15 Arbeitstagen. Ein Arbeitnehmer hat erst nach elf Beschäftigungsmonaten Anspruch auf Urlaub. Schwangere und Mütter von Kleinkindern haben Anspruch auf Entbindungsurlaub und Mutterschutz bis zu 730 Tagen, davon 183 Tage bezahlt (200 Tage im Falle von Komplikationen während der Geburt oder der Geburt von Mehrlingen). Ein Arbeitnehmer, der ein Neugeborenes adoptiert, hat Anspruch auf 550 Tage Urlaub (davon jedoch nur 90 Tage bezahlt). Mutterschutz und Urlaub aufgrund einer Adoption werden vom Staat finanziell unterstützt. Die Parteien eines Arbeitsvertrages können zusätzliche Vergütungen vereinbaren. 203 Offiziell bezahlte Feiertage 1. und 2. Januar Neujahrstage 7. Januar Weihnachtstag 19. Januar Epiphanias – der Tag der Taufe Christi 3. März Muttertag 8. März Internationaler Frauentag 9. April der Tag, an dem das Gesetz der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Georgiens beschlossen wurde; der Tag der nationalen Einheit, der bürgerlichen Übereinstimmung und des gemeinsamen Gedenkens an jene, die für die nationale Integrität Georgiens starben Ostertage Karfreitag, Karsamstag, Osterfest, der Tag nach Ostern – der Tag des Betens für die Toten am Montag (veränderliche Daten) 9. Mai der Tag des Sieges über den Faschismus 12. Mai der Erinnerungstag an den Heiligen Apostel Andreas, den Gründer der Georgischen Apostolischen Kirche 26. Mai der Unabhängigkeitstag Georgiens 28. August Tag der Maria 14. Oktober Mtskhetoba 23. November Giorgoba Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann einvernehmlich oder auch einseitig erfolgen. Einvernehmliche Gründe der Beendigung können der Ablauf des befristeten Vertrages, der Tod einer Vertragspartei oder ein Auflösungsvertrag sein. Zudem kann eine wirksame einseitige Kündigung das Vertragsverhältnis beenden. Wenn der Arbeitnehmer den Vertrag kündigen möchte, muss er den Arbeitgeber einen Monat im Voraus benachrichtigen. Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, so muss er dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts oder zwei Monatgehälter zahlen. Zudem muss sich die Kündigung auf einen im Arbeitsgesetz genannten Grund stützen, wie etwa: ›› 204 wirtschaftliche Gründe, technologische oder organisatorische Änderungen, die zur Verringerung der Zahl der in der Produktion oder im Dienstleistungsbereich tätigen Arbeitnehmer führt; ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› Entlassung auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers; Entlassung durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; mangelnde berufliche Eignung des Arbeitnehmers für die besetzte Position aufgrund fehlender Qualifikation, professioneller Kenntnisse oder Erfahrungen; grober Verstoß gegen die Verpflichtungen, die der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag eingegangen ist oder die durch interne Normativakte des Arbeitgebers bzw. Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind; Verstoß des Arbeitnehmers gegen die Arbeitsdisziplin oder Begehung fahrlässiger Handlungen unter Verstoß gegen die Bedingungen des Arbeitsvertrages, der internen Normativakte des Arbeitgebers oder der Betriebsvereinbarung innerhalb eines Jahres nach der vorherigen Verwarnung oder Anwendung von Disziplinarmaßnahmen; falls der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, lang andauernde Arbeitsunfähigkeit von über 40 Kalendertagen hintereinander oder von über 60 Kalendertagen insgesamt innerhalb von sechs Monaten. Der Arbeitnehmer hat dabei gemäß Gesetzbuch Anspruch auf bezahlten und unbezahlten Urlaub; sonstige objektive Umstände, die eine Entlassung rechtfertigen. Immobilien und Grundstückerwerb Das georgische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass Sachen entweder beweglich oder unbeweglich sein können. Im georgischen Zivilgesetzbuch gibt es nur eine Definition von unbeweglichen Sachen, dazu gehören Land mit seinen Rohstoffen, Pflanzen, die auf diesem Land wachsen, auch Gebäude und andere Strukturen, die fest mit dem Land verbunden sind, sodass sie nicht ohne Zerstörung des Zwecks der Sache getrennt werden können . Eine Immobilie kann einer natürlichen oder juristischen Person oder dem Staat gehören. Ein Eigentumsrecht an Grundstücken ist anerkannt und im Rahmen georgischer Gesetzgebung garantiert. Um das Eigentum an einem Grundstück zu beweisen, benötigt der Eigentümer einen Auszug aus der nationalen Agentur für Eintragung auf Immobilien. Gegenüber Dritten gilt die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge