Zusammensetzung - Studierendenwerk Mannheim
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Zusammensetzung - Studierendenwerk Mannheim
ORGANE UND IHRE MITGLIEDER Gemäß § 4 des StWG hat das Studierendenwerk Mannheim als Anstalt des öffentlichen Rechts drei Organe: ■ die Vertretungsversammlung, ■ den Verwaltungsrat und ■ die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer Das Studierendenwerk unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Alle Hochschulen in der Vertretungsversammlung (§ 8 StWG) Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung des Studierendenwerks und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. In der Vertretungsversammlung sind alle dem Studierendenwerk Mannheim zugeordneten Hochschulen durch die Hochschulleitungen und Studierenden vertreten. 10 Die Vertretungsversammlung trat im Berichtsjahr zu einer Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wurden für den Verwaltungsrat ■ drei Vertreter der Leitungen von Hochschulen, ■ drei Studierende der zugehörigen Hochschulen mit Stellvertreter/in, ■ drei externe Sachverständige und ■ ein weiteres Mitglied mit beratender Stimme gewählt. Zudem wurde die wirtschaftliche Lage erläutert und über laufende Projekte des Studierendenwerks informiert. Mit einer Änderung des StWG zum April 2014 hat der Gesetzgeber ferner die Umbenennung der Studentenwerke in BadenWürttemberg in Studierendenwerk beschlossen. Damit diese Umbenennung in einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts rechtlich gültig werden kann, muss die Satzung des Studentenwerks geändert werden. Eine entsprechende Änderung wurde ebenfalls in der Vertretungsversammlung beraten und beschlossen. Beratungs- und Kontrollorgan: Der Verwaltungsrat (§ 6 StWG) Der Verwaltungsrat bestellt den Geschäftsführer, überwacht und berät ihn. Wichtigen geschäftlichen Angelegenheiten (u.a. größere Darlehensaufnahmen, grundbuchwirksame Geschäfte) muss er zustimmen. Er stellt den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresergebnisses fest. Außerdem bestellt er den Abschlussprüfer, beschließt über die Entlastung des Geschäftsführers und erlässt die Beitragsordnung. Stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates sind drei Vertreter von Hochschulleitungen, drei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden von Hochschulen, drei externe Sachverständige sowie eine Vertreterin des Wissenschaftsministeriums, die von diesem ernannt wird. Mitglieder mit beratender Stimme sind mit Änderung des StWG zum April 2014 die Vorsitzende des Personalrats sowie der Geschäftsführer. Qua Satzung ergänzt die Kanzlerin der Universität Mannheim den Verwaltungsrat mit beratender Stimme. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen gewählten Mitglieder zwei Jahre. Die Sitzungen sind gemäß StWG nicht öffentlich. In 2014 fanden zwei Sitzungen statt. Unter anderem hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2013 diskutiert und festgestellt, dem Geschäftsführer Entlastung erteilt, verschiedene Bauprojekte in den Bereichen Wohnen und Gastronomie begleitet, der Veräußerung des Wohnhauses Ludwig-Ratzel-Straße 47 zugestimmt und den Wirtschaftsplan 2015 beraten. Nach ausführlicher Diskussion wurde zudem beschlossen, den Semesterticketvertrag bis einschließlich Sommersemester 2016 zu verlängern. Geschäftsführung (§ 5 StWG) Geschäftsführer des Studierendenwerks ist Herr Dr. Jens Schröder, Mannheim. Stellvertretender Geschäftsführer ist Assessor Peter Pahle. Mitglied im Deutschen Studentenwerk Vertretungsversammlung (§ 8 StWG) Stand 31.12.2014 Universität Mannheim Rektor Prof. Dr. Ernst-Ludwig von Thadden – Vorsitzender – Stud. Marc Callonnec Prof. Dr. Wolfgang Effelsberg Prof. Dr. Claus Hertling Prof. Dr. Lothar Kuhlen Stud. Christian-Valdo Lehari Kanzlerin Dr. Susann-Annette Storm Stud. Mona Wolf Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Prof. Scott Faigen Kanzler Thilo Fischer Stud. Verena Knirck Präsident Prof. Rudolf Meister Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim Stud. Birgit Böhm Stud. Alexandra Kandler Rektor Prof. Dr. Georg Nagler Verwaltungsdirektor Norbert Reichert Prof. Dr. Günter Welter Prof. Kay Wilding Hochschule Mannheim Prof. Dr. Wolfgang Kottnik – stellvertretender Vorsitzender – Stud. Robin Auer Prof. Dr. Ing. Rolf-Dieter Brückbauer Rektor Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard Stud. Alexander Meiling Kanzlerin Dipl.-Ök. Birgitt Schulz Popakademie Baden-Württemberg GmbH Direktor Geschäftsführer Prof. Udo Dahmen Vertreterin der Verwaltung Alexandra Reiter Stud. Svende Ric-Kruse Verwaltungsrat (§ 6 StWG) Stand 31.12.2014 Rektor Prof. Dr. Ernst-Ludwig von Thadden – Vorsitzender – Präsident Prof. Rudolf Meister – stellvertretender Vorsitzender – Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb (seit 15.10.2014) Stud. Alexandra Kandler Stud. Christian-Valdo Lehari Rektor Prof. Dr. Georg Nagler (seit 15.10.2014) Personalratsvorsitzende Wasiliki Papatheodorou (mit beratender Stimme, ab 01.04.2014) Wolfgang Scheffler Dr. Frank Schwertfeger Simone Widmaier Stud. Mona Wolf Dr. Jens Schröder (mit beratender Stimme) Kanzlerin Dr. Susann-Annette Storm (mit beratender Stimme) Organe und ihre Mitglieder Das Studierendenwerk Mannheim ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW), das mit Sitz in Berlin der Verband aller 58 deutschen Studenten- bzw. Studierendenwerke ist. Der Geschäftsführer ist für die Jahre 2012 bis 2015 in den Vorstand des DSW gewählt.