Zusammensetzung - Studierendenwerk Mannheim

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Zusammensetzung - Studierendenwerk Mannheim
ORGANE UND IHRE MITGLIEDER
Gemäß § 4 des StWG hat das Studierendenwerk Mannheim
als Anstalt des öffentlichen Rechts drei Organe:
■ die Vertretungsversammlung,
■ den Verwaltungsrat und
■ die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer
Das Studierendenwerk unterliegt dabei der Rechtsaufsicht
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg.
Alle Hochschulen in der Vertretungsversammlung (§ 8 StWG)
Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung des Studierendenwerks und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. In der Vertretungsversammlung sind alle dem Studierendenwerk Mannheim zugeordneten Hochschulen durch die
Hochschulleitungen und Studierenden vertreten.
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Die Vertretungsversammlung trat im Berichtsjahr zu einer Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wurden für den Verwaltungsrat
■ drei Vertreter der Leitungen von Hochschulen,
■ drei Studierende der zugehörigen Hochschulen mit
Stellvertreter/in,
■ drei externe Sachverständige und
■ ein weiteres Mitglied mit beratender Stimme gewählt.
Zudem wurde die wirtschaftliche Lage erläutert und über
laufende Projekte des Studierendenwerks informiert. Mit
einer Änderung des StWG zum April 2014 hat der Gesetzgeber ferner die Umbenennung der Studentenwerke in BadenWürttemberg in Studierendenwerk beschlossen. Damit diese
Umbenennung in einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts rechtlich gültig werden kann, muss die Satzung
des Studentenwerks geändert werden. Eine entsprechende
Änderung wurde ebenfalls in der Vertretungsversammlung
beraten und beschlossen.
Beratungs- und Kontrollorgan: Der Verwaltungsrat (§ 6 StWG)
Der Verwaltungsrat bestellt den Geschäftsführer, überwacht
und berät ihn. Wichtigen geschäftlichen Angelegenheiten
(u.a. größere Darlehensaufnahmen, grundbuchwirksame
Geschäfte) muss er zustimmen. Er stellt den Wirtschaftsplan,
den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresergebnisses fest. Außerdem bestellt er den Abschlussprüfer,
beschließt über die Entlastung des Geschäftsführers und
erlässt die Beitragsordnung.
Stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates sind drei
Vertreter von Hochschulleitungen, drei Vertreterinnen oder
Vertreter der Studierenden von Hochschulen, drei externe
Sachverständige sowie eine Vertreterin des Wissenschaftsministeriums, die von diesem ernannt wird. Mitglieder mit
beratender Stimme sind mit Änderung des StWG zum April
2014 die Vorsitzende des Personalrats sowie der Geschäftsführer. Qua Satzung ergänzt die Kanzlerin der Universität
Mannheim den Verwaltungsrat mit beratender Stimme. Die
Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die
der übrigen gewählten Mitglieder zwei Jahre. Die Sitzungen
sind gemäß StWG nicht öffentlich.
In 2014 fanden zwei Sitzungen statt. Unter anderem hat der
Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2013 diskutiert und
festgestellt, dem Geschäftsführer Entlastung erteilt, verschiedene Bauprojekte in den Bereichen Wohnen und Gastronomie begleitet, der Veräußerung des Wohnhauses Ludwig-Ratzel-Straße 47 zugestimmt und den Wirtschaftsplan
2015 beraten. Nach ausführlicher Diskussion wurde zudem
beschlossen, den Semesterticketvertrag bis einschließlich
Sommersemester 2016 zu verlängern.
Geschäftsführung (§ 5 StWG)
Geschäftsführer des Studierendenwerks ist Herr Dr. Jens
Schröder, Mannheim. Stellvertretender Geschäftsführer ist
Assessor Peter Pahle.
Mitglied im Deutschen Studentenwerk
Vertretungsversammlung (§ 8 StWG)
Stand 31.12.2014
Universität Mannheim
Rektor Prof. Dr. Ernst-Ludwig von Thadden – Vorsitzender –
Stud. Marc Callonnec
Prof. Dr. Wolfgang Effelsberg
Prof. Dr. Claus Hertling
Prof. Dr. Lothar Kuhlen
Stud. Christian-Valdo Lehari
Kanzlerin Dr. Susann-Annette Storm
Stud. Mona Wolf
Staatl. Hochschule für Musik und
Darstellende Kunst Mannheim
Prof. Scott Faigen
Kanzler Thilo Fischer
Stud. Verena Knirck
Präsident Prof. Rudolf Meister
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim
Stud. Birgit Böhm
Stud. Alexandra Kandler
Rektor Prof. Dr. Georg Nagler
Verwaltungsdirektor Norbert Reichert
Prof. Dr. Günter Welter
Prof. Kay Wilding
Hochschule Mannheim
Prof. Dr. Wolfgang Kottnik – stellvertretender Vorsitzender –
Stud. Robin Auer
Prof. Dr. Ing. Rolf-Dieter Brückbauer
Rektor Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard
Stud. Alexander Meiling
Kanzlerin Dipl.-Ök. Birgitt Schulz
Popakademie Baden-Württemberg GmbH
Direktor Geschäftsführer Prof. Udo Dahmen
Vertreterin der Verwaltung Alexandra Reiter
Stud. Svende Ric-Kruse
Verwaltungsrat (§ 6 StWG)
Stand 31.12.2014
Rektor Prof. Dr. Ernst-Ludwig von Thadden – Vorsitzender –
Präsident Prof. Rudolf Meister – stellvertretender Vorsitzender –
Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb (seit 15.10.2014)
Stud. Alexandra Kandler
Stud. Christian-Valdo Lehari
Rektor Prof. Dr. Georg Nagler (seit 15.10.2014)
Personalratsvorsitzende Wasiliki Papatheodorou
(mit beratender Stimme, ab 01.04.2014)
Wolfgang Scheffler
Dr. Frank Schwertfeger
Simone Widmaier
Stud. Mona Wolf
Dr. Jens Schröder (mit beratender Stimme)
Kanzlerin Dr. Susann-Annette Storm (mit beratender Stimme)
Organe und ihre Mitglieder
Das Studierendenwerk Mannheim ist Mitglied im Deutschen
Studentenwerk e.V. (DSW), das mit Sitz in Berlin der Verband
aller 58 deutschen Studenten- bzw. Studierendenwerke ist.
Der Geschäftsführer ist für die Jahre 2012 bis 2015 in den Vorstand des DSW gewählt.

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