in der nationalen Agentur des öffentlichen Registers von Georgien. Vor einiger Zeit war das Land vor allem im Besitz des Staates. Heute ist ein wesentlicher Teil des Landes bereits in Privatbesitz vermittelt. Wegen der wesentlichen Funktionen ist unbewegliches Vermögen stark mit dem Land seiner Belegenheit verbunden. Die Regelungen in Bezug auf Immobilien werden häufig von den Ländern selbst entschieden. Die gleiche Idee wird in den Völkerrechtsregeln Georgiens erklärt. Artikel 10 dieser Regeln setzt die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Georgien für Streitigkeiten über das Land in Georgien voraus. Die georgische Gesetzgebung unterscheidet Grundstücke nach ihrem Zweck. Grundstücke werden in landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Flächen unterteilt. Damit ein Grund- 205 stück als landwirtschaftliches Grundstück gilt, muss es als solches in der Nationalen Agentur für die Eintragung registriert werden. Außerdem muss es für Pflanzenanbau oder für Viehzucht verwendet werden. Seit Juni 2013 ist das Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen beschränkt. Nur georgische natürliche oder juristische Personen dürfen landwirtschaftliche Flächen in Georgien kaufen oder erben. Die Verfassung von Georgien legt fest, dass das allgemeine Recht der Eigentumsverhältnisse, des Erwerbs oder der Veräußerung von Eigentum und das Recht auf Vererbung der Eigentümerschaft anerkannt sind und nicht aufgehoben werden können. Das bedeutet, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, zu einem Eigentümer von Grundstücken zu werden, von denen eine die Privatisierung und der Kauf von Immobilien sein kann. Verfahren und Vorschriften sind im Gesetz über staatliches Eigentum vorgeschrieben, das drei Formen der Privatisierung von Immobilien vorsieht: ›› ›› ›› Auktion direkter Verkauf direkter Verkauf auf der Basis vorläufiger Auswahlverfahren Ausländerrecht Seit 2011 kann die Visumspflicht für eine Einreise und einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen in Georgien entfallen. Diese aufenthaltsrechtliche Erleichterung gilt neben Antigua und Barbuda auch für: Argentinien, Australien, Barbados, Belize, Bosnien und Herzegowina, Brunei Darussalam, die Bundesrepublik Deutschland, den Commonwealth der Bahamas, die Kronbesitzungen des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (Jersey, Guernsey, Insel Man), die Dominikanische Republik, die Föderative Republik Brasilien, die Französische Republik, die Fürstentümer Andorra, Liechtenstein und Monaco, das Großherzogtum Luxemburg, die Hellenische Republik, Irland, die Italienische Republik, Japan, Kanada, die Kirgisische Republik, die Königreiche Bahrain, Belgien, Dänemark mit Färöer (FO) und Grönland (GL), Dänemark, die Niederlande, Norwegen, Saudi-Arabien, Schweden, Spanien, Thailand, die Libanesische Republik, Malaysia, Montenegro, Neuseeland, die Rebubliken Portugal, Österreich, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Botsuana, Bulgarien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Honduras, Island, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mauritius, Moldau, Polen, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, Slowenien, Südafrika, Tadschikistan, Türkei, Usbekistan, Zypern sowie für Rumänien, die Russische Föderation, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Slowakische Republik, St. Vincent und die Grenadinen, die Staaten Israel, Katar, Kuwait, Vatikanstadt, das Sultanat Oman, die Territorien der Französischen Republik (Französisch-Polynesien, Neukaledonien), die Territorien des Königreichs der Niederlande (Aruba, die Niederländischen Antillen), die Tschechische Republik, Turkmenistan, die Ukraine, Ungarn, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Mexikanischen Staaten, die Vereinigte Staaten von Amerika, 206 das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (Bermuda, Kaimaninseln, Britische Jungferninseln, Falklandinseln, Turks- und Caicosinseln, Gibraltar ). Ansonsten gibt es gemäß der georgischen Gesetzgebung drei Möglichkeiten, nach Georgien einzureisen und sich dort aufzuhalten. Hierbei handelt es sich um: Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Sondergenehmigung (für Staatsangehörige bestimmter Staaten). Visum Ein Visum wird vom georgischen Konsulat im jeweiligen Heimatland (oder der Zivilregistrierung, falls sich der Ausländer bereits in Georgien aufhält) ausgestellt. Es berechtigt eine Person zur Einreise nach Georgien und zum Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum. Es gibt vier Arten von Visa: das gewöhnliche Visum, das Geschäftsvisum, das Diplomatenvisum und das Studentenvisum. Diplomatische Visa werden für Regierungsmitglieder, Mitglieder des Diplomatischen Korps (und deren Familien) usw. erteilt. Geschäftsvisa werden an Personen erteilt, die internationale Organisationen in Georgien vertreten oder die zu offiziellen Besuchen einreisen. Ein gewöhnliches Visum erhalten Personen, die Georgien zu geschäftlichen, unternehmerischen, touristischen oder arbeitsbedingten Zwecken besuchen. Ein Studentenvisum wird einer Person ausgestellt, die eine Einladung einer akkreditierten Bildungseinrichtung besitzt. Aufenthaltsgenehmigung Eine Aufenthaltsgenehmigung kann vorübergehend oder permanent erteilt werden. Eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung kann für bis zu sechs Jahre an Personen erteilt werden, die: ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› in Georgien arbeiten; in Georgien studieren oder medizinisch behandelt werden; von der Regierung im nationalen Interesse als hochqualifizierte Fachkraft oder als Experte eingeladen werden; Vormund eines georgischen Staatsangehörigen sind; einen georgischen Staatsangehörigen als Vormund haben; einen georgischen Elternteil, Ehegatten, georgische Geschwister oder Großeltern haben; Opfer von Menschenschmuggel sind. Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung kann an einen Antragenden erteilt werden, der: »» die letzten sechs Jahre in Georgien gelebt hat (ausgenommen Studien- und Behandlungszeiträume); 207 ›› »» Enkel, Kind, Elternteil, Geschwister oder Ehegatte eines georgischen Staatsangehörigen ist; Wissenschaftler, Künstler, Sportler ist und deren Aufenthalt in Georgien von nationalem Interesse ist; »» die georgische Staatsangehörigkeit verloren hat. Steuerrecht Schutz der Steuerzahlerrechte Eines der wichtigsten Elemente des Steuerrechts ist der Schutz der Steuerzahlerrechte. Entsprechende Vorschriften waren bereits im georgischen Steuergesetzbuch enthalten. Das neue Gesetzbuch fügte einige weitere hinzu. Darüber hinaus kennt das georgische Steuerrecht, wie die westlichen Rechtskreise, die elementaren Grundsätze des Informationszugangs, der Vertraulichkeit im Umgang mit den Daten und der Steuerrückerstattung. Alle natürlichen und juristischen Steuersubjekte sind berechtigt, die über sie erfassten Daten einzusehen und steuerrechtliche Auskünfte einzuholen. Zudem dürfen sie darauf vertrauen, dass alle Daten – ausschließlich der in öffentlichen Registern geführten (Rechtsform, Identifikationsnummer, Adresse etc.) – geheim gehalten werden. Auch werden zu viel geleistete Steuern oder Bußgelder zurückerstattet oder für die Zukunft verrechnet. Ferner wird dem Steuerzahler gewährt, seine Interessen direkt oder über einen Vertreter (Steueragenten) zu wahren. Eine im Zuge der Revision des Steuergesetzes eingeführte Besonderheit des georgischen Steuersystems ist der Steuer-Ombudsmann, der in Koordination mit dem Parlamentsvorsitzenden vom georgischen Premierminister zur Überwachung des Schutzes der Steuerzahlerrechte ernannt wird. Der Ombudsmann prüft von Steuerzahlern eingereichte Beschwerden und verfasst einen jährlichen Bericht sowie Empfehlungen an die Steuerbehörden, wie der entsprechende Verstoß zu kompensieren ist. Weiterhin hat der Steuerzahler das Recht, Beschlüsse von Steuerbehörden anzufechten, Beschlüsse zu Steuerermittlungen zu erhalten, die Befreiung von Steuerbußgeldern zu beantragen und unrechtmäßige Anweisungen der Steuerbehörden nicht zu befolgen. Die Anfechtung eines Beschlusses der Steuerbehörde beim Finanzministerium oder bei Gericht ist innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Bescheidung zulässig. Nach Einspruch beim Finanzministerium erfolgt die Prüfung der gerügten Verletzung entweder durch die Steuerbehörde oder den Schlichtungsrat. Kommt es nicht zu einer Abhilfe der Beschwerde, so steht weiterhin der Gerichtsweg offen. 208 Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Investitionsmaßnahmen zu fördern, hat Georgien mit Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie mit bereits weiteren 33 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen: Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Katar, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Rumänien, Singapur, Spanien, Tschechien, Türkei, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zudem wurden im Jahr 2011 Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden Staaten in die Wege geleitet: Albanien, Argentinien, Brasilien, Irak, Island, Jordanien, Liechtenstein, Marschallinseln, Mexiko, Montenegro, Oman, Panama, San Marino, Südkorea, Syrien, Vietnam und Weißrussland. Steuern Gemäß dem Steuergesetzbuch gibt es nur sechs Arten von Steuern in Georgien. Davon sind fünf nationale Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Einfuhrsteuer) und lediglich die Vermögensteuer ist eine örtliche Steuer im Sinne einer Kommunalsteuer. Einkommensteuer Einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen. Hierbei ist unbeschränkt und damit mit dem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, wer einen Wohnsitz in Georgien hat. Die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Steuer trifft jedoch auch nichtansässige, beschränkt steuerpflichtige Personen. Dann liegt der Besteuerung, dank der Doppelbesteuerungsabkommen, jedoch nur das in Georgien erzielte Einkommen zugrunde. Als Einkommen im Sinne des georgischen Steuerrechts gelten Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis (Lohn/Gehalt sowie geldwerte Vorteile), wirtschaftlicher Betätigung (insbesondere Dividenden) und andere Einnahmen, worunter z. B. vorteilhafter Warenerwerb oder auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften fallen können. Verlustrückträge sind ausgeschlossen, während Verlustvorträge in Abhängigkeit vom Engagement des Steuerzahlers als Unternehmer in künftige Steuerjahre möglich sind. Die Besteuerung erfolgt für das Kalenderjahr und beträgt derzeit 20 Prozent. Zinsen und Dividenden werden mit 5 Prozent besteuert. 209 Körperschaftsteuer (Gewinnsteuer) Ebenso wie für die Festsetzung der Einkommensteuer wird der Körperschaftsteuer das Kalenderjahr zugrunde gelegt. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, mit Hinblick auf die Doppelbesteuerungsabkommen, diejenigen ausländischen Unternehmen, die in Georgien eine Betriebsstätte unterhalten oder sonstige Einkünfte generieren. Unternehmen und Einzelunternehmer sind verpflichtet die Körperschaftsteuer vierteljährlich abzuführen und zwar in Höhe von jeweils 25 Prozent des gesamten Körperschaftsteuerbetrages, der auf den Einkünften des letzten Steuerjahres basiert. Die Zahlungen müssen bis spätestens 15. Mai, 15. Juli, 15. September und 15. Dezember angewiesen werden. Unternehmen, die im Vorjahr keinen steuerbaren Gewinn erzielt haben, unterliegen dieser Vorzahlungspflicht nicht. Die Körperschaftsteuer wird anhand von IFRS und einigen steuerrechtlichen Modifizierungen festgesetzt. Als Körperschaftsteuersubjekte werden alle Unternehmen behandelt, die nicht als Kleinst- oder Kleinunternehmen (Micro Business, Small Business) zu klassifizieren sind. Denn diese können vereinfachten Buchhaltungsregeln und Steuervorteilen (Besteuerung nur nach Einkommensteuergesetzen) unterliegen. Die Einordnung als solche orientiert sich an Kriterien wie Arbeitnehmerbeschäftigung und jährlichem Einkommen. Darüber hinaus können bestimmte Einkünfte von Körperschaften von der Besteuerung ausgenommen sein, z. B: ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› 210 Einkünfte von internationalen Organisationen, aus dem Staatshaushalt finanzierten juristischen Personen und Wohltätigkeitsorganisationen, die nicht aus gewerblicher Tätigkeit stammen; Mitgliedsbeiträge, Spenden, Stipendien, die von gemeinnützigen Organisationen erhalten wurden; Einkünfte aus dem Verkauf von Anleihen des georgischen Staates oder der georgischen Nationalbank sowie Zinsen aus Einlagen bei der Nationalbank; vor 2014 aus landwirtschaftlicher Tätigkeit erzielte und wiederinvestierte Einkünfte; Einkünfte aus der Haftung einer georgischen Versicherung; bestimmte Einkünfte im Bereich der IT-Technik; verschiedene Einkünfte, die im Zusammenhang mit der Förderung der medizinischen Versorgung und Modernisierung oder der Förderung des Tourismus stehen; verschiedene Einkünfte von internationalen Finanzunternehmen, Sonderhandelsunternehmen und Unternehmen in Freien Industriezonen (International Financial Companies, Special Trade Companies and Free Industrial Zone Companies). Auch im Rahmen der Körperschaftsteuer ist der Verlustvortrag möglich, nicht aber der Verlustnachtrag. Zudem kennt das georgische Steuerrecht zahlreiche Abzugstatbestände. Grundsätzlich ist hiernach abzugsfähig, was aufgebracht wird, um das besteuerte Aufkommen zu generieren, wie z. B. die Herstellungskosten der Verkaufsgüter, Betriebsstoffe oder Löhne und Gehälter. Nicht abziehbare Ausgaben des Unternehmens sind generell solche, die nicht der Förderung des eigentlichen Unternehmens und nicht der Förderung des eigentlichen Unternehmenszwecks dienen, so wie beispielsweise die Körperschaftsteuer an sich, Straf- und Bußgelder, aber auch Ausgaben, die für die Inanspruchnahme eines Micro-Business anfallen. Ferner ist auch das Instrument der Abschreibung, je nach Abschreibungsgegenstand oder -gruppe anhand unterschiedlicher Methoden, anwendbar. Dividenden unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 5 Prozent, allerdings nur, insofern sie an Privatpersonen, Non-Profit-Organisationen oder ausländische Unternehmen ausgeschüttet werden. Ansonsten sind sie steuerfrei. Die Zinsertragsteuer liegt grundsätzlich bei 5 Prozent Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Hinzurechnung der Zinsen zum steuerbaren Einkommen jedoch. Umsatzsteuer Die georgische Umsatzsteuer liegt bei 18 Prozent und ist monatlich abzuführen. Sie fällt bei jeglicher Erbringung von Leistung oder Lieferung von Ware in Georgien sowie dem Warenimport und -export nach und aus Georgien an. Bei lediglich vorübergehenden Importen liegt der Steuersatz bei 0,54 Prozent pro angefangenem Monat, gesamt jedoch nicht über 18 Prozent. Eine Berechtigung zum Abzug der Umsatzsteuer hat nur, wer als Umsatzsteuerzahler registriert ist oder zu einer Registrierung verpflichtet wäre. Die Registrierungspflicht besteht für Geschäftstätige, die innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von zwölf Monaten Geschäftsvorfälle in einem Gesamtumfang von 100.000 GEL zu verzeichnen haben, es sei denn, dass deren Tätigkeit allein auf eine Freihandelszone beschränkt ist. Ebenso obligatorisch und innerhalb von zwei Tagen hat sich beispielsweise zu registrieren, wer binnen eines Tages ein oder mehrere Güter im Gesamtwert von über 100.000 GEL ausführt. Darüber hinaus kann eine freiwillige Registrierung eines jeden Steuerzahlers erfolgen. Die Registrierung erfolgt unkompliziert und gewöhnlich innerhalb eines Tages. Eine Abmeldung aus dem Register ist infolge Liquidierung oder auf Antrag möglich. Gemäß dem georgischen Steuergesetzbuch gibt es zwei Arten von Steuerbefreiung: die mit und die ohne Recht auf Vorsteuerabzug. Bei folgenden Geschäftsvorfällen besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug: ›› ›› Ausfuhr/Lieferung von operablen und strategischen Finanzdienstleistungen; Einfuhr/Lieferung von Waren und Diensten, die unter den Regelungsgehalt des georgischen Gesetzes über Öl und Gas fallen; 211 ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› (vorüberhegender) Import von Waren, die dem persönlichen Gebrauch ausländischer, in der Ölbranche tätiger Arbeiter dienen sollen; Lieferung von landwirtschaftlichen Ursprungsprodukten (z. B. Samen und Saatgut) durch landwirtschaftlich Tätige; Lieferung bildungsbezogener oder medizinischer Leistungen; Lieferungen an Grundstücke; bestimmte mengenbegrenzte Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol durch Privatpersonen (ausgenommen die Einfuhr aus einer Freihandelszone); bestimmte mengen- und wertbegrenzte Einfuhr von Waren in Abhängigkeit der Dauer der Abwesenheit von Georgien (ausgenommen die Einfuhr aus einer Freihandelszone); Transfer von Anteilen an einer Partnerschaft, ausgenommen im Gegenzug für die Anteile wird individuelles Vermögen erworben; Vermögensübertragung der Partnerschaft an ihre ausschließlich natürlichen Teilhaber, soweit seit Gründung keine Umwandlung vollzogen wurde; Lieferung/Import bestimmter Medikamente, Personenkraftfahrzeuge, Publikationen und Massenmedien sowie Babyprodukten; Lotterie- und Glücksspieldienstleistungen; zeitweilige Einfuhr von vollständig umsatzsteuerfreien Waren etc. Beim folgenden Auszug aus Geschäftsvorfällen besteht jeweils ein Recht auf Vorsteuerabzug: ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› Warenexport; Lieferung von Waren an ausländische diplomatische Vertretungen; Leistungen im Bereich Export/Re-Export von Waren und Transitbeförderungen; Lieferung von Gas an Wärmekraftwerke; grenzüberschreitende Beförderung von Waren und Passagieren; Übertragung von Vermögen im Zuge von Umwandlungen; Einbringung von Vermögen ins Stammkapital; Lieferung von Gold an die georgische Nationalbank; Tourismusleistungen; Leistungen für Schiffe, die Waren nach Georgien importieren. Verbrauchsteuern In Georgien werden Verbrauchsteuern erhoben auf alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren, Fahrzeuge und Mineralstoffe wie Öl und Gas. Die Festsetzung richtet sich nach der Größe der erstandenen Menge, wobei der Steuersatz je nach Verbrauchsgut unterschiedlich ist. Zudem müssen Alkoholika (ab 1,15 Promille) und Tabakwaren mit einem entsprechenden Steuersiegel versehen werden. 212 Während die Verbrauchsteuer für importierte Waren direkt bei der Einfuhr entrichtet wird, bedarf es im Übrigen derzeit einer monatlichen Anzeige. Verbrauchsteuern sind zu entrichten im Falle: ›› ›› ›› ›› ›› der Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in Georgien; des Imports oder Exports von verbrauchsteuerpflichtigen Waren nach oder aus Georgien; der Herstellung nicht verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus verbrauchsteuerpflichtigen Waren; der Versorgung mit Flüssiggas und/oder Erdgas für Fahrzeuge; im Falle der Erbringung von Mobilfunkleistungen. Eine Befreiung von Verbrauchsteuern mit Recht auf Vorsteuerabzug besteht beim Export von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (ausgenommen Eisen und nicht Eisenschrott) und der Lieferung von georgischen Waren zum Verkauf in Duty-Free-Zonen. Bei folgenden Geschäftsvorfällen besteht jedoch eine Steuerbefreiung ohne Recht auf Vorsteuerabzug: ›› ›› ›› ›› ›› ›› ›› Alkoholika, die von natürlichen Personen für den Eigenbedarf hergestellt werden; Import von 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 50 Zigarillos, 250 Gramm sonstige Tabakwaren oder eine Kombination aller erwähnten Erzeugnisse bis zur einer Gesamtmenge von 250 Gramm durch natürliche Personen innerhalb eines Kalendertages per Luftfahrzeug oder innerhalb von 30 Tagen durch andere Beförderungsarten sowie Import von vier Litern Alkoholika; Treibstoff im Treibstofftank des Fahrzeugs, mit dem eine Person auf dem Landweg nach Georgien einreist; Import und/oder Lieferung von Flugbenzin, Schmierstoffen oder anderen Hilfsprodukten für internationale Flüge oder internationale Seereisen; Import von Waren, für den Privatgebrauch diplomatischer Vertretungen und deren Zugehörigen im weiteren Sinne; Fahrzeuge mit der Kennziffer Nr. 8703 gemäß Klassifikation von Waren gemäß Außenwirtschaftswarennomenklatur; Verbrauchsgüter, die binnen drei Jahren nach Export unverändert nach Georgien reimportiert werden. Importsteuer Die Importsteuer ist von Personen zu entrichten, die Waren in das Wirtschaftsgebiet Georgien einführen. Sie fällt entweder in Bezug auf den Wert oder das Volumen der Ware an. Der Steuersatz der Importsteuer orientiert sich an der Art der einzuführenden Ware. 213 Hier können drei Hauptgruppen unterschieden werden: ›› ›› ›› 1. Gruppe: Nahrungsmittel, Mineralwasser, Säfte, Holz, Beton, Stein, Kleidung und Juwelierwaren besteuert mit 12 Prozent, 2. Gruppe: Privateigentum, Kabel, Schweinefleisch, Käse und weitere bestimmte Arten von Nahrungsmitteln mit 5 Prozent, 3. Gruppe: u. a. Alkoholika und Fahrzeuge besteuert mit variablen Steuersätzen. Zahlreiche Güter unterliegen einer Steuerbefreiung. Hierunter fallen insbesondere humanitäre Hilfsgüter und Güter zur Beseitigung von Naturkatastrophen. Ebenso Waren, die dem internationalen Personenverkehr dienen, Baby- und Diabetikernahrung und Waren aus einer Sonderwirtschaftszone. Vermögensteuer Auch dieser Steuer liegt der Kalender zugrunde. Die lokale Vermögensteuer darf einen Höchstsatz von einem Prozent nicht überschreiten. Die Erhebung der Steuer unterscheidet sich für Privatpersonen und Unternehmen. Bei inländischen Privatpersonen ist der Anknüpfungspunkt der Besteuerung die Rechtsposition des Eigentums. Besteuerbare Objekte sind jedwede Immobilien und Grundstücke, inklusive deren Bebauung (gleich welchen Fortschritts), Yachten und Motorboote, Flugzeuge und Helikopter sowie von Ausländern/ausländischen Unternehmern geleaste Objekte. Ausländer, die sich in Georgien wirtschaftlich engagieren, müssen hingegen die Vermögensteuer auf alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände entrichten. Sowohl inländische als auch ausländische Privatpersonen können aber von Steuerbefreiungstatbeständen profitieren. Die Besteuerung der in- und ausländischen Unternehmer erfolgt anhand der Bilanz auf deren Sachanlagen, nicht installierte Maschinen, Anlagen im Bau, Anlagevermögen sowie angemietete Vermögensgegenstände. 214 Recht (Überstunden) Sachverhalt: Zwischen den beiden Parteien lag ein Arbeitsvertrag vor. Der Vertrag enthielt jedoch keine ausführlichen Bestimmungen zu Überstunden. Der Arbeitnehmer arbeitete mehr als 40 Stunden pro Woche und wurde am Ende des Jahres vom Arbeitgeber für die geleisteten Überstunden per Überweisung entlohnt. Die Bezahlung entsprach der erbrachten Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer war trotz der Bezahlung jedoch unzufrieden und bevorzugte einen Freizeitausgleich. Dies wurde ihm vom Arbeitgeber jedoch nicht gewährt. Der Arbeitnehmer ging nun aufgrund des Artikels 17.5 des georgischen Arbeitsgesetzbuches, der die Bedingung über den Freizeitausgleich regelt, davon aus, dass er eine Wahlmöglichkeit hat. Er entschied sich deshalb, drei Tage von der Arbeit fernzubleiben. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag aufgrund der Nichterbringung der vereinbarten Leistung durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt. Was kann man jetzt tun? Nach georgischer Gesetzgebung ist es möglich, einen Freizeitausgleich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung räumt den Parteien gleichzeitig einen vertraglichen Anspruch ein. Ist dieses Recht dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag nicht eingeräumt, obliegt es ihm auch nicht, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers davon Gebrauch zu machen. Artikel 17.5 des georgischen Arbeitsgesetzbuches nennt lediglich eine Vereinbarungsmöglichkeit der Parteien und stellt keinen Anspruch dar. Ist diese Möglichkeit von den Parteien erwünscht, sollte sie also in den wesentlichen Bedingungen des Vertrages schriftlich festgehalten werden. Liegt nämlich keine Vereinbarung vor, hat der Arbeitnehmer, wie anhand des Beispiels zu sehen ist, kein Recht, vom Arbeitstag fernzubleiben. 215 Recht (Auslegung von Verträgen) Sachverhalt: Zwischen den Parteien lag ein Mietverhältnis vor. Der Mietvertrag berechtigte den Mieter zur Nutzung der gesamten Immobilie. Diese bestand aus zwei Gebäuden, einer Garage, einem Hof und einem Schwimmbad. Der Mietvertrag war in deutscher Sprache verfasst worden. Ein Artikel des Vertrages enthielt die Formulierung „die Gebäude“. Gegenstand des Vertrages war also die Vermietung des Hofs, der Garage, des Schwimmbads und der Gebäude durch den Vermieter an den Mieter gegen Zahlung der entsprechenden Miete. Ein Jahr nach Abschluss des Vertrages zog der Vermieter in ein Gebäude auf dem vermieteten Grundstück, das der Mieter jedoch nicht nutzte. Der Mieter wollte ihm dies nicht gewähren, da er davon ausging, dass er gemäß der Vereinbarung Besitzer ist. Der Vermieter verließ das Gebäude nicht, deshalb reichte der Mieter beim Gericht eine Klage ein. In Georgien müssen alle Unterlagen, die bei Gericht eingereicht werden, in georgischer Sprache verfasst sein. Der Kläger übersetzte daher den Vertrag für das Gericht. Dies war jedoch nicht zulässig, da Übersetzungen einer notariellen Beglaubigung bedürfen. Das heißt also, dass der Kläger die Übersetzung für das Gericht ebenso wenig wie die Kanzlei anfertigen darf. Der nun herangezogene Übersetzer hat bei der Übersetzung des Vertragstextes einen Fehler gemacht. Statt „die Gebäude“ im Plural hat er das Wort Gebäude im Singular übersetzt. Der Richter sollte seine Entscheidung auf der Grundlage der übersetzten Unterlagen treffen. Diese fehlerhafte Übersetzung beeinträchtigte das Verfahren für den Mieter maßgeblich negativ. Das Gericht entschied nur nach der Auslegung des Vertrages, obwohl der Mieter bei der Sitzung daran festhielt, dass er zwei Gebäude nutzen konnte bzw. durfte. Er konnte in diesem Fall jedoch sein Nutzungsrecht nicht beweisen und hat das Verfahren verloren. Was kann man jetzt tun? „Wenn einzelnen Äußerungen im Vertrag verschiedene Deutungen beigelegt werden können, dann wird derjenigen Deutung der Vorzug gegeben, die einer solchen Äußerung am Wohnort der vertragsschließenden Parteien gewöhnlich beigelegt wird.“ Artikel 337 des georgischen Zivilgesetzbuches beeinträchtigte somit den Ausgang des Verfahrens maßgeblich, da der fehlerhaften Übersetzung im obigen Beispiel Glauben geschenkt wurde. In den wesentlichen Bedingungen soll der Gegenstand des Vertrages eindeutig festgelegt und gegebenenfalls durch 216 Definitionen oder Erklärungen von wichtigen Begrifflichkeiten ergänzt werden. Definitionen sind insbesondere für im Vertragsverhältnis entscheidende Begrifflichkeiten empfehlenswert. Im obigen Beispiel hätte der Mieter den Prozess vermutlich gewonnen, wenn der Mietvertrag eine ausdrückliche Erklärung, auf welche Bestandteile des Grundstücks er sich bezieht, enthalten hätte. Derartige Definitionen spielen auch in Verträgen, die in zwei Sprachen abgeschlossen werden, eine große Rolle. Es ist für die Parteien empfehlenswert, dass der Vertrag eine Regelung dazu enthält, welche Sprache Anwendungsvorrang genießen soll. Solchen Problemen kann also schon bei Vertragsschluss vorgebeugt werden. Recht (Darlehen – mündliche Vereinbarungen) Sachverhalt: Zwei Personen arbeiteten seit längerer Zeit auf beruflicher Ebene zusammen. Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit entschlossen sie sich dazu, eine neue Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit zu gründen. Als Gesellschaftsform wählten sie die GmbH. Eine der beiden Personen wollte jedoch kein Eigentümer der GmbH werden, daher hat dessen Geschäftspartner die Firma nur auf seinen eigenen Namen registriert. Es wurde zwischen den beiden Personen eine Finanzierungsvereinbarung getroffen, da der Gründer der GmbH die Finanzierung alleine nicht stemmen konnte. Das Geld wurde vom Darlehensgeber nicht als Stammkapital eingelegt. Dem Gründer wurden von seinem Geschäftspartner vielmehr 50 000 USD in bar zur Verfügung gestellt. Der Besitzer der Anteile der GmbH sollte das Geld für die neue GmbH nutzen, was er allerdings nicht tat. Sechs Monate nach der Übergabe des Geldes forderte der Darlehensgeber den Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Geldes auf. Der Darlehensnehmer kam der Aufforderung jedoch nicht nach und bestritt, jemals Geld erhalten zu haben. Der Darlehensgeber zog vor Gericht und hat das Verfahren verloren. Aus der Urteilsbegründung ging hervor, dass der maßgebliche Grund für die Entscheidung das Fehlen eines Nachweises war. Was kann man jetzt tun? Es besteht keine Verpflichtung durch die georgische Gesetzgebung – jedoch ist es aus beweistechnischen Gründen sehr sinnvoll –, einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen. Artikel 624 des georgischen Zivilgesetzbuches besagt, dass sofern ein Darlehensvertrag mündlich geschlossen wurde, die Wirksamkeit des Vertrages nicht alleinig durch Zeugenerklärung bewiesen werden kann. Hinzukommen müsste ein Kontoauszug, auf dem die Zahlung verbucht ist. Erfor- 217 derlich ist also sowohl die Aussage eines Zeugen als auch das Vorliegen eines Kontoauszuges mit der verbuchten Überweisung an den Darlehensnehmer. Eine Überweisung ist in so einem Fall generell zu empfehlen, da selbst wenn das Darlehen nicht bewiesen werden kann, ein Rückzahlungsanspruch über das Institut der ungerechtfertigten Bereicherung geltend gemacht werden könnte. Recht (Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils) Sachverhalt: In einem Fall wollte ein Kaufmann ein deutsches Vorbehaltsurteil in Georgien anerkennen und vollstrecken lassen. Das georgische Gesetz über das internationale Privatrecht verlangt, dass man beim Obergericht Georgiens eine Bestätigung vorlegt, die beweist, dass die Entscheidung bzw. das Urteil in Kraft getreten ist. Das Vorbehaltsurteil ist keine endgültige Entscheidung in Deutschland. Es ist vorläufig und unter Umständen nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Im Nachverfahren könnte das Vorbehaltsurteil aufgehoben werden und ein neues Schlussurteil ergehen. Wird das Vorbehaltsurteil jedoch aufrechterhalten, dann entfällt mit dem Schlussurteil auch der Vorbehalt. Zweck des Vorbehaltsurteils ist der Versuch, das Verfahren zu beschleunigen und eine Prozessverschleppung zu vermeiden. In Georgien existiert keine solche Urteilsform. Das Obergericht Georgiens lehnte daher eine Anerkennung des Vorbehaltsurteils ab, da es mit georgischer Gesetzgebung und Sitte unvereinbar sei. Es ist allerdings sehr wohl möglich, ein sogenanntes Versicherungsurteil in der ersten Instanz zu erwirken und dadurch das Vermögen des Beklagten mit einem Verfügungsverbot zu versehen. Da die Klage im Ausland eingereicht wurde, spielt die erste Instanz eigentlich keine Rolle. Was kann man jetzt tun? Wie kann man das Urteil trotzdem vollstrecken? Es liegt eine planungswidrige Regelungslücke vor, sodass auf eine Analogie zurückgegriffen werden muss. Ein ausländisches Urteil soll in der ersten Gerichtsinstanz teilweise vollstreckt und das Vermögen des Schuldners mit einem Verfügungsverbot versehen werden. Die Anerkennung und vollständige Vollstreckung des Urteils kann dann erfolgen, wenn das Urteil im Ausland endgültig ist. Dann wird man in der Lage sein, das für das Verfahren wichtige Dokument beim Obergericht vorzulegen, das belegt, dass das Urteil endgültig in Kraft getreten ist und im Ausland noch nicht vollstreckt wurde. 218